Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. T.

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage. Ich komme aus Armenien. Mein armenisches Reisepass ist nur noch 5 Monate gültig. Die deutsche Bürgerschaft habe ich bereits beantragt. Soweit ist alles fertig, ich bekomme eine Einbürgerungszusicherung. Muss ich meine armenische Bürgerschaft aufgeben, wenn mein Reisepass bald sowie nicht gültig ist und nicht verlängert wird?

    Vielen Dank für eine eine kurze Rückmeldung.

  2. Philip To

    Hallo,

    ich habe einen Antrag auf die Staatsangehörigkeit im August 2020 gestellt, und hab alle notwendige Unterlagen eingereicht, aber bis dato habe ich keine Rückmeldung von der Behörde bekommen ( Bezirk Marzahn), eine Zusage von der Senatsverwaltung liegt vor.
    Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?

  3. Koch

    Hallo,
    Meine Frage wäre ob mein 14 jähriges Sohn recht auf Einbürgerung hat.
    Ich bin deutscher aber als mein Sohn im Ausland geboren würde.war ich in der Zeit Punkt selbst Marokkaner.mein Sohn lebt inzwischen seit 5 jahren mit einen Aufenthatstitel in Deutschland. Beim Auftrag stellung auf Einbürgerung würde von uns Lebensunterhalt eigene Einkommen unabhängig von der Jobcenter verlangt. Ob wohl mein Sohn geht noch zur Schule und ich bin wegen gesundheitlichen Gründen von die Arbeit befreit.
    Kann mir jemand sagen ob ich bzw mein Sohn
    trotzdem recht sich einzubürgern?
    Vielen Dank im voraus

  4. Hiuh

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte eine Frage und zwar gerade befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren, jedoch habe ich mich gekündigt, da ich was besseres gefunden habe (hoffentlich). Wir das Verfahren auf zuerst eingefroren, sobald ich noch in der Probezeit bin?

    Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße

  5. E O

    Guten Tag
    Ich bin Zeit 1985 in Deutschland gekommen habe über 15 Jahre Niederlassungen Erlaubnis und fast 60 Jahre. Mein frage lautet müssen ich B1 und allen sprach kurse machen damit ich Einbürgerungkannst.ich habe feste Arbeit Platz bei Deutsche Post AG..
    Mfg Owusu

  6. Farraj

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich komme aus Syrien, lebe in Deutschland seit 6 Jahren und habe einen subsidären Schutz als Aufenthaltsstatus. Ich habe ein DSH 3 Zertifikat ( DSH 3 = C2 Niveau) und studiere an der Uni im 6. Semester. Ich bekomme Finanzierung vom Bafög, außerdem habe ich einen unbefristeten MiniJob-Arbeitsvertrag, sowie übe ich eine ehrenamtliche Tätigkeit ( 16 Stunden monatlich) seit 6 Monaten aus. Ich erfülle also alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung mit sechs Jahren.
    Allerdings habe ich kürzlich mit der Ausländerbehörde in meiner Stadt Kontakt aufgenommen wegen des Einbürgerungsantrags und der Sachbearbeiter hat gesagt, wenn ich einen Antrag auf Einbürgerung stelle, dann wird der abgelehnt, da ich mindestens zwei Jahre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben muss, und meine Sprachkenntnisse in disem Fall reichen nicht, wenn ich die Voraussetzung der ehrenamtlichen Arbeit von 2 Jahren nicht erfüllt habe.

    Können Sie mir sagen, ob es richtig ist, was der Sachbearbeiter gemeint hat? bzw. ob ich eine große Chance für die Einbürgerung in meinem Zustand habe ?

    Mit freundlichen Grüßen

  7. Ramona

    Hallo
    Ich halte mich dauerhaft in Deutschland auf seit September 2012 .
    Ich habe eine Tochter die in Rumänien geboren ist aber seit 2012 hier zusammen mit mir wohnt (hat hier die Kita besucht und geht auch hier immer noch in der Schule ) und 3 klein Kinder die hier geboren sind aber beziehen rumänische Staatsangehörigkeit.
    Ich möchte nun für alle meine 4 Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen .
    Wie kann ich das machen ?
    Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit nur für die Kindern beantragen (da für mich möchte ich es nicht ) ??

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung

  8. Haydar

    Guten Tag Meine Damen und Herren,
    Ich hoffe ich bekomme korrekte Antwort von Ihnen.
    Die Frage lautet , mir wurde gesagt dass man bei der Einbürgerung keinen unbefristeten Aufenthalt besitzen muss.
    Ich als Iraker lebe in Deutschland seit Juli 2015 und arbeite seit drei Jahren
    ich sichere mein Lebensunterhalt selbst und bekomme gar keine Leistungen, ich habe aber befristete Aufenthaltstitel also kann ich nach sieben Jahren Antrag auf Einbürgerung stellen?
    Herzlichen Dank.

  9. Ziad

    Guten Tag,

    Ich lebe in Deutschland seit 28.08.2015.
    Mein Aufenthaltsart ist ein subsidiärer Schutz.
    Ich hatte heute einen Termin bei einbürgerungsamt, um mich über Voraussetzungen der deutschen Staatsbürgerschaft zu informieren.

    Wenn ich 6 Jahre lang in Deutschland leben würde, dürfte ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

    Ich bin mit einem Visum 5 Monaten lang am 28.08.2015 nach Deutschland wegen eines Stipendiums gekommen,danach habe ich ein Asyl Antrag gestellt.

    Ein Jahr wurde von meinem Aufenthalt nicht betrachtet und nicht gerechnet,
    Visum-Zeit 5 Monate + (7 Monate, Bearbeitungszeit für Asylbewerber Verfahren).

    Kann man diese Zeitraum irgendwie berechnen?

    Danke im Voraus.
    Ziad

  10. Mayas

    Guten Tag,
    Bin seit 2015 im October in Mainz,
    Seit 2017 im Dezember habe vollzeit arbeit mit unbefrestet Arbeitsvertrag.
    C1 Neveau habe absolviert.
    Aufenthaltstitel nach 25.abs 2

    Ich bin gerade dabei meine Geburtsurkunde von Syrien zu erhalten,
    Kann ich die Geburtsurkunde in Mainz übersetzen und beglaubigen wenn ich die von Syrien bekomme?

    1. Jadid

      Hallo,
      Ich bin Deutsche und meineFrauauch ,mein Sohn 16 Jahrealtin der 9 Klasse Deutsche Schule, er ist noch Ausland,Ich hatteEinburgerungAntrage gegeben,Ausland Behörden sagte nicht möglich Moment, nach 9 Klasse und Beruf reife machen.

  11. L.

    Hallo,

    ich hoffe hier auf eine Antwort.
    Bin bin in meinem ersten Lebensjahr nach Deutschland gezogen (geboren 1997 in Bosnien-Herzegowina).
    Bin hier zur Schule gegangen / Ausbildung gemacht / Lebe hier sozusagen schon immer etc.
    Habe im Juni 2018 (!!!) einen Antrag auf Einbürgerung im zuständigen Landratsamt eingereicht. Auf mehrfache Nachfragen wann meine Einbürgerung nun endlich in Bearbeitung genommen wird kommt immer eine Vertröstung „Sie müssen sich leider noch in Geduld üben. / Die Sichtung/Prüfung Ihrer Ausländerakte wird erfolgen sobald Sie an der Reihe sind. / Ihr “Vorgang“ befindet sich weiterhin in der “Warteschlange“.“ usw…
    Ich kann nicht glauben, dass ich seit 3 Jahren darauf warte, dass mein Antrag überhaupt bearbeitet wird!
    Kann ich hier irgendwelche Schritte einleiten um das Verfahren zu beschleunigen? Ggf. rechtlich? Möchte ungern Kosten für einen Anwalt ausgeben für Umstände für die ich eigentlich nichts kann.

    Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.

  12. Wasim

    Guten Tag,
    ich habe bitte eine Frage. Ich bin als Flüchtling in Deutschland anerkannt mit einer Niederlassungserlaubnis , Meine sprachliche Fähigkeit entspricht C1 ( DSH 2) . Darüber hinaus habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Probezeit ist schon geendet. Wann kann ich den Einbürgerungsantrag stellen, wobei ich habe den Asylantrag am 14.09.2015 gestellt habe.

    Danke im Voraus

    1. CHIKA M I

      hallo, ich bin ein nigerianer, der seit 2013 legal in deutschland lebt und ich habe ein deutsches kind, ich habe auch einen sohn, der 2011 in spanien geboren wurde und auch hier in deutschland mit mir lebt, seine wohngenehmigung ist gemäß §25 abs.5, Ich habe vor kurzem die deutsche Einbürgerung beantragt, aber mir wurde gesagt, dass mein Sohn sich nicht überlegen kann, warum er so ist und was ich tun kann. wenn ich irgendwann deutsch werde, danke

  13. Kamran

    Guten Tag,
    ich bin seit 2015 zum Studium in Deutschland und seit 2019 (nach dem Abschluss) habe ich blaue Karte (Arbeitsaufenthaltserlaubnis) und seit vor letztem Monat für deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe. Ich wollte folgendes wissen.
    Wenn Einbürgerungsurkunde AUSGESTELLT wird, in GLEICHE Zeitpunkt wird automatisch aktuelle Aufenthaltserlaubnis abgelaufen? oder muss man noch warten bis dahin, dass richtige Ausweis wie Reisepass o.ä. bekommen?
    in meinem Fall wollte ich wissen, darf ich genau nach der Ausstellung und Abholung der Urkunde meine Arbeit wechsle, ohne Betrachtung und Sorge auf meine Arbeitsaufenthaltserlaubnis?
    MFG

  14. Manobalan

    Guten Tag
    Ich bin Manobalan ich komme aus Sri Lanka und bin seit 10 Jahren in Deutschland.
    Ich habe am 14.02 2019 für Einbürg beantragt. Ich habe alle Dokumente was nötig war abgegeben.
    1 jahr später 19.01.2020 hab ich ein Brief bekommen und da stand dass es jetzt ein neues Gesetz gibt und dass Sie mein Himats pass brauche.
    Ich bin Asyl ich habe blaue pass mit Niederlassungs Erlaubnis 26ABS3.
    In Amt wurde mir gesagt dass Ich heimats pass brauche. Sie sagen dass ohne heimats pass dass es nicht geht.
    Können Sie mir bitte antworten.

  15. lisa

    hallo,
    meine tochter ist in Deutschland geboren als ich noch keine Niederlassungserlaubniss hatte (ich war damals 5 Jahren hier). Sie ist jetzt 14, lebt ihr ganzes Leben in Deutschland und hat (durch Papa) die Britische Staatsangehörigkeit. Wir möchten ihr die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Was müssen wir / können wir machen?
    vielen dank!

  16. Sussi

    Hallo ich habe eine wichtige Frage, ich bin im jahr 1984 in Deutschland geboren, aufgewachsen bin ich aber in Syrien und Italien. Ich habe Die Italienischen Stadtangehörigkeiten. Seit August 2000 bin ich mit meine Familie wieder nach Deutschland gekommen, seitdem lebe ich hier. Ich war 10 Jahre mit ein Deutscher zusammen, davon waren Wir 5 Jahren verheiratet und haben sogar einen gemeinsamen Sohn. Seit 2020 haben wir die Scheidung beantragt. Seit 3 Jahren möchte ich Die Deutsche Staatsangehörigkeit haben. Muss ich mich trotzdem Einbürgern lassen obwohl ich hier geboren bin und mit ein Deutscher 5 Jahren verheiratet war.
    Danke im voraus

  17. Hazem

    Hallo
    Geht es auch mit fast abgelaufenen Reisepass?
    Meine Staatsangehörigkeit ist syrisch und bin kein Asylant

    Vielen Dank im Voraus

    1. Ismail

      Hallo
      Ich möchte für die Einbürgerung Antrag stellen.
      Meine Frage ist. ist das hauptschulabschluss reich dafür oder muss man B1 haben?

  18. ERWINA

    Ich möchte wissen ob es die Möglichkeit gibt ein Einbürgerunsantrag online zu verfolgen? Falls es nicht möglich ist kann man wenigsten wissen welche Anfragen (jahr) zZt. analisiert werden?
    Meine Anfrage ist vom Jahr 2020.
    Besten Dank

  19. Azami

    Hallo ,

    Ich hab Mein afenthatitel am 11.2019 bekommen uber mein Ausbildung mit 18a abs 1 1a und habe ich Antrag für Niederlassung Erlaubnis gestellt es abgelehnt sie sagt du musst 5 Jahren dein Aufenthaltitel Besitz sein obwohl ich 5 Jahren deutsche Rente habe kein Anhang aber kann ich nach 5 Jahre für Einbürgerung beantragen oder brauche Ich zuerst Niederlassungenerlaubniss beantragen
    Bitte Herr Anwalt brauche ich dein Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    Azami

    1. Afaq K

      Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem Sie den Deutschepass beantragen können

  20. Saleh1234

    Moin an Alle,
    Bei Einbürgerungsantragstellung wird eine Geburtsurkunde verlang, meine Frage wäre: wenn man dies nicht hat, reicht bzw. kann der eigene vom Herkunftsland Ausweis die Geburtsurkunde ersetzen?
    Danke für jegliche Hilfe

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