Bußgeldkatalog: Die häufigsten Fahrrad-Verstöße
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt | 20 | |
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Einbahnstraße oder Radweg in falsche Richtung befahren | 20 | |
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Gehweg oder Fußgängerzone verbotswidrig benutzt | 15 | |
… mit Behinderung | 20 | |
… mit Gefährdung | 25 | |
Trotz schlechter Sicht ohne vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung gefahren | 20 | |
… mit Gefährdung | 25 | |
… mit Unfall | 35 | |
Abbiegevorgang nicht rechtzeitig vorher angezeigt | 10 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Rotlichtverstoß als die Ampel max. 1 Sek. auf Rot stand | 60 | 1 |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Rotlichtverstoß als die Ampel bereits länger als 1 Sek. auf Rot stand | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 160 | 1 |
… mit Unfall | 180 | 1 |
Handyverstoß auf dem Fahrrad | 55 | |
… mit Gefährdung | 75 | |
… mit Unfall | 100 | |
Freihändig gefahren | 5 | |
Bremse/Klingel ist nicht vorhanden oder entspricht nicht den Vorschriften | 15 | |
Fahrrad entsprach nicht den Vorschriften und beeinträchtigte wesentlich die Verkehrssicherheit | 80 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Fußgängern am Fußgängerüberweg nicht Vorrang gewährt | 80 | 1 |
In einem verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit missachtet | 15 | |
In einem verkehrsberuhigten Bereich einen Fußgänger behindert | 15 | |
… mit Gefährdung | 60 | 1 |
… mit Unfall | 75 | 1 |
Bußgeldrechner für Fahrrad-Verstöße
Weiterführende Ratgeber zum Fahrrad
Inhalt
FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Nein, offiziell gibt es keinen eigenen Fahrrad-Bußgeldkatalog. Die Sanktionen, die Radfahrern bei Verkehrsverstößen drohen, lassen sich dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen, in dem auch die Bußgelder für alle anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Lkw-Führer, Fußgänger etc.) zu finden sind.
Eine Übersicht über die häufigsten Verstöße, die Fahrradfahrer begehen können, samt der möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
Ja, dies ist zum Beispiel möglich, wenn der Verstoß Ihnen Punkte in Flensburg einbringt und Ihr Kontostand damit auf mindestens 8 Punkte ansteigt. Dies hat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Aber auch ein Alkoholverstoß auf dem Fahrrad kann mitunter dazu führen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Straßenverkehrsordnung: Auch fürs Fahrrad gelten Vorschriften!
Das Fahrradfahren ist für viele Menschen nicht nur ein Sport oder eine Freizeitbeschäftigung, sondern auch ihre bevorzugte Fortbewegungsart. Gerade in Großstädten mit ihren Verkehrsstaus lässt sich mit dem Fahrrad oft schneller vorankommen als mit den meisten Kraftfahrzeugen. Doch je mehr Fahrradfahrer sich im öffentlichen Straßenverkehr tummeln, umso häufiger sind auch Fahrrad-Verstöße zu beobachten.
Und diese sollten nicht als Lappalien angesehen werden, denn mitunter kann es auch hier zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder gar Konsequenzen für den Führerschein kommen. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad im Einzelnen vorsieht, können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Im Folgenden klären wir außerdem, welche Vorschriften jeder Radler in Deutschland kennen sollte, um ein Bußgeld auf dem Fahrrad zu vermeiden.
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
Ein häufiger Umstand, mit dem sich der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad befasst, ist der, dass einige Radfahrer auch dort fahren, wo sie es gar nicht dürfen. Darum wollen wir an dieser Stelle die wichtigsten Regeln bezüglich der Straßennutzung für Fahrräder auflisten:
- Ist ein Radweg vorhanden, der durch ein blaues Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol gekennzeichnet ist, gilt dieser als benutzungspflichtig.
- Ein Radweg ohne ein solches Schild darf von den Radlern benutzt werden, muss es aber nicht.
- Ist kein Radweg vorhanden, muss der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
- Fußgängerzonen und Gehwege sind tabu, es sei denn, ein entsprechendes Schild legt eine Ausnahmeregelung fest.
Bezüglich des Fahrverbots auf dem Gehweg besteht zudem eine grundsätzliche Ausnahme für Kinder: Bis zum Alter von 8 Jahren sind diese verpflichtet, auf dem Gehweg oder wahlweise auf einem Radweg, der von der Fahrbahn baulich getrennt ist, zu fahren. Bis zum Alter von 10 Jahren ist das Radeln auf dem Gehweg noch erlaubt, aber nicht mehr vorgeschrieben. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich außerdem auf Aufsichtspersonen (mind. 16 Jahre alt), die die Kinder auf dem Fahrrad begleiten.
Alkohol auf dem Fahrrad
Der nächste Verstoß, über den wir reden möchten, taucht eigentlich gar nicht im Bußgeldkatalog fürs Fahrrad auf. Der Grund ist der, dass ein Alkoholverstoß auf dem Fahrrad keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt, sondern immer bereits als Straftat gilt.
In § 316 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) heißt es wie folgt:
Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]
Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Der entsprechende Tatbestand ist in der Regel erfüllt, wenn …
- Sie mindestens 1,6 Promille im Blut haben oder
- mindestens 0,3 Promille aufweisen und sich bereits fahrauffällig verhalten.
Ist eine der beiden Situationen gegeben, müssen Sie als Fahrradfahrer also mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Dafür droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Des Weiteren kommen 3 Punkte in Flensburg hinzu und es besteht die Möglichkeit, dass Sie an einer MPU teilnehmen müssen. Bestehen Sie diese nicht, kann Ihnen sogar die Kfz-Fahrerlaubnis entzogen werden.
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
In vielen Fällen zieht eine Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad „nur” ein Bußgeld nach sich. Fahren Sie allerdings bei Rot über eine Ampel, sieht das schon anders aus. Denn ein Rotlichtverstoß stellt auch für Fahrradfahrer keine Bagatelle dar. Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sieht hierfür nicht nur ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro vor, sondern auch immer einen Punkt in Flensburg.
Handy auf dem Fahrrad
Geht es um die Handynutzung, gelten für Sie als Radfahrer die gleichen Regeln wie für Führer eines Kraftfahrzeugs: Solange Sie sich in Fahrt befinden, dürfen Sie Ihr Handy nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sieht hierfür wenigstens 55 Euro Bußgeld vor, allerdings keine Punkte in Flensburg.
Das Handyverbot erstreckt sich wohlgemerkt auch auf viele andere elektronische Geräte wie z. B. MP3-Player, Mini-Radios oder GPS-Geräte. Die Benutzung in einer Handyhalterung z. B. per Sprachsteuerung ist hingegen erlaubt. Und sobald Sie mit dem Fahrrad anhalten, dürfen Sie Ihr Handy bedienen, wie immer Sie möchten, selbst wenn Sie nur an einer Ampel warten.
Gefährdung von Fußgängern
Dass Gehwege und Fußgängerzonen üblicherweise für Radfahrer verboten sind, haben wir bereits an anderer Stelle geklärt. Doch selbst wenn Sie sich an diese Vorschriften halten, gibt es noch andere Situationen, in denen sich Ihr Weg mit denen von Fußgängern kreuzen kann. In der Regel müssen Sie diesen dann Vorrang einräumen, andernfalls drohen laut Bußgeldkatalog fürs Fahrrad nicht nur Bußgelder, sondern häufig auch Punkte.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich mit dem Fahrrad einem Fußgängerüberweg nähern und nicht für die dort wartenden Fußgänger anhalten. Auch wenn Sie durch einen verkehrsberuhigten Bereich fahren und dort Fußgänger gefährden oder gar mit ihnen kollidieren, drohen Punkte in Flensburg.
Auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg sammeln
Ihr Punktekonto in Flensburg bestimmt vor allem darüber, ob Sie als geeignet gelten, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum zu führen. Trotzdem können auch Verkehrsverstöße, die nicht mit einem Kfz begangen wurden, zu Eintragungen im Fahreignungsregister führen.
Aus diesem Grund sollten Sie es auch als Fahrradfahrer vermeiden, gegen die Regeln zu verstoßen. Denn begehen Sie einen Verstoß, für den der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad auch Punkte vorsieht, gehen diese auf das gleiche Konto wie die Punkte, die Sie als Autofahrer angesammelt haben. Das kann schnell dazu führen, dass Sie die erlaubte Grenze von 8 Punkten überschreiten und dadurch Ihre Fahrerlaubnis verlieren.
Wir hatten letztens die Diskussion was passiert, wenn man betrunken Fahrrad fährt mit mehr als 1,6 Promille aber keine Straßen benutzt. Wenn z.B. der Weg von der Party nach Hause durch Parks und Waldwege führt, die für Autos nicht zugelassen sind. Man gilt dann doch als Fußgänger.
Ebenso, wenn man unerlaubterweise auf dem Bürgersteig fährt, darf man dann für das Alkoholdelikt überhaupt belangt werden oder bekommt man lediglich 25€ Strafe für unerlaubtes Benutzen des Fußgängerweges?