Bürgergeld: In welcher Höhe wird es ausgezahlt?

Alles Wichtige zum neuen Bürgergeld: Wie viel Geld Sie erhalten können und in welcher Höhe ihr Bürgergeld bei Verstößen gesenkt wird, erfahren Sie hier.
Alles Wichtige zum neuen Bürgergeld: Wie viel Geld Sie erhalten können und in welcher Höhe ihr Bürgergeld bei Verstößen gesenkt wird, erfahren Sie hier.

FAQ: Bürgergeld-Höhe

Wie hoch ist das neue Bürgergeld?

Die Regelsätze zum Bürgergeld sind höher als bei Hartz-4. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt ab 2024 bei 563 Euro. Leben Personen in einer Bedarfsgemeinschaft sind für die Mitglieder dieser Gemeinschaft unterschiedliche Regelsätze vorgesehen. Die Regelsätze für die jeweiligen Bedarfsstufen, können Sie in unserer Tabelle einsehen.

Welche weiteren Kosten werden durch Bürgergeld abgedeckt?

Die Bürgergeld-Leistungen umfassen neben den Kosten für den täglichen Lebensbedarf (bspw. Mietkosten) ebenfalls andere Kostenpunkte wie beispielsweise die Beiträge zur Krankenversicherung (gesetzlich und privat). Eine Übersicht weiterer Leistungserstattungen finden Sie hier.

Um wie viel wird die Bürgergeld-Höhe bei Verstößen gekürzt?

Pflichtverletzungen (bspw. die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes) können Leistungsminderungen um bis zu 30 % des Regelbedarf nach sich ziehen. Die Übernahme der Mietkosten ist hiervon allerdings ausgeschlossen. Weiterführende Informationen zu Leistungsminderungen erhalten Sie an dieser Stelle.

Bürgergeld-Rechner: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

© by brutto-netto-rechner.info

Bürgergeld: Wie viel Geld erhalten Empfangsberechtigte?

Wie hoch soll das Bürgergeld sein? Die genaue Höhe hängt z.B. von der Bedarfsstufe und etwaigen Teuerungsraten ab.
Wie hoch soll das Bürgergeld sein? Die genaue Höhe hängt z.B. von der Bedarfsstufe und etwaigen Teuerungsraten ab.

Die Bürgergeld-Höhe, die empfangsberechtigten Personen im Einzelfall zusteht und ausgezahlt wird, hängt von deren Bedarfsstufe ab; wie hoch das Bürgergeld ausfällt, hängt davon ab, ob es sich um eine alleinstehende Person oder um jemanden handelt, der Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, und wie viele Kinder oder Minderjährige dem Haushalt angehören. Verheiratete oder Lebenspartner, die seit mindestens einem Jahr zusammenleben, gelten als Bedarfsgemeinschaft.

Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2024 um zwölf Prozent steigen, demnach erhalten beispielsweise Alleinstehende zukünftig 563 Euro (+61 Euro) und Jugendliche im Alter von 14 -17 Jahren 471 Euro (+51 Euro).

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Regelsätze für die einzelnen Bedarfsstufen in aufsteigender Reihenfolge für 2023 und 2024 aufgelistet:

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2023 in EuroBürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro
Alleinstehende
502563
Bedarfsgemeinschaft451506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Wie hoch wird das Bürgergeld bei Mehrbedarf?

Wie viel Bürgergeld bekommt man bei bestehendem Mehrbedarf?
Wie viel Bürgergeld bekommt man bei bestehendem Mehrbedarf?

Voll Erwerbsgeminderte, die einer beruflichen Tätigkeit weniger als drei Stunden nachkommen können – sind berechtigt, einen Mehrbedarf von 17 Prozent zu erhalten, wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis (Markenzeichen G) verfügen.

Menschen, die eine Behinderung haben, aber voll erwerbsfähig sind, steht ein Mehrbedarf von 35 Prozent zu.

Schwangeren wird ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarf zugesprochen.

Wichtig: Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlichen zum Regelbedarf ebenfalls einen monatlichen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Der Kindersofortzuschlag wird bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ausgezahlt.

Bürgergeld: In dieser Höhe werden weitere Leistungen übernommen

Wie viel Bürgergeld soll es geben, wenn Empfänger Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen?
Wie viel Bürgergeld soll es geben, wenn Empfänger Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen?

Ein Grundprinzip des Bürgergeldes zielt eine verstärkte Förderung der beruflichen Weiterbildung an. Bürgergeld-Empfänger, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, erhalten seit dem 1. Juli 2023 eine unverkürzte Förderung für die Ausbildungszeit.

Personen, die ihre Grundkompetenzen (Mathe-, Lese- oder IT-Fertigkeiten) erweitern müssen, können hierfür eine Förderung erhalten. Zusätzlich dazu beinhaltet kann die Höhe beim Bürgergeld ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für die Teilnahme an Weiterbildungen beinhalten. Empfängerinnen, die an Maßnahmen teilnehmen, um langfristig zurück in die Arbeitswelt zu finden, erhalten eine zusätzliche Bürgergeld-Zahlung in Höhe von 75 Euro im Monat.

Weitere Leistungen bzw. Kostenübernahmen, die das Bürgergeld beinhaltet sind:

  • Die Kosten für Miete und Heizung (insofern diese angemessen sind)
  • Die Beiträge zur Kranken– und Pflegeversicherung
  • GEZ (die Beitragspflicht entfällt)
  • Coachings (Übernahme der Kursgebühren)
  • Starke Ermäßigungen beim Sozialticket (umfasst neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch einen vergünstigten Eintritt in Theater und Museen)
  • Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten (jährlicher Zuschuss von 156 Euro)
  • Bereitstellung einer Babyerstausstattung
  • Zuschüsse zu den Kosten für einen Umzug (nach vorheriger Absprache mit dem Jobcenter und Prüfung, ob die Wohnungsgröße angemessen ist.
  • Zuschuss für die Mietkaution

Wichtig: Entsprechend der Regelsatzerhöhung, soll die neue Bürgergeld-Höhe ebenfalls Teilbeträge für die Ausstattung des Schulbedarfs umfassen: Diese sollen im ersten Schuljahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro ansteigen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen (Stand Dezember 2023).

Wie viel Bürgergeld gibt es bei bestehendem Vermögen ?

Wie hoch soll das Bürgergeld werden, falls Sie über Ersparnisse verfügen?
Wie hoch soll das Bürgergeld werden, falls Sie über Ersparnisse verfügen?

Personen, die Bürgergeld beantragen wollen und über Vermögen oder Erspartes verfügen, dürfen dieses seit dem 1. Januar 2023 in der sogenannten Karenzzeit (das erste Jahr des Bürgergeld-Bezugs) behalten. Das Vermögen ist in dieser Zeit erst dann zu verwenden bzw. erst wird erst dann vom Jobcenter berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn es die folgende Summen übersteigt

  • 40.000 Euro für eine Person bzw. die erste leistungsberechtige Person einer Bedarfsgemeinschaft und
  • 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft

übersteigt.

Gut zu wissen: Wenn eine Person während der Karenzzeit für mindestens einen vollen Monat kein Bürgergeld bezieht, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen Sie keinen Leistungsbezug erhalten hat.

Als Vermögen gilt, was in Geld messbar ist. Hierzu zählt beispielsweise:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe und Wertpapiere
  • Kapitallebensversicherungen
  • Wertgegenstände (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Eigentumswohnungen
  • Haus- und Grundeigentum

Sollte bestehendes Vermögen als erheblich gelten oder die Karenzzeit abgelaufen sein, berücksichtig das Jobcenter ausschließlich das eigene verwertbare Vermögen von Antragsstellern oder Bürgergeld-Empfängern und der Bedarfsgemeinschaft. Vermögen wird dann als verwertbar erachtet, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. In diesem Fall beeinflusst das Vermögen die Bürgergeld-Höhe.


Auswirkungen von Pflichtverletzungen auf die Bürgergeld-Höhe

Wie viel weniger Bürgergeld soll es bei Pflichtverletzungen geben?
Wie viel weniger Bürgergeld soll es bei Pflichtverletzungen geben?

Verletzen Bürgergeld-Empfänger ihre Mitteilungs– und Mitwirkungspflichten für die Reintegration in den Arbeitsmarkt, verhängt das Jobcenter entsprechende Sanktionen in Form einer zeitweisen Regelbedarfsminderung.

Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gekürzt. Eine zweite Pflichtverletzung zieht eine zweimonatige Kürzung von 20 Prozent nach sich. Bei der dritten Pflichtverletzung wird die Bürgergeld-Höhe für drei Monate um 30 Prozent gemindert.

Die Sanktionen werden zurückgenommen, sobald der betroffene Leistungsempfänger seine Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt. Die Leistungsauszahlungen für Miete und Heizung bleiben von etwaigen Sanktionen unberührt.

Etwaige völlige Zahlungseinstellung wie es bei ALG II (Hartz-IV) möglich gewesen war, sind nicht mehr vorgesehen. Ob eine Regelbedarfsminderung gerechtfertigt ist, wird zudem stets im jeweiligen Einzelfall genau geprüft. Junge Menschen erhalten im Falle einer Minderung der Bürgergeld-Höhe eine Beratungsangebot und müssen keine weitergehenden Kürzungen befürchten. Diese Neuerung erfüllt die Vorgaben Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE).

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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