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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-25 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Hallo anwalt.org Team,
Hat der Jobwechsel einen Einfluß auf die Einbürgerung, obwohl ich eine Einbürgerungszusicherung bekommen habe und ich bin von Heimatland ausgebürgert?
Vielen Dank.
Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich schreibe momentan meine Abschlußarbeit (Master Abschlußarbeit) in einer Firma aus Österreich, und die habe mir eine Stelle nqch der Abschluss angeboten. Allerdings ich habe in Deutschland studiert und da ca. 8 Jahren gelebt. Während des Studiums habe ich auch gearbeitet und ein Teil meines Gehalts wurde immer an der Rentversicherung überwiesen. Daher würde ich ungern das Recht auf die Einbürgerung verlieren.
Wäre das Möglich mit einem Arbeitsvertrag aus Österreich und Hauptwohnsitz in Deutschland die Einbürgerung zu beantragen? Könnte ich auch vorger die Eu-Karte in Deutschland beantragen? Das Gehalt ist ausreichend dafür.
Viele Grüße
Mohamed
Liebe Anwalt Team,
ich hätte auch da eine Frage, ich bin in Deutschland Geboren und aufgewachsen, sowie sämtliche Schulen in Deutschland Besucht.
Lebe so gesehen mein Ganzes Leben lang in Deutschland, als ich im Jahre 1980 auf die Welt kam, haben meine Eltern nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, sondern die Herkunftsland von meiner Eltern( Portugal ).
Und im Jahr 1995 sind meine Eltern und ich nach Portugal zurück.
2003 hab ich mich entschlossen wieder zurück nach Deutschland zukommen.
Seid 2011 bin ich auch verheiratet und habe 2 kinder und meine Frau hat auch den deutschen Ausweis
Wie ist es jetzt, muss ich die komplette Einbürgerung machen oder kann ich von dem Gesetzt GEBURTSORTSPRINZIP profitieren?
Wie läuft es generell in meinem Fall ab.
Danke und Viele Grüße
Hallo Daniel,
möchten Sie die Staatsbürgerschaft erlangen, müssen Sie diese beantragen und die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Das Geburtsortprinzip kommt in nur bei Neugeborenen zum Tragen. Informieren Sie sich am besten bei der Einbürgerungsbehörde, welche Voraussetzung für Sie zu erfüllen sind.
Ihr Team von anwalt.org
Liebe Anwalt.org Team,
ich habe Zusicherung von der Einbürgerungsbehörde und wurde vor ein paar Tagen ausgebürgert. Bis die Einbürgerungsurkunde erstellt wird, dauert es bis zu 6 Monate. So wurde mir gesagt. Können Sie bitte sagen, was für gesetzliche Möglichkeiten für ein vorläufigen Ausweis für die Übergangszeit gibt?
Vielen Dank.
Liebes Team von Anwalt.org
Ich bin 1966 in Deutschland geboren (spanische Eltern). Im November 2017 habe ich meinen vollständigen Antrag zur Einbürgerung (Berlin) abgegeben. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und von Nachfragen bitten die Bearbeiter nachdrücklich abzusehen. Ist eine so lange Bearbeitungszeit (>1,5 Jahre) noch im normalen zeitlichen Rahmen oder wäre es ratsam, mal nach dem Stand der Dinge zu fragen?
Hallo
Ich hätte mal bei frage.
Ich bin seit Dez.2012 mit 18 nach Deutschland gekommen, habe B1 gemacht und danach eine Ausbildung absolviert, jetzt arbeite momentan bei NATO Streitkräfte in Deutschland als Zivilist, habe 2 Kinder und bin seit 4 Monaten verheiratet mit einer deutschen Frau.
Wir beziehen keine Leistung und haben ein eigenes Haus.
Jetzt möchte ich zur Bund gehen aber muss Deutschestaatbürger sein.
Kann ich den Antrag jetzt stellen ohne Problem oder darf ich das noch nicht, weil ich erst 6 Jahre in Deutschland lebe.
P.S.
Meine Familie wohnen hier in Deutschland und haben alle den Deutschen Pass.
Vielen Dank im voraus.
Michael
Hallo Michael.A,
das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde bzw. dem Einbürgerungsamt abklären. In der Regel muss ein dauerhafter Aufenthalt und der ständige Lebensmittelpunkt seit acht Jahren in Deutschland liegen. Ob es in Ihrem Fall ein Möglichkeit gibt, die sechs Jahre geltend zu machen, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr gehrte damnen und herren
Hallo
Mein arbeitsgrber will kein gehaltserhöhung mehr für dise jahr machen aber er will kinderbetruungzuschuss geben für mich . Ist das ein problem für die einbürgerung weil ich weniger steuer und sozialversicherung zahle und kinderbetruungzuschuss ist ein sozialleistung oder nicht ?
Vielen dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen.
Danke für die Informationen zur Einbürgerung. Mein Mann kommt aus dem Nicht-EU-Ausland und möchte sich in Deutschland einbürgern lassen. Wir werden uns dafür einen Rechtsanwalt nehmen, weil uns das alles zu kompliziert ist. Gut zu wissen, dass man den Lebensunterhalt selber finanzieren muss, um in Frage zu kommen. Gut, dass mein Mann berufstätig ist.
Hallo,
ich habe eine Frage zum unterbrochnen Aufenthalt. .
zwischen Oktober 2004 und August 2011 habe ich aufgrund des deutschsprachigen Studiums und der Promotion rechtmäßige Inlandaufenthalt gehabt. von September 2011 bis Anfang Oktober 2015 war ich in meinem Heimatland. Seit Oktober 2015 wohne ich rechtmäßig Inland und arbeite an der Universität.
wie ich verstanden habe und wenn meiner früheren Inlandsaufenthlat aufgrund des deutschsprachigen Studiums und der Promotion eine integrierende Wirkung zuerkannt werden kann, kann meiner früheren Inlandsaufenthlat bis 5 Jahern Gem. § 12b Abs.2 STAG angerechnet werden.
Die Frage:
können Sie bitte erklären wie meine Situation aussieht? und Wie Langezeit benötige ich ab der erneuten Wiedereinreise?
Vielen Dank im Voraus
Schöne Grüße
A. K
Hallo Abdallah,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und können nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall eine Anrechnung der Aufenthaltszeit für eine Einbürgerung möglich ist. Das sollten Sie direkt mit den zuständigen Behörden abklären. IN der Regel muss ein ununterbrochener Aufenthalt nachweislich vorliegen.
Ihr Team von anwalt.org
Liebe Anwalt.org Team,
ich hätte auch eine Frage, Ich bin in Deutschland Geboren und aufgewachsen, sowie sämtliche Schulen in Deutschland Besucht.
Lebe so gesehen mein Ganzes Leben lang in Deutschland, als ich im Jahre 1982 auf die Welt kam, haben meine Eltern nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, sondern die Herkunftsland von meiner Eltern.
Wie ist es jetzt, muss ich die komplette Einbürgerung machen oder kann ich von dem Gesetzt GEBURTSORTSPRINZIP profitieren?
Wie läuft es generell in meinem Fall ab.
Danke und Viele Grüße
Hallo Gümüs,
in Deutschland gibt es in der Regel kein Geburtsortprinzip. Wurde nach Ihrer Geburt in Deutschland keine Staatsbürgerschaft für Sie beantragt, müssen Sie den Antrag stellen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnort.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich habe eine Frage bin seit 2005 im Deutschland habe hier mein Hauptschulabschlus gemacht und 1 Jahr Beruf Schule momentan bekomme ich alg 2 und arbeite mit kleingewerbe al Nebenverdienst weil ich mit der Firma am Anfang bin meine Mutter hatt seit 2 Jahre die deutsche standsangehörikeit bekommen weil sie mit ein deutschen verheiratet ist kann ich das auch bekommen trotz der Sozialleistungen? Oder dich die Mutter vlt
Ich lebe seit 6 Jahren in Deutschland und habe einen Master und einen Doktortitel aus Deutschland. Ich möchte in die USA reisen, um einen Job für 3 Jahre zu bekommen und nach Deutschland zurückzukehren. Wenn ich nach meiner Rückkehr die Einbürgerung beantragen möchte, muss ich weitere 8 Jahre von Anfang an verbringen?
Hallo,ich bin wegen meine Krankheiten vor drei Jahren auf verrentet.Ich lebe über 20 Jahren in Berlin Deutschland. Wegen geringere Beschäftigung bekomme ich Grundsicherung.Ich bin 1963 geboren habe eine Tochter und geschieden.Meine heutige Rente läuft bis zum reguliere Renten Zeit.
Meine Frage ist,kann ich Einbürgerungsantrag stellen.
Ich Danke Ihnen in Voraus
Vielen Dank für die Informationen!
Kann ein Flüchtling den Antrag schon vor dem Ende der 6 Jahren, da die Bearbeitung sehr lange dauern konnte? und hilft einen Anwalt bei der Beschleunigung des Verfahrens?
Hello,
Few months ago, I had called the Landratsamt to see if I can apply for my German citizenship. During my telephonic communication I was asked basic questions about our current monthly income that seemed decent, upon which I was given list of documents to accumulate and then given appointment to attend for yesterday with completed formular and documents.
But unfortunately yesterday, during the process of submitting documents, they did not accept my application stating that my husbands Rente Versicherung amount is too low. Besides, as I am not currently working I cannot apply at this time. I am bit confused as our current finances are quite sufficient for a family of 4 and also we draw no help from the state. Besides, I did clearly mention that I am applying for part time jobs as the kids are now a bit older, shared my resume with education and job experience. However, they simply said, ‚Wir sind einfach streng in Bayern‘.
So my question is: I am married to a German, our kids are German, I have my German skills and Einbürgerung test and we have steady decent income. Is it fair that my application is not even taken or each state is different in Germany? Am puzzled because I am aware of two cases in our very town, who are rather less income than us, but were granted citizenship, I suppose.
Your feedback and suggestions will be appreciated
Hello Maayaa,
unfortunately we do not know the reasons why the authorities did not accept your application. There maybe the reasoning that in the future you might not be able to support yourself. As we cannot provide legal help, we’d like to suggest that you take a laywer and use his help with your case.
Your team at anwalt.org
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich der selbständigen Einbürgerung eines Kindes geboren am 12.12.14 in Deutschland
In der Geburtsurkunde ist nur die Mutter eingetragen, einen Vater gibt es laut aktenlage nicht.
Der Junge ist unser Neffe und hat den größten Teil seines 4 jährigen Lebens in unserem Haushalt verbracht und ist nun auch offiziell seit ein paar Monaten unser Pflegekind und wir haben nun auch das Sorgerecht übertragen bekommen, jedoch besitzt er die Kamerunische Staatsbürgerschaft, die gerade Passverlängerungen, Visa Prozedere etc nahezu unmöglich machen…
Meine Mann und ich haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft (mein Mann ist seid ca. 2,5 Jahren eingebürgert) die Kindesmutter ist kamerunerin und umgehend zwingend ausreisepflichtig und wird bei nicht selbständiger Ausreise abgeschoben.
Wir haben vom Gericht die Auflage bekommen und schnellst möglich um seinen Aufenthaltsstatus zu kümmern, was wir schon mit der ausländerbehörde besprochen haben, der Antrag läuft und es sieht gut aus, allerdings würden wir unseren Pflegesohn nun gerne einbürgern lassen, da er bisher immer nur in Deutschland gewohnt hat und bei uns auch nur mit deutschen zusammen wohnt und das einiges erleichtern würde.
Muss man hierfür auch zwingend die 8 Jahre abwarten oder gibt es dort andere Möglichkeiten einer Ermessens Einbürgerung oder gibt es da für Pflegekinder andere Möglichkeiten?
Gibt es dort vielleicht irgendwelche Präzedenzfälle die man hier in unserer kleine ausländerbehörde die mit Spezialfällen nicht viel zu tun haben, anführen kann?
Ich freue mich auf eine Antwort
Viele Grüße
Nadine
Ich habe soweit alle Voraussetzungen erfüllt, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Der Antrag liegt seit 2015 in der Ausländerbehörde vor. Es gibt jetzt nur noch einen Punkt, der strittig ist: die Frage, ob ich für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann. Vorausschicken möchte ich, dass ich in den 18 Jahren, in denen ich in Deutschland lebe, noch nie Soziallleistungen in Anspruch genommen habe. Entweder war ich als Hausfrau innerhalb einer Ehe über meinen Ehemann versorgt, oder ich habe selbst als Zimmermädchen in Hotels gearbeitet. Im ersten Halbjahr 2017 war ich weiter Haufrau, dann würde ich geschieden und habe mich zum 1. 7. 2017 selbständig gemacht. Dazu liegt mein Steuerbescheid dem Ausländeramt vor. Allerdings erzielte ich in diesem Zeitraum (6 Monate) einen Umsatz von 10.000 €. Eine Steuererklärung für 2018 wird erst noch erstellt. Das Ausländeramt behauptet nun, dass das nachgewiesene Einkommen aus 2017 zu gering ist, jetzt schon meinem Antrag stattzugeben. Nach meiner Einschätzung muss doch das Ausländeramt meine Halbjahreseinkommen 2017 verdoppeln, bzw. das erzielte Einkommen 2017 durch 6 Monate teilen um dann auf ein Monateinkommen zu kommen. Danach hätte ich monatlich ca. 1.700 € Einkommen erzielt und läge damit deutlich über dem Mindesteinkommen. Ist es rechtes, wenn mir die Behörde immer noch meine Staatsbürgerschaft verweigert? Ist es rechtes, damit abzuwarten bis mein Steuerbescheid 2018 vorliegt? Ich bin immer noch selbständig und habe in 2018 Einnahmen von ca. 20.000 € erzielt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Carmen N-V.,
rechtliche können wir das Vorgehen der Behörde und den Sachverhalt leider nicht beurteilen. Hier empfehlen wir Ihnen sich direkt an einen fachkundigen Anwalt zu wenden und sich ausführlich beraten zu lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Anwälte Team,
Also ich bin seit 2014 in Deutschland, habe den Aufenthaltstitel, B1, und habe voraussichtlich meinen Real schul-Abschluss Juli.2019 und habe noch vor die Abitur zu machen, aber ich würde gerne Wissen ob ich einen Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft stellen kann und zwar für den Freiwilligen Wehrdienst.
Mit freundlichen Grüßen Domingo
Hallo Domingo b.,
ein Antrag auf Einbürgerung kann frühestens nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt gestellt werden. Unter bestimmten Umständen ist dies nach sechs oder sieben möglich. Klären Sie am besten mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde, ob Sie die Anforderungen diesbezüglich erfüllen. Wir können das pauschal nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Team,
meine Frau befindet sich im Prozess der Einbürgerung. Der Antrag wurde vor ca 10 Monaten abgegeben und wir haben eigentlich alle Dokumente parat gehabt.
Das Problem ist folgendes, wir sind nun aufgrund meines Berufes gezwungen nach Spanien zu ziehen. Was passiert mit dem Antrag meiner Frau, verliert dieser dann an Gültigkeit mit der Abmeldung aus Deutschland? Zum Zeitpunkt des Antrages, waren ja alle Anforderungen erfüllt.
Hallo Ronny,
der Wohnsitz muss sich im dem Land befinden, in dem die Einbürgerung stattfindet. Ändert sich das während des Verfahrens, kann das durchaus den Abbruch zur Folge haben. Ihre Frau muss also in der Regel während der Einbürgerung auch weiterhin alle Voraussetzungen für diese erfüllen und nicht nur während der Antragstellung an sich. Informieren Sie sich am besten auch bei der zuständigen Behörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo Ronny,
welche Dokumente haben Sie vorbereitet um den Einbringungsvertrag zu stellen ?
Sehr geehrtes Anwälte Team,
ich bin seit 2 Jahren verheiratet, ich bin deutscher und Sie ist russischer Abstammung.
Durch Heirat hat Sie das Recht eingebürgert zu werden, jedoch überall wo ich gelesen und informiert habe muss Sie die russische Staatsbürgerschaft ablegen um die deutsche zu erlangen.
Gibt es für Sie eine Möglichkeit die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen ?
Situation 1: Ist das ein Grund damit Sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhält ?
Hintergrund ist die ganze Familie wohnt dort und Sie besitzt dort zwei eigene Immobilien, ebenso reist Sie ca 4-6 mal im Jahr für 2 Wochen nach Russland.
Da Sie ein Einzelkind ist, mache ich mir Sorgen wenn Ihre Eltern alt sind und Pflegebedürftig werden.
Situation 2: mit Kind
Würde sich was ändern wenn wir ein gemeinsames Kind haben?
Könnte Sie dann die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen?
Das Recht auf Einbürgerung hat Sie ja schon dank der Hochzeit.
ich will auch nicht das Sie Ihre eigene Staatsbürgerschaft aufgibt.
Kommen wir zu meiner Situation. Kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft mit Russland erhalten als deutscher von der Seite deutschlands???
Da im Gesetzt von Deutschland steht: Ich verliere meinen deutschen Pass mit Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft.
Aufgrund Ehefrau ? gemeinsames Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft ? Immobilien im Außland auf mich angemeldet?
Ich danke Ihnen Herzlich im voraus
Hallo Max,
all Fragen bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären. Unter bestimmten Umständen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich, allerdings müssen berechtigte Gründe vorliegen. Dabei handelt es sich in der Regle um Einzelfallentscheidungen und liegen im Ermessen der Behörden. Wir können nicht einschätzen, ob und inwiefern bei Ihnen Gründe gegeben sind. Zudem können wir auch keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org