Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

711 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Christopher W.

    Hallo,

    Ich bin US. Staatsbuerger und Sohn einer Deutschen, I ch hatte mal vor laengerer Zeit beim Einbuergerungs Buero angefragt zwecks Einbuergerung. Mir wurde nur gesagt meine Mutter haette in den USA damals meine Geburt beim Konsulat melden muessen.
    Nun meine Frage, da ich 45 Jahre jung bin und mich noch immer mit diesem Thema beschaeftige. Welche moeglichkeiten haette ich den da ich auf keinen fall meine Amerikanische Staatsangehoerigkeit aufgeben moechte.

    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Christopher W.,

      um eine Einbürgerung beantragen zu können, muss Ihr ständiger Aufenthalt sich seit mindestens 8 Jahren in Deutschland befinden. Sprachkenntnisse sowie einen gesicherten Lebensunterhalt sind dann nachzuweisen. In der Regel müssen Sie die erste Staatsbürgerschaft ablegen, um die deutsche zu erhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen (wenn z.B. das Land die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft verweigert oder gar nicht vorsieht) kann eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegen. Das sollten Sie sie jedoch direkt mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde abklären und erfragen, ob für Sie eine Möglichkeit besteht. Dies können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Abdel

    Hallo,

    Ich wohne in Deutschland seit 6 Jahre. Habe hier promoviert, habe einen unbefristeten arbeitsvertrag und eine Niederlassungerlaubnis und möchte mich bald einbürgern lassen.

    Bei der Einbürgerungsbehörde, sie haben mir gesagt dass ich B2 brauche. Meine Promotion habe ich ja zum teil auf Deutsch gemacht. Soll das als ersatz für die B2 sein?

    Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Abdel,

      wir können nicht beurteilen, ob die Behörde Ihre Promotion als Sprachnachweis anerkennen wird. Dies sollten Sie direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Behörde klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Jon

    Guten Tag,
    Ich hätte eine frage un zwar
    Ich komme aus dem Iran und bin seit 3 Jahren als Geflüchtet in Deutschland.Ich habe hier an der Uni Master studiert und habe deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1. Ich habe gerade einen gut bezahlten festen Job als Ingenieur.wie lange noch dauert bis ich einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen kann?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.
    Jon

    1. anwalt.org

      Hallo Jon,

      in der Regel ist es für anerkannte Flüchtling nach sechs Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland möglich, die Einbürgerung zu beantragen. In Ihrem Fall wäre das in drei Jahren eine Option.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Irina

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland, in denen ich studiert und dann in Festanstellung gearbeitet habe, stelle ich nun bald meinen Antrag auf Einbürgerung. Mein Arbeitsvertrag ist allerdings befristet – ich arbeite am Theater, befristete Verträge sind branchenüblich. Könnte dies ein Problem für die Genehmigung meiner Einbürgerung darstellen? Würde es helfen, wenn ich dem Antrag einen Empfehlungsschreiben meines Arbeitgebers hinzufüge, in dem die Befristung der Verträge als branchenüblich erklärt wird und ich im allgemeinen für meine Qualifikationen und Arbeitsleistung empfohlen werde? Über eine Antwort auf meine Frage wäre ich sehr dankbar!

    1. anwalt.org

      Hallo Irina,

      ob der befristete Vertrag ein Hindernis darstellt, obliegt der Einbürgerungsbehörde. Das Empfehlungsschreiben kann die Situation durchaus erklären. Sie sollten den Sachverhalt zuvor mit de Behörde abklären und erfragen, ob dies als Nachweise für einen gesicherten Lebensunterhalt ausreichend ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Can

    Guten Tag,

    Ich bin 19 Jahre alt und bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.Ich habe daher auch eine lückenlose Schulbildung hier in Deutschland bis zum Fachabitur. Ich habe die Türkische Staatsangehörigkeit und möchte nun zum Deutschen wechseln. Mein Vater hat die Deutsche Staatsangehörigkeit meine Mutter jedoch nicht. Meine Frage ist nun ob ich wirklich einen Sprachnachweis abgeben muss wenn ich sowieso schon hier aufgewachsen bin und die entsprechende Schulzeugnisse besitze.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen,

    C.B

    Hinzufügung:

    Ich habe außerdem auch einen unbefristeten Aufenthalt.

    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Can,

      in der Regel können auch Schulzeugnisse als Nachweis für die Sprachfähigkeiten herangezogen werden. Dies sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde direkt klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Ela

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe ebenfalls eine Frage zur Einbürgerung. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Momentan studiere ich auf Lehramt und habe vor exakt einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Nach 4 Monaten bekam ich die Zusicherung und bin auch aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen worden. Meine zuständige Behörde versicherte mir, dass die Überprüfung des Strafregisters etc. 2-4 Wochen dauern würde. Nach zwei Monaten erkundigte ich mich danach und mir wurde gesagt, sie würden sich melden, sobald eine Antwort kommen würde. Monate vergingen und wenn ich anrief, wurde ich abgewimmelt mit den Worten: „Rufen Sie nicht immer an. Ich werde mich melden, wenn ich eine antwort erhalte“. Zumal es mein gutes Recht ist, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wieso sich mein Antrag so verzögert! Bis heute habe ich gegen keinerlei Gesetze verstoßen oder sonstige Auffälligkeiten, die gegen die deutsche Staatsbürgerschaft sprechen würde und kann das deswegen nicht nachvollziehen. Meine Schwester und eine Freundin haben im selben Zeitraum wie ich, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Nach 4 Monaten waren sie eingebürgert. Vor kurzem war ich bei der besagten Behörde und wurde erneut abgewimmelt mit der Erklärung, dass sich das manchmal verzögern kann, weil sie alle Register mehrmals durchgehen müssen. Für mich ist das kein aussagekräftiger Grund. Ich fragte dann, ob es eine Nummer gibt bei der ich mich erkundigen kann und es wurde verneint. Das ist in meinen Augen eine Frechheit. Dass diese besagten Überprüfungen über 8 Monate laufen soll bezweifle ich, wenn kein einziger Grund dagegen spricht. Ich überlege nun, ob ich unseren Anwalt einschalten soll. Jedoch ist meine Sorge, dass sich das nur noch länger verzögern wird. Ausreisen kann ich auch nicht mehr, weil mein Pass vor kurzem abgelaufen ist und ihn ständig verlängern sind auch eben kosten, die ich tragen muss.

    Ich danke Ihnen im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Ela,

      wir können nicht beurteilen, warum sich der Prozess bei Ihnen hinauszögert. Hier wäre eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt empfehlenswert, da wir eine solche nicht anbieten können.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Rauf

    sehr geehrte Damen un Herren,
    es geht um der deutschen Einbürgerung.Wir sind Flüchtling und studiere an der Uni als Informatik.Ich möchte wissen ,ob ich der deutschen Einbürgerung beantragen kann?Außerdem sind wir am 01.2013 nach Deutschland gekommen .Ich kriege Bafög und meine Frau fängt ab September als Kinderpflegerin lernen an .Das heißt, sie wird ab September Bafög kriegen.Wir wohnen in Nürnberg.Es wäre besser,wenn Sie erklären können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rauf M.

    1. anwalt.org

      Hallo Rauf M.,

      für anerkannte Flüchtlinge kann es möglich sein, nach einem ständigen Aufenthalt von sechs Jahren in Deutschland, die Einbürgerung zu beantragen. Nach Ihren Angaben, kann das bei Ihnen im Januar 2019 der Fall sein. Die zuständige Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort kann Ihnen mit Informationen bezüglich des Vorgehens weiterhelfen. In der Regel muss ein gesicherter Lebensunterhalt, deutsche Sprachkenntnisse sowie der ständigen Aufenthalt nachgewiesen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Rauf

        Ich bedanke mich für ihre Beantwort.Ich möchte noch wissen,ob ich vor 4 Monaten beantragen kann? Bei mir erfüllt 2019 Januar. Ich kann im September beantragen. Sowieso es dauert bis 6 Monaten

        1. anwalt.org

          Hallo Rauf,

          in der Regel sollten Sie den Antrag dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

          Ihr Team von anwalt.org

  8. Banouna

    Zählen teilweise die Aufenthalte mit Schengen Visum zur Einbürgerung ?
    Schengen Visums wurden von der deutschen Botschaft erteilt.

    1. anwalt.org

      Hallo Banouna,

      für eine Einbürgerung muss in der Regel der ständige, ununtrbrochene Aufenthalt in Deutschland für mindestens acht Jahre vorliegen. Aufenthalte in anderen Staaten des Schengenraums zählen üblicherweise nicht zu dieser Zeit hinzu.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Alisa

    Guten Tag,

    ich habe eine Zusicherung für die Einbürgerung bereits erhalten, nun muss ich aus meiner amerikanischen Staatsangehörigkeit ausgebürgert werden um die deutsche Einbürgerung abzuschließen. Die Ausbürgerung aus den USA kostet fast €2000. Laut dem Gesetz, wenn die Kosten das monatliche Bruttoeinkommen des Antragstellers übersteigern, besteht ein Anspruch auf Mehrstaatigkeit. Als ich den Antrag gesltellt habe, war es nicht der Fall, da mein Bruttoeinkommen höher war als die Ausbürgerungsgebühr. Mittlerweile bin ich Mutter geworden und beziehe Elterngeld.

    Frage 1: Könnte ich jetzt, nach dem ich bereits die Zusicherung erhalten habe, einen Antrag auf Beibehaltung der US-Staatsangehörigkeit stellen mit dem Grund, dass mein Einkommen (Elterngeld) weniger ist als die €2000 Ausbürgerungsgebühr? Wird Elterngeld in diesem Fall als Einkommen betrachtet, oder das Bruttoeinkommen vor der Elternzeit?

    Frage 2: Hat der Sachbearbeiter recht, wenn er in diesem Fall auch das Einkommen meines Mannes miteinbezieht?

    Vielen Dank!
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Alisa,

      Ihre erste Frage sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde abklären. Es kann durchaus möglich sein, dass bei veränderten Umständen ein nachträglicher Antrag möglich ist. Allerdings können wir nicht beurteilen, ob die Behörde dies für zulässig hält.

      In der Regel muss das Familieneinkommen gesichert sein. Das kann auch bedeuten, dass das Einkommen des Ehepartner herangezogen wird. Auch hier sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Nafeh

    Sehr gehrte Damen und Herren,

    Ich bin Arzt von Beruf und arbeite seit 6 Jahren und 4 Monaten in Deutschland . ich habe schon Niederlassungerlaubnis, meine deutsche Niveue ist B2. Ich bin hier Facharzt geworden und ich fahre auch seit 2/Jahren als Notarzt. Ich bin zurzeit in Weiterbildung Kardiologie und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Ich habe den Antrag auf Einbürgerung stellen wollen, wurde mir aber verweigert mit der Begründung, nicht ausreichenden Aufenthaltsdauer.

    Soll ich einen Anwalt anschalten oder kann ich überhaupt was dagegen unternehmen ?? oder besser noch 8/ Monaten abwarten?
    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Nafeh,

      in der Regel kann eine Einbürgerung nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. Nur ins Ausnahmefällen kann dies auf sechs beziehungsweise sieben Jahre verkürzt werden. Hat die Behörde dies abgelehnt, müssen Sie in der Regel mit dem Antrag warten, bis Sie die acht Jahre erreicht haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Aymen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit 3 Jahren in deutschland. Ich habe meinen Master auf Deutsch in Berlin abgeschlossen. Ich habe gerade die blaue Karte und arbeite viel in Ausland. Mein tunesischer Pass verursacht mir manchmal ein paar Probleme für manche Länder beim Visum und das macht Probleme für meine Firma.
    Kann die Firma den Prozess der Einbürgerung für mich beschleunigen,damit ich den deutschen Pass so schnell wie möglich kriege ,damit wir diese Probleme vermeiden können?

    Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Aymen,

      eine Einbürgerung ist in der der Regel erst nach acht Jahren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland möglich. Bei anerkannten Flüchtlingen kann dies auch nach sechs Jahren geschehen. Eine Beschleunigung oder weiter Verkürzung der Zeitspanne ist üblicherweise nicht möglich. Sie können bei der Einbürgerungsbehörde nachfragen, ob es andere Möglichkeiten gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Sia

    Guten Tag ,

    ich bin seit jan 2012 über 6 Jahren als Flüchtling in Deutschland (Aufenthaltstitel 25 Abs.2 (Gfk).ich habe kein B2 zertifikat aber ich habe meine Berufsausbildung als Fachinformatiker abgeschlossen und momentan bin ich Arbeitssuchend.ich möchte gern wissen ,ob jetzt macht es sinn,dass ich Einbürgerungsantrag stelle?

    Vielen Dank im Voraus
    Sia

    1. anwalt.org

      Hallo Sia,

      ob es sinnvoll ist, können wir nicht sagen. Am besten informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde. Diese wird Ihnen mitteilen können, welche Schritte notwendig sind und ob der Antrag zu diesem Zeitpunkt Aussicht auf Erfolg hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Adam

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org,
    Ich hätte folgende Frage,
    Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt (seit 4 Monaten) und erfülle alle Kriterien. Jetzt bin ich Arbeitslos und bekomme ALG I.
    die frage jetzt ist, darf ich mit ALG1 die Einbürgerung Antrag fortsetzen OHNE NEUE ARBEITSVERTRAG? oder soll ich trotzdem einen neuen Arbeitsvertrag bekommen

    Vielen Dank im Voraus
    Adam

    1. anwalt.org

      Hallo Adam,

      das Arbeitslosengeld I ist keine Sozialleistung. Inwiefern die zuständige Behörde dies als Sicherung des Lebensunterhalts akzeptiert, können wir nicht beurteilen. Fragen Sie am besten bei der Behörde nach und klären Sie dies für sich ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Sidhartha

    Guten Tag

    Müssen die Angaben zu meiner früheren Ehe gemacht werden? Es war vor 30 Jahre und ich weiß gar nicht wo die Frau jetzt lebt. Muss ich irgendwelche Papiere von ihr haben?
    Was passiert wenn ich diese Ehe im Antrag nicht angebe?

    1. anwalt.org

      Hallo Sidhartha,

      in der Regel werden Angaben zur jetzigen Lebenssituation verlangt. Am besten informieren Sie sich bei der Einbürgerungsbehörde, ob diese Informationen relevant sind oder nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Peter

    Ich musste in München 6 Monate auf den Termin zur Antragsstellung warten. Also ich hatte im September 2016 alles – Sprachtest, Einbürgerungstest, Gehaltsabrechnungen usw. Lebe seit 2002 in BRD. Den Antrag dürfte ich erst im März 2017 stellen – keine freien Termine bei EBH. Jetzt, im Februar 2018, ist noch keine Einbürgerungszusicherung da. Ich darf deswegen den Job nicht wechseln, da das Verfahren für die Dauer der Probezeit beim neuen Arbeitgeber eingefroren wäre. Also 1,5 Jahre nicht Job wechseln, nicht heiraten, nicht umziehen – das ist doch Freiheitsberaubung. Dazu wird noch ca. 1 Jahr Ausbürgerung kommen. Wie kann ich vorgehen und der EBH München Füße machen? Kann ich evtl. Ausbürgerung umgehen, mit der Begründung, dass die ganze Warterei unzumutbar wird??

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      hier empfehlen wir Ihnen sich an einen Abwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten. Eine Rechtsberatung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Saman

    Guten Tag,
    Ich bin eine promovierte Wissenschaftler und arbeite gerade als Post Doc in Frankfurt.
    ich habe meine Eibürgerungsantrag in Mai 2017 (nach ca. 8 Jahren Leben ind 5 Jahre Arbeiten in Deutschland) erstellt und warte seit ca. 9 Monaten auf eine Antwort. In zwischen habe ich zwei Mal meinen Vertrag verlängert. Jetzt habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet um meinen Arbeitlosengeld zu sichern. Ich habe folgenden Fragen:

    1- Riskiere ich meine Deutsche Staatsangehörigkeit wenn ich mich Arbeitssuchend melde? Ich nochmal ein Paar Monate meinen Vertrag verlängern. Ich wollte nur sicherer sein dass ich den Arbeitslosengeld bekomme.

    2- bei der Antragstellung haben sie mir gesagt dass es bis 6 Monate dauern kann. Kann einen Anwalt mir helfen um den Prozedur zu beschleunigen? Die Regierungspräsidium sagte mir dass sie seit Monaten auf der Rückmeldung der Ausländerbehörde Frankfurt warten!!! Sonnst sind alle meine Rückmeldungen von allen Behörden vorgelegt.
    3- wenn ich eine Stelle in einen anderen Bundesland bekomme und mich mit eine zweite Wohnsitz dort anmelde, wird meinen Antrag noch in Hessen weiter bearbeitet?

    Herzlichen Dank vorab für Ihre Zeit.

    1. anwalt.org

      Hallo Saman,

      bei einer Einbürgerung muss in der Regel ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Der Bezug von Arbeitslosengeld II kann daher ein Grund sein, den Antrag abzulehnen.

      Ob ein Anwalt zur Beschleunigung beitragen kann, können wir nicht beurteilen. Die Bearbeitungsdauer hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab und kann daher pauschal nicht eingeschätzt werden. Sie kann daher stark variieren und je nach Herkunftsland mitunter auch bis zu zwei Jahre betragen.

      Üblicherweise wird der Antrag dort bearbeitet wo er gestellt wurde.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Saman

        Vielen Dank für Ihre Antwort.
        – Meinen, das alein Arbeitsuchend anzumelden und Arbeitlosengeld 1 kann zur Ablehnung führen?

        – Beim Umziehen nach einen anderen Bundesland als zweite Hauptsitz und Arbeitsort soll ich mir keine Sorgen machen? Wird mein en Antrag weiter in Hessen bearbeitet?

        Vielen Dank.

        1. anwalt.org

          Hallo Saman,

          Arbeitslosengeld I gilt nicht als Sozialleistung. Inwieweit dies als gesicherter Lebensunterhalt anerkannt wird, können wir nicht beurteilen.

          Erkundigen Sie sich am besten bei der Einbürgerungsbehörde, ob ein Umzug problemlos möglich ist. In der Regel werden die Unterlagen an die neue zuständige Behörde gesandt. Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, sollten Sie vorab klären.

          Ihr Team von anwalt.org

  17. Taha

    Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Zeit, um uns zu hilfen.

    Ich habe eine frage bezüglich des Themas Aufenthaltstitel sowie Stattbürgerschaft für mich, meine Frau und Töchter.

    ich bin mit meiner Frau und meine Tochter am 17.11.2012 in Deutschland angekommen und da wir aus Syrien kommen, haben wir am 17.01.2013 eine Aufenthaltstitil 25 Abs.3 bekommen.
    Am 20.11.2014 wurden unsere Aufenthaltstitil zu 25 Abs. 2 ( subs. Schutz) geändert, was meine neue geboren Tochter (11.06.2016) und wir bis jetzt haben und zwar bis zum 17.07.2019 gültig ist.
    Während dieser Zeit haben wir Deutsch gelernt ( Meine Frau B2, ich C1) und den Orientierungskurs absolviert.
    Ich habe auch eine Ausbildung absolviert.
    Direkt nach der Ausbildung habe ich einen ein jahr befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und ich fange nächst Woche bei der neuen Arbeit an.
    Eine Kopie des Arbeitsvertrags habe ich an Jobcenter geschickt und ich habe heute einen Bescheid der Aufhebung der total Leistung wegen Arbeitsaufnahme erhalten.
    Ich bin auch einer Vorstandsmitglied
    eines Verein für Demokratie, Integration und Menschenrechte.

    Die Frage ist, könnten wir jetzt eine unbefristeten Aufenthaltestitel oder die Stattbürgerschaft beantragen.

    Viele Dank im Voraus

    Freundliche Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Taha,

      eine Einbürgerung kann in der Regel erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. Im Fall von Flüchtlingen kann das schon nach sechs Jahren geschehen. Bezüglich des Aufenthaltstitels sollten Sie sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen, welches Schritte Sie für Ihre Familie einleiten müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Chand

    Hallo,
    ich wollte fragen ob man während umschulung (Fachinformatiker 2 Jahre) einbürgerung lassen? Ich habe aufenthalt seit 6 Jahre in Deutschland. Ich bin als Fluchtlinge nach Deutschland gekommen.

    1. anwalt.org

      Hallo Chand,

      in der Regel muss bei einem Einbürgerungsantrag auch der gesicherte Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Inwiefern dies bei Ihnen während der Ausbildung der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde und lassen Sie sich dort beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Khuja

    Guten Tag,

    meine Einbürgerungsverfahrung läuft bereits seit knapp zwei und halb Jahren. Eine Zusicherung liegt mir vor. Aber seit dem ich meinem jetzigen Staat bekannt gemacht habe und meine Unterlagen zum Austritt eingereicht, höre ich nichts mehr. Standard Prozeduren wie Einschreiben und Anfragen habe ich bereits gesendet. Auch Sachbearbeiter qurde ständig informiert. In der Zwischenzeit ist eine neue Zusicherung erstellt worde, da meine alte bereits abgelaufen ist. Nun verlangt die Behörde dass ich mind. 2,5 Jahre warten muss um mit meinem Fall weiter gehen zu können.
    Darf ich Sie fragen welche möglichkeiten mir noch offen stehen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Khuja,

      da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können, ist uns eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Esra

    Hallo!

    Ende 2016 habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und bisher noch keine Rückmeldung erhalten.

    Ich bin in Deutschlsnd geboren und lebe seitdem auch hier. Aktuell studiere ich, bin mittlerweile aber 29 Jahre alt (bei Antragstellung 28). Allerdings habe ich seit etwa einem Jahr kein eigenes Einkommen, da ich bei meinen Eltern lebe und mich auf mein Studium konzentrieren möchte. Meine Eltern sind mir aus finanzieller Sicht eine große Hilfe.
    Voraussichtlich in einem Jahr werde ich mein Diplom in den Händen halten.

    Kann es sein, dass ich aufgrund fehlendem, eigenem Einkommen keine Zusage zur Einbürgerung bekomme?
    Inwiefern kann ich während des Prozesses, der bei mir mittlerweile über ein Jahr andauert, Unterlagen zur finanziellen Situation nachreichen?

    Liebe Grüße und vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Esra,

      wie lange der Prozess der Einbürgerung dauer kann tatsächlich je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Wir können nicht beurteilen, aus welchem Grund dies bei Ihnen diese Zeit in Anspruch nimmt. Sie haben immer die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen und sich zu erkundigen, ob weitere Dokumente hilfreich wären.

      Ihr Team von anwalt.org

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