Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

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Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

FAQ: Subsidiärer Schutz

Wer kann diesen Status erhalten?

Den subsidiären Schutz können Asylbewerber erhalten, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, wenn die Annahme besteht, dass diesen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Gelten Einschränkungen für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Die erteilte Aufenthaltsgenehmigung gilt in aller Regel befristet auf ein Jahr. Welche weiteren Einschränkungen mit dem subsidiären Schutz einhergehen, können Sie hier nachlesen.

Wie ist der Familiennachzug bei subsidiärer Schutz geregelt?

Gemäß § 36a Aufenthaltsgesetz kann Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Menschen, der unter subsidiären Schutz steht, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.

Der Status "subsidiärer Schutz" greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.
Der Status „subsidiärer Schutz“ greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.

Nur wenige Flüchtlinge erhalten in Deutschland das sogenannte „große Asyl“ gemäß dem deutschen Grundgesetz.

Deutlich mehr erhalten als sogenannte „Konventionsflüchtlinge“ hierzulande Asyl.

Erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft eines Asylbewerbers nicht an, kann ihm dennoch ein subsidiärer Schutz gewährt werden.

Doch was bedeutet ein solcher subsidiärer Schutzstatus für Betroffene? Erhalten subsidiär Schutzberechtigte eine richtige Berechtigung auf Asyl und eine Aufenthaltserlaubnis? Welche Rechte stehen ihnen zu?

Dieser Artikel geht dem besonderen Flüchtlingsstatus auf den Grund.

Wer bekommt den Status „subsidiärer Schutz“?

Ein Asylantrag kann zu fünf Ergebnissen führen. Stellen die Behörden eine Asylberechtigung fest oder sprechen die Flüchtlingseigenschaft zu, wird der Antrag bewilligt. Eine Ablehnung kann hingegen zu:

  • der Gewährung eines subsidiären Schutzes
  • einer Duldung
  • einer Ausweisung oder Abschiebung

führen.

Unter subsidiären Schutz stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wurde, wenn er

stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

  1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
  2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
  3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.“

(§ 4 des Asylgesetzes)

Die Abgrenzungen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus und zur Duldung sind allerdings fließend.

Asylberechtigung, subsidiärer Schutz, Duldung: Wie unterscheiden sich die Asylstatus?

Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.
Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.

Subsidiärer Schutz wird jenen Flüchtlingen gewährt, welchen individuell ein schwerer Schaden droht.

Die Flüchtlingseigenschaft wird hingegen dann anerkannt, wenn die Bedrohung einer gesamten Gruppe aufgrund ihrer Religion, Zugehörigkeit zur Gruppe, Nationalität oder politischen Überzeugung gilt.

Eine Duldung erfolgt dann, wenn eine eigentlich rechtswirksame Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden darf oder kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Betroffene keinen Pass haben oder keine Verkehrsverbindungen in das Herkunftsland bestehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling muss jeden Asylantrag genauestens prüfen. Wird der Status „subsidiärer Schutz“ an Flüchtlinge verliehen, welche alle Voraussetzungen zur Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus erfüllen, liegt ein Verstoß gegen das Flüchtlingsrecht vor.

Welche Rechte und Einschränkungen gelten für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Aufenthaltsgenehmigung

Da der Asylantrag vom Bundesamt abgelehnt wurde, liegt beim subsidiären Schutz keine eigentliche Asylberechtigung vor. Aus diesem Grund sind viele Rechte eingeschränkt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt allerdings zunächst nur ein Jahr und kann anschließend für jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden.

Wohnsitzauflage

In der Praxis werden Menschen mit dem Status „subsidiärer Schutz“ in Deutschland oftmals mit einer Wohnsitzauflage belegt, wenn sie Sozialleistungen – etwa Hartz IV – beziehen. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2016, dass eine solche Auflage nur dann rechtens ist, wenn sie der Integration des subsidiär Schutzberechtigten dient.

Recht auf Arbeit

Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.
Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.

Ganz wie Asylberechtigte können Menschen unter subsidiärem Schutz uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, sofern ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland gilt allerdings ein generelles Arbeitsverbot.

Familienzusammenführung nach § 36a Aufenthaltsgesetz

§ 36a Aufenthaltsgesetz regelt, wann ein Familiennachzug bei Menschen, die unter subsidiärem Schutz stehen, grundsätzlich möglich ist. In Absatz 1 heißt es:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Doch was genau ist unter den humanitären Gründen zu verstehen? Absatz 2 des § 36a Aufenthaltsgesetz definiert:

Humanitäre Gründe im Sinne dieser Vorschrift liegen insbesondere vor, wenn
1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,
2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,
3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder
4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.
[…]

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

203 Gedanken zu „Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

  1. Siegfried

    Hallo, mein Freund ist Syrer mit subsidärem Schutz und hat eine Frau aus Asabeitshan in Deutschland geheiratet. Sie hat bereits einen Sohn aus erster Ehe und beide befinden sich noch im Asylverfahren. Nun habe beide Nachwuchs in Deutschland bekommen. Er selbst befindet sich auch in einer Ausbildung; beide sind ehrenamtlich in der Geminde engagiert.
    Leider dürfen sie nicht zusammenziehen. Die Frau lebt mit beiden Kindern in einer von der Gemeinde angemieteten Wohnung. Er lebt in der gleichen Gemeinde in einer anderen Wohnung und bekommt Hartz IV.
    Kann er eine größere Wohnung für alle in der Gemeiinde anmieten, die vom JobCenter und Gemeinde (event. anteilig) getragen wird? Auch ohne Zustimmung der Gemeinde?

    1. anwalt.org

      Hallo Siegfried,

      sucht sich Ihr Freund ohne Zustimmung der zuständigen Behörde eine Wohnung kann es gut sein, dass er für diese keine Unterstützung erhält. Zudem kann er weitere Ansprüche verlieren, wenn er gegen eine existierende Wohnsitzauflage verstößt. Hier sollten Sie das direkt mit den Behörden klären und erfragen warum ein Zusammenzug nicht möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. M.Mahmood

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen blauen Reisepass für Flüchtlinge ( ich bin Syrer), darf ich damit nach Jordanien reisen? Ich möchte meine Verlobte dort besuchen. Wenn wir in Jordanien heiraten, kann ich sie dann mit einem Antrag später nach Deutschland holen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mohammad

    1. anwalt.org

      Hallo M.Mahmood,

      in der Regel dürfen Sie mit dem Pass in alle Ländern außer in dasjenige, aus dem Sie geflohen sind, reisen. Wenn Sie Ihre Verlobte in Jordanien heiraten, sollten Sie sicherstellen, dass eine solche Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, denn nur so kann eine Familienzusammenführung beantragt werden. Hier sollten Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und auch bei der deutschen Botschaft in Jordanien erkundigen, welche Maßnahmen notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Dar B

    Hallo,

    Ich bin als minderjährige vor 6 jahren nach Deutschland gekommen und habe nach 4 jahren den Susidäre-schutz plus 2-jährige Aufenthaltstitl bekommen

    Meine Frage ist : habe ich eine Chance nach drei jahren Deutsche pass zu beantragen oder

    Steht das gefahr dass ich abgeschoben werde [von der Redaktion geändert]

    Ps:- Ich bin regelmäßig zur schule gegangen und habe gute abschlusse

    LG
    Dar B

    1. anwalt.org

      Hallo Dar B,

      die Einbürgerung beantragen können Sie nach acht Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland. In besonderen Fällen ist dies bereits nach sechs Jahren möglich, wir können jedoch nicht beurteilen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Informieren Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
      In Bezug auf die Gefahr der Abschiebung können wir keine Aussage treffen, da wir dies ebenfalls nicht beurteilen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. AL-ISAWI

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Darf ich mit subsidiärem Schutz und
    Nationalpass nach mein Heimatland Reisen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo AL-ISAWI,

      sofern Sie einen Nationalreisepass bzw. einen Ersatzreisepass besitzen, ist eine Reise ins Ausland in der Regel möglich. Ist allerdings ein Vermerk vom Heimtland enthalten, kann das Probleme bei der Wiedereinreise verursachen und eventuell den subsidiären Schutz aufheben. Eventuell kann vermutet werden, dass keine Bedarf für den Schutz mehr besteht. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Gul A.

    Guten Tag

    Seit 3 jahren habe ich subsidiär Schuts und Seit 2 und halb jahren arbeite ich und ich habe unbefristet arbeitsvertrag und wohne in Munich.
    Kann ich jetzt heiraten und meine Frau aus Afghanistan nachholen? Ich bin hertz krank und wurde zwei mal in Hamburg operiert. Ich bin 25% behindert aber ich schaffe vollzeit. Ich warte auf eure Antwort. Danke im voraus.

    LG
    Gul A.

    1. anwalt.org

      Hallo Gul A.,

      ob ein Familiennachzug möglich ist, sollten Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde abklären. Es kann durchaus sein, dass ein Antrag abgelehnt wird, da Sie noch nicht verheiratet sind bzw. bei Gewährung des Schutzes noch nicht waren. Eien rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten, daher sollten Sie sich im Zweifel an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. saleh

    sehr geehrte Damen und Herren ,

    ich bin ein syrischer Flüchtling , und habe den subsidären Schutz .
    ich habe vor zwei Wochen die Fachsprachprüfung (Zahnmedizin) abgelegt und bestanden nun kann ich meine Berufserlaubnis beantragen allerdings benötigt die Bezirksregierung Düsseldorf einen gültigen Reisepass um die Berufserlaubnis auszustellen , deswegen war ich Heute bei der Ausländerbehörde und habe das geklärt und einen Reiseausweis (Ausländischen Pass ) beantragt aber der Sachbearbeiter hat das nicht bewilligt er meinte , ich muss einen syrischen Pass bei der Botschaft in Berlin beantragen das Problem ist ich kann auf keinen Fall in die Botschaft hinzugehen .
    ich möchte Sie hier fragen ob es eine Ausnahme in meinem Fall gibt oder eine andere Möglichkeit in diesem Fall gilt . Und ob Sie mir empfehlen würden einen neuen Asylantrag zu stellen um den Flüchtlingspass zu bekommen ( das ist ja Zeitaufwändig aber es kann vielleicht sinnvoll sein wenn es die einzige Wahl wäre)

    Herzlichen Dank für eine Auskunft

    mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo saleh,

      da Sie bereits einen Schutz aufgrund eines Antrags besitzen, ist ein zweiter Asylantrag üblicherweise nicht zulässig. Es kann Ausnahmen geben, wenn der Gang in die Botschaft nicht möglich ist, dies müssen Sie jedoch direkt mit der Ausländerbehörde klären und dort auch konkret Ihre Situation vortragen. Im zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Alan

    Hallo!

    ich bin ein syrische Flüchtling, ich habe Sübsidiär Schutz bekommen, und bei der Verlängerung mein Auenthalt, der Sacharbeiter hat mir erzählt , dass ich mein Reisepass verlängern lassen muss.

    aber unsr Reisepass kostet viel und nur für 2 Jahren.

    Es kostet Ca.500€ ,und das kann ich nicht machen, denn ich verdiene wenig Geld , und ich arbeite vorläufig , denn ich werde die schule am August besuchen.

    Ich bin Finanziell unfähig!

    was soll ich tun ?

    1. anwalt.org

      Hallo Alan,

      das sollten Sie mit dem Sachbearbeiter direkt klären. Eventuell kann dieser Ihnen Hinweise geben, ob es andere Möglichkeiten für Sie gibt. In der Regel müssen Reisedokument verlängert werden, wenn dies für den Flüchtling möglich ist. Wir können nicht beurteilen, ob Ihre Umstände eine Ausnahmeregelung begründen würden.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Maher

    Guten Tag,
    Ich komme aus Syrien, habe den subsidiären Schutzstatus erhalten und dieser wurde für zwei Jahren bis Oktober 2019 verlängert. Ich bin bei einer Firma beschäftigt und habe einen Wohnort in NRW.
    Die Frage ist folgendes: darf ich meine Verlobte und ihre Eltern durch die Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen (2 Wochen ) Besuch nach Deutschland einladen? Wenn ja, wie hoch muss mein Einkommen sein und kann ich stattdessen Kontoauszüge mit ausreichendem Guthaben einreichen?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Maher,

      eine pauschale Aussage können wir nicht tätigen, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Eine Einladung kann durchaus möglich sein, das sollten Sie jedoch mit der zuständigen Ausländerbehörde abklären. Diese sollte Ihnen auch mitteilen können, welche Schritte notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Hannah

    Wenn jemand subsidiär schutzberechtigt ist und der Aufenthalt bald ausläuft, wann sollte dann der Antrag auf Verlängerung gestellt werden?

    1. anwalt.org

      Hallo Hannah,

      in der Regel ist nu vorgeschrieben, das vor Ablauf der Geltungsdauer der Antrag auf Verlängerung gestellt werden muss. Wann Sie dies tun, ist Ihnen überlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Thomas M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gilt für subsidiär Schutzberechtigte, die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, in irgendeiner Form eine Vermögensbeschränkung? D.h. dürfen sie Geld aus Erbschaften, von Treuhandkonten etc. empfangen und eigenmächtig verwalten oder kann der Staat darauf zugreifen?

    Herzlichen Dank für eine Auskunft

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas M.,

      sofern Flüchtlinge keine Sozialleistungen vom Staat erhalten, sollte das Vermögen in der Regel keine Rolle spielen. Der Schutzstatus hat üblicherweise nichts damit zu tun, ob ein Flüchtling ein Erbe erhält oder über Konten verfügt. Im Zweifel sollten hier jedoch ein Abwalt konsultiert werden. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. K. Bertels

    Aus welchen Gründen kann die Entscheidung auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. ein Abschiebeverbot nach §60 Abs. 5 widerrufen werden?

    1. anwalt.org

      Hallo K. Bertels,

      eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Die Gründe für eine Abschiebeverbot können vielfältig sein. Fallen diese weg, kann das Abschiebeverbot widerrufen werden. Dies kann daher je nach Einzelfall unterschiedliche Gründe haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Sami m.

    Moin
    Ich habe eine Frage und zwar zählen die Zeiten des Asylverfahrens bei der Einbürgerung von subsidär geschützte ?

    1. anwalt.org

      Hallo Sami m.,

      in der Regel werden die Zeiten des Asylverfahrens bei einer Einbürgerung angerechnet. Genau Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Gabriela H.

    Hallo,
    Ich wollte nur fragen: meine Sohn hat im Dezember letzten Jahr geheiratet mit einem Syrerin. Er ist deutsch und sie hatte subsidiäre Schutz als Aufenthaltserlaubnis gehabt gültig bis zum März 2019; welche Aufenthaltserlaubnis bekommt Sie jetzt? Es ist möglich dass Sie unbefristet bekommt? Dankeschön für den Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, G H.

    1. anwalt.org

      Hallo Gabriela H.,

      welche Aufenthaltserlaubnis Ihre Schwiegertochter erhält, können wir nicht vorhersehen. Dies obliegt der zuständigen Behörde. Dies entscheidet, ob etwas gegen eine weitere Erlaubnis bzw. eine unbefristete spricht. Sie sollten sich hier direkt mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Loretta

    Unser PS ist seit der Geburt bei uns in Dauerpflege. Seine Leibliche Mutter ist aus Syrien und seit 2012 in D. Sie hat anerkannten flüchtlingsstatus. Was ist wenn Sie zurück nach Syrien muss. Unser PS spricht weder ihre Sprache, noch hat er eine Bindung zu Ihr.
    Er wächst religionslos auf.

    1. anwalt.org

      Hallo Loretta,

      bei anerkannten Flüchtlingen ist eine Abschiebung in der Regel nicht möglich und meist auch unwahrscheinlich. In der Regel wird der Aufenthaltsstatus jeder Person einzeln entschieden, also unabhängig von anderen Familienmitgliedern. Sollte die Mutter zurück müssen, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch alle anderen Familienmitglieder ausreisen müssen. Im Zweifel sollten Sie sich an die zuständigen Behörden bzw. an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Alex

    Hallo,

    Ich habe jetzt ein subsidiärer Schutz, das erstes Jahr ist vorbei und jetzt wird für zwei Jahre verlängert.

    Ich habe B2 und Leben in Deutschland erfolgreich bestanden und habe ein kind bekommen meine Freundin ist deutsche und ich bin in der Ausbildung.

    Meine Frage ist , darf jemand mich abschieben.

    1. anwalt.org

      Hallo Alex,

      subsidiärer Schutz bedeutet in der Regel, dass eine Abschiebung in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Entfallen die Gründe für den Schutz, kann eine Abschiebung drohen, sofern keine Duldung ausgesprochen wird. Informieren Sie sich am besten auch bei den Flüchtlingshilfestellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Srinka

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    inwiefern ist es sinnvoll, eine Klage gegen den Bescheid des subsidiären Schutzes einzureichen? Wie hoch sind die Erfolgschancen auf einen nachfolgenden Aufenthaltstitel?

    1. anwalt.org

      Hallo Srinka,

      wir können die Erfolgsaussichten für eine solche Klage nicht einschätzen oder beurteilen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt rechtlich beraten. Eine solchen Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Aydid

    Hallo,

    Mein ist a., ich habe subsidärungsschutz und mein Personalausweis es Gültig bis juni und dieses Monat ich fliege nach malta. Vielleicht kann man Reisepass fliegen, ohner Personalausweis? Danke

    Mit freundlich Größen
    A.

    1. anwalt.org

      Hallo Aydid,

      informieren Sie sich am besten bei der maltesischen Botschaft über die Einreisebestimmungen und welches Visum Sie benötigen. Deutsche Staatsbürger können mit dem Personalausweis einreisen, allerdings dürfte dies für Nicht-EU-Bürger schwierig sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Yousef A.

    Hallo

    Ich habe ein drei jähriger Aufenthalt, meine Verlobte hat vor 3 Wochen das subsidiärer Schutz bekommen, ich und sie kommen aus Syrien und wollen die Eheschließung / Heiratsvertrag im Standesamt machen.

    Geht das subsidiärem Schutz dafür, eine Eheschließung durchzufügen ??
    Wenn NICHT, wass können wir tun.

    Meine Frau hat kein syrisches Pass, nuer ihr syrische Ausweis.

    Vielen Dank für Ihre Antwort meiner Frage

    Gruß

    Yousef A.

    1. anwalt.org

      Hallo Yousef A.,

      für die Eheschließung sind einige Dokumente notwendig, unter anderem auch eine Geburtsurkunde. Wenden Sie sich am besten an das Standesamt an ihrem Wohnort und informieren Sie sich dort, welche Unterlagen Sie benötigen und was Sie tun können, wenn diese nicht vorhanden sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Abdi

    Hallow Herr Anwählt

    Ich wollte wissen, ob man andere moglichkeit hat, wenn er kein Nationpass erhalten kann und nicht mehr möglich ist zu bekommen. Ein freund von mir aus Somalia wollte Deutschreispass die behörden haben ihn gesagt, dass er sein identitet beweissen muss.
    Ich wollte Ihnen nochmal fragen wie er sein Identitet beweisen kann wenn alle papier oder dokumente aus somaliche Bötschaft nicht anerkannt sind

    Herzliche dank

    1. anwalt.org

      Hallo Abdi,

      Reisedokumente werden in der Regel nur dann ausgestellt, wenn die Identität des Antragstellers nachweisbar ist. Ist dies nicht möglich, können üblicherweise auch keine Dokumente ausgestellt werden. Eine andere Möglichkeit ist uns nicht bekannt. Informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde, welche weiteren Optionen bestehen und ob es Ausnahmeregelungen gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Birgit Z.

        Hallo Abdi,

        also so weit ich gelesen habe, so werden Bspw. bei Anträgen auf Familiennachzug, ab und an von seitens der deutschen Behörden DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben, die in Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft im Herkunftsland und Vertrauensärzte durchgeführt werden.
        Da Sie ja hier schreiben, dass ihr Freund Papier / Dokumente über seine Identität besitzt, nur eben werden diese nicht anerkannt, so könnte ihr Freund mal bei der Ausländerhilfe und/oder auch mal bei seiner zuständigen Behörde die ihm seinen Status verlieh nachfragen, ob es möglich sei die Identität mit einem DNA-Test/Nachweis zu beweisen.
        Was jedoch nur dann auch möglich wäre, wenn ihr Freund einen engen Verwandten in Somalia hat, bzw. Eltern, Bruder, Schwester oder gar eigene Kinder.
        Ich gehe schwer davon aus, dass er die Kosten für solch‘ einen DNA-Nachweis selbst tragen müsste. Jedoch ließe sich sicher auf diese Weise nachweisen, dass ihr Freund jener ist, der auch auf seinen Dokumenten benannt ist. Und wenn die deutschen Behörden diese Dokumente nicht anerkennen und zudem ihrem Freund auch noch sagen, er solle beweisen, dass er das auf den Dokumenten auch ist, DANN sollte die deutsche Behörde auch diese Möglichkeit des DNA-Nachweises anstreben, bzw. deren Kontakte hierfür in Bewegung setzen, denn ihr Freund wäre somit ja eindeutig bereit einen Beweis zu liefern.

  20. Musaab

    Hallo !
    ich bin seit sep.2015 in deutschland und ich bin aus Syrien, ich habe zum Glück in April 2017 meinen subsidärungsschutz und es ist nur ein Jahr lang meine Ausländerbehörde ist mein syrisches Reisepass ist ungültig und ich kann nicht zur syrischen Botschaft gehen um mein Reisepass zu verlängern, da ich davor echt und ehrlich Angst habe, ich habe das schon Mal die beamterin in Ausländerbehörde erklärt aber sie meinte,dass ich trotzdem keinen Reiseausweis oder was ähnliches erhalten darf !!! Was empfehlen Sie mir ??? Vielen vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Musaab,

      Personen mit subsidiärem Schutz dürfen Deutschland nicht verlassen, wenn keine Reisedokumente vorliegen und sie erhalten keine Reisedokumente von der Ausländerbehörde. Können Sie nachweisen, dass sie keine Reisedokumente von Ihrem Heimatland erhalten oder der Gang zu Botschaft zu einer Gefährdung führt, kann unter Umständen ein Reisepass für Ausländer erstellt werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, können wir nicht beurteilen, da wir keine rechtliche Beratung anbieten. Wenden Sie sich nochmals direkt an die zuständige Behörde oder an einen Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Birgit Z.

        Entschuldigung,
        aber Ihre Aussage im ersten Satz trift nicht zu. Zumindest habe ich hier auf dieser Seite mittlerweile gut zwei Dutzend mal gelesen, dass man mit dem subsidiären Schutz-Status sehr wohl in andere Länder reisen darf und in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel auch wieder nach Deutschland einreisen.
        Natürlich geht das nur, wenn man auch die nötigen Papiere, bzw. einen Pass zum Reisen hat.

        1. anwalt.org

          Hallo Birgit Z.,

          vielen Dank für den Hinweis, der entsprechende Satz wurde angepasst.

          Ihr Team von anwalt.org

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