Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

duerfen-fluechtlinge-arbeiten
Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

FAQ: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten?

Je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Flüchtlinge haben, gelten im Asylrecht verschiedene Regelungen. Während der ersten drei Monate oder wenn Personen aus sicheren Drittstaaten kommen, besteht ein Arbeitsverbot.

Wann kann eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Üblicherweise dürfen Asylbewerber, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen. Nach 15 Monaten ist üblicherweise eine volle Erlaubnis möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist bei einer Duldung zu beachten?

Besitzer Personen nur eine Aufenthaltsduldung, ist eine Arbeitserlaubnis unter Umständen nicht möglich. Allerdings kann eine Ausbildungs- oder eventuell auch eine Beschäftigungsduldung beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Arbeitserlaubnis: Was gilt für Asylbewerber?

Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Flucht vor Krieg, Hunger oder Verfolgung riskieren viele Menschen täglich ihr Leben. Die Fluchtrouten sind oft nicht weniger gefährlich, als die Situation im Heimatland. Doch die Aussicht auf Schutz und einem sicheren Weiterleben treibt die meisten Flüchtlinge an.

Im sicheren Deutschland angekommen folgt meist die Ernüchterung: Bevor Flüchtlinge arbeiten dürfen, müssen sie einen Asylantrag stellen und abwarten, welche Entscheidung die Behörden treffen. Auch Arbeitgeber sind oft unsicher, ab wann Flüchtlinge Arbeit aufnehmen dürfen und verweigern im Zweifel eine passende Stelle. Unter welchen Umständen bekommen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis? Welche Rechte und Pflichten müssen Asylbewerber hierzu erfüllen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber.

Grundsätzlich stehen Asylbewerbern mehr Möglichkeiten offen, als viele gemeinhin annehmen. Unkenntnis über die Rechte von Flüchtlingen erschwert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zusätzlich.

Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

Unter dem Begriff „Flüchtlinge“ fassen Medien und Politik viele verschiedene Status zusammen, welche im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Die Frage, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, hängt nämlich von der genauen Situation des Betroffenen ab.

Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge: Geduldet, Bewerber oder anerkannter Satus?

In Deutschland sind folgende Status für Asylsuchende denkbar:

  • Neu angekommene Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben
  • Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet wurde
  • Personen mit einem anerkannten Flüchtlings- oder Asylstatus oder unter subsidiären Schutz
  • Geduldete Ausländer

Je nachdem, in welcher Kategorie sich Flüchtlinge einreihen, gilt ein anderes Recht. Für Asylsuchende, bei welchen das Asylverfahren noch nicht in Gang gesetzt wurde, sollten dieselben Bedingungen gelten wie für Asylbewerber. Allerdings wird dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Rechte für Asylbewerber sind hingegen genauer ausformuliert: Drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde.

Während der Erstaufnahme und für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gibt es allerdings kein Arbeitsrecht. Für Asylbewerber, die ihren Antrag bereits abgegeben haben und nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommen, gilt die Drei-Monats-Regelung.

Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.
Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.

Während der ersten Monate gilt lediglich eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, nach 15 Monaten entfällt die Beschränkung jedoch in der Regel und die Rechte der Flüchtlinge werden ausgeweitet. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Flüchtlinge, welche das Asylverfahren abgeschlossen haben und unter subsidiärem Schutz stehen oder als asylberechtigt anerkannt sind, dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Viele Flüchtlinge und Arbeitgeber wissen es nicht: Eine Arbeitserlaubnis ist bei einer Duldung ebenfalls möglich. Hier sind die Bestimmungen jedoch deutlich differenzierter zu betrachten.

Duldung und Arbeitserlaubnis: Die Rechte der Flüchtlinge während der Duldung

Eine Duldung besteht dann, wenn ein Flüchtling einerseits keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dennoch aber nicht ausgewiesen werden kann. Im Rechtsjargon „Vorläufige Aussetzung der Abschiebung“ (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) genannt, ist die Duldung in Sachen Arbeitserlaubnis ein schwieriger Status.

Alle sechs Monate muss die Duldung erneut bestätigt und verlängert werden. Allein aus diesem Umstand ergibt sich eine massive Schwierigkeit für Flüchtlinge, eine Arbeit zu finden. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt, dass folgende Geduldete nicht in Deutschland arbeiten dürfen:

(6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn

  1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
  2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
  3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Treffen obige Punkte nicht zu, dürfen geduldete Personen nach drei Monaten Aufenthalt hierzulande arbeiten. Wie auch bei Asylbewerbern besteht für die ersten fünfzehn Monate ein stark beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Erst nach vier Jahren in Deutschland dürfen sich geduldete Menschen völlig frei auf dem Markt bewegen. Allerdings dürfen sie nur dann als Selbständige arbeiten, wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit den Paragraphen 60c und 60d AufenthG die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erlangen. Erstere gilt, wenn Geduldete ein qualifizierte Ausbildung in Deutschland absolviert und die Voraussetzungen aus § 60c AufenthG erfüllt sind. Die Beschäftigungsduldung können Personen beantragen, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind, seit 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten festangestellt sind. Sie wird üblicherweise für 30 Monate erteilt.

Arbeit für Ausländer: Beschränkter Zugang, Arbeitsverbot oder uneingeschränktes Recht?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht drei verschiedene Rechtszustände für Flüchtlinge vor:

  • Einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Eine beschränkte Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Ein Arbeitsverbot
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.

Die jeweilige Option wird in den Aufenthaltspapieren der Flüchtlinge eingetragen. Dürfen sie uneingeschränkt arbeiten, stehen ihnen sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch eine selbständige Tätigkeit offen. Meist geht dieser Rechtsstatus mit einem Anrecht auf Ausbildungsförderung/Bafög und einem Anspruch auf einen Integrationskurs einher.

Haben Asylbewerber ein beschränktes Arbeitsrecht, müssen sie eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde einholen. Diese Genehmigung kann frühestens drei Monate nach der Antragsstellung eingeholt werden. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit jedes potenzielle Arbeitsangebot. Erst, wenn die Agentur zustimmt, dürfen Flüchtlinge die Arbeit aufnehmen. Die Behörden entscheiden zudem im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Wurde ein Arbeitsverbot für einen Asylbewerber ausgesprochen, bleibt ihm der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen. Ein solches Verbot gilt beispielsweise stets für den Zeitraum der Erstaufnahme. Auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürfen in der Regel nicht arbeiten.

Praktika müssen nicht von der Agentur geprüft werden

Recht auf Arbeit? Die Suche ist in Deutschland für Flüchtlinge schwer

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt meist verschlossen. Aufgrund der vielfachen Gesetzesänderungen wissen sowohl Behördenmitarbeiter als auch Arbeitgeber oftmals nicht genau, welche Bestimmungen genau gelten.

Im Zweifel entscheiden sich viele dagegen, einem Asylbewerber Arbeit zu geben. Das deutsche Recht sieht folgende Regelungen vor:

  • Nach 15 Monaten dürfen Flüchtlinge grundsätzlich arbeiten – dann entfällt die Vorrangprüfung
  • Für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, welche in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, greift ein Arbeitsverbot

Schritt für Schritt: Der Weg zu einer Arbeit für Asylbewerber

Kommen wir zu dem konkreten Ablauf im Falle eines Asylbewerbers. Dieser besitzt noch keinen endgültigen Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Somit hat er auch noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern lediglich eine Aufenthaltsgestattung.

Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.
Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.

Der erste Schritt ist die Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer – diese ist bei der Ausländerbehörde einzuholen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird im Einzelfall geprüft. Eine Ablehnung erfolgt sicher, wenn der Betroffene in einer Erstaufnahme-Einrichtung wohnt, aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert. Erhalten Flüchtlinge die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, können sie sich nach einer geeigneten Stelle umsehen. An dieser Stelle ist die Sprachbarriere oft ein großes Hindernis, um Arbeit für Flüchtlinge zu finden.

Eine eventuelle Arbeitsstelle muss anschließend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese prüft die Unterlagen und erlaubt oder verweigert die Arbeitsaufnahme für das spezifische Angebot.

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, führen die bürokratischen Zwischenschritte oft dazu, dass sich potentielle Arbeitgeber nicht um Geflüchtete als Angestellte bemühen. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit jedoch. Der Prozess wird dadurch verkürzt und vereinfacht.

Erlangen Asylbewerber Rechte durch ihre berufliche Tätigkeit? Asylrechte in Deutschland

Gehen Flüchtlinge einer Tätigkeit nach, kann dies einen Einfluss auf das Bleiberecht in Deutschland ausüben. Dies gilt allerdings nur für ganz bestimmte Konstellationen. Für Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren im Gange ist, achten die Behörden nicht auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit – auch wenn diese als Integrationsleistung verstanden werden kann. Das Asylverfahren prüft lediglich, ob ein Anspruch auf asylrechtlichen Schutz besteht.

Anders liegt die Bewertung jedoch bei Personen, welche in Deutschland geduldet sind. Hier berücksichtigen die Behörden den Integrationswillen des Betroffenen – eine regelmäßige Arbeitsstelle kann hier ausschlaggebend sein. Dies betrifft sowohl die Verlängerung der Duldung um weitere sechs Monate als auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Fazit: Die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt

Es wird deutlich, dass deutsche Gesetze einen grundsätzlichen Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglichen. Allerdings greift dieses Recht erst drei Monate nach der Antragsstellung. In der ersten Zeit gelten für Flüchtlinge besondere Beschränkungen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde müssen zustimmen, bevor Asylbewerber arbeiten dürfen. Nach der Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen die Begrenzungen jedoch vollständig.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (106 Bewertungen, Durchschnitt: 3,86 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

166 Gedanken zu „Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

  1. Qasan

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde sehr freuen ,wenn sie mir sagen,wie ein asyl Bewerber sich in einem sprachschule melden und wer ubernehmt den beitrag, weil ich als asyl Bewerber seit 4 Jahren Geld von Sozial bekommen not vom Jobcenter.
    gebt es ein moglich keit ,dass die Agentur für Arbeit die Kosten den deutschkurs ubernehmen,damit ich deutsch lernen,um zu arbeiten.

    Mit freundlichen Größen

  2. Yayo

    Hallo, Damen und Herren ich habe kurz eine Frage. Ein Asylbewerber der seit 4 Jahr in Deutschland lebt und noch keinen Arbeitserlaubnis hat. Ab wie viel Jahren dürfen er es bekommen

  3. Yaser

    Hallo,

    berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) zur selbstständigen Gewerbeausübung?

    ich freue mich über eine Ihre Antwort.
    Vielen Dank im Voraus!

  4. Sirodzh

    Hallo bin seit 3,5 Jahren in Deutschland, ich arbeite und habe unbefristeten Vertrag, ich habe 2 mal negative Bescheid von meinem Asylantrag bekommen, dann habe ich Antrag auf Zulassung den Berufung gestellt, habe aber noch keinen Antwort bekommen von Zulassung der Berufung! Ich wollte wissen ob ich durch meiner Arbeit einen Aufenthalt bekommen kann?
    Danke schön!! :)

  5. Jonny

    Darf ein asylbewerber mit einem brutto lohn 2200 euro trotz in asylunterkünften wohnen

  6. Sevket

    Hallo ich bin sevket,
    Bin seit einem Jahr in Deutschland (Asylbewerber) habe in der Zwischenzeit geheiratet meine frau hat deutsche Angehörigkeit kann ich dadurch auf einen normalen Aufenhaltstitel beantragen ?

  7. Anil

    Sehr geehrte damen und herren,

    ich hätte eine Frage ?

    Ich komme aus Afghanistan und da ich seit 3 jahren in Baden-Württemberg lebe.
    aber mein Fall zum zweiten Mal abgelehnt wurde .
    aber zum Glück habe ich einen Ausbildungsvertrag bei einer Firma,die sich in Hessen (Frankfurt am Main)befindet.
    ich habe schon einen Umverteilungantrag bei zuständigen Ausländerbehörde gestellt .
    aber bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten .
    Könnte ich eigentlich in ein anderes Bundesland ziehen oder nicht?
    oder gibt es entweder eine lösung oder Schritt ,die ich machen muss ?

    über eine baldige rückmeldung,würde ich mich sehr freuen

    1. anwalt.org

      Hallo Anil,

      dies können wir pauschal nicht beantworten, da die für Sie zuständige Behörde einem Umzug in der Regel zustimmen muss. Inwieweit Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können wir nicht einschätzen. Sie sollten das direkt mit der Behörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Ozan

    Hallo Zeit einenhelb jahre arbeite ich voll Zeit be komme ich Aufenthaltserlaubnis 

    1. anwalt.org

      Hallo Ozan,

      das können wir nicht beurteilen, die Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde. Am besten wenden Sie sich an diese und klären das dort.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Muamera

        Sehr geehrte Damen und Herren
        Ich habe eine Frage
        Kann eine Person, die in Frankreich in Asyl registriert ist, eine freiwillige Rückkehr beantragen und auf Deutsch beantragen?

  9. Reinhard P.

    Wie ist die Arbeitserlaubnis geregelt bei Asylantragstellern, die vorher eine Aufenthaltserlaubnis hatten? Beispiel: Student, drei Jahre hier (AE nach § 16) beantragt Asyl. Er muss nicht in der Zentralen Aufnahme wohnen. Darf er von Anfang an arbeiten? Gibt es eine Zeit, in der eine Vorrangprüfung möglich ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Reinhard P.,

      dies sollten Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Besteht die Aufenthaltserlaubnis weiterhin, kann üblicherweise eine Arbeit aufgenommen werden. Hat sich der Status geändert, sollte das mit dem Sachbearbeiter besprochen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Jamshed

    hallo,
    ich komme aus afghanistan seit 2011 September wohne ich in Deutschland, ich bin hier durch meinen studium , mit studnet visum hab ich meinen Master hier gemacht. danach in 2015 hab asyl beantrgat . arbeite ich auch seit 2014 in vollzeit und ich habe Aufenthaltsgestattung kann ich mein status ändern also von Aufenthaltsgestattung zum Aufenthaltstitel?

    lg Jamo

    1. anwalt.org

      Hallo Jamshed,

      diese Entscheidung obliegt der zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich am besten dort, ob Sie die Möglichkeit haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Narinder s.

    Hallo Sir im from India im here in Germany Form 10 years have duldung and and im Working from 13 month on full papers i Want to know that can i work Anywhere Ausländerbehörde have written that i work only in One firm. And can i have Aufenthalt and i have my own Wohnung too. thanks s.

    1. anwalt.org

      Hello Narinder s.,

      if the Ausländerbehörde has decreed that your permission to work ist bound to the one company, you’ll have to follow that order. If xyou want tow ork elsewhere you need to get the permission from the authorities. If there are no regulations concerning your place or residence, than you can rent a place on your own. Check with the authrities if you are allowed to live on your own.

      Your team at anwalt.org

  12. Dorian

    Hallo Damen und Herren
    Ich bin Dorian aus Albanien, habe am 21.01.2015 Asyl gesucht, meine Mutter war sehr krank und hatte am 18.5.2015 eine Operation in Deutschland. Das Interview habe ich am 17.4.2017 gegeben, dann bekam ich eine negative Antwort von Bamf, ich meldete mich freiwillig, aber ich habe eine Arbeitspraxis gemacht und ich habe einen Arbeitsvertrag. Ich habe bei der Botschaft einen Visumantrag eingereicht und wurde abgelehnt. Bitte für eine Antwort … Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Dorian,

      wir können nicht beurteilen, warum eine Ablehnung erteilt wurde. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen Behörde bzw. die Botschaft.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Singh

    Hallo mein Bekannter kommt aus Indien sein Asylantrag wurde abgelehnt normal müsste er ausreisen aber er besitzt keine Papiere.
    Er hat gearbeitet und Sozialabgaben bezahlt jetzt wird ihm keine weitere Arbeitserlaubnis ausgestellt er hat eine Duldung! Er ist seit Dezember 2015 in Deutschland .Arbeitgeber würde ihn gerne weiter beschäftigen trotz Duldung. Danke für ihre Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Singh,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Asylrecht. Wir können nicht beurteilen, wie die Behörde entscheidet und auf welcher Grundlage dies beruht, daher können wir keine Einschätzung abgeben. Zudem bieten wir keine rechtliche Beratung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Fatema

    Mein verlobter besitzt die aufenthaltsgestattung und lebt in Gifhorn. Er hat ein jobangebot bekommen jedoch in berlin. Wird ihm die ausländerbehörde erlauben die stadt zu wechseln aufgrund der arbeit troz dessen er nur eine aufenthaltsgestattung hat .

    1. anwalt.org

      Hallo Fatema,

      wir können nicht beurteilen, wie die Behörde entscheiden wird. Sie haben die Möglichkeit, dies zu beantragen, die Entscheidung obliegt dann der zuständigen Ausländerbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. L.S

    Hallo,
    Ein Bekannter mit einem Asylantenstatus in Griechenland, meinte eine Anwältin hätte ihm erklärt er könne sich in Deutschland auf eine Arbeitsstelle bewerben und müsste dazu keinen Asylantrag in Deutschland stellen? Ist dies möglich, erscheint mir nämlich recht komisch. Wo kann ich nähere Quellen dazu finden?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo L.S,

      üblicherweise dürfen Asylbewerber das Land, in dem sie den Antrag gestellt haben, bis zum Abschluss das Verfahrens nicht verlassen. Auch nach der Anerkennung als Flüchtling, sind die Regelungen des jeweiligen Zufluchtslandes zu befolgen. Zudem ist es dann auch üblicherweise kaum möglich eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel in einem anderen Land zu erhalten. Wenden Sie sich am besten an die Ausländerbehörde, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. J. Gil

    Hallo, ich besitze seit 3 Monaten schon eine Aufenthaltsgestattung. Ich lebe aber noch in einer Aufnahmeeinrichtung. Ein Jobangebot habe ich auch. Nun wurde mein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis abgelehnt, weil ich bis zu 6 Wochen, höchstens 6 Monate in der Aufnahmeeinrichtung bleiben muss.

    Bekomme ich also keine Arbeitserlaubnis?

    Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo J. Gil,

      die Entscheidung über eine Arbeitserlaubnis obliegt der jeweils zuständigen Behörde. Wir können nicht beurteilen, welche Gründe für eine Ablehnung vorliegen, allerdings kann die Aufenthaltsdauer in einer Aufnahmeeinrichtung durchaus eine Rolle spielen. Sie können sich an eine Flüchtlingsberatungsstelle wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Choukri

    Ich habe ein duldung zeit 6 Monat und bin hier zeit zwei Jahren, ich habe ein Ausbildungstelle gefunden und auslanderberhorder hatte mir gesagt du musst deine original Papier ab geben und meine Firma auch hatte das zu mir gesagt dann habe ich meine Papier ab geben dann sie haben mir Auslanderberhorder gesagt du musst nach deine Heimat zurück.
    Ich habe ein Anwalt aber er ist jetzt Grade krank was soll ich mache?
    Und auch meine Firma jetzt sie nicht mir wollen weil auslanderberhorder hatte alles gesagt Über mich und meine duldung. Was soll ich mache bitte?

    1. anwalt.org

      Hallo Choukri,

      wir können leider keine rechtliche Beratung anbieten. Sie können sich eventuell an eine Flüchtlingshilfsstelle wenden und sich auch eine Vertretung für Ihren Abwalt suchen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Hassan A. F.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich betreue einen Albaner, er hat Duldung/ Abschiebung. Wohnt in Unterkunft für Asylanten.
    er arbeitet seit 6 Monaten Vollzeit als IT Fachkraft bei IT Unternehmer und hat Unbefristeter Arbeitsvertrag. (Sprach Niveaus A2. Integration Kurs: geschafft)
    Darf er einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen? welsche Perspektive hat er einen Aufenthalts zu bekommen?
    Nach wie viel Arbeitsmonaten kann den Status ändern?
    Vielen Dank im Voraus
    Hassan.A

    1. anwalt.org

      Hallo Hassan,

      gemäß § 18a des Aufenthaltsgesetzes kann Ihr Schützling erst nach drei Jahren Berufstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Atta U. R.

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    mit diesem Schreiben möchte ich über meine Umzugsgenehmigung fragen.
    Ich habe am 21.07.2014 Asyl beantragt, der leider noch nicht anerkennt ist. Zurzeit wohne ich mit meine Frau und ein Kind in Norden. In … (von der Redaktion geändert) habe ich arbeit gefunden.
    Ich möchte nur fragen,von wo kann ich die Umzugsgenehmigung bekommen , dass ich nach … (von der Redaktion geändert) umziehen kann.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie bald antworten könnten.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Atta U. R.

    1. anwalt.org

      Hallo Atta U. R.,

      in diesem Fall sollten Sie sich direkt an die zuständige Ausländerbehörde wenden und erfragen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Eveline

    Während der ersten Monate gilt lediglich eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, nach 15 Monaten entfällt die Beschränkung jedoch in der Regel und die Rechte der Flüchtlinge werden ausgeweitet. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

    Kann ich hierzu bitte eine QUELLE haben?
    Gerne auch aus dem Gesetzestext.

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Eveline,

      Sie finden die gesetzlichen Regelungen in der Verordnung über die Beschäftigung für Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung) und dem Aufenthaltsgesetz (§ 18, §§ 37 ff.).

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert