Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

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Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

FAQ: Subsidiärer Schutz

Wer kann diesen Status erhalten?

Den subsidiären Schutz können Asylbewerber erhalten, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, wenn die Annahme besteht, dass diesen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Gelten Einschränkungen für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Die erteilte Aufenthaltsgenehmigung gilt in aller Regel befristet auf ein Jahr. Welche weiteren Einschränkungen mit dem subsidiären Schutz einhergehen, können Sie hier nachlesen.

Wie ist der Familiennachzug bei subsidiärer Schutz geregelt?

Gemäß § 36a Aufenthaltsgesetz kann Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Menschen, der unter subsidiären Schutz steht, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.

Der Status "subsidiärer Schutz" greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.
Der Status „subsidiärer Schutz“ greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden.

Nur wenige Flüchtlinge erhalten in Deutschland das sogenannte „große Asyl“ gemäß dem deutschen Grundgesetz.

Deutlich mehr erhalten als sogenannte „Konventionsflüchtlinge“ hierzulande Asyl.

Erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft eines Asylbewerbers nicht an, kann ihm dennoch ein subsidiärer Schutz gewährt werden.

Doch was bedeutet ein solcher subsidiärer Schutzstatus für Betroffene? Erhalten subsidiär Schutzberechtigte eine richtige Berechtigung auf Asyl und eine Aufenthaltserlaubnis? Welche Rechte stehen ihnen zu?

Dieser Artikel geht dem besonderen Flüchtlingsstatus auf den Grund.

Wer bekommt den Status „subsidiärer Schutz“?

Ein Asylantrag kann zu fünf Ergebnissen führen. Stellen die Behörden eine Asylberechtigung fest oder sprechen die Flüchtlingseigenschaft zu, wird der Antrag bewilligt. Eine Ablehnung kann hingegen zu:

  • der Gewährung eines subsidiären Schutzes
  • einer Duldung
  • einer Ausweisung oder Abschiebung

führen.

Unter subsidiären Schutz stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wurde, wenn er

stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

  1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
  2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
  3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.“

(§ 4 des Asylgesetzes)

Die Abgrenzungen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus und zur Duldung sind allerdings fließend.

Asylberechtigung, subsidiärer Schutz, Duldung: Wie unterscheiden sich die Asylstatus?

Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.
Subsidiärer Schutz ist kein Asyl im eigentlichen Sinne.

Subsidiärer Schutz wird jenen Flüchtlingen gewährt, welchen individuell ein schwerer Schaden droht.

Die Flüchtlingseigenschaft wird hingegen dann anerkannt, wenn die Bedrohung einer gesamten Gruppe aufgrund ihrer Religion, Zugehörigkeit zur Gruppe, Nationalität oder politischen Überzeugung gilt.

Eine Duldung erfolgt dann, wenn eine eigentlich rechtswirksame Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden darf oder kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Betroffene keinen Pass haben oder keine Verkehrsverbindungen in das Herkunftsland bestehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling muss jeden Asylantrag genauestens prüfen. Wird der Status „subsidiärer Schutz“ an Flüchtlinge verliehen, welche alle Voraussetzungen zur Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus erfüllen, liegt ein Verstoß gegen das Flüchtlingsrecht vor.

Welche Rechte und Einschränkungen gelten für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz?

Aufenthaltsgenehmigung

Da der Asylantrag vom Bundesamt abgelehnt wurde, liegt beim subsidiären Schutz keine eigentliche Asylberechtigung vor. Aus diesem Grund sind viele Rechte eingeschränkt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt allerdings zunächst nur ein Jahr und kann anschließend für jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden.

Wohnsitzauflage

In der Praxis werden Menschen mit dem Status „subsidiärer Schutz“ in Deutschland oftmals mit einer Wohnsitzauflage belegt, wenn sie Sozialleistungen – etwa Hartz IV – beziehen. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2016, dass eine solche Auflage nur dann rechtens ist, wenn sie der Integration des subsidiär Schutzberechtigten dient.

Recht auf Arbeit

Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.
Stehen Sie unter subsidiärem Schutz, dürfen Sie arbeiten.

Ganz wie Asylberechtigte können Menschen unter subsidiärem Schutz uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, sofern ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland gilt allerdings ein generelles Arbeitsverbot.

Familienzusammenführung nach § 36a Aufenthaltsgesetz

§ 36a Aufenthaltsgesetz regelt, wann ein Familiennachzug bei Menschen, die unter subsidiärem Schutz stehen, grundsätzlich möglich ist. In Absatz 1 heißt es:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Doch was genau ist unter den humanitären Gründen zu verstehen? Absatz 2 des § 36a Aufenthaltsgesetz definiert:

Humanitäre Gründe im Sinne dieser Vorschrift liegen insbesondere vor, wenn
1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,
2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,
3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder
4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.
[…]

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

203 Gedanken zu „Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status

  1. Amir

    Guten morgen . Liebes anwalts team
    Ich habe habe asyl Blau pass Neiderlassungerlaubnis und habe ich 5 jahre gearbeitet und arbeite ich immer noch weiter. Meine frage Ich möchte meine Asyl pass zu meiner Heimat pass beantragen. Kann ich beantragen ?
    Veilen Dank
    Mfg Amir

    1. anwalt.org

      Hsllo Amir,

      dies sollten Sie direkt mit der Ausländerbehörde abklären. Es kann durchaus sein, dass ein Beantragung des Heimatpasses dazu führt, dass der Flüchtlingsstatus aufgehoben wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Janßen, K.

    Guten Tag, liebes Anwaltsteam,

    ich betreue in NRW seit 1/1/2 Jahren einen Teil einer syrischen Familie (Palästinenser), die 2015 nach Deutschland kam.
    Mutter, zwei erwachsene Söhne (dreijäriger Aufenthaltsstatus) sowie ein weiterer vierjähriger Sohn. Die Mutter (Sprachkurs B1 bestanden) hat den sog. „Subsidiären Schutz“ und klagt nun vor dem VG Düsseldorf auf einen dreijährigen Flüchtlingsstatus. Mann und zwei weitere erwachsene Töchter leben noch in Damaskus und werden vom Assad-Regime drangsaliert. Welche Möglichkeiten gibt es, einen zeitnahen Familiennachzug für die in Syrien zurückgebliebenen Famiienmitglieder zu ermöglichen, damit die Mutter ihre posttraumatischen Belastungsstörungen überwinden und ihr Leben endlich wieder neu ordnen kann. Die Situation, daß der vierjährige Sohn seinen Vater nicht sehen kann, Vater und Mutter getrennt sind und der Rest der Familie von den Soldaten des Assad-Regimes bedroht werden, ist für die Familie insgesamt unerträglich. Die 17. Kammer wird vermutlich nicht pro „Familiennachzug“ entscheiden, wenn nicht neue Beweismittel oder Tatsachen vorgebracht werden können.
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.

    1. anwalt.org

      Hallo Janßen, K.,

      wenn bereits ein Antrag auf Familiennachzug gestellt wurde, obliegt es der Behörde zu entscheiden, ob dieser positiv beschieden wird oder nicht. Inwiefern eine Härtefallregelung angewendet werden kann, ist nur durch eine rechtliche Beratung zu klären. Eine solche können wir nicht anbieten und empfehlen daher, dass Sie dies mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Lothar

    Mehrere von mir betreute Syrer mit subsidiärem Schutz erhielten statt einem Jahr nur ein halbes Jahr bzw. ein dreiviertel Jahr Aufenthaltserlaubnis, weil deren nationalen Pässe in dieser Zeit ablaufen.
    Ist die Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr), davon abhängig, ob ein gültiger Nationalpass vorhanden ist. Kurios wäre es, wenn der Nationalpass eine Woche nach Erteilung des subsidiären Schutzes ablaufen würde, denn dann würde die Aufenthaltserlaubnis statt einem Jahr nur eine Woche gelten.

    1. Mario

      Guten Tag, einem meiner syrischen Schützlinge ist genau das Selbe passiert, statt 12 Monaten hat er nur 9 Monate subsidiären Schutz erhalten. Offenbar ist in manchen Fällen die Anerkennung an den Nationalpass (oder Reisepass?) gekoppelt.

      Auch hört man immer häufiger davon, dass zur Verlängerung des subsidiären Schutzes ein gültiger Reisepass des jeweiligen Landes benötigt wird und ggf. bei der Botschaft neu beantragt werden muss (Kosten ca. 500 Euro). Mein Schützling möchte jedoch auf gar keinen Fall in die syrische Botschaft gehen (verständlicherweise).

      Im Internet kann ich leider – bis auf Lothars obigen Beitrag vom 19. Mai 2017 – überhaupt keine Informationen zu diesem Thema finden. Auch von der lokalen Ausländerbehörde bekommt man unterschiedliche Aussagen dazu. Kann hier jemand weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar!

      1. anwalt.org

        Hallo Mario,

        wenn dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, seinen Pass zu verlängern (und somit das Hochheitsgebiet des Landes, aus welchem er geflüchtet ist, zu betreten), kann er bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Mit diesem kann er die Verlängerung des Status beantragen.

        Ihr Team von anwalt.org

  4. Artem

    Guten Tag! Kann ein Syrer, dem ein subsidärer Schutz gewährt wurde, seinen syrischen Reisepass zurückbekommen? Dieser wurde ihm von der Ausländerbehörde entzogen. Dafür hat er den Aufenthaltstitel und den deutschen „Reiseausweis“ bekommen.

    1. anwalt.org

      Hallo Artem,

      wir können nicht beurteilen, auf welcher Grundlage der Pass einbehalten wurde, daher sollten Sie sich hier direkt an die zuständige Behörde wenden und dies klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Roni

    Guten Tag,

    ich besitze eine niederlassungserlaubis (unbefristet ) lebe seit 23 Jahren in Deutschland aber habe keine Dokumente aus Syrien weswegen ich nur einen kartenausweisersatz erhalten habe. Vor 2 Jahren habe ich einen ayslfolgeantrag erstellt und mir wurde nur der Schutzstatus ausgesprochen. Meine Frage wäre, wird mir nun meine niederlassungserlaubnis entzogen?
    Bekomme ich endlich einen reiseausweis ? (Zwei aus meiner Familie wurde der Asylantrag positiv entschieden. )

    Vielen dank.
    Mfg Roni

    1. anwalt.org

      Hallo Roni,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und den Status Ihrer Niederlassungserlaubnis klären. Wir können leider nicht beurteilen, inwieweit die Behörde hier handeln wird. Während Sie sich im subsidiären Schutz befinden, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf einen Flüchtlingspass, wenn Sie keine Dokumente aus Ihrem Heimatland besitzen. In Ausnahmefällen, kann jedoch eine solcher Pass dennoch erstellt werden. Hier sollten Sie sich an eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Mubarak s.

    Hallo,

    Ich heiße Mubarak, ich komme aus
    Somalia.
    Ich wohne seit dem 20. 09. 2013
    in Deutschland.
    Ich habe subsidiäre schützt benommen und ich möchte wiesen
    nach dem ein Jahr wenn ich 2 Jahre Verlängerung bekomme,
    darf ich Reisepass kriegen
    wenn ich nicht möglich eine Reisepass in Meine Heimat bekomme kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Mubarak s.,

      Sie können einen Reisepass bei der Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen.
      Von den deutschen Behörden erhalten Sie, falls dies nicht möglich ist, einen Ausweisersatz. Mit diesem dürfen Sie Deutschland allerdings nicht verlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Björn F.

    Hallo,
    die Syrer in unserem Flüchtlingsheim bekommen mittlerweile fast alle nur noch subsidiären Schutz, aber die Ausländerbehörde (Berlin) stellt die Aufenthaltstitel durchweg mit einer Gültigkeit von 3 Jahren aus. Was gilt denn dann: das gesetzlich vorgegebene Aufenthaltsrecht von 1 Jahr oder die auf dem Aufenthaltstitel aufgedruckten 3 Jahre?

    1. anwalt.org

      Hallo Björn F.,

      subsidiärer Schutz kann zunächst für ein Jahr gewährt und dann um zwei Jahre verlängert werden. Gewährt die Behörde diese drei Jahre von vornherein, ist dieser Bescheid in der Regel auch gültig. So sind keine Anträge auf eine Verlängerung notwendig.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Andi

    Hallo liebes Anwalt.org-Team,

    ich betreue einen Flüchtling aus Somalia. Dieser hat den subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Aufgrund seiner Geschichte möchte dieser jedoch auf einen besseren Titel klagen. Die Fristen sind noch gewahrt.
    Der Klient hat aber eine schwer herzkranke Mutter, die er eigentlich nachziehen lassen wollte. Durch das Asylpaket II hat dieser bis März 2018 ja keine Chance auf Familiennachzug.
    Nun meine Frage, gibt es eine alternative Möglichkeit, die Mutter doch nachzuholen und wie wären die Schritte?

    1. anwalt.org

      Hallo Andi,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt für Asylrecht oder eine Flüchtlingsberatungsstelle zu wenden, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Andere rechtlich mögliche Optionen sind uns darüber hinaus nicht bekannt, sodass hier eine rechtliche Beratung ratsam ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Karin S.

    Hallo,
    ich betreue einen Syrer, der subsidiären Schutz bekommen hat. Er hat jetzt in den Osterferien ein Praktikum absolviert und sie waren so begeistert, dass Sie ihm einen Ausbildungsplatz für 2018 anbieten wollen. Eine Ausbildung in 2017 ist nicht möglich, da sie den Platz für dieses Jahr schon vergeben haben und die Deutschkenntnisse des Syrers auch noch nicht ausreichend sind. Kann er den Ausbildungsvertrag unterschreiben und wie wirkt sich das auf seinen subsidiären Schutz aus?
    Schöne Grüße, Karin

    1. anwalt.org

      Hallo Karin S.,

      ein subsidiärer Schutz wird in der Regel zunächst für ein Jahr und nach Antrag um zwei weitere Jahre verlängert. Während dieser Zeit besteht ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt und eine Ausbildung ist möglich. Eine Ausbildung hat üblicherweise keinen direkten Einfluss auf den Status des subsidiären Schutzes. Weitere Informationen kann Ihnen die zuständige Ausländerbehörde mitteilen. Auch eine Flüchtlingsberatungsstelle kann unterstützend zur Seite stehen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Zakarya

    Schönen Guten Tag,
    ich bin ein Flüchtling und ich habe den subsidiären Schutz bekommen. Ich arbeite nicht weil ich eine Ausbildung mache.Ich habe bitte eine Frag, ich werde eine Frau,die aus Weißrussland kommt heiraten. Wir werden in Berlin heiraten. Bekommt sie eine Sozialhilfe wie ich,bis wir arbeiten können? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    Mit Freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Zakarya,

      wir können nicht beurteilen, ob Ihre Frau berechtigt ist, Sozialhilfe zu empfangen. Sie kann einen entsprechenden Antrag stellen. Sie sollten sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde erkundigen, welche Voraussetzungen sie erfüllen muss.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Katja W.

    Hallo,
    Wir haben 2 Pflegekinder mit subsidären Schutz aufgenommen. Sie bekommen in der Regel einen Ersatzreisepass von der Ausländerbehörde bei gestellten Antrag. Können wir mit den Kindern auch außerhalb der EU verreisen? Danke!

    1. anwalt.org

      Halolo Katja W.,

      handelt es sich um ein Ersatzreisdokument, können in der Regel auch Reisen ins Ausland außerhalb der EU unternommen werden. Sie sollten sich bei Unsicherheiten bei der Ausländerbehörde informieren, ob die ausgestellten Dokumente einen Reisepass darstellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Germaine

    Hallo,
    Ich betreue einen 17 jährigem Syrer. Seine Brüder möchten, dass er von Bayern zu Ihnen nach Nordrhein-Westfalen zieht. Er besitzt den subsidiären Schutz. Zudem möchte er aber nicht umziehen.
    Kann er mit seinem subsidiären Schutz einfach so in ein anderes Bundesland umziehen und muss er dazu sein Einverständnis geben?
    Oder können die Brüder alles alleine in die Wege leiten?

    Mit freundlichen Gruß
    Germaine

    1. anwalt.org

      Hallo Germaine,

      in der Regel dürfen Personen mit subsidiärem Schutz nicht frei entscheiden, wo sie wohnen. Sie müssen in dem Bundesland bleiben, in dem der Antrag gestellt und genehmigt wurde. In diesem Fall ist es empfehlenswert sich direkt an die zuständige Ausländerbehörde zu wenden oder auch eine Flüchtlingshilfestelle zu kontaktieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Selman

    Hallo Guten Tag

    Können Sie mir bitte erklären (Ersatzpass )

    1. anwalt.org

      Hallo Selman,

      haben Sie keinen Reisepass Ihres Heimatlandes mehr, können sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Dies beantragen Sie bei der Botschaft Ihres Heimatlandes.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Stefan R.

    Schönen guten Tag.

    Ich arbeite als stellvertretender Fuhrparkleiter bei einer Spedition. Nun möchten wir auch Berufskraftfahrer ausbilden. Der Bewerber hat allerdings nur
    subsidiären Schutz. Dafür gibt es ein gerichtliches Urteil. Wir möchten Ihm die Ausbildung gerne ermöglichen, da er bereits in einem Praktikum seinen willen gezeigt hat, etwas zu erlernen. Er macht auch im Sommer seine Mittlere Reife. Die Befürchtung ist jedoch, das er während der Ausbildung abgeschoben werden könnte. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir bei dieser Frage weiter zu helfen.

    Mit freundlichem Gruß

    Stefan R.

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan R.,

      der subsidiäre Schutz wird in der Regel zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag um zwei weitere Jahre verlängert werden. Während dieser Schutz besteht, gilt ein Abschiebungsverbot, sodass hier eine Abschiebung zunächst nicht statt finden kann. Wir können jedoch nicht beurteilen, ob einem Verlängerungsvertrag stattgegeben oder wie nach Ablauf des Schutzes weiter verfahren wird. Eventuell kann Sie hier eine Flüchtlingshilfestelle unterstützen oder Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterhelfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Sami

    Hallo,
    darf man mit subsidiären Sutzstatus nach Heimat reisen?

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Sami,

      sofern Sie einen Nationalreisepass oder einen Ersatzpass besitzen, sind Reisen ins Ausland in der Regel zulässig. Haben Sie keinen Pass, sind nur Reisen innerhalb Deutschlands möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Tanja

    Hallo,
    mein Freund hat subsidiärer Sutzstatus bekommen. Dürfen wir in Deutschland heiraten? Ich arbeite und ich habe eine Blaukarte. Kann er zu mir umziehen? Er wohnt in NRW, ich in Niedersachsen.

    1. anwalt.org

      Hallo Tanja,

      liegen aller erforderlichen Unterlagen für eine Eheschließung vor, kann dies in der Regel geschehen. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kann Ihnen das Standesamt mitteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Naser

    Guten Tag,
    Ich möchte bitte wissen, wenn einem subsidiären Schutz gewährt wurde, darf man ins Ausland beispielsweise in die Türkei reisen oder nicht?
    Vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Naser,

      sofern Sie einen Nationalreisepass oder einen Ersatzreisepass besitzen, ist eine Reise ins Ausland in diesem Fall in der Regel möglich.
      Ohne Pass sind üblicherweise nur Reisen innerhalb von Deutschland möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Naser

        Vielen Dank für Ihre Antwort

  18. Oliver

    Hallo, wir betreuen einen jungen Geflüchteten aus Syrien: er hat subsidiären Schutz, der im Juli 2017 endet (nach einem Jahr), er hat sehr schnell deutsch gelernt und die Chance, im Oktober eine Ausbildung zu beginnen, die Ausbildungsstelle verlangt jedoch, dass er eine Verlängerung des Aufenthaltstitel nachweist. Können Sie uns sagen, wie das Verfahren zur Verlängerung des subsidiären Schutzes läuft: Ab wann kann man die Verlängerung beantragen? Und in welcher Form muss dieser Antrag erfolgen?

    1. anwalt.org

      Hallo Oliver,

      in der Regel kann der subsidiäre Schutz nach dem ersten Jahr um zwei weitere Jahre verlängert werden. In der Regel muss der Antrag auf Verlängerung bei der Behörde erfolgen, die den subsidiären Schutz gewährt hat. Wie das Verfahren im einzelnen abläuft, können wir nicht sagen, jedoch können Sie bei der Behörde erfragen welche Schritte für den Antrag notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Mohammad

    Hallo,

    Seit vier Monaten habe ich den Bescheid als subsidiärer Schutz , nach dem Bescheid habe ich bei einer Firma angestellt und verdiene gut.
    Kann ich meine Frau von Syrien holen oder soll ich noch ein Jahr warten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. anwalt.org

      Hallo Mohammad,

      da in Ihrem Fall der subsidiäre Schutz nach dem 17.03.2016 erteilt wurde, gilt hier eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann keine Antrag auf Familiennachzug gestellt werden. Erst nach dem 16.03.2018 ist dies wieder möglich. Dann müssen Sie innerhalb von drei Monaten den Antrag stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Khalil

    Hallo

    Ich habe den subsidiären Schutz im Jahr 2013 bekommen, habe den Bescheid des Gerichts leider nicht widersprochen und es ist jetzt nicht möglich für mich meinen Status zu verändern. Meine Frage ist, wann darf ich mich im Prinzip für die deutsche Bürgerschaft zu beantragen falls ich keine Sozialhilfe bzw. Harz4 bekomme und das C1 Zertifikat gekriegt habe? Ihre Webseite erläutert, dass Flüchtlinge können sich nach 6 Jahren einen Antrag für die Bürgerschaft stellen. Bin ich ein Flüchtling und daher diesen Antrag für die Bürgerschaft nach 6 Jahren stellen kann oder nicht?

    Ich habe alle Voraussetzungen gelesen und ich erfülle sie alle, aber ich bin nicht sicher wegen dieser 6 Jahre Regelung.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Khalil,

      in der Regel ist solch ein Antrag nach sechs Jahren möglich. Ob dies für Sie früher möglich ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie direkt bei der zuständigen Behörde erfragen. Auch können Sie sich für weitere Fragen an einen Anwalt oder eine Flüchtlingsberatungsstelle wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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