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FAQ: Frist beim Bußgeldbescheid
Es gibt keine pauschalen Werte, wie lange die Zustellung von einem Bußgeldbescheid dauert. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Haben Sie nach drei Monaten noch keinen erhalten, gilt die Ordnungswidrigkeit unter Umständen als verjährt.
Wollen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, haben Sie dazu zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Zustellung Zeit.
Halten Sie sich nicht beim Bußgeldbescheid an die Frist für einen Einspruch, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie müssen diese akzeptieren.
Auf eine Ordnungswidrigkeit folgt ein Bußgeldbescheid
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwartet Sie häufig ein Bußgeldbescheid, der Sie darüber informiert, mit welchen Sanktionen Sie rechnen können: Nicht nur Bußgelder, auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können auf Sie zukommen. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist die gesetzliche Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung dieser Sanktionen.
Ein Bußgeldbescheid wird nicht immer sofort nach der Tat zugestellt. Betroffene fragen sich daher häufig, wie lange es dauern darf, bis der Bußgeldbescheid zugestellt sein muss.
Doch kann man die Frage „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“ pauschal beantworten? Mit dem Bußgeldbescheid sind zunächst Fristen verschiedener Art verbunden. Auf welche Bußgeld-Fristen Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Bußgeldbescheid: Die Frist der Zustellung
Eine festgelegte Frist, die der Bußgeldbescheid zur Zustellung nicht überschreiten darf, gibt es nicht. Zwischen dem Verkehrsverstoß und der Zustellung des Bescheids können mehrere Wochen bis Monate vergehen.
Zunächst wird Ihnen in der Regel ein Anhörungsbogen zugesendet. Ergeben sich aus Ihrer Beantwortung dieses Schreibens keine Unstimmigkeiten, wird der Bußgeldbescheid zeitnah an Sie übermittelt. Daraufhin haben Sie 14 Tage Zeit, das Bußgeld zu bezahlen.
Haben Sie hingegen etwa einen Parkverstoß begangen, bekommen Sie in der Regel vor Ort einen Strafzettel. Eine einzuhaltende Frist zur Zustellung entfällt daher. Ignorieren Sie den Strafzettel aber, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt, für den die reguläre 14-tägige Bezahlfrist gilt.
Die Verjährungsfrist nach einer Ordnungswidrigkeit
Generell gilt für den Bußgeldbescheid eine Frist von drei Monaten, bis er verjährt ist. Diese Zeit steht den Behörden also zur Verfügung, den Bescheid aus- und zuzustellen.
Die Verjährung kann jedoch durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden. Wird Ihnen ein solcher zugestellt, beginnt die dreimonatige Frist für den Bußgeldbescheid erneut. Ein Anhörungsbogen wird nur einmal verschickt.
Gemäß OWiG tritt eine Verjährung spätestens dann ein, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist erreicht ist. Im regulären Fall beläuft sich die Frist nach einer Ordnungswidrigkeit, während der ein Bußgeldbescheid zugestellt werden muss, also auf sechs Monate.
Diese Regelung wird jedoch außer Kraft gesetzt, wenn es beispielsweise zu einer Gerichtsverhandlung kommt, die längere Zeit in Anspruch nimmt. Nach zwei Jahren ist jedoch die sogenannte absolute Verjährungsfrist erreicht.
Weitere Sonderregelungen gelten für Alkohol- und Drogendelikte: In diesen Fällen tritt die Verjährung grundsätzlich erst nach sechs Monaten ein. Für Straftaten im Straßenverkehr gilt eine Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid
Wie stellt sich die Situation dar, wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt sehen, beispielsweise wenn Sie einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, aber zur betreffenden Zeit gar nicht gefahren sind? Betroffene stellen sich nun häufig die Frage, ob es eine Frist gibt, den Blitzer-Verstoß als nicht rechtmäßig zu melden.
Wurden Sie geblitzt, beträgt die Frist, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, 14 Tage.
Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss eine Frist von 14 Tagen beachtet werden, die mit der Zustellung des Bescheids beginnt. Versäumen Sie diese Frist, ist auch mit Hilfe eines Anwalts kein späterer Einspruch möglich.
Beachten Sie die Fristen, die der Bußgeldbescheid erfordert, sollten Sie die Beauftragung eines Anwalts erwägen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Frist zu wahren, ist hierbei nicht das einzig Wichtige: Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Fachanwalt kann Sie eingehend hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Einspruchs beraten.
Um die spätere Verteidigung nicht zu erschweren, sollten Sie darauf verzichten, im Anhörungsbogen vorschnell Stellungnahmen abzugeben. Ihre Auskunftspflicht in diesem bezieht sich lediglich auf die Berichtigung und Vervollständigung Ihrer persönlichen Angaben.
Vielen Dank für diesen Beitrag über Bußgeldbescheide. Gut zu wissen, dass ein Bußgeldbescheid grundsätzlich nach drei Monaten verjährt. Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen eines Blitzers erhalten, jedoch ist der Vorfall länger als drei Monate her, also müsste er ja eigentlich verjährt sein.