FAQ: Duldung
Im Asylrecht ist die Duldung ein besonderer Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Ihr Aufenthalt wird in Deutschland geduldet, da eine Abschiebung in diesen Fällen nicht möglich ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aufenthaltsgesetz mit § 60a.
Personen mit einer Duldung dürfen sich während der Dauer dieser in Deutschland aufhalten und unter bestimmten Umständen auch einer Arbeit nachgehen. Wann das erlaubt ist, erfahren Sie hier.
In der Regel wird der Ort des Hauptwohnsitzes zugewiesen. Das bedeutet Personen mit einer Duldung müssen dort gemeldet sein. Sie dürfen den Ort jedoch verlassen, solange der Hauptwohnsitz dort bestehen bleibt. Bei einer Residenzpflicht ist dies nicht erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
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Duldung in Deutschland: Was gilt diesbezüglich?
In Deutschland sind vier verschiedene Flüchtlingsstatus zu unterscheiden. Je nachdem, welche Art von Asyl einem Flüchtling zugesprochen wird, stehen ihm gewisse Rechte und Pflichten zu. Besteht eine Duldung, wurde der Asylantrag abgelehnt.
Dementsprechend weniger Rechte erhalten geduldete Menschen im Vergleich zu Flüchtlingen, welche ein „großes Asyl“ – eine Asylberechtigung – erhalten haben.
Doch was genau bestimmt das Duldungsrecht? Welchen Bestimmungen müssen Geduldete genügen? Wann bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Duldung für Ausländer greift, welche Rechte Betroffenen zustehen und welchen Einschränkungen sie sich beugen müssen.
Was ist eine Duldung?
Der wenig einladende Begriff der „Duldung“ beschreibt den besonderen Flüchtlingsstatus allzu akkurat: Geduldete Menschen haben laut Recht keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten – ihre Präsenz wird jedoch im deutschen Bundesgebiet geduldet, da eine Abschiebung nicht möglich ist. Allerdings müssen sich geduldete Menschen strengen Vorgaben beugen.
Die rechtlichen Grundlagen zur „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ – wie die Duldung im Fachjargon heißt – sind im § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu finden. Diese Rechtsnorm unterscheidet zwei Gründe, aus welchen eine Duldung ausgesprochen werden kann:
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern […] für längstens drei Monate ausgesetzt wird. […]
(2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „(§ 60a AufenthG)
Dieser Flüchtlingsstatus betrifft also Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Auf diese Ablehnung folgt in der Regel eine Ausreisepflicht. Kommen Betroffene dem nicht nach, droht eine Abschiebung.
Stellt die Ausländerbehörde nun fest, dass letztere nicht möglich ist, erhält der abgewiesene Asylbewerber eine Duldung.
Damit ist er drei Monate lang vor einer Abschiebung sicher. In diesem Zeitraum wird in der Regel versucht, den Sachverhalt zu klären und die Gründe für die Aussetzung der Abschiebung zu beheben.
Gründe für eine Duldung
Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen der „völkerrechtlichen, humanitären, tatsächlichen oder rechtlichen Gründe“ bezüglich des Aufenthaltsstatus der Duldung? § 60 des Aufenthaltsgesetzes hält fest, dass in folgenden Fällen ein Abschiebeverbot (aus rechtlichen Gründen) besteht:
- Dem Betroffenen drohen im Zielstaat der Abschiebung Gefahr für seine Freiheit, Leib und Leben
- Ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht
Darüber hinaus führen folgende tatsächliche Gründe zu einer vorrübergehenden Aussetzung der Abschiebung:
- Schwere Krankheit, welche eine Reiseunfähigkeit verursacht
- Es ist kein Pass vorhanden
- Es gibt keine Flüge, Züge oder sonstige Einreisemöglichkeiten in das Heimatland
- Der Herkunftsstaat hat die Wiederaufnahme verweigert
- Die notwendigen Papiere (z. B. Visa) sind nicht vorhanden
Schließlich kann der deutsche Staat auch dann eine sogenannte Ermessensduldung (Duldung aus humanitären Gründen) erteilen, wenn:
- Eine Operation durchgeführt oder eine Therapie beendet werden soll, welche im Ausland nicht möglich ist
- der Betroffene ein schwer krankes Familienmitglied betreut
- ein Schulabschluss bevorsteht
- das laufende Schuljahr beendet werden soll
- eine Ausbildung aufgenommen wurde und der Betroffene unter 21 Jahren ist
- eine Hochzeit mit einem Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis bevorsteht
Wenn Sie eine Duldung beantragen, sind die Behörden dazu verpflichtet zu prüfen, ob aufgrund der vorgebrachten Sachverhalte nicht auch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden muss.
Was ist eine Kettenduldung?
Laut § 60a AufenthG ist eine Duldung in Deutschland für maximal drei Monate auszusprechen. Oftmals lassen sich die Abschiebungshindernisse jedoch nicht innerhalb dieses Zeitraums beseitigen. In der Praxis hat es sich daher in vielen Fällen durchgesetzt, die Duldung alle drei bis sechs Monate erneut zu prüfen und um dieselbe Zeitspanne zu verlängern.
Aufgrund der häufigen Wiederholungen ist in diesem Fall von einer „Kettenduldung“ die Rede. Betroffene erhalten diesen Status mitunter jahrelang.
Arbeiten mit Duldung: Rechte und Beschränkungen
Für Asylbewerber ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt häufig verschlossen oder nur schwer zu erlangen. Während der ersten drei Monate in Deutschland gilt für alle Flüchtlinge ein allgemeines Arbeitsverbot.
Grundsätzlich ist eine Arbeitserlaubnis während einer Duldung zu erlangen. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), welches im März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für Geduldete angepasst und in einigen Bereichen verändert. Die bis dahin genutzte Positivliste der Bundesagentur für Arbeit entfällt nun.
Das Gesetz hatte die Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) zur Folge. In dieser heißt es nun in § 1:
3. einer Ausländerin oder einem Ausländer, die oder der im Besitz einer Duldung ist, oder anderen Ausländerinnen und Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, nach § 4a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann […]
Das bedeutet, das im Prinzip der Arbeitsmarkt für jeden offensteht, sofern ein qualifizierter Berufsabschluss vorhanden ist und dieser in Deutschland anerkannt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz vorliegen muss, damit auch während einer bestehenden Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Neue gesetzliche Regelungen: Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung ist eine neue Regelung, die mit dem FEG eingeführt wurde. Sie wird für längstens 30 Monate gewährt und kann von Personen mit einer bestehenden Duldung beantragt werden. Wichtig ist, dass die Einreise nach Deutschland bis zum 01.08.2018 erfolgte. Der Antrag kann noch bis 31.12.2023 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Beschäftigungsduldung darüber hinaus vorliegen:
- Duldung seit mindestens 12 Monaten
- Beschäftigung seit mindestens 18 Monaten
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden die Woche (20 Stunden bei Alleinerziehenden)
- ausreichend mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch
- es liegen keine Straftaten, Anzeigen, Beschuldigungen vor (auch nicht gegen Lebenspartner)
- Kinder müssen der Schulpflicht nachkommen
- Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen (auch Lebenspartner)
- Identität der Person ist eindeutig geklärt (auch Lebenspartner)
Auch die Beschäftigungsduldung endet, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht mehr erfüllt werden oder die Duldung oder Beschäftigung an sich selbstverschuldet unterbrochen oder beendet werden.
Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung
Bei der Vorrangprüfung analysierte die Agentur für Arbeit, ob sich die Annahme der bestimmten Beschäftigung durch einen Ausländer nachteilig auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken könnte.
Anders gesagt: Menschen mit Duldung erhielten eine Genehmigung in der Regel nur, wenn kein deutscher oder EU-Bürger die Stelle aktuell antreten konnte und wollte.
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) entfällt diese Prüfung seit 2020 weitestgehend. Für Geflüchtete wurde die Prüfung dauerhaft ausgesetzt.
Lassen sich Duldung und Ausbildung vereinbaren?
In Deutschland ist es erlaubt, während der Duldung eine Ausbildung zu absolvieren. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wurden auch die Voraussetzungen für Ausbildungen angepasst. Ein Geduldeter muss die Duldung gemäß § 60a AufenthG seit bereits drei Monaten besitzen, um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu dürfen bzw. eine Ausbildungsduldung beantragen zu können.
Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr können in der Regel unmittelbar aufgenommen werden. Hochqualifizierte Arbeitnehmer müssen ebenfalls keine drei Monate lang warten, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Wurde die Ausbildung während des Asylverfahrens (also mit einer Aufenthaltserlaubnis) begonnen, ist ebenfalls keine Wartefrist notwendig. Die Ausbildungsduldung wird frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt. Wird die Ausbildung abgebrochen, kann die Duldung um sechs Monate verlängert werden, damit Betroffene sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen können.
Eine Ausbildung kann dazu führen, dass die Duldung verlängert wird, obwohl die Abschiebungshindernisse beseitigt wurden. Neben der Möglichkeit, die angefangene Berufsausbildung zu beenden, kann anschließend sogar ein Aufenthaltsrecht verliehen werden.
Kann man einer Duldung einen Führerschein machen?
Doch was, wenn zur Ausübung einer Arbeit oder zur Aufnahme einer Ausbildung ein Führerschein notwendig ist? Sei es, um den Weg zur Arbeit zu bewältigen oder um Firmenwagen führen zu dürfen – ein gültiger Führerschein wird von vielen Arbeitgebern vorausgesetzt.
Ausländische Führerscheine sind hierzulande sechs Monate lang gültig, anschließend muss in der Regel eine Fahrprüfung abgelegt werden.
Je nachdem, aus welchem Land Sie stammen, sind eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beides vonnöten.
Bildungs- und Sozialleistungen
In den ersten 15 Monaten von ihrem Aufenthalt erhalten geduldete Menschen hierzulande nicht dieselben Sozialleistungen wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Der tägliche Bedarf wird in der Regel durch Sachleistungen gedeckt – dies betrifft Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hygienebedarf und Verbrauchs- und Konsumgüter.
Gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sie bei einer Duldung ein Taschengeld von 110 Euro im Monat, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Geduldete älter als 17 Jahre, erhalten 162 Euro. Sind sie jünger, bekommen sie zwischen 104 und 108 Euro. Weiterhin erhalten sie während der ersten 15 Monate nur in dringenden und akuten Fällen medizinische Versorgung.
Nach 15 Monaten sind Sie einem Empfänger von Sozialleistungen ähnlich gestellt: Sie erhalten höhere monatliche Bezüge und alle Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Werden Sie zu einem Studium zugelassen und erfüllen die üblichen Bedingungen, haben Sie ebenfalls ein Anrecht auf Ausbildungsförderung (BAföG).
Wann besteht Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung?
Sie haben ein Recht auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Duldung dazu geführt hat, dass Sie:
- Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierten und eine entsprechende Arbeit aufnehmen können
- seit mindesten sechs Jahren in Deutschland sind, unter 21 sind und eine positive Integrationsprognose vorweisen können
Eine solche Prognose erhalten Sie nur, wenn Sie eine deutsche Schule besuchen oder eine solche bereits positiv abgeschlossen haben. Bekommen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, steht auch Ihren nahen Verwandten – Geschwistern und Eltern – ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zu.
Eine Familie zusammenführen oder gründen – welche Rechte gelten für geduldete Asylbewerber?
Doch nicht nur finanzielle und arbeitstechnische Belange sind für Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl relevant. Eines der wichtigsten Bedürfnisse vieler ist es, soziale Kontakte zu knüpfen und sich innerhalb einer Familie zurückziehen zu können.
Erlangen Flüchtlinge in Deutschland Asyl – also eine Asylberechtigung oder eine Anerkennung als Flüchtling –, haben sie das Recht, ihre Familie auch in Deutschland einreisen und leben zu lassen.
Für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug allerdings ausgeschlossen. Dies ergibt sich daraus, dass eine Duldung zeitlich eng begrenzt ist. Zudem erhalten Geduldete Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung – diese ist jedoch eine Hauptvoraussetzung für eine Familienzusammenführung.
Heiraten mit Duldung
Grundsätzlich können Flüchtlinge mit einer Duldung in Deutschland heiraten. Allerdings ergeben sich aufgrund der Umstände häufig Schwierigkeiten. Fehlen beispielsweise wichtige Dokumente – etwa ein Pass – ist eine Heirat nicht möglich.
Auch, wenn die Identität des Geduldeten nicht einwandfrei geklärt ist – in der Regel ist eine Geburtsurkunde an dieser Stelle nötig –, kann keine Eheschließung stattfinden.
Darf der Wohnort frei gewählt werden?
Der Grundsatz der Freizügigkeit gilt nicht uneingeschränkt für Flüchtlinge, welche sich aufgrund einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Beziehen sie Sozialleistungen, greift in der Regel eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, der Hauptwohnsitz der Betroffene an einem zugewiesenen Ort liegen muss. Dieses Gebiet kann jedoch verlassen werden, solange der Hauptwohnsitz dort bleibt.
Beziehen Flüchtlinge mit einer Duldung keine Sozialleistungen, können sie die Wohnsitzauflage streichen lassen.
Guten Tag, ich hätte eine Frage für die ich nur eine kurze Antwort erwarte. Also von ganz vorne. Ich bin mit meiner Familie vor fast sechs Jahren ohne Pass nach Deutschland gezogen und wir haben jetzt einen Duldung und sind Ausreisepflichtig. Ich habe gelesen, dass man nach sechs Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Mich würde interessieren ob das für uns auch gilt also als Ausreisepflichtige. Mit Anwälten haben wir versucht das ganze zu klären und eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen allerdings bis jetzt erfolglos. Wir haben sehr viel Geld für mehrere Anwälte „verschwendet“ könnte man schon fast sagen.
Hallo Elias,
dies ist immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde. Pauschal kann dies nicht beantwortet werden. Eine rechtliche Beratungen können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, könnten Sie mir erklären ? Ich habe schön Ablehnung gekriegt und die Klage geschickt. Jetzt warte ich auf die Antwort. Ich mache Ausbildung die 3 Jahre dauert und muss für jedes Jahr die Genehmigung erhalten. Also Erstes Lehrjahr ist vorbei und ich habe für zweites Lehrjahr bei Ausländerbehörde die Genehmigung beantragt. Dort wurde mich informiert, dass ich keine Genehmigung bekomme und keine Ausbildungsduldung, weil ich mit Schengen Visum nach Europa gekommen bin und Asyl beantragt deswegen kriege ich sowohl keine Duldung , als auch keine Erlaubnis fürs zweite Lehrjahr. Gibt es wirklich ein Gesetz, das ich wegen Visum keine Ausbildungsduldung beantragen darf ? Und wenn es wirklich existiert, wo ich das lesen kann, und ob ich dagegen eine Klage einrichten kann. Vielen Dank.
Hallo Metal,
in der Regel ist eine Schengen-Visum auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Ist dieser abgelaufen, muss das Land verlassen werden. Liegen keine Gründe für Asyl oder eine Duldung vor, wird dies üblicherweise nicht genehmigt. Die Regelungen zum Schengen-Visum finden Sie in der EU-Visumverordnung. Da wir nicht beurteilen können, aus welchen Gründen die Duldung abgelehnt wurde und keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der Vorgehensweise beraten.
Ihr Team von anwalt.org
I have lived in Germany since 2012,and I still live with toleration.
I have a child who has a German passport,but the mother of my child had a marriage when the child was conceived. Now i ,my child and my girl friend lives together.
So , can I apply for temporary residence permit to take of of my son?
Hello Tedo,
please contact an attorney to ask for your chance to get this permission. It is impossible to answer this question properly, because it always depends on the individual case.
Sincerely Yours,
the Team von anwalt.org
Guten Tag,Erhält das minderjähriges Kind aus Bosnien Duldung wenn er ilegal beim deutsche Mutter in Deutschland bleiben will ?da er im botschaft in Sarajevo auf ein Termin für Visum zu beantragen länger als ein Jahr warten muss..
Mfg
Hallo Anita,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu ergründen, inwieweit die Unmöglichkeit ein zeitnahes Visum zu erhalten, eine Duldung begründen kann.
Ihr Team von anwalt.org
Hello
I’m living in Germany from 5 years.I’m working full time from last 4 years with Duldung.I have private apartment & I pay the rent myself.Is it possible to have a residence permit on behalf if my job or under human rights.
Thanks
Hello,
you should indeed be able to get an „Aufenthaltserlaubnis“, if you can speak the german language.
The Team of anwal.org
Hallo. Mein Name ist Diana. Meine Familie und ich sind seit 39 Monate in Deutschland. Wir haben alle eine duldung erhalten weil meine Tochter psychisch krank ist und somit reiseunfähig ist. Deshalb wurden wir gedulden. Meine Tochter ist schon 18 Jahre alt und hat jetz eine Ausbildung angefangen, was natürlich 3 Jahre geht. Ich werde auch im October meine Ausbildung als Exsaminiete Altenpflege was natürlich auch 3 Jahre geht. Mein Mann arbeit schon mit einen unbefristeten Vertrag mit 180 Stunde/ Monat.Wir haben aber immer noch kein Aufenthaltstitel bekommen weil Ausländerbehörde die reisefähigkeit meiner tochter überprüfen möchte obwohl drei Ärzte und Psychologe schon der Meinung sind dass die Reiseunfähig ist.
guten tag,
ich betreue einen arabischen asylbewerber aus dem iran, der in berlin lebt.
nachdem er nach der ersten anhörung abschiebung bekam, gab es eine zweite anhörung, er bekam duldung.
er klagte mit einem anwalt gegen diese entscheidung.
leider ist dieser anwalt (nachdem er genügend geld bekam), kaum noch erreichbar, weder telefonisch noch persönlich, läßt sich verleugnen und
er informiert meinen schützling auch nicht über seine arbeit, was er als anwalt in dieser sache getan hat oder nicht, es findet keine korrespondenz statt.
nun hat dieser asylbewerber eine aufenthaltsgestattung für 6 monate bekommen, was ja auch nicht viel besser als eine duldung und kein aufenthaltsstatus ist.
meine frage jetzt, darf man während eines laufenden asylverfahrens bzw. während einer klage gegen die ablehnung den anwalt wechseln oder wie könnte man weiter verfahren?
vielen dank für eine antwort.
mit freundlichen grüßen
Hallo christine,
es steht Ihnen in der Regel jeder Zeit frei, den Anwalt zu wechseln. Sie sollten darauf achten, dass der neuen Anwalt alle notwendigen Unterlagen erhält und sich so in den Fall einarbeiten kann. Die örtliche Anwaltskammer kann Sie bei der Suche unterstützen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ,
Ich bin In Deutschland seit 3 Jahre , und habe mit der Ausbildung im 2016 angefangen und dafür “Duldung,, bekommen, jetzt habe ich natürlich 3 Jahre und 6 Monate Bleiberecht solange mein Ausbildung läuft , so ich habe aus meinem Heimatland Führerschein ,hier sollte ich nur Umschreiben lassen , aber von Straßenverkehramt sagen zu mir dass das nicht geht (wegen Ausweis klar), so und als ich hier kamm habe mein Ausweis von Heimatland abgegeben + Gebursturkunde !! Was soll ich jetzt machen ?! Ich muss nur Umschreiben lassen nicht ganz neue ,Dankeschön
Mit Freundlichen grüßen A.Hafiz
Hallo A.Hafiz,
in diesem Fall sind die Informationen der zuständigen Behörde zu beachten. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht vor, wird es mitunter schwierig eine Umschreibung zu erreichen. Wenden Sie sich eventuell an eine Flüchtlingshilfestelle, um weitere Tipps zum Vorgehen zu erhalten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo mein Sohn ist 6 Jahre er hat eine Duldung bekommen für 6 Monate ich habe eine frage kann ich ihn bei meinem ehe man mit bei krankenkasse versiecheren und kann ich ich ihn Finanzamt wegen Kindergeld anmelden vieleicht weis jemand wo muss ich ihn anmelden
Hallo Katharina,
es ist unseres Wissens nicht möglich, eine geduldete Person bei einer Krankenversicherung anzumelden, da diese medizinische Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Geduldete in Deutschland nicht.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kanaan und bin seit mehr als 3 Jahren in Deutschland. Im Dez. 2016 habe ich eine Ausbildungsduldung bekommen, die bis Okt. 2019 gültig ist. Da meine Freundin und ich einen Urlaub in Italien machen würden, wollte ich fragen, ob ich reisen darf, wenn ich einen gültigen Pass aus meinem Heimatland besorge. Ich freue mich über Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
N.Kanaan
Hallo N.Kanaan,
wer eine Duldung hat, darf Deutschland in der Regel nicht verlassen. Eine Reise wird üblicherweise nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt. Das vorliegen eines Passe und eine Reise können zur Aufhebung der Duldung führen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ,bin in Deutschland geboren aber meine Eltern damals waren abgeschoben.Jezt bin als Flüchtlinge wieder registriert, ich mache eine dreijährige Ausbildung und ich habe eine Ausbildung duldung, bin in Deutschland seit 2 Jahre.Meine Frege ist ob habe Chance eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen oder nicht.
LG Ari
Hallo Ari,
ein Ausbildungsstelle kann durchaus zu einem positiven Bescheid beitragen. Wir können jedoch keine pauschalen Aussagen treffen, da eine solche Entscheidung immer der zuständigen Behörde obliegt. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Ihr Team von anwalt.org
kamme aus marokko im 2012 seit dem an habe ich gearbeitet und auch kurs mit integration.B1
ich hatte im 2012 Aufenthals bis 2015 war ich verhreiraten und auch meine Finger dir arbeiten verloren,bleibt lebenslang behindert.
seit 2015 bekomme ich Duldung, ich war bei verwaltungsgericht und hat enschieden das ich Aufenthals bekommen und auslanderbehörde sagen mir seit ein jahr wir warten ein antwort von Bundesamt,wie lang dauert das …
Was kann ich jetzt tun um Aufenthaltstitel zu bekommen?
Hallo Hafid E.,
leider können wir keine Aussagen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer treffen. Diese ist immer vom jeweiligen Einzelfall und der zuständigen Behörde abhängig. Sie können dort jedoch nach den Bearbeitungsstand erfragen.
Ihr Team von anwalt.org
Hello ,
I am a Srilankan , from 2009 to 2015 I was in France , all my Asylum process were rejected , so I moved to Germany on 2015 May,
Frm that day till I am in Germany , and last one year I am working with landratsamt approval , my question is how long it’s takes the Dublin process ? ,
Is my application could be accept or they only follow Dublin things ?
Because some peoples told that only earlier 18 months were process Dublin process , is that true ?
Hello Sam,
we cannot assert how long the process will take, as it is dependent on the authorities working on it and your individual case. You do have the option to ask after the standings of your process. We cannot assess if you application will be denied or not. This lies within the responsibilty of the authrorities.
The team of anwalt.org
Hallo ich komme aus albanian ich bin in deutschland um 2015 gekommen und bis 2016 habe ich integration kurz gemacht im august 2016 habe ich ein ausbildungplatz bekomme und habe ich ein ausbildungduldung.Mein frage ist was kann ich machen oder habe ich eine chanc für ein reisen nach albanian mit duldung ich mach das frage weil mein bruder in albanian ist sehr krank und ich weiß nicht was ich machen kann .ich bin alleine in deutschland und mein ganz familie ist in albanian .
Hallo Y. Zela,
in der Regel sind Auslandsreise während einer Duldung nicht gestattet. Der Aufenthalt ist auf Deutschland beschränkt. Sie sollten sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten lassen und prüfen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Ich bin schon 3.5 jahr in deutchland ich kommen aus bosnien herze-gowina und ich habe kein pass ich bin gebören in haus ich wahr nimals angemeldet in komunen ich bin stattenlös die auslenderbehörde giben mir kein aufentall weil ich habe kein pass und mein heimatland wollen mich nicht anmelden da was kann ich machen das ich mein pass bekommen oder mein aufentalls viell
Meiner elter sind auch nicht angemeldet wir sind rom wir hatten nimals ein pass oder wo registriert was soll ich machen das ich mein pass grigen oder mein ofentalls
grusse raso
Hallo Raso,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Wenden Sie sich auch an die Botschaft Ihres Heimatlandes, um zu erfragen, unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Pass ausgestellt werden kann.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
kann man mit einer Duldung ins Ausland fahren? Ist eine Genehmigung der Ausländerbehörde nötig?
Mit freundlichen Grüßen,
Vladi
Hallo Vladi,
in der Regel ist es Ausländern, die lediglich eine Duldung besitzen, nicht gestattet, frei zu reisen und gar auszureisen. Der Aufenthalt ist allein in den durch die Duldung gedeckten Bereichen Deutschlands zulässig.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Sie schreiben „in der Regel“. Das heisst, dass es evtl. Ausnahmen gibt, oder? In welchen Fällen könnte eine Reise ins Ausland möglicherweise gestattet werden?
Der Asylantrag meines Freundes in Deutschland läuft noch, er macht aber bereits eine Ausbildung. Ich bin Deutsche und lebe und arbeite in der Schweiz. Wir fragen uns, ob es eine Möglichkeit geben könnte, dass er mich auch mal in der Schweiz besuchen kommt und ich nicht immer nach Deutschland reisen muss? Oder müssen wir uns damit abfinden, dass es nun erstmal so bleiben wird?
Mit freundlichen Grüssen
Kati
Hallo Kati,
läuft der Asylantrag in Deutschland noch und hat Ihr Freund keine gültigen Reisedokumente, ist eine Reise ins Ausland nicht möglich. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Behörde. Ob er in die Schweiz einreisen darf, obliegt zudem auch der Entscheidung der Schweizer Behörden und ob er ein Visum benötigt bzw. auch erhält. Da sollten Sie dann auch in der Schweiz bzw. mit der Botschaft abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, ich Emrah A. habe volgendes problem, ich wurde mit meiner familie im jahr 2004 nach Montenegro ausgewiesen, dort könnte ich leider keine schule besuchen weil man mich nicht als ein Montenegrinischer bürger akzeptiert hat, mein vater hatte mich damals 1992 nicht in Montenegro regestriert, ich hab versucht einen ausweis zu bekommen mich zu regestirieren jedoch alles ohne erfolg. Im jahr 2009 beschloss ich dann nach Italien zu flihen, was ich dann auch tat und leider nicht so schön ausgegangen ist, ich saß in Ungarn ca 2 monate im Abschiebehaft, ich wurde öft provoziert und habe auch schläge kassiert von anderen Insassen, da ich Kosovo Albaner bin, glaubten die Albaner das mein vater ein spion wäre für die Serben da ich wir in Montenegro lebten. Ich mach es nicht so lang weil dies sind nur paar sachen die ich hier schreibe, schließlich kam ich in Italien an, dort lief es am anfang gut nach ca 2 jahren könnte ich auch arbeiten, dies tat ich auch ca 1,5 jahr lang, danach kam die kriese in Italien 2013 und die firma hat zu gemacht. Nun sahe ich keine andere Möglichkeit wie ich dort weiter leben sollte asylverfahren zwar aber noch nicht anerkannt. Ich beschloss wieder nach Deutschland was ich auch meine Heimat nenne, schließlich bin ich hier geboren und fühle mich hier zuhause ! Also nach 9 Jahre wieder in Deutschland angekommen, alles andere als schön und gut nach monate bekamm ich post das ich wieder nach Italien abgeschoben werden muss, dies ist zum glück nicht passiert, nach ca 1 jahr bekamm ich arbeitserlaubnis auf duldung jedoch nur mit vorheriger zustimmung des kreises. Schließlich lief alles gut ich bekamm den job bei der Deutschen Post AG als zusteller, arbeitet dort fast ca 2 jahre, immer wieder musste ich mein Duldung jeden 3 monat verlängern lassen was sich auch biss jetzt nicht geändert hat. Ich war fast 2 jahre unabhängig vom Sozialamt hab alles seblst bezahlt ! Und jetzt sitzt ich hier ca 5 monaten ohne job ( weil es nicht leicht ist mit eine dulung) ich habe eine freundin, wir haben einen sohn der 1 jahr alt wird, wir haben eine mietwohnung, ich kann nicht heiraten da ich keinen Pass habe, ich hab Antrag sowie in Montenegro und auch Serbien gemacht damit die mich als Staatsbürger annehmen jedoch negativ.
Was noch soll ich tun? Ich kann nicht mehr jahre lang geht das schon so! Hätt ich einen Aufenthaltstitel würd ich schon lange wieder arbeiten !
Bin voll integriert, habe damals Kindergarten, Schule besucht!
Und nun immer noch da nach 4 Jahren mit eine Duldung die ich jeden 3 monat verlängern lassen muss! Schlafe mit der angst ein weil ich nicht weiß ob eventuell morgen die polizei vor meiner tür steht und mich mitnehmt und mich nach Serbien abschiebt wo ich dieses land nicht mal kenne und niemanden dort habe!
Im internet bei Google, geben sie meinen namen an dann sehen sie es 2 mal Zeitung gewesen.
Hallo Emrahm,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich bezüglich dieser Sachlage an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Freund hat seit 2 Jahren die sog.Kettenduldung.Er möchte gerne arbeiten gehen(kommt aus Ghana).
Wie sieht die Chance aus eine Beschäftigung aufzunehmen???
Was müssen wir machen damit er endlich arbeiten gehen kann.
Hallo Keita,
Ihr Freund darf hierzulande arbeiten, die genauen Bestimmungen finden Sie hier: https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/duldung/#Arbeiten_mit_Duldung_Rechte_und_Beschraenkungen
Ihr Team von anwalt.org
Hallo zeka ist meine Name und zwer ich habe kleine Frage ich komme aus Serbien ich bin fast 4 Jahre in Deutschland ich habe Arbeit nach dem 1 Jahr gefunden also jetzt bin ich fast 3 Jahre BEI einem Firma und bin ich fest gestellt also unbefristet vatrag Krieg ich kein sozial Leistungen seid 2 Jahren lang meine Frage ist gibtes ein möglich keit damit ich ein Antrag stelle für das Aufenthaltstitel LG Danke voraus.
Hallo Zeka,
dies ist in der Regel erst dann möglich, wenn Sie seit mindestens sechs Jahren in Deutschland sind.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Ich bin vor acht Monaten von Syrien nach Deutschland mit meiner Frau mit einem Italienischen Tourist Visum gekommen. Aufgrund der Fingerabdrücke im Botschaft in Libanon sind unsere Asylanträge abgelehnt. Wir haben schon geklagt aber die eilige Klage war auch abgelehnt deswegen haben wir am 22.06 einen Aufenthaltsduldung erhalten.
Meine frage ist, Wie können wir einen Aufenthalts erhalten? ist ein Beschäftigung möglich? oder ein Studium platz? Was sollen wir machen? Müssen wir für ein Kirchenasyl suchen?
Vielen Dank im voraus
LG
Hallo Mouhamad,
wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium anfangen und anschließend eine Arbeit finden, haben Sie ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen ab sofort eine Ausbildung anfangen oder auch eine Arbeit – sofern Sie einen Hochschulabschluss vorweisen können.
Ihr Team von anwalt.org