FAQ: Ausbildungsduldung
In Paragraph 60c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist bestimmt, wer eine Ausbildungsduldung beantragen kann und welche Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen müssen. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.
Eine Ausbildungsduldung ist nur dann möglich, wenn Antragsteller seit drei Monaten bereits eine Duldung besitzen und eine Ausbildungszusage haben bzw. die Ausbildung bereits während des Asylverfahrens begonnen haben. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die 3 + 2-Regelung bedeutet, dass Asylbewerber drei Schritte zur abgeschlossenen Ausbildung abschließen müssen und eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Neben der Antragstellung und dem Absolvieren der Ausbildung zählt der erfolgreiche Abschluss dieser dazu.
Inhalt
Ausbildung bei Duldung: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier?
Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, haben durch die Option der Duldung eine Möglichkeit, weiterhin in Deutschland zu bleiben, auch wenn sie eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch spezielle Formen der Duldung möglich. Zu diesen zählt neben der Beschäftigungsduldung auch die Ausbildungsduldung.
Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Inkrafttreten des § 60c im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) am 01.01.2020 geschaffen. Es war bereits vorher möglich, eine Duldung wegen einer Ausbildung zu erhalten. Doch durch Paragraphen besteht nun eine feste Gesetzesvorgabe, auf die sich Antragsteller und Ausbildungsunternehmen stützen können.
Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre umfassen. Darüber hinaus gilt, dass eine Ausbildungsduldung keine Voraussetzung für eine Ausbildung darstellt, sondern eine solche bei der Beantragung der Duldung bereits vorliegen muss. Auch diese neuen Vorschriften für die Ausbildungsduldung beinhalten die 3+2-Regelung. Das bedeutet, dass nach dem Antrag auf eine Ausbildungsduldung, dem Absolvieren der Ausbildung sowie dem erfolgreichen Abschluss dieser ein Aufenthaltstitel für zwei Jahre gewährt werden kann, wenn eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsberuf erfolgt.
Wird eine solche Duldung ausgesprochen, besteht in der Zeit der Ausbildung ein Abschiebestopp. Stellt sich für Asylbewerber dann nur noch die Frage „Wie bekomme ich eine Ausbildungsduldung?“
Voraussetzung für eine Duldung wegen einer Ausbildung
Um eine Ausbildungsduldung gemäß Gesetz zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich kann gemäß § 60c AufenthG eine Ausbildungsduldung erteilt werden, wenn der Antragsteller:
1. als Asylbewerber eine
a) qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat oder
b) Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, […] anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt,
und nach Ablehnung des Asylantrags diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder
2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt.
In Klartext heißt das, Antragsteller müssen entweder eine Duldung seit drei Monaten besitzen oder bereits während des laufenden Asylverfahrens eine Ausbildung bzw. eine Helferausbildung begonnen haben. Achtung: Besitzen Antragsteller eine Aufenthaltsgestattung, ist eine Ausbildungsduldung keine Option. Der Beginn einer Ausbildung ist allerdings möglich.
Für eine Ausbildungsduldung kann eine schulische oder betriebliche Ausbildung gelten. Wichtig ist, dass sie als qualifiziert eingestuft ist und der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis innehat bzw. diese beantragen darf.
Qualifiziert ist eine Berufsausbildung dann, wenn sie bzw. ihr Abschluss staatlich anerkannt oder vergleichbar sind. Vorbereitende Kurse oder Maßnahmen zählen nicht als Ausbildung und können daher nicht zur Ausbildungsduldung herangezogen werden, für eine Duldung nach § 60a AufenthG kann das allerdings möglich sein.
Auch für Mangelberufe und bestimmte Assistenz- und Helferausbildungen (auch nur einjährig) kann eine Ausbildungsduldung ausgestellt werden. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine Zusage für diese Ausbildung und eine anschließende qualifizierte zweijährige Ausbildung vorliegt.
Für eine Duldung nach § 60c AufenthG muss die Identität der betreffenden Person nachweisbar geklärt sein bzw. ist darzustellen, dass die Beschaffung von Papieren aus dem Heimatland nicht möglich ist.
Eine Ausbildungsduldung beantragen können Person nicht, wenn:
- die Abschiebung bereits geplant ist, der Termin feststeht oder angekündigt wurde
- die Ausländerbehörde einen Pass im Heimatland beantragt hat
- ein Dublin-Verfahren läuft
- eine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt
Antrag auf Ausbildungsduldung: Diese Punkte sind wichtig
Für die Ausbildungsduldung ist der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Das ist frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn möglich. Bei der Antragstellung muss die Zusage zur Ausbildung bereits vorliegen und der Vertrag unterschreiben sein. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form, es sollte jedoch eine Begründung für den Antrag im Schreiben formuliert sen. Ein Formular gibt es nicht. Dennoch sollte der Antrag immer schriftlich erfolgen und neben dem Anschreiben auch folgende Dokumente beinhalten:
- Nachweis der Identität (Pass, Ausweis, Führerschein)
- Meldebescheinigung bzw. Duldungsnachweis
- Original und Kopie des Ausbildungsvertrags (betriebliche Ausbildung)
- Auszug aus dem Ausbildungsregister bzw. Bestätigung der zuständigen Kammer
- Bestätigung der Schule (schulische Ausbildung)
Der Antrag kann in der Regel persönlich, per Post oder über den Hausbriefkasten eingereicht werden. Die Bearbeitung kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Sowohl bei einer Gewährung als auch bei der Ablehnung einer Ausbildungsduldung erhalten Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Nach einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid zu klagen. Hier ist eine Beratung durch eine Beratungsstelle oder einen Anwalt sehr ratsam.
Wurde die Ausbildungsduldung gewährt, wird dies in die Duldungspapiere eingetragen. Reisen ins Ausland sind auch bei dieser Form der Duldung nicht zulässig, da es sich auch hier nicht um eine Aufenthaltserlaubnis handelt.
Ausbildungsduldung: Prüfung nicht bestanden oder abgebrochen?
Im Falle eines Abbruchs der Ausbildung ist der Ausländerbehörde innerhalb einer Woche darüber zu informieren. In der Regel geschieht die Meldung durch den Ausbildungsbetrieb oder die Schule. Es wird eine einmalige Duldung für sechs Monate ausgestellt. In dieser Zeit ist ein neuer Ausbildungsplatz zu finden. Ist die Suche erfolgreich, kann erneut eine Ausbildungsduldung beantragt werden. Finden Geduldete keinen neuen Ausbildungsplatz, läuft die Duldung ab und eine Abschiebung ist möglich.
Bestehen Geduldete die Abschlussprüfung nicht, dürfen Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Die Ausbildungsduldung wird bis zu dieser verlängert. Auch in diesem Fall ist die zuständige Ausländerbehörde über die Verlängerung der Ausbildung zu informieren.
Ausbildungsduldung: Ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich?
Einen Aufenthaltstitel nach der Ausbildungsduldung ist möglich, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine Arbeitsstelle im Ausbildungsberuf gefunden wird. Wichtig für einen Titel ist, dass Geduldete nach der Ausbildung keine Sozialleistung vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten und sich ihr Sprachniveau auf dem Level B1 oder höher befindet. Ebenfalls wichtig, um einen Aufenthalt nach der Ausbildungsduldung zu erhalten ist, dass Geduldete eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer haben.
Liegt noch keine Arbeitsstelle im Ausbildungsberuf vor, haben Geduldete sechs Monate Zeit, eine solche zu suchen. Die Duldung wird für diese Zeit verlängert. Ist eine Arbeit gefunden, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Für diesen Antrag sind bei der Ausländerbehörde Arbeits- und Mietvertrag sowie der Nachweis des Sprachniveaus einzureichen.
Zunächst wird die Aufenthaltserlaubnis auf zwei Jahre ausgestellt, sind Arbeitnehmer danach weiterhin beschäftigt, ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich.
Ich habe Ausbildungsduldung & ich habe mein Ausbildung bestanden, ich habe auch arbeitstelle gefunden, habe Arbeitvertag unter geschriben, aber die Arbeitgeber Erklärung zum Beschöftigungsverhältnis wollten nicht ausfüllen. auf diesem Grund hab kein stelle was soll ich machen ??
hallo
ich habe Ausbildung als Fachkraft für Metall Technik gemacht und habe ich bestanden , da ich frau und 3 minderjährige Kinder habe die bekommen auch Aufenthalt oder nicht?
seit 2016 ich wohne in deutschland
ich schreibe meine Dotokor Arbeit mit der Schwerpunkt ( Asylrecht) – ( duldung)
gibt es noch quellen , die ich mich noch viel tiefgreifen könnte .
Mit freundlichen Grüßen
Frau Nikar S