Bundesregierung von Deutschland: Aufbau und Aufgaben des obersten Organs der Exekutive

Wer gehört zur Bundesregierung? Über den Aufbau informiert dieser Ratgeber.
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FAQ: Aufbau der Regierung in Deutschland

Wie setzt sich die Bundesregierung zusammen?

Bundeskanzler und Bundesminister bilden zusammen die Bundesregierung. Welche Parteien mit der Regierungsbildung beauftragt werden, hängt dabei vom Wahlergebnis der Bundestagswahl ab. Die Bürger können dies also mit ihrem Wahlrecht bestimmen.

Wer bestimmt die Anzahl der Ministerien?

Die Zahl der Ministerien und ihre jeweiligen Geschäftsbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Eine Übersicht der aktuellen Bundesministerien finden Sie hier.

Welche Aufgaben hat die Bundesregierung?

Die Bundesregierung ist für die Umsetzung des politischen Willens zuständig. Dazu hat sie unter anderem das Recht, Gesetzesvorlagen einzubringen und ist für die Verwirklichung von Gesetzen verantwortlich. Darüber hinaus gehört auch die Pflege von auswärtigen Beziehungen zum Aufgabengebiet des Kabinetts.

Organisation und Aufbau der Bundesregierung von Deutschland

Vorschriften zur Regierung: In Deutschland ist der Aufbau des Kabinetts durch das Grundgesetz geregelt.
Vorschriften zur Regierung: In Deutschland ist der Aufbau des Kabinetts durch das Grundgesetz geregelt.

Als Bundesregierung oder Bundeskabinett wird in Deutschland das oberste Organ der Exekutive (ausführende Gewalt) bezeichnet. Diese führt die Geschäfte des Staates und soll den politischen Willen des Parlamentes in praktische Politik umsetzen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Bildung der Bundesregierung, ihrem Aufbau und ihrer Arbeitsprinzipien ergeben sich aus dem Grundgesetz (GG). So heißt es unter anderem in Art. 62 GG:

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.

Beim Bundeskanzler handelt es sich um den Regierungschef, der das Recht zur Kabinettbildung besitzt. Er darf somit bestimmen welche Abgeordneten er in seine Regierung aufnimmt und welche Ministerien diese leiten sollen. In der Praxis ist die Vergabe der einzelnen Ministerien allerdings fester Bestandteil der Koalitionsverhandlungen, was die Entscheidungsgewalt des Kanzlers durchaus beschneiden kann.

Die einzelnen Bundesminister leiten ihren Geschäftsbereich im Rahmen der politischen Vereinbarungen grundsätzlich unabhängig. Allerdings besitzt der Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenüber seinen Ministern und kann zudem auch bestimmen, wie viele Bundesministerien es gibt.

Das aktuelle Bundeskabinett umfasst 15 Bundesministerien (Stand Dezember 2021):

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • Auswärtiges Amt
  • Bundesministerium der Justiz
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht die Bundesregierung und ihren Aufbau zusätzlich grafisch:

Als Grafik veranschaulicht: Der Aufbau der Bundesregierung.
Als Grafik veranschaulicht: Der Aufbau der Bundesregierung.

Wie arbeitet die Bundesregierung?

Nicht nur der Aufbau der Bundesregierung ist gesetzlich definiert, sondern auch die Zusammenarbeit.
Nicht nur der Aufbau der Bundesregierung ist gesetzlich definiert, sondern auch die Zusammenarbeit.

Das Grundgesetz schreibt für die Bundesregierung neben dem Aufbau auch die grundlegenden Prinzipien zur Arbeitsteilung im Kabinett vor. Dabei handelt es sich um:

  • Kanzlerprinzip
  • Kollegialprinzip
  • Ressortprinzip

Das Kanzlerprinzip sieht vor, dass der Bundeskanzler die Richtlinie der Politik bestimmt und dadurch auch die Verantwortung für die Arbeit der Bundesregierung trägt. Vollkommen frei kann der Kanzler allerdings nicht agieren, denn er muss sich an der vom Kabinett beschlossenen Geschäftsordnung halten.

Bei Angelegenheiten mit allgemeiner politischer Bedeutung müssen Bundeskanzler und Bundesministerien laut Kollegialprinzip gemeinsam entscheiden. Hierfür bedarf es Mehrheiten. Kann sich die Bundesregierung durch ihren Aufbau oder aufgrund von politischen Differenzen nicht einigen, muss der Kanzler bestehende Meinungsverschiedenheiten schlichten.

Grundsätzlich leiten die Bundesministerien ihren Geschäftsbereich innerhalb des politisch festgelegten Rahmens aufgrund des Ressortprinzips aber selbstständig und eigenverantwortlich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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