Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat einen neuen Bußgeldkatalog für Flüchtlinge beschlossen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Dieser ahndet Verstöße gegen die Hausordnung mit Geldbußen zwischen 50 und 150 Euro. Ziel der neuen Regelungen ist es, das Zusammenleben in den Unterkünften zu verbessern und die Einhaltung grundlegender Verhaltensregeln zu sichern.
Grund für den Bußgeldkatalog sind zunehmende Beschwerden

In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden über Vandalismus, unsachgemäße Tierhaltung und andere Probleme in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Vorpommern-Rügen gehäuft.
Es gab immer wieder Vorfälle, bei denen Einrichtungen beschädigt wurden, unsaubere Bedingungen in den Unterkünften herrschten oder Tiere ohne die erforderliche Genehmigung gehalten wurden.
Zudem hätten sich die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte bisher teilweise machtlos gegenüber den Bewohnern gefühlt, erklärte Landrat Stefan Kerth (parteilos) dem NDR.
Deshalb geben wir ihnen jetzt so etwas an die Hand in der Hoffnung, dass wir insgesamt eine bessere Ordnung in den Einrichtungen haben.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde der Bußgeldkatalog beschlossen. Die neuen Regelungen sollen den Betreibern mehr Spielraum geben, um für mehr Ordnung zu sorgen.
Der Bußgeldkatalog für Flüchtlinge umfasst insgesamt 33 verschiedene Tatbestände. Die höchsten Bußgelder von 150 Euro sind für den wiederholten Drogenkonsum sowie für das Halten von Tieren vorgesehen. Weitere Bußgelder fallen beispielsweise an für:
- Unangemessenes Verhalten (Lärmbelästigung und Ruhestörung): 50 bis 100 Euro
- Verschmutzung von Unterkünften: 50 Euro
- Sachbeschädigung: 100 Euro
Bußgeldkatalog für Flüchtlinge im Landkreis Vorpommern-Rügen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Rauchen & Konsum/Weitergabe von Alkohol | |
- erstmalig | 50 Euro |
- wiederholt | 100 Euro |
Konsum/Weitergabe von Drogen | |
- erstmalig | 100 Euro |
- wiederholt | 150 Euro |
Werbung/Anbieten von Waren | 50 Euro |
Tierhaltung | 150 Euro |
Unangemessenes Verhalten | |
- Lärmbelästigung | 100 Euro |
- Nichteinhalten der Nachtruhe | 50 Euro |
- unerlaubter Besuch (zwischen 22 und 8 Uhr) | 50 Euro |
Hygiene und Ordnung | |
- Verschmutzung der Unterkunft | 50 Euro |
- unzureichende Lüftung und Beheizung | 50 Euro |
Technische Vorschriften | |
- unangemessener Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung | 50 Euro |
- Nutzung privater Heiz-/Kochgeräte | 100 Euro |
- eigenmächtige bauliche Veränderungen | 100 Euro |
Sachbeschädigung und Manipulation | |
- Zerstörung von Einrichtungen | 100 Euro |
- unerlaubte Entfernung oder Umtausch von Inventar | 50 Euro |
- Weitergabe oder Verfälschung von Schlüsseln | 50 Euro |
Gefährliche Handlungen | |
- offenes Feuer oder Lagerung brennbarer Stoffe | 50 Euro |
- Aufladen von E-Scootern in Innenräumen | 100 Euro |
Die Bußgelder werden von der Bußgeldstelle des Landkreises verhängt. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, woraufhin gegebenenfalls das Amtsgericht über den Fall entscheidet. Der Landkreis plant, den Bußgeldkatalog ein Jahr lang zu testen und danach zu evaluieren, ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen.
Die Unterstützung für den Bußgeldkatalog ist parteiübergreifend

Der Beschluss des Kreistages, einen Bußgeldkatalog für Flüchtlinge einzuführen, wurde im Landkreis Vorpommern-Rügen mit großer Mehrheit unterstützt.
Während die Maßnahme von vielen als notwendig angesehen wird, um mehr Ordnung und Sicherheit in den Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten, gibt es auch kritische Stimmen: Zum einen wird befürchtet, dass die Höhe der Bußgelder zu hoch oder unverhältnismäßig sein könnte, zum anderen wird in Frage gestellt, ob solche finanziellen Sanktionen tatsächlich zu einer Verbesserung des Zusammenlebens führen.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie die gewünschten Ergebnisse bringen.