Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

Letzte Aktualisierung am 2024-12-22 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (217 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

711 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Samy

    Hallo Anwalt org team

    Meine frage wäre spielt die Herkunft eine rolle bei der Bearbeitung von den Formularen des deutschen passes weil ich schon länger als 1 monat warte auf die Bearbeitung und von meinem freund wurde die Bearbeitung in 1 wocher durchgeführt er selbst kommt aus Somalian und ich aus dem Iran
    Spielt das ne rolle….?????

    Mit freundlichen Grüßen

    Samy

    1. anwalt.org

      Hallo Samy,

      in der Regel können sich die Bearbeitungszeiten der jeweiligen Anträge unterscheiden, da verschiedene Voraussetzungen geprüft werden müssen. Wir können nicht beurteilen, wie lange die jeweiligen Einzelverfahren dauern. In der Regel spielt die Herkunft keine Rollen, sondern nur die vorliegenden Unterlagen und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben die Möglichkeit, sich jeder Zeit bei der zuständigen Behörde noch dem Stand der Bearbeitung zu erkundigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. A. Nudzeim

    Hallo anwalt-org. Team,
    ,
    ich habe auch eine Frage bezüglich meiner jetztigen Situtation. Ich bin Student, 29 Jahre und bin gerade im 16. Semester, Bauingeneurwesen Bachelor of Science.
    Ich lebe seit 19 Jahre in Deutschland und habe vor 3 Jahren meine Einbürgerungsantrag gestellt, erfüllte alle Voraussetzungen und habe im Jahr 2015 meine Einbürgerungszuischerung bekommen und habe auch sofort dannach wie vorgeschrieben meine alte Staatsangehörigkeit aufgegeben.

    ich habe leider in der Zwischenzeit meinen Wohnsitz gewechselt, sodass meine Akte in einer anderen Behörde gelandet ist. Diese Behörde weigert sich seit 5 Monate eine Einbürgerungsurkunde auszuhändigen, obwohl sich an meiner Situation nichts geändert hat.
    Der Grund für die Einstellung des Verfahrens, laut der Sachbearbeiterin:
    “ Die Prüfung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auch einer posotiven prognostischen Zukunftsaussage notwendig ist nicht nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einnbürgerungsantrag muss der Unterhalt ausrecihend sichergestellt sein, sondern auch auf Dauer.“

    Mein Lebensunerhalt wird von meinem Vater, welcher als Arzt tätig ist, seit 7 Jahren und weiterhin in der Zukunft sichergestellt.
    In der Einbürgerunszusischerung wird erwähnt, dass sie gültig ist, solange sich die persönliche und wirtschalftiche Verhätnisse bis zu der vorgegeben Frist ( 10.2017) nicht ändern.

    In wiefern ist die Begründung der Sachbearbeitein gesetzlich untermauert und in wie fern hat sie das Recht über meine zukünftige Karriere und Freiheit zu entscheiden, wenn die Zusicherung schon vorliegt.
    Meiner Meinung nach empfinde ich diese Entscheidung als diskriminierend, menschensunwürdig und psychisch belastend.
    Nun habe ich vertraunswürdig meine Staatsangehörigkeit laut der Einbürgerungszusicherung aufgegen und fühle mich jetzt in meiner Freiheit eingeschränkt.

    Ich bitte um eine fachliche Beratung und eine juristische Unterstützung oder Empfehlung.

    Auf einer Rückantowrt würde ich mich freuen.

    Mit freundlchen Grüßen

    Nudzeim

    1. anwalt.org

      Hallo A. Nudzeim,

      in diesem speziellen Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu wenden. Wir dürfen keine rechtliche Beratung durchführen und können daher nicht beurteilen, inwieweit die Begründung rechtlich haltbar ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Jessica Nd

    Hallo, Anwalt.org Team
    Und zwar hätte ich folgende Frage, ich bin aus dem Congo aber hier in Deutschland geboren ist der Betrag da immernoch gleich also 255€ oder macht es einen Unterschied ?

    1. anwalt.org

      Hallo Jessica Nd,

      die Gebühren für die Einbürgerung sind in der Regel für jeden Antragsteller gleich.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Georg

    Servus,

    ich möchte auch etwas fragen. Erstmal aber ganz kurz über mich: ich bin EU-Bürger, Integrationskurs und Einbürgerungstest (Stand 2011) vorhanden, direkt nach dem Integrationskurs und ohne Unterbrechung vollzeit beschäftigt, nicht vorbestraft.
    Seit 15.11.2011 in Deutschland.

    Meine 2 Fragen an Sie bitte schön:

    -darf man schon den Antrag stellen, weil das Einbürgerungsverfahren eine Weile dauert und inzwischen auch die Voraussetzung-Zeit erfüllt wird? Genau 7 Jahren wären am 15.11.2017, also noch Monaten bis dahin…

    -Ich bekomme Gott sei Dank Nachwuchs. ET ist 14.10.2017. Es ist sehr sehr sehr knapp mit dem Aufenthalt hier seit 7 Jahren.
    Also ein Monat später und mein Junge wäre schon Deutscher Bürger. Geburtsort Prinzip…
    Von Behörde wurde mir gesagt, dass ich mein Sohn miteinbürger lassen darf. Auch wenn er einen Monat früher geboren ist.

    Stimmt das?

    Forsetzung:

    Um klarer zu sein:

    Von Behörde wurde mir gesagt, dass ich trotzdem mein Sohn miteinbürger lassen darf. Auch wenn er einen Monat vorher geboren ist. Also ab 15.11.2017 können ich und mein Kleiner (geboren am 14.10.2017) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
    Stimmt das? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

    Mir wurde einfach gesagt. Aber Verba volant scripta manent. Wer wird sich nach halben Jahr noch erinnern?
    Wäre etwas anderes, wenn einen entsprechenden Anspruch besteht.
    Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Georg,

      ob für Sie die Möglichkeit besteht, den Antrag bereits frühzeitig zu stellen, sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären. Diese kann Ihnen mitteilen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bezüglich der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes, sollte hier ebenfalls die Behörde die zutreffenden Informationen haben. Wir können die Arbeitsweise leider nur beurteilen oder eine rechtliche Beratung anbieten.
      Im Zweifel können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Tatiana W.

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org,

    ich möchte Deutsche Bürgerschaft bekommen, weil ich 10 Jahre mit einem Duetscher verheiratet bin. Allerdings haben wir erste 2-3 Jahre Ehe in Deutschland als 2-ten Wohnsitz gewonnt, danach 5 Jahre in Wien, danach von 1.11.2013-15.09.15 in Deutschland, in Darmstadt (als Hauptwohnsitz) und jetzt wieder in Wien seit 15.09.2015. Können sie mir bitte sagen ob ich in dieser Situation Anspruch auf Einbürgerung habe? Ich bin immer noch angemeldet in Deutschland. Aber in Wien bin auch angemeldet (beides als Hauptwohnsitz). Meine Kinder (3 und 7 J.) gehen in die Schule und in den Kindergarten in Wien. Ich bin seit 3 Wochen angestellt als Buchhalterin in Wien. Als wir in Deutschland letztes Mal gewohnt haben, war ich bei der Behörde und habe alle Unterlagen bekommen, habe auch Deusch-Test gemacht und Einbürgerungstest.Damals waren aber noch nicht 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in DE abgelaufen. Zu dem Zeitpunkt aber als es der Fall war, musste mein Mann schon wieder beruflich umziehen. Ich komme aus Russland. Mein Aufenthalstitel ist noch ein Jahr gültig (wegen unterbrochenem Aufenthalt)

    Vielen Dank und viele Grüße

    Tatiana

    1. anwalt.org

      Hallo Tatiana W.,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde wenden und erfragen welche Voraussetzungen Sie zu diesem Zeitpunkt noch erfüllen müssen, um den Antrag stellen zu können. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Katja

    Hallo Anwalt.org,
    ich habe den Einbürgerungstest im 2011 gemacht und bestanden. In der Zeit habe ich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag gehabt. Meine Frage ist, muss ich nochmal den Einbürgerungstest machen oder reicht es schon.
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Katja

    1. anwalt.org

      Hallo Katja,

      in der Regel muss ein einmal bestandener Einbürgerungstest nicht nochmals absolviert werden. Sie sollten sich jedoch bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Ihrerseits noch Vorgaben zu erfüllen sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Kotso

    Hallo anwalt-org Team,

    im Einbürgerungsbogen gibt es das Feld Straftaten (Aktuelle und in der Vergangenheit).

    Meine Jugendsünde (mit 14) ist inzwischen fast 30 Jahre her (Diebstahl -> 10 Sozialstunden). Bzgl. der Einbürgerung an sich kein Hindernisgrund.
    Muss ich das trotzdem angeben?
    (greift hier §53 Abs.1 Nr. 1 (gelte als unbestraft) oder Abs.2 BZRG („…kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.“)
    Ergibt sich dadurch evtl. eine Verlängerung der Bearbeitungszeit?

    1. anwalt.org

      Hallo Kotso,

      in der Regel sollten alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Ob dies Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat, können wir nicht beurteilen, da dies von der bearbeitenden Behörde abhängt und wie detailliert diese die Angaben überprüft. Da wir keine Rechtsberatung durchführen, können wir keine Aussagen treffen, welche Regelung angebracht ist. Eventuell ist hier der Rat eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Farhad

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org

    ich bin ein Flüchtling.
    ich hab 2 Jahre in Deutschland gewohnt und dann habe ich eine Aufenthaltstitel und eine blaue Reise pass von Deutschland bekommen.
    die sind nur für 3 Jahre gültig.
    wie lange muss ich warten, dass ich die Möglichkeit bekomme eine deutsche Pass beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Farhad,

      in der Regel können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn Sie sich bereits seit mindestens acht Jahren in Deutschland befinden. Unter bestimmten Umständen reichen manchmal auch sieben oder sechs Jahre, dies sind dann jedoch Einzelfallentscheidungen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Sam

    Hi.
    Ich wollte fragen ob jemanden im 2 oder 3 Monaten hat schön antworten bekommen…???

    1. anwalt.org

      Hallo Sam,

      wie lange eine Bearbeitung dauert, ist je nach Behörde unterschiedlich. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, doch kann es mitunter auch schon innerhalb von sechs Wochen eine Antwort geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Dot

    Guten Tag,
    Ich habe mehrere negative Schufaeinträge. Können diese meiner Einbuergerung im Wege stehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dot,

      in der Regel stellen negative Schufaeinträge kein Hindernis dar, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sichern können. Sie müssen üblicherweise Ihr nur Einkommen nachweisen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Yaro

    Hallo. Ich brauch Ihnen helfe über Einbürgerung §9 könnte ich die Antrag sofort in mein probezeit oder muss ich erwart nachdem sechs Monate probezeit?

    Mit freundlichen Grüßen

    K.Yaro

    1. anwalt.org

      Hallo Yaro,

      Sie sollten die im Vorfeld mit der zuständigen Behörde abklären und erfragen, ob die Probezeit bereits als gesicherter Lebensunterhalt gilt. Bei der Bearbeitung des Antrags liegt dies im Ermessen der Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Rohan

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne Zeit 3 Jahren in Deutschland und ich habe momentan befristet Aufenthalterlaubnis als familiennachzug zu Deutschen Staatsangehörigen. Mein Aufenthaltserlaubnis läuft in 3 Monaten ab. Normalerweise ich bekomme unbefristete Aufenthaltserlaubnis direkt danach. Meine Fragen sind:

    1. kann ich schon zum Einbürgerung Anträgen oder muss ich erstmal unbefristete Aufenthaltserlaubnis beziehen? Im Regel sagt, ich kann schon nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutcheland einbürgern (als deutschen Ehegatte)

    2. reicht es als Einbürgerungstest wenn ich ‚orientierungskurs‘- zusammen mit Integrationkurs bestände? Oder muss ich noch einmal ‚Einbürgerungstest‘ machen?

    3. wie funktioniert es mit Aufenthalts wenn ich schon zum ‚Einbürgerung beantrage? (wie gesagt mein Aufenthaltserlaubnis läuft in 3 Monaten ab)

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    1. anwalt.org

      Hallo Rohan,

      hier sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden und Ihre Fragen mit dieser klären. Wir können nicht beurteilen, inwieweit ein Antrag auf Einbürgerung die Aufenthaltserlaubnis beeinflussen kann. Diese Entscheidung obliegt der Behörde. Ebenso verhält es sich mit den von Ihnen genannten Kursen. Ob diese als Ersatz gelten, muss mit der Behörde abgeklärt werden, dies können wir nicht pauschal beantworten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Maya

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org,

    ich möchte im Sommer 2017 einen Einbürgerungsantrag zu stellen. In Deutschland lebe ich seit 8 Jahren. Seit 4 Jahren studiere ich an der Staatsuniversität und nebenbei gehe ich 20 Stunden die Woche jobben. Nächstes Jahr bin ich mit dem Studium fertig. Außerdem habe einen Kind, es wurde in Deutschland geboren. Zurzeit lebt aber in Heimatland. Habe ich mit meinem Kind eine Chance den Deutschen Pass zu erhalten?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Beste Grüße.

    1. anwalt.org

      Hallo Maya,

      wir können leider nicht beurteilen, ob ein Antrag auf Einbürgerung erfolgreich sein wird. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde. In der Regel kann ein Antrag nach acht Jahren des dauerhaften Aufenthalts in Deutschland gestellt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie können sich die Checkliste im obigen Artikel herunterladen und sich über die Voraussetzungen informieren.
      Die Mitarbeiter der zuständigen Behörde können Sie auf Besonderheiten hinweisen, daher empfiehlt es sich, den Antrag persönlich abzuholen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Marie

    Hallo liebe Leute anwalt.org,

    ich habe hier eine Frage und hoffe sehr bei Ihnen die Antwort zu finden.
    Ich komme aus Kamerun und lebe in Deutschland seit fast 12 Jahren, ich habe hier studiere und arbeite als Ingenieurin hier in Deutschland .Ich bin seit genau 18 Monate mit einem Franzosen verheiratet und habe ein Visum (5Abs.1 FreizügG/EU)..
    Ich will hiermit wissen ob ich jetzt darf einen Einbürgerungsantrag zu stellen und auch zu bekommen?
    Auf eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.

    Beste Grüße.
    Marie

    1. anwalt.org

      Hallo Marie,

      in der Regel können Sie nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie müssen üblicherweise nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, offiziell in Deutschland gemeldet sein, ihre Geburtsurkunde sowie auch Ihren Aufenthaltstitel vorzeigen können. Sie können sich die oben im Artikel aufgeführte Checkliste herunterladen und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
      Die Entscheidung trifft jedoch immer die Behörde je nach Einzelfall.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. John

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wurde am April 2010 wegen Erschleichen einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz zu der Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 2€ verurteilt. Könnte mir deshalb die Einbürgerung verweigert werden?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo John,

      in der Regel steht eine Vorstrafe von bis zu 90 Tagessätzen der Einbürgerung nicht im Weg. Die Tilgungsfrist aus dem Zentralregister beträgt hier fünf Jahre, sodass diese Ihrem Fall bereits gelöscht sein sollte. Die Einbürgerung ist jedoch einzelfallabhängig, sodass die Behörde hier entscheiden, ob es eine Hinderung gibt oder nicht. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Vector

    Hallo liebe Leute von Anwalt.org,

    Ich bin seit 7 Jahren in Deutschland. Ich habe meine Promotion (Doktor Arbeit) hier in Deutschland gemacht. Ich arbeite schon seit 2 Jahre. Ich habe auch einen B1 Zertifikat. Ich kann alle Schritte zur Einbürgerung absolvieren. Würde das auch reichen (Aufenthalts für sieben Jahre mit einem Doktortitel aus Deutschland erhalten)? Oder soll ich unbedingt Vollständige 8 Jahre ?

    Vielen Dank im voraus.

    Vector

    1. anwalt.org

      Hallo Vector,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und erfragen, ob Sie den Antrag bereits stellen können. Wir können nicht beurteilen, welche Voraussetzungen neben den im Artikel genannten, für die Einbürgerung von Bedeutung sein können. Dies können mitunter auch Einzelfallentscheidungen durch die Behörde sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Dr. D. C-Lachmann

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens die Zusage bekommen und dem entsprechend meinen südafrikansichen Pass abgegeben. Ich bin also momentan staatenlos und ohne einen Ausweis.

    Da der Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden krank ist, dauert der Verfahren momentan auch deutlich länger als erwartet.

    Ich wollte eigentlich in zwei Wochen zu einem Geschäfrstermin in Belgien reisen. Was könnten die juristischen Konsequenzen sein, wenn ich ohne Pass verreisen und kontrolliert würde?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Dr. D. C-Lachmann,

      EU-Bürger können sich im Schengenraum zwar ohne Pass bewegen, dennoch kann es in den jeweiligen Ländern auch lokale Bestimmungen geben, die es vorschreiben bestimmte Dokumente mitzuführen. Eine Aussage, wie in diesem Fall die Bußgelder aussehen könnten, ist uns leider nicht möglich. Sie können sich bei den belgischen Behörden informieren.
      Eventuell haben Sie die Möglichkeit einen vorläufigen Pass oder ein Express-Reisedokument ausstellen zu lassen. Dies sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Bahadir

    Hallo liebe Leute von Anwalt.org

    ich bin hier in deutschland geboren unswar im Jahre 1991 und habe das türkische Pass. Leider verstehe ich aber nicht ob ich als Türke mein pass im prinzip abgeben muss wenn ich den Deutschenpass erhalten möchte.
    Am amt habe ich mal kurz nachgefragt wo die Regelung im Jahre 2014 neu kam. Damals wurde mir gesagt es würde nur funktionieren wenn ich zwischen 1991 und 2000 einen Deutschenpass beantragt hätte, hätte ich jetzt die Möglichkeit gehabt zusätzlich den türkischen pass zu beantragen. Da ist aber die Frage wie ich den bitte schön in so einem alter so eine Entscheidung selbständig hätte treffen sollen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bahadir

    1. anwalt.org

      Hallo Bahadir,

      eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Tat nur in Ausnahmefällen möglich. Möchten Sie also die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, geht damit der Verlust der türkischen einher. Im Zweifel können Sie einen Anwalt konsultieren und diesen dahingehend befragen, ob bei Ihnen etwaige Sonderregelungen gültig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Akram

    Hello Sir ,
    I am having question , i am accepted as an Asyl in Germany , working currently in similar field to my career , but i got chance to work in my career in another country out of the EU , Am I allowed to take this job ? if yes what is the process if not am I allowed to do it as external Consultancy while staying in Germany.
    thanks or your answer and help

    1. anwalt.org

      Hallo Akram,

      to be allowed to work in Germany you’ll have to have an official approval and a working permit. If you have these you can take up jobs in Germany. Leaving the country could influence your status in Germany though. We would like to advise you to consult with the responsible authorities to check what steps you are allowed to take.

      Your team at anwalt.org.

  20. Amine

    Hallo liebe Leute von Anwalt.org
    ist es normal, dass die Bearbeitung meines Einbürgerungsantrages mittlerweile 1 Jahr in Anspruch genommen hat ?
    Ich bekomme keine vernünftige Antworten von dem Sachbearbeiter der Regierung, der immer sagt, dass er noch nicht dazu gekommen ist aus Grund A,B oder C…
    Soll ich einen Anwalt anschalten oder kann ich überhaupt was dagegen unternehmen ??
    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Amine,

      eine Aussage zur Dauer eines solchen Verfahrens lässt sich nicht treffen. Ein Anwalt kann hier sicherlich hilfreich sein, um der Behörde Druck zu machen.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert