Bürgergeld-Rechner: Wie viel Bürgergeld können Sie erhalten?

Sie können Ihren Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend sind per Rechner ermitteln. Dieser Ratgeber liefert alle notwendigen Informationen.
Sie können Ihren Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend sind per Rechner ermitteln. Dieser Ratgeber liefert alle notwendigen Informationen.

FAQ: Bürgergeld-Rechner

Wie kann ich meinen Anspruch auf Bürgergeld vorab berechnen?

Sie können mit einem Bürgergeld-Rechner online ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Leistungszahlungen durch das Jobcenter haben und welche Bürgergeld-Höhe Ihnen zusteht. Hierfür können Sie beispielsweise unseren Bürgergeld-Rechner benutzen.

Wie benutze ich den Rechner, um mein Bürgergeld korrekt zu ermitteln?

Um Ihren Anspruch korrekt zu berechnen, müssen Sie Informationen zu Ihrer Lebenssituation (bspw. Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft), Kindern (sofern vorhanden) sowie ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben in den Rechner eingeben.

Welche Faktoren sind für die Bürgergeld-Berechnung ausschlaggebend?

Ausschlaggebend für die Berechnung ist, dass sie hilfebedürftig sind. Dies bedeutet, dass Sie und ggf. ein Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft über kein Einkommen verfügen oder dieses unter dem Existenzminimum liegt. Ansonsten haben Sie kein Anrecht darauf, Bürgergeld zu beantragen. Ansonsten wird bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt, wann ein Mehrbedarf vorliegt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Bürgergeld-Rechner: Berechnen Sie Ihren Anspruch

© by brutto-netto-rechner.info

Bürgergeld: Die Berechnung ist stets vom Einzelfall abhängig

Bürgergeld-Rechner: Sowohl eine Familie als auch Alleinstehende können die Höhe Ihres Anspruchs vorab ermitteln.
Bürgergeld-Rechner: Sowohl eine Familie als auch Alleinstehende können die Höhe Ihres Anspruchs vorab ermitteln.

Um den Bürgergeld-Anspruch im Einzelfall berechnen zu können, ist die ermittelte Bedarfsstufe einer Person grundlegend. Die Bedarfsstufe hängt beispielsweise davon ab, ob die jeweils empfangsberechtigte Person alleinstehend, Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft oder ein Jugendlicher zwischen 14 und 17 Jahren ist.

Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2024 um zwölf Prozent erhöht, demnach erhalten beispielsweise Alleinstehende fortan 563 Euro (+61 Euro) und Jugendliche im Alter von 14 -17 Jahren 471 Euro (+51 Euro).

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Regelsätze für die einzelnen Bedarfsstufen in aufsteigender Reihenfolge für 2023 und 2024 aufgelistet:

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2023 in EuroBürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro
Alleinstehende
502563
Bedarfsgemeinschaft451506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Verheiratete oder Lebenspartner, die seit mindestens einem Jahr zusammenleben, gelten als eine Bedarfsgemeinschaft bewertet.

Gut zu wissen: Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlichen zum Regelbedarf einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ausgezahlt.

Bürgergeld berechnen: Wann liegt ein Mehrbedarf vor?

Ein etwaiger Mehrbedarf, der für die Bürgergeld-Berechnung relevant ist, besteht

  • bei Schwangerschaft,
  • für Alleinerziehende,
  • für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung,
  • für Vollerwerbsgeminderte mit einem Schwerbehindertenausweis (Markenzeichen G),
  • für eine kostenaufwendige Ernährung
  • für Warmwasser bei dezentraler Warmwasseraufbereitung

In der unten stehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Mehrbedarfszuschläge (in Prozent) bei einem bestehendem Mehrbedarf.

MehrbedarfsberechtigungMehrbedarf (Anteil vom Regelsatz)
Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche)17%
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren36%
Alleinerziehende mit mind. zwei Kindern unter 16 Jahren36 %
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern12 % (pro Kind)
Voll erwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung35 %
Voll Erwerbsgeminderte (mit Schwerbehindertenausweis Markenzeichen G)17%
Bedarf einer kostenaufwändigen Ernährungje nach Krankheit

Gut zu wissen: Ein Mehrbedarf für Warmwasser ist dann gegeben, wenn die Warmwassererzeugung nicht über die Heiz- oder Nebenkosten abgerechnet wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Warmwasser dezentral aufbereitet wird (bspw. durch einen Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler, der mit Strom betrieben wird). Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat Anspruch auf den Mehrbedarf für Warmwasser. Die Höhe des Mehrbedarfszuschlags hängt von der jeweiligen Bedarfsstufe ab.

Bürgergeld-Rechner: Erforderliche Angaben

Bürgergeld-Rechner: Wer alleinerziehend ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Mehrbedarf.
Bürgergeld-Rechner: Wer alleinerziehend ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Mehrbedarf.

Um Ihren Anspruch auf Bürgergeld mit dem Rechner im Vorfeld ermitteln zu können, müssen Sie zunächst Angaben zu ihrer individuellen Lebenssituation machen: Sie müssen angeben, ob Sie alleinstehend sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Um in diesem Zusammenhang einen eventuellen Mehrbedarf für die Bürgergeld-Berechnung berücksichtigen zu können, sind ebenfalls Angaben zu einer bestehenden Schwangerschaft (ab der 13. Woche) oder über den möglichen Bedarf spezieller Nahrungsmittel erforderlich.

Um Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen zu können und einen etwaigen Mehrbedarf berücksichtigen zu können, benötigt der Rechner zudem Informationen darüber, ob Sie Kinder haben und wie alt diese sind. Außerdem müssen Sie erhaltenes Kindergeld angeben, weil dieses eine vorrangige Sozialleistung ist, die auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet wird.

Um Ihre monatlichen Ausgaben in die Bürgergeld-Berechnung einzubeziehen, müssen Sie überdies Ihre Kaltmiede inklusive Nebenkosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser angeben.

Insofern Sie über ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit (bspw. Minijob) verfügen, müssen Sie sowohl Ihren Brutto– als auch Ihren Nettolohn in den Bürgergeld-Rechner eingeben. Auf diese Weise wird ermittelt, ob ihr etwaiges Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und Sie als hilfebedürftig und somit empfangsberechtigt sind.

Können Sie mit dem Bürgergeld-Rechner die angemessene Miete ermitteln?

Der Bürgergeld-Rechner kann nicht ermitteln, ob Ihre Miete nach Ablauf eines Jahres als angemessen gilt.
Der Bürgergeld-Der Bürgergeld-Rechner kann nicht ermitteln, ob Ihre Miete nach Ablauf eines Jahres als angemessen gilt.

Insofern Sie Bürgergeld erstmalig beantragen, übernimmt das Jobcenter maximal ein Jahr lang die vollen Mietkosten. Dies wird vom Bürgergeld-Rechner berücksichtigt.

Nach Ablauf dieses Zeitraums überprüft des Jobcenter, ob die Kosten für Ihre Wohnung angemessen sind. Entscheidend sind hierbei der für Ihre Stadt oder Kommune geltende Mitspiegel sowie die Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder bzw. wie viele Mitglieder im Haushalt leben.

Sollten die Miete unter Berücksichtigung dieser Faktoren über dem gesetzten Richtwert liegen, übernimmt das Jobcenter die Mietkosten fortan nicht mehr vollumfänglich. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Differenz aus dem Regelsatz zu begleichen. Anderenfalls müssen Sie die Mietkosten reduzieren (bspw. durch Untervermietung oder Umzug)

Gut zu wissen: Sollten Sie umziehen, um die Mietkosten zu mindern, können Sie in aller Regel Umzugshilfen erhalten. Falls Sie die Mietkaution nicht zahlen könne, haben Sie die Möglichkeit, hierfür ein Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt über den monatlichen Regelsatz.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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