Beerdigungskosten – Wer zahlt für die Beisetzung?

Wer zahlt die Beerdigung eines Verstorbenen?
Wer zahlt die Beerdigung eines Verstorbenen?

Das Erbrecht betrachtet zahlreiche Aspekte auch abseits von der Verteilung von Erbmasse und Vermögen. Ein besonders wichtiger Punkt, dem sich viele Angehörigen nach dem Eintritt des Erbfalles, also dem Versterben des Erblassers stellen müssen: Wer zahlt eigentlich die Beerdigung? Je nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen können für eine Bestattung schnell Kosten von mehr als 1.000 Euro zusammenkommen.

Unabhängig von der Höhe der Beerdigungskosten: Wer diese letztendlich zahlt, legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest – zumindest dann, wenn keine einvernehmliche Einigung zwischen den Verwandten bezüglich der für die Bestattung entstehenden Kosten möglich ist. Im Folgenden erhalten Sie die Antwort auf die Frage: Wer muss für die Beerdigung zahlen?

FAQ: Wer zahlt die Beerdigungskosten?

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

§ 1968 BGB definiert, dass der Erbe grundsätzlich die Beerdigungskosten tragen muss, wenn er das Erbe nicht ausschlägt.

Wann zahlt die Sozialkasse?

Ist ein Erbe Zahlungsunfähig, kann dieser bei der Sozialkasse einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen.

Gibt es eine Versicherung für die Beerdigungskosten?

Ja. Es gibt in Deutschland eine Strebegeldversicherung. Hier lesen Sie mehr dazu.

Weiterführende Ratgeber zu den Beerdigungskosten

Kostentragungspflicht: Wer zahlt die Bestattungskosten?

In § 1968 BGB findet sich die kurze und knappe Antwort auf die Frage: Wer muss die Beerdigung bezahlen? Hiernach gilt:

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Es entstehen immer Kosten für eine Beerdigung, aber wer muss diese zahlen?
Es entstehen immer Kosten für eine Beerdigung, aber wer muss diese zahlen?

Hier verhält es sich im Grunde ähnlich wie bei den Nachlassverbindlichkeiten, also den Schulden, für die der Erblasser auch mit seinem Nachlass haftete. Bevor etwa eine Erbengemeinschaft die Erbschaft unter sich aufteilen kann, müssen von dieser zunächst alle Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. Bleibt nach der Schuldentilgung noch etwas übrig, wird diese Erbschaft im Rahmen der Erbauseinandersetzung aufgeteilt.

Die Kosten für die Bestattung entstehen dem Grunde nach mitunter ebenfalls dem Verstorbenen. Sie fallen also als Verbindlichkeit in den Nachlass. Sind Erben vorhanden, die das Erbe auch nicht ausschlagen, so müssen diese damit auch die Bestattungskosten tragen. Wer genau zahlt, wenn mehrere Erben vorhanden sind? In der Regel alle zu gleichen Teilen. Zur Vereinfachung können die Erben jedoch die für die Beerdigung benötigte Summe aus dem Nachlass entnehmen.

Wer Erbe ist, richtet sich entweder nach einem vorhandenen Testament oder aber nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen aufgesetzt hat.

Beispiele: Wer trägt die Beerdigungskosten?

Der eigene Bruder ist verstorben? Wer zahlt für dessen Beerdigung?
Der eigene Bruder ist verstorben? Wer zahlt für dessen Beerdigung?
  1. Die Erblasserin hat zwei Kinder und einen Ehemann. Da die Ehegatten in Scheidung leben, fällt dieser aus der Erbfolge heraus. Die Kinder fragen sich nun: Wer zahlt die Beerdigung der eigenen Mutter?
    • Antwort: Die beiden Kinder der Verstorbenen müssen die Kosten tragen, da sie die einzigen Erben der Frau sind.
  2. Der Erblasser hat einen Sohn und seine Ehefrau. Aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zu seinem Zögling hat er diesen im Rahmen seines Testaments enterbt. Die Ehefrau ist Alleinerbin, fordert gegenüber dem Sohn aber dennoch, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen. Im Zweifel würde sie die Summe sonst von dessen Pflichtteil abziehen. Wer zahlt nun die Beerdigung des Vaters?
    • Antwort: Die Ehefrau, da sie Alleinerbin ist. Der Sohn hat zwar trotz Enterbung einen Anspruch auf einen Pflichtteil, gilt jedoch nicht als Erbe. Aus diesem Grund kann der Anteil nicht einfach um die Bestattungskosten gekürzt werden.
  3. Ein Mann hinterlässt seine Frau und drei Kinder. Das Verhältnis zu ihnen war jedoch schon zu Lebzeiten zerrüttet. Auch aus diesem Grund schlagen alle das Erbe aus. Übrig bleibt am Ende nur die Schwester des Verstorbenen, die das in dessen Eigentum befindliche Elternhaus übernehmen will. Wer zahlt die Beerdigung des Bruders?
    • Antwort: Die Schwester des Erblassers ist als einzige Erbin vorhanden und muss nach § 1968 BGB die Kosten für die Bestattung tragen.

Wer zahlt die Beerdigungskosten bei Zahlungsunfähigkeit?

Kein Erbe vorhanden, der die Bestattungskosten trägt? Wer zahlt in diesem Fall?
Kein Erbe vorhanden, der die Bestattungskosten trägt? Wer zahlt in diesem Fall?

Nicht immer ist ein Erbe auch in der Lage, die Beerdigungskosten zu tragen. Wer zahlt aber im Falle von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Nachlasses? Kann der Erbe für die Bestattungskosten nicht aufkommen, so wird die Kostentragungspflicht weitergereicht. Gleiches gilt etwa auch, wenn kein Erbe vorhanden ist. Folgende Personen oder Institutionen können dann für die Kosten der Bestattung in Haftung genommen werden:

  • die Person, die dem Verstorbenen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet war (verwandte in gerader Linie oder Ehegatten) oder
  • die Person, die den Tod des Verstorbenen verursacht hat (zum Beispiel nach einer Körperverletzung mit Todesfolge) oder
  • die Sozialkasse, wenn kein zahlungsfähiger Erbe oder Unterhaltspflichtiger vorhanden ist. Hier können Angehörige eine Sozialbestattung beantragen.
Die Zahl der Sozialbestattungen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wurden im Jahr 2006 noch etwa 13.800 Beerdigungen von den Sozialkassen der Länder übernommen, lag die Zahl im Jahr 2013 schon bei 23.800. Die jährlichen Kosten hierfür lagen bei zirka 60,6 Millionen Euro.

Absicherung für den Todesfall

Beerdigungskosten: Wer zahlt, kann der Erblasser ggf. auch im Voraus bestimmen.
Beerdigungskosten: Wer zahlt, kann der Erblasser ggf. auch im Voraus bestimmen.

Wollen Erblasser die eigenen Erben entlasten und bei möglichen Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten der Frage: „Wer muss zahlen?“, rechtzeitig vorgreifen, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Im Rahmen des Testamentes kann bereits bestimmt werden, dass die Kosten für die Beerdigung aus dem Nachlass entnommen werden sollen oder aber ein bestimmter Erbe die Last trägt.
  2. Sie können eine Sterbegeldversicherung abschließen, durch die für den Erbfall auch die Bestattungskosten gedeckt sind.
  3. Sie können bereits einen Grabplatz reservieren, die eigene Beerdigung mit einem Bestatter planen und auch die Kosten bereits aufbringen – oder zumindest auf einem eigenen Konto hinterlegen.

So makaber es für den ein oder anderen auch klingen mag: Für die Angehörigen und auch für den Erblasser hat die Vorsorge in diesem Fall wesentliche Vorteile. Es entbrennt kein Streit über der Frage: Wer zahlt die Beerdigung? Sie können Ihre eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen planen. Die Trauerarbeit wird für Ihre Angehörigen einfacher, weil Sie die Last der Entscheidungen bezüglich der Bestattung sowie der dabei entstehenden Kosten nicht zusätzlich quält.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

44 Gedanken zu „Beerdigungskosten – Wer zahlt für die Beisetzung?

  1. tischler

    Hallo,
    Mein Mann ist verstorben er hat sich erhängt, war in den letzten Wochen sehr krank jetzt hat meine Stieftochter mir verboten die Beerdigung zu gestalten und das beerdigunginstitut dürfte mir laut Auftraggeber nicht sagen wann und wo mein Mann beerdigt ist.
    Jetzt hat sie die Beerdigungskosten auf dem Konto von mir und meinem Mann per sepa Lastschrift getätigt obwohl sie keine Vollmacht hat.
    Ich bezahle die Kosten für die Beerdigung aber sie haette mir die Rechnung schicken pmüssen zumal sie so treist
    War mich nicht die Beerdigung mitgestalten zu lassen. Darf sie das ich denke nein

  2. B M

    Gut zu wissen, dass das Erbrecht zahlreiche Aspekte auch abseits von der Verteilung von Erbmasse und Vermögen betrachtet. Da wir kein Geld für die Beerdigung haben, haben wir die Kostentragungspflicht weitergereicht. Dennoch muss ich die Trauerfeier noch selbst planen.

  3. Joachim

    Danke, dass Sie erklärt haben, wer für eine Beerdigung bezahlt. Meine Mutter ist gerade an Altersschwäche gestorben. Meine Familie versucht nun, sich auf die Beerdigung vorzubereiten, und ich denke, diese Informationen werden hilfreich sein.

  4. Florian

    Gut zu wissen, dass in einigen Fällen die Sozialkasse die Kosten für die Beerdigung übernimmt. Ich habe finanzielle Schwierigkeiten und kümmere mich um die Bestattung meiner Tante. Ich werde mich definitiv weiter darüber informieren. Danke für den Beitrag.

  5. Estefania G

    Die Kosten für die Grabanlage scheint also der Erbe zu tragen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, ob derjenige das Erbe auch tatsächlich antritt. Ich denke, dass man für nahe Angehörige sicherlich eine Grabanlage kaufen wird, vor allem wenn man ohnehin Erbe ist.

  6. Marlin H

    Hallo, mein Bruder hat laut Testament die Hälfte, meine Schwester und ich je ein Viertel geerbt. Müssen wir uns die Beerdigungskosten teilen oder müsste mein Bruder die Kosten tragen?
    L. G. Marlin

  7. Christian

    Hallo,
    meine Mutter (Witwe) ist letztes WE verstorben und mir wurde das Haus (700qm Grund incl. ~130qm Haus) in einer Schenkung 2005 hinterlassen. In der notariellen Schenkung steht das ich die Kosten für die Bestattung zu tragen habe. Durch eine schwere Verletzung beziehe ich seit geraumer Zeit ALG2 und bin somit nicht in der Lage die Kosten für die Bestattung zu tragen.
    Ich habe im Sozialamt einen Antrag auf Kostenerstattung gestellt, welcher „noch in der Schwebe ist“. Zum einen hat meine Mutter insg. vier Kinder, die sich zwar an den Kosten beteiligen müssen, aber die argumentieren damit, dass ich laut der Schenkung/Überlassung dafür alleine aufkommen musst. Das Sozialamt ist der Ansicht, das das – wenn auch geringe Vermögen – meiner verstorbenen Mutter dafür aufgewendet werden muss. Wer hat jetzt recht?

    LG
    Christian

  8. Christian

    Hallo,
    Mein Erzeuger ist verstorben und das Sozialamt möchte die Beerdigungskosten von mir haben, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe.
    Ich hatte nie kontakt zu meinem Erzeuger, er wollte es nicht und er zahlte nie unterhalt. Meine Frage, warum muss ich laut Sozialamt, die kosten tragen, obwohl ich ausgeschlagen habe.
    Warum muss ich für ihn aufkommen, wenn er mir gegenüber nichts bezahlt hat?

  9. Steffi W.

    Hallo,
    mein Mann soll einen Anteil der Beerdigungskosten seiner leiblichen Mutter übernehmen.
    Er ist, als er ein paar Wochen alt war, zu Pflegeeltern (Schwester der leiblichen Mutter) gekommen und hatte nach einiger Zeit keinen Kontakt mehr zu seiner leiblichen Mutter.
    Muss er den Anteil der Beerdigungskosten bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Steffi W.

  10. Neeltje F

    Ich denke die Möglichkeit, die Sie genannt haben die Kosten für die Bestattung aus dem Erbe zu entnehmen ist die einfachste. Auf diese Weise kommt es wohl nur in den seltensten Fällen zu Streitigkeiten. Ich denke auch, dass es Sinn für jeden Erblasser macht die Beerdigung frühzeitig selbst zu organisieren. Das spart den Angehörigen viel Kummer.

  11. Anke G.

    Hallo liebes Anwalt-org.-Team,

    als vor 5 Jahren meine Mutter starb, bestand zwischen meinen Eltern ein Berliner Testament.
    Zwischenzeitlich gab es zwischen meiner restlichen Familie und mir ein Zerwürfnis, was meinen Vater veranlasste, meinen Bruder als Alleinerben einzusetzen.
    Beim Aufsetzen des neuen Testaments beim Notar, gab mein Vater an, dass sein Nachlass nicht durch ein gemeinschaftliches Testament beschränkt sei.

    Als mein Vater vor 2 Wochen verstarb, wurden seine Habseligkeiten innerhalb der Verwandschaft verteilt, mein Bruder organisierte die Beerdigung.

    Weder im neuen, noch im alten Testament sind die Kosten der Beerdigung geregelt.

    Wie wird der Nachlass von ca. 11.000 € aufgeteilt und wer muss die Kosten für die Beerdigung tragen, wenn mir nur der Pflichtteil zusteht?

    Beste Grüße
    Anke G.

  12. Tobias M.

    Danke für den Beitrag und die Informationen zu den Beerdigungskosten. Meine Bekannte kümmert sich im Moment, um die Angelegenheiten einer verstorbenen Tante. Sie lässt sich auch von einem Anwalt in der Verlassenschaft vertreten, weil ihr alles etwa zu viel ist. Die Informationen zu den Kosten und wer die Beerdigung bezahlt, werde ich ihr mal weiterleiten.

  13. Luise

    Genau um die hier beschriebenen Probleme für meine Angehörigen zu vermeiden, habe ich mich dazu entschlossen, alles vorab zu regeln. Ich möchte sowohl die Bestattungskosten durch eine Versicherung selbst übernehmen und auch die Eckpunkte der Trauerfeier und Bestattung selbst zumindest groß umreißen. So bleibt meinen Angehörigen im Fall der Fälle viel Stress erspart.

  14. Stefanie R.

    Hallo,

    Der Ehemann meiner Mutter hat sich dem letzten Willen meiner Mutter, eine anonyme Urnenbeisetzung zu haben, widersetzt und sie gegen meinen Willen auf einem anderen Friedhof und nicht anonym beisetzen lassen. Ich war nicht involviert in diesem Prozess. Jetzt will er, dass ich die Hälfte der Kosten trage.
    Waere er ihrem letzten Willen und meinem Wunsch gefolgt hätte ich damit kein Problem gehabt, jetzt aber schon..
    Was sind da jetzt meine Rechte?

    Vielen Dank

    Stefanie R.

  15. Knowless

    Ich habe Mal eine Frage. Vor wenigen Tagen ist mein Opa verstorben. Da mein Vater ist nicht auffindbar ist und mein Opa noch im Haus lag habe ich mich mit dem Beerdigungsinstitut in Verbindung gesetzt. Nun meine Frage ich bin gerade erst fertig gelernt und eine Beerdigung ist ziemlich teuer. Ich könnte mir Geld dafür leihen. Wie komme ich an eine Kontovollmacht? Falls kein Testament hinterlegt wurde? Und falls mein Vater wieder auftaucht und das Erbe annimmt wir es ihm wahrscheinlich direkt weggenommen da er sehr hoch verschuldet ist. Muss ich mich jetzt so hoch Verschulden? Mein Opa und mein Vater haben sich nie verstanden und er wollte ihn auch evtl enterben. Ich glaube nicht daß er das getan hat. Ich bin noch sehr jung und stehe jetzt alleine vor allem. Auch das Haus in dem er gewohnt muss ich jetzt alleine alles regeln

  16. Barbara

    Guten Tag,

    Mein Vater ist schwer krank, jedoch bei klarem Verstand. Er hat meine Schwester mit allen Vollmachten bedacht, im Falle seines plötzlichen Ablebens. Nun plant meine Schwester ein Beerdignung für ca 11.000€. Mein Vater hat keinerlei Einlagen oder gar Vermögen. Er wird nichts hinterlassen, was die Summe auch nur teilweise tilgen könnte. Eine Bestattung ist in unserem Ort mit allem drum und dran für weniger als 2.500€ möglich. Daran würde ich mich beteiligen. Kann ich dennoch gezwungen werden die Unsumme von bis zu 5.500€ zu bezahlen, obwohl eine kostengünstigere Beisetzung möglich wäre und die Kosten komplett von den Erben getragen werden müssten?
    Vielen Dank,
    Barbara

  17. Anna

    Guten Tag,
    mein Sohn ist verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen. Die Kosten für die Beerdigung habe ich mit Unterstützung von Freunden und Familie zusammen getragen. Da mein Sohn uneheliche Kinder hatte, wurde ich jetzt vom Familiengericht angeschrieben ich solle Auskunft geben, wer die Kosten für die Beerdigung getragen hat. Es geht um die Erbausschlagung eines minderjährigen Enkels.
    Warum wollen die das wissen? Bin ich zur Auskunft verpflichtet?
    Vielen Dank.
    Anna R.

    1. anwalt.org

      Hallo Anna,

      wir können nicht beurteilen, wozu des Gericht diese Informationen benötigt. Sie sollten diese am besten mit dem zuständigen Gericht direkt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Sabrina

    Meine Mutter ist verstorben und das Pflegeheim will mir die persönlichen Sachen nicht herausgeben.Ich soll einen Erbschein vorlegen,da ich evtl nicht die Tochter sein könne. Zumal ich bereits Sachen abgeholt hatte. Dieser persönliche Nachlass hat einen Wert von weniger als 500 Euro.Soll ich einen Anwalt nehmen. Bin Hartz 4 Empfänger.

    1. anwalt.org

      Hallo Sabrina,

      ob Sie einen Anwalt beauftragen, obliegt Ihnen. Wir können nicht einschätzen, ob dies erfolgversprechend sein wird. Allerdings können Sich sich auch zunächst von einem Anwalt beraten lassen, hierfür ist es möglich Beratungshilfe zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Petra

    Hallo,
    mein Stief-Großvater möchte sein Testament erneuern. Er hat zwei leibliche Kinder und zwei Stief-Enkel (Frau und Stieftochter sind bereits verstorben)
    Da seit fast 50 Jahren kein Kontakt mehr zu seinen leiblichen Kindern mehr besteht sollen diese nur den Pflichtteil erhalten und wir Stiefenkel als Erben eingesetzt werden.

    Wird der Pflichtteil vom Vermögen des Zeitpunkt des Todes errechnet oder nach allen Ausgaben (Bestattungskosten, Mietkosten, Wohnungsauflösung etc)?
    Es besteht eine Bestattungsvorsorge, würde diese mit ins Erbe einfließen?

    Es ist kein großes Vermögen vorhanden und wir würden ungern auf den Kosten sitzen bleiben und die anderen Parteien machen sich mit ihrem Pflichtteil aus dem Staub.

    Vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Petra,

      in der Regel besteht das Erbe aus dem Vermögen, das zum Zeitpunkt des Todes vorhanden ist. Von diesem Vermögen werden dann üblicherweise die Anteile errechnet. Die jeweiligen Kosten müssen dann von den Erben entweder durch das Erbe oder aus eigenem Vermögen gedeckt werden. Besteht eine Versicherung, wie die von Ihnen genannte, sind die Kosten der Bestattung üblicherweise gedeckt. Hier spielt der Zeitraum der Einzahlung von Versicherungsbeiträgen oftmals ein Rolle, dies sollten Sie durch das Prüfen der Police abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Beate

    Es ist eine ganz banale Frage aber bei einem Bekannten ist die Mutter verstorben und Geschwister haben für 99 Jahre eine Grab in Auftrag gegeben ohne seine Zustimmung und Unterschrift! Ist er jetzt mit zahlungspflichtig dafür?

    1. anwalt.org

      Hallo Beate,
      grundsätzlich haben Kinder gegenüber ihren Eltern einen Unterhaltsanspruch, welcher sich auch auf die Beerdigungskosten erstreckt. Ob er allerdings die Kosten tatsächlich tragen muss, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Ivonne

        Hallo meine Mutter soll die beerdigung ihrer Mutter zahlen obwohl eine versicherung da ist und die auf den Bruder meiner Mutter läuft wer muss dann für die beerdigung zahlen

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