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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
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Guten Tag ,
ich hätte eine kurze frage und zwar:
Ich bin Studentin , lebe bei meinen Eltern und arbeite nicht.
Heißt das, das ich nicht für eine Einbürgerung in Frage komme da ich nicht alleine für meinen Unterhalt sorge ?
vielen dank schon im vorraus,
mfG
Hallo Lina,
in der Regel muss beim Antrag für die Einbürgerung ein geregeltes Einkommen bzw. die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden. Klären Sie das am besten vorab mit der zuständigen Behörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich lebe in Deutschland seit 2003, bin angestellt bei einer großen Firma und habe da als Aufgabe ein Werk zu leiten. Beherrsche Deutsch in Wort und Schrift. Würde gerne deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Gestern holte ich den Antrag ab. Man hat mir jedoch gesagt, ich solle Deutschkurs belegen und anschließend die bestandene Prüfung vorlegen. Ich fragte die Dame, ob das ein Witz sei. Schließlich konnte sie sich mit mir ganz normal unterhalten. Muss ich den Kurs wirklich machen, oder gibt es vielleicht doch Ausnahmen? Für mich ist das verlorene Zeit, die ich lieber mit meiner Familie, sprich Mann und Kinder verbringen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
KG
Hallo ,
Ich hätte da 2 fragen :
– kann man nicht eingebürgert werden wenn man nicht arbeitet ? Ich bin Studentin und wohne bei meinen Eltern , die mich bis jetzt unterstützen.
– und bekommt man den Vorschuss den man zahlen muss zurück wenn die Einbürgerung nicht genehmigt wird ?
Danke schon mal im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
K.M
Hallo Kai,
für eine Einbürgerung muss in der Regel der gesicherte Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, kann das ein Grund für eine Ablehnung sein. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Anwalt Team,
wird die Studiumzeit an den Hochschulen in Deutschland fuer die Antragsstaeler aus night EU Laender beim Einbuergerungsantrag berechnet.
Z.B.
Fall 1.
3 Jahre Bachelorstudium + 5 Jahre Ununterbrochene Arbeit in Deutschland.
Fall 2.
3 Jahre Bachelorstudium + 2 Jahre Materstudium + 3 Jahre Ununterbrochene Arbeit in Deutschland.
Vielen Dank fuer die Information
Semir
Hallo Semir,
für den Antrag zur Einbürgerung ist wichtig, dass sie Sie für den notwendigen Zeitraum eine gültige unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten. Ob Studienzeiten zu dieser Aufenthaltsdauer hinzugezählt werden, ist von der jeweiligen bearbeitenden Behörde abhängig. Es kann sein, dass ein Studium nicht als dauerhafter gewöhnlicher Aufenthalt gewertet wird. Dennoch rechnen Behörden diese Zeiten oftmals auch an. Hier sollten Sie sich direkt an die für Sie zuständige Behörde wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe ein Paar Fragen zur Einbürgerung.
Kurz zu meinem Hintergrund:
ich wohne in Deutschland seit 11 Jahren. In den ersten 2 Jahren habe ich Deutsch gelernt und anschließend meine Abitur gemacht. Danach habe ich 8 Jahre lang meinen Bachelor und den Master im Maschinenbau absolviert. Jetzt arbeite ich seit einem Jahr.
Meine Fragen:
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man mindestens 8 Jahre lang in Deutschland gewohnt haben um einen Anspruch auf die Einbürgerung zu haben.
Erfülle ich diese Bedingung, obwohl ich die meiste Zeit als Student hier gewohnt habe?
Und gibt es auch die Bedingung, dass man mindestens ein Jahr lang bei dem gleichen Unternehmen gearbeitet haben muss?
Beste Grüße,
U. Karmakar
Hallo Karmakar,
für den Antrag zu Einbürgerung muss der dauerhafte Lebensmittelpunkt sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland befinden. Das heißt, Sie müssen ununterbrochen im Land gelebt haben, dabei spielt Ihre Beschäftigung zunächst keine Rolle.
Müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen, kann es sein dass Gehaltsnachweise der letzten sechs Monate gefordert werden und ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen muss. Dies sollten Sie am besten mit der Behörden dann direkt klären, wenn dies nicht möglich ist. Unter Umständen reicht dann der Arbeitsvertrag aus.
Ihr Team von anwalt.org
hallo
ich wohne zeit 5 jahren und 7 monaten in deuchland .und ich habe unbefristet offenteil Erlebnis auch habe ich arbeit .B1 hab ich auch schon. darf ich jetzt beatragen
Ich habe Ablehnung bekommen da eine Meldung beim Einwohnermeldeamt sehr lange habe, aber nur 5 Jahre Arbeit bei einem Arbeitgeber. Die Zeit die ich Meldung hatte aber keine Arbeit, wurde mir nicht anerkannt.
Hallo
ich lebe seit dem 15.12.2012 in Deutschland; ich bin Syrer und Flüchtlinge. somit über 6 Jahre. Ich habe Unbefristet Niederlassung und habe B1 angeschlossen und arbeite seit über 2,5 Jahren hier. Meine Frage geht dahin: habe ich Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland? Bzw. was sind die Voraussetzungen hierfür?
Danke im voraus
Liebes Anwälte Team
Ich habe eine Frage zur Ermessenseinbürgerung. Ich bin am 4.11.1962 in Düsseldorf geboren. Meine Mutter ist deutschstämmig und mein Vater Algerier. Ich bin in Düsseldorf aufgewachsen, zur Schule gegangen, usw..und habe bis zu meinem 18 Lebensjahr dort gelebt. Meine Eltern ließen sich scheiden, als ich ca. 5 Jahre jung war. Ich wurde komischerweise meinem Vater zugesprochen. Leider hatte ich mir nie Gedanken über meinen Aufenthalt in Deutschland gemacht, aber in der Jugend hat man halt andere Sachen im Kopf. Hinzu kam, dass ich mich eigentlich immer als eine deutsche Staatsbürgerin fühlte und mit einem algerischen Reisepass, in dem ein Visum ‚unbefristet‘ stand, sicher war, niemals im Leben Probleme haben würde, ins Land zu reisen. Nach meiner Mittleren Reife ging ich auf ein Berufskolleg, da ich Krankenschwester werden wollte. Nun, wie das Leben so ist, hatte ich einen jungen Mann kennen gelernt und wir wollten heiraten. Natürlich war mein Vater dagegen und lockte mich mit einem üblen Trick nach Algerien. Mir wurde mein Reisepass und Geld weggenommen, damit ich nicht abhauen konnte. Hier wurde ich natürlich erst einmal einem psychischen Stress hinterzogen, dem ich nicht standhalten konnte und heiratete einfach den erst besten jungen Mann, der um eine Hand anhielt. Seitdem lebe ich hier in Algerien. Nach Deutschland komme ich manchmal in den Ferien, aber natürlich mit einem Touristenvisum. Heute bin ich Mitte 50, stolze Mama und Oma. Es sind mehrere psychische Prozesse, welche mich dazu bewegt haben, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Glücklicherweise habe ich noch viele Dokumente, wie Schulzeugnisse, usw…, wobei ich gehofft habe, dass der Antrag etwas zügig bearbeitet wird. Vor einiger Zeit habe ich einen Bescheid vom deutschen Konsulat geschickt bekommen, dass mein Antrag angenommen wurde, aber der Ablauf halt über Monate dauern würde. Das Datum von dem Bescheid stammt vom 4. Januar 2017. Meine Frage: Wie lange kann es denn dauern und darf ich mir Hoffnungen auf einen positiven Bescheid machen? Bitte entschuldigen Sie, dass mein Brief so lang geworden ist, aber ich wollte die Hintergründe erklären, damit Sie mich besser verstehen können.
Mit freundlichen Grüßen Bettina
Hallo Bettina K.,
leider können wir nicht einschätzen, wie lange der Prozess im Einzelnen dauert. Es handelt sich meist um Einzelfallbearbeitungen bei denen eine pauschale Dauer eher schwer zu beurteilen ist. Wir können nur empfehlen, dass Sie sich immer wieder an die Botschaft oder das Konsulat wenden und sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen. Eventuell kann Ihnen jetzt mitgeteilt werden, warum das bereits so lange dauert.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Ich habe vor ca. 6 monate alle angefortderten Unterlagen der Sachbearbeiterin vorgelegt. seit gestern bekamm ich so ein E-Mail von der zuständige Sachbearbeiterin
„nach Durchsicht unserer Unterlagen befinden Sie sich momentan noch in Ausbildung. Sobald Sie diese abgeschlossen haben, können Sie sich gerne wieder bei uns melden.“
Ich bin seit 2,5 Jahre in der Ausbildung, Geselschafter/Geschäftführer bei der Firma meines Bruder und werde die Ausbildung in 1 jahr abschließen!
darf die Sachbearbeiterin in dem Falls erstemall mich ablehnen?
Vielen Dank und Gruß
Hallo Sherzad,
eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der gesicherte Lebensunterhalt. Dies ist in der Regel bei einer Ausbildung nicht gegeben. Das kann durchaus ein Grund für die Ablehnung sein. Wünschen Sie eine rechtliche Beratung, sollten Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Die Redaktion kann eine solche nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo …
Kurze Frage, über die Straftaten
Ich hab damals, das Ausstellungsdatum meines ausländischen Führerschein gefälscht, damit ich keine weitere Prüfungen in Deutschland ablegen muss, danach hab ich ganz normal Antrag für die Umschreibung meines Führerschein gemacht, aber hat nicht geklappt und wurde von der Polizei aufgedeckt und ermittelt.
Und ich hab ganz normal gesagt, was ich getan habe.
Wird das als Straftat bezeichnet? Und wäre das ein Problem bei der Einbürgerung? Oder nicht? ?
MfG
Marjana
Hallo,
ich habe im Sommer einen Einbürgerungsantrag eingereicht und schon eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Ich habe jedoch einen kosovarischen und serbischen Pass, wobei der serbische speziell für Kosovaren ist. Nun meint die Ausländerbehörde, dass ich beide Staatsangehörigkeiten verlieren muss, damit ich die deutsche erhalte. Jedoch gibt es einige Fälle in meiner Umgebung, die nur eine Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, da die serbischen Behörden sehr schwierig sind. Wissen Sie, ob es unbedingt nötig ist, beide Staatsangehörigkeiten aufzugeben oder nur eine? Ich bin wohnhaft in Baden-Württemberg.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin schon in Deutschland seit vier Jahren und habe den Asylantrag in dem 17.12.2014 eingestellt. Ich bin staatenlos. Ich habe den Integrationskurs (B1) und Orientierungskurs (Leben in Deutschland) erfolgreich abgeschlossen und habe weiter die deutsche Sprache bis zum Niveau (C1) gelernt. Ich habe jetzt unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) und arbeite in Vollzeit.
Ich habe im Internet gelesen, wenn man staatenlos ist, dann beträgt die Frist für die Einbürgerung 6 Jahre. Und wenn man den Integrationskurs und Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen hat, dann verkürzt die Frist noch ein Jahr (auf 5 Jahre). Auch verkürzt die Ehrenamtsarbeit noch die Frist und ich spende regelmäßig Blut (bis jetzt 10 Mal). Wenn die Blutspende als Ehrenamtsarbeit betrachtet, dann verkürzt die die Frist der Einbürgerung auch noch. Ich habe darüber mit meinem Ansprechpartner im Ausländerbehörde diskutiert, aber er war nicht so nett und hat mir gesagt, dass ich nur nach sechs Jahren einbürgern lassen kann, weniger geht nicht.
Meine Frage: Habe ich jetzt das Recht auf die Einbürgerung oder noch nicht?
Auf Ihre Antwort freue ich mich sehr
Mit freundlichen Grüßen
IK
Hallo lieber Team von Antwalt.org,
ich bin EU Bürger aber möchte gerne für die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Über mich – Ich wohnte in Deutschland seit Ende 2011. In der Zeit habe ich mit meinem Studium abgeschlossen und danach bei unternehmen X Vollzeit angestellt. Leider, ab Januar 2019 beginne ich in Großbritannien mit meinem neuen Job für das Tochter unternehmen aber auf einen lokalen britischen Vertrag.
Kann ich immer noch für die deutsche Bürgerschaft beantragen? Wenn ja, welche Unterlagen brauche ich zu beweisen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Sheldon
Hallo Sheldon,
bei der Einbürgerung muss sich der ständige Wohnsitz und Aufenthaltsort in Deutschland befinden. Zudem ist ein durchgängiger Aufenthalt seit mindestens acht Jahren notwendig, wenn Sie diesen unterbrechen, beginnt die Zeit von Neuem zu zählen.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen ist im obigen Artikel beschrieben, zudem kann Sie die zuständige Einbürgerungsbehörde darüber informieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin in Deutschland seit Januar 2011, deshalb bin in Januar 2020 schon 9 Jahre gewiesen und ich habe mein Studium Global Management im November 2019 von Hochschule Bremen absolviert. Mein Studiengang unterrichtet auf Deutsch und Englisch. Deshalb frage ich ob ich der Sprachkenntnisse noch benötigt ? Oder es reicht von mein Studium an deutschsprachigen Hochschule Bremen ? Bei Arbeitsvertrag mache ich gerade ein mini-job und mein Visum hat jetzt Arbeitsplatzsuche Visum nach erfolgreich Studiengang gewechselt. Meine zweite Frage: Kann ich schon Einbürgerung beinträgen oder muss ich ein passende Job von meiner Studiengang erstmal abschliessen ? Ich freue mich auf ihre Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe zwei Fragen. Ich bin aus Syrien und bin seit 4 Jahren hier in Deutschland und möchte nach 2 Jahren die Einbürgerung beantragen . ich hab hier keine Geburtsurkunde aber andere Dokumente aus Syrien sind schon dabei Z.b Personalausweis, Pass, schul zeuignisse. Gilten auch als Geburtsurkunde?
Die andere Frage lautet :gilt der aufenthalhstitel als Aufenthaltsgenehmigung wenn nicht woher kann man das erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag!
vieln Dank erst Mal für eine sehr klare und deutliche Information.
Ich habe die Zusage von der Bürgeramt schon bekommenIch, will aber mein urstpüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Dadurch habe eine Frage zu den Ausnahmen für eine doppelte Staatbürgerschaft.
Sie haben folgende Punkte aufgeliste:
„In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:
• Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
• Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
• Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
• Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen“
Was versteht sich z. B. unter dem letzten Punkt „zu schwere Bedingungen“?
Könnten Sie bitte einen Beispiel bringen? Ist es etwas das gemeit: Enterbung, kein Recht Immobilienbesitz, keine Sorgerecht? Braucht man dafür einen Anwalt, wenn ja dann von welcher Seite (in Deutschland oder in der Herkunftsland)?
Herzlichen Dank im Voraus!
Grüße
Olga
Hallo Olga,
unter dem Punkt ist zum Beispiel zu verstehen, wenn das Herkunftsland unerfüllbare Voraussetzungen stellt um aus der Staatsbürgerschaft austreten zu können, z-B, die Reise ins Herkunftsland und der Aufenthalt für eine bestimmte Zeit dort oder einer stark überhöhten Gebühr für die Entlassung. Was als solche unerfüllbaren Bedingungen gelten, kann auch im Einzelfall durch die zuständige Einbürgerungsbheörde entschieden werden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo anwalt.org,
ich lebe seit Jan 2015 in Deutschland ohne Unterbrechung. Ich kam hierher mit einem Visum (für 6 Mo.) zur Arbeitsplatzsuche als Arzt. Seit Jan 2016 arbeite ich in einem Krankenhaus. Ich habe vor 8 Monaten meine Niederlassungserlaubnis bekommen. Bald läuft mein Reisepass ab, und einen neuen zu bekommen ist nur mit großer Mühe und starker Belastung möglich (bei mir wurde eine PTBS als Nachfolge des Krieges in meinem Herkunftsland schon diagnostiziert). Ich erfülle alle die Kriterien außer der Mindestaufenthaltdauer. Habe ich eine Chance für die Einbürgerung? Wird es sich ein Interesse des deutschen Staats zeigen lassen, weil ich ein doppelsprachiger Arzt bin und (trotz allem) im Bereich der Psychiatrie arbeite?
vielen Dank im Voraus
Hello ,
I am living in Germany for more then 9 years and married to a German wife more then 8 years.Now i want to apply for German nationlaity and i have only teilzeit job with 1153 Euro brutto (930 Netto) and my wife is jobless but she is not taking any sozialhilfe.Is this income enough for me to apply for Einbügerungsantrag? B1 prufung i will give next month.One more thing that we dont pay any rent because the house i am living in belongs to my wife :) so 930 euro netto shall be enough for me and my wife since we dont pay miete.
Hello Rozen,
we cannot determine what constitutes as an eligible income. You have to prove that you are able to support yourself with the money you earn. Where that limit or margine lies we cannot say. Please contact the responsible Einbürgerungsbehörde and clear that up with them.
Your team at anwalt.org
Liebes anwalt.org-Team,
Ich bin verheiratet mit einem Deutschen und seit 4 Jahren leben wir hier. Ich war in der Einbürgerungsabteilung meiner Region und wurde darüber informiert, dass ich die Voraussetzungen habe, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Da wir jedoch selbständig sind, haben wir Zweifel hinsichtlich der Rentenversicherung. Können Sie bitte mir erklären, wie ich vorgehen soll? Oder wenn der Umstand, selbständig zu sein, und keine Rentenversicherung zu haben, mich von der Möglichkeit der Einbürgerung ausschließt?
Vielen Dank im Voraus
Hallo STR,
in der Regel ist die Rentenversicherung kein Kriterium für eine Einbürgerung. Sie müssen nachweisen, dass Sie einen gesicherten Lebensunterhalt haben. Bei Selbständigen liegt die Verantwortung zur Vorsorge für das Alter üblicherweise bei ihnen selbst. Informieren Sie sich am besten auch nochmals bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe am 12.04.2018 ein Schreiben der Einbürgerungsbehörde bekommen, dass mein Antrag bearbeitet wird.
Ich bin 24 Jahre alt, in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe die Mittlere Reife + Berufsausbildung abgeschlossen.
Ich bin weder vorbestraft, noch sonstiges. Ich wohne noch Zuhause, habe keine Mietausgaben, etc.
Allerdings ist mein Arbeitsvertrag noch 10 Monate, also bis zum 19.09.2019, befristet.
Eine Freundin von mir wurde trotz befristetem Arbeitsvertrag eingebürgert und meine Sachbearbeiterin bei der EBH wollte noch eine schriftlichen Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich meine Probezeit seit März 2018 bestanden habe.
Denken Sie, der Arbeitsvertrag könnte mir zum Hindernis für die Einbürgerung werden?
MfG
E.K.
Hallo,
ich bin vor 2 Jahre(mit 20) als Student nach Deutschland gekommen.Und habe hier Deutsch gelernt (DSH2).Zurzeit studiere ich an der Hochschule. Und ich hab da auch Job,finanziere mich selbst.Ich will gerne nach 4-5 Jahren für Einbürgerung beantragen.Und meine Frage ist..,was ich in nächsten Jahren tun soll(Versicherung,Steuer,Sozialversicherung usw. wie ich mit denen umgehen soll),damit meine Chance höchste wäre, eine Staatsangehörigkeit zu bekommen.Worauf soll ich immer Acht geben?Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
Hallo Anwalt.org Team,
ich lebe seit 7 Jahren in Deutschland. Ich arbeite am Frankfurter Flughafen und verdiene genug, um meine Kosten zu decken. Ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Ich muss jeden Monat für den Unterhalt meiner Kinder etwa 400 Euro bezahlen. Momentan, leider reicht mein Einkommen nicht aus, um diesen Betrag zu bezahlen. Bin ich noch berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen? Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen