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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
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Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. Ich habe in Deutschland promoviert. Ich bin Freiberufler und kann zeigen dass ich genug für mein Lebensunterhalt verdiene. Dennoch habe ich keine Privatrente. Ist das ein großes Problem, auch wenn ich alle anderen Bedingungen erfülle?
2. Ich habe gehört, wenn man sich in einer Stadt neu meldet, muss man erst sechs Monate abwarten und erst danach ist man berechtigt einen Antrag auf die Einbürgerung in dieser Stadt zu stellen, auch wenn man alle sonstige Bedingungen erfüllt. Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
F. A.
Hallo Mina,
in der Regel müssen Sie zum Zeitpunkt des Antrags einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen und darlegen, dass dieser zeitlich nicht befristet ist. In Bezug auf Ihre zweite Frage können wir keine Aussage tätigen, hier sollten Sie sich direkt bei der Einbürgerungsbehörde erkundigen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
vielen Dank für den guten Beitrag. Ich bin als Student nach Deutschland eingereist und dann habe ich nach 2 Jahren das Asyl beantragt. Mir wurde die Flüchtlingseingschaft nach Absatz 25 zuerkannt.
Ich möchte wissen, ob diese 2 Jahre ebenfalls angerechnet werden?
Grüße
Erick
Hallo Erick,
für die Einbürgerung gilt in der Regel die Zeit, in der Sie sich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und Ihren Wohnsitz hier hatten. Ist dies der Fall, dann müssten diese zwei Jahre hinzuzählen. Klären Sie das am besten auch mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo.liebe Team Anwalt.
Ich wohne seit 13 mit mein Mann ( seit 9 Jahren ist deutsche Bürger fast ).Ich habe alle Voraussetzung ,aber nur wegen mein 1 jährige Arbeitsvertrag(mein man auch so wurde mein Antrag veweigert (mündlich gesagt) .das heißt wegen unsere 1 Jahr befristige Arbeit darf ich nicht beantragen .das ist für 2 mal begelent würde .ich weiße es nicht mehr was soll ich machen . Mein aktuelles Pass wird Jede 3 Jahre Verlängert. ????.
Hallo Alizadeh,
in der Regel muss ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann hier durchaus ein Ablehnungsgrund sein. Im Zweifel können Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ist es besser den Antrag der Deutsche Staatsangehörigkeit über Anwalt zu beantragen ?
Da ich einen neuen unbefristete Vertrag habe. Soll ich warten Bis ich drei Monate Gehaltsabrechnungen erhalten habe oder reicht den Arbeitsvertrag aus ?
MfG
Sina
Hallo Sina,
ein Antrag muss in der Regel bei der zuständigen Behörde gestellt werden, hierzu ist üblicherweise keine anwaltliche Unterstützung notwendig. Können Sie den gesicherten Lebensunterhalt durch einen Arbeitsvertrag nachweisen, sollten dieser ausreichen. Allerdings kann die Behörde weitere Nachweise einfordern. Inwieweit dies bei Ihnen der Fall sein wird, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich lebe, und arbeite kontinuierlich in Deutschland seit 2011. Mein Alter ist über 63, bin ein Ingenieur aus Ungarn, und möchte meine Ungarische Staatsangehörigkeit behalten. Letztes Jahr ich habe die Telc B2 Püfung bei Inlingua bestanden. Könnten Sie mir kurz informieren, ob ich früher als 8 Jahre die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, oder nicht?
Das ist selbstverständlich, dass ich noch die Einbürgerungstest bestehen muss.
Danke Ihre Antwort im Voraus.
Hallo Tamas,
eine Verkürzung der Zeit auch sieben oder auch sechs Jahre ist gemäß § 10 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So ist zum Beispiel die Teilnahme an Integrationskursen eine Möglichkeit. Ob eine Verkürzung für Sie in Frage kommt, sollten Sie mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde abklären. Auch ob eine Option besteht, die ungarische Staatsbürgerschaft beizubehalten, sollten Sie vorab klären, denn dies ist in der Regel nicht möglich.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin verheiratet, ich lebe mit meinem Mann (deutscher) in duisburg seit 4 Jahre, hatte Termin zum Einbürgerungs Beratung in Einbürgerungstelle, meine Mann arbeitet vollzeit, ich nicht, einkommen liegt bei 2200 euro netto trotzdem wurde mein Antrag veweigert (mündlich gesagt) weil mein Mann befristete nur 2 Jahr arbeitsvertrag hat und noch kein 60 Monaten rentversicherung hat.
Bitte um Hilf
Hallo bouddine,
eine Antrag kann durchaus abgelehnt werden, wenn ein gesicherter Lebensunterhalt nicht nachweisbar ist. Wir können nicht beurteilen. ob dies bei Ihnen der Fall ist. Sie sollten dies direkt mit der zuständigen Behörde klären und dort eine ausführliche Erklärung erfragen. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo zusammen,
ich komme aus Kamerun und wurde erfolgreich eingebürgert.
Nun für die Erstellung der Geburtsurkunde meines Nachwuchs will das Rathaus meine Geburtsurkunde in Kamerun prüfen lassen und verlangt dafür 480 €.
Ist das berechtigt?
Für die Einbürgerung habe ich meine Geburtsurkunde vorgelegt.
Wird die da nicht geprüft?
Ist das berechtigt, dass meine Geburtsurkunde als Deutsche geprüft wird? wird die Geburtsurkunde alle Deutsche für die Erstellung der Geburtsurkunde seines Kindes geprüft?
Vielen Dank für eure Antworten
Mit Freundlichen Grüßen,
Alain
Hallo Alain B.,
wir können nicht einschätzten, warum eine Prüfung der Geburtsurkunde hier notwendig ist. Auch bezüglich der Gebühren können wir keine Aussage treffen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen dies mit dem zuständigen Standesamt direkt zu klären oder einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin in Deutschland seit 2011 und hatte von 2011 bis 2105 studentische Aufenthalt nach §16 und ab 2016 bis jetzt habe ich ein Aufenthalt nah §25 Abs.2 .Ich studiere noch und arbeite neben meinem Studium. Ich habe Deutsch C1 bestanden und habe nie hilfe von Stadt genommen. Kann ich jetzt die Einbürgerung beantragen, oder werden die 4 Jahren mit der Aufenthalt nach § 16 nicht gerechnet?. Muss man auch ein vollzeit Job haben oder reicht ein teilzeit Job?
Auf Ihre Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Schöne Grüße
Najem
Hallo Najem,
in der Regel kann eine Einbürgerung nach acht Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. In einigen Fällen sind auch sieben oder sechs Jahre ausreichend, ob das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde klären. Angerechnet werden üblicherweise alle Zeiten, die einen ständigen Aufenthalt nachweisen. In der Regle muss ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden, inwieweit eine Teilzeitstelle ausreichend ist, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt der Behörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hi,
meine Freundin ist Iranerin, seit 08.2011 ist sie wohnhaft in Deutschland. Sie hat an einer guten TU in Deutschland Ihren Masterstudium als Top-Studentin abgeschlossen. Hat die Einbürgerungstest mit voller Note bestanden, hat ein B2-telc-Deutsche-Sprachzertifikat. Weiterhin hat sie 6.5 Jahre gearbeitet und Rentenbversicherung bezahlt. Sie hat seit 2.5 Jahre einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ihre Einbürgerungsantrag für Einbürgerung nach 6-Jahre-Regelung ist leider abgeleht, mit der Angabe, dass:
1) Sie als Ihranerin Ihre Staatsangehörigkeit nicht abgeben kann, bzw. §10 StAG Vorraussetzung nicht erfüllt. Daher eine Einbürgerung unter endgültiger Hinnahme von Mehrstaatigkeit, kann bei Ihr erst in 08.2019 zur Anwendung.
2) Einbürgerung aufgrund besonderer Integrationsleistung für Iraner ausgeschlossen ist.
Sind Punkt 1) und 2) gesetzlich Valide für einen Einbürgerungsantrag nach 6 Jahre?
MfG
Sara
Hallo Sara M.,
ist eine Verkürzung des Zeitraums, der für eine Einbürgerung notwendig ist, nicht möglich, gelten in der Regel die gesetzlich vorgegebenen acht Jahre Aufenthalt in Deutschland (§ 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). In Bezug auf die rechtlichen Aspekte der Ablehnung können wir keine Aussage tätigen, da wir keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Danke für Ihre Antwort!
Ist „Verlust/Austretten aus Iranischer Staatseingehörigkeit“ laut gesetzt eine Vorraussetztung für die Verkürzung des Zeitraums auf 6 Jahre? Wenn ja können Sie bitte §Nummer referenzieren?
Gibt es ein gesetzt, laut dessen Iraner aus Intergrationsleistungsnachweis ausgeschlossen sind? Wenn ja können Sie bitte §Nummer referenzieren?
Hallo Sara M.,
uns ist ein solcher Passus nicht bekannt. In § 10 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sind die Voraussetzungen für eine Verkürzung beschrieben. Eine rechtliche Beratung dürfen wir weiterhin nicht anbieten und empfehlen Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich lebe seit Oktober 2012 in Deutschland. Erste 10 Monate hatte ich ein D Visum zwecks Studium. Ich war nach Auslaenderbehoerde und die Sachbearbeiterin sagte dass ich zurzeit keine Aufenthaltstitel erstellen soll. Ab Juli 2013 hatte ich mein erste Aufenthaltstitel gemäß paragraph 16 AufenthG.
Ich have ein deutschsprachige Studiengang absolviert.
Jetzt habe ich ein Niederlassungserlaubnis gemäß Paragraph 18B. Und Arbeitsvertrag bis 31.01.2020.
meine Fragen:
1) Nach Bestanden Leben in Deutschland Test, gilt die auf Sechs Jahren Verkurzung (besondere Integrationsleistung) fuer mich?
2) Wuerde meinen Aufenthaltsdauer ab Oktober 2012 oder Juli 2013 beruecksichtigt?
3) gibt besondere Bedingungen auf dem Frist der Arbeitsvertrag?
MfG,
Loay
Hallo Loay,
in der Regel zählt die Einbürgerung der gesamte Zeitraum, in dem Sie ununterbrochen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Üblicherweise müssen das acht Jahre sein. Ob sich der Zeitraum bei Ihnen verkürzt können wir nicht beurteilen, diese Entscheidung obliegt der Einbürgerungsbehörde. Wir können nicht sagen, ob der bestandene Test eine besondere Integrationsleistung darstellt.
In der Regel müssen Sie beim Zeitpunkt der Beantragung einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Inwieweit die Befristung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielt, sollten Sie mit der Einbürgerungsbheörde abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich vorbereite alle Dokumente für meine Einbürgerung (im Mai habe ich einen Termin bekommen für die Übergabe; nun muss meinen Mann im Ausland arbeiten und kann mich nicht begleiten (seine Reisepass braucht er natürlich noch für die Reise)
Er ist deutsch, wir sind seit 14 Jahren verheiratet und wir wohnen in Deutschland seit 12 Jahren). Ist das wichtig dass er auch anwesend zu diesen Termin sei? Oder ist das möglich eine Kopie von seiner Reisepass mitzubringen?
Ich bedanke mich im Voraus und freue mich auf Ihre Antwort,
Beste Grüße
F. Stroh
Hallo f. Stroh,
in der Regel muss Ihr Mann nicht anwesend sein oder seine Dokumente vorlegen, denn die Einbürgerung betrifft in den Fall nur Sie als Einzelperson. Sie sollten eventuell einen Nachweis über die Heirat mitbringen. Wenden Sie sich am besten an die Einbürgerungsbehörde und klären Sie das einmal genau ab.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 4 Jahren in Deutschland und arbeite als Arzt. Ich vefüge über ein C1 Niveau , einen niedergelassenen Aufenthaltstitel und Einbürgerungstest ( 31 auf 33 Punkte). Ich wohne in Bayern. Wie lange brauche ich insgesamt eine deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen und bekommen? Ich bin iraker von Staatsangehörigkeit.
Ich habe von ( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gelesen dass man auch in 6 Jahren eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann wenn man besondere Integrationsleistungen hat und B2 wurde nicht als Voraussetzung geschrieben ( könnten Sie mir bitte erklären was sie bei Integrationsleistungen meinen? Ob ein B2 oder C1 Niveau als Voraussetzung für die Integration gilt? ).
Mit freundlichen Grüßen
H. Ibrahim
Hallo Ibrahim,
als besondere Integrationsleistungen werden in der Regel der Besuch von Integratiosnkursen sowie ein besonderes Sprachniveau gesehen. Gesetzlich ist das in Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 geregelt. Wie genau die sprachlichen Fähigkeiten aussehen müssen, um einen Einbürgerugnsantrag nach sechs Jahren stellen zu können, sollten Sie mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde klären. Kann die Dauer bei Ihnen nicht auf sechs Jahre verkürzt werden, können sieben bzw. acht Jahre notwendig sein. Auch dies sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde klären.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag ,
ich bin seit feb 2012 über 6 Jahren als Flüchtling in Deutschland (Aufenthaltstitel 25 Abs.2 (Gfk).ich habe B1 Zertifikat und meine Beruf ist Sicherheitsdienst das habe ich Anfang in jan 2016. ich möchte fragen kann ich anmelden für Einbürgerung oder noch ich warten. Ich habe noch eine Frage ich bin im Schufa. Bitte sagen mir jetzt was soll ich machen. Ich bedanke mich.
Hallo Jatt G,
anerkannte Flüchtlinge können bereits nach sechs Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie müssen einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Inwiefern ein Schufa-Eintrag den Antrag beeinflusst, können wir nicht beurteilen. Informieren Sie sich dazu am besten bei der Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz frage es geht um Deutsche Staatsbürgerschaft, ich bin seit 3 Jahren in Deutschland und habe ich eine Geldstrafe trotzdem bezahlt. bekomme ich Problem später wenn ich die Staatsbürgerschaft beantragen wurde ? Oder ……….?
Es wäre schon wenn sie mich erklären
Vielen Dank im voraus
Mohamood
Hallo Mahmood,
ob die Geldstrafe Einfluss auf Ihren Einbürgerungsantrag haben wird, können wir pauschal nicht beurteilen. Lag die Geldstrafe unter der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen, hat das in der Regel keinen Einfluss, lag sie darüber, wird eine Einbürgerung üblicherweise nicht erteilt. Ob Ausnahmen gewährt werden, liegt dann im Ermessen der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit 3 Jahren und 4 Monaten in Deutschland. Ich habe meinen Master auf Englisch abgeschlossen, aber ich habe schon Niveau B1. Ich arbeite seit einem halben Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni. Mein originale Staatsangehörigkeit ist nicht anerkannt in Deutschland(also ich bin Staatslos).
Darf ich jetzt den Antrag stellen? Und falls den Antrag abgelehnt werden, wie lange muss ich warten um andere Antrag wiederzustellen?
Danke im Voraus
Hallo Lena,
in der Regel müssen Sie acht Jahre lang Ihren ständigen Aufenthalt ununterbrochen in Deutschland haben, bevor Sie einen Antrag stellen können. IN einigen Fällen sind auch sieben Jahre ausreichen. Ob das bei Ihnen möglich ist, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man 6 Monaten früher die Staatsangehörigkeit beantragen ? z.B nicht erst nach 8 Jahren, sondern nach 7.5 Jahren ?
MfG
Kusai A.
Hallo Kusai A.,
eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder andere Faktoren können die Zeit verkürzen. Ob das bei Ihnen möglich ist, sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein antrag auf Einbürgerung ist schon seit 10 Wochen an die Senatsverwaltung zur Entscheidung gesandt. Ich habe noch keine Antwort erhalten. Ist das Normal? Wie lange kann es noch dauern?
Danke und Viele Grüße
Hallo Badr,
die Dauer der Bearbeitung kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein und auch stark variieren. Daher kann ein Verfahren Wochen, Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Sie können den Stand der Bearbeitung bei der zuständigen Behörde erfragen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren von anwolt.org
Monatelang suche ich Information über die Einbürgerung und keiner kann mir diese geben. Ich bin schon zu einem Anwalt gegangen und er hat mir auch nichts neues gesagt.
Meine Situation ist folgende….
Ich komme aus St.-Petersburg und seit knapp 10 Jahren in Deutschland bin. Darunter 2 Jahre Sprachkurse, 6 Jahre Studium, jetzt 18 Mon. 16.4 Arbeitssuche.
Nun habe ich noch 3 Monate und falls ich keine geeignete Stelle finde gilt für mich die Ausreisepflicht. Im Moment arbeite ich bei Ford, bewerbe mich auch Automotive weiter, mein Vertrag bei Ford wird auf jeden Fall verlängert. Meine Oma ist deutsche, die ist alt und unter meiner Unterstützung(inoffiziell) und trotzdem sagt mir die ABH es wird eine Ingenieur Stelle benötigt. Ich bin sprachlos, da eigentlich meine Heimat ist hier, ich möchte gerne aus meiner Bürgerschaft raus und deutsche beantragen, da kann mir aber ABH keine richtige Info geben. Die sagen nur Sie können das versuchen. Jetzt bin ich so gestresst und kann nicht mehr weiter. Kann ich doch auf eine Einbürgerung hoffen oder muss ich wirklich nur diese Ingenieur Stelle beweisen können…Ich verdiene bei Ford echt gut, warum muss ich die Stelle jetzt aufgeben und für andere bewerben da wo ich viel weiniger am Anfang bekomme und ganz ehrlich, die Stelle in Produktion bringt mich viel weiter , da ich in der Zukunft auch bei Ford als Ingenieur anfangen darf.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Vielen Dank
Hallo Michael K.,
einen Antrag auf Einbürgerung können Sie in der Regel stellen, wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, sich seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten, Sprachkenntnisse sowie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Für die Bearbeitung ist die Einbürgerungsbehörde zuständig, dort können Sie auch alle weiteren Informationen erfragen. In der Regel ist dies im Bürgeramt bzw. der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden.
Inwieweit Ihr Antrag erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stamme aus Syrien, besitze die Niederlassungserlaubnis und lebe seit 2013 in Deutschland. Laut Aussage der Behörde darf ich nächstes Jahr (2019) die Einbürgerung beantragen. Das Problem ist aber, dass ich Geburtsurkunde & Ausweis von Syrien bringen muss, aber wegen der jetzigen Situation kann ich nach Syrien nicht reisen.Außerdem, wenn man sich mit der Botschaft in Verbindung sitzt, helfen Sie uns gar nicht. Ich habe mit mir hier mein Abiturzeugnis und ein Registerauszug (ausgestellt im September 2013).
Gibt’s die Möglichkeit irgendwie mein Problem zu lösen ?
Danke im Voraus.
Hallo Walaa,
Sie sollten das direkt mit der Einbürgerungsbehörde klären und dort erfragen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sie sollten dort Ihre Situation genau darlegen und erfragen, ob es andere Optionen gibt. Wir können leider nicht beurteilen, ob dies für Sie möglich ist.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen bzgl. der Einbürgerungsdauer und zwar ich bin seit 10.2009 nach Deutschland gekommen. Ich habe mein Bachelor hier absolviert und habe vor 3 Jahre angefangen zu arbeiten. im 12.2016 habe ich meine Einbürgerungsantrag Vollständig beim Einbürgerungsamt abgegeben. Nach 9 Monaten habe ich den Sachbearbeiter per E-Mail gefragt, wie ist der Sachstand meines Antrages. Er hat mir zugeschrieben, dass die Anfragen bei einigen Behörden noch nicht abgeschlossen sind und genau nach einem Jahr habe ich wieder dieselbe Frage gestellt. leider hat er mir die gleiche Antwort geschrieben (Eine Behörde hat uns noch nicht geantwortet). Mitte Februar kam eine E-Mail vom Sachbearbeiter und bittet mich um aktuellen Gehaltsnachweis und die Wartezeitauskunft. ich habe ihm die angeforderten Unterlagen gesendet und habe gedacht, es nimmt diesen Frust mal ein Ende. Letzte Woche habe ich ihn angerufen und nach der Sachstand meines Antrags gefragt, ob es Neuigkeiten gibt. die Antwort war nach wie vor dieselbe!!! (Eine Behörde hat uns noch nicht geantwortet). meine Fragen sind wie folgt:
*Ist diese wiederholte Antwort des Sachbearbeiters nach Ihrer Meinung Normal?.
*Die Bearbeitungszeit in meinem Fall ist jetzt ca. 16 Monaten, die Bearbeitungszeiten sind aber hier in München durchschnittlich ca.10 Monaten. „laut automatische Antwort des Sachbearbeiters“
*soll ich jetzt eine Frist setzen oder einen Brief schreiben in dem ich darauf hinweise, dass die Bearbeitungszeit meines Antrages über 16 Monaten ist und auf eine Antwort warte?
*ab wann soll man einen Anwalt einschalten?
könnten Sie mir bitte sagen, welche Schritt wäre sinnvoll zu unternehmen?
Besten Danke und schöne Grüße
S.L
Hallo Saidam,
wir können leider nicht beurteilen, warum die Bearbeitung Ihres Antrags diese Zeit in Anspruch nimmt und an welcher Behörde es liegt. Die Bearbeitung kann durchaus auch länger als der eigentliche Durchschnitt dauern. Im Zweifel können Sie sich jeder Zeit an einen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org