FAQ: Aufenthaltstitel beantragen
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer aus einem Drittstaat für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Wollen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Diese können sich je nach Art des Aufenthaltstitels unterscheiden. Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.
Den Antrag für einen Aufenthaltstitel können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen.
Inhalt
Was brauche ich, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen?
Wer sich als ausländischer Staatsbürger eines Drittstaates nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchte, muss dafür einen Aufenthaltstitel beantragen. Das Aufenthaltsgesetz kennt sieben verschiedene Aufenthaltstitel, deren Zweck sich unterscheidet. Grundsätzlich wird dabei zwischen befristeten Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blauer Karte EU, ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte) und unbefristeten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) differenziert.
Abhängig davon, welchen Aufenthaltstitel Sie neu beantragen, sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen und unterschiedliche Vorgaben zu erfüllen. Allerdings gibt es auch allgemeine Voraussetzungen, zu diesen zählen:
- Zum angestrebten Aufenthaltstitel passender Antrag
- Gültiger Pass
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Bestehende Krankenversicherung
- Keine Ausweisungsinteressen der deutschen Behörden
Informieren Sie sich zudem im Vorfeld bei der zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, ein bestimmtes Muster verwenden sollen oder ob ein formloses Schreiben genügt. Abhängig vom jeweiligen Amt und dem dortigen Stand bei der Digitalisierung von Behördengängen gibt es zudem mancherorts die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.
Muss man Aufenthaltstitel für Neugeborene beantragen?
Ob frischgebackene Eltern einen Aufenthaltstitel für ihr Baby beantragen müssen, hängt in der Regel vor allem vom Aufenthaltsstatus der Eltern und dem Geburtsort des Kindes ab. Wurde zum Beispiel das Kind in Deutschland geboren und besitzt mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Elektronischer Aufenthaltstitel: Wo beantragen Sie diesen?
Beim Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) handelt es sich um ein Dokument im Scheckkartenformat, welches Angaben zu den Personalien und dem Aufenthaltsstatus enthält. In der Regel ist es aber nicht erforderlich, die als Nachweis für den Aufenthaltstitel dienende Karte separat zu beantragen, denn diese wird mit Erteilung bzw. Ausstellung eines Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und bei einem weiteren Termin bei der Ausländerbehörde ausgehändigt.
Für die Nutzung aller Funktionen der elektronischen Aufenthaltstitel ist ein PIN erforderlich. Zusätzlich beantragen müssen Sie diesen nicht, da die Bundesdruckerei diesen per Brief direkt an den Antragsteller des Aufenthaltstitels schickt. Bis Sie den Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in den Händen halten, kann allerdings etwas Zeit vergehen. So müssen Sie für die Bearbeitung, wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, eine Dauer von durchschnittlich vier bis acht Wochen einplanen.
Um im Alltag mögliche Komplikationen zu vermeiden, lässt sich ein vorläufiger Aufenthaltstitel beantragen. Dieser wird auch als Fiktionsbescheinigung bezeichnet und überbrückt den Zeitraum zwischen Beantragung bzw. Verlängerung und der Ausstellung des eAT.
Kosten für die Beantragung von Aufenthaltstiteln
Wollen Sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, entstehen dabei Kosten. Wie hoch die Gebühren ausfallen, ergibt sich aus der Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Somit gelten in Deutschland einheitliche Vorgaben zu den anfallenden Kosten, auch wenn sich diese je nach Aufenthaltstitel unterscheiden.
Wenn Sie einen unbefristet erteilten Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie mit folgenden Gebühren rechnen:
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche: 55 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 Euro
- Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen: 113 Euro
Etwas günstiger als unbefristet ausgestellte Aufenthaltstitel fällt der Antrag für ein befristet erteiltes Aufenthaltsrecht aus. Nachfolgend finden Sie die Gebühren für die Ersterteilung aufgelistet. Allerdings können durch die ggf. erforderliche Verlängerung der Aufenthaltstitel weitere Kosten anfallen.
- Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
- Blaue Karte EU: 100 Euro
- ICT-Karte: 100 Euro
- Mobiler-ICT-Karte: 80 Euro
- Nationales Visum: 75 Euro
Wenn Sie Aufenthaltstitel für minderjährige Kinder beantragen, wird in der Regel nur die halbe Gebühr erhoben. Darüber hinaus sind Personen, die in Deutschland Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen entsprechenden aktuellen Nachweis vorlegen, von den Kosten befreit.
Wichtig! Die Bearbeitungsgebühr fällt grundsätzlich an, wenn Sie befristete bzw. unbefristete Aufenthaltstitel beantragen. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn der Antrag abgelehnt wird.