FAQ: Bürgergeld und Miete
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Das liegt daran, dass sich die Mietobergrenzen von Stadt zu Stadt unterscheiden. In unserem Ratgeber haben wir Ihnen beispielhaft die Obergrenzen für die Stadt Hamburg gelistet.
Grundsätzlich werden die Nebenkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen. Strom müssen Sie hingegen aus dem Bürgergeld-Regelsatz bezahlen.
Beziehen Sie Bürgergeld und führen einen vom Jobcenter genehmigten Umzug durch, so können Sie in aller Regel ein Darlehen für die Mietkaution beantragen-
Inhalt
Wie zahlen Sie Ihre Miete, wenn Sie Bürgergeld beziehen?
Das Jobcenter übernimmt in den meisten Fällen die Miete der Bürgergeld-Bezieher. In welchem Umfang es diese Kosten übernimmt, unterscheidet sich jedoch je nach Standort. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, durch Bürgergeld Ihre Miete zu begleichen.
Die erste Möglichkeit ist, dass Sie mit dem überwiesenen Bürgergeld die Miete selber zahlen. In diesem Fall bekommen Sie nicht nur Ihren Regelsatz, sondern auch einen Betrag in Höhe Ihrer Miete auf Ihr Konto überwiesen. Dann liegt es an Ihnen, mit diesem Bürgergeld die Wohnungsmiete rechtzeitig zu überweisen. Es ist dabei nicht vorgesehen, das Geld für andere Zwecke zu verwenden.
Für den Fall, dass Sie Angst haben, die Überweisung zu vergessen oder Sie eine bequemere Variante bevorzugen, ist es möglich, das Jobcenter die Miete direkt überweisen zu lassen. Dann ist es sinnvoll, sich schriftlich oder vor Ort beim Jobcenter zu melden.
Des Weiteren behält sich das Jobcenter vor, die Miete bei Bürgergeld selbst zu bezahlen, wenn Sie nicht zuverlässig überweisen. Das bedeutet, dass das Geld wiederholt nicht pünktlich auf dem Konto Ihres Vermieters ankommt.
Gut zu wissen: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für eine Wohnung nicht, bevor das Jobcenter den Rahmenbedingungen zugestimmt hat. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass es die Kosten für die Wohnung nur teilweise oder gar nicht übernimmt.
Welche Grenzen gibt es im Zusammenhang von Bürgergeld und Miete?
Wenn Sie eine Wohnung mieten und Bürgergeld beziehen, gibt es Bedingungen, an die Sie sich halten müssen. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Höhe der Miete und die Größe der Wohnung. Auf diese Aspekte gehen wir nachfolgend genauer ein.
Was ist eine angemessene Miete für Bürgergeld-Empfänger?
Es gibt keine genaue Vorgabe, was die Höhe der Miete bei Bürgergeld-Bezug angeht. Viel eher kommt es auf die Stadt an, in der Sie leben. Das liegt an den unterschiedlichen Mietpreisen, die dort üblich sind. Beispielhaft listen wir Ihnen nachfolgend die zulässige Miete für die Stadt Hamburg auf. Dabei handelt es sich um die angemessene Warmmiete und nicht um die Kaltmiete bei Bürgergeld-Bezug:
Anzahl der Personen | Grenzen der Angemessenheit in Euro |
---|---|
1 Person | 543,00 |
2 Personen | 659,40 |
3 Personen | 780,00 |
4 Personen | 938,15 |
5 Personen | 1.272,60 |
6 Personen | 1.443,60 |
Pro weitere Person | 180,45 |
Angaben ohne Gewähr |
Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, erhöht sich die angemessene Miete pro zusätzlicher Person. So haben Sie durch diese höheren zulässigen Mietkosten beim Bürgergeld die Möglichkeit, sich für eine größere Wohnung zu entscheiden.
Wie groß darf eine Wohnung sein, wenn Sie Bürgergeld beziehen?
Auch bei der Größe der Wohnung gibt es für die Bezieher von Bürgergeld, wie bei Mietkosten, ein paar Vorgaben. Auch hier spricht das Jobcenter von der sogenannten Angemessenheit.
So hat eine einzelne Person üblicherweise einen Anspruch auf eine Wohnung mit einer Größe von circa 45 Quadratmetern. Pro weiterer Person sind ungefähr 15 zusätzliche Quadratmeter zulässig.
Welche Folgen hat eine zu große oder zu teure Wohnung?
In Deutschland kann Sie das Jobcenter nicht dazu zwingen, aus einer Wohnung, die als nicht angemessen gilt, auszuziehen. Das ist zumindest rechtlich der Fall.
Nichtsdestotrotz ist eine Art indirekter Zwang die Regel. Das bedeutet, dass das Jobcenter Ihnen nur die Teile der Miete zahlt, die als angemessen gelten. Die übrigen Kosten müssen Sie dann aus dem Regelsatz begleichen.
Sprechen Sie also bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen sämtliche Kostenpunkte mit Ihrem Jobcenter durch. So laufen Sie nicht Gefahr, Ihre neue Wohnung schnell wieder verlassen zu müssen.
Werden die Nebenkosten Ihrer Wohnung ebenfalls übernommen?
Im Monat und im Jahr fallen einige Nebenkosten an, wenn Sie in einer Wohnung leben. Wenn diese zu hoch sind, ist es möglich, dass Sie gezwungen sind, diese durch Ihr eigenes Vermögen zu zahlen.
Einige Bestandteile Ihrer Nebenkosten sind bereits im Regelsatz des Bürgergeldes enthalten. Dazu zählen die Stromkosten und Kosten, die beim Kochen mit Gas anfallen.
Dennoch gibt es auch im Zusammenhang von Bürgergeld und Miete Kosten, die das Jobcenter übernimmt. Dazu zählen unter anderem Heizkosten in angemessener Höhe und Grundabgaben sowie Kaltwasser, die jeweils als Bestandteil der Miete zählen. Wir listen Ihnen weitere Nebenkosten auf, die das Jobcenter übernimmt:
- Schornsteinfeger
- Warmwasser, wenn die Warmwasserbereitung dezentral ist
- andere Nebenkosten, die umlagefähig sind
Wie beeinflusst die Karenzzeit bei Bürgergeld die Miete?
Während der Karenzzeit von einem Jahr bei erstmaligem Bürgergeld-Bezug prüft das zuständige Jobcenter nicht die Angemessenheit Ihrer Wohnkosten. So ist es möglich, in einer Wohnung zu leben, die über den angemessenen Kosten liegt. Nach der Karenzzeit von 12 Monaten gelten dann die entsprechenden Mietobergrenzen.
Eine Ausnahme in diesem Zeitraum stellen die Heizkosten dar. Diese werden nur übernommen, wenn sie angemessen sind.