FAQ: Beglaubigte Übersetzung
Durch eine amtliche und beglaubigte Übersetzung wird laut Definition die Korrektheit der Übersetzung durch den jeweiligen Dolmetscher bestätigt. Vor allem Gerichte und Behörden bestehen bei fremdsprachigen Dokumenten – wie Heirats- oder Geburtsurkunden oder Gerichtsurteilen – auf einen entsprechenden Nachweis.
Wollen Sie eine Übersetzung beglaubigen lassen, müssen Sie sich dafür an einen beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer wenden. Diese haben vor einem Gericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt, der sie dazu verpflichtet, die entsprechenden Dokument treu und gewissenhaft in eine andere Sprache zu übertragen.
Üblicherweise werden anhand des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung bestimmt. Der Preis hängt dabei unter anderem von der Form und der Schwierigkeit des Originals ab. Weitere Informationen zu anfallenden Gebühren finden Sie hier.
Inhalt
Weiterführende Informationen zu Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung: Was ist das?
Wer bei Gericht, Behörden oder Institutionen Unterlagen, die nicht in der jeweiligen Landessprache verfasst sind, einreichen bzw. vorlegen muss, benötigt dafür nicht selten eine Übersetzung. Dabei reicht es in der Regel nicht aus, wenn Sie selbst die entsprechenden Texte in eine andere Sprache übertragen. Stattdessen müssen Sie die Dienste eines Übersetzers in Anspruch nehmen.
Nicht selten verlangen die Behörden sogar eine beglaubigte Übersetzung. Dabei bestätigt der Übersetzer, dass er das Original in Augenschein genommen hat und dass die Übertragung in eine andere Sprache wahrheitsgemäß ist sowie vollständig dem Original entspricht. Die Beglaubigung stellt somit einen Nachweis über die Korrektheit des übersetzten Dokumentes dar, die Echtheit des Ausgangsdokuments bestätigt diese hingegen nicht.
Damit ein Dolmetscher eine beglaubigte Übersetzung anfertigen darf, muss dieser verschiedene Anforderungen erfüllen. Schließlich handelt es sich bei der Beglaubigung um eine amtliche Bescheinigung, die üblicherweise nur von Notaren oder dazu ermächtigten Behörden ausgestellt wird. So muss der Übersetzer vor der entsprechenden amtlichen Stelle in seinem Bundesland einen Eid ablegen, mit dem er versichert, dass er die Inhalte „treu und gewissenhaft übertragen werde.“ Zuständig dafür können zum Beispiel das Landgericht oder das Oberlandesgericht sein. Dabei muss bei beeidigten Übersetzern eine Bestätigung der persönlichen sowie der fachlichen Eignung erfolgen. Außerdem ist er grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dolmetscher, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen nicht nur eine beglaubigte Übersetzung anfertigen, sondern können unter anderem auch bei Gerichtsverhandlungen als Sprachmittler zum Einsatz kommen.
Wichtig! Unter Umständen benötigen ausländische Urkunden eine sogenannte Überbeglaubigung. In diesem Fall wird die beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille oder Legalisation versehen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei den entsprechenden Behörden, in welcher Form die Dokumente zu erbringen sind.
Formale Vorgaben für beglaubigte Übersetzungen
Damit eine beglaubigte Übersetzung von den Behörden anerkannt wird, gilt es neben den Anforderungen an den Dolmetscher auch formale Vorgaben bei der Übertragung zu beachten. So setzt sich diese aus einer Kopie des Originaldokuments, der beglaubigten Übersetzung und dem Bestätigungsvermerk zusammen. Eine mögliche Formulierung für den Vermerk für eine beglaubigte Übersetzung zeigt nachfolgendes Muster:
Vorstehende Übersetzung der im Original vorgelegten und in deutscher Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.
Zudem muss der Dolmetscher die beglaubigte Übersetzung mit seinem Stempel und seiner Unterschrift versehen. Dadurch bestätigt er, dass die Übertragung in eine andere Sprache inhaltlich dem Original entspricht. Inhaltliche Vorgaben zum Stempel gibt es in der Regel nicht, wobei unter anderem folgende Angaben üblich sind:
- Name des Übersetzers
- für die Vereidigung zuständiges Gericht
- Berufsbezeichnung
- Sprachen
- Geschäftsadresse
- Internetseite
Setzt sich die beglaubigte Übersetzung aus mehreren Blättern zusammen, muss diese miteinander verbunden werden. Möglich ist diese wie bei einer notariellen Beurkundung durch das Vernähen mit Heftgarn oder durch das Umknicken und Tackern einer Blattecke. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich nicht im Nachhinein Seiten ergänzen oder entfernen lassen.
Um die Übertragung besser nachvollziehen zu können, sollte sich die beglaubigte Übersetzung bei der Druckanordnung und dem Schriftbild grundsätzlich am Original orientieren. Fremde Stempel, Siegel und Logos dürfen dabei allerdings nicht übernommen werden. Stattdessen gilt es diese mithilfe von Anmerkungen möglichst verständlich wiederzugeben.
Beglaubigung einer Übersetzung: Welche Kosten fallen dafür an?
Die Vergütung von beglaubigten Übersetzungen orientiert sich in der Regel anhand des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Gemäß § 11 JVEG richten sich die Gebühren dabei insbesondere nach dem Schwierigkeitsgrad und der Form.
Dabei wird zum einen unterschieden, ob das Original in einem editierbaren (.txt, .rtf, .doc(x), .xls(x)) oder nicht editierbaren Format (Papier, .pdf, .jpg) vorliegt. Zum anderen wird differenziert, ob es sich um normal verständliche Texte in Umgangs- oder Geschäftssprache (einfach) oder um erschwerte Texte handelt. Letztere zeichnen sich durch mindestens eines der folgenden Kriterien aus:
- schwer lesbar (Handschrift, schlechte Kopie etc.)
- Fachsprache (juristisch, technisch, medizinisch etc.)
- Zeitdruck
- selten vorkommende Fremdsprache
Anhand dieser Merkmale lassen sich insgesamt vier verschiedene Gebührensätze unterscheiden, die je angefangener Normzeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) anfallen:
Zeilensätze bei Übersetzungen | Einfach | Erschwert |
---|---|---|
Editierbar | 1,80 € pro Normzeile | 1,95 € pro Normzeile |
Nicht editierbar | 1,95 € pro Normzeile | 2,10 € pro Normzeile |
Die in der Tabelle angegebenen Preise fallen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) an.
Übrigens! Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, dass der Dolmetscher für die beglaubigte Übersetzung eine pauschale Gebühr erhebt. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld mehrere Angebote einzuholen.