Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

Letzte Aktualisierung am 16.07.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Volodymyr

    Sehr geerhter Damen u.Herren

    Erst mal möchte mich herzlich bedanken für Website wo man sich über Einbürgerung informieren kann.
    ich habe folgende situation:
    ich komme aus der Ukraine und ich lebe in Deutschland seit sechs Jahren.
    Ich habe deutsche berufsschule abschluss.
    Ich habe sprachkentnisse Niveu B2.
    Ich besitze eine niderlasungerlaubnis nach paragraf 18 c
    .Meine Fragen sind:
    1 kann ich jezt Einbürgerungsantrag machen?
    2 muss ich meine ukrainische bürgerschaft abgeben oder kann ich behalten?

  2. Othmane

    Guten Tag meine Damen und Herren,
    ich wohne in Deutschland seit 7.7 Jahren (august 2020 8 Jahren). Noch bin ich Student und verfüge über einen befristeten Aufenthaltstitel zum Studium. Genügt diesen Aufenthaltstitel um sich einbürgern zu lassen ?
    ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß

    Othmane

  3. Driss C

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es geht um eine schwierig Falls und Zwar : ich habe mein Asyl Antrag eingestellt seit 01.09.2014 und im Jahre 2018 habe ich eine Aufenthaltstitel nach §18a Abs. N1 C bekommen , nach dem 3 Jahre arbeit und wegen mein Diplom gleichfertig gemacht und voll Anerkennung gehabt . aber im 2020 ich wollte Staatsangehörigkeit beantragen habe .
    nach 6 Jahre .Leider ich habe eine schlechte Antwort bekommen.
    Sie haben mir informieren mindestens 7 Jahre nach Aufenthaltserlaubnis . was soll ich machen?

  4. Amanda b

    Halo guten Morgen frau b mein name ich wollte fragen up sie mir. Vieleicht weiter helfen können hab. Schon. Seit 24- jahre kein pass .und in kosovo in ich nicht mall angemeldt nix wie kann ich es machen

  5. alexis

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zum Thema Einbürgerung und ALG II

    Ich bin mit meiner Kamerunischen Frau seit Vier Jahre Verheiratet
    Meine Ehefrau möchte eingebürgert werden, also die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

    Die Mitarbeiterin der Einbürgerungsstelle in Köln teilte uns Folgendes mit:
    Meine Frau Kann ich eingebürgert werden weil wir ALGII vom Jobcenter (Sozial Hilfe) bekommen.

    In unserem Haushalt leben 3 Personen.
    Als deutscher Staatsbürger ich arbeite Vollzeit und erhält einen Nettolohn von ca 1250 Euro monatlich.
    Neben dem Kindergeld von 204,00 EUR erhalten wir aufgrund der Warmmietkosten von ca. 700 EUR (Kaltmiete ca. 450,00 EUR) ein monatliches ALG II von ca. 526,30 EUR.
    Weiterhin in unserem Haushalt lebt unsere Zweijährige Kind. der Tagesmutter besucht
    Mein Frau ist arbeitslose und Schwanger und kann nicht arbeitet wegen ihr Gesundheitlicher Zustand

    Ich Persönlich suche eine gut bezahlte job aber leider finde keine
    Meine Frau ist Schwanger und Kann aus gesundheitliche Grunde nicht arbeiten

    Meine Frage ist

    Was kann ich und was kann meine Frau tun um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten

    Mit Freundlichen grüßen

  6. Abassi

    Hallo,
    ich lebe seit 20 Jahre in Deutschland, habe Anfang EU Aufenthalt weil mein zweite Kind Franzose ist. Ich habe hier eine Ausbildung gemacht und eine Weiterbildung. Ich arbeite und verdiene mein Lebensunterhalt. Ich habe seit Anfang letzten Jahr eine daueraufenthaltskarte. Mein beide Kinder sind in Deutschland geboren. Ich habe im August 2019 die Einbürgerung beantragt. Seit August keine Reaktion von die Behörde. Ich bin schwanger und habe Beschäftigungsverbot zur Zeit weil ich in der Pflege arbeite, bekomme weiterhin mein Gehalt von mein AG. Die Schwangerschaft habe ich mitgeteilt. Ich schicke immer wieder mein Lohnabrechnungen an die Behörde, aber bis jetzt nichts.

    Danke voraus für Ihre Antwort.

  7. Dolaymi

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    Ich habe eine Frage bitte:
    Man im Jahr 2015 Asylantrag gestellt,aber seine antrag abgelehnt ,und nachdem klage er bekommt Status als subsidären Schutz.
    B2 Sprache Niveau hat er .
    Vollzeitjob .
    Ab wann darf er einbürgern?
    Seit dem Asylantrag? Oder seit dem nach Deutschland einreisen?
    Oder seit er den Aufenthalt Erlaubnis bekommt hat?
    Mit freundlichen Grüßen.
    A Dolaymi

    1. anwalt.org

      Hallo Dolaymi,

      ein Antrag auf Einbürgerung ist in der Regel nur möglich, wenn ein ständiger Aufenthaltsstatus gewährleistet ist. Dies ist bei subsidiärem Schutz üblicherweise nicht der Fall. Ein Antrag kann auch erst nach acht Jahren (in Ausnahmen auch sechs Jahren) ständigem Aufenthalt in Deutschland erfolgen. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Einbürgerungsüro am Wohnort und klären Sie vor Ort welche Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. haydar

    Guten Tag,
    Ich bin hier geboren und habe einen Ausländischen Ausweis. Ich möchte jetzt mich hier in Deutschland einbürgen lassen. Muss ich trotzdem diesen Einbürgerungstest machen?Obwohl ich hier zur Schule gegangen bin und meinen Abi hier gemacht habe?!
    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo haydar,

      besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, müssen Sie diese, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, in der Regel immer beantragen. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Einbürgerungsbüro an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Ramona W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich nirgendwo im Internet eine konkrete Antwort auf meine Frage finde, wende ich mich hoffnungsvoll an Sie. Ich würde gerne wissen, ob irgendein Gesetz eine maximale Dauer des Einbürgerungsverfahrens vorschreibt. Mein Antrag liegt 3 Jahre und 3 Monate zurück, anfangs wurden ständig neue oder aktualisierte Unterlagen von mir angefordert, die ich immer nachgereicht habe. Eventuelle Verspätungen bei den Abgaben lagen nicht in meinem Ermessen, da oft Steuerbescheide oder Formulare vom Finanzamt notwendig waren. Grund dieser Tatsache ist vermutlich meine (erfolgreiche) Selbständigkeit, was ich bis zu einem Punkt auch eingesehen habe.

    Seit nunmehr einem Jahr ist meine Akte aber vollständig, es wurde nichts mehr angefordert, aber ich bekomme trotzdem keinen Bescheid. Mir wurde mitgeteilt, es laufen noch Überprüfungen meiner Person, ich soll mich noch gedulden. Bis wann – dazu keine Angabe. Deswegen meine Frage: wie lange DARF das noch dauern? Bis auf die Selbständigkeit ist mein Fall nicht kompliziert, ich lebe seit 20 Jahren in Deutschland, habe einen deutschen Mann und ein deutsches Kind, spreche Deutsch fast auf Muttersprachlerniveau und habe nie Sozialleistungen usw. bezogen. Wir kann man gegen eine so unangemessene Dauer des Verfahrens vorgehen? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich beziehen kann?

    Vielen Dank und schöne Grüße aus Berlin!

  10. Juan

    Liebes Anwalt.org Team,

    ich besitze eine Niederlassungserlaubnis und wohne seit knapp 7 Jahren in Deutschland. Ich habe hier meinen Bachelor und Master absolviert und arbeite seit ca. 3 Jahren an der Uni, wo ich bald meine Promotion abschießen werde. Ich möchte mich Einbürgern lassen, da meine wissenschaftliche Karriere Aufenthalte im Ausland fordert. Aus diesem Grund, ließ ich mich bei der Behörde bzw. Standesamt umfassend beraten. Die Beamtin hat gemeint, alles sei für die Einbürgerung in Ordnung und hat mir die Liste der benötigtet Unterlagen gegeben. Im Juni 2019 habe ich die Unterlagen eingereicht inkl. Lebenslauf in dem all meine Tätigkeiten und Werdegang aufgelistet waren. Laut der Beamtin war alles in Ordnung und man musste lediglich auf die Antworten von den Behörden (Bundesregister, Polizei usw.) warten. Im Dezember, beim Auswertungsgespräch, hat sie mir gesagt, dass sie mich nicht einbürgern lassen könnte. Hierfür wäre der Grund, dass ich keine besondere Integrationsleistungen nachweisen kann. Meine Frage ist, ob mein Studium an deutschen Universitäten, Promotion, sehr gute Sprachkenntnisse und Lehre an der Uni (auf Deutsch) in der Tat keine genügende Integrationsleistungen sind, um eine Einbürgerung nach sechs Jahren zu bekommen. Kann ich gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.

  11. Nina

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage bezieht sich auf die Bedingung ´´Sicherung des Lebensunterhalts„. Ich bin kein und war auch kein Sozialhilfe Empfänger, habe auch weder einen Lebenspartner oder Kinder, doch gibt es ein Mindestlohn das verlangt wird oder eine Formel nach der man ausrechnen kann ob diese Bedingung erfühlt ist.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
    Beste Grüsse,

    1. Anna

      Hallo ich habe eine Frage ich habe schon lange unterlagen gegeben für mein deuche pass. Meine Arbeitgeber hat mir mein Vertrag nicht verlagert. Ich habe zu Hause eine Brief und das steht „das gilt im Hinblick auf die derzeitige Befristung ihres Arbeitsvertrages bis zum 14.03.2020 sofern ihre Unterlagen vorliegen,die Befristung jedoch zu diesem Zeitpunkt in Kürze ausläuft wird in regelmäßigen die verlangerung des Arbeitsvertrages abgewartet“ das heisst ich bekomme kein deuche pass ?

  12. Ashvath

    Sehr geehrte Anwalt.org Team,

    Guten Tag !
    Ich würde gerne meine Einbürgerung Antrag irgendwann in September 2020 stellen, als Ermessen Einbürgerung nach 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland
    – Ich besitze die Niederlassungserlaubnis( bisherig ich war eine Blau karte Inhaber)
    – Ich habe der Prüfung der Integrationskurs absolviert (Deutsch Test für Zuwanderer-B1 & Test Leben in Deutschland), habe ich das Zertifikat IntegrationKurs aus BAMF
    – Ich habe Telc Deutch B2 Zertifikat
    – Ich habe unbefristete Arbeitsvertrag seit September 2016
    – Meine frage sind folgendes
    ——————————————
    Bevor meine ununterbrochene Inland Aufenthalt seit 2016, zusätzlich ich war in Deutschland ab 2011-2013 für 2 Jahre and damals habe ich zwei Jahre gearbeitet und danach bin ich nach meine Heimatland nicht vorübergehend (nicht temporar)zurück ausgezogen.
    – gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz para 12b Abs 2, wird meine bisherigen Aufenthalt in Deutschland 🇩🇪 berücksichtigt ? Ihr Feedback wird sehr hilfreich und abschätzbar.
    – Ich habe die Kopie der Meldebescheinigung der bisherigen Aufenthalt & Kopie des damaligen Aufenthaltserlaubnis

    Para 12b Staatsangehörigkeitsgesetz
    2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.

    Danke im Voraus!

    Mit freundlichen grüßen
    Ashvath

    1. anwalt.org

      Hallo Ashvath,

      die Aufenthaltszeit, welche bei einer Einbürgerung herangezogen wird, darf in der Regel keine Unterbrechungen aufweisen. Sie müssen sich also üblicherweise acht Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhalten. Ob in Ihrem Fall die Regelung bezüglich der sechs Jahre greift, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie direkt mit dem Einbürgerungsamt abklären. Ob die von Ihnen geschilderte Unterbrechung gemäß § 12b berücksichtigt wird, können wir ebenfalls nicht einschätzen. Wenden Sie sich an das zuständige Amt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Lule N

    Ich wohne seit 5 Jahren in Deutschland. Am Anfang als Aupair dann als Sprachstudentin und jetzt studiere ich im 3 Semester.
    Ich möchte aber die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen,, ich will hier ganz normal leben,,richtig arbeiten und natürlich auch mein Studium zu ende bringen.
    Habe nie Geld von der Stadt bekommen.
    Wurde das gehen?

  14. Naomi

    Hallo

    Please i want to know if application can be make for a child who is born in deutschland and is 8 years old if the parents does not qualify for the deutscher pass, can the application be make for the child alone

    1. anwalt.org

      Hello Naomi,

      please contact the responsible authorities (Standesamt) in this case. We cannot offer any legal advice and therefore cannot predict if an application for the child would be successful.

      Your team at anwalt.org

  15. Peter W

    Hallo,

    Meine Freundin ist 45 Jahre alt, in Deutschland geboren. Mutter Französin, Vater Däne. Französische Staatsbürgerschaft. Seit 2003 Polizeibeamtin in Niedersachsen.

    Sie möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Gibt es ein beschleunigt ltes verfahren für EU-Bürger?

    MfG Peter W

    1. anwalt.org

      Hallo Peter W,

      in der Regel gibt ein solches beschleunigtes Verfahren nicht. Ihre Freundin sollte mit der zuständigen Behörde abklären, welche Möglichkeiten Sie hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. ibrahim

    Hallo Sie Schreiben:
    „Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.“

    was genau ist damit Gemeint, was muss den genau erfüllt werden oder kann ich zu der Behörde und mit denen Sprechen und die Beurteilen dann?

    Vielen Dank
    Und schöne Feiertage.

  17. Onye

    Hallo ich habe eine Frage an sie , ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mein Mann ( Nigerianer) hat im April 2019 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Kurz die Fakten:
    -Dezember 2015 Heirat
    -3 gemeinsame Kinder
    -Unbefristetes Arbeitsverhältnis
    -Dauernder Aufenthalt in Deutschland
    -Integrationskurs und Sprachkurs alles vorhanden
    – keine Straftaten
    Nun hatte er einen Termin heute und meint sie wird den Einbürgerungsantrag ablehnen da sein Asylantrag damals von der Ausländerbehörde abgelehnt wurde.
    Er hat seit 2016 seinen Aufenthaltstitel durch die Ehe bekommen.
    Meine Frage, was kann ich tun ? Entscheiden die vom Einbürgerungsbüro richtig ? Man kann sich leider mit der Dame nicht vernünftig unterhalten. Ich bitte um eine schnelle und verständliche Antwort. Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Onye,

      wir können nicht sagen, wie die zuständige Behörde entscheidet. Auch haben wir keinen Einblick in die Entscheidungsprozesse. Etwaige Frage diesbezüglich sollten Sie direkt mit dieser klären oder sich von einem Anwalt rechtliche beraten lassen. Wir bieten eine solche Beratung nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Salim K

    Dear Sir/Madam,

    I read alot about the German Nationality but could not understand the requirements for a foreigner married with an EU-Citizen(Britisch Citizen). I am living here since 7-Years and married in 2015 with two kids. My question is ;The minimum time for a candidate is to be 8 Years in Germany But is it possible to apply earlier if your spouse is an EU Citizen?

    Best regards,
    Salim

    1. anwalt.org

      Hello Salim K,

      usually the 8 years of uninterrupted stay in Germany are required even if you are married to a EU-citizen. You should contact the responsible authorities to clarify if special conditions apply to you. We are not allowed to offer legal advise, so the first address should be the authorities.

      Your team at anwalt.org

  19. Khalaf y

    Ich gehöre zu den Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit dem Grad der Behinderung 80% ist ich berechtigt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen und was sind die Bedingungen

  20. Lorraine K.

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich habe zwei fragen….. ich habe im Juli mein kind bekommen und wochen danach habe ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen. Jetzt bin ich in Elternzeit und bekomme kleine geld Leistungen von Job Centre.
    Meine fragen sind;
    Kann ich mein kind noch miteinbürgern?
    Wird mein zusicherung zurückgezogen da ich Leistungen von Job Centre bekommen?
    Ich danke euch in Voraus auf eine Antwort.

    MfG

    Karen

    1. anwalt.org

      Hallo Lorraine K.,

      das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde abklären. Wir können nicht beurteilen, welche Anforderung für die Einbürgerung Ihres Kindes erfüllt sein müssen. Auch bezüglich der Zusicherung können wir keine Aussagen treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

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