Erwerben Sie erstmalig eine Fahrerlaubnis, wird zunächst eine zweijährige Probezeit für Sie angesetzt. Während dieser müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie tatsächlich zum verantwortungsvollen Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr fähig ist. Begehen Sie während der Probezeit Verkehrsverstöße, drohen Ihnen neben den regulären Sanktionen unter Umständen zusätzliche Maßnahmen. Dazu zählt z. B. das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF).
FAQ: Aufbauseminar
Die Anordnung erfolgt, wenn ein Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In der Regel müssen Sie für die Teilnahme am Aufbauseminar mit Kosten zwischen 250 und 500 Euro rechnen. Die Preise kann jede Fahrschule selbst festlegen. Beachten Sie, dass Sie bei Drogen- oder Alkoholverstößen ein besonderes Aufbauseminar, welche höhere Kosten verursacht, besuchen müssen.
Können Sie binnen acht Wochen nach Anordnung der Teilnahme keine entsprechende Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Somit kann eine Verweigerung des ASF Ihren Führerschein gefährden.
Nein. Vor der Punktereform im Mai 2014 konnten Fahrzeugführer ein freiwilliges Aufbauseminar besuchen, um Punkte in Flensburg abzubauen. Dieses Aufbauseminar existiert nicht mehr, dafür gibt es jedoch nun das Fahreignungsseminar (FES). Dieses können Sie alle fünf Jahre besuchen, um jeweils einen Punkt abzubauen.
Aufbauseminar: Wenn Fahranfänger zur Nachschulung müssen
Inhalt
Generell werden Verstöße eines Fahranfängers ebenso gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wie die Verstöße jedes anderen Fahrers: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind also gleich. Darüber hinaus werden Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Probezeit aber zusätzlich in A-Verstöße („Schwerwiegende Zuwiderhandlungen”) und B-Verstöße („weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen”) eingeteilt.
Begehen Sie als Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, setzt das ein Signal, dass Sie die Verkehrsregeln offenbar doch noch nicht so gut verinnerlicht haben. Aus diesem Grund verhängt die Fahrerlaubnisbehörde zwei Maßnahmen: Zum einen wird Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und zum anderen müssen Sie erneut die (Fahr-)Schulbank drücken, indem Sie ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besuchen. Dieses Seminar soll Ihnen dabei helfen, Ihr Fehlverhalten zu reflektieren, und Sie zu einer rücksichtsvollen Fahrweise erziehen, damit Sie weitere Verstöße zukünftig vermeiden.
A-Verstöße: Das Aufbauseminar folgt sofort
A-Verstöße gelten als so schwerwiegend, dass bereits ein einziger Verstoß dieser Art zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt.
A-Verstöße können nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Straftaten sein. Hierzu zählen etwa die Straftatbestände der Nötigung, der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung. Abhängig von der Einordnung des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes können diese Vergehen allerdings unter Umständen auch als B-Verstöße eingeordnet werden.
Hier listen wir einige Beispiele auf, welche Verstöße als A-Verstöße zählen und somit direkt ein Aufbauseminar für den Führerschein zur Folge haben:
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit mindestens 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
- Rotlichtverstoß
- Überholen im Überholverbot
- Handy am Steuer
- Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung
- Abbiegeverstoß mit Gefährdung von Fußgängern
- Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener (Halb-)Schranke
Häufige B-Verstöße, die ein Aufbauseminar bedingen können
Ein einzelner B-Verstoß zieht noch keine Probezeitmaßnahmen nach sich. Nach einem zweiten B-Verstoß wartet jedoch das Führerschein-Aufbauseminar auf Sie.
B-Verstöße gefährden die Verkehrssicherheit nicht im gleichen Ausmaß wie A-Verstöße, sind aber dennoch keine Lappalie. Unter anderem zählen folgende Vergehen im Straßenverkehr zu dieser Kategorie:
- Fahren ohne Licht bei eingeschränkten Sichtverhältnissen
- Fahren mit einer Mindestprofiltiefe von weniger als 1,6 mm
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mangelhafte Ladungssicherung
- Parken auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
- Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung
- Fahren ohne Betriebserlaubnis mit Gefährdung
Aufbauseminar für Fahranfänger: Dauer und Fristen
Haben Sie die Anordnung erhalten, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, müssen Sie sich bei einer Fahrschule anmelden. Beachten Sie, dass es eventuell etwas dauern kann, bis Sie mit dem Seminar beginnen können. Grund dafür ist, dass das Aufbauseminar in Gruppen abgehalten wird, deren Größe gesetzlich vorgeschrieben ist: Gemäß § 35 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss das Aufbauseminar mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt werden. Deswegen ist es möglich, dass Sie einige Tage oder Wochen warten müssen, ehe die nötige Gruppengröße zustande kommt.
Beachten Sie hierbei unbedingt, dass für die Teilnahme am Aufbauseminar eine Frist gilt! Haben Sie die Anordnung erhalten, bleiben Ihnen in der Regel nur acht Wochen Zeit, um die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie mit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Melden Sie sich also frühzeitig zum Aufbauseminar an, um sicherzugehen, dass Ihnen das nicht passiert.
Die Dauer des Aufbauseminars beträgt üblicherweise insgesamt neun Stunden, welche in vier Sitzungen à 135 Minuten abgehalten werden. Diese vier Sitzungen erstrecken sich meist über einen Zeitraum von zwei Wochen. Die Termine legt die Fahrschule fest.
Wie läuft das Aufbauseminar in der Fahrschule ab?
Wie schon erwähnt wird das Aufbauseminar üblicherweise in vier Sitzungen abgehalten. Diese bestehen aus Gruppengesprächen, in denen unter anderem die Verkehrsverstöße der Teilnehmer, deretwegen diese zur Nachschulung geschickt wurden, besprochen werden. Aber auch andere gefährliche Situationen im Straßenverkehr sind Thema.
Ziel dieser Gespräche ist es, das Risikobewusstsein und die Gefahrenerkennung der Teilnehmer zu verbessern und sie dazu zu motivieren, ihre Einstellung gegenüber den Verkehrsregeln und ihr Fahrverhalten zu ändern.
Doch das Aufbauseminar besteht nicht nur komplett aus Gesprächen: Nach der ersten Sitzung findet üblicherweise eine Beobachtungsfahrt statt. Dabei fahren Sie etwa eine halbe Stunde im realen Straßenverkehr, während der Kursleiter und zwei weitere Kursteilnehmer mit im Fahrzeug sitzen. Diese Beobachtungsfahrt ist keine Prüfung, weshalb Sie auch nicht befürchten müssen, dabei durchzufallen. Es geht lediglich darum, dem Kursleiter und Ihren Mitschülern einen Eindruck von Ihrer Fahrweise zu vermitteln, damit diese bei der nächsten Sitzung besprochen werden kann. Natürlich müssen auch alle anderen Teilnehmer eine solche Beobachtungsfahrt absolvieren, sodass Sie die Gelegenheit bekommen, auch das Fahrverhalten von anderen zu reflektieren.
Haben Sie alle Sitzungen absolviert, erhalten Sie eine Bescheinigung von der Fahrschule. Diese bestätigt, dass Sie erfolgreich am Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen haben. Vergessen Sie nicht, die Bescheinigung fristgerecht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkoholverstöße
Neben dem normalen ASF-Kurs gibt es ein besonderes Aufbauseminar für Verstöße mit Drogen und Alkohol (ALFA). Geregelt ist es in § 36 FEV.
Während der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Wird diese nicht beachtet, führt das nicht nur zu einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg, sondern auch bereits zur Anordnung, ein besonderes Aufbauseminar besuchen zu müssen. Für sämtliche Vergehen, bei denen Sie einen höheren Blutalkoholwert aufweisen oder bei denen der Konsum von Drogen bei Ihnen nachgewiesen wurde, gilt Entsprechendes.
Das Seminar unterscheidet sich vom normalen Aufbauseminar in Dauer und Ablauf. Es beginnt zunächst mit einem Vorgespräch mit einem Verkehrspsychologen. Mit diesem sprechen Sie alleine. Daran schließen sich drei Gruppensitzungen an, die der Psychologe als Kursleiter moderiert. Eine Gruppe muss mindestens zwei und darf höchstens zwölf Teilnehmer umfassen.
Eine Gruppensitzung dauert 180 Minuten. Während eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen sind alle Sitzungen durchzuführen. Zwischen den einzelnen Terminen müssen Kursaufgaben bearbeitet werden.
Auch das besondere Aufbauseminar müssen Sie während der vorgegebenen Frist mit einer Teilnahmebescheinigung abschließen, denn andernfalls wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen.
Kann das Aufbauseminar auch in Einzelsitzungen abgehalten werden?
Grundsätzlich muss die Fahrschule das Aufbauseminar als Gruppenseminar durchführen. Sie können als betroffener Fahranfänger aber auch einen Antrag stellen, dieses in Einzelsitzungen zu absolvieren. Die Fahrerlaubnisbehörde bewilligt solche Anträge allerdings in der Regel nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, weswegen Ihnen die Teilnahme an einem Gruppenseminar nicht zugemutet werden kann.
Dies kann z. B. möglich sein, wenn Sie körperlich beeinträchtigt sind. Auch Prominenten wird oft eine Sondererlaubnis erteilt, um ihre Anonymität zu schützen.
Aufbauseminar für Fahranfänger: Welche Kosten fallen an?
Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar müssen Kosten in Höhe von etwa 250 bis 500 Euro einkalkuliert werden. Da der Preis für ein Aufbauseminar von jeder Fahrschule individuell festgelegt werden kann, sollten Sie vor der Anmeldung verschiedene Anbieter vergleichen.
Beachten Sie, dass die Kosten für ein Aufbauseminar in Einzelsitzungen in der Regel höher ausfallen. Auch ein besonderes Aufbauseminar für Drogen- und Alkoholverstöße ist üblicherweise teurer.