Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem darf das Kind leben?

Hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so können trotzdem beide Eltern das Sorgerecht innehaben.
Hat die Mutter das Aufenthalts­bestimmungsrecht, so können trotzdem beide Eltern das Sorgerecht innehaben.

Nach der Trennung oder der Scheidung wird häufig diskutiert, ob die Kinder bei der Mutter oder dem Vater leben sollen. Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht) diese Frage.

In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes. Auch auf den Unterhalt hat dies keine Auswirkungen.

FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält.

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind?

Gemäß § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.

Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

Ein solcher Antrag muss stets beim Familiengericht gestellt werden. Auf Grundlage welcher Kriterien der Richter seine Entscheidung trifft, können Sie hier nachlesen.

Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?

Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist:

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch  auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.

In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.

Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten. Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht muss beim Familiengericht beantragt werden.
Alleiniges Aufenthalts­bestimmungsrecht muss beim Familiengericht beantragt werden.

Was passiert nun beispielsweise, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte? Haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, so muss auch der andere Elternteil zustimmen. Sagt dieser Elternteil nicht zu, muss eine Entscheidung vor dem Familiengericht gefällt werden.

In der Realität kommt es dann häufig vor, dass ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um entweder den Umzug zu verhindern oder ihn eben durchführen zu können.

Auch in diesem Fall ist ein Gang vor Gericht unausweichlich. Hat das betreffende Kind allerdings zu dem Zuzugsland oder -ort keine Beziehungen, so kann der Umzug untersagt werden. Auch wenn das Kind dem Umzug zustimmt, kann das Gericht sich gegen den Umzug aussprechen. So gibt es Urteile, in denen ein Umzug untersagt wurde, da das Kind keine Sprachkenntnisse und andere kulturelle Hintergründe hatte. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub

Ebenso problematisch kann sich eine Urlaubsreise gestalten, wenn beide Eltern das Aufenthaltsrecht haben. Grundsätzlich gilt allerdings: Plant ein Elternteil eine Reise mit einem minderjährigen Kind in ein friedliches Gebiet innerhalb der EU, so kann der Elternteil dies alleine entscheiden. Geht die Reise allerdings über die EU-Grenzen hinaus in einen fremden Kulturkreis oder in ein politisch unruhiges Gebiet, so wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt.

Eine Ausnahme gibt es: Stammt ein Elternteil aus einem Nicht-EU-Land, möchte mit dem Kind in dieses reisen und vor Ort ist von einer politisch stabilen Lage auszugehen, so kann der Elternteil eine alleinige Entscheidung treffen.

Kommt es über eine zustimmungsbedürftigen Reise bei den aufenthaltsberechtigten Eltern nicht zu einer Einigung, so kann die Zustimmung des Elternteil gerichtlich ersetzt werden.

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
  • Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
  • meiste Kontinuität
  • jeweilige Eignung der Elternteile
  • soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
  • Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird

Ab einem gewissen Alter, wird auch das Kind nach seiner Meinung gefragt. Sobald das Kind ein Alter von 14 Jahren erreicht hat, wird sich das Gericht nur in begründeten Fällen über den Wunsch des Kindes hinwegsetzen.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Elternteil höhere Erfolgsaussichten auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der auch vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Entscheidend ist hier das Kontinuitätsprinzip.

Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei Fragen rund um das Aufenthaltsbestimmungsrecht hilft das Jugendamt weiter.
Bei Fragen rund um das Aufenthalts­bestimmungsrecht hilft das Jugendamt weiter.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier gelten lediglich zwei Einschränkungen:

  • Der Umgangsberechtigte darf nur den Aufenthalt des Kindes in Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu zählen beispielsweise Besuche bei Freunden oder Kurzausflüge innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten ist, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft bei Fragen

Bevor ein Antrag bei Gericht gestellt wird um Streitigkeiten zu klären, sollten die Eltern darüber nachdenken, das Jugendamt hinzuzuziehen. Dieses hilft im Rahmen der Jugendhilfe der Familie weiter. Denkbar sind hier Termine mit der ganzen Familie oder auch Einzelgespräche. Auch das Kind kann je nach Alter befragt werden. Das Jugendamt hilft dabei ein Konzept zu erarbeiten und eine Lösung zu finden.
Termine beim Jugendamt sollten unbedingt ernst- und wahrgenommen werden. Kommt es doch zu einem Gerichtstermin, ist es üblich auch den Sachbearbeiter des Jugendamtes zu befragen. Haben Sie sich dann nicht kooperativ verhalten, kann das negative Konsequenzen haben.

Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt. Viele Väter sind dann frustriert, wenn sie ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen können und es im Vorfeld mit der Mutter noch Streit über diese Termine gibt. Nun kommen manche Väter dann auf die Idee vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Dieses Verfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Denn bei der obigen beschriebenen Situation wird dies kaum Aussicht auf Erfolg haben. Aufgrund der (nach)ehelichen Situation (Unterhaltszahlungen etc.) und der daraus resultierenden Berufstätigkeit des Vaters wird es diesem schwer fallen sein Kind ausreichend zu betreuen. Im Sinne des Kindeswohls wird ihm dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig nicht zugesprochen.

Wird trotzdem ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, kann das fatale Folgen haben. Das Gericht muss dann einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilen und damit wird vermutlich der Vater aufgrund seiner beruflichen Situation das bisher gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.

Grundsätzlich haben Eltern gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, solange nicht das alleinige Aufenthaltsrecht beantragt wurde.
Grundsätzlich haben Eltern gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungs­recht für die Kinder, solange nicht das alleinige Aufenthaltsrecht beantragt wurde.

In Folge kann dann mit Rechtskraft der Entscheidung die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden und zieht vielleicht mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.

Befindet sich die Mutter in einer Vollzeitbeschäftigung und der Vater übernahm die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe, so ist es selbstverständlich denkbar, dass sich die beschriebene Situation auch umkehrt.

Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der Vater über eine Erweiterung des Umgangsrechts nachdenken. Dies kann beim Familiengericht beantragt werden und so können die Besuchstermine erweitert bzw. verlängert werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (151 Bewertungen, Durchschnitt: 3,99 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

113 Gedanken zu „Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem darf das Kind leben?

  1. Nicole H

    Ich bin seit Jänner geschieden wir haben das gemeinsame Sorgerecht und unsere Tochter 13 wird durch beide Betreut(50:50) Doppekresidenz. Bei mir der KM obliegt das nominell hauptsächliche Aufenthalt des Kindes. Darf ich ohne die Zustimmung des KV Umziehen mit der Tochter. Natürlich nicht ins Ausland.
    Lg Nicole

  2. Nicole

    Mein Ex Partner hat den Führerschein Getafe bestanden. Ist allerdings zuvor 4 mal durchgefallen. Und hat den Führerschein gerade so bestanden in der Praktischen Prüfung. Ich habe das alleinige Sorge& Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann ich dem Vater vorerst untersagen, dass er mit dem Kind kein Auto fahren darf, bis er die nötige Praxis hat?

  3. Andreas

    Meine Frau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen allerdings, wir sind Berliner,mit der Auflage 150km Radius um Berlin.
    Ich habe keine Auflage und wenn unser Sohn bei mir ist habe ich ja laut Gesetz für diesen Zeitraum das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Muss ich sie fragen wenn ich nach zB Italien fliege?

  4. Nicole

    Hallo
    Mal eine Frage der Vater von meinem Sohn liegt im Krankenhaus wir bekommen von seiner Freundin nichts als Lügen erzählt
    Wir wissen nicht wo uns der Kopf steht! Selbst über den Krankenhaus Aufenthalt wurden wir angelogen .Jetzt haben wir raus bekommen wo er liegt und haben dahin angerufen! Nun ist es leider so das sie sich als seine Frau ausgegeben hat ( obwohl die nicht verheiratet sind )und wohl eine Verfügung gemacht hat das keiner ausser sie Auskunft bekommt mein Sohn ist fix und alle und will doch einfach nur wissen wie es ihm geht! Gibt es irgendwelche Mittel das mein Sohn Auskunft bekommt und wenn ja was muss ich dafür tun!!!!!
    Lg

  5. Miggi

    Hallo, ich hab eine Problem meine frau hat die kinder genommen und 230km von mir entfernt zur ihre eltern und ohne meine Einverständnis hat sie den kinder zur schule und kita angemeldet alles hat sie gemacht ohne meine Einverständnis darf sie das machen und habe ich irgendwelche recht das ich meine kinder wieder zur mir holen

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Frank

    wass ist passiert wanb eine Mutter ist schtif mutter und Sie mach stress störe 2 kinder und si e hat einen Erbe kann passieren sie nehmen alles von kinder was sie gekauft für kinder?
    mit freundlichen grüssen F A

  7. Cesar

    sehr geehrte Damen und Herren
    Meine italianische Partnerin ist schwanger, sie erwartet unseres Baby. sie ist geschieden aber die 300 Tage sind noch nicht pasiert (so ist sie definitiv geschieden ). Ihr ex-man möchte keine Zustimmnung unterschreiben dass er kein Vater ist. Ich bin der biologische Vater und habe die Vaterschaft anerkennen lassen…
    man empfielt mir den Familiengericht, aber was kann ich machen??

  8. Michi

    Mein Kind wurde meiner ex weggenommen und ich Kämpfe jetzt um meinen Sohn das er zu mir kommt da er zur Zeit in einer pflegefamilie wohnt. Habe ich da gute Chancen und wie lange kann es dauern von Anhörung bis hauptverhandlung

  9. Luiz Claudio R G

    Hallo, meine Freundin will mit meiner Tochter 2 Jahre und 7 Monate alt na Brasil ziehen, wir sind nicht verheiratet aber ich habe die Vaterschaft erkennungs gemacht und ich unterstütze sie immer mit Geld, was kann ich dagegen machen dass sie nicht mit meiner Tochter nach Brasilien zieren?

    Mit freundliche Grüße Claudio G

  10. Andreas G

    Hallo,

    mein Sohn ist 6 Jahre alt und lebt nunmehr seit fast 3 Jahren im Wechselmodell. Die Mutter versucht bereits seit Jahren alles, um mir meinen Sohn ganz zu nehmen und hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und will in eine andere Stadt ziehen.

    Im letzten Gerichtstermin wurde mein Sohn von der Richterin befragt. Er hat ihr gesagt, dass er weiterhin bei Mama und Papa wohnen möchte. Die Richterin hat dies auch ganz klar als den tatsächlichen Willen des Kindes angesehen und um sich abzusichern, eine erneute Begutachtung beantragt. Das Gutachten sagt nunmehr, dass mein Sohn im Wechselmodell angekommen ist und es gut sowie der Wunsch meines Sohnes ist, dieses weiterzuführen.

    Nunmehr fand der finale Gerichtstermin statt und die Richterin droht mir auf einmal, ich solle dem Umzug sowie dem dauerhaften Wohnsitz bei der Mutter zustimmen, oder sie werde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen.
    Die Mutter ist schwanger und behauptet einfach, eine Kommunikation mit mir wäre nicht möglich, jedoch habe ich zahlreiche Beweise, die das Gegenteil zeigen. Diese wollte jedoch keiner sehen. Auch gibt es keinen wirklichen Grund für die Mutter, in die andere Stadt zu ziehen.

    Nun meine Frage:
    Wenn die Richterin nun tatsächlich den Beschluss erlässt und mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht (was sie m. E. überhaupt nicht begründen kann), ab wann wird der Beschluss wirksam, mit Zustellung oder mit Rechtskraft (also wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist)?
    Ich werde auf jeden Fall vor das OLG gehen und das Verfahren weiterführen. Wird mein Sohn denn dann erst einmal weiterhin im Wechselmodell leben können, solange das Verfahren vor dem OLG weitergeführt wird?

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

  11. Madeleine

    Mein Mann hat sich der Vaterrolle des Kindes seiner damaligen Freundin angenommen. Dieser ist nun 12 und lebt seit einigen Monaten bei uns. Wir möchten nun auch gewisse vollmachten haben. Muss das Kind dann auch auf unsere Adresse gemeldet sein. Der Mutter ist es wohl recht das er bei uns ist. Und laut Aufenthaltsbestimmungsrecht darf sie ja auch entscheiden das er bei uns sein kann.

  12. marie

    Hallo,

    meine Mutter möchte mit meinem Kind (6 Jahre) im Sommer 1 Woche nach Spanien fliegen.
    Das Kind lebt bei mir. Mein Ex-mann und ich teilen uns das Sorgerecht. Genügt es wenn ich eine dementsprechende Vollmacht ausstelle oder muss mein Ex-mann diese auch mit unterschreiben?

  13. Lisa

    Ich habe alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht wird gemeinsam ausgeübt.
    Ich möchte gern mit meiner Tochter (17 Jahre alt) in Urlaub in die Dominikanische Republik für 14 Tage fliegen. Brauche ich eine Zustimmung des Vaters oder nicht?

    Danke

  14. G. Gabriel

    Also meine Mutter will umziehen mit mir (14) und meinen Kleineren bruder (9) umziehen aber dort müsste ich mit meinem kleinen Bruder ein Zimmer Teilen und jetzt zur Frage Kann mich meine Mutter dazu zwingen das ich mit umzihe

  15. Kati

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bräuchte sehr dringend eine Auskunft: Darf ein Vater (der nie vorher das Sorgerecht hatte, jetzt aber schon, schwebend, ich habe Widerspruch eingelegt), der Umgangsrecht 14-tägig hat, darf der die 14-jährige Tochter einfach wochenlang einbehalten, sie in der Schule (mehrfach) krankmelden etc.? Situation: Tochter in der Pubertät möchte keine geringen Pflichten erledigen, hat extremes Übergewicht, stiehlt etc. und entzieht sich stets (wenn sie etwa aufräumen soll) und verschwindet zum Vater. Dieser begrüßt das, er hat das alleinige >Sorgerecht beantragt (gleichwohl arbeitet er nicht, hat eine 1-Zimmer-Wohnung, hat das Kind nie schulisch betreut, stopft sie mit Essen voll etc.), das Kind wohnt bei der Mutter mit eigenem Kinderzimmer. Meinem Laienwissen nach darf der Vater nicht aus der Ferne erlauben, dass sie keine Hausaufgaben machen braucht, oder sie einfach bei sich behalten außerhalb des Besuchswochenendes. Ist das so? Wo find ich etwas Schriftliches dazu? Das Kind ist auf einer extrem schiefen Bahn, sie erpresst die Mutter, es sieht aus, als ob sie das Sorgerecht selbst hat. Wo finde ich etwas Schriftliches dazu? Die Schule braucht etwas Schriftliches, das belegt, dass der Elternteil, zwar sorgeberechtigt, nicht das Recht hat, sie einzubehalten und krankzumelden….ich bin dankbar für Ihre Antwort. Mit besten Grüßen, Kati.

  16. Ingolf L.

    Hallo,

    ich bin der Vater, und wir sind seit 4 Jahren geschieden. Meine beiden Mädels, 13 und 15 Jahre sind bei ihrer Mutter. Das Verhältnis zu meiner Exfrau ist sehr schwierig, weil sie alles ablehnt und zu keinem Gespräch bereit ist.

    Nun ist es so, dass ich den Eindruck habe, dass sie mit ihrer Situation überfordert ist. Ich nahm Kontakt mit dem Jugendamt auf, und erklärte diese Situation. Das Jugendamt hat nun einen Brief an meine Exfrau geschrieben mit mehreren pikanten Punkten. Meine Exfrau muss nun meiner jüngeren Tochter den Brief gezeigt haben um Stimmung gegen mich zu machen. Ich finde, dass dies an Verantwortungslosigkeit dem Kind gegenüber nicht mehr zu überbieten ist. Meine kleine Tochter rief mich dazu an und machte mir schwere Vorwürfe, was ich denn mit Mama mache. Sie hat nun Angst in ein Heim zu kommen und hörte sich sehr verstört an.

    Das bewegt mich nun, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich zu beantragen. Meine Exfrau war auch schon vor unserer Ehe in psychologischer Betreuung und sie ist im Kern eine instabile Person. Ich finde dass es nicht mehr zu verantworten ist, dass meine Kinder bei meiner Exfrau bleiben. Wie kann ich vorgehen? Welche Chancen hätte ich? Kann ich auch ein psychologischen Gutachten über meine Frau fordern? Oder wer kann das tun?

    Danke für eine schnelle Antwort.

  17. Jasmin

    Ich bin 14 Jahre alt als ich 5 war wurde meinen Eltern das Sorgerecht entzogen allerdings möchte ich jetzt gerne wieder zu meiner Mutter ziehen da ich seit ich 5 bin bei einer pflegefamilie wohn. geht das wenn die Mutter auch damit einverstanden wäre das ich wieder zu ihr ziehe?

  18. Yudanis V. s.

    Mein Sohn befindet sich gerade in Lübeck DE ohne meine Erlaubnis sein Papa is gestorben wo er is zu die Beerdigung gegangen. Er hat eine Cousin und halb Geschwister wo ihn überzeugen haben das er dort bleiben sollte. Er is 17 Jahre alt und er is immer bei mir gewohnt, ich habe das total Sorgerecht

  19. Sandra

    Hallo,

    Können Sie mir sagen welche Faktoren sich bei einem sehr kleinen Baby das nicht gestillt wird auf die Entscheidung auswirkt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt?
    Es kann ja nicht gefragt werden und hat auch noch kein soziales Umfeld.

    Vielen Dank!
    Sandra

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      dies können wir nicht beurteilen In der Regel werden alle Umstände geprüft und zum Wohl des Kindes entschieden. Wie diese Entscheidung letztendlich ausfallen wird, können wir nicht voraussehen. In der Regel kommt es auf die Eltern an und wie diese sich verhalten bzw. mit dem Kind umgehen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Melanie

    Fall: Mutter hat alleiniges ABR, Sorgerecht wird gemeinsam ausgeübt. Mutter lebt im nicht-europäischen Ausland. Kind ist 5 Jahre alt. Vater kommt erstmals nach 4 Monaten ohne Treffen nun für 2 Tage zu Besuch. Mutter möchte wissen, wo sich das Kind mit dem Vater aufhalten wird (in welchem Hotel) und mit welchen dem Kind bekannten Personen das Kind in dieser Zeit Umgang / Kontakt haben wird.

    Hat sie ein Recht, diese Informationen zu erhalten (merke: nicht etwa den Umgang mit bestimmten Personen zu untersagen, sondern nur davon Kenntnis zu erhalten).

    Danke!

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert