Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

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Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

FAQ: Wohnung mieten als Flüchtling

Können Flüchtlinge eine Wohnung mieten?

Grundsätzlich ist das in den ersten drei Monaten nicht möglich. Hier lesen Sie, wann es für Flüchtlinge möglich sein kann, eine Wohnung zu mieten.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Wohnung anmieten zu können, brauchen Sie zum Beispiel eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lesen Sie hier.

Werden die Wohnungskosten für Flüchtlinge übernommen?

Wenn Flüchtlinge Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen.

Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie.

Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.

Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.

Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?

Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.
Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernommen.

Diese Zeit in der Erstaufnahme-Einrichtung kann ausgedehnt werden, bis der Asylantrag bearbeitet wurde. Es ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, eine Wohnung für Asylbewerber zu bekommen – erst mit der Asylberechtigung kommt das Recht auf eine Wohnung.

Ist der Antrag noch nicht bearbeitet, kann ein Flüchtling keinen Mietvertrag unterzeichnen. Ein entsprechender Vertrag müsste von der zuständigen Stadtverwaltung unterschrieben werden. Gibt es Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, ist dies jedoch durchaus möglich.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.

Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt

Eine passende Wohnung finden

Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.
Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.

Für Flüchtlinge stellt die Wohnungssuche oftmals eine große Herausforderung dar.

Ohne Sprachkenntnisse ist es meist schwierig, passende Angebote zu finden.

Die Hilfe von Muttersprachlern kann an dieser Stelle viel bewirken.

Heutzutage ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung im Internet am erfolgversprechendsten. Die meisten Vermieter nutzen Onlineplattformen, um ihre Räumlichkeiten anzubieten.

Relevant ist bei der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge meist die Höhe der Miete. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, wird nur ein bestimmter Betrag von den Behörden übernommen.

Vorsicht bei speziellen Angeboten für Geflüchtete. Nicht jede angebotene Wohnung für Flüchtlinge entspricht den wirtschaftlichen Gegebenheiten: Manche Vermieter versprechen sich ein allzu gutes Geschäft.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Vermieter verlangen meist von Flüchtlingen und potentiellen Mietern viele Dokumente. Eine Wohnung ist in der Regel nur dann zu bekommen, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Eine Mietanfrage ohne die folgenden Unterlagen hat wenig Aussicht auf Erfolg:

Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.
Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.

Achten Sie auf die Forderungen der Vermieter – in manchen Fällen werden noch zusätzliche Dokumente gefordert – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis.

Haben Sie ein passendes Angebot gefunden und die erforderlichen Unterlagen beisammen, ist es an der Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.

Dieses Anschreiben können Sie nutzen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

ich interessiere mich für Ihre Wohnung in [Adresse hinzufügen]. Sehr gerne komme ich zu einer Besichtigung vorbei. Wann wäre ein Termin hierfür möglich? Erreichen können Sie mich gerne unter der E-mailadresse: [E-mailadresse hinzufügen] oder unter [Telefonnummer hinzufügen].

Optional: Die erforderlichen Unterlagen kann ich selbstverständlich bereits zum Besichtigungstermin vorlegen.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.

Mit besten Grüßen,
[Eigenen Namen hinzufügen]

Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?

Haben Flüchtlinge noch keine Arbeit und beziehen Arbeitslosengeld II, wird die Miete von dem Jobcenter oder – in der ersten Zeit – von dem zuständigen Sozialamt übernommen. Allerdings gelten hier je nach Stadt unterschiedliche Höchstmieten, welche von den Behörden bezahlt werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

143 Gedanken zu „Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

  1. Nani C

    Guten Tag!
    In unserer Stadt erlaubt das Sozialamt es den geduldeten Flüchtlingen nicht, eine eigene Wohnung anzumieten. Sie müssen in den städtischen Unterkünften wohnen. In der Nachbarstadt werden auch abgelehnte Asylbewerber nach einem Jahr in einer Sozialwohnung angewiesen, sich eine eigene Wohnung zu suchen, die die Stadt dann bezahlt.
    Darf das jede Stadt und jede Kommune selber entscheiden? Welches Gesetz regelt das?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Nani C,

      die Entscheidung bezüglich der Wohnungen kann durchaus bei den Kommunen liegen. Für eine rechtliche Einschätzungen sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden und das direkt mit der zuständigen Behörde in der Stadt abklären. Eventuell kann auch eine Flüchtlingshilfestelle hier unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Eberle

    Guten Tag. Wir beschäftigen seit dem 01.01.2018 einen iranischen Flüchtling in Vollzeit auf Mindestlohnbasis. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, dagegen hat er Widerspruch eingelegt. Bis darüber entschieden wird geht ja einige Zeit ins Land. Die Arbeitsstelle wurde durch die Ausländerbehörde und von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt und in seinem „Ausweis“ eingetragen. Auf diesem Dokument steht : Aufenthaltsgestattung. Es wird halbjährlich verlängert.
    Darf mein Arbeitnehmer jetzt eine Wohnung anmieten oder nicht? Hierzu habe ich schon unterschiedliche Meinungen gehört, manche sagen ja, andere nein. Was stimmt denn nun? Über Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüße
    S. Eberle

    1. anwalt.org

      Hallo Eberle,

      in der Regel besteht ein Anspruch auf eine eigene Wohnung erst dann, wenn Ihr Arbeitnehmer ein anerkannter Flüchtling ist. Während des Asylverfahrens entscheidet die zuständige Ausländerbehörde, ob eine Wohnung angemietet werden kann. Daher sollten Sie sich an den Sachbearbeiter dort wenden und den Sachverhalt mit diesem klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Ram

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ab 2015 bis jetzt wohne ich in der Kirche in Ffm, und letzter Monat habe ich als Flüchtlinge anerkannt.
    Ich mache jetzt FSJ im Krankenhaus.
    Ich wollte fragen, was ich für eine Wohnung zu finden muss??
    Im Internet 1000 Mal habe ich versucht, aber leider negativ.

    Im welchem Ämter muss man anmelden??

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Ram,

      Sie können sich eventuell an das Wohnungsamt in ihrem Wohnort wenden. Zudem stehen auch die Wohnungsbaugesellschaften mit Beratungsterminen in der Regel zur Verfügung und können Unterstützung anbieten. Zudem können auch kirchliche Vereine Ihnen Unterstützung bei der Wohnungssuche bieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Cebrail

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin Cebrail . Ich komme aus der Türkei. Ich bin seit 15 Monaten in Deutschland in Bayern und bin Asylbewerber. Ich habe für 8 Monaten eine arbeitsgenehmigung von Ausländerbehörde bekommen. Ich arbeite seit 6 Monaten als Flüchtlingsbetreuer. Ich habe vor 6 Monaten Ablehnung bekommen und ich habe Klage gegen die Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhoben. Ich habe bis März Arbeitsgenehmigung .ich habe Aufenthaltsgestattung. Meine Frage ist, ob ich eine eigene Wohnung umziehen darf?
    Mit freundlichen Grüssen
    Cebrail

    1. anwalt.org

      Hallo Cebrail,

      diese Frage sollten Sie Ihrem Sachbearbeiter bzw. mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Es kann möglich sein, dass für Sie bestimmte Auflagen bezüglich des Wohnortes gelten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Max H.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter von mir ist Flüchtling aus Syrien und wohnt im Flüchtlingsheim. Falls er eine Wohnung findet, zahlt das Sozialamt 490€ Kaltmiete. Frage: Wer kommt für die Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) auf? Gibt es hier ebenfalls Regelsätze?
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Max H.,

      in der Regel werden die Kosten der Heizung bzw. Nebenkosten ebenfalls übernommen, sofern sie angemessen sind. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Sozialamt wie dies beantragt werden kann. Der Strom muss üblicherweise vom Lebensunterhalt beglichen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Chaudhary

    Sehr geehrter Damen und Herren

    Mein Name ist Chaudhary. Ich habe eine Frage. Ich habe zwei Kinder. Meine Frau und meine Kinder haben Asylbewerber erhalten. Ich kann Vollzeit arbeiten. Können wir eine Wohnungsvermietung vereinbaren?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Chaudhary,

      bei diesem Ratgeber handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung. Wenden Sie sich am besten an Wohnunsbaugesellschaften an Ihrem Wohnort. Auch Flüchtlingshilfestellen können Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein. Inwieweit Sie eine eigene Wohnung mieten dürfen, sollten Sie zunächst mit der zuständigen Behörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Hausa n.

    sehr geehrte damen und herren
    ich habe eine frage wegen meine asyl statu.
    meine name ist Hausa, ich komme aus Niger. ich wohne in Halle Saale zeit 2 jahren mit meine frau.
    ich habe am januer 2016 meine asyl angetragt mit meine frau. in novenber 2016 unsere asyl antrage würde abgelernt, wir habe sofort abgeklagt mit eine rechtanwalt da in Halle saale. ich habe er geklärt dass ich krank bin, ich habe psychischestorung, im august ich habe meine Rechtsanwalt eine zertifikat Krankenschein gegeben, aber jetz wir warten auf unsere zweite kind. bis jetz gerad 2018 wir habe keine neues. ich und meine frau haben nur normal aufenthaltsgestattung. also meine frage ist: auf was warten wir? eine zweite bescheid? von wo? oder eine termin vor den verwaltungsgericht? meine rechtanwalt will nicht mir richtig klären, er will nicht mit mir über diese cituation reden. Ich weiß Ihr weißen nichts genau über meine Situation, aber Sie könnten mir eine bisschen Erklärung geben
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Hausa n.,

      bezüglich des Bearbeitungsstands Ihres Widerspruchs können wir keine Aussage treffen. In der Regel sollte es hier zu einer Verhandlung kommen oder ein neuer Bescheid erfolgen. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt unzufrieden sein, können Sie sich jeder Zeit einen anderen suchen und diesem beauftragen.
      Eine rechtliche Beratung können wir jedoch nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Bin

    Guten Tag, ich habe eine Wohnung an eine 5-köpfige pakistanische Familie vermietet, der Mietvertrag (vom Verein Haus und Grund) ist unbefristet. Die Miete und die NK werden vom Jobcenter übernommen. Die Familie sucht händeringend eine größere Wohnung, da meine zu klein ist. Wie sieht es aus, wenn die Familie unerwartet nächsten Monat eine neue Wohnung findet? Laut Vertrag ist die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Kann ich in dem Fall verlangen, dass die Frist eingehalten wird (also normale Kündigung seitens der Mieter) oder habe ich in dem Fall keine Handhabe? Den Mietvertrag habe ich ja nicht mit dem Jobcenter, sondern mit der Familie abgeschlossen.
    Besten Dank für Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Bin,

      bei der Auflösung eines Mietvertrags müssen sich üblicherweise beide Seiten an die gesetzlich vorgegebenen Fristen halten. Schließen Sie mit der Familie keinen Aufhebungsvertrag, muss die dreimonatige Kündigungsfrist in der Regel von den Mietern eingehalten werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. H. G.

    Guten Tag,

    da ich aus meiner sehr günstige Wohnung ausziehe, möchte ich sie gerne an Bekannte von mir mit Fluchterfahrung ermitteln. Von meiner Wohnbaugenossenschaft aus ist es kein Problem, dass ich vorschlage, wer nach mir einzieht. Ich frage mich jedoch, wie es mit der Bürgschaft aussieht? Wer kann für meine geflüchteten Bekannten bürgen oder was sind Alternativen zu einer Bürgschaft?

    herzlichen Dank für ihre Auskunft!
    H. G.

    1. anwalt.org

      Hallo H. G.,

      grundsätzlich kann jeder mit einem geregelten Einkommen bzw. gesichertem Lebensunterhalt eine Bürgschaft übernehmen. Ob die Wohnungsbaugesellschaft diese anerkennt, liegt jedoch in ihrem Ermessen. Wird eine solche verlangt, können Sie nur mit dem Vermieter sprechen, ob es eine andere Alternative (z. B. eine höhere Kaution) gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Jali

    Guten Tag, mein Mann und ich bauen gerade ein Haus mit 4 Mietwohnungen. Einer der Bauarbeiter möchte eine Wohnung für seine kleine Familie mieten. Er hat vor kurzem seine Ausbildung begonnen und der Jobcenter würde die Miete bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Nun zu meiner Frage, welche Risiken würden wir als Vermieter tragen? Wie lange zahlt der Jobcenter die Miete? Was ist, wenn er die Ausbildung beendet hat, aber keine Festanstellung findet? Könnten wir die Mietzeit auf die Ausbildungszeit begrenzen? Würde die Familie dann ohne Probleme ausziehen müssen, oder könnte das schwierig werden?
    Danke schon im voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Jali,

      das Jobcenter zahlt die Mieter in der Regel so lange wie der Mieter berechtigt ist, Leistungen zu erhalten. Wie lange dies hier der Fall sein wird, können wir nicht vorhersagen. Das obliegt dann der Entscheidung des Amtes.
      Als Vermieter können Sie den Mietvertrag befristen, also auf eine bestimmte Mietzeit festlegen. Läuft diese ab, müssen die Mieter im Normalfall auch ausziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Lisa

    Guten Tag, ich habe eine Frage über Benutzungsgebühren für Flüchtlingsfamilien (mit Status, nicht in dem Asylprozess), wenn sie in einer Unterkunft wohnen.

    Was ist die tatsächliche Situation bezüglich dieser Benutzungsgebühren? Was passiert, wenn die Familie kein eigenes Einkommen hätte (und bekommt AG II Geld oder alle Leute sind im Integrationskurs)? Muss solche Familie selbst die Gebühr bezahlen? Oder bezahlt die Familie selbst, nur wenn jemand einen Job oder Arbeit hat?

    Danke für jede Information!

    1. anwalt.org

      Hallo Lisa,

      hier sollten Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und dies dort direkt klären. Wir haben keinen Einblick wie dies in den jeweiligen Kommunen gehandhabt wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Mojtaba

    Schön Guten Tag,
    mein Name ist Mojtaba und seit 2 Jahre bin ich in Deutschlan. Ich wohne seit 2 Jahren in einen Enrichtung so wie BEF. und jetzt hab ich die Ausbildung als GPA Gesundheits und pfliege Assistenten angefangen. Ich suche eine Wohnug alleine. Ob Sie mir helfen können oder ne ?
    Liebe Grüße Mojtaba

    1. anwalt.org

      Hallo Mojtaba,

      wir können leider bei der Wohnungssuche nicht behilflich sein. Örtliche Wohnungsbaugesellschaften und auch Mietervereine haben diesbezüglich Sprechstunden, in den Sie sich informieren können.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Sam

    Hallo, ich bin ein Asylbewerber . Ich wohne seit zwei Jahren in einem ersten Notunterkunft. ich suche eine Wohnung aber ich finde leider nicht oder richtig gesagt niemand vermietet mich eine Wohnung. Ich habe den Asylbescheid noch nicht bekommen . Ich fühle mich hier in diesem Flüchtlingslager einfach trauig und stressig ,. Ich brauche eine Wohnung aber leider ich könnte nicht eine Wohnung zu finden ,, wie könnten Sie mir helfen ?!
    Danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Sam,

      wir können Ihnen leider keine Wohnung vermitteln. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich an einen Flüchtlingshilfestelle zu wenden. Diese kann Sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Auch die Beratungsstellen den Wohnungsbaugesellschaften sind ein guter Ansprechpartner. Zuvor sollten Sie jedoch klären, wo Sie hinziehen dürfen und dies mit der zuständigen Behörde besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Katrin B.

    Hallo zusammen,

    Ich bin ehemaliger Vormund eines Flüchtlings aus Afghanistan. Er ist 18 Jahre alt und möchte gerne in eigene Wohnung ziehen und ich bin verzweifelt auf der Suche nach der richtigen Behörde die ihm finanziell unterstützt.
    Aktuelle Situation:
    – Unterbingung in einer Jugenhilfeeinrichtung
    – In einer betrieblichen Ausbildung (Netto ca.520€)
    – befristete Aufenthaltsgenehmigung bis erst einmal Juli 2018

    Wir werden von Behörde zu Behörde geschickt und keiner gibt uns Auskunft darüber was für Hilfen ihm zustehen.

    Ich hoffe hier einen Rat zu bekommen.

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin B.,

      eventuell kann Sie eine Flüchtlingsberatungsstelle unterstützen und mit Ihnen die richtigen Ansprechpartner vor Ort ermitteln. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt konsultieren. In der Regel sollte die Ausländerbehörde Ihnen weiterhelfen können, da diese für die Belange volljähriger Flüchtlinge zuständig sein sollte.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Kayla

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar werde ich bald in Nürnberg studieren und habe auch schon eine Wohnung in einem Studentenwohnheim bzw. könnte auch eine normale 1-zimmer- Wohnung anmieten.
    Ein Freund von mir ist Syrer und lebt seit 2 Jahren hier und möchte nun endlich seinen Abschluss nachholen damit er eine Ausbildung beginnen kann.
    Unser Problem ist, dass er in Nürnberg keine Wohnung findet und nur noch bis 11.09. Zeit hat, ansonsten sitzt er auf der Straße und hat auch keine Schule.

    Ist es möglich, dass ich ihn mit mir zusammen in der 1-Zimmer-Wohnung als Untermieter wohnen lasse oder dultet das Jobcenter sowas nicht?
    Ich verstehe allgemein die Bestimmungen nicht ganz.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Kayla,

      zunächst benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, um eine Untermieter aufnehmen zu dürfen. Dies kann bei einer 1-Zimmer-Wohnung allerdings schwierig werden, dass dies als Überbelegung gelten könnten. Ein Untermietvertrag ist auch für Bezieher von Sozialleistungen erlaubt, allerdings kann das Jobcenter bei einer 1-Raum-Wohnung eine Bedarfsgemeinschaft vermuten, da kein eigener Raum zur Verfügung steht. In der Regel ist eine solch kleine Wohnung eher weniger für eine Untervermietung geeignet, wenn sowohl Haupt- als auch Untermieter in dieser wohnen wollen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. S.

    Hallo meine frage,
    Kann eine Flüchtlinge von Bundesland zu anderen vohnhaft wechseln oder als zweite Adresse beantragen?
    Eine vohnung und Arbeit unbefristet ist verfügbar

    1. anwalt.org

      Hallo,

      sofern das Amt dem Umzug zustimmt und eine Arbeitserlaubnis vorhanden ist, kann häufig auch ein Umzug in ein anderes Bundesland erfolgen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. ahsen

    Hallo, ich bin Ahsen , komme aus Pakistan,stelle ich mein Asylantrag in anfangs 2014 wohne seit 2014 in Oberbayern. ich habe mein Anhörung in Okt 2016 gegeben, der ist abgelehnt in Jan 2017. Klage ist eingereicht. ich habe mich gut integriert, ich arbeite als Altenpflegehelfer (Vollzeit) wollte ich Ausbildung anfangen diese Jahr aber die Behörden stelle mein Genehmigung nicht weil ich Ablehnung habe.

    meine Frage:
    Mein Antrag auf Ausbildung ist abgelehnt worden weil ich habe Ablehnung von Bundesamt .
    Mein Antrag auf Privat Wohnsitznahme ist auch abgelehnt weil ich eine Ablehnung von Bundesamt habe.

    Können Sie mir helfen danke

    1. anwalt.org

      Hallo ahsen,

      da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, empfehlen wir Ihnen, sich an ein Flüchtlingshilfestelle oder einen Anwalt für Asylrecht zu wenden. Diese können Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. S. Yasin

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich heiße s. yasin ich suche eine Wohnung ich bin in Deutschland seit 3 jahre ich hätte gerne eine Wohnung, die meine große Familie passt
    Wir können sich nicht beschweren
    wir sind benachteiligt
    sie leiden und wünschen sie sich etwas zu tun
    nicht in unseren Händen , bitte ein bisschen die barmherzigkeit ,
    was ist diese Ungerechtigkeit mit uns gemacht
    oh du Welt, unser Heimat ist zerstört und unser Freude hat gestohlen
    wir vermissen den Ruhe und Stabilität wir wohnen in kleinen wohnung
    unsere Söhne sind 16 Jahre alt und 13 Jahre alt und 10 Jahre alt , sie sind nett und freundlich und sie können gut Deutsch sprechen und sie möchten in eine bequeme Wohnung wohnen und lernen ..und ich kann ein bisschen deutsch sprechen und ich werde arbeiten undselbst bezahlen für die Wohnungsmiete aber bin ich jetzt deutsch lernen

    Ich hätte gerne mir helfen
    wenn sie nicht willst dass sie über uns fragen dann bitte geben Sie uns das ablehnen

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo S. Yasin,

      wir können Ihnen keine Wohnung vermitteln. Hierzu müssen Sie sich selbst eine entsprechende Wohnung, beispielsweise im Internet oder in Zeitungsinseraten, heraussuchen und dann den Vermieter kontaktieren.
      Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Ausländeramt, ob eine Wohnsitzauflage besteht und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in eine eigene Wohnung ziehen zu dürfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ibrahim

    Guten Tag,
    Ich bin Ibrahim, ich wollte fragen wenn mann kann mit Duldung eine Wohnung mieten, ich arbeite in vollzeit schon ein Jahr, und bin in Deutschland seit 5 Jahre, und ich möchte eine Wohnung haben, kann das klappen mit Duldung?
    Ich Krieg keine Geld von Sozialamt also bin selbständig.

    MfG Ibrahim

    1. anwalt.org

      Hallo Ibrahim,

      je nach Bundesland kann es unterschiedlich sein, wann Personen mit einer Duldung ein Wohnung anmieten können. In der Regel muss eine Duldung jedoch seit mindestens einem Jahr bestehen. Sie könne bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf die Zuweisung einer eigenen Wohnung stellen. Hier sollten Sie sich auch informieren, ob eine Wohnsitzauflage besteht. Sie können sich an eine Flüchtlingshilfestelle wenden und dort erfragen, wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Sara

    Hallo,
    Wir wollen unsere anliegerwohnung einer Flüchtlingsfamilie zur Verfügung stellen. Wohin alles muss ich mich wenden, um sie aus der sammelunterkunft rauszubekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Sara,

      Sie können sich an die örtliche Ausländerbehörde oder die zuständige Außenstelle des BAMF wenden, um sich über die richtige Vorgehensweise zu informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

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