Die Duldung: Nicht drinnen und nicht draußen

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FAQ: Duldung

Was bedeutet „Duldung“ im Asylrecht?

Im Asylrecht ist die Duldung ein besonderer Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Ihr Aufenthalt wird in Deutschland geduldet, da eine Abschiebung in diesen Fällen nicht möglich ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aufenthaltsgesetz mit § 60a.

Welche Rechte bestehen während einer Duldung?

Personen mit einer Duldung dürfen sich während der Dauer dieser in Deutschland aufhalten und unter bestimmten Umständen auch einer Arbeit nachgehen. Wann das erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Dürfen Geduldete den Wohnort frei wählen?

In der Regel wird der Ort des Hauptwohnsitzes zugewiesen. Das bedeutet Personen mit einer Duldung müssen dort gemeldet sein. Sie dürfen den Ort jedoch verlassen, solange der Hauptwohnsitz dort bestehen bleibt. Bei einer Residenzpflicht ist dies nicht erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema „Duldung“

Duldung in Deutschland: Was gilt diesbezüglich?

Was macht eine Duldung aus? Wir erklären es.
Was macht eine Duldung aus? Wir erklären es.

In Deutschland sind vier verschiedene Flüchtlingsstatus zu unterscheiden. Je nachdem, welche Art von Asyl einem Flüchtling zugesprochen wird, stehen ihm gewisse Rechte und Pflichten zu. Besteht eine Duldung, wurde der Asylantrag abgelehnt.

Dementsprechend weniger Rechte erhalten geduldete Menschen im Vergleich zu Flüchtlingen, welche ein „großes Asyl“ – eine Asylberechtigung – erhalten haben.

Doch was genau bestimmt das Duldungsrecht? Welchen Bestimmungen müssen Geduldete genügen? Wann bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Duldung für Ausländer greift, welche Rechte Betroffenen zustehen und welchen Einschränkungen sie sich beugen müssen.

Was ist eine Duldung?

Der wenig einladende Begriff der „Duldung“ beschreibt den besonderen Flüchtlingsstatus allzu akkurat: Geduldete Menschen haben laut Recht keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten – ihre Präsenz wird jedoch im deutschen Bundesgebiet geduldet, da eine Abschiebung nicht möglich ist. Allerdings müssen sich geduldete Menschen strengen Vorgaben beugen.

Die rechtlichen Grundlagen zur „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ – wie die Duldung im Fachjargon heißt – sind im § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu finden. Diese Rechtsnorm unterscheidet zwei Gründe, aus welchen eine Duldung ausgesprochen werden kann:

(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern […]  für längstens drei Monate ausgesetzt wird. […]
(2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „

(§ 60a AufenthG)

Auch bei einer Duldung haben Sie Rechte.
Auch bei einer Duldung haben Sie Rechte.

Dieser Flüchtlingsstatus betrifft also Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Auf diese Ablehnung folgt in der Regel eine Ausreisepflicht. Kommen Betroffene dem nicht nach, droht eine Abschiebung.

Stellt die Ausländerbehörde nun fest, dass letztere nicht möglich ist, erhält der abgewiesene Asylbewerber eine Duldung.

Damit ist er drei Monate lang vor einer Abschiebung sicher. In diesem Zeitraum wird in der Regel versucht, den Sachverhalt zu klären und die Gründe für die Aussetzung der Abschiebung zu beheben.

Während der Duldung entfällt die Pflicht des Betroffenen, auszureisen, keinesfalls. Sobald das Hindernis zur Ausreise beseitigt wird, müssen Geduldete ausreisen – sonst droht die Abschiebung.

Gründe für eine Duldung

Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen der „völkerrechtlichen, humanitären, tatsächlichen oder rechtlichen Gründe“ bezüglich des Aufenthaltsstatus der Duldung? § 60 des Aufenthaltsgesetzes hält fest, dass in folgenden Fällen ein Abschiebeverbot (aus rechtlichen Gründen) besteht:

  • Dem Betroffenen drohen im Zielstaat der Abschiebung Gefahr für seine Freiheit, Leib und Leben
  • Ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht

Darüber hinaus führen folgende tatsächliche Gründe zu einer vorrübergehenden Aussetzung der Abschiebung:

  • Schwere Krankheit, welche eine Reiseunfähigkeit verursacht
  • Es ist kein Pass vorhanden
  • Es gibt keine Flüge, Züge oder sonstige Einreisemöglichkeiten in das Heimatland
  • Der Herkunftsstaat hat die Wiederaufnahme verweigert
  • Die notwendigen Papiere (z. B. Visa) sind nicht vorhanden

Schließlich kann der deutsche Staat auch dann eine sogenannte Ermessensduldung (Duldung aus humanitären Gründen) erteilen, wenn:

Bei einer Duldung greifen Ausländerrechte.
Bei einer Duldung greifen Ausländerrechte.
  • Eine Operation durchgeführt oder eine Therapie beendet werden soll, welche im Ausland nicht möglich ist
  • der Betroffene ein schwer krankes Familienmitglied betreut
  • ein Schulabschluss bevorsteht
  • das laufende Schuljahr beendet werden soll
  • eine Ausbildung aufgenommen wurde und der Betroffene unter 21 Jahren ist
  • eine Hochzeit mit einem Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis bevorsteht
Es wird deutlich, dass eine Duldung aus vielerlei Gründen möglich ist. Obige Liste enthält nicht alle Optionen, da die entsprechenden Behörden jeden Antrag auf Duldung im Einzelfall prüfen. Können Betroffene schlüssige Gründe vorweisen, wird eine Abschiebung in der Regel ausgesetzt.

Wenn Sie eine Duldung beantragen, sind die Behörden dazu verpflichtet zu prüfen, ob aufgrund der vorgebrachten Sachverhalte nicht auch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden muss.

Was ist eine Kettenduldung?

Laut § 60a AufenthG ist eine Duldung in Deutschland für maximal drei Monate auszusprechen. Oftmals lassen sich die Abschiebungshindernisse jedoch nicht innerhalb dieses Zeitraums beseitigen. In der Praxis hat es sich daher in vielen Fällen durchgesetzt, die Duldung alle drei bis sechs Monate erneut zu prüfen und um dieselbe Zeitspanne zu verlängern.

Aufgrund der häufigen Wiederholungen ist in diesem Fall von einer „Kettenduldung“ die Rede. Betroffene erhalten diesen Status mitunter jahrelang.

Diese Praxis steht von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen aus in der Kritik, da Geduldete viele Jahre lang keine Möglichkeit haben, ihr Leben im Voraus zu planen. Immerhin erhalten sie keine Aufenthaltserlaubnis und die Ausreisepflicht bleibt grundsätzlich bestehen.

Arbeiten mit Duldung: Rechte und Beschränkungen

Eine Duldung bei Beschäftigung ist nun in Form der neuen Beschäftigungsduldung möglich.
Eine Duldung bei Beschäftigung ist nun in Form der neuen Beschäftigungsduldung möglich.

Für Asylbewerber ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt häufig verschlossen oder nur schwer zu erlangen. Während der ersten drei Monate in Deutschland gilt für alle Flüchtlinge ein allgemeines Arbeitsverbot.

Grundsätzlich ist eine Arbeitserlaubnis während einer Duldung zu erlangen. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), welches im März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für Geduldete angepasst und in einigen Bereichen verändert. Die bis dahin genutzte Positivliste der Bundesagentur für Arbeit entfällt nun.

Das Gesetz hatte die Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) zur Folge. In dieser heißt es nun in § 1:

3. einer Ausländerin oder einem Ausländer, die oder der im Besitz einer Duldung ist, oder anderen Ausländerinnen und Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, nach § 4a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann […]

Das bedeutet, das im Prinzip der Arbeitsmarkt für jeden offensteht, sofern ein qualifizierter Berufsabschluss vorhanden ist und dieser in Deutschland anerkannt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz vorliegen muss, damit auch während einer bestehenden Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Allerdings gelten diese Regelungen nur dann, wenn Sie selbst mit den Behörden aktiv mitarbeiten. Verhindern Sie Ihre Ausreise oder Ihre Abschiebung bewusst, verwirken Sie Ihr Recht auf Arbeit. Selbiges gilt, wenn Sie nach Deutschland gekommen sind, allein um Leistungen gemäß Asylgesetz zu erlangen oder aus einem sicheren Herkunftsland stammen.

Neue gesetzliche Regelungen: Beschäftigungsduldung

Die Beschäftigungsduldung ist eine neue Regelung, die mit dem FEG eingeführt wurde. Sie wird für längstens 30 Monate gewährt und kann von Personen mit einer bestehenden Duldung beantragt werden. Wichtig ist, dass die Einreise nach Deutschland bis zum 01.08.2018 erfolgte. Der Antrag kann noch bis 31.12.2023 gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Beschäftigungsduldung darüber hinaus vorliegen:

  • Duldung seit mindestens 12 Monaten
  • Beschäftigung seit mindestens 18 Monaten
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden die Woche (20 Stunden bei Alleinerziehenden)
  • ausreichend mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch
  • es liegen keine Straftaten, Anzeigen, Beschuldigungen vor (auch nicht gegen Lebenspartner)
  • Kinder müssen der Schulpflicht nachkommen
  • Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen (auch Lebenspartner)
  • Identität der Person ist eindeutig geklärt (auch Lebenspartner)

Auch die Beschäftigungsduldung endet, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht mehr erfüllt werden oder die Duldung oder Beschäftigung an sich selbstverschuldet unterbrochen oder beendet werden.

Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung

Sie finden Regelungen zur Duldung im Aufenthaltsgesetz.
Sie finden Regelungen zur Duldung im Aufenthaltsgesetz.

Bei der Vorrangprüfung analysierte die Agentur für Arbeit, ob sich die Annahme der bestimmten Beschäftigung durch einen Ausländer nachteilig auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken könnte.

Anders gesagt: Menschen mit Duldung erhielten eine Genehmigung in der Regel nur, wenn kein deutscher oder EU-Bürger die Stelle aktuell antreten konnte und wollte.

Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) entfällt diese Prüfung seit 2020 weitestgehend. Für Geflüchtete wurde die Prüfung dauerhaft ausgesetzt.

Lassen sich Duldung und Ausbildung vereinbaren?

In Deutschland ist es erlaubt, während der Duldung eine Ausbildung zu absolvieren. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wurden auch die Voraussetzungen für Ausbildungen angepasst. Ein Geduldeter muss die Duldung gemäß § 60a AufenthG seit bereits drei Monaten besitzen, um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu dürfen bzw. eine Ausbildungsduldung beantragen zu können.

Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr können in der Regel unmittelbar aufgenommen werden. Hochqualifizierte Arbeitnehmer müssen ebenfalls keine drei Monate lang warten, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Wurde die Ausbildung während des Asylverfahrens (also mit einer Aufenthaltserlaubnis) begonnen, ist ebenfalls keine Wartefrist notwendig. Die Ausbildungsduldung wird frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt. Wird die Ausbildung abgebrochen, kann die Duldung um sechs Monate verlängert werden, damit Betroffene sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen können.

Eine Ausbildung kann dazu führen, dass die Duldung verlängert wird, obwohl die Abschiebungshindernisse beseitigt wurden. Neben der Möglichkeit, die angefangene Berufsausbildung zu beenden, kann anschließend sogar ein Aufenthaltsrecht verliehen werden.

Dies ist dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung die Möglichkeit haben, eine entsprechende Arbeit aufzunehmen.

Kann man einer Duldung einen Führerschein machen?

Sie können Führerschein auch mit Duldung machen.
Sie können Führerschein auch mit Duldung machen.

Doch was, wenn zur Ausübung einer Arbeit oder zur Aufnahme einer Ausbildung ein Führerschein notwendig ist? Sei es, um den Weg zur Arbeit zu bewältigen oder um Firmenwagen führen zu dürfen – ein gültiger Führerschein wird von vielen Arbeitgebern vorausgesetzt.

Ausländische Führerscheine sind hierzulande sechs Monate lang gültig, anschließend muss in der Regel eine Fahrprüfung abgelegt werden.

Je nachdem, aus welchem Land Sie stammen, sind eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beides vonnöten.

Achtung: Sie können nur dann einen Führerschein erlangen, wenn Ihre Identität von den Behörden einwandfrei geklärt wurde und sie dies auch nachweisen können. Je nach Bundesland muss die zuständige Ausländerbehörde zudem ihr Einverständnis geben.

Bildungs- und Sozialleistungen

In den ersten 15 Monaten von ihrem Aufenthalt erhalten geduldete Menschen hierzulande nicht dieselben Sozialleistungen wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Der tägliche Bedarf wird in der Regel durch Sachleistungen gedeckt – dies betrifft Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hygienebedarf und Verbrauchs- und Konsumgüter.

Gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sie bei einer Duldung ein Taschengeld von 110 Euro im Monat, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Geduldete älter als 17 Jahre, erhalten 162 Euro. Sind sie jünger, bekommen sie zwischen 104 und 108 Euro. Weiterhin erhalten sie während der ersten 15 Monate nur in dringenden und akuten Fällen medizinische Versorgung.

Nach 15 Monaten sind Sie einem Empfänger von Sozialleistungen ähnlich gestellt: Sie erhalten höhere monatliche Bezüge und alle Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Werden Sie zu einem Studium zugelassen und erfüllen die üblichen Bedingungen, haben Sie ebenfalls ein Anrecht auf Ausbildungsförderung (BAföG).

Wann besteht Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung?

Bei einer Duldung ist die medizinische Versorgung begrenzt.
Bei einer Duldung ist die medizinische Versorgung begrenzt.

Sie haben ein Recht auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Duldung dazu geführt hat, dass Sie:

  • Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierten und eine entsprechende Arbeit aufnehmen können
  • seit mindesten sechs Jahren in Deutschland sind, unter 21 sind und eine positive Integrationsprognose vorweisen können

Eine solche Prognose erhalten Sie nur, wenn Sie eine deutsche Schule besuchen oder eine solche bereits positiv abgeschlossen haben. Bekommen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, steht auch Ihren nahen Verwandten – Geschwistern und Eltern – ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zu.

Ausgeschlossen ist der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihre Aufenthaltsduldung durch Täuschung oder Falschangaben erhalten haben.

Eine Familie zusammenführen oder gründen – welche Rechte gelten für geduldete Asylbewerber?

Doch nicht nur finanzielle und arbeitstechnische Belange sind für Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl relevant. Eines der wichtigsten Bedürfnisse vieler ist es, soziale Kontakte zu knüpfen und sich innerhalb einer Familie zurückziehen zu können.

Erlangen Flüchtlinge in Deutschland Asyl – also eine Asylberechtigung oder eine Anerkennung als Flüchtling –, haben sie das Recht, ihre Familie auch in Deutschland einreisen und leben zu lassen.

Für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug allerdings ausgeschlossen. Dies ergibt sich daraus, dass eine Duldung zeitlich eng begrenzt ist. Zudem erhalten Geduldete Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung – diese ist jedoch eine Hauptvoraussetzung für eine Familienzusammenführung.

Auch hier sind Ausnahmefälle aus humanitären Gründen möglich. Allerdings wird dies stets im Einzelfall entschieden.

Heiraten mit Duldung

Grundsätzlich können Flüchtlinge mit einer Duldung in Deutschland heiraten. Allerdings ergeben sich aufgrund der Umstände häufig Schwierigkeiten. Fehlen beispielsweise wichtige Dokumente – etwa ein Pass – ist eine Heirat nicht möglich.

Auch, wenn die Identität des Geduldeten nicht einwandfrei geklärt ist – in der Regel ist eine Geburtsurkunde an dieser Stelle nötig –, kann keine Eheschließung stattfinden.

Möchten Geduldete jemanden derselben Nationalität heiraten, ist der Weg zum Standesamt oft nicht notwendig: In diesem Fall ist meist eine Heirat in der Botschaft des Landes möglich. Interessierte sollten sich jedoch im Vorfeld informieren, ob sie diese Option nutzen können.

Darf der Wohnort frei gewählt werden?

In der Regel greift eine Wohnsitzauflage bei der Duldung.
In der Regel greift eine Wohnsitzauflage bei der Duldung.

Der Grundsatz der Freizügigkeit gilt nicht uneingeschränkt für Flüchtlinge, welche sich aufgrund einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Beziehen sie Sozialleistungen, greift in der Regel eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, der Hauptwohnsitz der Betroffene an einem zugewiesenen Ort liegen muss. Dieses Gebiet kann jedoch verlassen werden, solange der Hauptwohnsitz dort bleibt.

Beziehen Flüchtlinge mit einer Duldung keine Sozialleistungen, können sie die Wohnsitzauflage streichen lassen.

Wohnsitzauflage und Residenzpflicht sind nicht zu verwechseln: Während der ersten drei Monate in Deutschland – bzw. während dem Aufenthalt in einer Erstaufnahme-Einrichtung – gilt eine Residenzpflicht. Hier darf der bestimmte Kreis nicht ohne Genehmigung verlassen werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

240 Gedanken zu „Die Duldung: Nicht drinnen und nicht draußen

  1. Ilhan

    Hallo. Ich lebe seit 1988 in Deutschland. 2011 bis 2016 war ich in Haft und habe anschließend meinen aufenthaltstitel verloren. Seit meiner Entlassung habe ich 4 Jahre ausländerrechtliche Bewährung bekommen. Bekomme jedes Jahr eine Duldung mit 1 Jahr Gültigkeit. Nun bin ich mit einer Deutschen Staatsbürgerin verheiratet. Gibt es für mich jetzt eine Möglichkeit vorzeitig eine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen bzw. Aus und einreisen ohne Probleme?

    Viele Dank Vorrab

    1. anwalt.org

      Hallo Ilhan,

      dass können wir rechtlich nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörden wenden und dort abklären, inwieweit die Heirat Einfluss auf den Aufenthaltstitel hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Shadab

    Guten Tag
    Ich hab eine Ausbildung bekommen beim Aldi Als kaufen im Einzel Handel und damit hab ich Von Ausländerbehorde eine auslbildungduldung für 3 Jahre gültig bekommen, die Frage ist jetzt ob ich mit dem ausbildungduldung nach andere Land reisen darf ?
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Shadab,

      das ist in der Regel nicht möglich. Mit einer Duldung können Sie sich nur in Deutschland bewegen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Marc

    Hallo,
    meine Freundin kommt aus Erithrea (hat „noch'“ Aufenthaltsgestattung)und wir haben seit März ein Kind zusammen. Durch ein Vaterschaftstest und die Sorgerechtserklärung bin ich eindeutig der deutsche Vater, wir leben aber getrennt. Nun zu meiner Frage. Wie wird das Baby nun krankenversichert? Wird es über die Mutter bei der AOK, weil sie alleine mit dem Kinde lebt, oder bin ich als Vater verpflichtet das Kind in meine private KV zu übernehmen? Und wer trägt nun rückwirkend die Kosten seit der Geburt??

    1. anwalt.org

      Hallo Marc,

      in der Regel sind die Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse eines Elternteils versichert, sofern der privat versicherte Partner nicht über den festgelegten Freibetrag verdient. Dies gilt jedoch nur bei verheirateten Eltern. Besteht keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, ist das Kind dann üblicherweise über die Versicherung der Mutter abgesichert, in diesem Fall dann die gesetzliche Krankenkasse. Im Zweifel sollten Sie sich auch bei den zuständigen Krankenkassen direkt informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. sultan

    hallo ich komme aus macedonijen und ich mache schon ein jahre ich habe noch zwei jahre bis ende meine ausbildung abar ich bin heiratet und die ausländerbehörde wollen meine frau und zwei kindar abschieben was ich kann machen ?

    1. anwalt.org

      Hallo sultan,

      hie ist es zu empfehlen, sich an einen Anwalt für Asylrecht zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und unterstützen. Wir können dies leider nicht anbieten. Darüber hinaus können Sie gegen die Bescheide selbst Widerspruch einlegen und sich eventuell auch Hilfe bei karitativen Einrichtungen suchen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. S. Hassan H.

    Hallo meine Name ist Hassan und bin seot 3,5 jahre in Deutschland, ich hab jetzt eine Duldung bekommen,ich und meine deutsche Verlobte wollen heiraten also schon längst ich wollte fragen ob wir immer noch heiraten können?soll ich Angst habeb wenn ich mein Dokumente abgebe dass ich dann gleich abgeschoben werden können?ist heirat in diese Situation möglich? Mit Vielen Grüßen Hassan

    1. anwalt.org

      Hallo Hassan,

      eine Hochzeit sollte auch in dieser Situation möglich sein. Eine Duldung bedeutet, dass für Sie erst einmal nicht möglich ist. Weitere Informationen können Sie beim zuständigen Standesamt einholen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Lina M.

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. eines Auslandsaufenthaltes.
    Mein Freund kommt aus dem Irak, Kurdistan und hat eine Duldung.
    Wir würden zusammen gerne in den Urlaub fahren, eventuell nach Frankreich oder Spanien.
    Ist das möglich, wenn man einen bestimmten Antrag bei der Ausländerbehörde stellt?
    Ich habe ein bisschen Angst, dass sie ihn in Deutschland nicht wieder rein lassen.

    Vielen Dank im Voraus!
    Lina M.

    1. anwalt.org

      Hallo Lina M.,

      mit einer Duldung sind Auslandsreisen nicht gestattet. Der Aufenthalt ist in der Regel auf Deutschland beschränkt. Eine Ausreise kann den Duldungsstatus eventuell aufheben.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Kira B.

    Hallo,
    Mein Lebenspartner hat seit seiner Geburt eine Duldung.
    Immer hat das Amt ihn abgewimmelt…
    Er ist in Deutschland geboren hat einen Schulabschluss gemacht..
    Ich bin der meinung er müsste doch einen Aufenthalts recht bekommen…?!
    Er hat sogar die schreiben von Serbien und Mazedonien das sie Ihn ablehnen…
    Was kann man noch machen ?
    Nur leider ist die Ausländerbehörde bei uns sowas von nicht kooperativ.. & wirklich Geld für einen Anwalt haben wir auch nicht.
    Lg Kira

    1. anwalt.org

      Hallo Kira B.,

      Sie können sich eventuell an eine Flüchtlingshilfeorganisation oder einen karitativen Verein wenden. Dort haben die Mitarbeitern vielleicht wichtige Hinweise und Informationen dazu, welche Möglichkeiten Sie noch haben. Darüber hinaus ist tatsächlich ein Anwalt zu empfehlen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. G.Alaa

    Schönen Guten Abend,

    Ich bin ein Asylbewerber seit zwei und halb Jahren. Ich komme aus dem Irak. Das Verfahren läuft immer noch. Jedoch habe ich während dieser Zeit die Sprache zum C1 gelernt und dann eine Stelle in meinem Bereich gefunden. Ich bin Arzt von Beruf. Ich arbeite seit 14 Monaten und mein Arbeitsvertrag läuft immer noch für ein Jahr. Ich habe überall für die Möglichkeiten nachgefragt, um eine Aufentrhaltserlaubnis zu beantragen (z.B Blaue Karte für hochqualifizierte Ausländer usw). Leider bisher wurde ich von der Ausländerbehörde sowie Rechtanwälte informiert, dass das Asylverfahren alle andere Strecke sperrt. Ich hoffe, dass sie mir bitte über andere Ansprüche aufklären könnten.

    Vielen Dank im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo G.Alaa,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Läuft ein Asylverfahren noch, muss in der Regel die Entscheidung über dieses abgewartet werden, bevor andere Schritte bzw. Möglichkeiten genutzt werden können. In diesem Fall ist es ratsam, der Beratung beim Anwalt zu folgen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Heidi

    Guten Tag,
    ich hätte gern eine Auskunft.

    Ich bin Deutsche, mein (mittlerweile) Mann ist aus Libanon und besitzt (immernoch eine Duldung. Wir sind verheiratet seit mehreren Monaten. Ich möchte gern, dass er zu mir zieht bzw. seine Adresse geändert wird und wir warten auf Aufenthaltspapiere für ihn. Bisher hat die Ausländerbehörde das hinausgezögert und seine Duldung immer wieder verlängert. Sie begründen es damit, dass er keine Papiere bekommen kann, weil er ohne Visum nach Deutschland gekommen ist und das Visumsverfahren nachgeholt werden müsste (d.h. Ausreise in seine Heimat und von da Familienzusammenführung beantragen). Ich frage mich, ob das wirklich notwendig ist? Ich meine, wir sind verheiratet sein einigen Monaten, unsere Heirat ist hier anerkannt und längst eingetragen, trotzdem will die Ausländerbehörde ihm keinen Aufenthaltstitel geben bzw. ihn zu mir ziehen lassen.
    Was kann ich bitte tun???? Ihm steht doch ein Aufenthaltstitel laut Aufenthaltsgesetz §28 zu und nach §6 GG ist die Familie zu schützen.
    Bitte sagen Sie mir, wie wir seine bzw. unsere Ansprüche durchsetzen können.
    Vielen Dank im Vorraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Heidi,

      wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Asylrecht zu wenden. Es kann durchaus sein, wenn Ihr Mann nicht rechtmäßig, also ohne Visum, eingereist ist, dass dies nachgeholt werden muss. Es obliegt der zuständigen Behörde dies zu entscheiden. Ob dies notwenidig ist und welche Rechte Ihrem Mann zustehen, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Jewad

    Guten Abend,

    Bin in einer 3 jährigen Ausbildung zum Altenpfelger, Hätte gerne fragen,
    Wie ein Antrag auf Ausbildubgsduldung gestellt wird/ wie wird der gestellt / was sollte alles drin sein.

    Bin vor paar Tage geduldet.

    Nächste Frage wäre, welche Rechte man mit einer Ausbildungsduldung hat. Darf man Ausland einreisen, meine damit Urlaub machen zb Frankreich, Schweden also in Europa?

    1. anwalt.org

      Halloo Jewad,

      ein Antrag sollt ein der Regel beim zuständigen Ausländeramt gestellt werden. Dort sollten Sie sich auch informieren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen und welche Informationen verlangt werden.

      Eine Reise ins Ausland ist bei einer Duldung nicht gestattet. Wird eine solche doch unternommen, kann dies die Widerrufung der Duldung zur Folge haben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen am besten direkt an die zuständige Ausländerbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Ananya

    Guten Abend, Ich bin eine ausländische Studentin und lebe seit 10 Jahren hier in Deutschland. Ich versuche meinen Fall hier kurz zusammenzufassen. Ich habe erst hier deutschen Sprachkurs, Studienkolleg und dann Medizin studiert. Leider bin ich durch das erste Staatsexam wegen eines Punktes durchgefallen und dann sofort zu einem anderen ähnlichen Fach gewechselt. Ich habe mich dann von Uni Anwalt mich beraten lassen ob ich durch das Fachwechsel Schwierigkeiten mit meinem Aufenthalt bekommen könnte. Nach seiner Meinung darf eine Studierende 10 Jahre hier rechtmäßig bleiben und studieren. Aber als ich dann mein Visum verlängern gegangen bin, hat die Ausländerbehörde verweigert mir das Visum zu verlängern. Da haben sie mir gesagt freiwillige Ausreise zu machen. Ich habe mit einem anderen Anwalt konsultiert und habe mich dagegen entschieden. Seit dem besitze ich eine Duldung. In zwischen haben wir den Fall beim Gericht verloren, wobei der Anwalt in der Meinung war dass wir mehr als 80% Chancen haben beim Gericht zu gewinnen. Danach haben wir einen Härtefall beantragt, der bis jetzt nicht entschieden worden ist. Während dieser Zeit habe ich meinen Bachelor erfolgreich abgeschloßen und eine Arbeitsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uniklinik zugesagt bekommen. Danach meinte die Ausländerbehörde, wenn das Arbeitsamt zustimmt, würden sie mir das Visum erteilen. Wobei jetzt das Arbeitsamt zugestimmt hat, verweigern sie immernoch das Vsium zu erteilen. Nach deren Aussage muss ich komplett aus Deutschland ausreisen und von meiner Heimat aus neu um den Aufenthalt beantragen. Hierbei muss ich sagen dass ich das Gefühl habe von meinem Anwalt nicht richtig geholfen zu werden. Da er dagegen auch keine richtige Stellung nimmt. Ich muss ehrlich gestehen dass ich mein Leben nach 10 Jahren in Deutschland schwer in meiner Heimat vorstellen kann. Die Frauen, die ihre Rechte kennen und nicht die Religion folgen, haben dort große Schwierigkeiten. Da würde leider auch nicht meine Eltern mitmachen. Ich bin eine allein finanzierende Studentin gewesen. Seit der Duldung darf ich nicht arbeiten und somit habe ich einen Berg von Schulden. In dieser Situation ist es sehr kritisch den Anwalt zu wechseln und noch einen zweiten Anwalt zu leisten. Diese Arbeit wäre meine letzte Rettung, sowohl finanziell als auch für meine Karriere. Ich fühle mich im Moment sehr sehr hilflos. Gibt es vielleicht weitere Wege oder Lösungen? Ich wäre für jeden Rat und jede Hilfe sehr dankbar. Viele Grüße, Ananya

    1. anwalt.org

      Hallo Ananya,

      wir dürfen leider leine rechtliche Beratung anbieten und können daher auch nicht beurteilen, ob Ihr Anwalt Sie entsprechend vertritt. In diesem Fall wäre eine weitere Meinung eines anderen Anwalts empfehlenswert. Kann dieser rechtlich nichts bewirken, hat die Aussage der zuständigen Ausländerbehörde in der Regel Bestand.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Meda

    Hi ,

    Ich habe seit einem Jahr einen so genannten Ausbildungsduldung bekommen. Interessiere mich ob man ein Studium aufnehmen kann während der Ausbildung. Weil ich nicht so zufrieden bin mit der Ausbildung (Schlosser). Ich komme aus so genannten Sichere Herkunftsland. Danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Meda,

      in der Regel ist eine solche Duldung an die konkrete Ausbildung gebunden. Sie sollten mit der zuständigen Behörde klären, ob die Aufnahme eines Studiums ein Grund darstellt, die Duldung weiterhin aufrecht zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Fernando

    Thema : Studium und Duldung.
    Guten Tag.
    Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling, welche im April 2018 abläuft. Im Oktober 2017 habe ich ein Masterstudium an der Uni aufgenommen, welches ich voraussichtlich September 2019 abschließen werde. Die Uni befindet sich allerdings in einem benachbarten Bundesland. (abweichend von meinem Wohnort).
    Meine Frage:
    Sollte meine Aufenthaltserlaubnis nächstes Jahr im April von der Ausländerbehörde nicht verlängert oder davor durch das BAMF widerrufen werden , hätte ich dann Anspruch auf Erteilung einer Duldung bis zum Hochschulabschluss im Sep2019? und kann dabei von der Residenzpflicht abgesehen werden?(da die Uni in einem anderen Bundesland ist).
    Wie wäre in diesem Fall Ihr Rat und Ihre Einschätzung, wie ich mein angefangenes Studium zum Abschluss bringen könnte.
    Mein Wohnort ist in Thürigen.
    Vielen Dank im Voraus
    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Fernando,

      wir können nicht beurteilen, wie über Ihren Aufenthaltsstatus entschieden wird, wenn dieser abgelaufen ist. Das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Sie sollten sich diesbezüglich an diese wenden und das abklären und erfragen, welche Schritte notwendig sind. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten und daher auch keine Einschätzung tätigen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Alain n.

    Hallo,
    Liebe Helfer
    Ich habe eine Frage und zwar,
    Ich bin seit 3 Jahren in Deutschland
    Und habe eine 2 jährige Ausbildung angefangen die im Juli 2018 fertig ist, aber seit December 2017 wurde meine asyl abgelehnt und am anfang März 2018 habe ich eine duldung bekommen mit beschränkte arbeit Erlaubnis 3 monate, und meine frage ist, kann ich abschieben werden? und kann ich nach ende diese 3 monate duldung meine Abschuss Prüfung nicht mehr machen? Was kann ich tun um eine Genehmigung zu bekommen?
    Ich danke Ihnen für Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Alain n.,

      in der Regel ist eine Abschiebung während einer Duldung unwahrscheinlich, nach dem Ablauf der Duldung kann das jedoch möglich sein. Sie sollten mit der zuständigen Ausländerbehörde oder eventuell auch einem Flüchtlingshilfeverein abklären, welche Möglichkeiten in Bezug auf die Ausbildung für Sie bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Nima

    Hello ,
    My name is Nima , I am a Srilankan Refugee , I came Europe 2009 , I initially applied Asylum in France , from 2009 to 2015 I’ve lost all my applications , so I moved to Germany on 2015 may.
    Applied my asylum in Germany , my first asylum was closed , because I wasn’t get my letter , however I applied second asylum last month , and I am looking forward to attend my interview next month ,
    From March 2016 , I’ve been working on Germany , and September 2017 I got my permanent work contract from my work place too , so my question my work contract can help me to stay in Germany ?
    I almost lives in Germany close to 3 years , so still dubblin regulatiins applied to me ? Because some sources told Dublin regulation should follow with in 12 months from the first asylum application date , is that true ?
    Still I own normal 6 month Identity paper.
    Can you tell any advises for my present situation please
    Thank you

    1. anwalt.org

      Hello Nima,

      we cannot provide legal advice for your situation. It might be that the Dublin regulations do not apply but we can’t judge this from our side. If you wish to receive legal advice, we would like to ask you to contact a lawyer for asylum law.

      Your team at anwalt.org

  16. müller

    Sehr geehrte RechtsanwälteI
    am german native citizen , my girlfriend is a refugee
    I have a question regarding marry in Deutschland me and my partner we wanted to marry but we have some little bit confusion regarding to her Ausweis during her registration in refugee they have one mistake , Age regesration, and also she has Duldung Ausweis as at now ,
    so now my question is its possible we get marry? because already i ask her to brings her nationally birth certificate and passport plus berchelor certificate becsuse i thing is are the three ducoment we need. so ill like to know if they“s any possibility to marry here without going to her homeland , theys any possebillty to do all this prosecce here

    1. anwalt.org

      Hello müller,

      please contact the responsible Standesamt as for what documents are needed. The authorities there will be able to tell you if a marriage is possible and explain why it might not. We cannot give legal advise.

      Your team at anwalt.org

  17. Samir

    Guten Abend,

    was soll derjenige tun wenn wegen gem. Paragraph 50 (5) AufenthG von der Ausländerbehörte der Reisepass einbehaltet wurde, dieser Fall bei der Verwaltungsgericht liegt jedoch ist versehentlich die Duldung 1 Tag abgelaufen. Hat derjenige Anspruch auf neuen Antrag für Verlängerung von der Duldung und wird er dadurch strafbar?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Samir,

      rechtlich können wir den Sachverhalt nicht einschätzen, daher sollten Sie sich an die zuständige Behörde und das Gericht wenden. Auch Flüchtlingshilfestellen und ein Anwalt für Asylrecht können Sie hier unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. mahmud

    hello
    i have a question regarding TOLERATE Resident permit , with tolerate is possible to get marry in Germany? my girlfriend is Deutsch and we planing this marry long time a ago but unfortunatly before the date we planing i have tolerate permit ?

    1. anwalt.org

      Hello mahmud,

      with a toleration you should still be able to marry if you have all the necessary documents. Please contact your local Standesamt to get information regarding the procedure.

      Your team at anwalt.org

  19. Jenn

    Mein Freund aus Somalia hat eine Duldung. Er will bei der somalischen Botschaft in Brüssel einen Pass beantragen, damit wir heiraten können. Bekommt er dafür, zu Passbeschaffung, eine Reiseerlaubnis? Hängt das von der Willkür der Ausländerbehörde ab, oder gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die er sich berufen kann?

    Danke für Ihre Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Jenn,

      mit einer Duldung ist eine Reise ins Ausland in der Regel nicht möglich. Dies kann dazu führen, dass die Duldung erlischt. Für die Beschaffung des Passes, sollte sich Ihr Freund an die Botschaft oder ein Konsulat in Deutschland wenden. Zudem sollten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen, ob andere Möglichkeiten bestehen, wenn dies nicht möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Ahmed

    Hallo,

    Ich bin seit 8 Jahren in Deutschland und erste 4 Jahren hatte ich nur Duldung.

    Danach hatte ich für einem Jahr eine 25§5 Aufenthalt dann habe ich einen Blauen Karte bekommen (wegen Arbeitsvertrag – B1+ Kurse).

    Und seit 3 Jahre behalte ich den Blauen Karte.

    Mein Frage: kann ich Jetzt für die Einbürgerung beantragen ?

    – Kann ich für die Niederlassung Aufenthalt beantragen?
    – Mein Frau hat immer noch der 25§5, kann sie auch für die Niederlassung oder für die Einbürgerung beantragen?

    Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmed,

      in der Regel ist ein Antrag auf Einbürgerung nach acht Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland möglich. Für Flüchtlinge ist dies meist auch schon nach sechs Jahre eine Möglichkeit. Als Inhaber einer Blauen Karte, können Sie üblicherweise auch einen Antrag auf Niederlassung stellen. Bei Ihrer Frau spielt es für den Antrag auf Einbürgerung ein Rolle wie lange sie bereits ununterbrochen in Deutschland lebt. Ein Antrag auf Niederlassung kann bei ihr derzeit nicht möglich sein. Hier sollten Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde erkundigen.

      Ihr Team von anwalt.org

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