Bußgeldkatalog für Flüchtlinge: Rügen setzt auf Sanktionen

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Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat einen neuen Bußgeldkatalog für Flüchtlinge beschlossen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Dieser ahndet Verstöße gegen die Hausordnung mit Geldbußen zwischen 50 und 150 Euro. Ziel der neuen Regelungen ist es, das Zusammenleben in den Unterkünften zu verbessern und die Einhaltung grundlegender Verhaltensregeln zu sichern.

Grund für den Bußgeldkatalog sind zunehmende Beschwerden

Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge ist eine Reaktion auf zunehmende Beschwerden.
Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge ist eine Reaktion auf zunehmende Beschwerden.

In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden über Vandalismus, unsachgemäße Tierhaltung und andere Probleme in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Vorpommern-Rügen gehäuft.

Es gab immer wieder Vorfälle, bei denen Einrichtungen beschädigt wurden, unsaubere Bedingungen in den Unterkünften herrschten oder Tiere ohne die erforderliche Genehmigung gehalten wurden.

Zudem hätten sich die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte bisher teilweise machtlos gegenüber den Bewohnern gefühlt, erklärte Landrat Stefan Kerth (parteilos) dem NDR.

Deshalb geben wir ihnen jetzt so etwas an die Hand in der Hoffnung, dass wir insgesamt eine bessere Ordnung in den Einrichtungen haben.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde der Bußgeldkatalog beschlossen. Die neuen Regelungen sollen den Betreibern mehr Spielraum geben, um für mehr Ordnung zu sorgen.

Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge umfasst insgesamt 33 verschiedene Tatbestände. Die höchsten Bußgelder von 150 Euro sind für den wiederholten Drogenkonsum sowie für das Halten von Tieren vorgesehen. Weitere Bußgelder fallen beispielsweise an für:

  • Unangemessenes Verhalten (Lärmbelästigung und Ruhestörung): 50 bis 100 Euro
  • Verschmutzung von Unterkünften: 50 Euro
  • Sachbeschädigung: 100 Euro

Bußgeldkatalog für Flüchtlinge im Landkreis Vorpommern-Rügen

VerstoßBußgeld
Rauchen & Konsum/Weitergabe von Alkohol
- erstmalig50 Euro
- wiederholt100 Euro
Konsum/Weitergabe von Drogen
- erstmalig100 Euro
- wiederholt150 Euro
Werbung/Anbieten von Waren50 Euro
Tierhaltung150 Euro
Unangemessenes Verhalten
- Lärmbelästigung100 Euro
- Nichteinhalten der Nachtruhe50 Euro
- unerlaubter Besuch (zwischen 22 und 8 Uhr)50 Euro
Hygiene und Ordnung
- Verschmutzung der Unterkunft50 Euro
- unzureichende Lüftung und Beheizung50 Euro
Technische Vorschriften
- unangemessener Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung50 Euro
- Nutzung privater Heiz-/Kochgeräte100 Euro
- eigenmächtige bauliche Veränderungen100 Euro
Sachbeschädigung und Manipulation
- Zerstörung von Einrichtungen100 Euro
- unerlaubte Entfernung oder Umtausch von Inventar50 Euro
- Weitergabe oder Verfälschung von Schlüsseln50 Euro
Gefährliche Handlungen
- offenes Feuer oder Lagerung brennbarer Stoffe50 Euro
- Aufladen von E-Scootern in Innenräumen100 Euro

Die Bußgelder werden von der Bußgeldstelle des Landkreises verhängt. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, woraufhin gegebenenfalls das Amtsgericht über den Fall entscheidet. Der Landkreis plant, den Bußgeldkatalog ein Jahr lang zu testen und danach zu evaluieren, ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen. 

Die Unterstützung für den Bußgeldkatalog ist parteiübergreifend

Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge hat zum Ziel, das Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern.
Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge hat zum Ziel, das Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern.

Der Beschluss des Kreistages, einen Bußgeldkatalog für Flüchtlinge einzuführen, wurde im Landkreis Vorpommern-Rügen mit großer Mehrheit unterstützt.

Während die Maßnahme von vielen als notwendig angesehen wird, um mehr Ordnung und Sicherheit in den Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten, gibt es auch kritische Stimmen: Zum einen wird befürchtet, dass die Höhe der Bußgelder zu hoch oder unverhältnismäßig sein könnte, zum anderen wird in Frage gestellt, ob solche finanziellen Sanktionen tatsächlich zu einer Verbesserung des Zusammenlebens führen. 

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie die gewünschten Ergebnisse bringen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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