FAQ: Aufenthaltstitel verloren
Wurde ein elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen oder verloren, sind Polizei und Ausländerbehörde umgehend zu informieren.
Wurde im Ausland der elektronische Aufenthaltstitel verloren, kann die Einreise nach Deutschland schwierig sein. Denn Fluglinien verweigern dann nicht selten die Beförderung. Wie Sie, wenn der Aufenthaltstitel verloren wurde, trotzdem fliegen können, erfahren Sie hier.
Ja, die Ausländerbehörde kann Aufenthaltstitel zurücknehmen oder widerrufen. Unter welchen Umständen ein Verlust der Aufenthaltstitel droht, lesen Sie hier.
Inhalt
Elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen: Was tun?
Beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) handelt es sich um den Nachweis für ein bestehendes Aufenthaltsrecht. Dieses Dokument im Scheckkartenformat ähnelt im Design dem Personalausweis und enthält Angaben zur Person und deren Aufenthaltsstatus. Wurde die für den Nachweis der Aufenthaltstitel vorgesehene Karte verloren, kann dies unter anderem zu Schwierigkeiten bei Behördengängen führen und es besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung. Daher gilt es schnell zu handeln.
So ist bei einem Diebstahl umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Beamten stellen dort eine Verlustanzeige für den Aufenthaltstitel aus. Unabhängig davon, ob ein Diebstahl oder ein Verlust vorliegt, ist auch die Ausländerbehörde zu informieren. Dort wird das Dokument dann zur Fahndung ausgeschrieben und etwa fürs Reisen gesperrt. Sollten Sie den elektronischen Aufenthaltstitel wiederauffinden, ist dies ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.
Der elektronische Aufenthaltstitel verfügt zudem über eine Online-Ausweisfunktion, die zum Beispiel Behördengänge über das Internet ermöglicht. Um von dieser Eigenschaft profitieren zu können, muss die Online-Funktion allerdings extra freigeschaltet werden. Wurde dies vorgenommen und haben Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, müssen Sie die Funktion sperren lassen. Möglich ist dies unter anderem über den kostenlosen Sperrnotruf 116 116.
Abhängig von der zuständigen Ausländerbehörde können für elektronische Aufenthaltstitel, die verloren wurde, Kosten anfallen. So erheben diese mitunter für die Verlustanzeige eine Gebühr in Höhe von bis zu 18 Euro.
Elektronischen Aufenthaltstitel im Ausland verloren: Kann ich trotzdem reisen?
Geht auf Reisen der elektronische Aufenthaltstitel verloren, können im Ausland Problemen auftreten. So verweigern Fluglinien in der Regel die Beförderung von Passagieren, wenn diese ihr Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können. Müssen Sie, obwohl Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben, reisen, kann die Ausländerbehörde vor der Ausreise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausstellen. Dieses Dokument dient als Nachweis für das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts, wird aber nicht voll allen Ländern vollumfänglich anerkannt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob die Fiktionsbescheinigung für Ihre Reise ausreicht. Erfolgte der Verlust im Ausland, ist es hingegen in der Regel notwendig, ein Visum für die Wiedereinreise zu beantragen.
Ersatz für verlorene Aufenthaltstitel erhalten: So gehen Sie vor!
Haben Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, wird ein Ersatz benötigt. Dafür ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Bringen Sie zum Termin Ihren Pass, ein aktuelles Lichtbild sowie falls vorhanden die Diebstahlsanzeige der Polizei mit.
Die Erstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels geht mit Kosten einher. Diese belaufen sich bundeseinheitlich auf 67 Euro. Bei minderjährigen Personen wird der halbe Gebührensatz erhoben, sodass in diesem Fall 33,50 Euro zu zahlen sind.
Beachten Sie auch die Bearbeitungszeit, wenn Sie den Nachweis für Ihren Aufenthaltstitel verloren haben und neu beantragen müssen. Die Dauer liegt je nach Arbeitsaufkommen bei Ausländerbehörde und Bundesdruckerei bei vier bis acht Wochen. Zur Überbrückung dieses Zeitraums kann die zuvor bereits erwähnte Fiktionsbescheinigung dienen.
Erlöschen von Aufenthaltstiteln: Wann droht der Verlust des Aufenthaltsrechts?
Abgesehen davon, dass durch einen Diebstahl oder die eigene Unachtsamkeit der Nachweis für einen Aufenthaltstitel verloren gehen kann, besteht auch die Möglichkeit, dass erteilte Aufenthaltstitel erlöschen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Verlängerung bei befristeten Aufenthaltstiteln versäumt wird und dadurch die Geltungsdauer abläuft. Zudem kann das Aufenthaltsrecht an bestimmte Bedingungen – wie etwa ein Beschäftigungsverhältnis – geknüpft sein. Werden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, führt dies zum Erlöschen des Aufenthaltstitels.
Wurde ein Aufenthaltstitel rechtswidrig erteilt, kommt eine Rücknahme in Betracht. In diesem Fall lagen die gesetzlich definierten Voraussetzungen für eine Erteilung von Anfang an nicht vor. Ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel geht somit verloren, wenn zum Beispiel gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht wurden. Treten nachträgliche Änderungen am Sachverhalt vor, ist laut Aufenthaltsgesetz ein Widerruf des Aufenthaltsrechts möglich.
Was passiert, wenn man den Aufenthaltstitel verloren hat?
Besitzen ausländische Staatsbürger keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr, halten sie sich unerlaubt in Deutschland auf. In diesem Fall gelten sie als ausreisepflichtig und müssen unter Umständen mit einer Abschiebung rechnen.