Boulevardpresse: Der Kampf um die beste Schlagzeile

Klatsch und Tratsch News zeichnen die Boulevardpresse aus.
Klatsch und Tratsch News zeichnen die Boulevardpresse aus.

Sex-Skandale, Babygerüchte und Beziehungsdramen – die Boulevardpresse ist reich an solchen Themen. Je größer der „Wow-Effekt“, desto mehr Auflage generiert die Klatschzeitung. Stars, Royals und sogar C-Promis sind vor Paparazzi nicht sicher. Sie tun alles für eine gute Story.

So zumindest lauten die Vorurteile, denen sich die Boulevardpresse (auch Klatschpresse oder Regenbogenpresse) ausgesetzt sieht. Doch treffen diese auch wirklich zu? Ist in den sogenannten Boulevardmedien wirklich nur zu lesen, welcher Promi gerade mit wem anbandelt oder bei welchen Royals gerade Nachwuchs erwartet wird?

Besteht die Boulevardpresse ausschließlich aus solchen Meldungen oder werden die klassischen Ressorts wie Politik und Kultur auch bedient? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erhalten einen Überblick der Geschichte der Boulevardpresse und erfahren zusätzlich, welche Merkmale dem Boulevardjournalismus zugesprochen werden.

FAQ: Boulevardpresse

Was bedeutet Boulevardpesse?

Hier finden Sie eine von Dr. Johannes Raabe erstellte Definition zur sogenannten Boulevardpesse.

Welcher Stilmittel bedient sich die Boulevardpresse?

Der Schreibstil ist kreativ, prägnant und geprägt durch Witz. Vor allem kurze, knackige Überschriften finden in der Boulevardpresse Anwendung.

Was sind die Caroline-Urteile?

Die sogenannten Caroline-Urteile sind richtungsweisend für die Arbeit der Boulevardpresse. Worum es dabei ging, können Sie hier nachlesen.

Boulevardpresse: Eine Definition

Bevor wir darauf eingehen, durch welche Merkmale sich Boulevardmedien auszeichnen, soll der Begriff der Boulevardpresse erst einmal definiert werden. Dr. Johannes Raabe, Kommunikations- und Medienforscher, liefert diesbezüglich folgende Definition:

Bezeichnung für einen Zeitungstyp, der in Aufmachung, Textteil und Gestaltung durch einen plakativen Stil, große Balkenüberschriften mit reißerischen Schlagzeilen, zahlreiche, oft großformatige Fotos sowie eine einfache, stark komprimierte Sprache gekennzeichnet ist.

Der Begriff ist also umfassend für eine journalistische Darstellungsform, den Boulevardjournalismus. Diese Bezeichnung geht darauf zurück, dass es sich hierbei ursprünglich um Zeitungen handelte, welche auf der Straße (also dem Boulevard) verkauft wurden.

Sie bilden damit das Gegenstück zu den Abonnement-Zeitungen, welche auf einen Leserstamm zurückgreifen können und somit ableiten, wie hoch die Verkaufszahlen ausfallen. Die Boulevardpresse setzt hingegen nicht auf Abonnenten, sondern wird jeden Tag aufs Neue auf der Straße verkauft.

Die Boulevardpresse erstreckt sich längst nicht mehr nur auf Zeitungen oder Zeitschriften, auch TV-Produktionen können diesem Genre zugerechnet werden.

Entstehung der Boulevardpresse

Die Klatschzeitungen fanden in New York ihren Ursprung.
Die Klatschzeitungen fanden in New York ihren Ursprung.

Als der Geburtsort des Boulevardjournalismus gilt New York. Im Jahr 1897 wurde dort ein Torso aus dem East River gefischt. Von der Polizei zunächst als Scherz abgetan, stellte sich dies im Verlauf der Ermittlungen als Leichenfund heraus. Die betreffende Person wurde ermordet und der Körper im East River abgeladen.

Zwei Zeitungsverleger sahen in diesem Fall eine große Chance, ihre Auflage zu steigern: William Hearst und Joseph Pulitzer. Nach Letzterem wird die Klatschpresse heute auch als „Yellow Press“ betitelt.

Für beide war die Nachricht über den Torso, welcher aus dem Wasser gefischt wurde, eine Sensation und gleichzeitig eine gute Chance, die Auflage zu steigern. Für die Artikel wurden immer mehr Details über den Fall recherchiert.

Dabei nutzten beide Herausgeber nicht immer nur legale Methoden: Beweismittel wurden beispielsweise gestohlen – alles für eine gute Schlagzeile, um den Mitstreiter zu übertreffen. Je blutiger und grausamer, desto besser. Die Leser sprangen auf diesen Ansatz an und die Boulevardpresse war geboren.

Schon in den Anfängen ging es im Boulevardjournalismus darum, die Menschen mit möglichst skandalösen Ereignissen und den entsprechenden Bildern dazu zu bewegen, die Zeitung auf der Straße zu kaufen.

Klatschpresse in Deutschland

In Deutschland wurde am 22. Oktober 1904 die erste Zeitung auf den Markt gebracht, welche der Boulevardpresse zuzuordnen ist: die “B.Z. am Mittag“. Zu Zeiten der Weimarer Republik in den 1920ern und 1930ern erschien die Berliner Zeitung „Tempo“ bis zu dreimal täglich.

Nach dem zweiten Weltkrieg war die Hamburger Morgenpost, welche sich in Besitz der SPD befand, die auflagenstärkste Boulevardzeitung in Deutschland. 1952 erschien dann zum ersten Mal die „BILD-Zeitung“, herausgegeben von Axel Springer. Sie wurde zum auflagenstärksten Erzeugnis der Boulevardpresse in Europa.

Mittlerweile haben sich unzählige Zeitungen und Klatschzeitschriften sowie Klatschmagazine auf dem deutschen Markt etabliert. Auch online kommt den Klatschnachrichten eine große Bedeutung zu. Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht der bekanntesten Boulevardzeitungen in Deutschland:

  • Bild am Sonntag
  • B.Z.
  • Berliner Kurier
  • Hamburger Morgenpost
  • Abendzeitung (München)
  • Express (Köln)

Hinzu kommen noch allerhand Klatsch und Tratsch Zeitschriften sowie Magazine, die entweder wöchentlich oder auch nur einmal im Monat erscheinen. Zudem ist die TV-Landschaft voll von boulevardjournalistischen Formaten.

Welche Merkmale sind typisch für die Boulevardpresse?

In einer Klatschzeitschrift kann es auch um Wirtschaft und Politik gehen.
In einer Klatschzeitschrift kann es auch um Wirtschaft und Politik gehen.

Lange Zeit hatte die Boulevardpresse einen schlechten Ruf und wurde auch in der Medienwissenschaft als niveaulos abgetan, da sie nicht den Qualitätskriterien für einen „guten“ Journalismus entspräche.

Diese pauschale Behauptung mag vielleicht auf einige Erzeugnisse der Boulevardpresse zutreffen, kann aber keineswegs allgemeingültig für dieses Genre sein. Auch in einer Boulevardzeitung sind die üblichen Ressorts wie Politik, Kultur und Wirtschaft sowie Sport vertreten.

Und dabei geht es teilweise eben nicht nur kunterbunt durch die Welt der Promis, sondern auch ernste politische Themen werden abgedeckt. Allerdings ist auffällig, dass bei Medien, die dem Boulevardjournalismus zuzuordnen sind, ein Nachrichtenfaktor besonders wichtig ist: Human Interest.

Jede Geschichte soll einen menschlichen Bezug haben, die Leser sollen emotional angesprochen werden. Schicksalsschläge von einzelnen sind dabei genauso im Fokus wie auch vermeintliche Tragödien.

Weiterer wichtiger Bestandteil einer jeden Boulevardzeitung sind die sogenannten „Soft News“. Dabei geht es eben nicht um politische Analysen, sondern um Promis und vermeintliche Skandale. Der Unterhaltungsfaktor steht klar im Mittelpunkt.

Ein echter Erfolgsfaktor der Boulevardpresse ist das Service-Angebot. Es finden sich allerhand Ratgeber zu Alltagsthemen in den entsprechenden Publikationen. Einige Zeitungen und Zeitschriften bieten zudem an, den Lesern bei Problemen im Alltag zu helfen, frei nach dem Motto „Reporter kämpfen für Ihr Recht“ oder ähnlichem.

Boulevardpresse: Sprache und Stilmittel

Auch stilistisch unterscheidet sich die Boulevardpresse von den Qualitätsmedien. Die Sprache ist bei ersterer ein wichtiges Element, um die Leute zum Kauf der jeweiligen Zeitung oder Zeitschrift zu locken.

Der Schreibstil ist kreativ, prägnant und geprägt durch Witz. Die Überschrift muss den Leser direkt ansprechen und Spannung für das Thema erzeugen. Die Bild-Zeitung ist für ihre einprägsamen Headlines bekannt.

Wir sind Papst“ – an diesen Titel anlässlich der Wahl von Benedikt XVI. erinnert sich wohl fast jeder deutsche Bürger. Genau so funktionieren der Boulevardjournalismus bzw. die Boulevardpresse allgemein.

Die Sprache orientiert sich generell eher am gesprochenen Wort, auf Fremdwörter wird, soweit möglich, verzichtet. Boulevardjournalistische Texte sollen für Menschen aller Bildungsschichten lesbar und verständlich sein.

Das zeichnet sich auch durch kurze Sätze aus. Dieses Format lässt entgegen einiger Vorurteile jedoch nicht darauf schließen, ob es sich tatsächlich um eine Boulevardzeitung oder eine andere Gattung handelt. Typisch sind aber hingegen große Bilder, große Schlagzeilen und in vielen Fällen auch die Signalfarbe Rot.

Erzeugnisse der Boulevardpresse zeichnen sich also durch eine leichte Sprache und schlagkräftige Schlagzeilen aus. Die Bilder tragen auch einen großen Teil dazu bei, die Nachrichten zu vermitteln. Dabei wird auch auf teils sehr starke Bildsprache gesetzt, wenn beispielsweise Aufnahmen nach Terroranschlägen veröffentlicht werden. Dabei entsteht immer wieder ein Konflikt und jedes Medium muss abwägen, ob diese Bilder im Sinne des Rechts auf Informationsfreiheit veröffentlicht werden sollten oder nicht. Verstörende Bilder können nämlich gerade für Kinder negative Auswirkungen haben.

Probleme der Boulevardpresse

Jedes Klatschmagazin hat mit Vorurteilen zu kämpfen.
Jedes Klatschmagazin hat mit Vorurteilen zu kämpfen.

Dies führt uns auch schon zu den Problemen, welche sich in der Boulevardpresse unweigerlich ergeben. Wie bereits erwähnt, haben schon die Begründer dieses Genres teils unlautere Methoden zu Recherchezwecken genutzt.

In Deutschland gibt das Presserecht einen gesetzlichen Rahmen für die Arbeit von Journalisten. Es findet in den Landespressegesetzen der einzelnen Bundesländer Anwendung. Dabei werden die Medienmacher auch in ihrer Arbeit unterstützt.

So sind Behörden beispielsweise Journalisten mit einem Presseausweis gegenüber verpflichtet, Auskunft zu erteilen, wenn die geforderten Informationen nicht der Geheimhaltung unterliegen. Daneben gibt es noch den Pressekodex, eine Art Selbstverpflichtung für Journalisten.

Er wird vom Deutschen Presserat herausgegeben und soll eine Art Berufsethik vermitteln. Darin werden unter anderem Grenzen der Recherche definiert und eine strikte Trennung zwischen PR und Journalismus gefordert.

Für die Boulevardpresse ergeben sich mitunter nicht nur rechtliche Probleme, sondern vielmehr existentielle. Durch immer weiter sinkende Auflagen wird es auch deutlich schwerer die Menschen zum Kauf von Zeitungen zu verleiten. Daher müssen gerade in diesen Zeiten die Geschichten noch mehr „gepusht“ werden als vorher. Daher können auch vermeintlich unwichtige oder gar nicht so sensationelle Nachrichten zu einer sensationellen Story gemacht werden.

Boulevardpresse im Konflikt mit dem Pressekodex: Sanktionierungsmöglichkeiten

Medien, welche der Boulevardpresse zuzuordnen sind, wurden schon häufig vom Deutschen Presserat sanktioniert, weil sie gegen die Vorgaben des Pressekodex verstoßen haben. Wie genau das vonstattengeht, wollen wir Ihnen im Folgenden erklären:

Entdeckt jemand einen Verstoß gegen die Richtlinien des Pressekodex, kann dieser beim Presserat in Form einer Beschwerde gemeldet werden. Der Beschwerdeausschuss prüft den Fall dann darauf, ob die Beschwerde begründet ist.

Ist dies der Fall, wird das entsprechende Medium um eine Stellungnahme gebeten. Kann die Sache beispielsweise durch eine Richtigstellung nicht aus der Welt geräumt werden, stehen dem Presserat verschiedene Sanktionierungsmaßnahmen zur Verfügung, die allerdings keine rechtliche Konsequenz haben:

  • öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
  • nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes)
  • Missbilligung
  • Hinweis

Die Internetpräsenz „Bild.de“ von der „Bild-Zeitung“ wurde in diesem Jahr (2017) beispielsweise für die Berichterstattung über den Terroranschlag beim Ariana-Grande-Konzert in Manchester öffentlich gerügt.

Grund war die Veröffentlichung der Bilder einiger Opfer ohne Einwilligung von deren Angehörigen. Damit verstieß die Online-Redaktion klar gegen den im Pressekodex definierten Opferschutz. Es war nicht die erste Rüge, welche gegen die Bild ausgesprochen wurde.

Die Boulevardpresse kann sich im Rahmen des Sensationsjournalismus rasch am Rande der ethischen Vorgaben bewegen. Daher kommt es regelmäßig vor, dass entsprechende Medien durch den Presserat sanktioniert werden.

Caroline-Urteile

Auch private Fotos dürfen teilweise in der Boulevardpresse veröffentlicht werden.
Auch private Fotos dürfen teilweise in der Boulevardpresse veröffentlicht werden.

Im Zusammenhang mit der Boulevardpresse haben die sogenannten „Caroline-Urteile“ Rechtsgeschichte geschrieben. Anlass für einen jahrelangen Rechtsstreit gaben Fotoaufnahmen vom Privatleben von Caroline, Prinzessin von Hannover (ehemals Caroline von Monaco).

Diese wurden in der Boulevardpresse gegen den Willen der Prinzessin veröffentlicht. Selbige klagte dagegen und durchlief dabei alle denkbaren Instanzen. Von deutschen Gerichten wurde sie abgewiesen, sodass sich Caroline an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wendete.

Dieser fällte im Jahr 2004 ein richtungsweisendes Urteil: Das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verletzt worden. Somit konnte die Adlige auch Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen, weil diese ihre Persönlichkeitsrechte nach Auffassung des EGMR nicht ausreichend geschützt hatte.

In der Medienlandschaft und gerade unter Vertretern der Boulevardpresse war dies natürlich ein großer Schock, sahen diese sich doch in der Pressefreiheit stark eingeschränkt, da Prominente ja eigentlich als Personen des Zeitgeschehens gelten und somit ein begründetes öffentliches Interesse an ihnen besteht. Dies rechtfertigt in aller Regel auch das Anfertigen von Fotos aus deren Privatleben – so zumindest die bis dato herrschende Auffassung.

2008 hob das Bundesverfassungsgericht das „Caroline-Urteil“ zur Freude der Boulevardpresse wieder auf. Die Richter stellten klar, dass auch private Bilder von Personen der Zeitgeschichte eine freie Meinungsäußerung darstellen können. Es sei stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Über die Rechte am eigenen Bild können Sie sich auch in unserem Ratgeber zu § 201a StGB, dem sogenannten Paparazzi-Paragraphen informieren.

Boulevardjournalismus: Wie funktioniert der Berufseinstieg?

Wie wird man Journalist bei der Boulevardpresse?
Wie wird man Journalist bei der Boulevardpresse?

Die Boulevardpresse polarisiert und fasziniert gleichermaßen. Daher entwickelt sich bei einigen Schulabgängern der Wunsch, Boulevardjournalist zu werden. Dies geht natürlich mit allerhand Fragen einher:

Wie kann ich Boulevardjournalist werden? Unterscheidet sich die Ausbildung von anderen journalistischen Tätigkeiten? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Diesbezüglich geben wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick, wie der Berufseinstieg in den Journalismus funktionieren kann.

Es gibt eigentlich keinen klassischen Weg, Journalist zu werden. Der Studiengang „Journalismus“ wird relativ selten angeboten, angehende Redakteure studieren häufig „Medien und Kommunikationswissenschaften“.

Ein entsprechender Abschluss macht aber noch lange keinen Journalisten aus dem Absolventen. Eine Möglichkeit, in diesen Beruf einzusteigen, ist das Volontariat – eine journalistische, praxisorientierte Ausbildung. Diese können Sie auch beginnen, wenn Sie beispielsweise Politikwissenschaften oder ähnliches studiert haben.

Eine auf den Boulevardjournalismus zugeschnittene Ausbildung bietet die „Axel Springer Akademie“ an. Dort wird neben vielen praktischen Inhalten auch in der Theorie der Rahmen für die spätere Arbeit als Medienmacher gesetzt.

Recherche, journalistische Darstellungsformen, Interviewführung, Presserecht und Co. stehen dabei auf dem Lehrplan. Zudem ist es wichtig, dass ein angehender Journalist gut mit Menschen umgehen kann und ein gewisses Talent beim Reden besitzt.

Der Weg zu einem Job bei der Boulevardpresse kann also unterschiedlich verlaufen, einige Eigenschaften sind für ihn aber unabdingbar: guter Schreibstil, Kreativität und ein Gefühl für Geschichten, welche die Menschen bewegen.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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