Update vom 25.11.2022: Am heutigen Freitag hat der Bundestag einer modifizierten Form des Bürgergeldes zugestimmt. Nun muss nur noch der Bundesrat über die angepasste Form des Bürgergeldes abstimmen. Dies gilt als Formsache. Hier können Sie nachlesen, wie der Kompromiss zum Bürgergeld aussieht.
Update vom 14.11.2022: Am heutigen Montag, den 14.11.2022, wurde die Einführung vom Bürgergeld im Bundesrat abgelehnt. Der Gesetzesentwurf erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Hubertus Heil (SPD) hatte bereits angekündigt, dass er in diesem Fall den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen werde, damit dieser einen Kompromiss ausarbeiten könne.
Das Aus von Hartz 4 ist so gut wie beschlossen: Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag für eine Einführung vom Bürgergeld im Jahr 2023 gestimmt. 385 Abgeordnete haben dafür gestimmt, 261 dagegen. 33 Abgeordnete haben von ihrem Recht auf Enthaltung Gebrauch gemacht. Allerdings ist noch die Zustimmung im Bundesrat notwendig, welcher am Montag voraussichtlich darüber entscheiden wird.
So soll das Bürgergeld 2023 aussehen
Schon lange wurden die Pläne der Ampel-Koalition, im Jahr 2023 ein Bürgergeld einzuführen, kontrovers diskutiert. Heute wurde die Ablösung des Hartz-4-Systems mit einer Mehrheit im Bundestag beschlossen.
Doch was bedeutet das konkret für Menschen, die arbeitslos und auf diese Unterstützung angewiesen sind? Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Anhebung der Regelsätze für Leistungsempfänger.
Dabei handelt es sich um die Zahlung, welche Arbeitslose monatlich vom Jobcenter erhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Bedarfsstufen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Regelsätze mit der Einführung vom Bürgergeld im Jahr 2023 angehoben werden sollen:
Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz 2023 in Euro | Bürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaft | 451 | 506 |
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Wichtig: Nicht nur die Regelsätze für Leistungsempfänger sollen angepasst werden. Die Reform sieht noch weitere Änderungen, beispielsweise in Bezug auf das Schonvermögen und Sanktionen vor. Nähere Details können Sie unserem Ratgeber zum Bürgergeld entnehmen.
Hitzige Debatte im Bundestag: Opposition äußert Kritik
Rund anderthalb Stunden dauerte die durchaus hitzige Debatte im Bundestag um die Einführung vom Bürgergeld im Jahr 2023. Während die Ampel-Parteien ihre Pläne verteidigten, gab es vor allem von Seiten der CDU/CSU große Kritik.
Die Opposition argumentierte zum Beispiel, dass das Schonvermögen zu hoch sei und die Anreize für das Arbeiten durch die Reform verloren gingen. Auch die Tatsache, dass in der „Vertrauenszeit“ (die ersten sechs Monate im Leistungsbezug) nur in Ausnahmefällen Sanktionen möglich sind, wurde von der Opposition kritisiert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Einführung vom Bürgergeld und machte noch einmal die Ziele der Reform deutlich:
Wir schaffen die Chance, dass Menschen nicht in Hilfstätigkeiten vermittelt werden müssen, sondern einen dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen. Wir bauen überflüssige Bürokratie in den Jobcentern ab, damit diese sich wieder auf das Wesentliche, Vermittlung und Beratung, konzentrieren können.
Über eine endgültige Verabschiedung des Bürgergeldes muss der Bundesrat am kommenden Montag entscheiden. Die Union hatte diesbezüglich schon mit einer Blockade in der Länderkammer gedroht.
Ampel und Opposition erzielen Einigung: So soll das Bürgergeld ab 2023 aussehen
Wir fassen Ihnen die Änderungen, welche sich durch den Kompromiss fürs Bürgergeld ergeben, zusammen:
- Sanktionen sind nun dich schon ab dem ersten Tag möglich. Die umstrittene Vertrauenszeit entfällt. Zudem sollen die Leistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können.
- Die Karenzzeit wird auf zwölf statt der ursprünglich geplanten 24 Monate reduziert.
- Das Schonvermögen wird auf einen Betrag von 40.000 Euro reduziert (geplant waren 60.000 Euro). Für alle weiteren Haushaltsmitglieder gelten 15.000 Euro als Schonvermögen.