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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-22 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Guten Tag.
Mein Mann hat Tschechische Staatsangehörigkeit und hat jetzt den Anspruch an Deutsche nach 8 Jahren. Ich komme aus der Slowakei und lebe in Deuschland seit 5 Jahre. Unsere Kinder sind hier in Deutschland geboren. Ich würde mich sehr interessieren wann könnten die Kinder Deutsche Staatsangehörighkeit bekommen.
Vielen Dank
Kati
Hallo Kati,
Kinder müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen Aufenthaltsgenehmigung haben und seit bereits acht Jahren in Deutschland leben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin EU-Bürgerin, wohne seit 6 Jahren in Deutschland, mein Studium (BWL auf Deutsch) habe ich jetzt fertig gemacht. Wie ich die Erforderungen gelesen habe, ich glaube wegen meines Studiums würde ich 1-2 Jahren Ermäßigungen kriegen, wenn ich die Staatsbürgerschaft erlangen möchte.
Wie ist die Rechtslage, wenn ich weiterhin in Deutschland wohnen würde, aber in der Niederlanden, in der Nähe von deutsche Grenze arbeiten würde?
Muss ich die unbefristete Arbeitsvertrag unbedingt von einem Firma mit Hauptsitz in Deutschland haben?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Szabina,
als EU-Bürgerin steht es Ihnen frei wo sie innerhalb der EU wohnen und arbeiten möchten. Geht es bei der Einbürgerung um den gesicherten Lebensunterhalt, ist die Vorlage eines Arbeitsvertrages entscheidend, üblicherweise ist es jedoch unerheblich von wem dieser ausgestellt ist und wo die Firma ihren Hauptsitz hat. Es sollte also in der Regel kein Problem darstellen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, mein Name ist Alex und bin 17 Jahre alt. Ich bin mit 13 von Rumänien nach Deutschland zu meinem Vater gekommen. Als ich nach Deutschland kam, konnte nichts auf Deutsch sagen außer „Hallo“, „ja“, „nein“, „Tschüss“. Ich habe ungefähr sechs-sieben Monate gebraucht bis ich angefangen habe flüssig Deutsch zu reden. Der Schwäbische Akzent traf mich komischerweise sehr schnell zu und habe mich hier sehr schnell integriert und die deutschen Traditionen haben mich schnell betroffen.
2016 habe ich den Hauptschulabschluss und 2017 den Realschulabschluss mit sehr gute Noten absolviert. Zurzeit mache ich einen Berufsausbildung als Fahrzeuglackierer in Baden-Württemberg. Mein Leben möchte ich in Deutschland verbringen, da dieses Land ist sehr schnell meine neue „Heimat“ geworden.Ich mag es nicht, wenn ich manchmal meinen ausländischen Ausweis zeigen muss, weil jeder weist dass die Leute aus Rumänien bei dem Charakter nicht so „sauber“ sind, obwohl ich mich nie wie ein Rumäne gefühlt und gesehen habe. Eigentlich bin ich auch kein Rumäne, bin aber dort geboren. Meine Kentnisse über Deutschland sind sehr gut, besonders finde ich die deutschen Geschichten Interessant (z.B die Hitlerzeit usw..). Ich komme hier sehr gut klar mit Leuten, man merkt gar nicht dass ich ein Ausländer bin.
Meine Frage wäre, brauche ich auch einen Test zu machen? Oder was brauche ich allgemein für die Einbürgerung? Die rumänische Staatsbürgerschaft würde ich komplett löschen, wenn ich die Chance haben werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Alex
Was ich vergessen habe, ich und meine Eltern haben nicht aus Sozialhilfen gelebt und werden das nicht machen. Mein Lebensunterhalt ist zurzeit für mich perfekt, weil meine Eltern normal arbeiten und ich meine Ausbildung mache.
Hallo Alex,
ein Einbürgerung kann beantragt werden, wenn Personen mindestens 16 Jahre alt sind und bereits seit acht Jahren in Deutschland leben. Unter Umständen reichen auch sechs oder sieben Jahre aus. Im obigen Artikel finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft die Anforderungen für eine Einbürgerung zu klären. Wenden Sie sich zudem auch an die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort (hier können manchmal auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner sein).
Ihr Team von anwalt.org
Hallo liebe Anwalt.Org,
ich hätte eine Frage und zwar,
seit vier Jahren bin ich nach Deutschland als Asyl gekommen , und hab nach einem Jahr eine Aufenthalgenmigung bekommen.
jetzt studiere ich seit zwei Jahren Zahnmedizin und bekomme ich Bafög.
gibt es die Möglichkeit nach zwei Jahren die Staatsbürgerschaft zu bekommen ,da ich laut ihrer Checkliste die voraussetzungen erfülle.
Sprachlich habe ich ein C1 Zeugnis,dann müsste die dauer auf 6 Jahren verkürzt sein.
gilt den Bafög als sichere lebenunterhalt?
Hallo Ahmad,
es obliegt der Einbürgerungsbehörde zu entscheiden, ob Ihre Aufenthaltsdauer ausreichend sind. Wenden Sie sich im Vorfeld an diese. Den Antrag stellen können Sie jedoch, wenn Sie die Anforderungen erfüllen. Bafög kann durchaus als gesicherter Lebensunterhalt anerkannt werden.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen des Studiums bin ich nach Deutschland gekommen und habe mein Studium mit Erfolg abgeschlossen. Ich lebe seit 2011 (6 Jahre) in Deutschland.
Ich komme aus Syrien und ich wollte keinen Asylantrag stellen und habe bis Dez. 2016 Studentenvisums.
Momentan arbeite ich bei einem Unternehmen.
Meine Frage lautet: Kann bzw. darf ich den Einbürgerungsantrag stellen oder nicht ? Und welche Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, sind ?
Vielen Danke im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen
Aref H.
Hallo Aref H.,
einen Antrag auf Einbürgerung kann in der Regel jeder stellen, der seit acht Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland lebt und mindestens 16 Jahre alt ist. Die im obigen Artikel aufgeführte Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen. Darüber hinaus können Sie sich auch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde informieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Meine Tocherter ist am 3.12.2002 in DE geboren ich hatte bei der Geburt schon einen unbefristeten Auffenthaltserlaubnis die am 6.12.1999 ausgestellt wurde. Nach der Geburt sagte die Auslaenderbehörde das sie die Einbürgerung auf Geburtsrecht mit 3 Tagen verfehlt haette da ich nicht ganze drei Jahre den Auffenthaltstitel hatte. Gibt es in solchen Faellen keine Ausnahmen was passiert z.B. wenn ein Kind es mir einem Tag oder sogar mit einpaar Stunden verfehlt.
Danke für die Antwort
Hallo Fatma,
eine Ausnahmeregelung kann nur die zuständige Behörde erteilen. In der Regel gelten die tatsächlichen Daten der Geburt und des Aufenthalts. Wenden Sie sich nochmal an die Behörde oder konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, ich bin seit Geburt hier in Deutschland besitze aber die Italieniscche Staatsbürgerschaft. Habe 2 Kinder die ,die Doppeltestaatsbürgerschaft haben. Ich würde mich gerne Einbürgern lassen aber ich fange erst mit einer Umschulung an die vom Arbeitsamt gefördert wird und noch dazu habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und habe vor ca. 3 monaten die Scheidung eingereicht. Kann ich trotzdem mich Einbürgern lassen? oder gibt es da dann probleme.
LG Mia
Hallo Mia,
eine Scheidung begründet nicht automatisch, dass die Einbürgerung dadurch verwehrt ist. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, um prüfen zu lassen, welche Voraussetzungen Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin mit 14 Jahren nach Deutschland aus Brasilien gekommen, habe hier einen Realschulabschluss gemacht und eine Ausbildung. Muss ich den Einbürgerungstest trotzdem machen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo K. Traub,
falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht besitzen, ist der Test zu absolvieren. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde, im zu klären, inwieweit Sie alle Anforderungen erfüllen müssen.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Anwalt team,
Ich bin verheiratet mit eine Slowakian Frau und wir beide wohnen in Deutschland seit 2015 nach der Heirat und ich habe zur Zeit 5 Jahre Aufenthalt Erlaubnis und meine Frau hat keine deutsche Staatsbürgerschaft aber slowakische Staatsbürgerschaft. In diesem Fall weil meine Frau ist eine EU Bürgerin ist und wir wohnen auch in Deutschland und sind verheiratet welcher vorteils ich kriege in Deutschland zum deutsche Staatsbürgerschaft und Niederlassung Aufenthalt und wann kann ich beide beantragen (Niederlassung & deutsche Staatsbürgerschaft)..
Ich danke Ihre team im voraus..
Hallo Ahmed,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt an die Einbürgerungsbehörde wenden und klären wie sich der Status ihrer Frau als EU-Bürger auf ihren eigenen Status auswirken kann. Eine Niederlassungserlaubnis erhalten Sie in der Regel, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindest fünf Jahre besitzen. Für die Einbürgerung müssen Sie sich in der Regel mindestens acht Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhalten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich interessiere mich für die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich komme aus Griechenland, bin hier seit 7 Jahren und ich habe das B1 Zertifikat. Ich habe auch den Einbürgerungstest am April 2016 bestanden.
Ich bin verheiratet mit Griechin ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Wegen Arbeitsverbot ( schlechte Schwangerschaft) meine Frau arbeitet momentan nicht und wir kriegen eine Summe von Job Center aber ich arbeite ganz normal bei einer Firma.
Habe ich die Möglichkeit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder Job Center ist ein Hemmfaktor für einen deutschen Pass?
Mit freundlichen Grüssen
Dimi
Hallo Dimi,
der gesicherte Lebensunterhalt ist bei der Einbürgerung ein wichtiger Faktor. Liegen jedoch alle anderen Voraussetzungen vor, kann eine Einbürgerung in einigen Fällen auch bei einer Unterstützung durch den Staat geschehen. Hier sollten Sie sich jedoch vorab bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Ihr Gehalt ausreichen ist. Dies können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
lebe seit 1970 in DE. Bin EU Bürger.
Habe hier promoviert und war in leitender Position tätig.
Jetzt bin ich in Ruhestand. Würde gern eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.Diese erfordert die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei den Kommunalwahlen bin ich regelmäßig Wahlvorstand. Ist es wirklich so schlimm mit der Bürokratie, dass ich mit meiner Vita einen Einbürgerungstest bestreiten muss? Oder gibt es irgendwo noch andere Bestimmungen für einen Doppelpass?
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo A. S.
ein Doppelpass ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Herkunftsländern den Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Üblicherweise geht mit einer Einbürgerung auch die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit einher. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde (Bürgeramt oder Ausländerbehörde) um zu klären, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, mit Ihrer Antwort weiß ich so viel, wie zuvor. Dass 1+1=2 sind, war mir schon länger bekannt.
Die zuständige Ausländerbehörde hat keine Entscheidungskompetenz vor Ort.
Ich habe angenommen, dass Sie sich zu meiner Frage doch Gedanken machen, und nicht mit allg. Platitüden antworten, Bin schon enttäuscht.
AS
Hallo Dr. Agnes S.
leider können wir keine Auskunft geben, welche über die gesetzlichen Richtlinien hinaus geht. Bedenken Sie weiterhin, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen – dies vermag gemäß deutschem Recht nur ein Anwalt – sondern lediglich Hinweise zu den geltenden Rechtsvorschriften geben können.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Team,
meine Partnerin und ich diskutierten heute lange über die rechtliche Lage bezüglich ihrer Einbürgerung,da sie ein Kind erwartet. Ich bin ungarischer Staatsbürger, sie ist Mexikanerin. Sie erfüllt alle Bedingungen, hat ihr Studium im April d.J. als Deutschlehrerin abgeschlossen und arbeitet seit Mai in ihrem Beruf – allerdings als Selbständige. Dies ist im Erwachsenenunterricht der Normalfall. Bei der Migrationsbehörde hat die zust. Sachbearbeiterin gemeint (in Kiel), das sollte eigentlich kein Problem sein und uns einen Termin für den 21.01.2018 gegeben (wegen der Überbelastung der Behörde). Heiraten wollten wir nach ihrer Einbürgerung, weil es dann einfacher ist, als Mexikanerin. Nun ist unsere Sorge, dass sie evtl. nicht eingebürgert wird, weil sie berechtigt werden würde,Elterngeld zu beziehen, wobei ihr Bruttohonorar von 3500 € im
Monat auch ohne Elterngeld reicht, um für sich und das Kind zu sorgen. (Und dann bin ja auch noch da). Sollten wir in diesem Fall einen Anwalt nehmen? Ist eine Ablehnung wegen des Elterngeldes wahrscheinlich (sie kann nach der Geburt natürlich weiterarbeiten und hat es auch vor)?
Mit freundlichen Grüßen
R. Racz
Hallo R. Racz,
in der Regel gilt der Bezug von Elterngeld nicht als Inanspruchnahme von Sozialleistungen, sollte also bei der Einbürgerung keinen Einfluss haben. Im Zweifel können Sie jedoch selbstverständlich auch einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo liebes Team von anwalt.og
Meine Mutter und ich sind seid 15 Jahren in Deutschland und meine Schwester ist in Deutschland geboren also ist sie seid 12 Jahren in Deutschland. Unsere Deutschkenntnisse sind gut aber von meiner Mutter fällt das schreiben noch schwer aber für sich selber lesen ist sie um einiges besser. Meine Schester und meine Mutter haben kein unbefristeten Aufenthaltstitel aber ich schon. Meine Mutter geht arbeiten und meine Schwester und ich gehen in die Schule. Ich wollte fragen ob wir Voraussetzungen erfüllen um die deutsch Staatsangehörigkeit beantragen zu können ?
Hallo Fatima,
in der Regel kann die Einbürgerung beantragt werden, wenn die Antragsteller mindestens 16 Jahre alt sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem muss seit acht Jahren ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland bestehen. Der Lebensunterhalt muss dar+über hinaus auch selbst finanziert sein. Die Bedingungen finden Sie in der Checkliste im Artikel unter https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/einbuergerung/#Wer_erfuellt_die_Bedingungen .
Drüber hinaus können Sie sich an die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde in Ihrem Heimatort wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Wie lange dauert ein Einbürgerungsantrag? Bin österreichischer Staatsbürger, lebe seit 1978 ununterbrochen in NRW und bin Rentner seit 2 Jahren. Einziger Grund zu wechseln ist: Ich möchte dieses Jahr zur Wahl im September gehen und das kann ich als EU- Bürger nicht. Reicht da die Zeit noch oder ist es schon zu spät. Deutschprüfung brauche ich wohl als Österreicher keine.
Hallo Emma,
die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Haben Sie alle notwendigen Unterlagen eingerecht, kann durchaus eine Einbürgerung binnen sechs Wochen erfolgen. Auch die Kommunikation mit dem Herkunftsland kann Einfluss auch die Dauer des Verfahrens haben. Erkündigen Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Behörde, wie Sie das Verfahren eventuelle beschleunigen können.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wüsste gerne, wie lange man braucht, um Deutsche Stadtsangehörigkeit zu bekommen, im Fall dass man hier ein Masterstudium absolviert hat.
Hallo Hadi,
die Bearbeitungszeit beträgt im günstigsten Fall sechs Wochen. Oftmals dauert es jedoch deutlich länger.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Antwalt.org Team,
vielen Dank für Ihre Hilfe, es ist nicht einfach für solche Fragen ein Antwort zu finden.
ich bin Spanierin und wohne seit mehr als 7 Jahre in Deutschland. Ich wollte nächstes Jahr meine Staatsbürgerschaft beantragen, der Einbürgerungstest habe ich sogar schon erfolgreich bestanden. Ich habe eine Zeitbefristete Arbeitsangebot in Spanien bekommen, und würde gern wissen, wie lange ich dort bleiben darf, ohne mich von Deutschland abmelden zu müssen. Meine Wohnung in Deutschland müsste ich natürlich dafür kundigen.
Desweiteren würde ich gern wissen, wenn ich mich abmelden soll, und nach eine Zeit zurückkomme, ob ich wieder 8 Jahre warten soll um die Staatsangehörigkeit beantragen zu dürfen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
LG
Carol
Hallo Carol,
Sie müssen sich abmelden, wenn Sie Ihrem Wohnsitz hier aufkündigen. Sie können eine Einbürgerung nur dann beantragen, wenn Sie den erforderlichen Zeitraum ohne Unterbrechung in Deutschland gemeldet waren.
Ihr Team von anwalt.org
hello sir ..please I would like to ask if it’s possible to be naturaliz….I
haved lived in germany for the past 8years..with b1…and other documents. ..for applying. ..I have it all and am working. ..earn..1350…monthly. .Sir. .my question is that I have three children. .two are deutsche..the other one is..not …and am not married to their mother…we lived together. ..in the same address …she received arbeitslo Il…for me not …I will like to know. ..if it can affect me…I have already applied. ..thanks. …so much .sorry. ….it’s me again. ..nicholas. .I mean she takes benefits form the state…
Hello Nicholas,
as you are already living in Germany for eight years and are earning enough money to support yourself, you should be able to get a „Einbürgerung“. It might howver be a problem, that your income could be considered too small to support three children. It is advisable to consult a lawyer ebfore applying for the naturalization.
Your Team of Anwalt.org
thanks so much. .
hello sir .as you said it could be a problem about my..income for three children .sir at this moment my pay has raised to 1.660 euro monthly ….please is possible I can send my or post my new pay slip to the authorities. …while the process is not finished. .?
should I have post the pay slip to them or not? thanks
Hello nicholas a.,
you are always able and allowed to contact the authorities and inform them about a change in your situation. They’ll usually use all information to decide about your application. If you income has increased and will support your family, it might be a crucial information indeed. Contact the authorities where you applied at and ask how to procede.
Your team at anwalt.org
hi sir thanks so much for your advice. finally. ..I received the assurance. …….after one year. ..God. thanks again. ..
Guten Tag, ich bin aus Libyen, verheiratet mit 3 Kindern. Ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland. Angestellter mit unbefristetem Arbeitsvertrag, habe den Einbürgerungstest und C1 Sprachniveau.
kann ich die doppelte Staatsangehörigkeit verlangen? Ich will meine libysche Staatsangehörigkeit nich abgeben, da sonst verliere ich meine Erbrecht und alles in Libyen.
Hallo Tarek,
in der Regel muss bei einer Einbürgerung in Deutschland die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Aufgabe der vorherigen Staatsbürgerschaft unmöglich ist oder nicht zugemutet werden kann. Am besten wenden Sie sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde und erkundigen sich dort, wie das in Ihrem Fall aussieht.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo zusammen,
Ich komme aus Kamerun. Ich lebe seit 2011 in Deutschland und habe meine Frau 2013 geheiratet. Sie stammt aus Litauen und ist selber seit 2015 deutsche geworden. Wir haben 3 Kinder und das letzte Kind ist vor 2 Monaten geboren. Ich habe meinen Einbürgerungsantrag April dieses Jahr gestellt und habe eine Frage.
Wie sieht es aus wenn ich Auszubildende bin und meine Frau jetzt SBG ll bekommt weil sie in elternzeit ist und nicht weiterhin ihre Ausbildung ausüben? Und ist das vorteilhaft dass unsere Kinder deutsche sind?
Ich danke im Voraus
LG
Hallo Raoul,
Sie müssen bei einer Einbürgerung nachweisen können, dass Sie genug verdienen, um sich und Ihre Familie finanziell zu versorgen. Dies kann in Ihrem Fall schwierig werden. Es empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Mein Mann und ich haben Englische und Ungarische Staatsbürgerschaften. Unsere 3 Kinder sind auch Englisch und Ungarisch von Geburt.
Ich möchte Sie fragen, ob es den Kindern nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich ist die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, ohne die andere Staatsbürgerschaften zu verlieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen:
Hallo Claudia,
in Deutschland muss bei der Einbürgerung in der Regel die andere Staatsbürgerschaft aufgeben werden. Üblicherweise ist auch nur eine doppelte Staatsbürgerschaft in Ausnahmefällen möglich. Noch weitere Staatsbürgerschaften inne zu haben, ist keine Option. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org