Aufenthaltsstatus in Deutschland: Bedeutung einfach erklärt

Aufenthaltsstatus: Was ist das?
Aufenthaltsstatus: Was ist das?

FAQ: Aufenthaltsstatus

Was ist ein Aufenthaltsstatus bzw. aufenthaltsrechtlicher Status?

Der Aufenthaltsstatus beschreibt laut Definition, auf welcher Rechtsgrundlage sich eine ausländische Person auf deutschem Bundesgebiet aufhält. Ausländer, die sich (dauerhaft) in Deutschlandaufhalten möchten, benötigen dafür einen Aufenthaltstitel.

Welchen Aufenthaltsstatus gibt es in Deutschland für Flüchtende?

Während des Asylverfahrens besteht noch ein unsicherer Aufenthaltsstatus für den Asylbewerber. Er erhält eine Aufenthaltsgestattung. Je nachdem, wie das Verfahren endet, ändert sich dieser Status. An dieser Stelle erfahren Sie mehr. Welchen Aufenthaltsstatus Menschen aus Drittstaaten haben, erläutern wir hier.

Was haben Flüchtlinge für einen Aufenthaltsstatus?

Das hängt unter anderem davon ab, ob der Flüchtende bereits Asyl beantragt hat und wie die Behörde über den Asylantrag entscheidet. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Was bedeutet Aufenthaltsstatus?

Einen sicheren Aufenthaltsstatus haben zum Beispiel Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis.
Einen sicheren Aufenthaltsstatus haben zum Beispiel Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis.

Der Aufenthaltsstatus ist kein Rechtsbegriff. Er beschreibt, auf welcher rechtlichen Grundlage sich eine ausländische Person in Deutschland aufhält und ob ihr Aufenthalt rechtlich gesichert oder ungesichert ist. Er kann dauerhaft sicher, vorübergehend sicher oder unsicher sein.

Für den Aufenthaltsstatus spielt die Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit eine wesentliche Rolle. So können EU- und EWR-Bürger ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben und arbeiten. Für Ausländer aus Drittstaaten sowie Flüchtlinge und Asylbewerber gelten hingegen andere Regeln. Sie benötigen einen Aufenthaltstitel.

Welchen Aufenthaltsstatus haben EU-Bürger?

Unionsbürger dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, sich dort aufhalten und arbeiten. Aufgrund ihres EU-Freizügigkeitsrechts genießen sie diesbezüglich fast dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige. Sie benötigen dafür lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Dieses Freizügigkeitsrecht besteht für drei Monate.

Wer sich länger in Deutschland aufhalten möchte, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Erwerbstätigkeit in Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
  • Arbeitssuche – Nachweis der Aussicht auf eine Arbeitsstelle nach sechs Monaten
  • weder erwerbstätig noch Student oder Auszubildender – Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden
  • Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren – damit ist der Aufenthaltsstatus sicher, der EU-Bürger ist Daueraufenthaltsberechtigter

Unionsbürger melden sich bei der Meldebehörde ihres Wohnorts an, wenn sie ihre neue Wohnung in Deutschland bezogen haben. Weitere Formalitäten müssen sie nicht erfüllen. Sie erhalten keine besonderen Dokumente und keine Aufenthalt- der Arbeitserlaubnis, sondern benötigen lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass als Nachweis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Überblick zum Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge und Asylbewerber

Nicht jeder Ausländer oder Flüchtling genießt denselben Aufenthaltsstatus in Deutschland, wie folgende Übersicht veranschaulicht:

AufenthaltsstatusAufenthaltstitelErwerbstätigkeit
Asylbewerber
(unsicherer Aufenthaltsstatus)
Aufenthaltsgestattung – kein Titel;
Asylantrag gestellt, aber das Verfahren läuft noch
Genehmigung erforderlich
Anerkannter FlüchtlingAufenthaltserlaubnis;
Positive Entscheidung über den Asylantrag
Keine Genehmigung erforderlich
Geduldeter
(unsicherer Aufenthaltsstatus)
Duldung – kein Titel;
Asylantrag wurde abgelehnt und die Abschiebung ausgesetzt
Genehmigung erforderlich

Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens und danach

Unsicherer Aufenthaltsstatus: Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel.
Unsicherer Aufenthaltsstatus: Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel.
  • Stellt ein Flüchtender einen Asylantrag, so erhält er in der Zeit, in der sein Asylantrag geprüft wird, eine Aufenthaltsgestattung. Sie stellt noch keinen Aufenthaltstitel dar, sondern bescheinigt dem Asylbewerber lediglich, dass ein Asylverfahren durchgeführt wird. Während dieser Phase ist der Aufenthaltsstatus des Flüchtenden noch unsicher.
  • Wenn das Asylverfahren mit der Anerkennung als Flüchtling, der Asylanerkennung oder mit der Gewährung subsidiären Schutzes endet, so hat der Flüchtende damit ein gesetzliches Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, aus der sein jeweiliger Aufenthaltsstatus hervorgeht.
  • Stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMFG) nur ein nationales Abschiebungsverbot fest, so erteilt die örtliche Ausländerbehörde in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ausreise in einen anderen Staat nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab und setzt gleichzeitig die Abschiebung aus, so gilt der Flüchtende als geduldet. Diese Duldung ist der schwächste Aufenthaltsstatus, weil der Flüchtende ausreisepflichtig bleibt. Die Duldung beinhaltet kein Aufenthaltsrecht, sondern stellt lediglich einen behördlichen Nachweis über die Aussetzung der Abschiebung dar.

Menschen ohne Aufenthaltsstatus bzw. Aufenthaltsrecht sind zur Ausreise verpflichtet. Wer unerlaubt einreist oder sich unerlaubt in Deutschland aufhält, macht sich strafbar und muss mit einer Festnahme und Ausweisung rechnen. Allerdings setzt diese Straftat Vorsatz voraus. Bei Fahrlässigkeit liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor.

Weitere Aufenthaltstitel für Menschen aus Drittstaaten

Aufenthaltsstatus: Eine Fiktionsbescheinigung erhält, wer die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat.
Aufenthaltsstatus: Eine Fiktionsbescheinigung erhält, wer die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat.

Nach dem Aufenthaltsgesetz können Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen, unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere einen der folgenden Aufenthaltstitel erwerben:

  • Blaue Karte: Hochschulabsolventen sowie Menschen aus Drittstaaten mit besonderen beruflichen Erfahrungen können diesen Aufenthaltstitel beantragen. Ihnen soll damit die dauerhafte Zuwanderung erleichtert werden.
  • Aufenthaltserlaubnis: Einen zumindest vorübergehend sicheren Aufenthaltsstatus genießen Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt nur befristet und ist grundsätzlich zweckgebunden. Die betroffene Person muss vor Ablauf der Geltungsdauer einen Verlängerungsantrag stellen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragt. Anderenfalls ist die Person nach Ende der Befristung ausreisepflichtig und darf nicht mehr in Deutschland arbeiten.
  • ICT-Karte: Unternehmen, deren Sitz außerhalb der EU liegt, können ihr Mitarbeiter für begrenzte Zeit in der Europäische Union entsenden. In diesem Zeitraum erhalten die Beschäftigten mit der ICT-Karte einen befristeten Aufenthaltstitel und damit einen vorübergehend sicheren Aufenthaltsstatus.
  • Niederlassungserlaubnis: Dieser Aufenthaltstitel gewährt einen dauerhaft sicheren Aufenthaltsstatus. Sie  gilt unbefristet und erlaubt es dem Inhaber, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU: Auch dieser Titel gilt unbefristet, sodass der Inhaber einen dauerhaft sicheren Aufenthaltsstatus genießt. Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU zum Weiterziehen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat.
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

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