Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – Gestützte Ausbildung

Die für den Bezug von BAföG nötigen Bedingungen sind im gleichnamigen Gesetz geregelt.
Die für den Bezug von BAföG nötigen Bedingungen sind im gleichnamigen Gesetz geregelt.

Jeder ist bestimmt schon einmal über die Abkürzung BAföG im Kontext der Bildung gestolpert. Aber was heißt BAföG eigentlich genau? Das Bundesaus­bildungsförderungs­gesetz – kurz BAföG genannt – dient in Deutschland zur finanziellen Absicherung von Schülern oder Studenten, die im Zuge Ihrer Ausbildung auf finanzielle Hilfen angewiesen sind und diese nicht von Eltern oder Vorgesetzten erhalten (können).

Die Abkürzung BAföG, die sich eigentlich auf das im Sozialgesetzbuch Teil 1 (SGB I) verankerte Gesetz bezieht, wird synonym auch für die Leistung verwendet, die vom Staat an die Förderungsbedürftigen gezahlt wird. Bereits im Jahr 1971 eingeführt, soll die Sozialleistung dazu dienen, eine Chancengleichheit im Bildungssektor zu erreichen.

Schülern und Studierenden aus allen Bevölkerungsschichten soll der Zugang zu Bildung durch die Zahlung von BAföG ermöglicht werden. Aber wer genau ist zum Bezug von BAföG berechtigt? In welcher Höhe wird die Ausbildung gefördert?

Und was ist beim Antrag auf die Sozialleistung zu beachten? Diese und weitere Fragen dazu, wie das BAföG – und auch wo – zu beantragen ist, soll der folgende Ratgeber für Sie klären.

FAQ: BAföG

Was bedeutet BAföG?

BAföG ist eigentlich die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches einen Teil des Sozialrechts darstellt. Umgangssprachlich werden damit aber auch die Leistungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, bezeichnet.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen Sie für den Bezug von BAföG erfüllen müssen.

Wie kann ich BAföG beantragen?

Wo und wie genau Sie Leistungen nach dem BAföG beantragen können, lesen Sie hier.

Welche Ausbildungen werden durch BAföG gefördert?

Nicht alle Ausbildungen werden allerdings durch das BAföG gefördert. Handwerker beispielsweise erhalten kein BAföG, sondern Unterstützung durch das Aufstiegsfortbildungs­förderungsgesetz (AFBG). Dieses wird umgangssprachlich auch Meister-BAföG genannt. Der Antrag auf diese BAföG-Förderung muss demnach separat vom Schüler- oder Studenten-BAföG betrachtet werden.

Allerdings gibt es sowohl beim für Studierende wie auch beim für Schüler ausgezahlten BAföG diverse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zu den Ausbildungsstätten, die durch BAföG gefördert werden, gehören nach § 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes folgende:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Fach und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen, -realschulen oder gymnasien sowie Berufsaufbauschulen und Kollegs
  • Höhere Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen
Der BAföG-Höchstsatz beträgt bei Studenten 992 Euro.
Der BAföG-Höchstsatz beträgt bei Studenten 992 Euro.

Maßgeblich bei der Berechtigung bezüglich der Punkte eins bis drei ist allerdings, dass der Bezugsberechtigte nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, sondern eine eigene Wohnung bezieht.

Diese eigene Wohnung muss allerdings auch notwendig sein.

Notwendigkeit liegt dann vor, wenn nahe der Wohnung der Eltern keine vergleichbare Ausbildungsstätte vorhanden ist.

Auch, wenn das Elternhau von dieser zu weit entfernt ist, der Bezugsberechtigte verheiratet ist, sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindet oder mit mindestens einem Kind zusammenlebt, kann eine BAföG-Berechtigung vorliegen.

Voraussetzungen für den Bezug von BAföG

Grundsätzlich sind alle Deutschen dazu berechtigt, einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach SGB I zu stellen. Auch Ausländer, die in Deutschland leben, können zum Empfang dieser Sozialleistung berechtigt sein.

Das ist dann der Fall, wenn sie eine Daueraufenthaltsberechtigung, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind allerdings sehr vielschichtig, sodass das rechtzeitige Erkundigen beim zuständigen Amt empfehlenswert ist.

Eine Ausbildung kann nur dann gefördert werden, wenn diese bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen wird.

Während der Zahlung von Leistungen müssen zudem diverse Nachweise erbracht werden, die belegen, dass sich der Bezugsberechtigte tatsächlich bemüht, das Ausbildungsziel zu erreichen. Während eines Studiums ist beispielsweise im 3. bzw. 4. Semester die Erbringung eines Leistungsnachweises nötig.

Höhe der Leistungen

Oft wird unter Studenten darüber gesprochen, wie viel Geld der jeweils andere zum Leben zur Verfügung hat. Die Frage: „Wie viel BAföG bekommt ihr?“ ist eine der häufigsten, die dabei fällt. Das ist von Student zu Student unterschiedlich und bemisst sich stark an Faktoren wie dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Verdienst oder den häuslichen Gegebenheiten.

Auch das Schüler-BAföG und dessen Höhe sind davon abhängig. Aber wie entscheidet sich beim BAföG für Studenten genau, welche Höhe zur Förderung der Bildung angemessen ist? Und was ist der BAföG-Höchstsatz, der einem Bezugsberechtigten zustehen kann?

Individuelle Förderungshöhe

Um das für Schüler auszuzahlende BAföG zu berechnen, sind Angaben zu Einkommen oder Unterkunftskosten notwendig.
Um das für Schüler auszuzahlende BAföG zu berechnen, sind Angaben zu Einkommen oder Unterkunftskosten notwendig.

Nach dem BAföG gibt es bestimmte Bedarfssätze, die je nach Ausbildungsart und Unterkunft unterschiedlich hoch sind. Sie setzen sich aus einem allgemeinen Bedarf und einer Pauschale für die Unterkunft zusammen.

Ist die bezugsberechtigte Person über 25 Jahre alt und muss sich entsprechend selbst versichern, so können zusätzlich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Eine Übersicht soll die möglichen Beitragssätze verdeutlichen:

Aus­bildung­sartWohn­haft bei den Elterninkl. KV- und PV-BeitragNicht wohn­haft bei den Elterninkl. KV- und PV-Zuschlag
Weiter­führende allgemein­bildende Schule sowie Berufs­fachschule ab der 10. Klasse, wenn Besuch keine abge­schlossene Berufs­ausbil­dung voraussetzt//666 Euro803 Euro
Berufs­fachschul- und Fachschul­klassen, die im mindestens 2-jährigen Bildungs­gang einen berufs­qualifizie­renden Abschluss ermöglichen, wenn Besuch keine abge­schlos­sene Berufs­ausbil­dung voraussetzt276 Euro413 Euro666 Euro803 Euro
Abend­haupt­schulen, -realschulen, Berufs­aufbau­schulen, Fach­oberschul­klassen, deren Besuch eine abge­schlossene Berufs­ausbildung voraussetzt198 Euro635 Euro775 Euro912 Euro
Fach­schul­klassen, deren Besuch eine abge­schlos­sene Berufs­aus­bildung voraussetzt sowie Abend­gymnasien und Kollegs501 Euro638 Euro822 Euro959 Euro
Höhere Fach­schulen, Hoch­schulen, Akademien534 Euro671 Euro855 Euro992 Euro

Die für die Auszahlung von BAföG höchstmögliche Grenze liegt demnach bei 992 Euro für Studenten, der für Schüler beim BAföG zulässige Höchstsatz liegt etwas niedriger bei 912 Euro. Beide Beitragssätze verstehen sich inklusive Kosten für eine Unterkunft abseits des Elternhauses sowie den Versicherungsbeiträgen für Schüler und Studenten unter 25.

Sollte ein Kind von der leistungsberechtigten Person zu verpflegen sein, kann zusätzlich eine Pauschale von 160 Euro pro Kind hinzukommen. Bevor der Beitragssatz allerdings ausgezahlt wird, werden zunächst eigene Einkünfte und die der Eltern berücksichtigt. Folgende Faustformel kann für die Berechnung des individuellen Förderungssatzes zurate gezogen werden:

Bedarfssatz

minus: anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden
minus: anrechenbares Einkommen des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern

= Individueller Förderungssatz

Bei der Förderung durch BAföG wird grundsätzlich zunächst davon ausgegangen, dass der Auszubildende selbst bzw. dessen Lebenspartner oder Eltern für die Finanzierung aufkommen kann bzw. können. Die Sozialleistung nach dem SGB I tritt nachrangig ein, wenn diese Finanzierung nicht möglich ist.

Beachten Sie: Beim Einkommen des Auszubildenden selbst wird immer der aktuelle Bewilligungszeitraum betrachtet. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern allerdings ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr entscheidend.

Freibeträge für Eltern

BAföG wird zweitrangig gezahlt - zunächst sollen sich Auszubildender oder Eltern selbst um die Finanzierung kümmern.
BAföG wird zweitrangig gezahlt – zunächst sollen sich Auszubildender oder Eltern selbst um die Finanzierung kümmern.

Wollen Sie für Ihre Ausbildung eine Förderung beantragen, so sind verschiedene Freibeträge möglich, die beim Einkommen berücksichtigt werden. Diese beziehen sich sowohl auf das Einkommen der Eltern als auch auf das des Auszubildenden selbst.

Grundsätzlich darf bei Eltern nur das Einkommen betrachtet werden, das Vermögen bleibt von der BAföG-Berechnung ausgeschlossen.

Aber was wird bei der Berechnung der Förderung angerechnet und was darf nicht mit einfließen? Eine kurze Übersicht soll die Freibeträge beim Einkommen der Eltern verdeutlichen.

Zu berücksichtigende PersonFreibetrag Einkommen
Verheiratete bzw. durch eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Eltern2..540 Euro
alleinstehender Elternteil1.690 Euro
Stiefelternteil850 Euro
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte (ohne förderungsfähige Ausbildung)770 Euro
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner1.690 Euro

Was gilt als Einkommen?

Die Frage, welche Finanzen bei der Berücksichtigung des Einkommens miteinbezogen werden, wird in § 21 des BAföG beantwortet. Demnach werden alle Einkünfte entsprechend des Einkommenssteuergesetzes gewertet. Davon können folgende Beträge abgezogen werden:

  • Altersentlastungsbetrag
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Gewerbesteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Altersvorsorge

Zum Einkommen hinzugerechnet werden zum Beispiel Waisenrenten, Ausbildungsbeihilfen wie Stipendien bis zu einem bestimmten Betrag sowie sonstige Einnahmen zur Deckung des Lebensbedarfs.

Was gilt als Vermögen?

Auch Vermögensgegenstände werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Der Freibetrag liegt bei 15.000 Euro bzw. ab einem Alter von 30 Jahren bei 45.000 Euro. Für jeden Ehe- oder Lebenspartner bzw. ein Kind werden je 2.300 Euro hinzugezählt. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem BAföG verrechnet. Zum Vermögen zählen Gegenstände wie ein Auto oder Motorrad, Sparbücher, Mietkaution, Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Immobilien.

Freibeträge für Auszubildende

Weitaus komplizierter ist die Berechnung der Freibeträge für Empfänger von BAföG bei der Ausbildung. Denn hier müssen viele Faktoren wie die Ausbildungsart, die familiäre Situation oder die Art des Einkommens berücksichtigt werden. Der Freibetrag des Auszubildenden liegt monatlich bei 353 Euro, für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bei 850 Euro, für jedes eigene Kind bei 770 Euro.

Beim BAföG für Schüler gelten bezüglich des Einkommens die gleichen Bedingungen wie bei Studenten.
Beim BAföG für Schüler gelten bezüglich des Einkommens die gleichen Bedingungen wie bei Studenten.

Dabei müssen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder nicht selbst in einer förderungs­berechtigten Ausbildung stehen. Bei Einnahmen durch eine Ausbildungs- oder Praktikumsvergütung werden diese voll angerechnet. Ein Freibetrag wird hier nicht gewährt. Viele Bezugsberechtigte fragen sich auch, wie sich eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung als Quelle für den BAföG-Hinzuverdienst auf die Förderungshöhe auswirkt.

Hinsichtlich des Bruttoeinkommens einer Nebenbeschäftigung eines Studenten oder Schülers ist festzuhalten, dass im Jahr bis zu 6.672 Euro verdient werden dürfen, das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 556 Euro.

Es ist also möglich, einem Minijob auf 556-Euro-Basis nachzugehen, ohne, dass dieser auf die BAföG-Förderungshöhe Einfluss nimmt. Dabei wird allerdings der gesamte Bewilligungs­zeitraum betrachtet, nicht jeder Monat einzeln. So kann der gesamte Betrag entweder komplett in den Semesterferien oder kontinuierlich über das Jahr verdient werden.

Wie lange wird eine Ausbildung von Studenten mit BAföG gefördert?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Bewilligungszeitraum der Sozialleistung 12 Monate beträgt. Für diese Zeit wird die Förderung also bewilligt, danach muss ein neuer BAföG-Antrag bzw. ein BAföG-Folgeantrag gestellt werden. Insgesamt gesehen hat der Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit das Recht, BAföG zu beantragen.

Der Anspruch besteht so lange, bis die Förderungshöchstdauer erreicht ist. Diese richtet sich nach dem Studiengang bzw. dem angestrebten Ausbildungsziel. Bestimmte Faktoren können diese jedoch beeinflussen, sei es durch die aktive Beteiligung an der studentischen Hochschulpolitik oder durch eine Schwangerschaft.

Der BAfög-Verlängerungsantrag

Soll die BAföG-Verlängerung ohne Unterbrechung geleistet werden, so ist es nötig, den Folgeantrag für das BAföG mindestens zwei Kalendermonate vor Auslaufen des aktuellen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Dazu gehört allerdings auch, dass die Vollständigkeit des Antrags gegeben sein muss.

Geht der BAföG-Wiederholungsantrag später ein, so ist keine lückenlose Zahlung möglich. Allerdings erhält der Antragsteller die Förderung rückwirkend ausgezahlt.

Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen – zum Beispiel was die Zahlung der Miete anbelangt – sollte die durch BAföG gesicherte Förderung deshalb rechtzeitig beantragt werden.

Was ist ein BAföG-Änderungsantrag?

Auch Kinder werden bei der Ausbildungsförderung berücksichtigt.
Auch Kinder werden bei der Ausbildungsförderung berücksichtigt.

Da sich das Einkommen der Eltern immer durch die Angaben aus dem vorletzten Kalenderjahr ergeben, kann es selbstverständlich zu Änderungen bei der Einkommenshöhe kommen.

Auch dann, wenn sich das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners ändert, ist eine Aktualisierung des Antrags nötig. Zu diesem Zweck gibt es das Formblatt 7, das ausgefüllt werden kann, wenn einschneidende Veränderungen die Förderungshöhe beeinflussen können.

Art der Förderung durch Ausbildungsbafög

Im Gegensatz zu Schüler-BAföG, welches als Zuschuss gewährt wird, der nicht zurückgezahlt werden muss, besteht die als BAföG gezahlte Förderung für Studenten nur teilweise als Zuschuss.

Die andere Hälfte wird vom Staat als Darlehen gezahlt, das allerdings nicht verzinst wird. Sollte die Förderungshöchstdauer bereits erreicht sein und die Förderung durch gewisse Umstände weiterhin bezogen werden, so wird der über die Höchstdauer gezahlte Förderungsbetrag als zinsgünstiges Darlehen gezahlt.

Dieses Darlehen, das Studierende zur Absolvierung ihres Studiums erhalten, muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden.

BAföG-Rückzahlung: Wie läuft die Rückerstattung?

Was ist eigentlich mit BAföG, das als partielles Darlehen gezahlt wird? Wann und in welcher Höhe muss es zurückgezahlt werden? Die Darlehen müssen grundsätzlich nur bis zu einer Summe von 10.010 Euro zurückgezahlt werden.

Dazu ist ein monatlicher Mindestrückzahlbetrag von 130 Euro für eine Dauer von bis zu 20 Jahren möglich. Zudem wird der Beginn der Rückzahlung erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer gefordert. So soll garantiert werden, dass der berufliche Einstieg bereits erfolgt und abgeschlossen ist. Ein weiterer Vorteil der Rückzahlung ist, dass diese vom Einkommen abhängig gemacht wird.

Verdient ein ehemals Bezugsberechtigter nicht mehr als 1.690 Euro im Monat, so kann die Zahlung ausgesetzt werden, bis das Einkommen sich so erhöht, dass eine Rückzahlung möglich ist. Sollte ein Ehepartner oder Kind vorhanden sein, wird diese Einkommensgrenze noch erhöht.

Erlass bestimmter Darlehensanteile

Bei der Rückzahlung von BAföG nach dem Studium können Beiträge in gewisser Höhe erlassen werden.
Bei der Rückzahlung von BAföG nach dem Studium können Beiträge in gewisser Höhe erlassen werden.

In bestimmten Situationen ist es auch möglich, dass diverse Teile des Darlehens erlassen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Bezugsberechtigter die Abschlussprüfung mit besonders guten Leistungen abschließt oder das Darlehen nicht in Raten, sondern durch eine Einmalzahlung zurückgezahlt wird.

Sollte ein Auszubildender die Abschlussprüfung bis Ende des Jahres 2012 bestanden haben und mit der Abschlussnote zu den besten 30 % des Jahrgangs gehören, kann folgender Erlass auf die Rückzahlung vom BAföG erfolgen:

  • 25 % bei Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer
  • 20 % bei Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer
  • 15 % bei Abschluss innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Förderungshöchstdauer

Wird das Darlehen auf einen Schlag und nicht auf Raten zurückgezahlt, so kann ebenfalls ein Teil der Schulden erlassen werden.

Beachten Sie: Ein Teilerlass wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie einen Antrag darauf stellen. Eine automatische Verrechnung ist nicht möglich.

Wo kann man BAföG beantragen? Das BAföG-Amt und die Formblätter

Viele Studenten und Schüler werden bei Beginn des Studiums zum ersten Mal mit finanziellen Sorgen konfrontiert. Dabei tauchen selbstverständlich viele Fragen rund um die Finanzierung durch BAföG auf: Wo und wie beantrage ich eigentlich BAföG? Wann muss ich BAföG beantragen?

Den BAföG-Antrag zu stellen kann einige Zeit und Nerven kosten. Trotzdem ist er wichtig, um die Chance auf Zuschüsse des Staats nicht zu verspielen. Aus diesem Grund haben wir einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen die Prozedur des Antrags erleichtern sollen.

BAföG beantragen: Wo ist das möglich?

Auslandsbafög können Sie auch erhalten, wenn Ihnen im Inland keine Ausbildungsförderung zusteht.
Auslandsbafög können Sie auch erhalten, wenn Ihnen im Inland keine Ausbildungsförderung zusteht.

Je nachdem, für welche Ausbildung Sie einen Antrag für BAföG stellen wollen, können unterschiedliche Ämter dafür zuständig sein. Wollen Sie als Schüler BAföG beantragen, so sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise bzw. kreisfreien Städte für die Antragsbearbeitung zuständig. Bei höheren Schulen wie Abendgymnasien und Akademien muss der Antrag auf Schülerbafög beim Amt im zuständigen Bezirk gestellt werden.

Bei Studenten muss der BAföG-Antrag beim Studentenwerk der jeweiligen Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, gestellt werden. Dazu sind einige BAföG-Formblätter nötig, die ausgefüllt werden müssen. Seit August 2016 soll es außerdem möglich sein, den Antrag auf BAföG auch online stellen zu können.

Allerdings ist dieses Verfahren noch nicht in allen Bundesländern ausgereift. Grundsätzlich ist es aber möglich, BAföG auch online zu beantragen. Um den kompletten Antrag auf BAföG online zu erstellen, ist allerdings ein elektronischer Identitätsnachweis nötig (eID-Funktion). Sollte diese nicht vorliegen, kann der Antrag jedoch auch ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt bzw. direkt persönlich beim Amt für Ausbildungsförderung vorbeigebracht werden.

Seit Einführung vom zur Förderung durch BAföG nötigen Online-Antrag wird diese Methode sehr häufig in Anspruch genommen. Trotzdem kann die persönliche BAföG-Beratung bei Problemen oder Fragen oft hilfreich sein.

Welche Unterlagen sind für den BAföG-Antrag im Studium nötig?

Die BAföG-Antragsformulare sind sehr umfangreich. Aus diesem Grund wird die Beantragung von BAföG von vielen Studenten und auch Schülern als nervige Angelegenheit angesehen, die sich allerdings durchaus auszahlen kann. Insgesamt gibt es beim BAföG-Antrag für Studenten acht Formblätter, die allerdings nicht immer gleichzeitig zum Einsatz kommen müssen.

Zudem gibt es Anlagen für einige BAföG-Formulare, die ebenfalls ausgefüllt werden müssen. Das wichtigste Formular beim Antrag auf BAföG ist das Formblatt 1, das entsprechend durch weitere Formblätter ergänzt wird. Je nachdem, ob Sie Kinder haben, eine Ausbildungsförderung im Ausland beantragen oder Ihre Eltern die Unterhaltszahlungen verweigern, können andere Formblätter für Sie und Ihren Antrag wichtig sein.

Das beim BAföG-Antrag nötige Formblatt 3 beispielsweise dient als Einkommenserklärung Ihrer Elternteile. Da sich das Einkommen der Eltern maßgeblich auf die Höhe der Förderung auswirkt, ist dieses ein weiterer wichtiger Bestandteil des Antrags.

Gehen Sie persönlich zum Studentenwerk, werden Ihnen direkt die für Ihre Bedürfnisse wichtigen Formblätter herausgegeben. Auch bei einem Antrag, den Sie online stellen, werden Ihnen nach einigen Angaben durch einen Antragsassistenten die für Sie nötigen Formulare bereitgestellt.

Gibt es elternunabhängiges BAföG? Wie der Antrag möglich ist

Bei der Rückzahlung von BAföG wird dem Studenten fünf Jahre Zeit gelassen, sich im Beruf zu etablieren.
Bei der Rückzahlung von BAföG wird dem Studenten fünf Jahre Zeit gelassen, sich im Beruf zu etablieren.

Selbstverständlich gibt es Situationen im Leben, in denen es dem Studenten oder Schüler nicht möglich ist, die Eltern um finanzielle Unterstützung zu bitten. Andere Auszubildende wollen auch schlicht und einfach nicht, dass die Eltern für die Ausbildung aufkommen müssen.

Grundsätzlich gilt: Das Einkommen der Eltern wird immer mit einbezogen, wenn die Förderungshöhe für Studenten berechnet werden soll. In einigen Ausnahmefällen jedoch werden die Eltern nicht berücksichtigt.

Elternunabhängiges BAföG muss einige Voraussetzungen erfüllen, bevor es genehmigt wird. Das ist laut § 11 des BAföG bei Studenten dann der Fall, wenn:

  • der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie rechtlich/tatsächlich gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu leisten,
  • wenn der Auszubildende bei Beginn des Studienabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
  • wenn der Auszubildende bei Beginn des Studienabschnitts nach Erreichen der Volljährigkeit bereits fünf Jahre erwerbstätig war,
  • wenn der Auszubildende bei Beginn des Studienabschnitts nach Abschluss einer vorherigen dreijährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Ausbildung entsprechend länger).

Wollen Sie den BAföG-Antrag elternunabhängig stellen, so muss einer der genannten Gründe vorliegen. Andernfalls wird beim BAföG das Einkommen der Eltern grundsätzlich erst einmal miteinbezogen.

Kann auch im Ausland BAföG bezogen werden?

Viele Studierende müssen im Rahmen ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren, das ebenfalls gefördert werden kann. Auch dann, wenn das komplette Studium bis zum Studienabschluss im Ausland erfolgt, kann eine Auslandsförderung möglich sein. Findet ein Auslandsausbildungsaufenthalt außerhalb der Europäischen Union (EU) statt, so kann dieser in der Regel für ein Jahr gefördert werden, in Ausnahmefällen für zweieinhalb Jahre.

Zudem muss der Aufenthalt dem Ausbildungsstand förderlich sein und für das Studium angerechnet werden können. Beim Auslandsbafög muss der Antrag bei einem bestimmten Studentenwerk in Deutschland gestellt werden. Welches Studentenwerk für welche Hochschule im Ausland verantwortlich ist, ist klar geregelt. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, bei welchem Auslandsamt in Deutschland Sie den Antrag auf BAföG für ein Studium im Ausland einreichen müssen.

Was gilt für Auslandspraktika?

Eine durch BAföG geförderte Ausbildung ist auch im Ausland möglich.
Eine durch BAföG geförderte Ausbildung ist auch im Ausland möglich.

Auch Praktika im Ausland können durch einen mit BAföG finanzierten Betrag gefördert werden.

Die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen des Studiengangs müssen allerdings vorgeben, dass das Praktikum im Ausland wirklich notwendig ist.

Zudem muss es mindestens zwölf Wochen dauern.

Zuschläge für den Auslandsaufenthalt

Zusätzlich zum BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird dann ein weiterer Betrag geleistet. Gewährt werden können:

  • für Studiengebühren ein Betrag von maximal 5.600 Euro für ein Jahr,
  • für Reisekosten innerhalb Europas für Hin- und Rückfahrt je 250 Euro,
  • für Reisekosten außerhalb Europas für Hin- und Rückfahrt je 500 Euro,
  • Zusatzkosten der Krankenversicherung,
  • bei höheren Lebenshaltungskosten außerhalb der EU jeweils Auslandszuschläge.

Sollte ein Bezugsberechtigter in Deutschland während dem Studium kein BAföG erhalten, so kann dieser durchaus trotzdem dazu berechtigt sein, im Ausland BAföG zu bekommen. Das ist durch die weitaus höheren Kosten zu erklären.

Studium nach einer Ausbildung: Ist BAföG möglich?

Sollte der Bezugsberechtigte bereits eine – in der Regel dreijährige – Ausbildung hinter sich haben, ist es trotzdem möglich, BAföG für eine weitere Ausbildung zu erhalten. Der Bezug von BAföG nach einer Ausbildung kann, je nachdem ob und wie lange die betreffende Person bereits in ihrem Job gearbeitet hat, auch elternunabhängig geleistet werden. BAföG im Studium nach einer Ausbildung zu erhalten, die abgeschlossen ist, ist also durchaus trotzdem möglich.

Sollte ein in einem Betrieb arbeitender Azubi BAföG beantragen wollen, so hat dieser keine Chance, eine Förderung zu erhalten. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen werden durch BAföG nicht bezuschusst.

BAföG-Reform vom 1. August 2016

Ein BAföG-Änderungsantrag ist einzureichen, wenn sich die Einkommenswerte der Ehepartner oder Eltern verändern.
Ein BAföG-Änderungsantrag ist einzureichen, wenn sich die Einkommenswerte der Ehepartner oder Eltern verändern.

Zum 1. August 2016 wurde sozusagen ein ‚neues BAföG‘ eingeführt, das sich besonders durch eine BAföG-Erhöhung für Schüler – ab Beginn des Wintersemester 2016/17 auch für Studenten – auszeichnet.

Im Gegensatz zur bisherigen Förderungshöhe wurden die Beiträge beim BAföG für Schüler und Studenten um 7 Prozent erhöht.

Auch die Aufstockung der Förderung für Kinder von Antragstellern erfolgt durch die Reform: Anstatt wie bisher einen Betrag von 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere zu erhalten, wird der Zuschuss auf 130 Euro pro Kind erhöht.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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