Wohnsitzauflage für Flüchtlinge: der vorgeschriebene Wohnort

Darf man trotz Wohnsitzauflage umziehen?
Darf man trotz Wohnsitzauflage umziehen?

Großstädte ziehen Menschen an – sie bieten Arbeit, soziale Kontakte und kulturelle Angebote. Auch zieht das Versprechen einer gewissen Anonymität viele in größere Städte.

Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz versuchen meist, in jene Regionen zu ziehen, in welchen sie ihre Landsleute wieder sehen können.

So kommt es, dass viele Flüchtlinge in Deutschland beispielsweise nach Berlin oder Hamburg ziehen möchten. Spätestens, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können sie ihren Lebensmittelpunkt frei wählen – so zumindest der Gedanke.

Eine Wohnsitzauflage kann dem erträumten Umzug allerdings einen Strich durch die Rechnung ziehen. Doch was genau hat es mit der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge auf sich? Welche Asylstatus können mit einer solchen Auflage belegt werden? In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zur Wohnsitzauflage.

FAQ: Wohnsitzauflage

Was ist eine Wohnsitzauflage?

Die Wohnsitzauflage wird im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) definiert. Hier lesen Sie, was in dem betreffenden Paragraphen steht.

Wer kann mit einer Wohnsitzauflage belegt werden?

Diese Maßnahme wird in aller Regel bei Flüchtlingen ausgesprochen, deren Asylverfahren noch läuft.

Wann wird eine Wohnsitzauflage gestrichen?

Es gibt grundsätzlich zwei Fälle, in denen eine Wohnsitzauflage gestrichen werden kann. Welche das sind, lesen Sie hier.

Was ist eine Wohnsitzauflage? Eine Definition

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hält die Bestimmungen zur Wohnsitzauflage fest:

(1d) Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). (§ 61 AufenthG)

Als gewöhnlicher Aufenthalt ist im Recht jener Ort definiert, welcher von der betroffenen Person für mehr als sechs Monate bewohnt wird. Dieser Aufenthaltsort muss den Lebensmittelpunkt desjenigen darstellen. Dies kann beispielsweise anhand einer nahen Arbeit oder in ausgedehnten sozialen oder familiären Kontakten.

Manche Abwesenheiten beeinträchtigen die Definition eines Ortes als gewöhnlicher Aufenthalt nicht. Zu nennen sind unter anderem: Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Haft. Eine Wohnsitzauflage verpflichtet Betroffene also nicht dazu, sich körperlich dauerhaft an dem zugewiesenen Ort aufzuhalten.

Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht?

Es gibt keine Wohnsitzauflage für Asylbewerber - dafür aber eine Residenzpflicht.
Es gibt keine Wohnsitzauflage für Asylbewerber – dafür aber eine Residenzpflicht.

Im Ausländer- und Asylrecht wird zwischen zwei Arten der Bestimmung des Wohnortes unterschieden: Residenzpflicht und Wohnsitzauflage.

Oftmals werden beide Termini synonym benutzt, obwohl signifikante Unterschiede bestehen.

Die Residenzpflicht gilt für Asylbewerber – also für Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl noch nicht fertig bearbeitet wurde – und für Geduldete.

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden für die Zeit der Antragsbearbeitung einem bestimmten Bundesland zugewiesen. Dies geschieht durch den sogenannte „Königsteiner Schlüssel“ und soll gewährleisten, dass kein Land über seine Kapazitäten beansprucht wird. Solange der Asylantrag bearbeitet wird, müssen sich Asylbewerber im festgelegten Gebiet aufhalten.

Verlassen sie den definierten Bereich ohne Genehmigung, droht ein Bußgeld von 2.500 Euro. Ab dem zweiten Verstoß ist sogar eine einjährige Haftstrafe möglich.

Es wird deutlich, dass die Wohnsitzauflage anderen Bestimmungen folgt, als die Residenzpflicht. Immerhin dürfen sich Personen, deren Wohnsitz festgelegt wurde, frei im Bundesgebiet und im Schengen-Raum bewegen.

Eine Frage des Status: Die Wohnsitzauflage für Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, Menschen unter subsidiären Schutz usw.

Je nach Status des betroffenen Flüchtlings, ist eine Wohnsitzauflage möglich.

Asylbewerber
Solange der Asylantrag von den Behörden bearbeitet wird, bekommen Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist an eine Begrenzung der Freizügigkeit gekoppelt: Aufgrund einer auferlegten Residenzpflicht können sie ihren zugewiesenen Bereich – ob Kommune, Bezirk, Kreis oder gar Bundesland – nicht straflos verlassen.

Asylbewerber unterliegen also keiner Wohnsitzauflage, sondern einer Residenzpflicht.

Geduldete: Die Wohnsitzauflage gemäß §25 Abs. 3 AufenthG
Flüchtlinge, welche laut Ausländerrecht kein Anrecht auf Asyl haben, aus diversen Gründen jedoch nicht abgeschoben werden können, werden in Deutschland „geduldet“. Menschen mit diesem Status müssen einer Wohnsitzauflage nachkommen, wenn sie Sozialleistungen empfangen.

Sind Betroffene nicht auf diese Leistungen angewiesen, kann die Auflage gestrichen werden.

Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz

Subsidiär Schutzberechtigte können eine Wohnsitzauflage erhalten.
Subsidiär Schutzberechtigte können eine Wohnsitzauflage erhalten.

Subsidiär Schutzberechtigte können mit einer Wohnsitzauflage belegt werden, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Die Strafe für einen Verstoß gegen die Auflage ist in diesem Fall die Entsagung der bezogenen Leistungen.

Kinder- und Elterngeld zählen in diesem Zusammenhang nicht zu den wohnsitzabhängigen Bezügen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschränkte im März 2016 das Recht des Staates, eine solche Auflage zu verhängen. Dazu an späterer Stelle mehr.

Anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention
Besitzen Sie einen Status als anerkannter Flüchtling gemäß § 3 des Asylgesetzes – also als sogenannter „Konventionsflüchtling“ – bekommen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Mit Anerkennung des Flüchtlingsstatus erhalten Sie dieselben Rechte und Pflichten wie Bundesbürger.

Durch eine Änderung des Integrationsgesetzes im Jahre 2016 besteht trotz der geltenden Freizügigkeit in Deutschland für anerkannte Asylberechtigte unter bestimmten Umständen eine Wohnsitzauflage. Dies gilt rückwirkend für alle Anträge, welche ab dem 1. Januar 2016 bewilligt wurden.

Es gibt also ein Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Allerdings greift diese nicht, wenn Betroffene, deren Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder minderjähriges Kind einer Arbeit nachgeht, welche mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt.


Anerkannte Asylberechtigte gemäß Grundgesetz
Nur wenige Asylbewerber erhalten in Deutschland einen Schutztitel gemäß dem deutschen Grundgesetz. Auch in diesem Fall greift eine Wohnsitzauflage seit der Gesetzesänderung im Juli 2016.

Die Wohnsitzauflage streichen lassen: Voraussetzungen

Die Auflage zum festgelegten Wohnsitz stellt für viele Menschen ein großes Hindernis in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Integration dar. Es ist allerdings möglich, Wohnsitzauflagen unter bestimmten Umständen streichen zu lassen.

Hier sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden:

  • Sie haben eine Auflage erhalten, in einem Wohnheim zu wohnen, obwohl Sie einen Aufenthaltstitel und einen anerkannten Flüchtlingsstatus bekommen haben
  • Sie haben die Auflage als subsidiär Schutzberechtigter erhalten.
Der EuGH begrenzt die Wohnsitzauflage: Menschen, die Asyl suchen, müssen sich integrieren können.
Der EuGH begrenzt die Wohnsitzauflage: Menschen, die Asyl suchen, müssen sich integrieren können.

Im ersten Fall ist die Auflage nicht rechtens. Hier können Sie umgehen Widerspruch einlegen.

Im zweiten Fall können Sie eine Streichung beantragen, wenn Sie für sich selbst und Ihre Familie aufkommen können und somit nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Ausländerbehörde erwartet an dieser Stelle Nachweise – etwa einen Arbeitsvertrag.

Der Antrag auf Streichung ist bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Diese entscheidet zusammen mit der Behörde an Ihrem Umzugsziel, ob die Auflage gestrichen wird.

Die Wohnsitzauflage vor Gericht

Deutschland ist das einzige Land, welche ausgedehnte Auflagen für den Residenz- und Wohnort von Flüchtlingen verhängt. Im März 2016 traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Rechtsmäßigkeit der Wohnsitzauflage für Menschen unter subsidiären Schutz in Deutschland.

Das Gericht entschied, dass eine Auflage nur dann zu erteilen ist, wenn sie der Integration des Betroffenen dient. Dies ist für jeden einzelnen Fall zu prüfen. Ein Sachverständiger zum Integrationsgesetz bezeichnet die Wohnsitzauflage in einem Interview beispielsweise als juristisch umstritten.

Aufgrund dieses Urteils können viele Flüchtlinge gegen ihre Wohnsitzauflage vorgehen. Ein Fachanwalt für Migrationsrecht kann an dieser Stelle behilflich sein.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

206 Gedanken zu „Wohnsitzauflage für Flüchtlinge: der vorgeschriebene Wohnort

  1. Khaled

    Hallo
    Ich bin flüchtling und habe 3 jährige aufenthaltstitel beschränkt in Hessen.
    Darf ich nach Nordreihnwestfallen umziehen.
    Ich arbeite in Frankfurt am Main Vollzeit.
    Und Wer gibt mir das Erlaubnis für Umzug.

    1. anwalt.org

      Hallo Khaled,

      Sie müssen sich beim zuständigen Ausländeramt erkundigen, ob ein Umzug für Sie in Frage kommt. Besteht eine Wohnsitzauflage, kann diese nur durch das Amt aufgehoben werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Max

    Hallo liebes Anwalt-Team,
    zurzeit lebe ich noch in Österreich und werde demnächst beruflich nach Berlin ziehen.
    Meine Freundin besitzt seit ungefähr 4 Monaten den blauen Reisepass und lebt in Bayern.
    Kann sie ohne weiteres zu mir ziehen oder empfiehlt es sich sie als Lebenspartner einzutragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Max,

      Sie sollten zunächst klären, ob für Ihre Freundin eine Wohnsitzauflage besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte es in der Regel möglich sein einen Umzug zu beantragen. Am besten wenden Sie sich an das zuständige Ausländeramt.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Alan

    Hallo,

    Ein Bekannter befinden sich inmitten des Asylverfahrens. Er wohnt zurzeit in NRW und darf auch nicht umziehen. Er hat eine Arbeitsstelle (Vollzeit) in Hessen gefunden und wurde auch bereits von der örtlichen Arbeitsagentur akzeptiert. In dem Umverteilungsbogen hat er dies als Begründung angegeben + der Tatsache das der Großvater und Verwandte in diesem Bundesland leben. Dennoch wurde sein Umverteilungsantrag aus unersichtlichen Gründen abgelehnt. Ist das von Rechtens? Vorallem da er durch die Vollzeitarbeit seinen eigenen Unterhalt bezahlen könnte.

    mfG

    1. anwalt.org

      Hallo Alan,

      wir können nicht beurteilen, warum dem Antrag nicht stattgegeben wurde. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist eine Konsultation bei einem Anwalt für Asylrecht vor Ort empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Frida

    Hallo,
    ich begleite eine Familie, die bedroht wird. Die Sache ist polizeilich bekannt und ernst zu nehmen. Die Familie muss aus der kleinen Stadt in Niedersachsen raus. Und aus Gründen der Anonymität dachten wir an eine Großstadt.
    Hamburg hat uns eventuell eine Wohnung in Aussicht gestellt – und ich denke, die dort Zuständigen haben das mit der rückwirkenden Wohnsitzauflage nicht im Kopf gehabt – wie ich auch zunächst. Doch nun wurde klar – sie haben eine und somit wäre ein Umzug nach Hamburg nicht möglich…oder?

    1. anwalt.org

      Hallo Frida,

      besteht eine solche Auflage, ist ein Umzug in der Regel nicht möglich. Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Behörde um eine Regelung zu finden. Eventuell kann eine Ausnahme genehmigt werden. Wenden Sie sich zudem auch an einen Anwalt für Asylrecht, der Sie unterstützen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Katrin

    Hallo liebes Anwalt-Team,
    Ich hätte eine Frage zum Reisen von Asylbewerbern
    Ein Freund (Afghanischer Staatsbürger) möchte seine Familie im Iran besuchen. Seiner Mutter geht es sehr schlecht und er würde sie sehr gerne wiedersehen. Im Moment hat er eine Aufenthaltsgestattung (er hat gg. seinen neg. Bescheid geklagt). Er ist seit Nov.15 in Deutschland.
    Er hat eine afgh. Tazkira aber keinen Pass.
    Im Moment macht er eine Ausbildung.
    Nun möchte er gerne mit einem Touristenvisum in den Iran – welche Probleme seitens der Ausländerbehörde sind zu erwarten? Ab welchen Status/Titel ist eine Reise möglich?

    Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Frage!

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin,

      in der Regel sind Auslandsreisen mit einer Aufenthaltsgestattung nicht zulässig. Dies könnte unter anderem bedeuten, dass der Asylbewerber kein Aufenthaltsrecht mehr besitzt. Zumal eine Reise beziehungsweise eine Wiedereinreise nach Deutschland ohne Pass kaum möglich ist. Informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Optionen bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Ahmad A. S.

    Hallo,ich hoffe,dass Sie mir helfen könnnen,ich habe subsidiärer schutz bekommen,das bedeutet mein Asylantrag wurde abgelehnt,kann ich noch mal einen Asylantrag beim BAMF(Bielefeld) stellen??Danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmad A. S.,

      im Normalfall ist innerhalb der EU, also auch in Deutschland, nur ein Asylverfahren zulässig. Wurde Ihnen Schutz gewährt, ist ein erneuter Asylantrag in der Regel unzulässig.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Karam

    Hallo ,
    Ich bin ein Flüchtlinger aus Syrien und bin seit fast ein jahr mit eine rumänische Mädchen verlobt und wir werden uns heiraten aber mein Problem dass ich noch im Asylheim wohne .die Frage , wenn wir heiraten , kann ich sie bei mir bringen ?? Zum Info , das Asylheim ist nur für Flüchtlinge.
    Ich danke Ihnen im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Karam,

      in der Regel ist es nur Personen, die sich im Asylverfahren befinden, gestattet, in den Einrichtungen zu wohnen. Da Ihre Verlobte als Rumänin zudem auch EU-Bürgerin ohne Asylstatus ist, wird die eher nicht möglich sein. Setzen Sie sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung um zu erfahren, ob Sie nach einer Heirat in eine eigene Wohnung ziehen dürfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Sa

    Hallo,

    mein Freund auch Vater unseres neugeborenen Kindes hat eine Wohnsitzauflage in einem anderen Bundesland. Vaterschaft und Sorgeanerkennung ist vorhanden.
    Geburtsurkunde auch.
    Ein Antrag auf Streichung wurde zuvor gestellt , dieser wurde nicht beantwortet bzw ignoriert.

    Besteht ein Recht auf Streichung ?

    Freundliche Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Sa,

      es obliegt immer der zuständigen Behörde zu entscheiden, wie ein Antrag beschieden wird. Wir können nicht beurteilen wie der Bearbeitungsstand aussieht. Wenden Sie sich am besten direkt an diese, um zu erfahren, welche Schritte notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Lara

    Hallo , ich sollte ein FSJ in Bonm in diesem Monat beim Roten Kreuz anfangen , aber da ich in Rheinland Pfalz wohne und Subsidiärer Schutz habe , habe ich Wohnsetzauflage verpflichtung ,
    Ich habe zwar einen Umverteilungsantrag an die Ausländerbehörde Bonn geschickt aber es wurde abgelehnt ,
    Ich habe gerde ein job angeboten auf 450 Basis , und von dem FSj werde ich 300 bekommen, ?
    Sollte ich noch mal einen Verteilungsantrag weg schicken ? Was würden Sie mir empfehlen? Ich bin wirklich machtlos , ?
    Ich habe meine Wohnung gekündigt und mich bei Jobcentre abgemeldet?
    Und will ja gern in Bonn das FSJ beginnen,

    1. anwalt.org

      Hallo Lara,

      dies müssen Sie direkt mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Wenden Sie sich an eine Flüchtlingshilfestelle oder einen Anwalt für Asylrecht um sich rechtliche beraten zu lassen. Wir können keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Adriana M. R.

    Ich finde den Artikel sehr gut formuliert. Dennoch bin ich nicht sicher, ob er auch in unsrem Falle greift. Im Januar habe ich meinen Mann (marokkaner) geheiratet. Da war sein Asyl gerade abgelehnt und er hatte eine gestattung. Nun hat er eine Duldung in der explizit unsere jetzige Wohnung als Wohnsitz abgegeben wird wo er wohnen soll. Jetzt wollen wir gerne umziehen da uns die Wohnung zu laut ist. Es ist der gleiche Landkreis wohl aber eine andere Behörde. Ich arbeite voll und keiner von uns bezieht Leistungen. Leider sind die Damen hier auf der Behörde nicht sehr kooperativ. Hat er das Recht den Wohnsitz streichen zu lassen oder nicht? Oder anders gefragt, haben wir definitiv das Recht umzuziehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Adriana M. R.,

      besteht die Wohnsitzauflage, muss sich an diese auch gehalten werden. Ein Umzug ist nur mit der Genehmigung der Behörde möglich. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Eamat

    Hallo,
    Fünf Freunde von mir arbeiten in [von Redaktion geändert] (Rheinland-Pfalz) und verdienen genug Geld, um sich die Wohnung zu leisten, sie sind aber immer noch in [von Redaktion geändert] (auch in gleichem Bundesland) wo sie zuerst verteilt wurden, angemeldet und obwohl sie nicht in [von Redaktion geändert] wohnen, müssen sie die Miete bezahlen.
    Ich habe selbst 2 mal mit ihnen versucht, dass sie die Erlaubnis für Umziehen bekommen, haben sie aber Ablehnung bekommen.
    Könnten bitte sagen ob es eine Lösung gibt, damit sie sich von [von Redaktion geändert] abmelden und offiziell nach [von Redaktion geändert] umziehen?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Eamat,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Flüchtlingsberatungstelle wenden und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Wir können nicht beurteilen, warum ein Umzug abgelehnt wurde und diese bezüglich auch keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. R. Tatich

    Hallo, mein Name ist Tatich und ich komme aus Syrien und habe meine Aufenthaltsanerkennung im November 2015 bekommen.
    Ich habe meinen Aufenthaltstitel im 19.01.2016 bekommen
    Ich wohne mit meiner Frau in Baden-Württemberg [von der Redaktion geändert] in einer 1-Zimmer-Wohnung, die ca 22 qm ist.
    Meine Frau ist schwanger und der Geburtstermin ist am 02.11.2017
    Ich habe eine größere Wohnung in Bochum gefunden und habe den Mietvertrag unterschrieben.
    Die Wohnung bekommen wir am 15.11.2017
    Ich habe vorher die Ausländerbehörde [von der Redaktion geändert] und in Bochum gefragt, und es wurde mir gesagt, dass wir umziehen dürfen, weshalb wir den Mietvertrag unterschrieben haben.
    Ich habe es vor kurzem mitbekommen, dass wenn unser Baby [von der Redaktion geändert] auf der Welt kommt, dann dürfen wir wegen der Wohnsitzauflage nicht umziehen.
    In unserer jetzigen Wohnung haben wir keinen Platz, um ein Baby zu erziehen.
    Ich möchte Sie fragen, ob das richtig ist, und was ich machen soll.
    Ich bitte um eine schnelle Antwort.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo R. Tatich,

      in diesem Fall kann Ihnen die zuständige Behörde weitere Informationen geben. Wir können nicht beurteilen, ob Ihnen ein Umzug aufgrund der Geburt verwert werden würden. Liegt die Erlaubnis für den Umzug vor, sollten Sie den Sachverhalt unbedingt mit der Behörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Ma

    Hallo ich bin 15 jahre alt
    Ich habe eine problem
    Wir wohnen in eine sehr kleine Stadt in hessen und wir möchten zu eine große Stadt umziehen aber wir haben so viel eine Wohnungen in hessen gesucht aber leider niemand hat uns geantwortet
    Und wir möchten in andere bundesland suchen aber wir sind noch durch Job center
    Was sollen wir machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ma,

      wenden Sie sich an das JobCenter und fragen Sie dort, ob ein Umzug in ein anderes Bundesland möglich ist. Auch eine Nachfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde sollte Klarheit schaffen, ob Sie umziehen dürfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Geri

    Hallo:-)
    Ich hab da eine Frage.
    Ich bin schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Mein Freund ist Flüchtling in Deutschland. Wir bekommen Ende Oktober unser gemeinsames Kind, da ich jedoch in der Schweiz wohnhaft bin, hat er kein Anrecht auf einen Aufenthalttitel. Wen ich jedoch Deutsche wäre hätter er das. Nun meine eigentliche Frage: hat er ein Anrecht auf einen Aufenthaltsbewilligung wen ich nach Deutschland ziehen würde? Und meinen Wohnsitz in der Schweiz aufgebe? Oder wissen Sie was die beste Anlaufstelle wäre ausser einen Anwalt?

    1. anwalt.org

      Hallo Geri,

      das zuständige Ausländeramt am Wohnort Ihres Freundes beziehungsweise der Sachbearbeiter sollte Ihnen hier weiterhelfen können. In der Regel beeinflusst eher nur ein Ehepartner und dessen Wohnsitz die Entscheidung bezüglich einer Aufenthaltsgenehmigung. Ob die Behörde ihre Beziehung in diesem Fall berücksichtigen wird, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Lili

    Liebes anwalt.org Team,

    kann die Residenzpflicht eines straffällig gewordenen Asylantragstellers aufgehoben werden, wenn dieser in eine Wohngruppe für Haftentlassene aufgenommen werden soll? Gibt es eventuell eine zeitlich begrenzte Möglichkeit?

    Danke!
    Lili

    1. anwalt.org

      Hallo Lili,

      in diesem Fall obliegt es der zuständigen Behörde eine solche Pflicht aufzuheben oder auszusetzen. Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, um zu erfragen, welche Schritte hier unternommen werden müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Sandra

    Hallo ich und mein Mann haben standesamtlich geheiratet. Er ist Libanese auf Abschiebung und Wohnt in NRW. Ich wohne in Berlin. Wir haben erst in 2 Wochen ein Termin bei seiner Ausländerbehörde. Meine Frage ist, kann er problemlos zu mir ziehen ? Oder kommen da auch irgendwelche Probleme?
    Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      in diesem Fall müssen Sie klären, ob eine Wohnsitzauflage seitens der Behörde besteht. Ist dem so, darf Ihr Mann nur in dem Bundesland wohnen, für das die Auflage gilt. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Karin

    Ein Bekannter mit Aufenthaltsgestattung hat eine Wohnsitzauflage für eine bestimmte Stadt. Er hat aber auch eine Arbeitserlaubnis, für eine Tätigkeit in einer anderen Stadt (ca. 250 km entfernt). Die Wohnsitzauflage wurde aber ausdrücklich nicht aufgehoben. Beide Städte liegen im selben Bundesland. Aufgrund der Entfernung wohnt der Bekannte nun bei seinem Bruder. Ist das erlaubt?

    1. anwalt.org

      Hallo Karin,

      besteht eine Wohnsitzauflage, ist diese einzuhalten. Eine Missachtung dieser kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Bußgelder nach sich ziehen. Wenden Sie sich im Zweifel an eine Flüchtlingshilfestelle oder einen Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Matthias H.

    Hallo liebes Team,

    ein Freund von mir hat eine Duldung und muss im Februar, wenn er seine Ausbildung abgeschlossen hat, die Jugendhilfe verlassen.
    Kann er mit einer Duldung eine Wohnung anmieten?
    Und wie sieht es mit einer Arbeitserlaubnis nach der Ausbildung aus?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Matthias

    1. anwalt.org

      Hallo Mathias,

      in der Regel können Menschen in Deutschland eine Wohnung anmieten, wenn sie sich seit einem Jahr hierzulande aufhalten – je nach Bundesland können jedoch abweichende Regelungen greifen. Eine Arbeitserlaubnis besteht ab dem dritten Monat in Deutschland in stark eingeschränkter Form, nach 15 Monaten werden die Auflagen gelockert. Eine Selbstständige Tätigkeit ist nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Til

    Liebes anwalt.org Team,

    Zunächst Danke für den Artikel, das hat schon gut geholfen.

    Ich habe aber noch offene Fragen. Mein Partner ist Flüchtling, sein Asylantrag hat er Anfang 2016 gemacht, Anfang 2017 bekam er eine Ablehnung. Dagegen wird bereits vorgegangen, die Wartezeit dauert nur nach Angaben mindestens bis Ende des Jahres oder länger.

    Mein Partner hat mittlerweile Sprachprüfung abgelegt, Führerschein umschreiben lassen und sein Schulabschluss wird hier in NRW anerkannt.

    Wir möchten davon ausgehen, dass er letztlich seine Anerkennung doch noch bekommt, belegte Gründe gibt es eigentlich zahlreich.

    Wir möchten nun gern zusammenziehen, Ich kann aber wegen meiner Arbeit und Studium nicht zu ihm ziehen, und er nicht zu mir.
    Bisher haben wir gehofft, sobald wir für Ihn eine Arbeitsstelle gefunden haben, seine Wohnsitzauflage zu ändern, um zusammen nach einer Wohnung suchen zu können.

    In der Hoffnung, für diesen Antrag genug Gründe zu haben, vor allem das er dadurch seine Integration beschleunigen könnte, außerdem eben eine eigene Arbeitsstelle hätte und die Wohnung durch zwei verdienende bezahlt werden würde.

    Nun lese ich hier aber auch von einer Residenzpflicht, und fürchte selbst mit einer Arbeitsstelle können wir nicht zusammenziehen. Die Zustände in seinem Heim verschlimmern sich maßlos mit jeder Woche, und das Sozialamt ignoriert unsere Bitten nach einer anderen Wohnung, daher ist das für uns der letzte Ausweg, sehr viel länger bis zu einer eventuellen Entscheidung des Widerspruchs kann er eigentlich auch nicht mehr warten.

    Gibt es denn nun eine Möglichkeit?

    Mit den besten Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Til,

      besteht eine Wohnsitzauflage, kann diese nur durch die zuständige Behörde aufgehoben werden. Eventuell kann eine Flüchtlingshilfestelle Sie in diesem Fall unterstützen. Gegebenenfalls ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Maureen c.i

    Bitte habe ich eine Frage, mein Sohn ist 5 Jahre alt und wurde in Spanien geboren, wir zogen nach Bayern und er erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung nach Abs 25.5 und wir zogen nach Wuppertal im Jahr 2013, und bei der Erneuerung seiner Aufenthaltserlaubnis wurde er irrtümlich ausgestellt Eine Erlaubnis nach Abs 33 und nach zwei Jahren wurde sein Status wieder auf abs 25,5 zurückgegeben, aber diesmal mit wohnsitzauflage. Ich möchte wissen, ob diese whonsitzauflage richtig ist, wenn man bedenkt, dass mein Sohn seit mehr als drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat Die endgültige änderung wurde zu seiner wohnsitzgenehmigung gemacht. Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Maureen c.i,

      wir können nicht beurteilen, warum die Behörde diese Auflage erteilt hat. Dies müssen Sie mit der zuständigen Behörde abklären. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist hier durchaus ratsam.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert