Nach der Trennung oder der Scheidung wird häufig diskutiert, ob die Kinder bei der Mutter oder dem Vater leben sollen. Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht) diese Frage.
In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes. Auch auf den Unterhalt hat dies keine Auswirkungen.
Inhalt
FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält.
Gemäß § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.
Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?
Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.
In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.
Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten. Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Was passiert nun beispielsweise, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte? Haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, so muss auch der andere Elternteil zustimmen. Sagt dieser Elternteil nicht zu, muss eine Entscheidung vor dem Familiengericht gefällt werden.
In der Realität kommt es dann häufig vor, dass ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um entweder den Umzug zu verhindern oder ihn eben durchführen zu können.
Auch in diesem Fall ist ein Gang vor Gericht unausweichlich. Hat das betreffende Kind allerdings zu dem Zuzugsland oder -ort keine Beziehungen, so kann der Umzug untersagt werden. Auch wenn das Kind dem Umzug zustimmt, kann das Gericht sich gegen den Umzug aussprechen. So gibt es Urteile, in denen ein Umzug untersagt wurde, da das Kind keine Sprachkenntnisse und andere kulturelle Hintergründe hatte. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub
Ebenso problematisch kann sich eine Urlaubsreise gestalten, wenn beide Eltern das Aufenthaltsrecht haben. Grundsätzlich gilt allerdings: Plant ein Elternteil eine Reise mit einem minderjährigen Kind in ein friedliches Gebiet innerhalb der EU, so kann der Elternteil dies alleine entscheiden. Geht die Reise allerdings über die EU-Grenzen hinaus in einen fremden Kulturkreis oder in ein politisch unruhiges Gebiet, so wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt.
Eine Ausnahme gibt es: Stammt ein Elternteil aus einem Nicht-EU-Land, möchte mit dem Kind in dieses reisen und vor Ort ist von einer politisch stabilen Lage auszugehen, so kann der Elternteil eine alleinige Entscheidung treffen.
Kommt es über eine zustimmungsbedürftigen Reise bei den aufenthaltsberechtigten Eltern nicht zu einer Einigung, so kann die Zustimmung des Elternteil gerichtlich ersetzt werden.
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:
- bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
- Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
- meiste Kontinuität
- jeweilige Eignung der Elternteile
- soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
- Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird
Ab einem gewissen Alter, wird auch das Kind nach seiner Meinung gefragt. Sobald das Kind ein Alter von 14 Jahren erreicht hat, wird sich das Gericht nur in begründeten Fällen über den Wunsch des Kindes hinwegsetzen.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Elternteil höhere Erfolgsaussichten auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der auch vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Entscheidend ist hier das Kontinuitätsprinzip.
Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier gelten lediglich zwei Einschränkungen:
- Der Umgangsberechtigte darf nur den Aufenthalt des Kindes in Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu zählen beispielsweise Besuche bei Freunden oder Kurzausflüge innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten ist, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft bei Fragen
Bevor ein Antrag bei Gericht gestellt wird um Streitigkeiten zu klären, sollten die Eltern darüber nachdenken, das Jugendamt hinzuzuziehen. Dieses hilft im Rahmen der Jugendhilfe der Familie weiter. Denkbar sind hier Termine mit der ganzen Familie oder auch Einzelgespräche. Auch das Kind kann je nach Alter befragt werden. Das Jugendamt hilft dabei ein Konzept zu erarbeiten und eine Lösung zu finden.
Termine beim Jugendamt sollten unbedingt ernst- und wahrgenommen werden. Kommt es doch zu einem Gerichtstermin, ist es üblich auch den Sachbearbeiter des Jugendamtes zu befragen. Haben Sie sich dann nicht kooperativ verhalten, kann das negative Konsequenzen haben.
Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater
Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt. Viele Väter sind dann frustriert, wenn sie ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen können und es im Vorfeld mit der Mutter noch Streit über diese Termine gibt. Nun kommen manche Väter dann auf die Idee vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Dieses Verfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Denn bei der obigen beschriebenen Situation wird dies kaum Aussicht auf Erfolg haben. Aufgrund der (nach)ehelichen Situation (Unterhaltszahlungen etc.) und der daraus resultierenden Berufstätigkeit des Vaters wird es diesem schwer fallen sein Kind ausreichend zu betreuen. Im Sinne des Kindeswohls wird ihm dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig nicht zugesprochen.
Wird trotzdem ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, kann das fatale Folgen haben. Das Gericht muss dann einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilen und damit wird vermutlich der Vater aufgrund seiner beruflichen Situation das bisher gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
In Folge kann dann mit Rechtskraft der Entscheidung die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden und zieht vielleicht mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.
Befindet sich die Mutter in einer Vollzeitbeschäftigung und der Vater übernahm die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe, so ist es selbstverständlich denkbar, dass sich die beschriebene Situation auch umkehrt.
Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der Vater über eine Erweiterung des Umgangsrechts nachdenken. Dies kann beim Familiengericht beantragt werden und so können die Besuchstermine erweitert bzw. verlängert werden.
Hallo,
ich habe vor einem Monat den Aufenthaltsrecht meiner 7 jährigen Tochter vom Gericht zugesprochen bekommen.
Da die Mutter 400km weiter weg ziehen wollte.
Die Richterin hat gesehen das meine Tochter eine große Bindung zu mir hat und ich mich sehr viel um mein Kind kümmere.
Jetzt will meine Ex doch nicht wegziehen und sie will jetzt zum Landesgericht.
Wie schauen ihre Chancen denn aus?
Könnte sie das zurückgewinnen?
Ich habe ihr auch angeboten das wir ins Wechselmodel rein gehen und sie unsere Tochter ganz normal sehen kann aber sie will unbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück. Was sollte ich tun
Hallo!
Mein Mann ist Amerikaner, ich bin Deutsche. Wir haben bis zur Trennung gemeinsam in den USA gelebt. Ende letzten Jahres war ich mit unserem 2 jährigem Sohn mehrere Monate in Deutschland und habe mich in der Zeit von meinem Mann getrennt.
Mein Sohn und ich sind dann in Deutschland geblieben, mein Mann in den USA. So ist es seit 8 Monaten. Jetzt geht es um Scheidung und mein Mann sagt, er will unseren Sohn zu sich in die USA holen (und notfalls aussagen ich hätte ihn gegen seinen Willen hierher entführt). Hat er da irgendwelche Chancen?
Kind geht hier in Kita, spricht viel besser Deutsch als Englisch und hat liebevolle Großeltern in fußläufiger Entfernung, zu denen er eine starke Bindung hat.
Sollte ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
Und: sollte ich zulassen, dass Mann das Kind zum Urlaub mit in die USA nimmt? Kind ist Amerikanischer Staatsbürger. VERZWEIFELT
Hallo Maria,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und auch nicht einschätzen inwieweit US-amerikanisches Recht in diesem Fall von Bedeutung ist solange das Kind sich in Deutschland befindet. Wenden Sie sich direkt an das zuständigen Familiengericht und einen Anwalt, um Ihre Optionen sowie die richtige Vorgehensweise abzuklären.
Ihr Team von anwalt.org
Ich beantrage grade das alleinige sorgerecht mit Zustimmung des Vaters. Habe ich dann auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine? Oder muss iCh das separat beantragen? Wir sind nicht verheiratet und der Umgang mit dem Kind ist geregelt.
Hallo Stefanie,
in der Regel bedeutet „alleiniges Sorgerecht“, dass alle Pflichten und Recht, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, an einen Elternteil gehen. Es muss also üblicherweise nicht extra beantragt werden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Meine Freundin und ihr ex haben 3 jährige zwillinge.
Sie sind seit fast drei Jahren getrennt. Meine Freundin hatte bis sie 1 1/2 waren noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht aber dann sind die kinder auf die Strasse gelaufen ohne das meine Freundin es merkte, da die Jungs ganz leise nach ihrem Mittagsschlaf aufgestanden sind.
Die Situation kam vor Gericht und jetzt hat der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es geht aber jetzt schon so weit das meine Freundin alles macht was er will und wenn sie es so macht passt es ihm auch nicht. Jedesmal droht er ihr damit das sie ihre Kinder nicht mehr sehen darf oder nur noch jedes zweite wochenende. Und man muss dazu sagen er liebt sie immer noch und droht sogar damit das sie dann den Kindern erklären muss warum sie ohne papa aufwachsen müssen weil wenn sie die Kinder wieder zu sich holen will bringt er sich um da er dann keinen Sinn mehr hat in seinem leben.
Er denkt nie an die Kinder nur das was er will muss gemacht werden.
Kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht recht wieder beantragen also das beide es haben oder was kann man sonst machen?
Hallo Michelle G.,
Ihre Freundin sollte dass mit dem zuständigen Familiengericht und dem Jugendamt direkt abklären. Wir können nicht die Erfolgsaussichten beurteilen. Im Zweifel sollten Sie sich auch an einen Anwalt wenden und mit diesem die Vorgehensweise besprechen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo.ich und meine Frau gestritten,sie ist auf mich los und ich hab mich gewehrt.am nächsten Tag hat sie mich angezeigt und ist aus der gemeinsamen Wohnung mit unserem 6 Monate altes Baby gegangen.was kann ich da tun?hab meine Tochter in den letzten 5 Tagen nur für 10 min gesehen.beide sind noch in der gemeinsamen Wohnung gemeldet
Hallo A.A,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Abwalt für Familienrecht oder auch das Jugendamt. Diese sollten Sie entsprechend unterstützen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hey there,
Single mother here from 2 years from Australia, daughter was born in USA (she has uk, us and Aus passport), father has Australian and English passort, we both dont speak German. So we are both English natives. Lived here for 4.5 years for his work, signed the sorgerecht but want to move back to Aus. We go to Aus every single year for 7 weeks at a time to visit family and quality of life is much better for her and for me. How does the court decide this with foreigners? how is this decided
Hello Sheila M.,
we cannot predict the court decision in cases as it always is a decision for that individual case. We cannot say if the German court is responsible for a child that doesn’t have the German citizenship or where the parents do not have it either. Please contact the responsible famil court to receive information about how to proceed in such a case. We are not able to provide legal advice. If you wish to receive such a consultation please contact a laywer at your place of residence.
Your team at anwalt.org
Hallo,
ich lebe seit 2,5 Jahren von meiner Ex-Partnerin getrennt. Wir haben einen 4 Jährigen Sohn, mit welchen ich schon das Erziehungsjahr gemacht habe. Das Kind hängt sehr an mir (weint wenn er nach dem Wochenenden wieder zu seiner Mutter muss etc.). Seit der Trennung versucht die Kindesmutter immer wieder in regelmäßigen Abständen mir den Umgang zu erschweren. Wird beleidigend (Welche angezeigt wurden). Das Jugendamt hat uns bereits 2x zur Familienhilfe geschickt. Es kam dazu das die Mutter vor unserem Kind gewalttätig auf mich losging und auf mich einschlug, das Kind hat dabei geweint. Die Mutter ist dafür bekannt ein Alkoholproblem zu haben.
Ich möchte gern das unser gemeinsames Kind bei mir lebt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern. Wie stehen da meine Chancen und wie sollte ich dabei vorgehen.
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
MfG
Hallo Silvio,
wie Ihre Chancen stehen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich direkt an das zuständige Familiengericht zu wenden und die Situation auch mit dem Jugendamt zu besprechen. Das Jugendamt kann auch in solchen Fällen oft Unterstützung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo mein Mann weiß seit Samstag dass er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter und das Recht auf kitawahl etc. Zugesprochen bekommen! Beschluss liegt bereits vor !
Wann ist der Beschluss rechtswirksam und kann er jetzt das Kind einfach bei der Mutter abholen?
Hallo Mel,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Erfragen Sie am besten beim zuständigen Familiengericht, ob der Beschluss rechtswirksam ist.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend,
nach der Trennung zog der Ex in einen 19 km weit entfernten Ort. Die Umgangsvereinbarung für die gemeinsame (jetzt 5jährige) Tochter wurde aufgrund der Unzuverlässigkeit des KV in 2017 gerichtlich beschlossen. Seit 01.01.2016 ist der Ex „arbeitsuchend“ ohne Einkommen. Nun möchte ich mit der Tochter ca. 30 km weit wegziehen undzwar in den Ort, wo ich meinen Arbeitsplatz habe, um wieder Vollzeit arbeiten zu können und damit den Lebensunterhalt für meine Tochter und mich zu sichern. Ex bezahlt keinen Unterhalt. Ich erhalte somit Unterhaltsvorschuss in Höhe von 154,00 Euro. Er will dem Umzug nur zustimmen, wenn ich mir die neue Fahrstrecke mit ihm teile. Frage 1) Muss ich überhaupt seine Zustimmung haben bei dieser geringeren weiteren Entfernung, weil der Umgang ja weiter stattfinden kann. Hatte angeboten, dass er die Tochter dafür dann sonntags statt 17:30 Uhr erst 18:30 Uhr zurückbringen kann. Frage 2) Bin ich verpflichtet, ihm bei der Fahrstrecke entgegenzukommen? Ich war schon beim Jugendamt zwecks Klärung. Er hat 5 Einladungen ignoriert und sich auch telefonisch nicht bei der Mitarbeiterin des Jugendamtes gemeldet. Es besteht gemeinsames Sorge- und auch gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht. Vielen Dank im Voraus für eine kleine Einschätzung dieser Situation.
Hallo B., Melanie,
inwieweit Sie verpflichtet sind, ein Zustimmung einzuholen, können wir rechtlich nicht beurteilen. Auch bezüglich der Fahrstrecke können wir keine pauschalen Aussagen treffen. Hier sollten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden, und dort klären, wie Sie am besten vorgehen.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Sohn 10 Jahre möchte seit 1 Jahr fest zu mir (Vater) ziehen. Er will nicht mehr zuhause wohnen, weil die KM keine richtige Zeit hat. Mein Sohn schätzt das Familienleben was wir haben sehr. Ich (Vater) bin Verheiratet mit einer Frau die auch 2 Mädchen 10 und 11 hat. Wenn er das Besuchswochenende bei uns war, will er gar nicht mehr nach Hause. Ich war heute beim Amtsgericht. Ist es ratsam einen Antrag zu stellen, dass er zu uns ziehen darf? KM weigert sich allerdings freiwillig Gespräche beim JA zu vereinbaren.
Vielen Dank
LG Nico
Hallo Nico F.,
einen Antrag stellen können Sie jeder Zeit. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, können wir nicht beurteilen. Setzen Sie sich am besten mit dem Jugendamt in Verbindungen und bringen Sie in Erfahrung, wie Sie vorgehen können. Im Zweifel kann auch eine Anwalt für Familienrecht aufklären. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo Nico, kannst mich gern dazu mal an mailen. Habe ähnliches durch und schlimmer. Bei uns steht die Entscheidung jetzt kurz vor der Tür.
hätte mal ne frage mein sohn steht kurz davor ,wie war ihre Entscheidung
danke gruss carmen
Hallo zusammen,
mein sohn(12 jahre)lebt seit unserer trennung bei mir und seit 7Jahren bei mir und meinem neuen Partner.Mein Exmann setzt ihm schon seit 8Jahren Flöhe ins Ohr und nun will mein Sohn zu seinem Vater ziehn.
Mein Exmann ist neu verheiratet und wohnt im Nachbarort.
Ich habe meinen Alltag auf mein Kind abgestimmt und arbeite zb nur,wenn er nicht da ist.In einem Ort zb sagte eine Anwältin zu mir, mein Exmann hätte trotz des Kindeswunsches keine Chance.
Hier in meinem Landkreis sagte man mir jedoch,dass das Gericht sich au jeden Fall auf den Wunsch des kindes bezieht.
Was stimmt denn nun?
Ich will natürlich dass es meinem Sohn gut geht,aber er wäre dort lange alleine ohne Aufsicht.Auch lügt mein Exmann wenn er den Mund aufmacht und seine Ehe steht auch nicht zum Besten.
Das tut hier zwar nichts zur Sache, aber meine Felle schwimmen davon und ich hätte doch gerne richtig qualifizierte Meinungen.
Hallo Elena,
in diesem Fall ist es auch von Bedeutung wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ob das Gericht den Kindeswunsch berücksichtigen wird, könne wir nicht vorhersehen, das dies auch vom Einzelfall abhängig ist. Eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Familienrecht ist hier empfehlenswert.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Ex.Mann und ich haben zwei Töchter (6, 9), wir haben das geteilte Sorgerecht, geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht und pflegen erfolgreich ein 50/50 Wechselmodell.
Nun hat mein Mann eine neue Freundin, die schon 5 Kinder (2 – 17) aus 2 Ehen hat. Er verbringt immer mehr Zeit bei Ihr, auch mit unseren Töchtern. Anfangs mal ein Nachmittag, dann auch mal Übernacht, dann ganze Wochenenden, und letztlich während seinem Urlaub auch die ganze Zeit.
Beide Töchter gehen nicht gerne zu seiner Freundin, da sie da im Haufen mit 5 weiteren Kindern untergehen. Es herrscht win ziemliches Chaos (was bei 7 Kindern ja auch nicht verwunderlich ist), unsere Töchter beschweren sich bei mir, dass er mehr Zeit mit den Jungs im Haushalt verbringt, usw…
Sie wünschen sich eigentlich Zeit mit ihrem Papa bei ihm zuhause zu verbringen wenn sie die Woche bei ihm sind.
Frage: Kann ich mittels Aufenthaltsbestimmungsrecht unterbinden (lassen) dass unsere Töchter mit meinem Ex.Mann dort Zeit verbringen?
Hallo Franzi,
wenn bei das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne haben, dürfen in der Regel auch beide Elternteile festlegen wo sich die Kinder aufhalten. Möchten Sie dies ändern, sollten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Eventuell kann Ihnen auch das Jugendamt bezüglich der richtigen Vorgehensweise weiterhelfen. Eine rechtliche Beratung diesbezüglich können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich wurde 1993 in De geboren .Als ich 3 Jahre war ,wurde ich von den Eltern zur Oma gegeben und habe ich lange Zeit mit ihr in der Türkei gewohnt .
Mein Aufenhaltsrecht wurde wegen Eltern verloren,weil ich minderjährig war und nicht selbst entscheiden können habe .
Ich bin jetzt 24 Jahre alt und in Deutschland .Das Problem verfolgt mich immer noch .
Zurzeit habe ich sowohl bechränkete Verlängerung als auch nicht gestattete Erwerbstätigkeit.(Ich habe bereit deutsches C2 Zertifikat von Uni Ludwig Maximilian Universität und Bwl bechalor Abschluss von der Türkei )Was soll ich nun machen ,um einen langfristigen Aufenthalt zu haben .Oder welche Gerechtigkeite habe ich ? Danke im Voraus
Hallo Tarik,
wir können nicht beurteilen, wie die zuständige Behörde in Bezug auf eine Aufenthaltserlaubnis entscheiden wird. Informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend
Mein Partner und ich leben noch zusammen. Jedes mal wenn ich mich trennen will kommt ein Streit auf über unser 2 monatiges Kind. Er verbietet mir hier wegzuziehen in folge einer trennung. Da ich hier keinerlei Familie habe ausser seine würde ich selbstverständlich näher zu meiner Familie ziehen wollen, oder zu mindest diese in der Schweiz besuchen. Einer Reise über die Grenze sowie einem Umzug würde er niemals zustimmen. Das Kindswohl wäre aber in keinsterweise gefährdet denn schliesslich haben meine Eltern auch ein Recht seinen Neffen zu sehen! Nun bleib ich also mit dem Kindsvater immer wieder zusammen. Er hat häufig gegen mich die Hand gehoben, und manchmal provoziert er mich dermessen dass auch ich die Kontrolle über mich verliere. So zu leben ist kein gutes Umfeld für mein Kind und mich jeden Tag tyranisieren zu lassen mit Worten wie ich hoffe du stirbst usw ist auch keine Lösung. Wenn er auf Arbeit ist dann sind mein kleiner und ich die friedlichsten Menschen aber sobald er zuhause ist geht das Drama los. Leider habe ich in der Schwangerschaft mich zum gemeinsamen Sorgerecht überreden lassen. Hätte ich das damals bloss nie gemacht! Ich krieg jeden Tag zu hören, dass er lediglich hier ist fuer seinen sohn und nicht meinetwegen, da er sich ein dreck fuer mich noch intressiert. Bitte helfen Sie mir.
Hallo Anonym C.G.,
Sie haben die Möglichkeit, sich an ein Frauenhaus in Ihrer Nähe zu wenden und dort Unterstützung zu suchen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu konsultieren. Zudem können Sie bei Handgreiflichkeiten auch jederzeit die Polizei verständigen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich habe folgendes Problem und zwar war ich nach Italien ausgewandert und habe mein Sohn (7Jahre alt) mitgenommen. Bin jetzt wieder nach deutschland eingereist und habe wegen ein paar Komplikationen trotz alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht mein Sohn dem Kindsvater überlassen bis sich meine situation geklärt hat. Jetzt habe ich folgende Frage wenn sich meine Situation ändern sollte kann ich mein Kind ohne Probleme wiederbekommen oder muss ich mir etwa sorgen machen ich bitte um schnelle Antwort
Danke
Hallo Natasha,
das Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen, dürfen Sie üblicherweise jeder Zeit bestimmen, wo Ihr Kind sich aufhält bzw. lebt. Wie sich der Kindsvater verhalten wird, können wir nicht beurteilen. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an die Behörden wenden oder auch einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich habe einen 5 monate alten Sohn leben von dem Vater getrennt da er mich geschlagen hat. Haben das gemeinsame Sorgerecht. Jetzt fängt er leider an Unterschriften zu verweigert für Kindergarten und sein pass.. Für den Pass unterschreibt er nur wen er ihn bekommt (er ist Türke). Ich möchte nächstes Jahr mit meiner Familie und den kleinen in urlaub gehen ich weiß jetzt schon das er mir das verbieten wird was soll ich tun.
Hallo Maria88,
hier kann Ihnen das Jugendamt sicherlich Hilfe anbieten. Wenden Sie sich am besten auch an das zuständige Familiengericht oder einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie entsprechend beraten. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
meine Tochter (14) wohnt seit 7 Wochen bei der Oma (3 km von uns entfernt), ohne unserer endgültigen Erlaubnis. Es sollte für paar Wochen sein, 7 Wochen sind für keine paar Wochen mehr und es werden mehr.
Wie verhält sich das mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht?
Unsere Tochter gibt uns keinerlei Informationen, wie die Schule läuft, wie die Klassenarbeiten sind (Unterschriften werden seitens der Schule verlangt, die ich nicht tätigen kann – ob es die Oma tut, das weiß ich leider nicht). Anrufe mit ihr laufen zum Punkt aus, sodass Gespräche von ihr unterbrochen werden – es wäre ihr zu stressig und sie muss „runterkommen“.
Mein Mann und ich sind seit 18 Jahren verheiratet, haben noch einen Sohn (10). Er hat schulische und auch persönliche Schwierigkeiten und wir arbeiten daran, herauszufinden, was es bei oder mit ihm ist. Derzeit ist er in einer Attentioner-Therapie. Mit Schule, Ärzten und Therapeuten gibt es laufende und demnächst noch viele Gespräche – wir wissen aber auch, dass sich die Probleme nicht von heute auf morgen oder in der nächsten Zeit lösen werden.
Meine Schwiegermutter (die Oma) will sich im Hintergrund halten (was ich nicht so sehe), aber sagt zu uns, dass wir unsere Probleme lösen und um unseren Sohn kümmern sollen. Auch mein Schwager (der Patenonkel unserer Tochter) mischt jetzt mit und sagte sogar, dass unser Sohn einen DENKFEHLER hätte. Dürfen die beiden sich so verhalten und uns so dermaßen mit ihrer Ansicht abweisen?
Ich habe Anfang Oktober ein Gespräch mit der Erziehungsberatungshilfe und wenn wir dort nicht weiterkommen, sollen wir uns an das Jugendamt wenden. Diese Info habe ich vom Jugendamt, die ich um Hilfe bat.
Es tut uns im Herzen weh, dass unsere Tochter uns so abweisen tut. Ihr Verhalten ähnelt sich einer Volljährigen – keinerlei einer pubertierten Tochter.
Für mich als Mutter macht es mich auch seelisch fertig und ich bin in psychologischer Therapie. Mein Mann lenkt sich mit seiner Arbeit ab – als Handwerker auf Baustellen, aber es belastet ihn auch sehr. Unser Sohn möchte auch, dass seine Schwester nach Hause kommen soll – er selber hat es ihr bereits mehrfach gesagt.
Was können wir tun, was sollen wir tun?
Hallo Nicole,
in der Regel haben die Sorgeberechtigten auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Andere Regelungen bestimmt üblicherweise das Familiengericht. Eine Unterstützung durch das Jugendamt wäre hier empfehlenswert. Eien rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich möchte gerne mit meinem 9 Jährigen Sohn nach seiner abgeschlossen 4. Klasse in die Schweiz auswandern. Sein Vater ist natürlich dagegen, obwohl ich versichert habe ( auch gerne noteriell ), dass ich unseren Sohn alle 14 Tage fürs Wochenende zu Ihm bringe. Sein Vater wohnt mittlerweile mit seiner 16 Jahre jüngeren Freundin und zwei Töchtern zusammen. Mein Sohn möchte an den Wochenende gar nicht mehr dort hin, weil es jedesmal Streitereien zwischen den Kindern gibt und versteht sich leider auch mit der Freundin nicht gut. Ich habe versucht dies alles Aussergerichtlich zu vereinbaren, aber nun muss ich zum Familiengericht so wie es aussieht. Wie sehen meine Chancen beim Gericht aus, dass ich Auswandern möchte? Ich führe desweiteren eine Fernbeziehung. Ich müsste nicht mehr so viel arbeiten und ich hätte endlich mehr Zeit für meinen Sohn. Wir könnten Ihm ein besseres Leben bieten, wie wir es jetzt haben.
Hallo Maya,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten und somit auch keine Aussagen über einen etwaigen Erfolg treffen können. Wenden Sie sich im Zweifel am besten an einen Anwalt.
Ihr Team von anwalt.org
hallo ich möchte mal wissen wie die chances stehen wenn ich als vater meiner 7 jähriegen tochter das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen möchte … zur zeit haben wir das wechselmodel und die kleine ist 1 woche bei mir dann 1 woche bei der mutter …. eigentlich wollte ich den schritt zum alleinigen aufenthalts bestimmungsrecht nicht wagen aber ich sehe in gewisser weise die entwicklung meiner tochter bei der mutter gefährdet …sie kümmert sich nicht um wichtiege sachen wie regelmäßiege arztbesuche die kleine wird in streitigkeiten mit reingezogen von der mutter und ihrer schwester und mit der regelmäßiegen verpflegung siehts wohl auch nicht so gut aus gibt wohl nur brot und ab und zu mal 5 min terine ( aussage meiner tochter ) desweiteren darf die kleine bei ihrer mutter wohl alles machen gibt dort wohl kaum regeln ( aussage von einem guten freund ) ich war als wir noch zusammen waren sehr lange und oft beruflich unterwegs habe diese stelle aber gekündiegt um für meine tochter zeit zu haben und sie nicht nur am we sehen zu können … aktuell mache ich eine weiterbildung …. macht es sinn und wie sehen die erfolgschansen aus wenn ich nun meiner tochter was gutes tun will und das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage ????
Hallo andreas,
da wir keine Rechtsberatung durchfürhren können, ist eine Aussage bezüglich der Erfolgsaussichten nicht möglich. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Jugendamt. Diese kann Sie unterstützen und gut Hinweise geben. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo!
Meine ex hat sich von mir vor 6 Monaten getrennt, ich bin vor einem Monat ausgezogen und nun weil sie sich mit dem Vermieter angelegt hat will sie weit weg ziehen mit unseren 3 Kindern (6,6,7). Ein gemeinsames Sorgerecht besteht (noch) nicht. Ihr neuer Partner ist auch schon eingetragen und die letzten Jahre haben wir den Spiess umgedreht und ich habe die Kinderbetreuung übernommen und den Haushalt und sie geht nach wie vor arbeiten. Selbst im Juli wo ich schon ausgezogen war hatte ich die Kinder an 27 Tagen mit vielen Übernachtungen.
Außerdem passen einige Menge Dinge über die Mutter nicht die eigentlich dem Jugendamt mitgeteilt werden sollten. Hauptbezugsperson bin nach wie vor ich für die Kinder, so daß diese auch schon den Wunsch geäussert haben daß sie bei mir wohnen wollen.
Habe ich da eine Chance daß die Kinder bei mir wohnen dürfen bzw. das Sorgerecht zu bekommen? Und wenn ich das Verfahren nun einleite, kann man beantragen daß die Kindsmutter nicht wegziehen darf daß die Kinder erstmal in gewohnter Umgebung bei ihren Freunden und auch in der Schule bleiben können?
Vielen Dank
Hallo Jens,
die Erfolgsaussichten eines Antrag können wir nicht beurteilen. Im Vordergrund steht in der Regel das Wohl der Kinder. Setzen Sie sich am besten mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung oder kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht, um zu klären, ob Sie einen solchen Antrag stellen können.
Ihr Team von anwalt.org