Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

711 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Elena

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich würde gern wissen ob ich ein Deutsche Pass beantragen könnte und wenn ja was ich dafür brauche.
    Kurz zu mir:
    Ich bin Griechin ( 27 Jahre alt ) und in Deutschland geboren. Seit meinem Geburt habe ich nicht Deutschland verlassen außer für Urlaub.
    Ich bin hier zur Schule gegangen, habe danach eine Audbildung gemacht und arbeitet fest seit 4 Jahren.
    Ich bin seit einem Jahr verheiratet mit einem Ausländer ( nicht EU ).
    Mein Mann ist mit Studentvisum gekommen und Studiert noch.
    Wenn ich es beantrage wie lange wird es dauern ?
    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen

    1. anwalt.org

      Hallo Elena,

      einen Antrag auf Einbürgerung können Sie stellen. Dazu müssen Sie einen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland (als gemeldeter ständiger Wohnsitz) sowie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Welche weiteren Nachweise Sie benötigen, ist im obigen Ratgeber detailliert dargelegt. Wie lange die Bearbeitung dauert, kann pauschal nicht bestimmt werden. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall und von der Behörde abhängig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde an ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Manuel

    Guten abend sehr geehrte Damen und Herren, ich bin portugiesische Staatsbürger und lebe seit 15 Jahre in Bundesrepublik Deutschland, ich bin verheiratet und habe 2 Kinder 11 und 13 Jahre alt (beiden hier geboren), ich und meiner Frau sind berufstätig und haben beiden unbefristet Arbeitsvertrag, ich bin gelernte Fachkraft für Lagerlogistik (Hamburg Handelskammer Zertifikat), zusätzlich habe ich eine Weiterbildung als, Fachkraft für Außenhandel und Zoll Abwicklung,… Ich habe 2009 Integrationskurs besucht mit gute Abschluss, Deutsche Zertifikat B2 liegt vor, 2010 Hauptschulabschluss (Hamburg Abendschule) leider aus verschiedene Grund habe ich einige schuld die ich zu seit nur per Ratenzahlung begleichen kann und das kann noch länger dauern.
    Meine Frage ist, habe ich die möglichkeit trotzdem schuld, auf deutscher? Danke in voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Manuel,

      in der Regel müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt bei einem Antrag auf die Einbürgerung vorweisen. Hier reicht üblicherweise das Vorlegen des unbefristeten Arbeitsvertrages aus. Schulden sollten in der Regel keinen Einfluss haben. Sofern Sie die pünktliche Ratenzahlung ebenfalls nachweisen können, sollte das den Antrag nicht unmöglich machen. Besprechen Sie das am besten auch direkt mit der Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Kamele

    Sehr geehrte Team Von Anwalt,

    Ich habe bisschen durchgelesen und finde es voll cool, dass Sie die Leute bisschen helfen.
    Naja zu meinem Problem.
    Ich bin aus Togo und bin am 04.2010 mit einem Studium Visum ( Paragraph 16 ) nach Deutschland gekommen.
    Ich habe eine Grieschin geheiratet, die hier in Deutschland geboren ist ( die ist hier zur Schule gegangen und hat hier auch ihre Ausbildung gemacht ). Die arbeitet schon.
    Wir haben im Januar 2018 geheiratet.

    Jetzt will Sie eine Einbürgerung machen. Darf sie trotzdem ihre griechische Pass behalten und wie lange würde es bei Ihr dauern, da Sie geboren und auch arbeitet.

    Ich habe eine Aufenthaltskarte. Ich habe mein vorheriges Studium abgebrochen und mache eine Ausbildung als IT System Kaufmann bin jetzt im 2 Lehrjahr. Nebenbei mache ich auch ein Studium als Wirtschaftsingenieurwesen und da bin ich im 4. Semester.
    Kann ich auch mit ihr zusammen die Einbürgerung machen ?

    Würde mich auf eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Kamele,

      in der Regel muss die erste Staatsbürgerschaft aufgegeben werden, wenn Antragsteller die deutsche annehmen wollen. Wie lange das Verfahren dauert, können wir nicht beurteilen. Das hängt immer von den jeweiligen Umständen sowie von der Behörde ab.

      Sie können nach acht Jahren durchgängigem Aufenthalt die Einbürgerung beantragen, wenn Sie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. In der Regel ist der nachweise eine Arbeitsplatzes hier notwendig. Erkündigen Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, ob Sie einen Antrag bereits jetzt stellen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Mrdigian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit 6 Jahren wohnen meine Frau und ich(Syrische Staatsangehörigkeit) in Deutschland, meine Tochter 5 Jahre Alt ist in Deutschland geboren.. wir sind als Flüchtlinge anerkannt seit 4 Jahren, die erste Zwei Jaren haben wir Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.3 AufenthG beantragt, aber das Verfahren hat 2 Jahre gedauert und wurde nicht abgeschlossen ,deshalb haben wir als Asyl beantragt und wurden wir anerkannt ..
    Jetzt das Problem: ich möchte gerne die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, aber als ich beim Einbürgerungsamt war , wurde mir gesagt dass ich die Frist von Sechs Jahren nicht erfüllt habe . Begründung ist : die erste zwei Jahre wurden nicht mitgerechnet…
    ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Hilfen und sagen ob die Entscheidung zu Recht ist , und was für Möglichkeiten in diesem Fall gibt, damit ich den Antrag nochmal beim Einbürgerungsamt stellen kann.
    P.s: ich habe mich wehrend der Sechs Jahren sehr schnell integriert , eine Ausbildung (Umschulung) absolviert, die Sprache sehr gut gelernt , arbeite in einer sehr bekannten Firma mit unbefristeten Arbeitsvertrag.
    Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

    mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Mrdigian,

      es kann durchaus sein, dass die ersten beiden Jahre in Bezug auf das Asylverfahren nicht mit berechnet werden. Dies wäre für einen Antrag nach sechs Jahren notwendig. Können Sie besondere integrative Bemühungen vorweisen, kann eine Antrag auch nach sechs Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Klären Sie das am besten direkt mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Beata

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 10.2011 in Deutschland gemeldet, das erste Jahr als Studentin, dann bis 07.2013 hatte ich keine feste Arbeit, ich habe mit meinem Freund gewohnt ab und zu was gearbeitet. Ab 07.2013 bis jetzt habe ich feste Arbeit. Außerdem habe ich Voraufenthalt in Deutschland zwischen 2005 und 2008, das erste Jahr davon aus Aupair, dann Deutschkurse etc. Ich besitze Integrationskurs und Test DaF (C1/C2).

    Ich habe den Antrag abgegeben und warte schon 6 Monate die Sachbearbeiterin hatte mir zur Verständnis gegeben dass ich für alle die Jahre eine Arbeit haben sollte, also wenn ich den Antrag nach 6 Jahren stelle, dann müssen 6 Jahre Arbeitsverhältnis vorliegen. Stimmt das? Mein Voraufenthalt hatte sehr integrative Wirkung, das scheint aber den Bearbeiter egal zu sein. Ich bin nach Polen zurückgekehrt um Germanistik zu studieren. Ich komme aus Polen.

    Können Sie mir schreiben ob ich genung Aufenthalt in Deutschland habe um eingebürgert zu werden?

    1. anwalt.org

      Hallo Beata,

      in der Regel muss ein durchgängiger Aufenthalt von 8 Jahren bestehen, um einen Antrag stellen zu können. Durch integrative Bemühungen kann das auch nach sechs Jahren der Fall sein. Die Bearbeitung des Antrags kann mitunter jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bezüglich der Erfolgsaussichten können wir keine Aussagen treffen, da diese Entscheidung bei der Behörde liegt.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Maria

    Hallo,

    ich wohne in Deutschland seit 5 Jahren und habe mein Bachelor schon fertig und mache jetzt mein Master. Ich arbeite auch nebenbei. Ich besitze kroatische Staatsangehörigkeit und möchte bald für deutsche beantragen. Wie groß sind meine Chance? Meine Kollegin von mir die aus Polen kommt hat es auch so gemacht.

    Danke im voraus,

    Maria

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      eine pauschale Aussage zu Ihren Chancen ist uns nicht möglich. Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllen wird die Behörde entscheiden, ob Sie eine Einbürgerung erhalten. Informieren Sie sich am besten bei der für Sie zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Mouben

    Hallo verehrtes anwalt.org-Team,

    ich bin hier geboren und aufgewachsen, Schulbildungen und Berufsabschlüsse alle in Deutschland absolviert. Mein Vater hat den tunesischen und deutschen Pass. Meiner Mutter nur den türkischen Pass! Bin männlich und >43 Jahre.

    Nun sagt die deutsche Behörde beim Einbürgerungsantrag, dass ich eine Ausbürgerungsurkunde o.ä. seitens der türkischen Behörde vorweisen soll, da diese jedem Geborenen mit einem türkischen Elternteil ein Recht hat einen türkischen Pass zu beantragen (wusste ich bis dato gar nichts davon). Ich möchte auch nicht den türkischen, sondern den deutschen Pass beantragen.

    Frage: Muss ich diesen umständlichen Weg gehen? Zuerst den türkischen beantragen, lange warten, dann Ausbürgerung, wieder lange warten und dann schließlich mit der Ausbürgerungsurkunde zur deutschen Behörde zu gehen. Da könnten durchaus weitere 1-2 Jahre vergehen.
    Das ist doch einfach nur Wahnsinn!

    Gibt es keinen Präzedenzfall bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich, um nicht den türkischen Pass beantragen zu müssen?

    …entschuldigung, ich habe vergessen Ihnen zu erwähnen, dass ich den tunesischen Pass habe.

    Mfg
    Mouben

    1. anwalt.org

      Hallo Mouben,

      hier ist zu empfehlen, dass Sie die türkische Botschaft konsultieren und erfragen, ob eine Ausbürgerung bzw. ein Verzicht auf das Recht der Staatsbürgerschaft auch ohne vorherige Staatsangehörigkeit möglich ist. Wir können leider nicht beurteilen, ob die türkischen Behörden eine solche Option anbieten. Für die deutsche Staatsbürgerschaft muss auf alle möglichen anderen Staatsangehörigkeiten verzichtet werden, es sei den dies nicht möglich, z. B. wenn eine Staat die Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.
      Sie sollten zudem auch nochmals mit der Einbürgerungsbehörde klären, ob ein nachweislicher Verzicht auf den türkischen Pass ausreichend ist, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Iryna D.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe vor einem Jahr eine Zustimmung der Deutschen Staat über die Einbürgerung bekommen und warte gerade auf die Antwort aus meiner Heimatland (Ukraine).

    Habe seit 2014 unbefristeten Arbeitsvertrag. Aber wie es ausschaut, die Situation wird sich jetzt ändern, und zwar meine deutsche Firma wird liquidiert.
    Stattdessen will mich eine spanische Firma einstellen (mit dem Sitz in Barcelona), aber mit der Tätigkeit in Deutschland. Daher werden die Lohnsteuer in DE abgeführt und ich werde auch in DE sozialversichert sein.

    Denken Sie, wird es ein Problem für die Staat bei der „Endüberprüfung“ der Lebenssituation sein? Ist es heikel und ist es besser, von einer deutschen Firma eingestellt zu sein oder ist das bei dieser Konstellation egal?

    Vieln Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Iryna D.,

      Sie müssen bei der Antragstellung einen gesicherten Lebensunterhalt bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen. Ändert sich die Situation sollten Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. In Ihrem Fall wäre der Lebensunterhalt mit dem neuen Arbeitsvertrag weiterhin gesichert. Inwieweit die Behörde dies nochmals prüft, können wir nicht beurteilen. Sofern sich der Arbeitsplatz in Deutschland befindet, ist der eigentliche Sitz der Firma in der Regel unerheblich.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Iryna D.

        Sehr geehrtes Team von Anwalt.org,

        vielen Dank für Ihre Antwort!

        Habe noch eine kurze Frage:

        Mein zukünftiger Job wäre in Berlin und da ich momentan in München wohne und arbeite, habe ich damals den EB-Antrag in München gestellt. Also, was kann passieren, wenn ich mich entscheide, in dieser Endphase, das Bundesland zu wechseln?Entsprechend auch den Job, Wohnung etc..Kann dieser Wechsel irgendwelche Folgen für mich haben? Kann es sein, dass das Ganze wieder länger dauern wird weil die Akten nach Berlin geschickt werden? Oder muss man gar einen neuen EB Antrag stellen?

        Danke vielmals!

        1. anwalt.org

          Hallo Iryna D.,

          diese Fragen sollten Sie am besten mit der Behörde abklären. Dort können Sie Ihre Situation schildern und erfragen wie Sie sich am besten verhalten sollten. Eien pauschale Aussage zu den Auswirkungen können wir leider nicht tätigen.

          Ihr Team von anwalt.org

  9. Marco

    Hallo,

    hätte da eine Allgemeine Frage zu stellen. Ich bin Jahr 1991 hier in Deutschland geboren. Da ich seit der Geburt einen italienischen Perso besitze, möchte ich jetzt aber die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Habe hier meine Schulde erfolgreich und 2 Ausbildungen abgeschlossen und bin in Deutschland seit der Geburt hier Lebhaft. Muss ich für die D. Staatsbürgerschaft einen Einbürgerungstest machen?

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Marco,

      in der Regel muss ein Einbürgerungstest absolviert werden. Ob dies in Ihrem Fall ebenfalls notwendig ist, sollten Sie direkt mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Sergej

    Hallo, Team Anwalt

    ich wohne seit 5 Jahren in Deutschland und stehe kurz vor meinem zweiten Masterabschluss, in 4 Monaten bin ich (MA Linguistik+MSc Wirtschaftswissenschaften).
    Wie könnte ich den Pass bekommen? Macht es Sinn, noch ein Studium anzufangen, um so den Aufenthalt zu verlängern?

    MfG,
    Sergej

    1. anwalt.org

      Hallo Sergej,

      in der Regel können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie seit mindestens acht Jahren Ihren ständigen Wohnsitz durchgehend in Deutschland haben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem müssen Sie in der Regel einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. aroma

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin in Deutschland seit Juli/2013. Mir wurde den subsidiären Schutz im Nov/2013 zuerkannt. Das Asylverfahren dauerte knapp 4 Monate. Wird diese Zeit mitgerechnet?

    Im Juli/2019 bin ich in Deutschland seit genau 6 Jahren und ich erfülle alle Voraussetzungen für Einbürgerung nach 6 Jahren (Arbeitsvertrag, C1 Zertifikat, sauber Führungszeugnis…etc). Meine Frage ist, wann soll ich den Antrag für die Einbürgerung stellen? Kann diesen ein Jahr früher gestellt werden? Kann ich ihn zum Beispiel im Juli/2018 stellen? Oder wird den Antrag abgelehnt, weil er zu früh gestellt ist?

    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo aroma,

      in der Regel werden die Zeiten während des Asylverfahrens bei der Einbürgerung mit eingerechnet. Den Antrag können Sie üblicherweise dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllen. Sind Sie also noch keine sechs Jahre in Deutschland, kann der Antrag nicht gestellt werden. Dies kann dann geschehen, wenn die Zeit des Aufenthalts der geforderten entspricht.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Ahmad T.

    Hallo

    Ich bin anerkannter Asylbewerber aus Syrien. Ich habe mich an einen Anwalt gewendet und gefragt, ob ich einen Antrag für die Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt stellen könnte, soweit ich alle Voraussetzungen erfülle:

    1. Gesicherte Lebensunterhalt (Ich beziehe keine Leistungen vom Staat).

    2. Ich habe den Integrationskurs erfolgreich absolviert.

    3. Ich bin nicht vorbestraft.

    4. Meine bisherige Staatsangehörigkeit könnte nicht aufgegeben werden, weil ich Syrer bin.

    Die Antwort war, dass ich solchen Antrag nur erst nach 7 Jahren Aufenthalt stellen kann, weil mit dem Integrationskurs, beweist man eine Sprachkenntnisse, die dem Sprachniveau B1 entspricht. Einen Antrag nach 6 Jahren Aufenthalt ist möglich, wenn man das Niveau B2 oder höher beweisen kann.

    Ist das richtig? Laut Ihrem Artikel kann ich den Antrag sogar nach 6 Jahren stellen, obwohl ich nur das Niveau B1 beweise.

    Auf eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen…

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmad T.,

      sind die Voraussetzungen gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt, kann in der Regel auch ein Antrag auch nach sechs Jahren gestellt werden. Wir können nicht beurteilen, warum die Behörde in Ihrem auf sieben Jahre geht. Es kann sein, dass ein B1-Niveau nicht den geforderten, ausreichende Sprachkenntnissen entspricht, einschätzen können wir dies jedoch nicht. Besprechen Sie das am besten nochmals mit der zuständigen Behörde und lassen Sie sich dort erklären, warum Sie den Antrag jetzt nicht stellen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Rami

    Hallo,

    ich habe vor einige Wochen, einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Laut der Behörder würde die Zusage nicht solange dauern.

    Ist es denn als „Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen“ anzunehmen, wenn das Heimatland lange Bearbeitungszeiten (9-24 Monate) hat?
    Wäre deshalb „vorübergehend“ eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich, bis das Entlassungbescheinigung kommt und der Übergang vollendet ist?

    Vielen Dank für die Betreuung.

    Schöne Grüße

    Rami

    1. anwalt.org

      Hallo Rami,

      wir können nicht einschätzen, ob die zuständige Behörde sehr lange Bearbeitungszeiten als Grund anerkennen würde. Dies sollten Sie mit dieser direkt abklären. Eine vorübergehende doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Regel nicht möglich, da die deutsche meist nur dann erteilt wird, wenn das Ablegen der alten Staatsbürgerschaft nachgewiesen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Liza

    Sehr geehrter Herr Anwalt,
    ich bin 17 Jahre alt und wohne schon fast seit 7 Jahren in Deutschland. Ich mache meine Abitur bzw. bin noch in der Einführungsphase und verdiene somit kein Geld. Meine Eltern sind Asylanten und haben keinen Deutschen Pass. Meine Frage wär ob ich einen Deutschen Pass beantragen könnte.

    1. anwalt.org

      Hallo Liza,

      in der Regel müssen Sie für mindestens acht Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, um einen Antrag stellen zu können. Zudem muss ein Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt erbracht werden, Sozialleistungen zählen jedoch überlicherweise nicht als solcher.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Ahmed

    Sehr geehrte Team Von Anwalt

    erstmal vielen dank für den Artikel
    meine Frage ist ich bin seit 9 Jahren in Deutschland bin wegen Studium gekommen ich war sehr Aktiv in ehrenamtliche Arbeit,und mein Studium nicht fertig abgeschlossen da ich noch 3 Semester brauche , dann habe ich mich Asyl beantragt und jetzt habe ich die 3 Jahre bekommen, wenn ich jetzt ein Arbeitsvertrag habe darf ich schon auf deutsche pass beantragen oder ich soll erst nach drei Jahren beantragen.

    mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmed,

      für eine Einbürgerung benötigen Sie in der Regel eine Niederlassungserlaubnis. Liegt diese vor, kann nach acht Jahren dauerhaftem ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland, ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde und der Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Rosa

    Hallo,
    Ich bin seit 6 Jahren in Deutschland. (Aufenthaltstitel 25 Abs.2 ) ich hab versucht erst ein Termin im Bürgeramt ausmachen um die Einbürgerung zu beantragen.
    der erste Termin für Beratung habe ich in März 2019 bekommen, denn sie sind bloß zu VOOOLLLLL
    ich hab überhaupt nicht mit so langer Wartezeit gerechnet, möchte ich erstmal nur wissen, welche unterlagen ich vorbeiten muss/kann.
    warum muss man so lange warten??? :(
    ich hab eine abgeschlossene Ausbildung als zahnarzthelferin und arbeite seit 4 Monaten in zahnarztpraxis für 30 Std.
    abgesehen davon wurde mir der Beamte gesagt dass ich mit diesem § gar nicht beantragen kann, ich weiß es nicht ob ich mich darum kümmern meinen Aufenthaltstitel zu wechseln oder nicht ?
    Ist es besser den Antrag über Anwalt zu beantragen um schneller zu bearbeitet wird?
    vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Rosa,

      um eine Einbürgerung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Niederlassungserlaubnis. Diese sollten Sie zuvor beantragen. Informieren Sie sich hier am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde.
      Weitere notwendige Voraussetzungen sind ein bestandener Einbürgerungstest sowie der Nachweis der Sprachkenntnisse. In der Regel müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen: ausgefüllter Antrag, Geburtsurkunde, Kopie des Passes. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, Sprachnachweis (Niveau B1), Arbeitsvertrag, Mietvertrag.
      Bezüglich der Dauer und das Zeitraums für die Terminvergabe können wir keine Aussage treffen, da dies je nach Region und Behörde unterschiedlich ist. Ob ein Anwalt zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen kann, können wir nicht beurteilen, allerdings ist das nicht wahrscheinlich. Sie können sich jedoch diesbezüglich beraten lassen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Anas

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    ich bin Marokkaner und ich habe eine italienisch unbefristete Aufenthalt, deswegen darf ich in Deutschland arbeiten,

    -ich bin erstmal am 11-10-2013 in Deutschland angemeldet, um eine Arbeit zu finden, ich habe eine Arbeit gefunden ,aber leider war das netto einkommen nicht ausreichend und die Ausländerbehörde hat abgelehnt, dann ich habe abgemeldet am 03-04-2014 und bin ich nach Italien zurückgekehrt.

    -am 29-05-2015 bin ich in Deutschland angemeldet wegen Studium, aber leider habe ich Finanzprobleme und bin ich nach Italien gereist (Abmeldung am 12-10-2015)

    -am 10-12-2015 ich habe nochmal in Deutschland angemeldet diesmal wegen Arbeit.und ich habe wirklich gefunden und ich habe eine Deutsche Aufenthalt und ich habe jetzt in Deutschland einen rechtmäßiger Aufenthalt .und ich habe Deutsch Sprache Prüfung B2 TELC bestanden

    meine frage ist, kann ich die 8 jahre ab 11-10-2013 oder ab 29-05-2015 oder ab 10-12-2015 zahlen ,damit ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann?

    1. anwalt.org

      Hallo Anas,

      der Aufenthalt in Deutschland muss in der Regel ständig und ununterbrochen vorliegen (Urlaubsreisen sind hier üblicherweise nicht von betroffen), sodass in Ihrem Fall der Zeitraum ab dem 10.12.2015 zu zählen beginnt. Sie sollten Sich jedoch auch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde erkundigen, welche Vorgaben für Sie zu beachten sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Sina

    Guten Tag,

    muss man ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben um Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen bzw. Zu erringen? Bin über 7 Jahren in Deutschland, wohne in Hessen und mein Aufenthalt läuft im September 2019 ab.

    Viel Dank im voraus

    MfG
    Sina

    1. anwalt.org

      Hallo Sina,

      in der Regel muss gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StAG ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Josh

    Guten Tag,
    meine Frau (derzeit seit 6 Monaten mit dem Aufenthaltstitel hier) und ich haben nach meinem Studium 2 Monate lang Hartz 4 erhalten. Ich habe von jetzt an einen guten Job und meine Frau bemüht sich auf das Level C1 zu kommen und zu stdieren.
    In 2,5 Jahren wird sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
    Wird der kurzfristige Erhalt des Hartz 4 einen negativen Einfluss auf die Bewilligung haben?
    Wir kennen ein Paar, in derselben Situation, denen es wohl deswegen verweigert wurde.

    Vielen Dank für eine Auskunft, wir sind sehr nervös deswegen.
    Grüße
    Josh

    1. anwalt.org

      Hallo Josh,

      in der Regle muss der Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Antragstellung als gesichert nachgewiesen werden. Üblicherweise werden Bezüge vor diesen Zeitpunkt nicht berücksichtigt. Ob dies dennoch Einfluss haben kann, sollten Sie jedoch am besten direkt mit der Einbürgerungsbehörde klären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Sargis

    Hallo,

    meine Frage, Ich bin seit 5Jahren in Deutschland, meine Ehefrau ist deutsche Staatangehörige.
    Möchte meinen Antrag stellen auf deutsche Staatsbürgerschaft, bin seit 3 Jahren selbstständig.
    Meine Frau ist jetzt schwanger und während ich den Antrag stelle ist meine Frau in Elternzeit und bekommt dann Elterngeld.
    Wir das für mich ein Problem sein wegen dem Lebensunterhalt?

    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Sargis,

      in der Regle müssen Sie für sich nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann das ausreichen. Ob die Einbürgerungsbehörde einen weitere Nachweis verlangt, können wir nicht beurteilen, da dies vom Einzelfall abhängt. Sie sollten dies direkt mit der zuständigen Behörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

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