Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

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Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

FAQ: Familiennachzug

Was bedeutet Familiennachzug im Asylrecht?

Eine Familienzusammenführung bedeutet im Asylrecht, dass Asyl- oder Schutzberechtigte, ihren engsten Verwandten nach Deutschland nachholen dürfen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch ist der Nachzug in der Regel nur für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern Minderjähriger möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Neben dem Visum für die Familienmitglieder ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Welche Unterlagen neben den Ausweisdokumenten, dem Einreisevisum und Geburtsurkunden noch notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Ist Familiennachzug mit subsidiärem Schutz möglich?

Rechtlich geregelt wird der Familiennachzug bei subsidiärem Schutz durch § 36a Aufenthaltsgesetz. Dieser definiert, dass ein Nachzug möglich ist, wenn für Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, lesen Sie hier.

Familienzusammenführung in Deutschland

Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!
Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!

Allein in einem fremden Land, während Ehepartner und Kinder im Heimatland warten: Dieses Szenario ist für die meisten Menschen mit Familie ein Alptraum. Doch oftmals lassen nationale Bestimmungen zumindest zeitweilig keine anderen Möglichkeiten offen.

Spätestens, wenn der eigene Status im neuen Land geklärt ist, können viele Ausländer einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und ihre Lieben auf diesem Weg wieder nah bei sich haben.

Doch welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug nach Deutschland? Dürfen Flüchtlinge einen entsprechenden Antrag stellen? Und welche Rechte haben Ausländer, die dank Nachzug ins Land kommen? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Familien- und Ehegattennachzug.

Die Familienzusammenführung folgt diesem Grundsatz:

Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert. (§ 27 AufenthG)

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.
Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.

Eine Voraussetzung des Familiennachzugs ist, dass ein Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzt. Hier sind zwei Fälle möglich:

  • Derjenige ist Deutscher
  • Derjenige ist Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis

Je nachdem, welche Konstellation zutrifft, greifen andere Regelungen.

Grundsätzlich finden sich alle Richtlinien zum Familien- und Ehegattennachzug in den Paragraphen 28 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

  1. Ehegatten eines Deutschen,
  2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
  3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. (§ 28 AufenthG)

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

  1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und
  2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. (§ 19 AufenthG)

Es wird deutlich, dass eine Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger deutlich leichter zu gestalten ist, als der Familiennachzug zu Ausländern in Deutschland.

Der Familiennachzug zu Deutschen: Ist ein Visum zur Familienzusammenführung nötig?

Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.
Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.

Viele Besucher aus anderen Ländern können nur mit einem gültigen Visum in Deutschland einreisen. Für kurze Besuche eignen sich Touristenvisa, für längere oder dauerhafte Aufenthalte ist diese Visumsform nicht ausreichend.

Vereint sich eine Familie wieder, möchten die im Ausland verbliebenen Angehörigen selbstverständlich unbegrenzt bei ihrem in Deutschland lebenden Familienmitglied bleiben.

Ein entsprechender Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch meist nur dann erfolgen, wenn sich die Antragsteller schon hierzulande aufhalten.

Aus diesem Grund ist für eine erfolgreiche Familienzusammenführung vorab ein Visum zur Einreise nötig. Dieses muss bei der Auslandsvertretung Deutschlands im Heimatland der Familien beantragt werden – also bei der deutschen Botschaft.

Die entsprechende Behörde verlangt eine Reihe von Nachweisen, bevor Sie eine Entscheidung bezüglich des Visums trifft. Da oftmals Originaldokumente verlangt werden, kann das deutsche Familienmitglied die passenden Nachweise ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen.

Folgende Nachweise sind mindestens zu erbringen:

  • Nachweis, dass der/die Zuziehende Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlangt hat. Verlangt wird hier das Niveau A1 des Goethe-Instituts
  • Kopie des Personalausweises
  • Eine formlose Einladung des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
  • Beim Nachzug eines Ehegatten: Heiratsurkunde
  • Drei Passbilder des Antragsstellers
Da Ausländerbehörden und Botschaften in Sachen Visum für die Familienzusammenführung Hand in Hand arbeiten, können die notwendigen Unterlagen bei beiden Behörden vorgelegt werden.

Wird dem Visumsantrag zugestimmt, ist eine Einreise nach Deutschland für die Familien möglich. Doch Vorsicht: An diesem Punkt wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis erworben – lediglich ein Visum.

Zu Ausländern in Deutschland ziehen: Diese Nachweise sind erforderlich

Das Prinzip funktioniert ähnlich, wenn Familienangehörige zu einem Nicht-Deutschen ziehen möchten, der eine Aufenthaltserlaubnis hierzulande besitzt. Allerdings verlangt das Recht hier nach deutlich mehr Nachweisen, bevor ein entsprechendes Visum zum Ehegatten- oder Kindernachzug erteilt wird.

Zum einen muss ausreichend Wohnraum für die ganze Familie vorhanden sein. Hier können Sie beispielsweise einen Mietvertrag vorlegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Lebensunterhalt für alle gesichert ist. Hier dient in der Regel ein Arbeitsvertrag oder eine Steuererklärung als Nachweis.

Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge: Voraussetzungen und Fristen

Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.
Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.

Ist das Asylverfahren endlich durchlaufen, möchten viele Flüchtlinge so schnell wie möglich mit ihrer Familie vereint sein.

Leben beispielsweise Kinder oder Ehepartner noch in ihrem Heimatland, können Asylberechtigte diese auf Antrag nach Deutschland holen.

Allerdings ist dies nicht für jede Form der Aufenthaltsgestattung möglich: Es gelten enge Richtlinien zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge.

Welcher Status berechtigt Flüchtlinge zum Familiennachzug?

Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten, können verschiedene Status aufweisen:

  • Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes
  • Anerkannter Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Subsidiärer Schutz
  • Duldung

Je nachdem, welchen Status Sie haben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen, oder nicht.

Asylberechtigte und Flüchtlingsstatus

Haben Sie eine Asylberechtigung oder einen Flüchtlingsstatus erhalten, dürfen Sie Ihre nahe Verwandschaft auf Antrag in Deutschland einreisen lassen. Dies betrifft allerdings nur Ehepartner und Kinder – bzw. Eltern für minderjährige Flüchtlinge.

Entferntere Verwandte fallen also nicht unter diese Regelung und müssen sich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, regulär um ein Visum bemühen.

Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden:

  • Sie stellen den Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monate nach der Anerkennung
  • Der Antrag wird nach mehr als drei Monaten gestellt

Im ersten Fall entfallen bestimmte Beschränkungen und Ihre Familienangehörige erhalten ein sogenanntes „Familienasyl“ leichter. Dieses greift im Übrigen auch, wenn sich alle Mitglieder bereits in Deutschland aufhalten, aber manche noch keine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind im § 29 AufenthG festgehalten:

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines […] kann von den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 und des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn

  1. der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und
  2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
Experten empfehlen daher, den entsprechenden Antrag so schnell wie möglich zu stellen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.

Verstreichen mehr als drei Monate vom Zeitpunkt der Anerkennung an, müssen Sie deutlich mehr Nachweise erbringen, bevor Ihre Familie sich Ihnen anschließen kann. Es gilt zu beweisen, dass Sie ohne Hilfe für Ihre Familie aufkommen können. Dazu zählt, dass Sie genug Geld verdienen, ausreichend Wohnraum vorweisen können und die gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung Ihrer Angehörigen finanzieren können.

Außerdem müssen Ihre Familienmitglieder die deutsche Sprache zu einem gewissen Grad beherrschen und dies auch nachweisen. An dieser Stelle wird darauf geachtet, dass sich diejenigen zumindest rudimentär auf Deutsch verständigen können. Verlangt wird das Sprachniveau A1. Möchten Sie Kinder unter 16 Jahren nach Deutschland holen, entfällt die Pflicht zum Sprachnachweis.

All diese Voraussetzungen sind zu Familienzusammenführung jedoch nicht notwendig, wenn Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Anerkennung Ihres Asylstatus stellen

Subsidiär Schutzberechtigte: Ist ein Familiennachzug möglich?

Als subsidiär Schutzberechtigter bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, danach muss Ihr Status erneut geprüft werden. Bis Anfang 2016 hatten auch Menschen mit diesem Status das Recht auf Familienzusammenführung.

Gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ist ein Familiennachzug zu Personen, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung als subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, bis zum Stichtag des 16. März 2018 nicht möglich. Das heißt: Personen, denen der subsidiäre Schutz bereits zuerkannt wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 17. März 2016 erhalten haben, können den Familiennachzug sofort beantragen. Übrigens: Auch, wenn der subsidiär Schutzberechtigte minderjährig und allein in Deutschland ist, hat er in den ersten zwei Jahren kein Anrecht auf eine Familienzusammenführung, sofern die rechtlichen Bestimmungen nicht erfüllt sind.

Befinden sich Ihre Angehörige allerdings in einem Flüchtlingscamp in dem Libanon, der Türkei oder in Jordanien, kann Ihre Familie womöglich in einem sogenannten „Kontingent“ Zugang nach Deutschland erlangen.

Neue Regelungen seit 2018: § 36a AufenthG

Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.
Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.

Eine sogenannte „humanitäre Entscheidung“ kann dazu führen, dass ein Familien- oder Ehegattennachzug innerhalb der ersten zwei Jahre erlaubt wird. Dies wird von der zuständigen Ausländerbehörde entschieden.

Mit der Schaffung des § 36a im AufenthG wurde Mitte 2018 die derzeit gültige rechtliche Grundlage für den Familiennachzug bei subsidiärem Schutz geschaffen. Hier ist definiert, wann dieser grundsätzlich möglich ist. Es gilt diesbezüglich Folgendes:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Was in diesem Zusammenhang unter humanitären Gründen zu verstehen ist, wird im zweiten Absatz des Paragraphen genauer bestimmt. Demzufolge kann ein Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzbedürftigen stattfinden, wenn:

1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,

2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,

3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder

4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.

Sollte ein Rechtsanwalt die Familienzusammenführung für Flüchtlinge in die Wege leiten?

Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.
Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.

Oftmals führt ein Antrag auf Familiennachzug dazu, dass die kontaktierte Ausländerbehörde eine erneute Prüfung des Asylstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erbittet.

Findet beispielsweise eine Re-Evaluierung Ihres Falles statt und Ihr Status wird auf den subsidiären Schutz begrenzt, kann Ihre Familie nicht nachkommen.

Stellt ein Rechtsexperte – etwa ein Fachanwalt für Migrationsrecht – den Antrag an Ihrer Stelle, kann obiges Szenario vermieden werden.

Seit der Verabschiedung des Asylpaket II werden mehr Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt eingestuft – sodass die Zahl derjenigen, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, proportional sinkt.

Antrag stellen: Welche Unterlagen sind für eine Familienzusammenführung notwendig?

Der erste Schritt ist geschafft: Ihre Familie hat ein Visum bekommen und konnte damit in Deutschland einreisen. Nun ist es an der Zeit, eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Familiennachzuges zu beantragen.

An dieser Stelle wird noch einmal geprüft, ob zum Kinder- oder Ehegattennachzug die Voraussetzungen erfüllt sind. Den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ reichen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Pass – bei Kindern der Kinderpass
  • Gültiges Einreisevisum
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Deutschkenntnisse oder Anmeldung in einer Sprachschule
  • Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder – eine Aufnahmeerklärung einer Schule reicht ebenfalls aus
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Biometrisches Passbild

Findet die Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Ausländer statt, müssen die weiteren Voraussetzungen ebenfalls erneut überprüft werden:

  • Nachweis, dass genug Wohnraum zur Verfügung steht – Mietvertrag o.Ä.
  • Nachweis, dass der Lebensunterhalt Aller gesichert ist – Arbeitsvertrag oder Steuerbescheid
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.

Beachten Sie: Jeder einzelne Fall wird genauestens von der Behörde überprüft. Je nach Situation können noch weitere Dokumente verlangt werden.

Ein entsprechender Aufenthaltstitel kann höchstens für die Dauer ausgestellt werden, in welcher der in Deutschland Lebende verweilen darf.

Haben Sie als Familienvater beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, dürfen Ihre nachgezogenen Familienmitglieder nicht länger als Sie hierzulande bleiben. In der Regel enden somit alle Aufenthaltstitel Ihrer Familie zum selben Zeitpunkt.

Wie wird bei einer Familienzusammenführung eine Krankenversicherung erlangt?

Hierzulande gilt eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Antragsstellung auf ein Aufenthaltsrecht vorgelegt werden. Doch wie kommen neu zugezogene Ausländer an eine solche Versicherung?

An dieser Stelle greift die Familienversicherung. Ob Ehepartner oder Kinder: Sie können Ihre Familienmitglieder bei sich mitversichern lassen. Dazu sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren und einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald der Zugezogene eine eigene Arbeit aufnimmt, welche mit mehr als 400 Euro vergütet wird, muss er eine eigene Krankenversicherung aufnehmen.

Welche Rechte haben Zugezogene?

Ziel einer Familienzusammenführung ist es nicht nur, eine bestehende Familie wieder zu vereinen – vielmehr sollen alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich hierzulande zu integrieren. Dazu gehört auch, dass eine Arbeit aufgenommen werden kann.

Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.
Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.

Sofern jene Person, welche die Familienzusammenführung ermöglichte – indem sie eine Aufenthaltserlaubnis erlangte – arbeiten darf, haben auch Zugezogene ein Recht auf Arbeit. Dies gilt allerdings erst ab Vollzug von dem Familiennachzug – das Visum allein reicht nicht aus.

Die Bürokratie Deutschlands greift allerdings auch bei der Arbeitserlaubnis erneut: Ein entsprechender „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ ist bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, sobald Sie eine passende Stelle gefunden haben.

Auch bei einer Familienzusammenführung aus Asyl- und Flüchtlingsgründen dürfen in der Regel alle Familienmitglieder arbeiten. In den seltenen Fällen eines Familiennachzugs zu einem subsidiär Schutzberechtigen ist eine Arbeitsaufnahme ebenfalls möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

695 Gedanken zu „Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

  1. Öznur

    Sehr geehrte Damen und Herren;
    Ich will mein Freund aus der Türkei her holen habe deutsche Staatsangehörigkeit arbeite teilzeit und bekomme Hartz 4 kann ich ihn trotzdem her hohlen oder müssen wir erst in der Türkei heiraten damit er kommen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Öznur

  2. B winifred

    Hallo gutentag ich bin deusche von nationallitet und neue verheiratet in frankreich aber mein mann ist asylbeweber in frankreich wass müss ich machen dass er nach Deutschland kommt ohne A1 certificate ohne in frankreich zu machen. Kann er nicht visum nach Deutschland also family zusamen führung und A1 in Deutschland haben bitte anwort mir frau Besalingi

    1. Dora

      Hallo ,
      Eine Frage hoffe Sie können mir weiter helfen, in wie fern besteht die Möglichkeit mit einem befristetem Arbeitsvertrag für ein Visum „Familiennachzug“ zu beantragen im Drittstaat .

      Gruß

    2. Jasmin

      Hallo, wir haben wohl die selbe Situation dein Mann und mein Mann.
      Wie habt ihr es nun gemacht? wie hast du deinen Mann nach deutschland bekommen?

  3. Cicero

    Ich bin Deutscher Staatsbürger, meine Frau ist russische Staatsbürgerin. Wir sind seit ca. 6 Jahren verheiratet.
    Leider ist meine Frau nicht im geringsten Sprachbegabt, und es ist ihr nicht gelungen, den Deutsch-A1 zu bestehen.
    Sie kommt jedes Jahr 2 x mit einem Multi-Schengen Visa , für jeweils 3 Monate nach Deutschland.
    Gibt es eine Möglichkeit, für eine längere Aufenthaltsgenehmigung, Dauerhaftes Bleiberecht, so das meine Frau dauerhaft bei mir leben kann, ohne diese Grundkenntnisse der deutschen Sprache?
    Immerhin gibt es Staaten, wo der Ehepartner einen Aufenthaltstitel bekommen kann, ohne Nachweis der deutschen Sprache.

    1. Ahmad

      Hallo,
      Ich mache Zurzeit Abi und bekomme Geld von BAFöG und habe eine Minijob.
      ich bin noch nicht verheiratet. ich möchte wissen, ob ich von Syrien heiraten und auf eine Familienzusammenführung Anspruch habe?
      Ich habe eine Niederlassungserlaubnis.
      Ich hoffe, dass sie mir antworten.
      Mit freundlichen Größen.

  4. Rahimi S.

    Ich wollte gemäß Artikel 25a Abs 1 fragen, ob ich eine Frau aus meinem Land Afghanistan heiraten und hierher bringen darf. In diesem Fall teilen Sie mir bitte mit, wie ich mich verhalten soll, und danken Sie Ihnen.

    1. anwalt.org

      Hallo Rahimi S.,

      bitten wenden Sie sich für Informationen bzw. zur Antragstellung für eine Familienzusammenführung an die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Wir bieten keine rechtliche Beratung an.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Khuda b b

        Hallo tag
        Mein name khuda b b ich will mein frau bring in deutschland ich habe 3 jahre Aufenthaltital 25 abs 2 GFK welche papier brauchen ich geben in deutschland und welche papier brauchen mein frau geben

  5. Brian S

    Ich bin einer deutscher Staatsangehöriger und meine Frau is eine Nigerianerin
    Sie wartet seit Februar auf einen Termin bezüglich ein Visum zur Familienzusammenführung in der deutsche Botschaft in Lagos, Nigeria.

    Ich habe die Botschaft in Lagos schon angerufen und worde mitgeteit, dass ich meine Anlegen per Email verfassen soll.
    Das habe ich gemacht und hier ist die Antwort:

    „vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie können unserem Terminbuchungssystem die Wartezeit für einen Termin entnehmen. Eine Beschleunigung der Wartezeit ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung eines Visums immer ein aktuelles A1-Zertifikat vorgelegt werden muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Lagos“

    Meine Frau hat eine Nachweis der deutschen Sprache das Niveau A1 des Goethe-Instituts.
    Der Nachweis ist nur für ein Jahr guiltig. Also, bis Februar 2021.

    Was soll ich jetzt unternehmen?
    Wie kann ich das Prozess beschleunigen?

  6. Qyqe

    Sotiraq ist mein Name, Ich bin Stadtburger seit 25jahre.
    Meine Lebensgefährtin und meine Tochter sind in Albanien.
    Durch die Corona sind die frei Flüge geschtriche,nur mit arloubnis von Deutsche Botschaft können sie hier einfliegen.
    Ich bitte sie als Vater mier zu helfen.
    Die kleine ist 12jahre Alt ,, die Brecht jeder Mal in trennen,
    Wenn wier telefonieren.

  7. Silvia

    Bitte um Hilfe mein verlobter in Algerien braucht von meiner Versicherung ein Nachweis den kriege ich aber nicht weil wir nicht verheiratet sind er braucht das für sein Visum die sagen wir müssen erst heiraten dan ist er famielien versichert über mich was mache ich jetzt

    1. Andreas

      Krankenversicherung vermute ich mal. Reiseversicherungen für Besucher bietet der Adac an.

  8. Julia

    Hello,
    I’m a german military spouse and my husband is stationed in Germany and he is getting out of the military next year in June.
    My question is can you help us to speed up the visa process and ensure that we complete everything correctly? And if the answer is yes what are your prices for your services?

  9. R

    Gut zu wissen, dass es eine Voraussetzung des Familiennachzugs ist, dass ein Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzt. Ein Freund von mir möchte seine Familie aus Syrien hierherholen. Dafür sucht er nach einer Anwaltskanzlei für Familienrecht, die ihn unterstützt.

  10. Rosangela F

    Guten tag,
    bin brasilienerin 53, ich und mein sohn 21 Jahre alt haben unbefriestet Visum in Deuschland zu leben.
    Aber das problem ist meine tochter, sie ist 32 Jahre alt habe kein unberfriestet Visum. In moment sie ist in Deutschland als BFD arbeiten seit 12/19. Ihre Visum ist gultig nur bis 31-10-20.
    Sie ist Pedagogisch in Brasilein studieren, aber ihre deutsch ist noch niveau A2, Auslenderbehord sagt das sie eine qualifizieste Ausbindungberufe braucht, zu eine Familienachzug Visum bekommen.
    Das probleme ist, sie braucht noch Zeit mindest B2 niveau deutsch wertig haben.
    Wir brauchen Rat oder einen Anwalt, der uns hilft, den Weg zu finden.
    Ich danke Ihnen wenn ich eine Antworte habe.

  11. Ronja

    Bei einem befreundeten Paar ist die Mutter vor Kurzem verstorben und nun steht die Klärung des Erbrechts an. Da sie nicht aus Deutschland stammen, versuchen sie jetzt über eine Familienzusammenführung die Verwandten zur Beerdigung herzuholen. Interessant, dass eine Voraussetzung des Familiennachzugs ist, dass ein Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzt.

  12. Amiri

    Hallo ich bin seid dem 10.01.2019 mi meiner Frau aus Kabul sehr sehr glücklich Verheiratet und waren auch bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi und haben alle unterlagen abgegeben .

    Nur fehlte diese A1 Prüfung Zertifikat und hatten auch die Anmeldung das sie es dort macht aber weil diese Corona Sache wurde diese Gothe institut Geschlosssen und ist auf weiteres geschlossen..

    Was kann man machen bzw was gibt es für Möglichkeiten.
    kann se hier in Deutschland es machen

  13. Sam

    Guten Tag.ich möchte bitte etwas fragen:
    Ich bin marokker und leben in österreich seit über 10 Jahren und habe Daueraufenthalt Eu.
    Ich war vorher in Deutschland als Student und ich habe ein Tochter Deutsche Staatbürgerin und lebt mit Mutter in Deutschland(Mutter hat alleine obsorge)
    Ich möchte wieder nach Deutschland zurückeren wegen meine Tochter,können sie mir emfehlen welsche Aufenthalterlaubniss kann ich beantragen um in Deutschland neben meine Tochter leben kann??
    Danke

  14. Ingo

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org
    ich lese in letzter zeit öfters von Personen die im Ausland wohnen z.B. Dänemark
    In Deutschland eine Wohnung für 3-4 Monate suchen um die Familienzusammenführung durchzuführen
    und dann gleich wieder zurück ziehen wollen.
    Ist das so erlaubt?

  15. Ilhama J

    Guten Tag,
    es geht um meinen Bekante, der ein anerkannter Flüchtling aus Syrien ist . Er möchte Familienzusammenführung beantragen. Er hat es so mitgeteilt, dass nach dem syrischen Gesetzt die Jugendliche unter 18 Jahre verheiratet dürfen. Seine Frau ist 17 Jahre alt. Wird die deutsche Botschaft in Beirut ihr Antrag auf nationales Visum akzeptieren oder bekommt sie eine Ablehnung, weil sie unter 18 ist ?

    Vielen Dank im Voraus!

  16. isak

    hallo ich habe eine frage ,,,,mein sohn ist verheiratet miet eine frau aus mazedonien,,,mein sohn ist momentan arbeit suchen ,der hat mazedonische pass miet unbefristete offentall,,,,wie kann er seine frau bringen nach deutschland ?
    ich kan versichen das die alle lebens und unterhaltkosten zum übernemen,,,gruss isak

  17. Olga

    Guten Tag,
    ich möchte meinen 70-jährigen Vater aus Russland nach Deutschland holen. Ich habe unbefristete Aufenthaltstitel, eigene Wohnung und Vollzeit beschäftigt. Welche Voraussetzungen soll mein Vater erfüllen um nach Deutschland zu mir umziehen?
    Danke
    Olga.

  18. Maria

    Guten Tag
    Mein Mann und ich sind jetzt am 31.August 26 Jahre verheiratet haben einen gemeinsamen Sohn er ist bei mir der Sohn .
    Ich bin deutsche mein Mann aus der Türkei hatte schon des öfteren ein Vizum für Deutschland Aufenthaltsgenehmigung alles .
    Sein letztes Vizum war 2013 als mein Vater verstarb wir gingen danach als wir wieder Arbeitslos wurden zurück in die Türkei mit unserem Sohn .
    Mein Mann hat seine Aufenthaltsgenehmigung wieder nicht verlängern lassen sein Reisepass gilt noch bis Juni 2021 .
    Mein Mann hätte am 11.März 2020 ein Zeemin gehabt in Izmir ging nicht dort ging ja auch Covid 19 los .
    Er hat jetzt wieder bei Idata bezahlt bekommt keinen Zermin um zu uns nach Deutschland einreisen zu können .
    Idata hat vor einer Woche bei meinem Mann angerufen und gefragt was das Problem sei was er möchte na was ein Vizzm das er zu uns nach Deutschland einreisen kann wir sind jetzt dann 9 Monate getrennt die Unterlagen alles wie immer hat er bei sich ich habe die Wohnung alles was erforderlich ist ach und ein Enkelkind haben wir auch war am 24 .Juni jetzt 4 Jahre geworden warum wir ja auch nach Deutschland jetzt gekommen sind das der Junge auch was von seinen Großeltern hat er hängt auch sehr an uns .
    Wir haben so viele mal Izmir Konsulat angeschrieben ich noch mehr war beim Aisländeramt das für ihn uns normal zuständig ist die machen ja gar nichts das Ausländeramt sie sagten ich soll meinem Mann die Unterlagen zuschicken Sie werden nichts machen darum müsse sich mein Mann selber kümmern sa wir verheiratet sind .
    Nun meine Frage Schenkenvizum dürfen einreisen nach Deutschland Touristen dürfen ein und Ausreisen aber Kadergorie D Familienzusammenführung nein da kann dich was nicht stimmen 9 Monate sind wir jetzt getrennt wie kann das gehen soll Idata hingehen ein Termin geben das mein Mann endlich nach Izmir gehen kann um sein Vizum zu nehmen um zu uns nach Deutschland kommen zu können .
    Wir wissen nicht mehr was wir machen sollen wer kann uns noch helfen was können wir noch machen.
    Wir wollen wieder zusammen sein eine Familie sein wir haben keine Kraft mehr Angst kommen wir überhaupt noch einmal gesund zusammen.
    9 Monate können Sie uns sagen was wir machen können die sagen Idata gibt keine Termine konzulat Izmir sagt sie haben zu sie haben nicht zu sie vergeben Twemine für Schenkenvizum also kann man aich uns normal helfen solange man noch einreisen darf könnte sich ja jeden Moment durch Covid 19 wieder ändern .
    Mit freundlichen Grüßen und wir würden uns freuen von Ihnen Herr Rechtsanwalt eine Antwort zu bekommen.
    Familie Ç.

  19. Canan

    Guten abend ,mir wurde heute von der Ausländerbehörde mitgeteilt das um mein Mann aus der Türkei für Familienzusammenführung mein Gehalt nicht reichen würde ,wohne mit meiner Tochter 20 und sie macht eine Ausbildung und hat eigenes Einkommen ,zu meinem Lebensunterhalt wird sie mit berechnet und ihr einkommen nicht ,ist das so richtig ? Wenn meine Tochtet nicht mit mir Wohnen würde hätte mein Einkommen gereicht lg

    1. anwalt.org

      Hallo Canan,

      wir können leider nicht beurteilen, ob die Nichtberücksichtigung des Einkommens Ihrer Tochter in diesem Fall rechtlich relevant ist. Zunächst sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen, warum das Einkommen in der Berechnung nicht berücksichtigt wurde. Dann ist eine rechtliche Beratung bei einem fachkundigen Anwalt zu empfehlen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Shah

    Guten Tag,
    ich möchte meine Frau nach Deutschland holen. sie hat schon Ihre Visa , sie konnte nicht einreisen wegen der Corona Krise, aber ab 25.6 kann sie einreisen nach DE nun ist meine frage, sie hat eine Visum bis 3.07 und sie reist nach De am 02.07 und die Ausbehörde habe ich auch per Email angeschrieben für eine Termin, aber leider keine Anwort bekommen, wie soll ich vor gehen, kann sie trotzdem einreisen und danach einen Termin holen bei Ausländer Behörde?
    ich würde mich auf eine Schnelle Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

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