Wohnsitzauflage für Flüchtlinge: der vorgeschriebene Wohnort

Darf man trotz Wohnsitzauflage umziehen?
Darf man trotz Wohnsitzauflage umziehen?

Großstädte ziehen Menschen an – sie bieten Arbeit, soziale Kontakte und kulturelle Angebote. Auch zieht das Versprechen einer gewissen Anonymität viele in größere Städte.

Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz versuchen meist, in jene Regionen zu ziehen, in welchen sie ihre Landsleute wieder sehen können.

So kommt es, dass viele Flüchtlinge in Deutschland beispielsweise nach Berlin oder Hamburg ziehen möchten. Spätestens, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können sie ihren Lebensmittelpunkt frei wählen – so zumindest der Gedanke.

Eine Wohnsitzauflage kann dem erträumten Umzug allerdings einen Strich durch die Rechnung ziehen. Doch was genau hat es mit der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge auf sich? Welche Asylstatus können mit einer solchen Auflage belegt werden? In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zur Wohnsitzauflage.

FAQ: Wohnsitzauflage

Was ist eine Wohnsitzauflage?

Die Wohnsitzauflage wird im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) definiert. Hier lesen Sie, was in dem betreffenden Paragraphen steht.

Wer kann mit einer Wohnsitzauflage belegt werden?

Diese Maßnahme wird in aller Regel bei Flüchtlingen ausgesprochen, deren Asylverfahren noch läuft.

Wann wird eine Wohnsitzauflage gestrichen?

Es gibt grundsätzlich zwei Fälle, in denen eine Wohnsitzauflage gestrichen werden kann. Welche das sind, lesen Sie hier.

Was ist eine Wohnsitzauflage? Eine Definition

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hält die Bestimmungen zur Wohnsitzauflage fest:

(1d) Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). (§ 61 AufenthG)

Als gewöhnlicher Aufenthalt ist im Recht jener Ort definiert, welcher von der betroffenen Person für mehr als sechs Monate bewohnt wird. Dieser Aufenthaltsort muss den Lebensmittelpunkt desjenigen darstellen. Dies kann beispielsweise anhand einer nahen Arbeit oder in ausgedehnten sozialen oder familiären Kontakten.

Manche Abwesenheiten beeinträchtigen die Definition eines Ortes als gewöhnlicher Aufenthalt nicht. Zu nennen sind unter anderem: Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Haft. Eine Wohnsitzauflage verpflichtet Betroffene also nicht dazu, sich körperlich dauerhaft an dem zugewiesenen Ort aufzuhalten.

Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht?

Es gibt keine Wohnsitzauflage für Asylbewerber - dafür aber eine Residenzpflicht.
Es gibt keine Wohnsitzauflage für Asylbewerber – dafür aber eine Residenzpflicht.

Im Ausländer- und Asylrecht wird zwischen zwei Arten der Bestimmung des Wohnortes unterschieden: Residenzpflicht und Wohnsitzauflage.

Oftmals werden beide Termini synonym benutzt, obwohl signifikante Unterschiede bestehen.

Die Residenzpflicht gilt für Asylbewerber – also für Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl noch nicht fertig bearbeitet wurde – und für Geduldete.

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden für die Zeit der Antragsbearbeitung einem bestimmten Bundesland zugewiesen. Dies geschieht durch den sogenannte „Königsteiner Schlüssel“ und soll gewährleisten, dass kein Land über seine Kapazitäten beansprucht wird. Solange der Asylantrag bearbeitet wird, müssen sich Asylbewerber im festgelegten Gebiet aufhalten.

Verlassen sie den definierten Bereich ohne Genehmigung, droht ein Bußgeld von 2.500 Euro. Ab dem zweiten Verstoß ist sogar eine einjährige Haftstrafe möglich.

Es wird deutlich, dass die Wohnsitzauflage anderen Bestimmungen folgt, als die Residenzpflicht. Immerhin dürfen sich Personen, deren Wohnsitz festgelegt wurde, frei im Bundesgebiet und im Schengen-Raum bewegen.

Eine Frage des Status: Die Wohnsitzauflage für Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, Menschen unter subsidiären Schutz usw.

Je nach Status des betroffenen Flüchtlings, ist eine Wohnsitzauflage möglich.

Asylbewerber
Solange der Asylantrag von den Behörden bearbeitet wird, bekommen Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist an eine Begrenzung der Freizügigkeit gekoppelt: Aufgrund einer auferlegten Residenzpflicht können sie ihren zugewiesenen Bereich – ob Kommune, Bezirk, Kreis oder gar Bundesland – nicht straflos verlassen.

Asylbewerber unterliegen also keiner Wohnsitzauflage, sondern einer Residenzpflicht.

Geduldete: Die Wohnsitzauflage gemäß §25 Abs. 3 AufenthG
Flüchtlinge, welche laut Ausländerrecht kein Anrecht auf Asyl haben, aus diversen Gründen jedoch nicht abgeschoben werden können, werden in Deutschland „geduldet“. Menschen mit diesem Status müssen einer Wohnsitzauflage nachkommen, wenn sie Sozialleistungen empfangen.

Sind Betroffene nicht auf diese Leistungen angewiesen, kann die Auflage gestrichen werden.

Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz

Subsidiär Schutzberechtigte können eine Wohnsitzauflage erhalten.
Subsidiär Schutzberechtigte können eine Wohnsitzauflage erhalten.

Subsidiär Schutzberechtigte können mit einer Wohnsitzauflage belegt werden, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Die Strafe für einen Verstoß gegen die Auflage ist in diesem Fall die Entsagung der bezogenen Leistungen.

Kinder- und Elterngeld zählen in diesem Zusammenhang nicht zu den wohnsitzabhängigen Bezügen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschränkte im März 2016 das Recht des Staates, eine solche Auflage zu verhängen. Dazu an späterer Stelle mehr.

Anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention
Besitzen Sie einen Status als anerkannter Flüchtling gemäß § 3 des Asylgesetzes – also als sogenannter „Konventionsflüchtling“ – bekommen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Mit Anerkennung des Flüchtlingsstatus erhalten Sie dieselben Rechte und Pflichten wie Bundesbürger.

Durch eine Änderung des Integrationsgesetzes im Jahre 2016 besteht trotz der geltenden Freizügigkeit in Deutschland für anerkannte Asylberechtigte unter bestimmten Umständen eine Wohnsitzauflage. Dies gilt rückwirkend für alle Anträge, welche ab dem 1. Januar 2016 bewilligt wurden.

Es gibt also ein Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Allerdings greift diese nicht, wenn Betroffene, deren Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder minderjähriges Kind einer Arbeit nachgeht, welche mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt.


Anerkannte Asylberechtigte gemäß Grundgesetz
Nur wenige Asylbewerber erhalten in Deutschland einen Schutztitel gemäß dem deutschen Grundgesetz. Auch in diesem Fall greift eine Wohnsitzauflage seit der Gesetzesänderung im Juli 2016.

Die Wohnsitzauflage streichen lassen: Voraussetzungen

Die Auflage zum festgelegten Wohnsitz stellt für viele Menschen ein großes Hindernis in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Integration dar. Es ist allerdings möglich, Wohnsitzauflagen unter bestimmten Umständen streichen zu lassen.

Hier sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden:

  • Sie haben eine Auflage erhalten, in einem Wohnheim zu wohnen, obwohl Sie einen Aufenthaltstitel und einen anerkannten Flüchtlingsstatus bekommen haben
  • Sie haben die Auflage als subsidiär Schutzberechtigter erhalten.
Der EuGH begrenzt die Wohnsitzauflage: Menschen, die Asyl suchen, müssen sich integrieren können.
Der EuGH begrenzt die Wohnsitzauflage: Menschen, die Asyl suchen, müssen sich integrieren können.

Im ersten Fall ist die Auflage nicht rechtens. Hier können Sie umgehen Widerspruch einlegen.

Im zweiten Fall können Sie eine Streichung beantragen, wenn Sie für sich selbst und Ihre Familie aufkommen können und somit nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Ausländerbehörde erwartet an dieser Stelle Nachweise – etwa einen Arbeitsvertrag.

Der Antrag auf Streichung ist bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Diese entscheidet zusammen mit der Behörde an Ihrem Umzugsziel, ob die Auflage gestrichen wird.

Die Wohnsitzauflage vor Gericht

Deutschland ist das einzige Land, welche ausgedehnte Auflagen für den Residenz- und Wohnort von Flüchtlingen verhängt. Im März 2016 traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Rechtsmäßigkeit der Wohnsitzauflage für Menschen unter subsidiären Schutz in Deutschland.

Das Gericht entschied, dass eine Auflage nur dann zu erteilen ist, wenn sie der Integration des Betroffenen dient. Dies ist für jeden einzelnen Fall zu prüfen. Ein Sachverständiger zum Integrationsgesetz bezeichnet die Wohnsitzauflage in einem Interview beispielsweise als juristisch umstritten.

Aufgrund dieses Urteils können viele Flüchtlinge gegen ihre Wohnsitzauflage vorgehen. Ein Fachanwalt für Migrationsrecht kann an dieser Stelle behilflich sein.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

206 Gedanken zu „Wohnsitzauflage für Flüchtlinge: der vorgeschriebene Wohnort

  1. Ahmad B R

    Vielen Dank für die hilfreiche Informationen
    Eine Frage
    Ich bin 22 aus Afghanistan und habe Aufenthaltsgestattung
    Habe eine Ausbildung als Hotel Fachmann in kleiner Stadt gemacht möchte jetzt nach München umziehen habe bereit ein unbefristeter Arbeitsvertrag darf ich?

  2. Farshid

    Zur Zeit ich bin noch Asylbewerber und ich bin fast 5 Jahren in Deutschland ich bin verheiratet und ich hab ein kind ,ich hab Aufenthalt gestattung mit ( jeglicher Art gestattet)  Arbeitserlaubnis
    Aber Wohnsitz  beschränkt in Eschweiler ( Aachen)

    Mein Schwester sie hat ein Firma in Essen , wegen Gesundheit Grund zurzeit sie kann nicht mehr arbeiten , ich wollte in mein Schwester Firma  arbeiten,und
    Ich möchte zu mein Schwester Stadt umziehen , beide wir sind in NRW.

    *können sie bitte mir helfen, was muss ich machen?
    *mindestens Monat lohn wie viel muss sein?

    Mfg

  3. Katrin

    Sehr geehrtes Anwalt-Team,

    ein ehemaliger Mieter von mir bittet mich, dass er seinen Wohnsitz bei mir in meinem Haus belassen kann, trotzdem er nicht mehr im Haus wohnt. Er hat eine Arbeitsstelle ca. 50 km entfernt gefunden und möchte (oder darf?) in seinem schwebenden Verfahren keinen Wechsel der zuständigen Behörden. Ich kenne keine Details seines Verfahrens.
    Gehe ich ein juristisches Risiko ein, wenn ich seinem Wunsch entspreche? Er ist ein zuverlässiger junger Mann, dem ich nur Gutes wünsche. Ich hatte aber auch schon unschöne Situationen mit unzuverlässigen Mietern mit ähnlichem Hintergrund – insofern bin ich etwas vorsichtig.
    Was raten Sie mir?

  4. Benyamin m.

    Hallo,

    Mein Cousin lebt als Asylbewerber seit 2016 in Nürnberg. Sein Antrag wird grade bearbeitet, also er wurde noch nicht anerkannt. Kann er, wenn er in Berlin sich eine Arbeit findet, nach Berlin ziehen?
    Ich weiß, dass jemand mit dem gleichen Status aus der Unterkunft, wo ich als Dolmetscher arbeite, von Brandenburg nach NRW umgezogen ist.

    Liebe Grüße
    Benny

    1. anwalt.org

      Hallo Benyamin m.,

      es ist davon abhängig, ob für ihn eine Wohnsitzauflage gilt und ob das zuständige Ausländeramt dem Umzug zustimmt. Ihr Freund sollte sich diesbezüglich an das Amt wenden und seine Möglichkeiten besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. VH

    Sehr geehrtes Team Anwalt.org,

    trotz intensiver Eigenrecherche habe ich zwei Fragen bei denen ich nicht weiter komme und hoffe auf Ihre Hilfe:

    1) Eine Klientin und deren Kinder (ein Kind ist behindert) sind anerkannt nach §3 Abs.1 AsylG, also GFK. Sie haben eine Wohnsitzauflage für eine sehr kleine Gemeinde (kein Sprachkurs,…) und wurden in ein Wohnheim (Obdachlosenunterkunft) eingewiesen. Was bedeutet es, dass es nicht rechtens ist, dass Anerkannte nach §3 in ein Wohnheim eingewiesen werden? Zählt dazu auch ein Obdachlosenheim? Und bedeutet das, dass an sich dann die Wohnstzauflage nicht rechtens ist oder nur, wenn die Wohnsitzauflage ausschließlich für diese Adresse des Wohnheimes gilt? Dies ist hier nicht der Fall (sondern für die Gemeinde).

    2) Kann ein Antrag auf Streichung oder Ausweitung der Wohnsitzauflage auch dann erfolgen, wenn noch kein konkretes Umzugsziel bzw. keine konkrete Wohnung in Aussicht ist? Es macht in diesem Sinn nur Sinn nochmal nach einer Wohnung zu suchen, wenn sie sicher wissen, dass sie umziehen dürfen. Die Bearbeitungsdauer solcher Anträge sind liegen in der zuständigen Ausländerbehörde bei 3 Monaten. Da ist die Wohnung dann wieder weg. Sie hatten schon 2 Wohnungen gefunden- jedesmal wurde aber der Umverteilungsantrag abgelehnt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  6. nina

    hallo liebes team,
    ich habe seit 2 jahren einen freund aus syrien der hier in berlin mit seinen vater und 2 brüder in einen heim lebt.seit ca. 1jahr möchte mein freund gerne seinen cousin aus hof zu sich nach berlin holen.der lebt seit 1 jahr in hof und sieht dort für sich keine zukunft alleine.der cousin hat eine aufenthaltserlaubnis von 3 jahren und lebt zur zeit von hartz 4.
    meine frage nun:

    – wie kann man den cousin nach berlin holen
    – wo genau muss ich den antrag stellen
    – gibt es eine mustervorlage für den antrag

    vielen lieben dank für die vorab antwort.
    lg nina

  7. Frhad

    Guten Tag,
    ich habe einen Aufenthalt als sübsädiäre Schutz . Meine frage ist, darf ich dies zum Studenten-Aufenthalt wechseln?

    Vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Frhad,

      ob die möglich ist, sollten Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Wir können nicht beurteilen, ob für Sie ein Wechsel im Aufenthaltsstatus erfolgen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Nahed

    Ich habe ein Kind in Deutschland bekommen und hatte ich susidiärer schutz , kann ich den Asylantrag in anderem bundesland stellen ?
    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Nahed,

      wenn Ihnen bereits subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist Ihr Asylantrag entschieden. Das bedeutet auch, dass Sie einen solchen in Deutschland oder in der der EU nicht erneut stellen können. Ein weitere Antrag ist üblicherweise nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Ekene

    Ich lebe und arbeite zurzeit in Nürnberg, wo ich seit Februar 2018 bin und ich habe einen Arbeitsvertrag von 40 Stunden pro Woche seit Februar, ich zog im Februar aus Wuppertal in NRW mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25, Abs. 5 Aufenthalt G, ich fand einen Job in Nürnberg, während mein Arbeitsvertrag in Wuppertal zu Ende ging und ich nach Nürnberg zog und mit der Arbeit begann, aber bevor ich ging, ging ich nach Auslanderhehorde in Wuppertal und wurde informiert, solange ich einen Job habe Ich brauche keine Erlaubnis um mich zu bewegen. aber jetzt in Nürnberg habe ich mich um die Wohnsitzauflage auf meiner Karte beworben um mich abzuholen werde ich zurück nach Wuppertal verwiesen und als ich Kontakt mit Auslanderhehorde in Wuppertal aufgenommen habe wurde mir gesagt, dass Stadt Nürnberg für mich zuständig ist aber ich arbeite immer noch, bitte, was soll ich tun, da ich es mir nicht leisten kann, meinen Arbeitsplatz zu verlieren, und meine Aufenthaltserlaubnis im Dezember ausläuft.Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Ekene,

      in der Regel sollten diese Angelegenheiten direkt mit der Behörde am Wohnort geklärt werden. Im Zweifel sollten Sie sich Unterstützung bei einer Flüchtlingshilfeorganisation, einem karitativen Verein oder direkt bei einem Anwalt suchen. Eine rechtliche Beratung können wir leider nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Lisa

    Guten Tag,
    ich wollte fragen, ob es möglich ist wenn ein 17 jähriger Flüchtling in einem anderen Bundesland lebt als seine Eltern.
    Mein Freund(17) wohnt seit 3 Jahren in Deutschland mit seinen Eltern zusammen. Nun haben die Eltern beim Sozialamt einen Antrag gestellt, in ein anderes Bundesland zu ziehen, mit Erfolg. ( sie wollen in 2 Monaten umziehen) Das Sozialamt meinte, dass es nicht möglich sei, einen minderjährigen Flüchtling alleine leben zu lassen, wenn er die ganze Zeit mit seiner Familie zusammen gelebt hat. Gibt es denn Alternativen wie zum Beispiel eine Arbeit finden, damit er hier bleiben kann?

    1. anwalt.org

      Hallo Lisa,

      in diesem Fall obliegt es der zuständigen Behörde zu entscheiden, ob ein Minderjähriger allein untergebracht werden kann. In der Regel müssen außergewöhnliche Umstände bzw. triftige Gründe vorliegen, warum der Minderjährige nicht mit den Eltern mit umziehen kann. Inwiefern ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsplatz hier ausreichend wären, können wir nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie das direkt mit der Behörde klären oder sich an einen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Belal

    Hello, I hope you can speak in English too.

    I’m a refugee and living O., Baden wurtemberg and waiting for clarifying my situation. Now, I’m about to get an admission in University of Applied Sciences • (University) • for master program.
    I want to know if I get the acceptance , can I transfer to there? I mean am I eligible to lift my „Wohnsitzauflage“ when I’m still a refugee?
    If yes how can I do that?and which part of the law let me to do this.
    Is there a difference between university and Hochshule for this case?
    Please help me out in this case

    1. anwalt.org

      Hello Belal,

      you’ll have to clear this with the rspobsible authorities. We cannot determine if your acceptance to the university will be a reason to lift your „Wohnsitzauflage“. This is a decision of the authorities we cannot predict. Furthermore there should be no different between universit and Hochschule. Asd we cannot provide leagl advice we ask you to contact the authorities.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Rose

    Hi, my name is rose, i live in Bayern , I have been in germany for 5 years, last year my asylum request was denied so now I have a duldung , my two kids Asyl is still running in the court, I got a two years Ausbildung contract as gesunheit und pledge Assistant in Hamburg , the school also offer a place for me and my two kids to stay, and I also get 936 € monthly, I submitted the contract to the Ausländerbehode for approval , two days later I got a reply from the authority that my request could not be approved why because i supposed to request for relocation in a formal way, he also noted that even if I request for this relocation permit that he is not sure that it will be given to me, my question is am I not permitted to relocate because of ausbilldung , I have a flat that I will stay everything are complete , please what should I do?

    1. anwalt.org

      Hello Rose,

      a relocation request can be denied if the apllicant does not have a permanent permit to stay in Germany. And as your children’s asylum application ist still running, a relocation usually isn’t permitted. As we cannot provide legal advice, we’d like to ask you to contact a laywer. We cannot say whether your request will be granted or not.

      Your team at anwalt.org

  13. Mhd

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Freund ist erwachsen und hat Flüchtlingsstatus.Nachdem die Auslanderbehörde seine Wohnsitzauflage strich,ist er in die neue Stadt umgezogen.Die Frage wäre ,ob er zurück zu seiner Familie ,die in der alten Stadt momentan wohnt,ohne neue Zusage von der Ausländerbehörde umziehen darf .Außerdem ist sein Ausweis mit einem Zusatzblatt ,wo darauf steht ,dass die Wohnsitzauflage gestrichen ist und er darf sich in der neuen Stadt anmelden.Er wüsste gern auch ,was wird eigentlich mit dem neuen Wohnsitz in dem neuen Bundesland passieren.Wird es für ihn eine neue Wohnsitzauflage geben?

    1. anwalt.org

      Hallo Mhd,

      ist die Auflage aufgehoben, wird sie in der Regel nicht erneut erteilt. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Behörde vor Ort, welche Regelungen greifen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Kainz

    mein Freund will zu seine Familie in Holland er hatt hier 3 Jahre bekommen aber er möchte auf alles verzichten und in Niederlande dort mit seiner Familie leben ..bitte habe Hilfen sie uns ?

    1. anwalt.org

      Hallo Kainz,

      wir können nicht beurteilen, wie die Niederlande den Familiennachzug handhaben. Hier sollte sich Ihr Freund an die niederländischen Behörden wenden und dies auch mit der Botschaft abklären. Zudem sollte er klären, ob er Deutschland verlassen kann und wie sich dies auch seinen Aufenthaltsstatus in der EU auswirkt. Diesbezüglich können wir keine Aussagen treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. u. d.-b.

    Kann ein Flüchtling einen 2. Wohnsitz anmelden?
    Ein Syrer (3 Jahre Aufenthalt) braucht nach Aufnahme in ein Internat (Wohnsitzauflage aufgehoben) für die Ferien und die WE einen 2. Wohnsitz. Das Ausländeramt des Internats (Hauptwohnsitz, da volljährig) verneint einen Zweitwohnsitz, dieser ist aber nötig, um dafür Wohngeld zu bekommen.
    Schriftlich finden wir nichts und bekommen auch vom Ausländeramt nichts.

    Besten Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo u. d.-b.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall an einen Anwalt für Asylrecht zu wenden. Wir können nicht beurteilen, warum hier keine Ausnahmeregelung getroffen wird. Dies sollte direkt mit der Behörde abgeklärt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Chalisa

    Hallo liebes Team von anwalt.org,
    eine ältere Dame aus Afghanistan ist seit 14 Jahren in Deutschland, als Geduldete. Vor einem Jahr wurde ihr von der Ausländerbehörde mehrfach mitgeteilt, dass die Wohnsitzauflage (deren Änderung wir mehrfach beantragt hatten), nicht mehr gilt. Sie können überall in Deutschland ihren Wohnsitz nehmen. Zu diesem Zeitpunkt besaß sie keinem festen Wohnsitz mehr, da sie wegen längerer Abwesenheit bei ihrer Tochter aus der Unterkunft geworfen wurde.
    Nun hat sie in Hanburg eine Unterkunft in einem Wohnheim gefunden. Auf Rückfrage der neuen Ausländerbehörde stellte die bisher zuständige Behörde fest, daß es doch eine WohnsitzAuflage für die Dame gibt und sie wieder zurückziehen muss. In Hamburg wurde die Fiktionsbescheinigung nicht verlängert, dafür bei der vorherigen Behörde. Es wurden 3 Monate als ÜbergangsFrist eingeräumt, in denen sie wieder zurück soll. Das Jobcenter der Noch-Meldeadresse bezahlt nun keine Leistungen mehr.
    Ist eine plötzlich doch wieder geltende Wohnsitzauflage nach vorheriger sogar schriftlicher Mitteilung, dass diese nicht mehr gilt, überhaupt wirksam?
    Die hiesige (neue) Ausländerbehörde sagt, sie sind nicht zuständig, sie hatten 3 Jahre vorher schon einen Zuzug nicht genehmigt.
    Ich danke für eine kurze Info, ob sich hier ein juristisches Vorgehen lohnt. Die Dame muss aber auch irgendwie leben und kann keine lange Zeit ohne finanzielle Hilfe überstehen.
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Chalisa,

      da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können, ist uns eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Asylrecht zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Irmgard S.

    Guten Tag,
    wir haben eine Syrerin per Dublin-Verfahren Anfang Dezember von Griechenland nach Deutschland geholt. Trotz vom Psychiater festgestelltem schweren Trauma beharrt man auf Residenzpflicht, jetzt in einer ZUE.
    Frage:
    Gibt es keine Ausnahmeregelungen für diese Fälle (hier sind alle Papiere schon in Beirut und Athen legalisiert worden) ?
    Der inzwischen „anerkannte“ Ehemann und der kleine Sohn haben seit mehr als 19 Monaten einen festen Wohnsitz.
    Mein Mann und ich haben uns verpflichtet, sie zu allen erforderlichen Terminen zu bringen.
    Freundliche Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Irmgard S.,

      ob es eine Härtefallregelung gibt, können wir nicht beurteilen. Dies sollte direkt mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt werden. Eventuell kann Sie eine Flüchtlingshilfestelle oder ein Anwalt für Asylrecht dabei unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Chris

    Hallo an das Team von anwalt.org,

    mein Freund (anerkannt für 3 Jahre) fängt im September eine Ausbildung in einem anderen Bundesland an.
    Jetzt wollte er evtl erstmal zu mir ziehen damit wir in Ruhe eine Wohnung in Mannheim finden können.
    Das JC sagt aber, wenn er zu mir zieht (was schon mal näher an seiner Ausbildungsstelle wäre als sein jetziger Wohnort), dann darf er nicht nochmal umziehen. Er wäre dann wohl verpflichtet in meiner Stadt wohnen zu bleiben bis er einen deutschen Pass hat?!?!?

    Stimmt diese Aussage des JC?

    Schöne Grüße,

    1. anwalt.org

      Hallo Chris,

      wir können die Aussage nicht beurteilen. In der Regel bestimmt die zuständige Behörde in Bezug auf eine Wohnsitzauflage. Ob das Jobcenter das in diesem Fall kann, können wir pauschal nicht sagen. Eventuell kann eine Flüchtlingshilfestelle oder auch eine Anwalt für Asylrecht hier weiterhelfen. Wenden Sie sich zudem auch am besten an die Ausländerbehörde, um zu klären, wie hier vorzugehen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Hanna

        Worauf sich das JC in diesem Fall bezogen haben könnte ist die übernahme von Umzugskosten und Kaution, die nur in Ausnahmefällen in kurzen abständen mehrfach hintereinander übernommen werden.
        Um das zu klären müsste man den Sachbearbeiter um klarstellung bitten

  19. Hosam r.

    Hallo,
    Ich wohne in Düsseldorf und habe ein Praktikum in Dortmund gefunden.
    Die Sache ist, Das Praktikum dauert für zwei Monaten before ich richtig mit Arbeit anfange.
    Es würde mir Schwer fallen wenn ich jeden Tag von Düsseldorf nach Dortmund mit dem Zug fahre ,Weswegen ich nach Dortmund ziehen will und eine neue Wohnung suche.
    Wie kann ich das schaffen? Und ob ich überhaupt darf ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hosam A. r.

    1. anwalt.org

      Hallo Hosam r.,

      in diesem Fall müssen Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, ob Sie umziehen dürfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Susanna

    Hallo,
    mein ist Asylbewerber, aber sein Antrag auf Asyl ist noch nicht bearbeitet. Er hat 2 Jobs( ein Vollzeit und ein Mini Job). Seit letztem Jahr bekommt er keine Sozialer Leitungen vom Amt.
    Darf er sein Wohnort in seinem Kreis wechseln?
    Ich bedanke mich im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Susanna,

      in der Regel besteht eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge deren Antrag noch nicht abschließend bearbeitet ist. Ob ein Umzug möglich ist, muss beim zuständigen Ausländeramt geklärt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

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