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FAQ: Einbürgerung
Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.
Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:
Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.
Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.
Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?
Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:
Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
- Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
- Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
- Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
- Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
- Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
- Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
- Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
- Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?
Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.
Einen Antrag auf Einbürgerung stellen
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
- Sprachnachweis (Niveau B1)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Diese Angaben werden verlangt
Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:
- Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Personendaten all Ihrer Kinder
- Personendaten Ihrer Eltern
- Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
- Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
- Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
- Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
- Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
- Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte
Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.
Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:
Sprachtest und Einbürgerungstest
Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.
Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.
Zusicherung der deutschen Einbürgerung
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!
Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.
Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.
Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass
Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.
Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.
Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:
- 255 Euro pro Antragsteller
- 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll
Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.
Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.
Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:
- Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
- Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
- Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
- Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
- Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft
Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.
Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?
Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.
Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.
Daher gelten folgende Erleichterungen:
- Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
- Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
- Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
- Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.
Einbürgerung minderjähriger Kinder
Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.
Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schrötter, Hans Jörg (Autor)
- Demir, Hakan (Autor)
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Servus,
meine Vater möchte die d. St. beantragen, ist aber nicht berufstätig.
Ich habe gehört das es in so einem Fall möglich ist für jemanden zu bürgen.
Stimmt das, sind es wirklich 7.500 € ?
Kann man auch als Kind für seine Eltern bürgen oder darf die bürgende Person kein Familienmitglied sein?
Servus, Chris
Hallo Chris,
ob diese Möglichkeit besteht und wie hoch die Bürgschaft sein muss, sollten Sie direkt mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde klären.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Team,
ich hätte kurz eine Frage bezüglich des Punktes „Lebensunterhalt sichern“. Ich bin Studentin und habe dementsprechend keine Unterkünfte.
Da ich bald meinen Masterabschluss fertig mache und in der Übergangszeit eventuell Arbeitslosengeld II beantragen muss um die Bewerbungsphase zu überbrücken, qualifiziere ich mich nicht für die Einbügerung?
Viele Grüße,
Paula
Hallo Paula,
in der Regel gilt der Empfang von Sozialleistung nicht als gesicherter Lebensunterhalt. Ein regelmäßiges Gehalt oder der Nachweis eines Vermögens, müssen bei der Antragstellung üblicherweise vorliegen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe eine Frage, ich bin seit 20 Jahren mit einer deutschen verheiratet und lebe seit 15 Jahren in Dtl. habe 2 Kinder. Mein Antrag zur Einbürgerung habe ich vor. ca. einem Jahr beantragt. Damals teilte mir der Bearbeiter mit, dass ich nur irgendeinen Beleg über meine Deutsch Kenntnisse Einrechen soll, da er sich von meinen mündlichen Kenntnissen überzeugte. Jetzt wurde ich erneut angeschrieben, dass ich das B1 Dokument vorlegen soll (welches ich nicht habe, nur sondern nur das ich damals in der Schule Deutsch belegt habe dies aber nicht den EU Richtlinien entspricht, was er meinte.)
Die Frage vom Ausländeramt, ob diese dann ohne das B1 Dokument eine Entscheidung treffen sollen. Alle anderen Dokumente wurden eingereicht. Ich habe noch nie Sozialhilfe bezogen und habe keine Polizei Akte oder sonstiges.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Tufan C.,
wir können nicht beurteilen, aus welchen Gründen ein Nachweis eingefordert wird. Das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde klären.
Ihr Team von anwalt.org
ich wohne als EU Bürger in Salzburg in Österreich (dort bin ich gemeldet) aber ich arbeite in Deutschland (Bad Reichenhall) als Grenzgänger. Deutschkenntnisse C1. Zählt mein Arbeitsvertrag aus Deutschland für die Wartezeit für Einbürgerung oder muß ich auch in Deutschland angemeldet sein?
Hallo Robert,
um einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen zu können, müssen Sie ihren ständigen Aufenthalt auch in Deutschland haben. Sie müssen dementsprechend im Land gemeldet sein und hier auch dauerhaft Ihren Wohnsitz haben.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Team von anwalt.org,
ich bin 1992 in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und auch durchgängig hier gemeldet gewesen, bin jedoch österreichischer Staatsbürger. Meine Mutter ist ebenfalls österreiche Staatsbürgerin, mein Vater war ursprünglich mexikanischer Staatsbürger, ist jedoch seit ca. 10 Jahren deutscher Staatsbürger (seine Mutter wiederum war Deutsche). Meine Eltern sind ca. 3 Jahre vor meiner Geburt nach Deutschland gezogen. Nun würde ich mich gerne zu beruflichen Zwecken einbürgern lassen. Muss ich durch das gleiche Verfahren gehen wie jeder andere, d.h. Einbürgerungstest etc. ? Oder wäre das eventuell leichter, bzw. weniger Umfangreich in meinem Falle? Bisher konnte ich keine ausreichend aufschlussreiche Information hierzu finden, und hoffe Sie können wir eventuell weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Adrian
Hallo Adrian,
in der Regel gelten auch in Ihrem Fall die Vorgaben für die Einbürgerung. Sie müssen einen gesicherten Lebensunterhalt sowie den ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Einen Einbürgerungstest müssen in der Regel alle Antragsteller ablegen. Haben Sie einen deutschen Schulabschluss, kann Sie das vom Einbürgerugnstest befreien. Das sollten Sie jedoch mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde abklären.
Informieren Sie sich am besten bei den österreichischen Behörden auch darüber was zu tun ist, damit Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
wenn jemanden, die/der bisher auf Niederlassungsvisum (verheiratet bei unbefristete Aufenthaltsinhaber)in DE gelebt und während des Prozess Einbürgerungsantrag geschieden lassen hat, wird ihrem/seinem Laufprozess aufgehört? oder kann noch einfach verfolgen?
Lg
Ben
Hallo Ben,
für den Antrag auf Einbürgerung ist es wichtig auf welcher Grundlage dieser gestellt wurde. Ist die bestehende Ehe (z. B. zu einem deutschen Staatsbürger) eine Voraussetzung, dann kann eine Scheidung den Antrag hinfällig machen. Wurde die Einbürgerung unabhängig von der Ehe beantragt, sollte eine Scheidung keinen Einfluss haben. Wie das in Ihrem Fall aussieht, sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde klären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Team von Anwalt.org
Ich kam am 25.Sep.2015 nach Deutschland und habe sofort eine kurzfristige Aufenthaltsgestaltung zur Asylbewerber bekam und die wurde nach 6 Monaten verlängert. Ich bin am 10.9.2016 mit meiner Deutschestaatbürgerin Frau verheiratet.
Nun möchte ich gerne wissen , kann ich auf grund diese Ihre Information, die ich in Ihre Anwalt.org Seite gelesen habe nächste nach 3 oder 4 Monaten für Deutscheinbürgerung beantragen?
Die Information lautet folgend
„Nachweise, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren in Deutschland wohnen: Zusätzlicher Nachweis (Registerauszug) einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zu einem deutschen Staatsbürger, welche bereits seit mindestens zwei Jahren besteht“
Ich würde mich sehr freuen auf Ihre Information und Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Sami. H
Hallo Samimullah,
in der Regel müssen Sie mindestens 8 Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Ab bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, dass eine Einbürgerung früher erfolgen kann, können wir nicht beurteilen. Sind alle notwendigen Nachweise vorhanden, sollten Sie das mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde klären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in Deutschland seit september 2013. Ich habe hier bis C1 absolviert. In meiner heimat habe ich schon Diploma bekommen und ich arbeite momentan für eine Deutsche Firma. Ich bin nicht sicher ob ich mit 6 monat Befristet arbeitsvertrag die Deutsche pass bekomme. Übernehmen möglichkeit von der firma gibt es doch. Aber ich weiss nicht ob der Arbeitsvertrag unbefristet soll sein, um der pass zu bekommen.
Meine Frau ist eine Deutsche Frau und ich habe auch 2 Deutsche Kinder.
Ich bitte Sie um eine erklärung.
danke im Voraus
Hallo Kadous,
in der Regel müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Inwieweit ein befristeter Vertrag dies erfüllt, obliegt der Entscheidung der zuständigen Behörde. Darüber hinaus ist ein Antrag auf Einbürgerung in der Regel erst nach einem dauerhaftem Aufenthalt von acht Jahren möglich, in einigen Fällen schon nach sechs. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag
Ich bin Syrer und lebe seit 6 jahren in Hamburg, ich wollte nur wissen, ob ich einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit beantragen kann?
– Ich hab einen befristeten Vertag bis ende 2019
– Ich hab C1 Niveau (Sprachkurs)
– Aufenthaltstitel wurde gestern nochmal auf 3 Jahre verlängert gültig bis 2021.
[ 25 ABS . 3 ] als Homonitäre Gründe.
– Eigene Wohnung.
Vielen Dank Im Voraus.
Hallo Michael,
wie im Ratgeber oben beschrieben, müssen Sie in der Regel einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen sowie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Inwiefern die von Ihnen genannten Voraussetzungen dennoch zu einem positiven Antrag führen könnten, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde und klären Sie dies dort ab.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, ich bin wegen meine langjährige Aufenthalt in Deutschland eingebürgert geworden. Während den Einbürgerung Prozess habe ich mich als verheiratet gegeben obwohl ich es nicht gewesen.jetzt möchte ich hier heiraten und muss meine Scheidung Urkunden vorliegen. Ist das möglich das deshalb mir den Stadtangehörigkeit zurück gezogen wird?
Danke für ihre Antwort
Hallo Mohamad,
das können wir rechtlich nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich am besten von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Ich komme aus dem Irak besitze die Niederlassungserlaubnis und lebe seit 2012in Deutschland. Ich habe zwei jahre Bundesfreiwiligen gemacht im Krankenhaus und zur Zeit mache Ausbildung als Krankenpflegehelfer und bekomme Unterstützung von Jobcenter.
Die Frage,,werde ich zusage bekommen,wenn ich Deutsch pass beantragen?
Mit freundlichen Grüßen,s
Hallo S.,
ob Ihr Antrag erfolgreich wäre, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde und hängt davon ab, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort.
Ihr Team von anwalt.org
halllo . , ich wollte frage das ich habe eingetragen deutsche einburger seit 5 monaten und das daueart lange habe ich gehört,frage is kann ich auch unbefristet aufenthaltstitel eintragen? oder darf ich nur eine eintragen?? danke
Hallo Anee,
in der Regel sind das zwei verschiedene Vorgänge. Sie müssen üblicherweise einen unbefristeten Aufenthalt bereits haben, bevor Sie die Einbürgerung beantragen können. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Ausländerbehörde.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag ,
ich bin in Berlin,Deutschland geboren, zur Schule gegangen (momentan an einer Hochschule eingeschrieben) , aufgewachsen und besitzte den unbefristeten Arbeits und Aufenthaltstitel. Habe aber nur die türkische Staatsangehörigkeit und möchte jedoch die Deutsche auch haben.
Können Sie mir da weiterhelfen oder an eine hilfreiche Stelle weiterleiten.
Hallo Utku,
dass sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde klären. Diese ist in der Regel dem Bürgeramt angeschlossen und sollte Ihnen bezüglich der Staatsbürgerschaften weiterhelfen können. In der Regel muss jedoch die ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgegeben werden, wenn die deutsche beantragt wird.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerade einbürgern lassen. Ich komme aus Ecuador und bin seit Anfang 2010 mit einem Deutschen verheiratet. Daher sind die 8 Jahre Aufenthalt für mich eigentlich nicht mehr relevant, obwohl ich diese dennoch erfülle.
Bei meinem Termin heute wollte die Sachbearbeiterin dennoch, dass ich irgendwie nachweise wo ich mich seit 2010 aufgehalten habe. 2010 bis 2015 war ich mit meinem Mann bei seinen Eltern wohnhaft und hatte keinen Mietvertrag oder sonstiges. In der Gemeinde war ich jedoch natürlich gemeldet. Soll ich nun eine Aufenthaltsbescheinigung von der Gemeinde über den Zeitraum einfordern um es damit nachzuweisen? Ich weiß nicht ob das geht.
Die Dame heute war sehr unfreundlich und auf die Frage wie ich das Nachweisen solle kam von ihr nur die Aussage: „Lassen Sie sich besser was einfallen wenn Sie Deutsche werden wollen“…
Ich würde mich über jede Art von Hilfe enorm freuen!
Hallo Christina Sa.,
auch unabhängig von Ihrer Heirat muss sin der Regel der geforderte Aufenthalt nachgewiesen werden. In der Regel kann das Einwohnermeldeamt einen Auszug aus dem Melderegister bereitstellen. Dieser üblicherweise als Nachweis dienen. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt bei dem Sie in diesem Zeitraum gemeldet waren.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Team Von Anwalt,
ich erfülle alle Voraussetzungen, mich einbürgern zu lassen.
Deswegen war ich letzte Woche im Stadthaus bei dem Einbürgerungsamt (Stadt in Baden-Württemberg) und wollte die entsprechenden Unterlagen (Antrag etc..) von dort holen und mich da auch beraten lassen. Der Sachbearbeiter hatte mir den Antrag gegeben und danach hat mir gesagt, dass ich die Unterlagen fertigmachen und aber erst nach 9 Monate mit einem bestimmten Termin abgeben kann/darf.
Also ich habe da einen Termin nach 9 Monate bekommen, um nur die Unterlagen (Antrag etc..) dort abzugeben.
Nun ist meine Frage, um nur den Antrag mit den Unterlagen da abzugeben, könnte man dafür einen Termin nach 9 Monate bekommen? Ist es realistisch?
Was soll ich an der Stelle tun?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Hallo Kandemir K.,
wie die Behörde ihre Termin vergibt können wir nicht beurteilen und daher auch nicht einschätzen, wann Sie einen Termin erhalten werden. Hat die Behörde es so eingerichtet, dass auch für die Abgabe des Antrags ein Termin bestehen muss, können wir das nicht beeinflussen. Am besten klären Sie diese Angelegenheiten direkt mit der Behörde.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Team von anwalt.org,
ich bin 18 Jahre alt und lebe seit 2002 in Deutschland. Meine Familienmitglieder sind als jüdische Emigranten nach Deutschland eingewandert und besitzen einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ich habe acht Klassen in der Realschule abgeschlossen von der neunten Klasse an habe ich meine Bildung in Israel fortgesetzt. In diesem Jahr werde ich Volljährig und wollte Antrag stellen auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber im Einbürgerungsamt wurde mir gesagt, dass wenn ich in Israel zur Schule gehe ich meinen Aufenthalt in Deutschland unterbreche obwohl mein ständiger Wohnsitz in Deutschland ist. Ist es korrekt, dass ich deswegen eine Absage vom Einbürgerungsamt bekommen habe?
Herzliche Grüße
Hallo Eduard,
es kann durchaus sein, dass eine längere Zeit in einem anderen Land eine Auflösung des geforderten ununterbrochenen Aufenthalts in Deutschland darstellt. Wir können nicht beurteilen, ob eine schulische Ausbildung eine solche Unterbrechung darstellt. Das müssen Sie mit dem zuständigen Einbürgerungsamt direkt abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie mein Problem fragen, bitte.
Ich bin seit dreieinhalb Jahre mit mein Mann verheiratet, er ist Deutsche und arbeitet seit 1992. Ich habe einen eigenen Sohn, er ist 16 Jahre und lernt bei Gymnasium Schule, wir leben seit 3 Jahre mit mein Mann in Deutschland. Ich habe an der Sprachprüfung (Nievau B1) und am Test “ Leben in deutschland“ mit 33 von 33 Punkten erfolgreich teilgenommen.
Ich habe einen Job, aber nur 600 Euro pro Monat bekommen. Dem Lohn von meinem Mann ist 2500 Euro pro Monat „Netto“
Ich und mein Sohn möchten die deutsch Staatangehörigket jetzt bekommen. Die Frage sind, bitte
1. Können ich und mein Sohn die deutsch Staatangehörigket jetzt bekommen? bittte
2. Wie mussen wir es machen?
3. Müssen wir im Internet einen Termin bestellen? wie ist Web?
4. Welches Profil müssen wir vorbereiten.
Ich kann das Geld für Ihre Information und Ihre Anleitung bezahlen, wenn es muss, bitte
Vielen Dank Ihnen, dass sie diesen Brief gelesen haben.
Ich hoffe, dass sie mir bitte antworten.
Mit freudlichen Grüssen.
Anh le
Hallo Anh le,
um die Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen zu können, müssen Sie mindestens acht Jahre ununterbrochen Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich dort aufhalten. Der Antrag ist bei der zuständigen Einbürgernungsbehörde (in der Regel das Bezirksmat bzw. die Stadtverwaltung) zu stellen. Diese kann Ihnen auch weitere Informationen zur Vorgehensweise geben. Wie Sie ein Termin vereinbaren können, hängt von der Behörde ab, dazu können wir keine pauschale Aussage treffen.
Wir bieten keine rechtliche Beratung an, daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Behörde zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ,
ich lebe seit 26.06.2010 in deutschland , ich komme aus Syrien , und bin hierher mit einem studentischen Visum geommen , und danach habe ich eine studentische Aufenthaltsgenehmigung bekommen ,.
ich habe schon einen Job aber immer noch kein Studienabschluss.
habe ich jetzt Anspruch auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis ?
ich habe von einem Anwalt gehört ,dass ich erstmal Asyl beantragen soll ,um diesen Anspruch bekommen zu können.
stimmt das ? oder kann ich direkt die unbefristete Aufenthalt beantragen? brauche ich dafür einen Anwalt?
letzte Frage : falls ich asyl beantragen würde , muss ich mein Studium, meinen job und meine Wohnung aufgeben??
Uber ihre Antwort würde ich mich freuen
vielen Dank im voraus für Ihr Geduld
Hallo Moussa, W,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Es kann möglich sein, dass Sie Privilegien, die Sie als Student haben bei einem Asylantrag aufgeben müssen. Sie sollten Sie sich hier am besten rechtliche von einem Anwalt genau beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Morgen.ich habe eine kurze Frage.ich wohne in Deutschland seit 2013.ich war verhareitet Sei April 2013 bis August 2015 mit eine Deutsche.ich bin eu Bürger.darf ich machen Antrag für Deutsche Staatsangehörigkeit?was brauch für das b1 Zertifikat oder nur Test machen von 33 fragen.
Vielen Dank.
Hallo Boris,
einen Antrag auf Einbürgerung können Sie in der Regel nach acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland stellen. Das heißt der ständige Wohnsitz muss sich seit mindestens acht Jahren un Deutschland befinden. Zudem müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt sowie Sprachkenntnisse, die mindest auf dem Niveau B1 liegen. Was Sie weiterhin benötigen, ist im obigen Ratgeber detailliert festgehalten. Im Zweifel können Sie sich ach direkt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde erkundigen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Anwalt.org Team ,
ein Türke der das 38 Lebensjahr überschritten hat und nicht aus der Türkei entlassen wird ,weil er keinen Wehrdienst absolviert hat und sich auch nicht freikaufen wollte und will , da er das als Erpressung ansieht . Bekommt dieser einen deutschen Pass ?
Er erfüllt alle Bedingungen bis auf den Punkt seinen Pass abzugeben .
Ihm ist Bewusst , dass, wenn er den türkischen Pass behält und den deutschen Pass bekommt, er nie wieder in die Türkei einreisen kann , da er dort weiterhin als fahnenflüchtiger mit Nachteilen rechnen muss.
mfG
Hallo Serkan,
dies können wir nicht beurteilen, da diese Entscheidung der zuständigen Behörde obliegt. Kann nachweislich erklärt werden, dass eine Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, können Ausnahmen gewährt werden. Ob das in diesem Fall zutrifft, können wir nicht einschätzen. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihr Team von anwalt.org