FAQ: Aufenthaltstitel abgelaufen
Ist ein befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen, kann die Abschiebung drohen. Denn in diesem Fall besteht kein Aufenthaltsrecht und Sie müssen das Land verlassen.
Als Ausländer aus einem Drittstaat müssen Sie in Deutschland immer über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, kann eine Strafe drohen. Mehr dazu hier.
In der Regel knüpft sich die Arbeitserlaubnis an einen Aufenthaltstitel. Ist dieser abgelaufen, ist Arbeiten nur mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung gestattet.
Inhalt
Was tun, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist?
Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, weil vergessen wurde, diesen zu verlängern, kann dies weitreichende Folgen haben. Denn an den gültigen Aufenthaltstitel ist das Recht auf den Verbleib in Deutschland geknüpft. Daher stellen sich Ausländer, deren Aufenthaltstitel erloschen ist, nicht selten zahlreiche Fragen: Darf ich weiterhin arbeiten? Welche Regelungen gelten für Reisen? Stellt ein abgelaufener Aufenthaltstitel eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar? Und kann man abgeschoben werden, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist?
Grundsätzlich gilt es, erst einmal zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln zu unterscheiden. Denn wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel nicht als abgelaufen gelten, da dieser dauerhaft erteilt wird. Hierzu zählen die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Bei diesen kann lediglich der Nachweis des Aufenthaltsrecht im Scheckkartenformat – der Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – nicht mehr gültig sein. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, dessen Karte abgelaufen ist, kann vor allem bei Reisen ins Ausland für Einschränkungen sorgen.
Schwerwiegendere Konsequenzen können hingegen drohen, wenn ein befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Denn an diesen ist das Aufenthaltsrecht in Deutschland geknüpft. Daher ist es wichtig, für befristete Aufenthaltstitel, zu denen die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum zählen, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen. Wurde dies versäumt, sind Ausländer ausreisepflichtig und müssen das Land verlassen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Abschiebung.
Beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Aufenthaltstitels eine Verlängerung, wird ggf. eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland, auch wenn aktuell kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Durch die Fiktionsbescheinigung gelten für Sie in der Regel die gleichen Regelungen wie mit zuvor erteilten Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Darf ich arbeiten?
Ist der befristete Aufenthaltstitel abgelaufen, erlischt damit in der Regel auch die Arbeitserlaubnis. Wer sich also nicht rechtzeitig um die Verlängerung kümmert, darf in Deutschland nicht mehr legal einer Arbeit nachgehen. Konkret bedeutet dies: Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht weiter beschäftigen. Tut er dies doch, muss dieser für die illegale Beschäftigung mit Sanktionen rechnen.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Sind Reisen noch möglich?
Wollen Sie mit einem Aufenthaltstitel, der abgelaufen ist, reisen – innerhalb der EU oder außerhalb – ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür benötigen Sie allerdings die zuvor erwähnte Fiktionsbescheinigung als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Entsprechende Berechtigungen gelten allerdings nur, wenn Ihr bisheriger Aufenthaltstitel das Reisen gestattet hat.
Haben Sie keine Verlängerung des Aufenthaltsrechts beantragt und sind somit nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, ist von Auslandsreisen abzuraten. Denn ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, kann die Einreise nach Deutschland abgelehnt werden.
Doch auch mit Fiktionsbescheinigung können Sie nicht immer unbeschwert reisen, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Denn im Ausland wird die Verlängerung nämlich nicht immer vollumfänglich anerkannt. Daher sollten Sie sich im Vorfeld gründlich über die Regelungen Ihres Reiseziels informieren.
Wichtig! Ist der Nachweis für einen mit unbefristeter Gültigkeit erteilten Aufenthaltstitel abgelaufen, kann das Reisen zum Problem werden. Denn unter Umständen verweigern die Fluggesellschaften in diesem Fall die Mitnahme. Daher sollten Sie sich im Vorfeld um die Verlängerung des eAT kümmern.
Droht eine Strafe für abgelaufene Aufenthaltstitel?
Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, ohne dass Sie sich um eine Verlängerung bemüht haben, halten Sie sich illegal in Deutschland auf. Dieser Umstand kann gegen Gesetze verstoßen und unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen.
Das Fehlverhalten kann dabei, abhängig von den individuellen Umständen, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. In der Nachfolgenden Tabelle finden Sie mögliche Tatbestände:
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Fahrlässiger unerlaubter Aufenthalt | Bußgeld bis 3.000 Euro |
Vorsätzlicher unerlaubter Aufenthalt | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen kann zudem eine Abschiebung drohen. Nicht selten geht dies dann mit einer Einreisesperre einher, sodass die betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum nicht wieder nach Deutschland einreisen darf.
Ist der eAT für einen Aufenthaltstitel, der unbefristet erteilt wurde, abgelaufen, droht keine Strafe. Allerdings kann unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Denn gemäß § 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Ausländer dazu verpflichtet, das Bestehen des Aufenthaltsrechts nachzuweisen. Wer einen entsprechenden gültigen Nachweis nicht mit sich führt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen.