Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

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Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

FAQ: Familiennachzug

Was bedeutet Familiennachzug im Asylrecht?

Eine Familienzusammenführung bedeutet im Asylrecht, dass Asyl- oder Schutzberechtigte, ihren engsten Verwandten nach Deutschland nachholen dürfen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch ist der Nachzug in der Regel nur für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern Minderjähriger möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Neben dem Visum für die Familienmitglieder ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Welche Unterlagen neben den Ausweisdokumenten, dem Einreisevisum und Geburtsurkunden noch notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Ist Familiennachzug mit subsidiärem Schutz möglich?

Rechtlich geregelt wird der Familiennachzug bei subsidiärem Schutz durch § 36a Aufenthaltsgesetz. Dieser definiert, dass ein Nachzug möglich ist, wenn für Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, lesen Sie hier.

Familienzusammenführung in Deutschland

Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!
Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!

Allein in einem fremden Land, während Ehepartner und Kinder im Heimatland warten: Dieses Szenario ist für die meisten Menschen mit Familie ein Alptraum. Doch oftmals lassen nationale Bestimmungen zumindest zeitweilig keine anderen Möglichkeiten offen.

Spätestens, wenn der eigene Status im neuen Land geklärt ist, können viele Ausländer einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und ihre Lieben auf diesem Weg wieder nah bei sich haben.

Doch welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug nach Deutschland? Dürfen Flüchtlinge einen entsprechenden Antrag stellen? Und welche Rechte haben Ausländer, die dank Nachzug ins Land kommen? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Familien- und Ehegattennachzug.

Die Familienzusammenführung folgt diesem Grundsatz:

Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert. (§ 27 AufenthG)

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.
Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.

Eine Voraussetzung des Familiennachzugs ist, dass ein Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzt. Hier sind zwei Fälle möglich:

  • Derjenige ist Deutscher
  • Derjenige ist Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis

Je nachdem, welche Konstellation zutrifft, greifen andere Regelungen.

Grundsätzlich finden sich alle Richtlinien zum Familien- und Ehegattennachzug in den Paragraphen 28 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

  1. Ehegatten eines Deutschen,
  2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
  3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. (§ 28 AufenthG)

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

  1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und
  2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. (§ 19 AufenthG)

Es wird deutlich, dass eine Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger deutlich leichter zu gestalten ist, als der Familiennachzug zu Ausländern in Deutschland.

Der Familiennachzug zu Deutschen: Ist ein Visum zur Familienzusammenführung nötig?

Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.
Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.

Viele Besucher aus anderen Ländern können nur mit einem gültigen Visum in Deutschland einreisen. Für kurze Besuche eignen sich Touristenvisa, für längere oder dauerhafte Aufenthalte ist diese Visumsform nicht ausreichend.

Vereint sich eine Familie wieder, möchten die im Ausland verbliebenen Angehörigen selbstverständlich unbegrenzt bei ihrem in Deutschland lebenden Familienmitglied bleiben.

Ein entsprechender Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch meist nur dann erfolgen, wenn sich die Antragsteller schon hierzulande aufhalten.

Aus diesem Grund ist für eine erfolgreiche Familienzusammenführung vorab ein Visum zur Einreise nötig. Dieses muss bei der Auslandsvertretung Deutschlands im Heimatland der Familien beantragt werden – also bei der deutschen Botschaft.

Die entsprechende Behörde verlangt eine Reihe von Nachweisen, bevor Sie eine Entscheidung bezüglich des Visums trifft. Da oftmals Originaldokumente verlangt werden, kann das deutsche Familienmitglied die passenden Nachweise ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen.

Folgende Nachweise sind mindestens zu erbringen:

  • Nachweis, dass der/die Zuziehende Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlangt hat. Verlangt wird hier das Niveau A1 des Goethe-Instituts
  • Kopie des Personalausweises
  • Eine formlose Einladung des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
  • Beim Nachzug eines Ehegatten: Heiratsurkunde
  • Drei Passbilder des Antragsstellers
Da Ausländerbehörden und Botschaften in Sachen Visum für die Familienzusammenführung Hand in Hand arbeiten, können die notwendigen Unterlagen bei beiden Behörden vorgelegt werden.

Wird dem Visumsantrag zugestimmt, ist eine Einreise nach Deutschland für die Familien möglich. Doch Vorsicht: An diesem Punkt wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis erworben – lediglich ein Visum.

Zu Ausländern in Deutschland ziehen: Diese Nachweise sind erforderlich

Das Prinzip funktioniert ähnlich, wenn Familienangehörige zu einem Nicht-Deutschen ziehen möchten, der eine Aufenthaltserlaubnis hierzulande besitzt. Allerdings verlangt das Recht hier nach deutlich mehr Nachweisen, bevor ein entsprechendes Visum zum Ehegatten- oder Kindernachzug erteilt wird.

Zum einen muss ausreichend Wohnraum für die ganze Familie vorhanden sein. Hier können Sie beispielsweise einen Mietvertrag vorlegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Lebensunterhalt für alle gesichert ist. Hier dient in der Regel ein Arbeitsvertrag oder eine Steuererklärung als Nachweis.

Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge: Voraussetzungen und Fristen

Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.
Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.

Ist das Asylverfahren endlich durchlaufen, möchten viele Flüchtlinge so schnell wie möglich mit ihrer Familie vereint sein.

Leben beispielsweise Kinder oder Ehepartner noch in ihrem Heimatland, können Asylberechtigte diese auf Antrag nach Deutschland holen.

Allerdings ist dies nicht für jede Form der Aufenthaltsgestattung möglich: Es gelten enge Richtlinien zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge.

Welcher Status berechtigt Flüchtlinge zum Familiennachzug?

Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten, können verschiedene Status aufweisen:

  • Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes
  • Anerkannter Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Subsidiärer Schutz
  • Duldung

Je nachdem, welchen Status Sie haben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen, oder nicht.

Asylberechtigte und Flüchtlingsstatus

Haben Sie eine Asylberechtigung oder einen Flüchtlingsstatus erhalten, dürfen Sie Ihre nahe Verwandschaft auf Antrag in Deutschland einreisen lassen. Dies betrifft allerdings nur Ehepartner und Kinder – bzw. Eltern für minderjährige Flüchtlinge.

Entferntere Verwandte fallen also nicht unter diese Regelung und müssen sich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, regulär um ein Visum bemühen.

Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden:

  • Sie stellen den Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monate nach der Anerkennung
  • Der Antrag wird nach mehr als drei Monaten gestellt

Im ersten Fall entfallen bestimmte Beschränkungen und Ihre Familienangehörige erhalten ein sogenanntes „Familienasyl“ leichter. Dieses greift im Übrigen auch, wenn sich alle Mitglieder bereits in Deutschland aufhalten, aber manche noch keine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind im § 29 AufenthG festgehalten:

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines […] kann von den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 und des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn

  1. der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und
  2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
Experten empfehlen daher, den entsprechenden Antrag so schnell wie möglich zu stellen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.

Verstreichen mehr als drei Monate vom Zeitpunkt der Anerkennung an, müssen Sie deutlich mehr Nachweise erbringen, bevor Ihre Familie sich Ihnen anschließen kann. Es gilt zu beweisen, dass Sie ohne Hilfe für Ihre Familie aufkommen können. Dazu zählt, dass Sie genug Geld verdienen, ausreichend Wohnraum vorweisen können und die gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung Ihrer Angehörigen finanzieren können.

Außerdem müssen Ihre Familienmitglieder die deutsche Sprache zu einem gewissen Grad beherrschen und dies auch nachweisen. An dieser Stelle wird darauf geachtet, dass sich diejenigen zumindest rudimentär auf Deutsch verständigen können. Verlangt wird das Sprachniveau A1. Möchten Sie Kinder unter 16 Jahren nach Deutschland holen, entfällt die Pflicht zum Sprachnachweis.

All diese Voraussetzungen sind zu Familienzusammenführung jedoch nicht notwendig, wenn Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Anerkennung Ihres Asylstatus stellen

Subsidiär Schutzberechtigte: Ist ein Familiennachzug möglich?

Als subsidiär Schutzberechtigter bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, danach muss Ihr Status erneut geprüft werden. Bis Anfang 2016 hatten auch Menschen mit diesem Status das Recht auf Familienzusammenführung.

Gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ist ein Familiennachzug zu Personen, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung als subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, bis zum Stichtag des 16. März 2018 nicht möglich. Das heißt: Personen, denen der subsidiäre Schutz bereits zuerkannt wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 17. März 2016 erhalten haben, können den Familiennachzug sofort beantragen. Übrigens: Auch, wenn der subsidiär Schutzberechtigte minderjährig und allein in Deutschland ist, hat er in den ersten zwei Jahren kein Anrecht auf eine Familienzusammenführung, sofern die rechtlichen Bestimmungen nicht erfüllt sind.

Befinden sich Ihre Angehörige allerdings in einem Flüchtlingscamp in dem Libanon, der Türkei oder in Jordanien, kann Ihre Familie womöglich in einem sogenannten „Kontingent“ Zugang nach Deutschland erlangen.

Neue Regelungen seit 2018: § 36a AufenthG

Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.
Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.

Eine sogenannte „humanitäre Entscheidung“ kann dazu führen, dass ein Familien- oder Ehegattennachzug innerhalb der ersten zwei Jahre erlaubt wird. Dies wird von der zuständigen Ausländerbehörde entschieden.

Mit der Schaffung des § 36a im AufenthG wurde Mitte 2018 die derzeit gültige rechtliche Grundlage für den Familiennachzug bei subsidiärem Schutz geschaffen. Hier ist definiert, wann dieser grundsätzlich möglich ist. Es gilt diesbezüglich Folgendes:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Was in diesem Zusammenhang unter humanitären Gründen zu verstehen ist, wird im zweiten Absatz des Paragraphen genauer bestimmt. Demzufolge kann ein Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzbedürftigen stattfinden, wenn:

1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,

2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,

3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder

4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.

Sollte ein Rechtsanwalt die Familienzusammenführung für Flüchtlinge in die Wege leiten?

Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.
Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.

Oftmals führt ein Antrag auf Familiennachzug dazu, dass die kontaktierte Ausländerbehörde eine erneute Prüfung des Asylstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erbittet.

Findet beispielsweise eine Re-Evaluierung Ihres Falles statt und Ihr Status wird auf den subsidiären Schutz begrenzt, kann Ihre Familie nicht nachkommen.

Stellt ein Rechtsexperte – etwa ein Fachanwalt für Migrationsrecht – den Antrag an Ihrer Stelle, kann obiges Szenario vermieden werden.

Seit der Verabschiedung des Asylpaket II werden mehr Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt eingestuft – sodass die Zahl derjenigen, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, proportional sinkt.

Antrag stellen: Welche Unterlagen sind für eine Familienzusammenführung notwendig?

Der erste Schritt ist geschafft: Ihre Familie hat ein Visum bekommen und konnte damit in Deutschland einreisen. Nun ist es an der Zeit, eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Familiennachzuges zu beantragen.

An dieser Stelle wird noch einmal geprüft, ob zum Kinder- oder Ehegattennachzug die Voraussetzungen erfüllt sind. Den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ reichen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Pass – bei Kindern der Kinderpass
  • Gültiges Einreisevisum
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Deutschkenntnisse oder Anmeldung in einer Sprachschule
  • Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder – eine Aufnahmeerklärung einer Schule reicht ebenfalls aus
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Biometrisches Passbild

Findet die Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Ausländer statt, müssen die weiteren Voraussetzungen ebenfalls erneut überprüft werden:

  • Nachweis, dass genug Wohnraum zur Verfügung steht – Mietvertrag o.Ä.
  • Nachweis, dass der Lebensunterhalt Aller gesichert ist – Arbeitsvertrag oder Steuerbescheid
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.

Beachten Sie: Jeder einzelne Fall wird genauestens von der Behörde überprüft. Je nach Situation können noch weitere Dokumente verlangt werden.

Ein entsprechender Aufenthaltstitel kann höchstens für die Dauer ausgestellt werden, in welcher der in Deutschland Lebende verweilen darf.

Haben Sie als Familienvater beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, dürfen Ihre nachgezogenen Familienmitglieder nicht länger als Sie hierzulande bleiben. In der Regel enden somit alle Aufenthaltstitel Ihrer Familie zum selben Zeitpunkt.

Wie wird bei einer Familienzusammenführung eine Krankenversicherung erlangt?

Hierzulande gilt eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Antragsstellung auf ein Aufenthaltsrecht vorgelegt werden. Doch wie kommen neu zugezogene Ausländer an eine solche Versicherung?

An dieser Stelle greift die Familienversicherung. Ob Ehepartner oder Kinder: Sie können Ihre Familienmitglieder bei sich mitversichern lassen. Dazu sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren und einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald der Zugezogene eine eigene Arbeit aufnimmt, welche mit mehr als 400 Euro vergütet wird, muss er eine eigene Krankenversicherung aufnehmen.

Welche Rechte haben Zugezogene?

Ziel einer Familienzusammenführung ist es nicht nur, eine bestehende Familie wieder zu vereinen – vielmehr sollen alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich hierzulande zu integrieren. Dazu gehört auch, dass eine Arbeit aufgenommen werden kann.

Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.
Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.

Sofern jene Person, welche die Familienzusammenführung ermöglichte – indem sie eine Aufenthaltserlaubnis erlangte – arbeiten darf, haben auch Zugezogene ein Recht auf Arbeit. Dies gilt allerdings erst ab Vollzug von dem Familiennachzug – das Visum allein reicht nicht aus.

Die Bürokratie Deutschlands greift allerdings auch bei der Arbeitserlaubnis erneut: Ein entsprechender „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ ist bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, sobald Sie eine passende Stelle gefunden haben.

Auch bei einer Familienzusammenführung aus Asyl- und Flüchtlingsgründen dürfen in der Regel alle Familienmitglieder arbeiten. In den seltenen Fällen eines Familiennachzugs zu einem subsidiär Schutzberechtigen ist eine Arbeitsaufnahme ebenfalls möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

693 Gedanken zu „Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

  1. Sawsan

    Hallo,
    Ich bin EU bürgerin w habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis November. Ich bin nach Deutchland seit Juni gekommen. Früger habe ich im Libanon gelebt, und dort geheiratet. Mein Mann hat ein Faniensmzusammenführung Visum benatragt, aber er steht immer noch auf der Warteliste für einen Termin, und das kann noch dauer. Meine Frage ist, ich habe einen neuen Job gefunden, unbefristeter Arbeitsvertrag, dann würde die Lebensunterhalt gesichert, aber könnte die Probezeit ein Problem stellen? Oder als EU und auf Grund den Freizüzigkeitrecht Gesetz, könnte die Nachweis für den gesicherten Lebensunterhalt verzichtet sein? Die Ausländerbehörde antwortet gar nicht, nicht telefonish oder per Email. Ich bitte um Rat.

  2. Sawsane

    Hallo,
    Ich bin EU bürgerin w habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis November. Ich bin nach Deutchland seit Juni gekommen. Früger habe ich im Libanon gelebt, und dort geheiratet. Mein Mann hat ein Faniensmzusammenführung Visum benatragt, aber er steht immer noch auf der Warteliste für einen Termin, und das kann noch dauer. Meine Frage ist, ich habe einen neuen Job gefunden, unbefristeter Arbeitsvertrag, dann würde die Lebensunterhalt gesichert, aber könnte die Probezeit ein Problem stellen? Oder als EU und auf Grund den Freizüzigkeitrecht Gesetz, könnte die Nachweis für den gesicherten Lebensunterhalt verzichtet sein? Die Ausländerbehörde antwortet gar nicht, nicht telefonish oder per Email. Ich bitte um Rat.

  3. Idris

    Hallo , ich bin Idris. Ich komme aus Tadschikistan und ich mache Ausbildung als Hotelfachmann 3 Lehrjahr. Ich habe in 10.01.2021 verheiratet und ich möchte meine Frau kommt bei mir aber mein Aufenthaltstitel gültig bis 31.08.2021. Wie kann ich meine Frau ziehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Idris

  4. H bibi

    Guten Tag   

     Ich habe ihnen diese E-Mail  geschickt  weil ich unbedingt  Hilfe brauche.

    lch bin 19 Jahre alt  und bin   schwanger und mein  Ehmann ist in heimatsland Pakistan ich bin in der 2 Monat schwanger

    Mein Mann hat ein Termin  in islamabad Botschafte   geholt  aber  dieses Termin ist in  1 Jahr  und das ist zu  lang  ich will das meine  Ehman vor das geburt meines Kind kommt  

     ich habe alles schon für  mein Ehman gesammelt  und ich will das  sie mir helfen wie ich mein Ehman holen soll 

    Mit freundlichen Grüßen 

    Bibi H

  5. soeren b

    hallo, im moment bin ich mit meiner ehefrau im iran und möchte wissen wie lange die erteilung der erlaubnis zur ersten einreise dauert?
    danach sollte dann eine familienzusammenführung/aufenthaltsgenehmigung benatragt werden, richtig?

    vielen dank für die hilfe,

    sören b

  6. C

    Guten Tag!

    Meine Frau und ich haben im Februar 2020 in Marokko geheiratet. März 2020 haben wir einen Termin bei der deutschen Botschaft beantragt für ein Visum zum Ehegattennachzug.

    Bist heute haben wir keinen Termin bekommen. Wir schätzen, dass die Wartezeit momentan bei 18 Monate + liegt. Das Auswärtige Amt hat auf Anfrage nur als Antwort sich zu gedulden, genauso wie die Visastelle bei der Botschaft.

    Das Problem besteht schon seit langem in Marokko und hat sich nun natürlich noch einmal verschärft. Es wird versichert, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die Zeit zu verkürzen, aber das hat man den Leuten 2018 bestimmt auch schon gesagt.

    Gäbe es denn die Möglichkeit den Visavorgang irgendwie zu beschleunigen?

    Mit freundlichen Grüssen

  7. Anna

    Hallo,
    ich (Staatsangehörigkeit Deutsch) habe einen ehemaligen Asylbewerber geheiratet, der abgeschoben und Einreisesperre bekommen hatte. Die Abschiebekosten wurden bezahlt und die Einreisesperre wurde aufgehoben. Er hatte Geldstrafe gehabt, die er bis zu seiner Abschiebung mit der Ratenzahlungsvereinbarung bezahlt hat und nach seiner Abschiebung bis heute habe ich die Ratenzahlungen übernommen. Die Frage ist: kann es ein Grund zu einer Ablehnung des Visums sein? Muss man unbedingt die Geldstrafe vollständig bezahlen oder wenn man Ratenzahlungen durchgehend gemacht ist, ist es kein Problem mehr.
    Danke und lg
    Anna

  8. Alina

    Sehr geehrter Damen und Herrn,

    ich bin eine Ukrainerin und ich werde ab September in München studieren und bekomme eine studenten Visum. Ich bin verheiratet und mein Mann kommt auch aus der Ukraine. Meine Frage ist, ob er ein Famielegemainschaft oder Ehenachzug Visum bekommen kann und eine Arbeitserlaubnis dazu?

    Vielen Dank,
    mit freundliche Grüßen
    Alina

  9. Jasmin

    Hallo,
    Mein Mann (algerische Staatsangehörigkeit, 10 Jahre Arbeitsaufenthalt in Frankreich, arbeitet, Lebt in Frankreich) und ich (deutsche Staatsangehörigkeit, gemeldet und versichert noch bei Eltern, Studentin, arbeitslos) haben 2018 in Frankreich geheiratet.
    Nun wollen wir gemeinsam nach Deutschland ziehen. Wissen aber nicht wie wir vorgehen sollten.
    Können Sie uns Tipps geben?
    Da gesagt wird wir sollten ein Familienzusammenführungsvisum beantragen. Jedoch wäre er dann für mehrere Monate arbeitslos, da die Arbeitserlaubnis ja schwierig wäre direkt zu bekommen.
    würde das Visum trotz meiner Arbeitslosigkeit als Studentin und keiner gemeldeten Wohnung in Deutschland trotzdem akzeptiert werden?

    MFG

  10. Mohammed

    Hallo , ich will meine Freundin heiraten und hier nach DE bringen. ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis aber weniger als zwei jahr . gibt es da eine Ausnahme?

  11. Yasmin

    Hallo ich und meine kinder sind deutschestaatbürger bin seit 2014 verheiratet und seit 2018 wohnort in deutschland nun haben wir uns entschieden immer in deutschland zu leben haben für einen termin bei der idata beantrag nun warten wir für ein termin jetzt meine frage kann es sein das die kein visum geben für mein mann und wie lange würde das alles dauern wie ich weis ist ein nachzug zum deutschen paar und kinder einfacher warum müssen wir dann so lange warten grad in der covid 19 zeit DİE kinder vermissen ihren vater geben sie mir Bitte rat vielen dank.

  12. Marsel

    Guten Tag sehr geehrte Damen und Herrn,
    Mein Cousin kann seine Frau nicht aus dem Kosova holen das sie leider nicht die A1 Sprachprüfung besteht, die Kinder leben mittlerweile in Deutschland, sie vermissen ihre Mutter sehr und weinen jeden Tag. Meine Frage ist es gibt es da eine Möglichkeit sie nach Deutschland zu holen??
    Mit freundlichen Grüßen

  13. Jasemin

    Hallo Sehr geehrter Anwalt Team
    Meine Frage ist , meine Tochter aus der Türkei hat deutschen Ehemann und hat Visum bekommen, aber leider für ihre Tochter mit 4 Jahren wird Zustimmung von ex mann (Vater von ihrem Kind verlangt , was er aber verweigert, wie müssen wir vorgehen,?
    Danke vorab

  14. Babajide

    Hallo Zusammen, wir warten auf Antwort bei unserem zuständigen ausländerbehörde um eine Visum für meine Frau und Kind zu erhalten. Wie ist die Lebensunterhalt achso wie viele muss ich verdiene damit ich beide nach Deutschland holen. Ich verdiene 2000 netto aber zahle ich zu viel für Miete 890e . darf ich beide hier nach Deutschland holen trotz zu hoch Miete ?
    Mit freundlichen Grüßen

  15. Cornelia E

    Ich habe in Gambia geheiratet und möchte meinen Mann zu mir nach Berlin holen was muß ich jetzt machen?
    LG Cornelia E

  16. Kocic D.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie ein erkannte Maschinenbau Ingenieur Arbeite ich seit 2 Jahren in Deutschland [von Redaktion geändert]
    Um meine Beruf in Deutschland zu führen, habe ich Aufenthaltstitel bekommen in Form eine Blaue Karte [von Redaktion geändert] (in Anhang).
    Am 14.01.2019 haben wir ein Antrag für Familienzusammenführung in der Deutsch Botschaft in Belgrad gestellt ([von Redaktion geändert]).
    Diesen Antrag haben wir gestellt für:
    1. meine Ehefrau Frau Kocic M (die bei Beruf eine Englisch Lehrerin ist) und
    2. mein Sohn Kocic N. (Schüler technische Schule – Fachrichtung Mechatroniker).
    Die Wartezeit für die bearbeitung des Familiennachzug in der deutschen Botschaft in Serbien dauert momentan leider über einem Jahr, was mit den aktuellen Corona Virus stand in 2020 zu tun hat, in unserem Fall, fast Zwei Jahre.
    Mit diesem schreiben will ich Fragen ob ich ein Vorabzustimmung bekommen kann um wartezeit zu verkurzern?

  17. Ghulam

    Sehr geehrter Damen und Herren,
    mein name ist Ghulam und ich bin 26 Jahre alt .
    Die Frage ist ich habe eine Verlobte in Pakistan .
    Ich möchte bald hin gehen und heiraten vlt können
    Sie mir Hilfen was soll ich tun,damit ich meine frau abholen kann .
    Ich würde mich auf Ihre Antwort freuen.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Ghulam

  18. Zahraa

    Guten Tag ,
    Wir habe einen Antrag bei der deutschen Botschaft im Libanon gestellt für meine Tochter (10 Jahre) anfang März 2020 . Bis jetzt hab ich keine Antwort erhalten ! Was Kann ich tun ? Meine Tochter leidet sehr ! Bitte um Hilfe

  19. G. Pavlovic

    Sehr geehrter. Ich bin seit fast drei Jahren in Deutschland, ich bin Staatsbürger von RS, ich habe mein erstes Visum seit drei Jahren erhalten und jetzt, am 9. Oktober 2020, habe ich ein Visum für weitere vier Jahre erhalten. Ich habe einen 40-Stunden-Arbeitsvertrag. Nach 24 Monaten Aufenthalt und Arbeit kann ich andere Aufgaben erledigen, nicht nur in der Krankenpflege, wie mir die Parographie auf meinem Reisepass bisher geschrieben hat. Ich habe ein Problem mit meinem Mann. Er ist immer noch in Serbien, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit gibt, die A1 zu passieren. Er hatte 1990 einen schweren Autounfall. und seitdem hat er Gedächtnisprobleme während er ein wenig müde wird, springt der Druck und es klingelt ständig in seinen Ohren . Ich habe genug Einkommen für beide, die Wohnung und er könnte sofort anfangen zu arbeiten, wenn sie zumindest die Familie für die Arbeit wiedervereinigen könnten Visum, das ab dem 08/06/2018 wartet. Bitte sagen Sie mir, ob es einen möglichen Weg der Verschmelzung gibt, bei dem A1 nicht an das Familientreffen gebunden sein muss, da dies wirklich unmöglich ist. Vielen Dank im Voraus für die Antwort, unabhängig vom Ergebnis. Viele Grüße, G Pavlović

  20. Hutanu Doina-T

    Guten Tag.Ich bin Hutanu D-T Nationalität Rumänisch , ich habe 48Jahre Alt.Meine Ehemann ist Tunisen er hat 33 Jahr Alt.Wir sind verheiratet von 2017 .Ich komme im Deutschland für gefunden eine Job und eine Wohnung und zu danach meine Ehemann kommemachen eine Visumantrag für Familienzusammenführung.
    Für mich alleine im Deutsch war sehr schwerig mieten eine Wohnung,zu weggehe 2Jahre Weite die meine Ehemman .Ich alleine leben viel stresse.
    Wann meine Ehemann köntte machen die Visaantrag zu gesprochen wenn wir hatten ich falsche viele Antworten zu Fragen weil ich war sehr kranken,vieleicht für meine falsch Antworten meine Ehemann bekommen Ablehnungsbescheid.Er schnelle vorlegt die Demonstration ,aber biss Jetzt keine Antwort.Er gemacht die Demonstration im 13.07.2020.
    Ich will Fragen Ihnen Bitte, wir haben brauche aus eine Fachanwalt für helfen uns?
    Wie wie können machen für meine Ehemman bekommen die Visa für Familienzusammenführung.
    Vielen Dank im voraus für Antworten.
    Mit Respekt Hutanu Doina-T

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