FAQ: Duldung
Im Asylrecht ist die Duldung ein besonderer Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Ihr Aufenthalt wird in Deutschland geduldet, da eine Abschiebung in diesen Fällen nicht möglich ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aufenthaltsgesetz mit § 60a.
Personen mit einer Duldung dürfen sich während der Dauer dieser in Deutschland aufhalten und unter bestimmten Umständen auch einer Arbeit nachgehen. Wann das erlaubt ist, erfahren Sie hier.
In der Regel wird der Ort des Hauptwohnsitzes zugewiesen. Das bedeutet Personen mit einer Duldung müssen dort gemeldet sein. Sie dürfen den Ort jedoch verlassen, solange der Hauptwohnsitz dort bestehen bleibt. Bei einer Residenzpflicht ist dies nicht erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
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Duldung in Deutschland: Was gilt diesbezüglich?
In Deutschland sind vier verschiedene Flüchtlingsstatus zu unterscheiden. Je nachdem, welche Art von Asyl einem Flüchtling zugesprochen wird, stehen ihm gewisse Rechte und Pflichten zu. Besteht eine Duldung, wurde der Asylantrag abgelehnt.
Dementsprechend weniger Rechte erhalten geduldete Menschen im Vergleich zu Flüchtlingen, welche ein „großes Asyl“ – eine Asylberechtigung – erhalten haben.
Doch was genau bestimmt das Duldungsrecht? Welchen Bestimmungen müssen Geduldete genügen? Wann bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Duldung für Ausländer greift, welche Rechte Betroffenen zustehen und welchen Einschränkungen sie sich beugen müssen.
Was ist eine Duldung?
Der wenig einladende Begriff der „Duldung“ beschreibt den besonderen Flüchtlingsstatus allzu akkurat: Geduldete Menschen haben laut Recht keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten – ihre Präsenz wird jedoch im deutschen Bundesgebiet geduldet, da eine Abschiebung nicht möglich ist. Allerdings müssen sich geduldete Menschen strengen Vorgaben beugen.
Die rechtlichen Grundlagen zur „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ – wie die Duldung im Fachjargon heißt – sind im § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu finden. Diese Rechtsnorm unterscheidet zwei Gründe, aus welchen eine Duldung ausgesprochen werden kann:
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern […] für längstens drei Monate ausgesetzt wird. […]
(2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „(§ 60a AufenthG)
Dieser Flüchtlingsstatus betrifft also Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Auf diese Ablehnung folgt in der Regel eine Ausreisepflicht. Kommen Betroffene dem nicht nach, droht eine Abschiebung.
Stellt die Ausländerbehörde nun fest, dass letztere nicht möglich ist, erhält der abgewiesene Asylbewerber eine Duldung.
Damit ist er drei Monate lang vor einer Abschiebung sicher. In diesem Zeitraum wird in der Regel versucht, den Sachverhalt zu klären und die Gründe für die Aussetzung der Abschiebung zu beheben.
Gründe für eine Duldung
Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen der „völkerrechtlichen, humanitären, tatsächlichen oder rechtlichen Gründe“ bezüglich des Aufenthaltsstatus der Duldung? § 60 des Aufenthaltsgesetzes hält fest, dass in folgenden Fällen ein Abschiebeverbot (aus rechtlichen Gründen) besteht:
- Dem Betroffenen drohen im Zielstaat der Abschiebung Gefahr für seine Freiheit, Leib und Leben
- Ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht
Darüber hinaus führen folgende tatsächliche Gründe zu einer vorrübergehenden Aussetzung der Abschiebung:
- Schwere Krankheit, welche eine Reiseunfähigkeit verursacht
- Es ist kein Pass vorhanden
- Es gibt keine Flüge, Züge oder sonstige Einreisemöglichkeiten in das Heimatland
- Der Herkunftsstaat hat die Wiederaufnahme verweigert
- Die notwendigen Papiere (z. B. Visa) sind nicht vorhanden
Schließlich kann der deutsche Staat auch dann eine sogenannte Ermessensduldung (Duldung aus humanitären Gründen) erteilen, wenn:
- Eine Operation durchgeführt oder eine Therapie beendet werden soll, welche im Ausland nicht möglich ist
- der Betroffene ein schwer krankes Familienmitglied betreut
- ein Schulabschluss bevorsteht
- das laufende Schuljahr beendet werden soll
- eine Ausbildung aufgenommen wurde und der Betroffene unter 21 Jahren ist
- eine Hochzeit mit einem Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis bevorsteht
Wenn Sie eine Duldung beantragen, sind die Behörden dazu verpflichtet zu prüfen, ob aufgrund der vorgebrachten Sachverhalte nicht auch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden muss.
Was ist eine Kettenduldung?
Laut § 60a AufenthG ist eine Duldung in Deutschland für maximal drei Monate auszusprechen. Oftmals lassen sich die Abschiebungshindernisse jedoch nicht innerhalb dieses Zeitraums beseitigen. In der Praxis hat es sich daher in vielen Fällen durchgesetzt, die Duldung alle drei bis sechs Monate erneut zu prüfen und um dieselbe Zeitspanne zu verlängern.
Aufgrund der häufigen Wiederholungen ist in diesem Fall von einer „Kettenduldung“ die Rede. Betroffene erhalten diesen Status mitunter jahrelang.
Arbeiten mit Duldung: Rechte und Beschränkungen
Für Asylbewerber ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt häufig verschlossen oder nur schwer zu erlangen. Während der ersten drei Monate in Deutschland gilt für alle Flüchtlinge ein allgemeines Arbeitsverbot.
Grundsätzlich ist eine Arbeitserlaubnis während einer Duldung zu erlangen. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), welches im März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für Geduldete angepasst und in einigen Bereichen verändert. Die bis dahin genutzte Positivliste der Bundesagentur für Arbeit entfällt nun.
Das Gesetz hatte die Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) zur Folge. In dieser heißt es nun in § 1:
3. einer Ausländerin oder einem Ausländer, die oder der im Besitz einer Duldung ist, oder anderen Ausländerinnen und Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, nach § 4a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann […]
Das bedeutet, das im Prinzip der Arbeitsmarkt für jeden offensteht, sofern ein qualifizierter Berufsabschluss vorhanden ist und dieser in Deutschland anerkannt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz vorliegen muss, damit auch während einer bestehenden Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Neue gesetzliche Regelungen: Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung ist eine neue Regelung, die mit dem FEG eingeführt wurde. Sie wird für längstens 30 Monate gewährt und kann von Personen mit einer bestehenden Duldung beantragt werden. Wichtig ist, dass die Einreise nach Deutschland bis zum 01.08.2018 erfolgte. Der Antrag kann noch bis 31.12.2023 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Beschäftigungsduldung darüber hinaus vorliegen:
- Duldung seit mindestens 12 Monaten
- Beschäftigung seit mindestens 18 Monaten
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden die Woche (20 Stunden bei Alleinerziehenden)
- ausreichend mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch
- es liegen keine Straftaten, Anzeigen, Beschuldigungen vor (auch nicht gegen Lebenspartner)
- Kinder müssen der Schulpflicht nachkommen
- Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen (auch Lebenspartner)
- Identität der Person ist eindeutig geklärt (auch Lebenspartner)
Auch die Beschäftigungsduldung endet, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht mehr erfüllt werden oder die Duldung oder Beschäftigung an sich selbstverschuldet unterbrochen oder beendet werden.
Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung
Bei der Vorrangprüfung analysierte die Agentur für Arbeit, ob sich die Annahme der bestimmten Beschäftigung durch einen Ausländer nachteilig auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken könnte.
Anders gesagt: Menschen mit Duldung erhielten eine Genehmigung in der Regel nur, wenn kein deutscher oder EU-Bürger die Stelle aktuell antreten konnte und wollte.
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) entfällt diese Prüfung seit 2020 weitestgehend. Für Geflüchtete wurde die Prüfung dauerhaft ausgesetzt.
Lassen sich Duldung und Ausbildung vereinbaren?
In Deutschland ist es erlaubt, während der Duldung eine Ausbildung zu absolvieren. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wurden auch die Voraussetzungen für Ausbildungen angepasst. Ein Geduldeter muss die Duldung gemäß § 60a AufenthG seit bereits drei Monaten besitzen, um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu dürfen bzw. eine Ausbildungsduldung beantragen zu können.
Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr können in der Regel unmittelbar aufgenommen werden. Hochqualifizierte Arbeitnehmer müssen ebenfalls keine drei Monate lang warten, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Wurde die Ausbildung während des Asylverfahrens (also mit einer Aufenthaltserlaubnis) begonnen, ist ebenfalls keine Wartefrist notwendig. Die Ausbildungsduldung wird frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt. Wird die Ausbildung abgebrochen, kann die Duldung um sechs Monate verlängert werden, damit Betroffene sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen können.
Eine Ausbildung kann dazu führen, dass die Duldung verlängert wird, obwohl die Abschiebungshindernisse beseitigt wurden. Neben der Möglichkeit, die angefangene Berufsausbildung zu beenden, kann anschließend sogar ein Aufenthaltsrecht verliehen werden.
Kann man einer Duldung einen Führerschein machen?
Doch was, wenn zur Ausübung einer Arbeit oder zur Aufnahme einer Ausbildung ein Führerschein notwendig ist? Sei es, um den Weg zur Arbeit zu bewältigen oder um Firmenwagen führen zu dürfen – ein gültiger Führerschein wird von vielen Arbeitgebern vorausgesetzt.
Ausländische Führerscheine sind hierzulande sechs Monate lang gültig, anschließend muss in der Regel eine Fahrprüfung abgelegt werden.
Je nachdem, aus welchem Land Sie stammen, sind eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beides vonnöten.
Bildungs- und Sozialleistungen
In den ersten 15 Monaten von ihrem Aufenthalt erhalten geduldete Menschen hierzulande nicht dieselben Sozialleistungen wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Der tägliche Bedarf wird in der Regel durch Sachleistungen gedeckt – dies betrifft Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hygienebedarf und Verbrauchs- und Konsumgüter.
Gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sie bei einer Duldung ein Taschengeld von 110 Euro im Monat, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Geduldete älter als 17 Jahre, erhalten 162 Euro. Sind sie jünger, bekommen sie zwischen 104 und 108 Euro. Weiterhin erhalten sie während der ersten 15 Monate nur in dringenden und akuten Fällen medizinische Versorgung.
Nach 15 Monaten sind Sie einem Empfänger von Sozialleistungen ähnlich gestellt: Sie erhalten höhere monatliche Bezüge und alle Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Werden Sie zu einem Studium zugelassen und erfüllen die üblichen Bedingungen, haben Sie ebenfalls ein Anrecht auf Ausbildungsförderung (BAföG).
Wann besteht Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung?
Sie haben ein Recht auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Duldung dazu geführt hat, dass Sie:
- Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierten und eine entsprechende Arbeit aufnehmen können
- seit mindesten sechs Jahren in Deutschland sind, unter 21 sind und eine positive Integrationsprognose vorweisen können
Eine solche Prognose erhalten Sie nur, wenn Sie eine deutsche Schule besuchen oder eine solche bereits positiv abgeschlossen haben. Bekommen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, steht auch Ihren nahen Verwandten – Geschwistern und Eltern – ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zu.
Eine Familie zusammenführen oder gründen – welche Rechte gelten für geduldete Asylbewerber?
Doch nicht nur finanzielle und arbeitstechnische Belange sind für Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl relevant. Eines der wichtigsten Bedürfnisse vieler ist es, soziale Kontakte zu knüpfen und sich innerhalb einer Familie zurückziehen zu können.
Erlangen Flüchtlinge in Deutschland Asyl – also eine Asylberechtigung oder eine Anerkennung als Flüchtling –, haben sie das Recht, ihre Familie auch in Deutschland einreisen und leben zu lassen.
Für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug allerdings ausgeschlossen. Dies ergibt sich daraus, dass eine Duldung zeitlich eng begrenzt ist. Zudem erhalten Geduldete Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung – diese ist jedoch eine Hauptvoraussetzung für eine Familienzusammenführung.
Heiraten mit Duldung
Grundsätzlich können Flüchtlinge mit einer Duldung in Deutschland heiraten. Allerdings ergeben sich aufgrund der Umstände häufig Schwierigkeiten. Fehlen beispielsweise wichtige Dokumente – etwa ein Pass – ist eine Heirat nicht möglich.
Auch, wenn die Identität des Geduldeten nicht einwandfrei geklärt ist – in der Regel ist eine Geburtsurkunde an dieser Stelle nötig –, kann keine Eheschließung stattfinden.
Darf der Wohnort frei gewählt werden?
Der Grundsatz der Freizügigkeit gilt nicht uneingeschränkt für Flüchtlinge, welche sich aufgrund einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Beziehen sie Sozialleistungen, greift in der Regel eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, der Hauptwohnsitz der Betroffene an einem zugewiesenen Ort liegen muss. Dieses Gebiet kann jedoch verlassen werden, solange der Hauptwohnsitz dort bleibt.
Beziehen Flüchtlinge mit einer Duldung keine Sozialleistungen, können sie die Wohnsitzauflage streichen lassen.
Hallo!
My name is Rafael. I from Gambia i have been living here in Germany 3 & half years. live with my girlfriend. So we are about to get marriage but i have Duldung. My question is, it’s possible to get marriage oder with Duldung?
Thanks
Hello Rafael,
indeed it is possible to marry when you have a „Duldung“.
The Team of anwalt.org
Hallo alle zusammmen.
Ein Freund (Libanese)ist seit 17 Monate in Deutschland sein Visum & sein Duldung ist abgelaufen. Die Behörde wollen sein Duldung nicht verlängern. Er hat keine Papiere mehr und Pass hat er auch nicht!… meine Frage ist Was braucht er alles für Papiere wenn er jetzt eine deutsche heiratet ? Oder braucht er nur einen Pass und er kann die deutsche dann heiraten?!
Das würde mich interessieren.
Bitte um schnelle Antwort danke !
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
zunächst einmal benötigt Ihr Freund ein Aufenthaltsrecht in Deutschland – sei es ein Visum oder eine andere Form des Rechtes. Zudem benötigt er ein Ehefähigkeitszeugnis, welches von der Vertretung seines Landes ausgestellt wird. Ist dies nicht möglich, kann ein Gericht eine Befreiung der Vorlagepflicht erteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Ich habe ein Kind mit einem „geduldeten“ Auslaender, alleiniges Sorgerecht ist bei mir, Vaterschaft ist anerkannt. Nun moechte er die Geburtsurkunde des Kindes und sagt er hat ein Recht dazu als Vater als ich nach dem Grund fragte. Das ist immer die Antwort die ich erhalte. Also nichts wirklich aussagekräftiges. Das ist doch das Dokument des Kindes und wird er damit mit dem Kind ausreisen koennen, natuerlich kommen da bei mir solche Hintergrund -Gedanken auf, leider, oder er will damit seinen Aufenthaltstatus verbessern ( was mir egal sein kann, wenn er dann da ist fuer das Kind, ist doch gut) . Vielen Dank und Gruss!
Hallo,
ist er der Vater, steht ihm eine Kopie der Geburtsurkunde zu. Eine Ausreise ist nur möglich, wenn die Begleitperson eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorweisen kann.
Ihr Team von anwalt.org
Ich wohne seid 2003 in deutschland köln habe ofenthalttitel seid 2 jahre
Meine ehe frau wohnte in bochum 4 jahre hatte mehr mals abschiebung bekommen in letzter zeit haben wir geheiratet dan haben air antrag gestellt das sie nach köln umzieht zur mir .haben von köln bestätig bekommen das sie angenommen wird haben der ein termin bei auslender amt geben wegen ausweis behörde köln
Wir waren da und sie hat auf 6 monaten duldung bekommen ich wünder mich wisso sie kein ofenthaltitel bekommen hat da ich ofenthaltitel habe und sie geheiratet habe musste sie auch ofenthalt titel bekommen bitte um aufklärung
Danke
Hallo,
haben Sie einen Aufenthaltstitel von noch mindestens zwei Jahren können Sie in der Tat einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, damit Ihre Frau einen Aufenthaltstitel bekommt.
Ihr Team von anwalt.org
Hello there
I am Tunisian refugee in Germany , got my deportation letter almost 2 weeks ago to go bck to Italy, as I have a Dublin case.
I have been trying to marry my partner for the last 5 months, we have all the papers but we had the problem to get a legalised copy of my passport as it was with The central Ausländerbehörde of Chemnitz. Now good news the copy has been sent and it will be with the Ausländerbehörde of leipzig meaning hopefully I will be able to get it this week but my lawyer told me we have only one week to give the reasoning against the deportation decision ( and that’s this week). The person who’s responsible about our marriage case in the Standesamt is on vacation until the 6th of June (and as my lack of luck that’s when my ausweiss expires) , my question is ,what shall we do to win this case ? We have all the papers for the marriage in the Standesamt and now the passport copy is going to the Ausländerbehörde( I will be able to finally have it), we don’t have a date for the marriage yet of course because of lake of the copy so I can’t use that as a reason. Any ideas ?
And what about this duldung, can I get ? What are the reasons to have to be able to ask for it ? Any help would be thanked for !
Hello Amin,
we are not allowed to give legal advise, therefore we’d like to advise you to talk to your laywer about the case and all the legal concerns. Your lawyer should be able to give information and advise regarding your situation. He can also advise you concerning a Duldung, which might be an option for you. The decision will always be one regarding an individual case, therefore we cannot provide information as to why reasons might be accepted or not.
Your team at anwalt.org
Guten Tag, ich habe eine Frage.
Steht diese Aussage so im Gesetzbuch? Falls ja, können sie mir sagen welcher Paragraph?
[“Möchten Geduldete jemanden derselben Nationalität heiraten, ist der Weg zum Standesamt nicht notwendig: In diesem Fall ist eine Heirat in der Botschaft des Landes möglich.“]
Vielen Dank
Hallo Anna,
im Gesetzestext ist dies nicht festgelegt, wird jedoch in der Regel von den Behörden so gehandhabt. Allerdings kann es hier von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich sein. Betroffene sollten sich im Vorfeld bei der Botschaft oder dem Standesamt informieren, ob diese Option besteht. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo!
Obwohl ich aus Mossul komme, wo es IS gibt, habe ich eine Ablehnung bekommen.
Ich habe die Absicht eine Ausbildung als PTA zu machen
Hilft das mir irgendwie einen Aufenthaltb zu bekommen, wenn ich eine entsprechende dannach finden würde.
Mit Freundlichen Grüßen
Hallo Omar,
es kann durchaus sein, dass eine Ausbildungsstelle eine Duldung begünstigt. Ob dies in Ihrem Fall so sein wird, können wir nicht beurteilen, da es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung der Behörde handelt. Sie können sich zudem an eine Flüchtlingshilfestelle wenden, um Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten.
Ihr Team von anwalt.org
My boyfriend will getting Duldung next week and we have already plan to get marry even before the Duldung letter came 2 days ago because his asylum has been rejected.
I’m Italian citizen but I’m not staying in Germany.
What can we do ?
Hello Julia,
in this case you should contact the authorities to clear up any questions. Duldung means he is allowed to stay in Germany for the time being but is not allowed to travel. Usually there shouldn’t be any hinderances to getting married.
Your team at anwalt.org
Ich habe eine Frage zu meinem Asylantrag. Ich bin im März 2016 nach Deutschland gekommen und habe im September offiziell Asyl beantragt. Vor einigen Tagen ging ich für ein Interview, aber die Frau sagte mir, sie darf nicht das Interview machen, weil ich das Interview auf Englisch und nicht meine Muttersprache machen möchte. Ich kann meine Sprache nicht gut sprechen, weil ich mit einer kanadischen Familie aufgewachsen bin, seit ich etwa 3 Jahre alt war. Jetzt haben sie mir eine ungeklärte Identität gegeben und sie hat mir gesagt, dass ich eine negative Entscheidung erhalten werde. Sie hat mir nicht einmal die Chance gegeben, mich zu erklären, und ich bin sehr besorgt. Ich habe deutsche Klasse und auch Integrationskurs teilgenommen, und alle Zertifikate, die ich von das Bundesamt erhielt, haben mein ursprüngliches Land darauf. Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank
Hallo Selassie,
Sie können sich an eine Flüchtlingsberatungstelle oder auch einen Anwalt für Asylrecht wenden. Diese sind in der Regel in der Lage mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen und Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo!
Ich selber wohne in Österreich. Mein Bekannter wohnt in Deutschland. In seinem Ausweis steht: Duldung bis Mai 2017. Er wohnt seit 3 Jahren in Deutschland und hat seit 2 Jahren eine Arbeit.
Meine Fragen:
Was passiert, wenn er keine Verlängerung bekommt? Warum würde er keine Verlängerung bekommen?
Darf er Deutschland verlassen und nach Österreich ziehen? Was müsste er machen?
Vielen Dank!
Hallo C. Rössler,
wird eine Duldung nicht verlängert, muss die betroffene Person Deutschland verlassen und wird gegebenenfalls abgeschoben. Aus welchen Gründen eine Duldung nicht verlängert wird, können wir nicht beurteilen. Hierbei handelt es sich immer im eine Einzelfallentscheidung und obliegt der zuständigen Behörde. Während der Duldung besteht eine Wohnsitzauflage, sodass ein Umzug nicht möglich ist. In der Regel wird bei einer freiwilligen Ausreise das Asylverfahren beendet.
Welche Voraussetzungen er für einen Aufenthalt in Österreich erfüllen muss, können wir nicht bestimmen, das dies österreichisches Recht betrifft. Hier sollten Sie sich bei den österreichischen Behörden erkundigen.
Ihr Team von anwalt.org
Ich komme aus Togo, ich bin in Deutschland seit 2013 und habe ich Asyl Antrag gemacht., ich habe deutsche Freundin und wir sind seit 2013 zusammen. Unser erster Kind ist in 2015 gestorben zwei tage nach geboren. Mein interview für Asyl Antrag war in januar 2017 und in März habe ich negativ Bescheid von Bamf bekomme.
In März 2017, mein pass mit Bamf ist abgelaufen und in April 2017 Oberlandesgericht stuttgart sagt wir dürfen heiraten ohne mit abgelaufen pass.
Gott sei dank in April 2017 habe ich mein Frau verheiratet.
Ich habe schon deutche B1 Kurs gemacht mit Integration Kurs in 2015, ich arbeite seit 2014 ohne social geld. Ich bin schon in Katholische und bei standesamt mit meine Frau verheirateten aber Ausländerbehörde sag ich muss nach mein Heimat und mache Antrag für familiar Visum in deutche Botschaft.
Hallo collins,
wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt für Asylrecht zu wenden und sich beraten zu lassen. Auch eine Flüchtlingsberatungstelle kann Ihnen Unterstützung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Jassin und ich komme aus Gambia. Ich lebe in Deutschland seit 2011. Ich bin mit Schwangerschaft nach Deutschland gekommen.
Mein Sohn ist jetzt 5 Jahre alt und geht in die Kindergarten.
Ich habe Hauptschule Abschluss, Realschule Abschluss und jetzt habe ich eine Ausbildung angefangen als Alltagsbetreuunung in Altenpflege.
Ich habe Duldung bekommen und hat mein Anwalt Härtefallantrag gestellt sein letztes Jahr und ich habe immer noch kein Rückmeldung bekommen, mein Anwalt meldet sich sehr wenig.
Ich darf auch nicht kein eigene Wohnung suchen, ich und mein Sohn haben wenig Platz in die Wohnung. Ich bin sehr traurig und verzweifel über die Situation.
Momentan habe ich kein Motivation die Ausbildung weiter zu machen weil die Situation kostet viel kraft.
Ich brauch dringend Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Jassin
Hallo Yassin,
Sie haben die Möglichkeit sich an eine Flüchtlingsberatungsstelle zu wenden und sich eventuelle einen neuen Anwalt zu suchen. Zuvor sollten Sie mit Ihrem jetzigen Anwalt klären, warum die Angelegenheit so viel Zeit in Anspruch nimmt.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag, ich bin in Deutschland seit 20 Monate und arbeite Seite 11 Monate als pädagogische Fachkraft. Mein Vertrag läuft bis 30. Juni 2017. Eine drei jährige Ausbildung fange ich auch ab 1. August 2017 an.
Aber ich habe meinen Bescheid der Anhörung bekommen: Ich muss Deutschland innerhalb 30 Tage verlassen.
Wie kann ich Hilfe bekommen?
Bitre ich brauche dringend Hilfe.
Hallo Issa B.,
unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Duldung zu stellen und die beginnende Ausbildung als Begründung anzuführen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge oder direkt an einen Anwalt, damit diese Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich habe meine erwachse Sohn nach Deutschland verbracht wegen deine Schwerkrankenheit. Damals hat ihn Duldung mit Sozyalleistung und krankenversicherung bekommen, aber nach 6 Monate Er ist freiwillig nach ausland ausreisen.
Das war vor 2 Jahre zurück.
Meine Sohn jetzt kann nochmals nach Deutschland reisen und dort eine neue Asylantrag beantragt wegen seine schwerkrankrnheit wenn bei miir wohnen?
Ich bin vor 4 javre eingebürget in Deutschland.
Danke!
Hallo M. Stein,
während einer Duldung ist eine Reise ins Ausland in der Regel untersagt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Ausländerbehörde, diese kann Ihnen mitteilen, welche Möglichkeiten für Ihren Sohn bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich bin 30jhare alt komme aus pakistan bin 3jhare in Deutschland habe auf meine einriese asyl eingetragen. Habe schule besucht und nur a1 gemacht.dann habe eine deutsche frundin kenn gelernt wir leben zusammen ziet einhalbjhar.wir habe vor zu heiraten wir lieben uns alles papier sind in olG geschikt haben fest Eheschließung termin im juni.ich war 3janurbei bamf gewesen die wollen nachwiese von mein land aber ich habe keine kontakt mit Familie.bin noch auf asylgestatung ober soger arbiete zwei jharen.war Ausländer Behörde geswesen die sagen muss ausreisen Familiezusamanfurung visum in botschaft in pakistan eingetragen zu Ehegatte zu deutchen ich festehe die welt
Hallo Zahid a.,
sollte Ihr Asylantrag abgelehnt werden, müssen Sie ausreisen. Ein Antrag auf Familienzusammenführung können Sie dann in Ihrem Heimatland bei der deutschen Botschaft stellen. Hierzu muss die Heiratsabsicht oder ein gültiges Dokument zur Eheschließung vorgelegt werden. Sie können sich für Unterstützung an eine Flüchtlingshilfestelle wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Aufgrund meine Asyl verfahren schreibe ich Ihnen.
Mein name ist Ahmad.
Ich komme aus Syrien.
Ich bin 29 Jahre Alt.
Am 2013 war ich in Bulgarian und ich musste mein asylantrag stellen ich hatte kein andere möglichkeit.
Am 13.05.2014 bin nach Deutschland gekommen und hab mein asylantrag gestellt nach dem ich mein Asylantrag gestellt habe hat die Bundesamt für Migration und flüchtlinge ein Duldung zu mir gegeben und jetzt seit 2,5 Jahre leide noch darunter ich kann mein verwandte besuchen ich kann nicht mit meine Freundin in Urlaub zusammen fahren also ich kann Deutschland nicht verlassen
Ich arbeite seit 1.5 jahr und bekomme kein Geld von stadt und ich studiere Soziale Arbeit in Berlin auch seit halbesjahr.
Ich habe auch ein Rechtsanwältin aber sie bekommt auch kein antwort von bundesamt und wenn ich meine Rechtsanwältin treffe sie sagt nichts neues in dein Asylantrag
Meine Fragen sind:
1- Was muss ich mehr tun damit ich mein 3Jährige Aufenthaltstitel bekomme.
2-wie lange muss noch ich warten?
3- kann sein, dass ich etwas noch zu tun vergassen habe der mein situation ändern kann?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ahmad
Hallo Ahmad,
wir können leider keine Aussagen darüber treffen wie lange eine Bearbeitung durch die Behörde in Anspruch nimmt oder welche Entscheidung diese letztendlich treffen wird. Es liegt immer im Ermessen der Behörde, ob sie einem Antrag zustimmt oder nicht. Sie haben hier nur die Möglichkeit sich weiterhin mit Ihrer Anwältin abzusprechen und immer wieder bei der zuständigen Behörde nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.
Ihr Team von anwalt.org
Erhält der Vater ein deutsches Kind Duldung wenn er ilegal in Deutschland lebt ?
Hallo Suzana,
diese Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, welche Möglichkeiten hier bestehen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag
ich arbeite in der Schweiz in der Bewährungshilfe und mich würde interessieren wo ich Informationen bekomme wie in Deutschland mit straffälligen Ausländern umgegangen wird, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Erhalten diese Menschen eine Duldung?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Franziska W.
Hallo Franziska,
straffällige Flüchtlinge werden nicht unweigerlich abgeschoben. Drohen dem Ausgewiesenen Tod, Folter oder sonstiges in dessen Heimatland, ist eine Abschiebung nicht durchführbar.
Für weitere Informationen können Sie sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Beratungsstellen oder einen Anwalt für Asylrecht wenden.
Ihr Team von anwalt.org
can you write address please,because I have the same situation I have duldung they want to deport me as soon as is possible.but I know if I got my country back I will die
.here nobody never listen me and nobody never care about me.because they have result from court and they say you have to go back,I am very bad situation I have nervous I have stress my left hand and left leg is almost paralysed.please somebody can give me address human right organisation who can help me.
Hello Nino,
please seek help from a local organisation where you are currently living. We cannot provide any addresses or legal advice.
Your team at anwalt.org
Please can you help me,i stayed bayernn and i am an amateur footballer with my football pass few month’s ago,i recieved duldung can i stay in Germany with that?
Hello Martin,
if you were issued a Duldung the time your are allowed to stay is limited to the Dates on the notification letter. You can apply for an extension before the issued Duldung runs out. We cannot provide a definite answer about how long you’ll be able to stay. Please seek more information with the responsible authorities. We cannot provide legal advice.
Your team at anwalt.org
Mein Freund stammt aus dem Sudan,ich bin Deutsche. Wir sind im April 16 Eltern geworden, er hat den Kleinen anerkannt und auf Verlangen der Ausländerbehörde auch noch einen Abstammungstest, natürlich auf seine Kosten, gemacht. Jetzt hat man ihm gesagt, der Name des Kleinen müsse geändert werden, dass er also den Nachnamen des Vaters und nicht meinen trägt, damit mein Freund Papiere bekommen kann. Mir kommt das ziemlich abstrus vor, genau wie die Praxis bei uns vorort, dass Geduldete nur im Niedriglohnsektor beschäftigt werden und man ihnen sagt, eine Lehre sei nicht drin. Gibt es eventuell Landesverordnungen, die Ergänzungen zum Bundesrecht darstellen sollen oder ist hier Willkür Herr der Tätigkeit der Ausländerbehörde?
Hallo Veronika,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, ob eine Namensübertragung tatsächlich notwendig ist.
Ihr Team von anwalt.org
Sie sind doch ein Anwalt,welch eine Ironie
Hallo Günthr,
die Redaktion darf keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Freund stammt aus Marokko. Seine Identität ist aber wegen fehlender Papiere nicht geklärt. Er hat sich vor einiger Zeit auch strafbar gemacht. Nun bin ich schwanger. Muss er um einen Aufenthaltstitel zu bekommen die Papiere in seinem Heimatland besorgen? Wird ihm dann überhaupt die Einreise wieder erlaubt?
Hallo Ute,
welche Dokumente die zuständige Behörde verlangt, sollten Sie direkt mit dieser abklären. In der Regel müssen Papiere zur Bestätigung der Identität vorliegen, wenn einen Aufenthaltstitel beantragt wird. Befindet sich Ihr Freund derzeit im Ausland, kann es aufgrund der Straffälligkeit auch eine Einreisepserre geben. Ist dies der Fall, kann er nicht nach Deutschland einreisen. Ob eine solche vorliegt und für wie lange, kann beim Visumsantrag ermittelt werden bzw. können Sie beim Ausländerzentralregister erfragen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Können Sie mir bitte erklären,wie ich ein Aufenthaltstitel bekommen kann.
Ich bin seit 3 Jahren nach Deutschland kommen. Da war ich 16.
Ich hatte erst Deutschkurs besucht und mit B2 Niveau in 1 Jahr gut abgeschlossen.
Dann habe ich mein Hauptschulabshluss auch absolviert und gut abgeschlossen.
Ich mache jetzt meine Ausbildung als Fachkraft für Lager bei einer Guten Firma.
Ich habe meine eigene Wohnung und ich bezahle die Miete selber.
Ich spiele sehr aktivfußball in der Bezirksliga.
Wenn meine Mannschaft ins Ausland zur Trainingsvorbereitung fährt,dürfte ich nicht ja mitfahren weil ich noch Aufenthaltsgestaltung habe.
Mein Asylverfahren läuft noch aber ich bin noch nicht zur Anhörung gegangen.
Ich habe alle Unterlagen bei mir.
Meine Frage ist,
Was kann ich jetzt tun um Aufenthaltstitel zu bekommen?
Ich habe größe Angst auf meine Zukunft.
Bitte Helfen Sie mir
LG
Hallo Romeo,
erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde über den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrages. Zusätzlich dazu können Sie eine Flüchtlingsberatungsstelle aufsuchen und sich dort Hilfe bzw. Rat suchen.
Ihr Team von anwalt.org