Nach der Trennung oder der Scheidung wird häufig diskutiert, ob die Kinder bei der Mutter oder dem Vater leben sollen. Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht) diese Frage.
In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes. Auch auf den Unterhalt hat dies keine Auswirkungen.
Inhalt
FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält.
Gemäß § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.
Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?
Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.
In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.
Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten. Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Was passiert nun beispielsweise, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte? Haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, so muss auch der andere Elternteil zustimmen. Sagt dieser Elternteil nicht zu, muss eine Entscheidung vor dem Familiengericht gefällt werden.
In der Realität kommt es dann häufig vor, dass ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um entweder den Umzug zu verhindern oder ihn eben durchführen zu können.
Auch in diesem Fall ist ein Gang vor Gericht unausweichlich. Hat das betreffende Kind allerdings zu dem Zuzugsland oder -ort keine Beziehungen, so kann der Umzug untersagt werden. Auch wenn das Kind dem Umzug zustimmt, kann das Gericht sich gegen den Umzug aussprechen. So gibt es Urteile, in denen ein Umzug untersagt wurde, da das Kind keine Sprachkenntnisse und andere kulturelle Hintergründe hatte. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub
Ebenso problematisch kann sich eine Urlaubsreise gestalten, wenn beide Eltern das Aufenthaltsrecht haben. Grundsätzlich gilt allerdings: Plant ein Elternteil eine Reise mit einem minderjährigen Kind in ein friedliches Gebiet innerhalb der EU, so kann der Elternteil dies alleine entscheiden. Geht die Reise allerdings über die EU-Grenzen hinaus in einen fremden Kulturkreis oder in ein politisch unruhiges Gebiet, so wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt.
Eine Ausnahme gibt es: Stammt ein Elternteil aus einem Nicht-EU-Land, möchte mit dem Kind in dieses reisen und vor Ort ist von einer politisch stabilen Lage auszugehen, so kann der Elternteil eine alleinige Entscheidung treffen.
Kommt es über eine zustimmungsbedürftigen Reise bei den aufenthaltsberechtigten Eltern nicht zu einer Einigung, so kann die Zustimmung des Elternteil gerichtlich ersetzt werden.
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:
- bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
- Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
- meiste Kontinuität
- jeweilige Eignung der Elternteile
- soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
- Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird
Ab einem gewissen Alter, wird auch das Kind nach seiner Meinung gefragt. Sobald das Kind ein Alter von 14 Jahren erreicht hat, wird sich das Gericht nur in begründeten Fällen über den Wunsch des Kindes hinwegsetzen.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Elternteil höhere Erfolgsaussichten auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der auch vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Entscheidend ist hier das Kontinuitätsprinzip.
Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier gelten lediglich zwei Einschränkungen:
- Der Umgangsberechtigte darf nur den Aufenthalt des Kindes in Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu zählen beispielsweise Besuche bei Freunden oder Kurzausflüge innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten ist, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft bei Fragen
Bevor ein Antrag bei Gericht gestellt wird um Streitigkeiten zu klären, sollten die Eltern darüber nachdenken, das Jugendamt hinzuzuziehen. Dieses hilft im Rahmen der Jugendhilfe der Familie weiter. Denkbar sind hier Termine mit der ganzen Familie oder auch Einzelgespräche. Auch das Kind kann je nach Alter befragt werden. Das Jugendamt hilft dabei ein Konzept zu erarbeiten und eine Lösung zu finden.
Termine beim Jugendamt sollten unbedingt ernst- und wahrgenommen werden. Kommt es doch zu einem Gerichtstermin, ist es üblich auch den Sachbearbeiter des Jugendamtes zu befragen. Haben Sie sich dann nicht kooperativ verhalten, kann das negative Konsequenzen haben.
Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater
Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt. Viele Väter sind dann frustriert, wenn sie ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen können und es im Vorfeld mit der Mutter noch Streit über diese Termine gibt. Nun kommen manche Väter dann auf die Idee vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Dieses Verfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Denn bei der obigen beschriebenen Situation wird dies kaum Aussicht auf Erfolg haben. Aufgrund der (nach)ehelichen Situation (Unterhaltszahlungen etc.) und der daraus resultierenden Berufstätigkeit des Vaters wird es diesem schwer fallen sein Kind ausreichend zu betreuen. Im Sinne des Kindeswohls wird ihm dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig nicht zugesprochen.
Wird trotzdem ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, kann das fatale Folgen haben. Das Gericht muss dann einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilen und damit wird vermutlich der Vater aufgrund seiner beruflichen Situation das bisher gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
In Folge kann dann mit Rechtskraft der Entscheidung die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden und zieht vielleicht mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.
Befindet sich die Mutter in einer Vollzeitbeschäftigung und der Vater übernahm die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe, so ist es selbstverständlich denkbar, dass sich die beschriebene Situation auch umkehrt.
Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der Vater über eine Erweiterung des Umgangsrechts nachdenken. Dies kann beim Familiengericht beantragt werden und so können die Besuchstermine erweitert bzw. verlängert werden.
Hallo mein Kind (6) möchte zu seinem Vater ziehen. Ich habe das alleinige Sorge und umgangsrecht. Meine Frage reicht es wenn ich dem Umzug zustimme oder muss ich wie er es verlangt das aufenthaltsbestimmungsrecht an ihn übertragen?
Vaterschaft vor Geburt anerkannt und das alleinige Sorgerecht der Mutter übergeben … kann Vater es zurückziehen ?
Guten Tag
Mein/e Schwäger/in sind in der Trennung Phase
Meine Nichte ( 14 Jahre )weiß nicht genau mit wenn sie mitziehen soll, deshalb meine Frage
Darf meine Nichte entscheiden alle 14 Tage bei einen oder beim anderen Elternteil zu leben. Danke
Guten Tag,
Ich habe 4 jähriges kind und gemeinsame Sorgerecht mit dem vater. Ich möchte mit mein kind in Ausland (unsere Heimat) ziehen. Ganze Familie von mir und auch von der Vater ist da und habe da ein Angebot zum arbeiten in meine gelernte Beruf bekommen. Gibt es eine Chance dass ich Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht bekomme? Wenn nicht kann nicht mit dem Antrag was verloren? Kind befindet sich bei mir.
Darf ein Kind bei den Großeltern übernachten ohne das der Kindsvater davon weiß? Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danke
Eine Bekannte von mir hat sich kürzlich scheiden lassen. Sie will nun das alleinige Sorgerecht beantragen. Ich wusste nicht, dass, wenn das alleinige Sorgerecht beiden erhalten bleibt, trotzdem nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil über den Wohnort des Kindes entscheidet. Ich dachte, da wird eine Einigung gefunden.
Hallo.
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Ich lebe gemeinsam mit unserem 3 jährigem Sohn und meinem neuen Partner zusammen.
Wegen Komplikationen meiner 2. Schwangerschaft muss ich ein paar Tage ins Krankenhaus.
Ich habe natürlich dafür gesorgt das mein Sohn in der Zeit versorgt ist. Unter anderem von seiner Oma und Patentante und den Eltern von meinem Partner (sehr guter Kontakt, Kind kennt und mag sie). Mein Partner sollte ihn dann abends abholen, sodass er zuhause schlafen kann.
Mein Exmann hat dies mitbekommen und wirft mir vor ich hätte ihn informieren müssen das ich im Krankenhaus bin und das ich unser Kind bei fremden lasse (Eltern meines partners)
Er ist dann zu meiner Mutter gefahren und hat unser Kind mitgenommen.
Gründe warum ich ihn nicht informiert habe wären zu lang. Nur soviel… Aus Erfahrung kein Verlass etc.
Hab ich falsch gehandelt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin verheiratet und wir sind im Trennungsprozess. Wir haben eine 2 Jahre alte Tochter und leben zusammen. Der Apartamemto-Vertrag lautet auf ihren Namen. Er ist derjenige, der für die Wohnung bezahlt. Er will die Wohnung nicht verlassen, er will gerecht kämpfen. Er hat keinen Kontakt mit dem Kind und zahlt nichts außer Miete. Wie gewinne ich diesen Fall und kann mit meiner Tochter in der Wohnung bleiben?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Frau
Ich habe da mal eine Frage…
Mein Sohn (19) hat weder Aufenthaltsbestimmungsrecht noch Sorgerecht für seine Tochter (4 Monate alt). Wenn seine Tochter bei im ist möchte die Kindesmutter sofort unterrichtet werden der die Wohnung verlässt wo er mit seiner Tochter hingeht/wo er mit ihr ist usw. sprich will die Kindesmutter jeden Schritt wissen.
Muss er Sie wirklich über alles berichten z.B. wenn er mit der Kleinen das Wochenende bei seinem Eltern verbringt?
Schönen guten Tag
Wie verhalte i mich wenn meine ex Freundin an eine anderen Person informieren weiter geben tut ???
I habe mit meiner ex ein Kind das gerade mal 1jahr u 5 Monate alt is u jetzt habe i eine neue Liebe an meiner Seite u meine ex Freundin gibt informieren an ihren ex Freundin weiter was kann man da gegen machen
I habe 8 Monate darum gekämpft mein Sohn wieder zu sehen u jetzt will sie es verbieten durch denn ex Freund meiner Partnerin