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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
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Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
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sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte mich herzlich bedanken für Website wo man sich über Einbürgerung informieren kann.Ich habe mit einer deutsche frau verheiratet und seit 2 Jahre zusammen leben . ich habe B1 Prüfung und Orientierung Kurs bestanden nach 3 Jahren mann kann für Einbürgerung beantragen . Ich wollte nur das wissen ob man kann in diese zwischen zeit nach Heimatland Urlaub gehen oder muss ich 3 Jahre in Deutschland bleiben.
MFG
TAAZ
Sehr geehrte Damen und Herren :
Ich bin hier seit August 2015 in Deutschland.
Ich habe meinen Integration Kurs im 2016 gemacht und hatte B1 und Leben in Deutschland test mit 33 Punkte geschafft.
Zur Zeit studiere ich in Baden-Württemberg und arbeite Teilzeit im Ferien sowie Mini Job während des Semesters mit 10,10 pro Stunde.
Ich frage nach ob ich erst im Januar für stattsangehörigkeit beworben habe, kann ich durch Hilfe Anwalt im August stattsangehörigkeit habe.
Mit freundlichen Grüßen
Yazan
Sehr geerhter Damen u.Herren
Erst mal möchte mich herzlich bedanken für Website wo man sich über Einbürgerung informieren kann.
Meine Frage geht um Einbürgerungen. Ich bin eine Asyl berechtigt und verfüge eine unbefristet Aufenthaltserlaubnis. Ich möchte mich Einbürgern lassen aber ich kann keine Geburt Urkunde aus meine Lande bekommen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit dass ich Einbürgern ohne Geburtsurkunde vorzulegen?
Vielen Dank im Voraus
Davida
Hallo Davida,
dass sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörden klären. Wir können nicht beurteilen, ob es in Ihrem Fall Ausnahmeregelungen gibt. Das kann Ihnen die Behörde mitteilen und Sie auch informieren, welche Schritte Sie unternehmen sollen bzw. können.
Ihr Team von anwalt.org
Guten tag ich schildere mal meine momentane Situation.
Bin 1989 in München geboren von Mutter Griechin und Vater Deutscher, wurde von mein Vater anerkannt. Meine Eltern haben erst im August 98 geheiratet und seit den Punkt an sollte ich den Nachnamen meine Vaters haben, da wir aber dann nach Griechenland gezogen sind wurde die Namensänderung nie umgesetz und so habe ich mein ganzes Leben lang den Nachnamen meiner Mutter.
Ich möchte am 30.08 heiraten und jetzt kommt das Problem das im Geburtenregister steht ich sollte den Namen P. (Nachname meines Vaters) haben aber auf den Ausweis steht der Nachname meiner Mama.
Bin Griechischer Staatsangehörigkeit und da kein Antrag von meinen Eltern bis 93 gestellt wurde und ich mehr als 10 Jahre in Griechenland war habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit Verloren auf die ich eig ein Recht hatte. In Griechenland eine Namensänderung würde zu lange dauern und ich weis nicht wie ich das machen soll so das ich am 30.08 heiraten kann.
Meine Mutter lebt schon seit 25 Jahr hier in Deutschland und sie hat auch ein Einbürgerungstest bestanden.
Ich bin ja Schwerbehinderte dazu wollte ich gerne meine Mutter Begleitung mitnehmen nach Canada fliegen, dafür brauche meine Mutter ein deutscher Pass ?
Hallo Tharsini M.,
erkundigen Sie sich am besten bei der Kanadischen Botschaft, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind. Besitz Ihre Mutter einen anderen Pass, kann dieser eventuell genutzt werden, sofern er noch gültig ist. Wurde die Einbürgerung nicht abgeschlossen, kann ein deutscher Pass in der Regel nicht ausgestellt werden. Hier sollten Sie und Ihre Mutter sich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde erkundigen. Eventuell ist es notwendig, einen neuen Pass bei der Botschaft des Ursprungslandes zu beantragen. dies kann jedoch auch den Einbürgerungsprozess unterbrechen. Das sollten Sie ebenfalls mit der Behörde abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe nun seit 8 Jahren in Deutschland und habe alle notwendigen Unterlagen bereit zu Abgabe bei der zuständigen Behörde( von Redaktion entfernt)
jetzt habe ich angerufen um ein Termin zu vereinbaren und mir wurde mitgeteilt, dass der nächste freie Termin erst Januar 2020 wäre.
sind so lange Wartezeiten rein nur um die Unterlagen einzureichen normal?
6 Monate oder auch 2 Jahre nach Einreichung der Unterlagen zu warten ist absolut kein Problem, aber nur um meine Unterlagen abzugeben so lange warten zu müssen verstehe ich nicht, vor allem Geburtsurkunden und Heiratsurkunden was dann ungültig wird nach so lange Zeit und müsste alles neu beantragt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
gibt es keine Möglichkeit oder ein Tip was ich da machen kann?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen und bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
S.
Hallo S.,
wir können nicht beurteilen, warum für die Antragsabgabe ein Termin erst zu diesem Datum verfügbar ist. Erkundigen Sie sich nochmals, ob für die Abgabe des Antrags ein Termin notwendig ist. Zudem verlieren beglaubigte Kopien der Geburts- und Heiratsurkunden ihre Gültigkeit in der Regel nicht, sodass Sie diese Dokumente in der Regel auch dann noch einreichen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich möchte wissen,ob man mit befristete Aufenthaltserlaubnis (25.2 Paragraph) für Einbürgerung beantragen kann.Oder man muss unbedingt Niederlassungerlaubnis vorliegen?
Hallo Rauf,
für die Einbürgerung muss in der Regel eine Niederlassungserlaubnis oder un befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung reicht üblicherweise nicht aus. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde, um zu klären, ob Ihr Aufenthaltstitel ausreicht.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin hier in Deutschland geboren und nach sieben Jahre bin ich nach Tunesien gezogen aber ich bin seit Dezember 2015 wieder im Bundesgebiet und ich arbeite als Software Ingenieur. Derzeit habe ich ein unbefristete Niederlassungserlaubnis und B1 Zertifikat.
Ich frage, ob es möglich ist jetzt die Einbürgerung zu beantragen? oder wann?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Gelten die sechs Jahre Aufenthalt erst nach der Stellung des asyantrags oder seit dem auflehnt in Deutschland?
Lieben Gruß
Hallo Mohammed,
in der Regel wird von die Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts gewertet. Üblicherweise wird nur die Zeit des Asylverfahrens als ein solcher Aufenthalt gewertet. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich lebe seit 2001 in Deutschland ich habe keinen Nachweis über einen Sprachkurs ich spreche aber sehr gut Deutsch ich bin auch hier selbständig mit einen Thaimassagestudio was kann ich da machen da ich ja keinen Nachweis uner eine Schule habe mfg
Sehr geehrtes Team von anwalt.org,
ich habe zwei Fragen:
1. Ich habe meine alte Staatsbürgerschaft abgeben müssen, bevor ich die deutsche beantragen konnte… (Eine Zusicherung habe ich bekommen)… Nun warte ich 4 Wochen auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Da ich jetzt Staatenlos bin (besitze kein offizielles Ausweisdokument) kann ich mich nicht ausweisen.
* Gibt es irgendeine Möglichkeit sich auszuweisen (müsste das bei einer Bank machen um ein Darlehen zu bekommen) ??
2. Kann man bei der Behörde erfragen wie lange es noch dauern wird? Ist das Ihrer Meinung nach möglich zu wissen ? Ich verstehe es, dass mehrere Behörden Angefragt werden. Würde nur gerne wissen bis wohin der Prozess derzeit gekommen ist…
Mit freundlichen Grüßen
Admir
Hallo Admir,
Ich wurde auch ausgebürgert und warte noch auf die Einbürgerungsurkunde. Wie lange hat es bei dir gedauert bis die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde ?
Grüße
Ibrahim
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin hier in Deutschland geboren und ganz normal zur Schule gegangen. Habe meinen Real, Fachabitur und meine Ausbildung absolviert. 2014 wurde ich wegen Betrug eines Paketes bestraft. 2016 war das Gericht und Sie entschieden sich auf 100 Tage Geldstrafe. Jetzt lese ich, dass man sich bis zu 90 Tage einbürgern lassen kann. Im Internet bin ich auf das Wort „geringfügig übersteigt“ gestoßen. Wissen Sie ob ich mich da jetzt einfach einbürgern lassen kann oder es sowieso 5 Jahre verjährt ist. ?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen!
Hallo christosm,
rechtlich können wir das nicht einschätzen und daher nicht beurteilen. ob die zuständiger Behörde das Strafmaß als geringfügig einstufen wird. Wenden Sie sich am besten an die Behörden und erkundigen Sie sich zur weiteren Vorgehensweise dort.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine frage und zwar, ich lebe kn Deutschland ca 4 unter Asylverfahren und meine Asylbewerber ist immer noch nicht geschlossen. So seit 2018 mache ich meine Ausbildung als Gesundheit und Krankenpfleger. Und bis jetzt dürfte ich nur innen Deutschland bleiben und so weiter. Ab wann darf man sich Staatgehörigkeit beantragen ? Und ob ich überhaupt für mich gültig?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für einen hilfreichen Beitrag zur Einbürgerung. Gut zu wissen, dass wenn man die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Meine Freundin macht gerade Integrationskurs und wir hoffen auf positive Entscheidung der Behörden.
Sehr geehrtes Team,,, habe Einbürgerung gemacht seit 8-9 Monate bis Jetzt nicht habe aber angst,, das ich nicht bekomme habe für mich meine frau und mein Tochter gemacht, mein einkommen ist ,, 1.310 netto habe noch ein mini Job bis Jetzt war 300 netto ab Mai steht fest 400 bis 450 netto ,,,plus 388 Kindergeld,, mein Mitte ist 568 warm,,
2 kinder ich und meine frau kinder,,,,,,, 1 Kind 6 Jahre 2 Kind 1 Jahr also wie sind 4 Person mein einkommen war bis jetzt mit Kindergeld und mit minijob und den andren job 1.987 netto ab Mai 2.087 netto 4 Person 2 kinder Mitte 568 warm ,,, ich habe ein anwalt habe gezahlt macht aber nicht ,,Berlin 13.06.2019
4 Person
2 kinder 6 bis 1Jahre
einkommen 1,987 ab 01.05 2019 einkommen 2.087 netto
Mitte 568 warm
sehr geehrteDamen und Herren,
ich habe bereits meine Einbürgerungszusicherung bekommen und schon am 24.03 meine Bestätigung aus der Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit beim deutschen Amt vorgelegt. Nun wird mir gesagt, dass bereits seit dem 12.04 ein Antrag an die Sicherheitsbehörden gestellt wurde. Ich habe mehrmals nachgefragt, welshalb dies so viel Zeit in Anspruch nimmt und die Sicherheitsbehörden nicht die Bestätigung erteilen. Da konnte mir keiner die Auskunft erteilen.Ich trete in 2 Monaten eine längere Reise in Thailand an. Alles bereits gebucht und geplant.Allerdings mache ich mir große Sorgen.. könnten Sie mir da weiterhelfen? Ich weiss einfach nicht wie ich hierbei vorgehen soll. Das Amt sagt, denen sind die Hände gebunden, da das Sicherheitsamt immer noch nicht geantwortet hat.
Im Normalfall dauert dies 1,5 bis 2 Monate bis die Einbürgerungsurkunde nach Vorlage aller Dokumente ausgestellt wird. Nun mache ich mir Sorgen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Vielen Dank!
MfG
Maria G.
Hallo Maria,
Ich wurde auch ausgebürgert und warte noch auf die Einbürgerungsurkunde. Wie lange hat es bei dir gedauert bis die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde ?
Grüße
Ibrahim
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage und Zwar, wie lange muss Mann gearbeitet werden um den Antrag zu stellen ?
Oder es reicht nur einen Arbeitsvertrag.
Mit freundlichen grüßen
Mousa
Sehr geehrte Damen Herren ,
Ich habe zwei Fragen Das zwar?
Meine Reise pass ist noch 8 Monate günstig bis 02-02-2020wie viel Monat muss günstig sein der Reise pass sich Einbürgern zu lassen. Von Ausländeramt hat gesagt sie haben momentan viel zu tun,das kann lange Zeit dauern. Bitte sagen Sie mir wie lange es daruen kann oder wie viele Monate der Reise pass günstig sein muss .
Mit freundlichen Grüßen
Chandu
Hallo Chandu,
die Behörden verlangen in der Regel einen „gültigen Pass“. Eine genaue Dauer wird hingegen nicht angegeben. Fragen Sie ggf. noch beim zuständigen Amt nach.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe eine Frage…. und zwar
würde ich Probleme bekommen, wenn mein Einkommen als Summe
Mini-job + Wohngeld + Kindergeld wäre ?? also insg. ca.750 Euro???
PS. ich bin nebenan Student
vielen Dank
MfG
A. S.
Hallo,
ich habe eine Frage…
würde ich Probleme bekommen , wenn ich als Lebensunterhalt wie folgt habe
Mini-Job + Kindergeld + Wohngeld insg. ca. 750 Euro??
bin nebenbei ein Student.
vielen Dank
Gruß
Liebes Anwalt Team,
Ih bin seit 1993 in Deutschland hab hier meine mittlere Reife abgeschlossen einen unbefristeten Aufenthaltstitel den hab ich auch, meine Staatsangehörigkeit ist kosovarisch, den Antrag für den deutschen Pass hab ich vor 2 Monate abgegeben vor paar Wochen kam ein überweisungscheck mit einem Betrag den ich überweisen musste, das tat ich auch.
Meine Frage an Sie wie lange dauert das noch in der Regel bis ich meine deutsche Staatsbürgerschaft bekomme.
Danke und liebe Grüße.
Hallo Anwalt-Team,
ich bin als Asylberechtigter (aus Vietnam) anerkannt und lebe seit fast 40 Jahre in Deutschland, seit 1989 in München. Bis auf den Punkt “Lebensunterhalt” erfülle ich alle Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Seit ich 15 bin, habe ich gearbeitet, allerdings meist sozialversicherungsfrei. Als Schüler arbeitete ich als geringfügig Beschäftigte nebenbei, als Student 20 Std. wöchentlich. Ich habe dann mein Studium abgebrochen und war selbstständig. Aus der Selbstständigkeit entstanden viele Schulden, auch Steuerschulden, die bis heute noch offen sind. Seit Mitte Juli 2015 bin ich wieder Angestellte und verdiene lediglich 750€ brutto monatlich. Mein Lebensgefährte ist seit diesen Monat in Rente und bezieht lediglich 430€ Rente. Er hatte eine private Lebensversicherung, mit der Auszahlung will er sich selbständig machen und ich werde für ihn arbeiten und werde ab Mitte Mai 2019 Brutto 1200€ verdienen. Könnte ich unter diese neue Voraussetzungen die Einbürgerung beantragen oder erst wenn mein LG Gewinne aus seiner Selbstständigkeit erzielt?
Wie ändert sich die Lage, wenn wir demnächst heiraten werden.
Zu erwähnen sind noch zwei Sache:
1. Weder mein LG – ebenfalls Ausländer, wir leben seit 24 Jahre zusammen – noch ich haben jemals Geld von Behörden beantragt.
2. Während meiner Studienzeit hatte ich schon einmal den Einbürgerungsantrag gestellt.Auf die Nachfrage bzgl. meines Verdienst damals habe ich damals nicht geantwortet, so war die Sache in Sande verlaufen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ich eine Antwort und Tipps von Ihnen erhalten werde.
Liebe Grüße
Mai
Liebe Anwalt.org Team,
ich hätte auch alles gemacht, habe schon keine Ukrainischen Einbürgerung (keine Paas) und habe schon Einbürgerungszusicherung von Deutschland. habe schon letzte Termin bei landersam nächste Woche.
Jetz habe ich gelesen bei Merkblatt zur EinbürgerungZusicherung : dass „wenn der Bezug dieser Leistungen in absehbarer Zeit zu erwarten. “ Ich weis , dass mein Ehegatte von Sentember hatte keine Arbeitkontrakt mehr.
wass muss ich jetz machen und welche Schanse habe ich.
LG.Ania