Lange Schlangen an Supermarktkassen setzen Verkäufer ganz schön unter Druck. Da kann es schnell passieren, dass ihnen beim Wechselgeld ein Fehler unterläuft und plötzlich haben Sie zu viel Rückgeld in der Hand. Doch was nun tun? Einfach einstecken? Ist das dann ein noch allenfalls moralisches Kavaliersdelikt, ein unbedeutender Irrtum oder begeht man damit schon eine Straftat, womöglich sogar einen strafrechtlich relevanten Betrug? Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Betrug, seinem Strafmaß und den unterschiedlichen Begehungsvarianten.
Inhalt
FAQ: Betrug
Hier können Sie nachlesen, wie der Tatbestand des Betrugs im Strafgesetzbuch definiert wird.
Gemäß § 263 StGB kann ein Betrug mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Hier erfahren Sie, wie Betrüger im Internet vorgehen und wie Sie sich online vor einem Betrug schützen können.
Das sagt das Strafgesetzbuch zum Betrug
Der Betrug ist das wichtigste Vermögensdelikt. Schutzgut ist hierbei das Vermögen in seiner Gesamtheit. Das Strafrecht definiert den Betrug im Strafgesetzbuch, dem StGB. Dort steht in § 263, was unter einem Betrug zu verstehen ist.
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
In der Norm heißt es also, dass die Betrugshandlung in einer Täuschung über Tatsachen mittels einer wahrheitswidrigen Behauptung besteht. Möglich ist außerdem ein sonstiges Verhalten, das einen bestimmten Erklärungswert beinhaltet und die Irreführung anderer bezweckt.
Eine Täuschung geht immer mit der Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen einher. Der hervorgerufene Irrtum ist dann wiederum das Ergebnis dieser Beeinflussung. Beide Elemente müssen laut § 263 StGB kausal verknüpft sein.
Eine Vorbereitungshandlung zu einer Täuschung über Tatsachen nach § 263 StGB muss nicht unweigerlich immer zum Erfolg führen. Denn eine unrichtig gewordene Vorstellung ist nicht per se mit einem Irrtum im Sinne des Betruges gleichzusetzen.
Laut § 263 StGB kann der Betrug bzw. die ihm zugeschriebene Täuschung in Form der Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen verwirklicht werden. Entscheidend ist dabei, dass eine objektive-subjektive Sinnverknüpfung vorliegt. Ein Betrüger muss sich also über die Unrichtigkeit der Behauptung im Klaren sein.
Für die Täuschung beim Betrug muss der Täter nicht selbst oder allein auf das Opfer einwirken. Ein Prozessbetrüger beispielsweise ergänzt oft sein eigenes Vorgehen mit dem Beweisantritt eines gutgläubigen oder zur Falschaussage angestifteten Zeugen, der dann als Mittler der Unwahrheit fungiert.
Was sind die Tatsachen, auf die sich die Täuschung im Betrug bezieht?
Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die einem Beweis zugänglich sind. Zukünftige Ereignisse werden davon nicht umfasst. Allerdings ist es wiederum unerheblich ob die in Frage stehenden Tatsachen der objektiven Außen- oder subjektiven Innenwelt zuzurechnen sind.
Der Tatsachenbegriff vom Betrug laut § 263 StGB bezieht sich zum einen auf äußere Tatsachen, wie die Herkunft oder Beschaffenheit eines Gegenstandes oder die Üblichkeit von Preisen. Zum anderen sind innere Tatsachen unter Umständen tatbestandsbegründend. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überzeugungen, Kenntnisse oder Absichten.
Schwierig ist bisweilen die Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und bloßen Meinungsäußerungen oder Werturteilen. Ersteres ist dann gegeben, wenn die Äußerungen einen objektiven Sinngehalt aufweisen, also einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten. Allgemeinen Redewendungen, übertreibenden Anpreisungen, wie der marktschreierischen Reklame, fehlt ein solcher Tatsachengehalt.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen reine Werturteile als Tatsachenbehauptungen verstanden und behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn der Erklärende eine spezielle Fachkompetenz besitzt oder vortäuscht und der Empfänger der Erklärung intellektuell nicht in der Lage ist, die Grundlagen des Werturteils zu überprüfen. Ist das Werturteil aber objektiv betrachtet nicht in der Lage, einen Irrtum zu erregen, kann hier keine Tatsachenbehauptung angenommen werden. Dies ist insbesondere bei Sachverständigengutachten und Rechtsauskünften durch Anwälte möglich, die wie Tatsachen wirken.
Die Tathandlungen: Betrug mittels ausdrücklicher oder konkludenter Täuschung oder durch Unterlassen
Ein Vorspiegeln falscher Tatsachen, also Betrug mittels ausdrücklicher Täuschung, liegt vor, wenn ein in Wirklichkeit nicht vorliegender Umstand einem anderen gegenüber mit Absicht als vorhanden oder gegeben hingestellt wird. Es liegt eine wahrheitswidrige Erklärung des Täters vor, indem er einen falschen Sachverhalt explizit behauptet.
Dabei ist es unerheblich, ob das in Form von Worten, wahrheitswidrigen Erklärungen oder auf andere Art geschieht. Mögliche Begehungsweisen sind zum Beispiel:
- Vorlegen von Waren an der Kasse, nachdem die Preisschilder ausgetauscht wurden
- Verkaufsangebot mit manipuliertem Kilometerzähler eines Gebrauchtwagens
Maßgeblich ist hier, dass auf die Vorstellung des Opfers eingewirkt wird, sodass bei ihm, ein Irrtum erregt wird.
Falsch ist eine Tatsache gemäß StGB, wenn ihr Inhalt der objektiven Sachlage zuwiderläuft. Eine wahre Tatsache gilt als entstellt, wenn ihr Gesamteindruck durch die Irrführung verändert oder durch Ergänzung oder Weglassen wesentlicher Inhalte verfälscht wird. Eine Unterdrückung wahrer Tatsachen liegt vor, wenn der Täter den betreffenden Umstand der Kenntnis einer anderen Person entzieht.
Neben dem Vorspiegeln falscher Tatsachen, also der ausdrücklichen Täuschung, kann ein Betrug auch mittels wahrer Tatsachen stattfinden. Dies ist im Zuge einer konkludenten Täuschung möglich. Dabei handelt es sich um ein Verhalten, welches als stillschweigende Erklärung über eine Tatsache zu interpretieren ist.
Neben der generellen objektiven Eignung, einen Irrtum zu begründen, muss hier eine planmäßige Einsetzung der objektiv wahren Erklärung zur gezielten Schädigung des Adressaten vorhanden sein. Eine inhaltlich richtige Äußerung, die geeignet ist, einen Irrtum hervorzurufen, wird dann eine Täuschung, wenn dieses Verhalten planmäßig erfolgt und unter dem Anschein eines äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt eine Schädigung beim Adressaten hervorruft.
Man kann hier zwei Hauptgruppen unterscheiden:
- zwingende Schlussfolgerung: Ein Verkäufer erklärt schlüssig, dass er zur Beschaffung eines Produktes in der Lage ist.
- mitbehauptete Tatsachen: Bei einem Wettvertrag erklären die Vertragspartner konkludent, den Wettausgang nicht zu kennen und keine manipulativen Eingriffe vorzunehmen.
Ein typischer Anwendungsfall solcher Betrugsfälle ist die sogenannte Abofalle im Internet. Wenn beispielsweise ein Internetnutzer auf der Suche nach einem kostenlosen Download für ein Programm auf einer Seite landet, die gezielt ihren Angebotscharakter verschleiert, sodass der Nutzer unwissentlich ein Abo abschließt, dann liegt eine solche Täuschung vor. Der Nutzer erliegt aufgrund der gezielt irreführenden Gestaltung der Seite, die im Kleingedruckten geschickt verbirgt, dass es sich um ein Abo handelt, dem Glauben, es handle sich um eine kostenfreie Leistungserbringung.
In die gleiche Betrugskategorie fallen auch Ping- oder auch Lockanrufe. Dabei kommt es zu einem kurzen automatisierten Anwählen, welches das Ziel verfolgt, dass der Angerufene zurückruft. Dieser Rückruf führt dann zumeist zu einer gebührenpflichtigen Bandansage. In diesem Fall liegt die Täuschungshandlung in der konkludenten Erklärung eines tatsächlich nicht vorhandenen Kommunikationswunsches.
Die „Insertionsofferte“ ist ein weiteres Beispiel dieser Täuschungsform. Hierbei erhält das Betrugsopfer ein Angebot zur Aufgabe einer Anzeige (oft handelt es sich um Todesanzeigen). Dieses Angebot ist jedoch in ihrer Aufmachung wie eine Rechnung für eine bereits erschienene Anzeige. Im Detail versteckt sich auch hier die Information, dass die vermeintliche Rechnung tatsächlich ein Angebot ist.
Einschränkend bleibt jedoch zu erwähnen, dass bei derartigen Fällen das Vorhandensein einer konkludenten Täuschung auch immer davon abhängt, ob der Adressat als geschäftserfahren gilt. Wobei auch von Kaufleuten mit ihren im Handelsrecht verankerten Rechten und Pflichten nicht erwartet werden kann, ihnen zugesandte Schreiben bis ins kleinste Detail hin durchzulesen. Hinzu kommt die Tatsache, dass Unternehmen oftmals in zurechnungsbegründenden Strukturen arbeiten, sodass durch die Anwendung bestimmter Routinen nicht jedem Detail die gleiche Aufmerksamkeit zukommen kann.
Die Täuschung für einen Betrug laut Strafrecht kann auch durch Unterlassen erfolgen. Dazu muss der Unterlassende grundsätzlich in der Lage sein, Entstehung bzw. Fortdauer des Irrtums zu verhindern. Außerdem muss ihm eine Garantenstellung zuzuordnen sein, welche ihn unter Aufklärungspflicht setzt. Diese Pflicht ergibt sich beispielsweise aus einem pflichtwidrigen Vorverhalten oder einem besonderen Vertrauensverhältnis.
Der Dreischritt beim Betrug: Auf Irrtum und Vermögensverfügung folgt die Vermögensbeschädigung
Beim Betrug versucht der Täter mittels der Täuschungshandlung einen Irrtum bei seinem Opfer hervorzurufen oder zu bestätigen. Letzteres muss die behauptete Tatsache für wahr halten oder zumindest von der Möglichkeit ausgehen, sie könnte wahr sein.
Der Betrug bzw. der Täter zielt darauf ab, dem Opfer einen Vermögensschaden zuzufügen. Das heißt, dass der Betrüger den Getäuschten zu einer Verfügung über sein Vermögen oder das eines Dritten veranlassen möchte. Es muss also eine kausale Abhängigkeit zwischen dem Irrtum und der angestrebten Vermögensschädigung vorliegen.
In diesem Zusammenhang liegt der entscheidende Knackpunkt, der den Betrug beispielsweise vom Diebstahl abgrenzt: Der Täter macht sich sein Opfer zum Werkzeug, sodass dieses den schädigenden Erfolg selbst herbeiführt (sogenanntes Selbstschädigungsdelikt).
Unerheblich ist, ob sich der Geschädigte über den vermögensschädigenden Charakter seiner Verfügung bewusst war. Maßgeblich ist vielmehr, dass es zu einem Vermögensschaden kommt.
Dieser kann ermittelt werden, indem man den Vermögensstand des Opfers vor und nach der Vermögensverfügung gegenüberstellt. Ergibt sich dann eine negative Vermögensdifferenz, ist das Opfer also ärmer geworden, dann ist eine Vermögensschädigung zu bejahen.
Die subjektive Seite vom Betrug: Vorsatz und Absicht rechtswidriger Bereicherung
Ein Betrug setzt immer voraus, dass der Täter vorsätzlich handelt. Außerdem muss er in der Absicht vorgehen, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Man bezeichnet dies als Bereicherungsabsicht.
Der Vermögensvorteil unterliegt dabei einem weiten Verständnis. So kann dieser sowohl in Form von einer Vermehrung der Aktivposten vorliegen als auch im Nicht-Erbringen einer Schuld oder in der Befreiung einer Verbindlichkeit.
Unterarten des Betrugs: Der Eingehungs- und der Erfüllungsbetrug
Neben dem Betrug als allgemeinem Straftatbestand gibt es verschiedene Sonderfälle – so zum Beispiel Eingehung- und Erfüllungsbetrug.
Bei einem Eingehungsbetrug täuscht der Täter vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenen Pflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Diese Betrugsform vollzieht sich meist in Zusammenhang mit der Bezahlung von Rechnungen, die nach einer Dienstleistung anfallen.
Im Falle des Erfüllungsbetruges gibt der Täter bei einer Vereinbarung eine bestimmte Leistung an, die aber in Bezug auf Menge oder Güte nicht erfüllt wird.
Das Strafmaß vom Betrug nach § 263 StGB
Kommt es zu einer Anzeige wegen Betrugs sollte sich der Angeklagte Rechtsbeistand bei einem Anwalt für Strafrecht suchen. Denn wer sich eines Betruges strafbar macht, den erwartet laut Gesetzestext entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe kann dabei bis zu fünf Jahre betragen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht hilft bei der Beurteilung der individuellen Umstände und kann so bei entsprechender Verteidigungsstrategie und Überzeugung des Richters das Strafmaß beeinflussen.
Daneben hat der Gesetzesgeber in dem Paragraph zur Norm 263 StGB in Absatz 3 einige besonders schwere Fälle definiert, bei denen die Strafgrenzen deutlich höher liegen.
Welches Strafmaß im Einzelfall verhängt wird, orientiert sich bei Vermögensstraftaten immer an der Schadenshöhe und gegebenenfalls vorhandenen Vorstrafen des Täters. Ebenso haben dessen Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung Einfluss auf das Strafmaß.
Der Betrug und seine besonders schweren Fälle
Das Gesetz normiert einige Regelbeispiele, die den Betrug als besonders schweren Fall ergänzen. Hier gilt eine verschärfte Strafandrohung der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Außerdem ist hier auch für Ersttäter die Verhängung einer Freiheitsstrafe üblich. Die besonders schweren Fälle haben jedoch nicht nur Einfluss auf die Dauer des Freiheitsentzuges, sondern auch auf die Höhe der Geldstrafe. Diese liegt hier höher als im „normalen“ Betrug.
Der Gesetzgeber nennt folgende Ausführungsformen, die einem erhöhtem Strafmaß unterliegen:
- Gewerbsmäßiger Betrug oder Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug zusammengeschlossen hat
- Betrug, der einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder die fortgesetzte Begehung von Betrug mit Vermögensschädigung einer großen Anzahl von Menschen
- Betrug durch den Missbrauch der eigenen Befugnisse oder Stellung als Amtsträger
- Betrug durch das Vortäuschen eines Versicherungsfalles, nachdem der Täter oder ein anderer eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat
Ein Vermögensschaden besonders hohen Ausmaßes wird von der Rechtsprechung bei einem Vermögensverlust ab einer Höhe von 50.000 Euro angenommen. In der Praxis ist jedoch vor allem die gewerbs- oder bandenmäßige Ausübungsform häufig anzutreffen.
Der Betrug als Bande oder Gewerbe
Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist erfüllt, wenn ein Täter einen Betrug wiederholt begeht, um sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle von gewissem Umfang zu verschaffen.
Doch es gibt auch Fälle des gewerbsmäßigen Betruges, in denen der Strafverteidiger Punkte vorbringen kann, die aufzeigen, dass sein Klient als Ausnahme von der Regel gilt und ihm so eine geringere Schuld zuzumessen ist.
Ein schwerer Betrug als Bande setzt zunächst einmal einen Zusammenschluss aus mindestens drei Personen voraus. Diese müssen sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugsstraftaten als Bande formiert haben. Der Wille zur zukünftigen gemeinsamen Begehung ist hier entscheidend. Daher ist es auch nicht nötig, dass sich alle Mitglieder aktiv am Betrug beteiligen.
Die schwerste Variante des Betrugs liegt in einer Kombination aus beiden beschriebenen Formen: die gewerbsmäßige Begehung als Mitglied einer Bande. In diesem Fall drohen dem Täter zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Hierbei hat das Gericht keinen Spielrahmen bei der Strafzumessung.
Doch für einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Strafrecht ist es mit der Kenntnis um diese Fälle längst noch nicht getan. Eine Anzeige wegen schwerem Betrug muss sich nicht auf die vom Gesetz benannten Versionen beziehen. Es sind immer auch Fälle möglich, die der Norm entlehnt sind.
Betrug 2.0: Internet als neue Plattform für Betrüger
In Zeiten, in denen Smartphone, iPads und Co gang und gäbe sind, richten sich auch potenzielle Betrüger neu aus und nutzen den technischen Fortschritt so für ihre Zwecke. Internetbetrug ist daher ein typisches Symptom der heutigen Gesellschaft. Hierbei ist vor allem der Datenschutz von entscheidender Bedeutung.
Zum Internetbetrug gehören, entgegen dem Namen, auch Fälle, die sich außerhalb des Internets abspielen.
Am häufigsten sind Täuschungen im Internet aber in Onlineshops und Ähnlichem. Viele Betrüger bieten Artikel zu vermeintlich so günstigen Preisen an, dass gutgläubige Opfer schnell darauf hineinfallen und bedenkenlos auf „kaufen“ klicken, ohne zu merken, dass sie einer Täuschung aufsitzen.
Typische Betrugsfälle im Internet: Fakeshops
Eine Möglichkeit der sogenannten Internetabzocke sind Fakeshops. Hier kopieren Betrüger im Internet die Shops bekannter Markenhersteller von Kleidung, Schmuck, Unterhaltungselektronik oder weiterem. Neben den Bildern und Beschreibungen ist auch das Nachahmen des Domiannamens für einen Betrüger ein Leichtes. Auf den ersten Blick fällt so der kleine Unterschied zum Originalnamen des Unternehmens kaum auf. Dieser Unterschied kann beispielsweise ein Sonderzeichen sein. Üblich ist auch die Endung „de“ durch „info“ zu ersetzen.
Wenn dann der Verbraucher online dem Betrug aufgesessen ist, merkt er dies oft erst, wenn sein Geld bereits überwiesen ist und keine oder minderwertige Ware bei ihm eintrifft. In manchen Fällen verhindert der Zoll gar die Auslieferung der gefälschten Ware.
Auch wenn sehr erfahrene Betrüger am Werke waren, gibt es dennoch Merkmale, an denen Sie einen Fakeshop erkennen können. Sehen Sie hier, worauf Sie stets achten sollten:
- markenunüblicher niedriger Preis des jeweiligen Produkts
- permanente Verfügbarkeit der Waren
- unvollständiges Impressum
- Rechtschreibung und Grammatik der Homepage ist stark fehlerbehaftet
- Fehlen relevanter AGBs
- Leere oder mit sinnlosen Fülltexten versehene Unterseiten
- Vorkasse als einzige Zahlungsmethode
- Ausbleiben einer Bestellbestätigung
- verdächtige Bankverbindung
- Kontaktaufnahme ist einzig per Mail möglich
Wenn Sie Zweifel an der Seriosität eines Shops haben, dann können Sie den Shopbetreiber kontaktieren. Außerdem kann eine kurze Recherche helfen, um sich von der Echtheit zu überzeugen. Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung und machen Sie eventuell eine Gegenkontrolle vorhandener Gütesiegel. Möglich ist auch in der zentralen Registrierungsstelle für alle Domains mit der Endung „de.“ nach der Shop-Domain zu suchen. Vergewissern Sie sich auf der Homepage des Original-Unternehmens, ob etwaige Warnungen vor solchen Shops vorhanden sind.
Wenn Sie trotz aller Vorsicht Opfer geworden sind, erstatten Sie eine Betrugsanzeige, um den Internetbetrug zu melden.
Internettools gegen den Betrug im Internet: So schützen Sie sich präventiv vor Fakeshops
Zunächst einmal gibt es einige Vorgehensweisen, die Sie sich als Internetnutzer einverleiben sollten, um nicht zum Opfers eines Betrugs zu werden. Gerade im Internet ist der Datenschutz ein besonders schützenswertes Gut und sollte daher grundsätzlich sollte im Vordergrund stehen. Geben Sie also nicht leichtfertig sensible Daten preis. Bringen Sie Gewinnspielen und Tests immer ein gewisses Maß an Misstrauen entgegen und geben Sie niemals Ihre Kontodaten an.
Neben solchen allgemeinen Schutzmaßnahmen bietet Ihnen das Internet selbst auch einige Möglichkeiten, sich online gegen Betrug abzusichern und ihren Datenschutz zu erhöhen. Addons oder Plugins sind Zusatzprogramme, mit denen Sie Ihren Internetgebrauch schützen können. Diese Programme erkennen teilweise betrügerische Homepages und warnen den Benutzer entsprechend.
Die Ebay-Falle: Bei Onlineauktionen ist Betrug keine Seltenheit
3…2…1…meins. Das denken sich in vielen Fällen nicht nur gutgläubige Internetnutzer, sondern auch findige Betrüger, die sich mit gefälschten Auktionen Geld erschleichen. Diese verschaffen sich zumeist positive Bewertungen, indem sie fehlerfreie Ware preisgünstig verkaufen und pünktlich ausliefern. Wenn dann ein guter Leumund geschaffen wurde, setzten die betrügerischen Handlungen an.
Es kommt dann in der Regel zum Angebot vieler qualitativ hochwertiger Produkte zu entsprechend hohen Preisen. Bei hohen Preisen ist Vorkasse die gängige Zahlart. So sammelt der Betrüger Geld und verschwindet dann, bevor der Betrug auffällt.
Doch es gibt noch weitere Tricks, die bei Auktionsbetrügereien häufig vorkommen. Lesen Sie hier, wovor Sie sich in Acht nehmen sollten:
- überproportional hohe Versandkosten, die dann die niedrigen Verkaufspreise ausgleichen
- Verpackungsverkäufe, bei denen nur Verpackungen zum Verkauf angeboten werden (Das ist insoweit sogar rechtens, wenn darauf in der Beschreibung entsprechend hingewiesen wird)
- Verkauf von Software-Handbüchern, die ähnlich beworben werden wie das Programm selbst
- Angebote englischer Originalversionen
- asiatische Kopien etwaiger DVDs
- anonyme Privatauktionen, bei denen Mitbieter nicht einsehbar sind, sodass künstliche Preisanhebungen nicht erkennbar sind
- Pushen des Preises durch Nutzung unterschiedlicher Accounts
- Nutzung gehackter Accounts
- Verkauf gestohlener Waren
- Angebot von Mängelware, bei denen sich Hinweise dazu in der Beschreibung verstecken
Millionengewinne, Kettenbriefe und Co.: Weitere typische Internetbetrügereien
Neben Internetauktionen und Fakeshops gibt es noch andere Möglichkeiten, wie Betrug im Internet stattfinden kann.
Vermeintliche Gewinnbenachrichtigungen per Mail oder SMS gaukeln Ihnen vor, Sie hätten Millionen gewonnen, und dass obwohl Sie an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen haben. Um die komplette Summe zu bekommen, müssen Sie zunächst meist einen Vorschuss zahlen. Oftmals erhalten Sie auch eine Telefonnummer, unter der Sie Ihre Kontodaten hinterlassen sollen. Dort werden Sie jedoch ewig in der Warteschleife gehalten und so steigen die Telefonkosten schnell ins Unermessliche.
Auch Kettenbriefe, die nach dem Schneeballsystem funktionieren, sind nach wie vor gängige Praxis beim Betrug im Internet. Dabei erhalten Sie eine E-Mail und sollen einen gewissen Betrag an den Absender überweisen. Anschließend schicken Sie die Mail weiter, in der Hoffnung, dann ebenfalls diesen Betrag zu erhalten. Einziger Gewinner eines solchen Kettenbriefes ist jedoch nur der ursprüngliche Initiator.
Auch mit Krediten wird im Internet oft Betrug betrieben. Hier werden Ihnen verlockende Kredite mit niedrigen Zinsen, problemloser Abwicklung und dem Verzicht auf Schufa-Abfrage unterbreitet, doch zu einem Kredit wird es nicht kommen. Üblicherweise werden Sie dazu aufgefordert eine Kreditvereinbarung zu unterschreiben und für das Zustandekommen einen Vorschuss zu zahlen. Nach dieser Zahlung hören Sie zumeist dann nichts mehr von dem vermeintlichen Kreditvermittler.
Weit verbreitet sind schließlich sogenannte Phishing-Mails. Dabei handelt es sich um Mails, mit denen Betrüger versuchen, an Ihre Konto- bzw. Kreditkartendaten oder Ihre Zugangsdaten und Passwörter für Onlinebanking zu kommen. Dabei werden gefälschte Mails verschickt, die sich als Kreditinstitut tarnen. Darin werden Sie darum gebeten, Ihre Daten abzugleichen oder zu kontrollieren. Dies geschieht, indem Sie auf einen beigefügten Link klicken sollen. Der Link führt Sie dann auf eine Kopie der Originalseite.
Was Sie im Betrugsfalle tun sollten
Wenn Sie Opfer einer der vielen Varianten des Internetbetrugs geworden sind, zögern Sie nicht, eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten. Dafür sollten sie sämtliche Unterlagen, wie vorhandenen E-Mail-Verkehr und Zahlungsbelege, parat halten.
Setzen Sie sich außerdem mit Ihrer Bank in Verbindung. Gegebenenfalls lässt sich die Zahlung rückgängig machen.
Der Computerbetrug: Datenschutz per Strafrecht
Mit der nachträglichen Einführung einer Norm zum Computerbetrug hat das Strafrecht versucht, entstandene Lücken im Vermögensschutz zu schließen. Diese waren durch den ansteigenden Gebrauch von Datenverarbeitungssystemen entstanden, bei denen der im Betrug geforderte menschliche Irrtum nicht vorhanden ist.
Im Vergleich zum allgemeinen Betrug (§ 263 StGB) regelt der Computerbetrug via § 263a StGB nicht, dass ein Mensch irregeführt und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlasst wird. Vielmehr erfolgt hier der Schaden durch die Manipulation datenverarbeitender Systeme.
Die Täuschungshandlung vom Betrug wird hier durch diverse Computermanipulationen ersetzt. Laut Gesetz kann die Schädigung dadurch erfolgen, dass die Ergebnisse von Datenverarbeitungsprogrammen wie folgt manipuliert werden:
- durch eine unrichtige Programmgestaltung (Bsp.: Ein Bankmitarbeiter manipuliert ein Buchungsprogramm so, dass er immer einen Teil der Abbuchungen erhält.)
- durch Verwendung unvollständiger oder falscher Datensätze (Bsp.: Ein Angestellter reicht dem Lohnbuchhalter Daten ein, aufgrund derer er mehr Lohn ausgezahlt bekommt, als ihm zusteht. Diese Daten werden dann vom Lohnbuchhalter in das Lohnbuchhaltungsprogramm eingetragen.)
- durch unbefugte Verwendung von Daten (Bsp.: Ein nichtberechtigter Karteninhaber verwendet eine manipulierte oder rechtwidrig erlangte EC-Karte.)
- durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf (Bsp.: A besorgte sich rechtswidrig das Programm eines Glücksspielautomaten und war so in der Lage, sichere Gewinne zu erzielen.)
Allen diesen vier Tathandlungen ist gemein, dass sie als Zwischenerfolge das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorganges beeinflussen müssen. Der Datenverarbeitungsprozess übernimmt dabei die Rolle des Irrtums im Betrug und die Beeinflussung steht hier analog zur Verfügung aus § 263 StGB.
Was unter Daten zu verstehen ist, bestimmt das Gesetz nicht näher. Es ist daher von einer weiten Begriffsauslegung auszugehen. Man versteht darunter alle codierten und codierbaren Informationen unabhängig von ihrem Grad der Verarbeitung. Erfasst sind außerdem der Verarbeitung dienende Programme.
Parallel zum Irrtum eines Menschen beim Betrug steht beim Computerbetrug die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorganges. Als beeinflusst gilt ein Ergebnis, wenn es von demjenigen abweicht, das ohne Tathandlung bei programmgemäßen Ablauf des Computers erzielt worden wäre.
Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Vermögensverfügung beim Betrug findet beim Computerbetrug seine Entsprechung in der Computerverfügung. Darunter versteht man eine Computerreaktion mit einem Vermögensbezug.
Vermögensschaden und Bereicherungsabsicht gelten beim Computerbetrug hingegen analog. Eine Übersicht über die Gemeinsamkeiten beider Gesetze sehen Sie hier:
Betrug (§263 StGB) | Computerbetrug (§263a StGB) |
---|---|
Täuschung als Ergebnis der Einwirkung auf die Vorstellung des Opfers | Einwirkung auf einen Datenverarbeitungsvorgang durch eine der vier Tathandlungen |
Irrtum als Erfolg der Täuschung | Beeinflussung der Ergebnisses des Datenverarbeitungsvorgangs als Erfolg der Einwirkung auf den Verarbeitungsvorgang |
Vermögensverfügung | Computerverfügung (unmittelbare Computerreaktion mit Vermögensbezug) |
Vermögensschaden | Vermögensschaden |
Bereicherungsabsicht | Bereicherungsabsicht |
Das Strafmaß des Computerbetrugs beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar, gleiches gilt für Vorbereitungshandlungen. Demnach machen Sie sich bereits dann strafbar, wenn Sie zum Zweck der Begehung eines Computerbetrugs Programme herstellen, sich oder Dritten verschaffen, feilhalten, verwahren oder einem anderen überlassen.
Die besonders schweren Fälle, die für den Betrug definiert sind, sind ebenfalls auf den Computerbetrug anwendbar.
Eine breit gefächerte Angelegenheit.
Vermögensschaden: „Dieser kann ermittelt werden, indem man den Vermögensstand des Opfers vor und nach der Vermögensverfügung gegenüberstellt. Ergibt sich dann eine negative Vermögensdifferenz, ist das Opfer also ärmer geworden, dann ist eine Vermögensschädigung zu bejahen.“
Wie wird bei einer fehlgeschlagenen Vergütung, dem Versprechen der Erbeinsetzung für unentgeltlich geleistete Arbeit, ein Vermögensschaden ermittelt. Der Dienstleistende hat kein Vermögen vorliegen, das vermindert wurde.
Es ist lediglich geleistete Arbeit, die als Vermögen angesehen werden müsste.
Dieser Aspekt erscheint bisher nicht in den Verfahren zu fehlgeschlagener Vergütung.
Leider finde ich nichts dazu, wenn eine Bank seine Kunden betrügt und ich Anzeige erstatten möchte.
Zinsbetrug und so weiter. Keiner hilft mir, einen Anwalt kann ich mir nicht auch noch leisten. Habe das ganze Internet durchforstet, aber niemand schreibt, wie man einen Kreditbetrug einer Bank aufdecken und zu Anzeige bringen kann. Schade.
Bei einem ehemaligen Chef von mir lief einige Zeit eine Ermittlung für Betrugsfälle. Gut zu wissen, dass ein Betrug gemäß § 263 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. Ich dachte, dass man im Betrugsfall nur eine hohe Geldstrafe zahlen muss.
Alles sehr schön geschrieben, leider ist es nur die Theorie, die Praxis sieht ganz anders aus. Nämlich dann, wenn man zum Anwalt geht und dieser die gleiche Masche durchzieht. Da helfen weder Rechte noch Gesetze. Ich kann nur sagen, auch bei Anwälten sehr genau auf das Vorgehen achten, am besten vorher die genaue Gesetzeslage selbst kennen, so kann man zügig ein STOPP einbauen, sonst hat man in null komma nix noch mehr Schaden. Dabei hilft dann aber auch kein Anwalt mehr, weil man sich ja „unter Kollegen“ nicht wirklich anschwärzt. Eigenes traumatisches Erleben!
Eine Freundin von mir ist Opfer von Betrug geworden und versucht jetzt nach der Auflösung mit Hilfe eines Anwalts ihr Geld zurückerstattet zu bekommen. Ich werde ihr raten, zuerst einmal Anzeige wegen Betrug zu erstatten. Ich hoffe, dass sie die E-Mails nicht gelöscht und auch ihre Zahlungsbelege behalten hat.
Hallo.
Ein inzwischen Exfreund wollte von mir im Sommer 2019 einen Kredit oder eine Finanzierung für eine Harley Davidson.
Er wollte das ich ihm 32.000€ Kredit mache oder eine Finanzierung bei einem Händler für sein Traum Motorrad.
Ich war zum Zeitpunkt noch in Probezeit, da neue Arbeit hatte.
Er wollte,das ich alle nötige Unterlagen zusammen suche wie Arbeitsvertrag, lohnabrechnungen und Kontoauszüge und mich gleich abholen und direkt zur Bank Kredit anfragen und zum Händler wegen finanzierung.
Beweise habe ich ,habe den Nachrichtenverlauf mit ihm aufgehoben.
Ist das eine Erschleichung oder eher versuchte Erschleichung? Oder ist das ein Betrug?
Wäre dankbar für eine Antwort, damit ich weiß ob ich das anzeigen kann.
Mit freundlichen grüßen
Mina
Hallo Mina,
rechtlich dürfen wir den Sachverhalt nicht einschätzen und können daher auch nicht beurteilen, welcher Tatbestand eventuell vorliegt. Sie sollten das am besten mit einem Anwalt oder bei der Polizei abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Wer hilft mir, Anzeige wegen Betrug zu erstatten –
Hallo V. Vogel,
in diesem Fall kann Ihnen die Polizei oder ein Anwalt weiterhelfen.
Ihr Team von anwalt.org