FAQ: Bürgergeld beantragen
Einen Antrag auf Bürgergeld können alle hilfebedürftigen Personen stellen, die mindestens 15 Jahre als und nicht im Rentenalter sind, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und grundsätzlich erwerbsfähig sind. Ausführliche Informationen darüber, wann sie als empfangsberechtigt gelten, erhalten Sie hier.
Sie können den Bürgergeld-Antrag bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen. Er kann schriftlich, online, telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgen. Das Jobcenter benötigt neben den Antragsformularen beispielsweise Anlagen zu bestehenden Kostenpunkten (bspw. Nachweis über die Mietkosten) oder möglichen Einnahmen (bspw. Kindergeld). Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Erwerbsunfähige Menschen oder Personen, die Rente beziehen sowie Asylbewerber, deren Asylantrag nicht bewilligt wurde, und ausländische Saisonarbeiter sind nicht empfangsberechtigt und können keinen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Personen, die bisher Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) bezogen haben, müssen keinen erneuten Bürgergeld-Antrag stellen. Die Umstellung der Bezüge erfolgte zum 1. Januar 2023 automatisch.
Inhalt
Bürgergeld beantragen: Wer ist empfangsberechtigt?
Sie haben ein Anrecht darauf, einen Bürgergeld-Antrag zu stellen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt. Diesbezüglich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt
- Sie haben die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht
- Ihr Hauptwohnsitz sowie ihr Lebensmittelpunkt ist in Deutschland
- Sie sind erwerbsfähig (Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten)
- Ausländer mit Arbeitserlaubnis in Deutsc
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig
Menschen gelten als hilfebedürftig, wenn ihr Einkommen bzw. das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und sie ihren Lebensunterhalt nicht allein aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Ob eine Person als erwerbsunfähig eingestuft werden kann oder nicht, stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest. Personen, die aufgrund einer (chronischen) Krankheit oder einer Behinderung keiner geregelten Arbeit nachgehen können, haben in diesem Fall Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und dürfen kein Bürgergeld beantragen. Sie können es nur erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
Gut zu wissen: Staatsbürger aus dem EU-Ausland, die eine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, dürfen ebenso Bürgergeld-Antrag stellen, falls sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch Geflüchtete können Bürgergeld erhalten, wenn Sie anerkannt sind. Asylsuchende sowie in der Bundesrepublik geduldete Personen können Bürgergeld beantragen, sobald ihr Asylantrag anerkannt wurde und sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Der Bürgergeld-Antrag ist grundsätzlich an keine feste Form gebunden: Sie können ihn entweder schriftlich per Postzustellung, online über das Webportal des Jobcenters, telefonisch oder persönlich vor Ort stellen.
Der Antrag muss lediglich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter eingehen, das sich in der Nähe ihres Wohnortes befindet. Sollten Sie sich diesbezüglich unsicher sein, können Sie ihre Postleitzahl online auf der Homepage des Jobcenters eingeben, so dann wird wo Sie Bürgergeld beantragen können.
Sie erhalten die Antragsformulare vor Ort im Jobcenter oder können sich diese nach telefonsicher Absprache auf dem Postweg zuschicken lassen. Darüber hinaus können Sie die Formulare auch online über die Homepage des Jobcenters abrufen, nachdem Sie dort ein Benutzerkonto angelegt haben.
Gut zu wissen: Sie können Bürgergeld für 1 Monat beantragen, wenn Sie eine sehr hohe Heizkostennachzahlung haben!
Notwendige Unterlagen für den Bürgergeld-Antrag
Das Jobcenter benötigt verschiedene Informationen, um Ihren Antrag zu bearbeiten und zu prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Bürgergeld erhalten zu dürfen und in welcher Höhe Ihnen Bürgergeld im Einzelfall zusteht. Diesbezüglich wird das Jobcenter anhand der eingereichten Unterlagen prüfen
- ob Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben,
- alleinerziehend sind oder Kinder haben,
- allein oder mit anderen Personen zusammenleben.
Sollten Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinsacht leben, stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld für alle Mitglieder der Gemeinschaft. Sie sind in diesem Fall der Vertreter oder die Vertreterin Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb müssen Sie dem Jobcenter ebenfalls Informationen über alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, müssen Sie Ihrem Hauptantrag zusätzliche Nachweise zu persönlichen Angaben, bestehendem Einkommens– und Vermögensverhältnissen, laufenden Miet– und Heizungskosten sowie sonstige Angaben beifügen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzanlagen.
Wichtig! Reichen Sie niemals Originale, sondern stets Kopien als Nachweise ein. Das Jobcenter wird alle Unterlagen, die sie vorlegen, digitalisieren und die Papierformen nach 8 Wochen vernichten!
Nachweise über persönliche Angaben
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Ihre Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer
- Ihre Krankenkassenkarte
Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Eine Lohnbescheinigung
- Kontoauszüge weiterer Geldeingänge (bspw. Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss)
Gut zu wissen: Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, müssen Sie Nachweise über bestehendes Vermögen vorlegen, wenn das Jobcenter Sie dazu auffordert.
Nachweise zu Wohn- und Heizungskosten
- Ihr Mietvertrag
- Die Heiz– und Nebenkostenabrechnung
- Eventuelle Mietquittungen
Sonstige Nachweise
- Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweis vorheriger Bezüge eines anderen Jobcenters
- Nachweise sonstiger Ausgaben (bspw. Versicherungsbeitrage)
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, nachdem Sie ein Beschäftigungsverhältnis beendet haben (bspw. wegen einer Kündigung oder Auslaufen des Arbeitsvertrags), benötigt das Jobcenter von Ihnen
- Ihre Arbeitspapiere,
- das Kündigungsschreiben oder einer Erklärung über die Arbeitsaufgabe,
- eine Arbeitsbescheinigung von Ihrer ehemaligen Arbeitsstelle (Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen).
Nachdem Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt haben und dem Jobcenter alle notwendigen Anlagen vorliegen, benötigt es in der Regel etwa drei Wochen, um diesen zu bearbeiten. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Sollte das Jobcenter ihren Antrag ablehnen oder nur teilweise bewilligen, erhalten Sie auch hierfür einen entsprechenden Bescheid.
Wichtig! Prüfen Sie den Bescheid zu Ihrem Bürgergeld-Antrag und kontrollieren, ob Ihre Angaben richtig sind bzw. dort richtig aufgeführt wurden. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Jobcenter in Verbindung, falls Sie die aufgeführten Berechnungen nicht nachvollziehen können oder Ihnen Unstimmigkeiten aufgefallen sind.