Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter: Worauf haben Sie Anspruch?

Wir erklären in diesem Ratgeber für Empfänger von Bürgergeld alle Leistungen, die ihnen zustehen!
Wir erklären in diesem Ratgeber für Empfänger von Bürgergeld alle Leistungen, die ihnen zustehen!

FAQ: Bürgergeld-Leistungen

Wie viel bekommt man bei Bürgergeld-Bezug?

Jedem Bürgergeld-Empfänger steht ein monatlicher Regelsatz zu. Dieser hat eine unterschiedliche Höhe je nach Bedarfsgruppe. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen Regelsätze.

Gibt es bei Bezug von Bürgergeld Zusatzleistungen?

Einigen Empfängern von Bürgergeld stehen zusätzliche Leistungen in Form eines Mehrbedarfs zu. Dieser wird zum Beispiel während einer Schwangerschaft oder für Alleinerziehende bewilligt.

Ist für Empfänger von Bürgergeld eine Leistungsminderung möglich?

Ja. Bürgergeld-Sanktionen können bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen verhängt werden. Eine Leistungskürzung bis zu 30 Prozent ist möglich. Die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.

Bürgergeld: Welche Leistungen gibt es?

Die Jobcenter sind für die Bewilligung der Bürgergeld-Leistungen zuständig.
Die Jobcenter sind für die Bewilligung der Bürgergeld-Leistungen zuständig.

Das Bürgergeld dient als Grundsicherung für arbeitslose Menschen. Ziel der Sozialleistung ist es, den Zeitraum zu überbrücken, bis der Betroffene eine (neue) Arbeit gefunden hat. Das Jobcenter soll bei der Arbeitssuche unterstützen.

Zudem erhalten Empfänger von Bürgergeld Leistungen, um die täglichen Bedarfe zu decken. Dafür gibt es einen monatlichen Regelsatz. Dieser fällt je nach Bedarfsgruppe und etwaigen Einkommen, welches angerechnet wird, unterschiedlich hoch aus.

Doch gibt es neben den Regelsätzen auch Zusatzleistungen bei Bürgergeld-Bezug? Wann haben Sie zum Beispiel Anspruch auf einen Mehrbedarf? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Bürgergeld-Leistungen: Tabelle der Regelsätze

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2023 in EuroBürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro
Alleinstehende
502563
Bedarfsgemeinschaft451506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Wird die Miete vom Jobcenter bezahlt?

Zu den Leistungen für Bürgergeld-Empfänger gehört nicht nur der monatliche Regelsatz. Neben diesem bildet die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung die zweite wichtige Säule zur Sicherung des Existenzminimums.

Allerdings müssen sich Miete und Heizkosten in einem angemessenen Rahmen bewegen. Was genau aus Angemessenheitsgrenze gilt, variiert lokal teils stark. Das liegt daran, dass die Richtwerte anhand der örtlichen Mietspiegel ermittelt werden.

Zudem ist entscheidend, wie viele Personen in der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft leben. Mit Einführung der Bürgergeld-Leistungen, wurde auch die Karenzzeit in Bezug auf die Miete geschaffen. Was das konkret bedeutet, ist in § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; Satz 6 bleibt unberührt. […]

Wichtig: Finden Sie innerhalb der Karenzzeit keine neue Arbeit, so müssen Sie die Kosten der Unterkunft reduzieren oder den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Eine Reduzierung ist zum Beispiel durch Untervermietung oder einen Umzug möglich.

Wann erhalten Empfänger von Bürgergeld zusätzliche Leistungen?

Es gibt für Empfänger von Bürgergeld Zusatzleistungen in Form eines Mehrbedarfs.
Es gibt für Empfänger von Bürgergeld Zusatzleistungen in Form eines Mehrbedarfs.

Der Regelsatz und die Übernahme der Kosten der Unterkunft sind zwei Bürgergeld-Leistungen, die grundsätzlich jedem Empfänger zustehen. Darüber hinaus können einige Arbeitslose noch einen Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

In § 21 SGB 2 werden die sogenannten Mehrbedarfe geregelt. Es handelt sich dabei um Bedarfe, welche durch den Regelsatz nicht abgedeckt sind, weil diese eben nicht bei jedem Leistungsempfänger auftreten.

Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Fälle, in denen ein Anspruch auf Mehrbedarf gegeben ist, beispielhaft erläutern:

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: Eltern, die ihr Kind alleine aufziehen, erhalten einen monatlichen Mehrbedarf von bis zu 60 Prozent des Regelsatzes.
  • Mehrbedarf in der Schwangerschaft: Schwangere Frauen erhalten als zusätzliche Bürgergeld-Leistung 17 Prozent des für sie maßgebenden Regelsatzes.
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung: Sind Sie aus medizinischen Gründen auf eine Ernährung angewiesen, für welche Sie teure Lebensmittel verwenden müssen, können Sie auch dafür einen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen.

Daneben können Leistungsempfänger auch einmalige Zuwendungen vom Jobcenter erhalten. Das ist zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung bei einer Haushaltsgründung möglich.

Gut zu wissen: Kinder, deren Eltern Bürgergeld-Leistungen beziehen, haben in aller Regel einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese beinhalten zum Beispiel einen pauschalen jährlichen Geldbetrag, der für den Schulbedarf verwendet werden soll.

Ab wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen?

Wie bereits erwähnt, stellt das Bürgergeld die Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Eine Voraussetzung, um die Leistung beziehen zu können, ist also, dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen muss. Das bedeutet konkret, dass er in der Lage ist, täglich drei Stunden oder mehr zu arbeiten.

Zudem muss der Antragsteller mindestens 15 Jahre alt sein, darf aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Weitere Bedingungen für einen Bürgergeld-Bezug sind der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland sowie eine Hilfebedürftigkeit (der Arbeitsuchende kann den Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln gewährleisten).

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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