Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

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Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

FAQ: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten?

Je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Flüchtlinge haben, gelten im Asylrecht verschiedene Regelungen. Während der ersten drei Monate oder wenn Personen aus sicheren Drittstaaten kommen, besteht ein Arbeitsverbot.

Wann kann eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Üblicherweise dürfen Asylbewerber, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen. Nach 15 Monaten ist üblicherweise eine volle Erlaubnis möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist bei einer Duldung zu beachten?

Besitzer Personen nur eine Aufenthaltsduldung, ist eine Arbeitserlaubnis unter Umständen nicht möglich. Allerdings kann eine Ausbildungs- oder eventuell auch eine Beschäftigungsduldung beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Arbeitserlaubnis: Was gilt für Asylbewerber?

Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Flucht vor Krieg, Hunger oder Verfolgung riskieren viele Menschen täglich ihr Leben. Die Fluchtrouten sind oft nicht weniger gefährlich, als die Situation im Heimatland. Doch die Aussicht auf Schutz und einem sicheren Weiterleben treibt die meisten Flüchtlinge an.

Im sicheren Deutschland angekommen folgt meist die Ernüchterung: Bevor Flüchtlinge arbeiten dürfen, müssen sie einen Asylantrag stellen und abwarten, welche Entscheidung die Behörden treffen. Auch Arbeitgeber sind oft unsicher, ab wann Flüchtlinge Arbeit aufnehmen dürfen und verweigern im Zweifel eine passende Stelle. Unter welchen Umständen bekommen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis? Welche Rechte und Pflichten müssen Asylbewerber hierzu erfüllen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber.

Grundsätzlich stehen Asylbewerbern mehr Möglichkeiten offen, als viele gemeinhin annehmen. Unkenntnis über die Rechte von Flüchtlingen erschwert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zusätzlich.

Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

Unter dem Begriff „Flüchtlinge“ fassen Medien und Politik viele verschiedene Status zusammen, welche im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Die Frage, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, hängt nämlich von der genauen Situation des Betroffenen ab.

Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge: Geduldet, Bewerber oder anerkannter Satus?

In Deutschland sind folgende Status für Asylsuchende denkbar:

  • Neu angekommene Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben
  • Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet wurde
  • Personen mit einem anerkannten Flüchtlings- oder Asylstatus oder unter subsidiären Schutz
  • Geduldete Ausländer

Je nachdem, in welcher Kategorie sich Flüchtlinge einreihen, gilt ein anderes Recht. Für Asylsuchende, bei welchen das Asylverfahren noch nicht in Gang gesetzt wurde, sollten dieselben Bedingungen gelten wie für Asylbewerber. Allerdings wird dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Rechte für Asylbewerber sind hingegen genauer ausformuliert: Drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde.

Während der Erstaufnahme und für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gibt es allerdings kein Arbeitsrecht. Für Asylbewerber, die ihren Antrag bereits abgegeben haben und nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommen, gilt die Drei-Monats-Regelung.

Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.
Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.

Während der ersten Monate gilt lediglich eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, nach 15 Monaten entfällt die Beschränkung jedoch in der Regel und die Rechte der Flüchtlinge werden ausgeweitet. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Flüchtlinge, welche das Asylverfahren abgeschlossen haben und unter subsidiärem Schutz stehen oder als asylberechtigt anerkannt sind, dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Viele Flüchtlinge und Arbeitgeber wissen es nicht: Eine Arbeitserlaubnis ist bei einer Duldung ebenfalls möglich. Hier sind die Bestimmungen jedoch deutlich differenzierter zu betrachten.

Duldung und Arbeitserlaubnis: Die Rechte der Flüchtlinge während der Duldung

Eine Duldung besteht dann, wenn ein Flüchtling einerseits keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dennoch aber nicht ausgewiesen werden kann. Im Rechtsjargon „Vorläufige Aussetzung der Abschiebung“ (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) genannt, ist die Duldung in Sachen Arbeitserlaubnis ein schwieriger Status.

Alle sechs Monate muss die Duldung erneut bestätigt und verlängert werden. Allein aus diesem Umstand ergibt sich eine massive Schwierigkeit für Flüchtlinge, eine Arbeit zu finden. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt, dass folgende Geduldete nicht in Deutschland arbeiten dürfen:

(6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn

  1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
  2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
  3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Treffen obige Punkte nicht zu, dürfen geduldete Personen nach drei Monaten Aufenthalt hierzulande arbeiten. Wie auch bei Asylbewerbern besteht für die ersten fünfzehn Monate ein stark beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Erst nach vier Jahren in Deutschland dürfen sich geduldete Menschen völlig frei auf dem Markt bewegen. Allerdings dürfen sie nur dann als Selbständige arbeiten, wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit den Paragraphen 60c und 60d AufenthG die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erlangen. Erstere gilt, wenn Geduldete ein qualifizierte Ausbildung in Deutschland absolviert und die Voraussetzungen aus § 60c AufenthG erfüllt sind. Die Beschäftigungsduldung können Personen beantragen, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind, seit 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten festangestellt sind. Sie wird üblicherweise für 30 Monate erteilt.

Arbeit für Ausländer: Beschränkter Zugang, Arbeitsverbot oder uneingeschränktes Recht?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht drei verschiedene Rechtszustände für Flüchtlinge vor:

  • Einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Eine beschränkte Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Ein Arbeitsverbot
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.

Die jeweilige Option wird in den Aufenthaltspapieren der Flüchtlinge eingetragen. Dürfen sie uneingeschränkt arbeiten, stehen ihnen sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch eine selbständige Tätigkeit offen. Meist geht dieser Rechtsstatus mit einem Anrecht auf Ausbildungsförderung/Bafög und einem Anspruch auf einen Integrationskurs einher.

Haben Asylbewerber ein beschränktes Arbeitsrecht, müssen sie eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde einholen. Diese Genehmigung kann frühestens drei Monate nach der Antragsstellung eingeholt werden. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit jedes potenzielle Arbeitsangebot. Erst, wenn die Agentur zustimmt, dürfen Flüchtlinge die Arbeit aufnehmen. Die Behörden entscheiden zudem im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Wurde ein Arbeitsverbot für einen Asylbewerber ausgesprochen, bleibt ihm der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen. Ein solches Verbot gilt beispielsweise stets für den Zeitraum der Erstaufnahme. Auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürfen in der Regel nicht arbeiten.

Praktika müssen nicht von der Agentur geprüft werden

Recht auf Arbeit? Die Suche ist in Deutschland für Flüchtlinge schwer

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt meist verschlossen. Aufgrund der vielfachen Gesetzesänderungen wissen sowohl Behördenmitarbeiter als auch Arbeitgeber oftmals nicht genau, welche Bestimmungen genau gelten.

Im Zweifel entscheiden sich viele dagegen, einem Asylbewerber Arbeit zu geben. Das deutsche Recht sieht folgende Regelungen vor:

  • Nach 15 Monaten dürfen Flüchtlinge grundsätzlich arbeiten – dann entfällt die Vorrangprüfung
  • Für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, welche in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, greift ein Arbeitsverbot

Schritt für Schritt: Der Weg zu einer Arbeit für Asylbewerber

Kommen wir zu dem konkreten Ablauf im Falle eines Asylbewerbers. Dieser besitzt noch keinen endgültigen Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Somit hat er auch noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern lediglich eine Aufenthaltsgestattung.

Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.
Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.

Der erste Schritt ist die Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer – diese ist bei der Ausländerbehörde einzuholen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird im Einzelfall geprüft. Eine Ablehnung erfolgt sicher, wenn der Betroffene in einer Erstaufnahme-Einrichtung wohnt, aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert. Erhalten Flüchtlinge die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, können sie sich nach einer geeigneten Stelle umsehen. An dieser Stelle ist die Sprachbarriere oft ein großes Hindernis, um Arbeit für Flüchtlinge zu finden.

Eine eventuelle Arbeitsstelle muss anschließend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese prüft die Unterlagen und erlaubt oder verweigert die Arbeitsaufnahme für das spezifische Angebot.

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, führen die bürokratischen Zwischenschritte oft dazu, dass sich potentielle Arbeitgeber nicht um Geflüchtete als Angestellte bemühen. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit jedoch. Der Prozess wird dadurch verkürzt und vereinfacht.

Erlangen Asylbewerber Rechte durch ihre berufliche Tätigkeit? Asylrechte in Deutschland

Gehen Flüchtlinge einer Tätigkeit nach, kann dies einen Einfluss auf das Bleiberecht in Deutschland ausüben. Dies gilt allerdings nur für ganz bestimmte Konstellationen. Für Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren im Gange ist, achten die Behörden nicht auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit – auch wenn diese als Integrationsleistung verstanden werden kann. Das Asylverfahren prüft lediglich, ob ein Anspruch auf asylrechtlichen Schutz besteht.

Anders liegt die Bewertung jedoch bei Personen, welche in Deutschland geduldet sind. Hier berücksichtigen die Behörden den Integrationswillen des Betroffenen – eine regelmäßige Arbeitsstelle kann hier ausschlaggebend sein. Dies betrifft sowohl die Verlängerung der Duldung um weitere sechs Monate als auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Fazit: Die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt

Es wird deutlich, dass deutsche Gesetze einen grundsätzlichen Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglichen. Allerdings greift dieses Recht erst drei Monate nach der Antragsstellung. In der ersten Zeit gelten für Flüchtlinge besondere Beschränkungen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde müssen zustimmen, bevor Asylbewerber arbeiten dürfen. Nach der Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen die Begrenzungen jedoch vollständig.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

166 Gedanken zu „Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

  1. Gerhard

    Ich betreue einen Nigerianer, der abgelehnt wurde und ausreisen sollte. Er hat im September 2016 eine Arbeitserlaubnis bekommen und arbeitet auch seitdem. Diese soll ihm nun entzogen werden, wenn er seiner Mitwirkungspflicht – Beschaffung eines Passes – nicht nach kommt. Er hat alle Papiere auf der Flucht verloren…
    Kann ihm die Arbeitserlaubnis entzogen werden? Es ist doch unsinnig, weil er dann wieder mehr Leistung beziehen kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Gerhard,

      Ihr Schützling kann bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen, wenn er seinen Pass verloren hat und ihm nicht zugemutet werden kann, bei der Botschaft eine Neuausstellung zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Kavi

    Hallo..

    Ich habe mein Asylantrag in Februar 2016 angestell.. Ich wohnr in Kiel.. Wenn ich in eines anderen Stadtz. B. Frankfurt Arbeit bekomme.. Dürf ich da umziehen.. Dürf ich dann vollzeit arbeiten?.. Was ist der Regel.. Ich bin schon mehr als 15 Monaten in Kiel.. Hane kein annerkenung.. Und mein wohmgesetz ist Kiel… Danke… Kavy

    1. anwalt.org

      Hallo Kavi,

      ohne Anerkennung als Flüchtling sind Sie an eine Wohnsitzauflage gebunden.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Erika F.

    Guten Tag,
    ich erkundige mich hier für einen Bekannten.
    Er hat ein Asylverfahren durchlaufen und wurde abgelehnt.
    Seine Duldung läuft zum 30.06. aus.
    Er versucht nun einen Ausbildungsplatz zu erhalten , um in Deutschland bleiben zu können.
    Ein Arbeitgeber sucht Azubi, möchte aber, dass mein Bekannter vorher noch ein Praktikum macht.
    Mein Bekannter hat sich daher beim Jobcenter gemeldet um das Praktikum zu beantragen.
    Er bekommt noch Hartz IV Leistungen vom Jobcenter.
    Dort wurde ihm das Praktikum verweigert und darauf verwiesen, dass seine Duldung endet.
    Er spricht außerdem kein Deutsch.

    Kann das Jobcenter ihm das Praktikum verweigern?

    Welche Möglichkeiten hat er die Ausbildungsstelle zu erhalten um dann in Deutschland bleiben zu können?

    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Erika,

      Ihrer Schilderung nach handelt es sich um ein Praktikum zur Orientierung hinsichtlich einer Berufsausbildung, einem Praktikum im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen oder (sofern das Praktikum mehr als sechs Monate betragen soll) um eine Einstiegsqzalifizierung. In allen drei Fällen ist eine Bewilligung seitens des Jobcenters nicht notwendig. Allerdings benötigen Sie eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde, welche Sie dem Jobcenter vorlegen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Memed

    Hallo ich. Komme aus Bosnien bin ein Flüchtling ich wohne in Deutschland 15 Monate und danach bin ich abgeschoben von Flughafen habe mich zurückgelassen und ich hatte eine Ausweisersatz haben die mir gegeben wo dann später Duldung und dann nachher habe ich einen Job gefunden ich habe Praktikum gemacht 2 Woche die Firma hat gesagt okay kannst bei uns arbeiten dass wir machen Vertrag mit Ihnen 6 Monate und wir haben 2017 ein neues Baby bekommen in Deutschland Wir wohnen seit drei Jahre jetzt in Deutschland gibt es welche Chance für uns dass wir bleiben in Deutschland

    1. anwalt.org

      Hallo Memed,

      nach 18 Monaten Duldungsstatus stet Ihnen ein Aufenthaltsrecht zu. Nach acht Jahren in Deutschland können Sie eine Einbürgerung beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. f. n.

    Hallo,

    Ich bin asylbewerber aus Afghanistan. Mein aslyantrag ist abgelehnt und ich habe die Klage gemacht.

    Meine frage ist, wenn ich eine vollziet arbiet bekomme, kann ich ein residence bekommen außer mein aslyverfahrung? Wegend mein arbiet. Auch wenn der arbeit fachlich ist..

    zum biespel ich bin biologe und habe schon master studium absolviert. und bekomme eine stelle in diesem beriech.. kann ich dann ein job visa bekommen ohne uber die ergebnisse von asyl zu nehmen..

    vielen dank..

    f. n.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      ein Arbeitsvisum ist in Ihrem Fall nur nach einer Ausreise möglich, da dieses grundsätzlich vor Ihrer Einreise beantragen müssen. Da Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, ist eine Duldung in Ihrem Fall ebenfalls möglich. In diese Fall wirkt sich eine Arbeitsstelle positiv auf die Verlängerungsaussichten des Status aus.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. J. Sauren

    Guten Tag,
    ich betreue als“Pate“ eine Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan. Das Asylverfahren ist schon seit einiger Zeit eingeleitet. Der Vater der Familie (noch mit Status Duldung) möchte einen 450 € Job annehmen. Zustimmung des Arbeitgebers liegt vor. Die Ausländerbehörde verweigert mit dem Hinweis es müsse ein Reisepass vorgelegt werden, der auf Grund der Fluchtumstände nicht vorhanden ist.
    Ist diese Verweigerung rechtens??

    1. anwalt.org

      Hallo J. Sauren,

      wir können nicht beurteilen, warum die Behörde dies so entschieden hat. Da es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollten Sie sich direkt an die Behörde wenden, eine Flüchtlingshilfsstelle oder einen Anwalt für Asylrecht kontaktieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Denis

    Guten Tag. Ich möchte einen Freund helfen. Er ist aus der Ukraine. Er ist Journalist und Leiter der Jugend-Party. Er bittet um Asyl in Deutschland. Es gibt viele Beweise für seine Verfolgung in der Ukraine. Sie können helfen? Sie haben die Ergebnisse der ukrainischen Flüchtlinge? wenn ja. schreiben Sie uns

    1. anwalt.org

      Hallo Denis,

      in diesem Fall muss ein Asylantrag gestellt werden. Wir können nicht beurteilen, inwieweit diesem stattgegeben wird. Erfragen Sie bei einer Flüchtlingshilfestelle, der deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde wie die notwendigen Schritte hier aussehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Eddy

    Guten Tag,
    Ich bin ein Asylbewerber seit 2013 in Deutschland. Seit 2014 arbeite ich in ein Einrichtung für Menschen mit psychische Beeinträchtigung. Seit Sep 2015 bin ich als Ausbildungsschüler zur Altenpflege absolviert und habe bereits der Altenpflegehelfer Ausbildung abgeschlossen. Ich bin jetzt in die zweite Schuljahr und habe schon ein unbefristet Arbeitsvertrag.
    Für zwei Woche wurde mein Asyl abgelehnt und habe darüber durch ein Rechtsanwalt gegen das Bescheid geklagt.
    Mein Frage : Geht es immer noch die 3 plus 2 Ausbildungsregelung (Ausbildungsduldung) immer noch im Verlauf und gibt es besonderes Voraussetzungen zu berücksichtigen?
    Muss ich etwas extra tun oder erst warten bis ich ein Information von die Ausländerbehörde bekommen.

    Vielen Dank
    Eddy

    1. anwalt.org

      Hallo Eddy,

      die „3 plus 2 Regelung“ gilt in der Regel für Asylbewerber, die eine Duldung erhalten haben. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass die einzelne Bundesländer diese Regelung anders auslegen. Sie sollten dies mit Ihrem Anwalt besprechen und klären, ob Sie weitere Schritte unternehmen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Franz G.

    Guten Tag,

    wir beschäftigen auch Asylbewerber. Bei einem steht nun eine Ausweisung bevor. Was passiert mit dem arbeitsverhältnis? Muss es von einer der Parteien gekündigt werden? Oder ist es tatsächlichso, dass es keiner Kündigung bedarf, weil das AV Kraft Gesetz, mit der Ausweisung automatisch offizell ein Ende findet!?

    Danke und Grüße,
    Franz

    1. anwalt.org

      Hallo Franz G.,

      in der Regel stellt eine Abschiebung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB. Sie sollten, diese schriftlich aussprechen, um einen Nachweis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu haben.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Marko

        I am here in germany 2 years i have duldung i Speak germany language i have 2 times give Antrag für arbeiterlaubnis but caine Antwort fon arbaitsamt i have my son my woman she has finktionbesaidigung my son have 6 monts old and know i wont to work but Land don t give my sanse for work ing what i can do?????
        DANKE
        I don t have problems i dont make any problem but I only wont to work i muSt i have famili here in deuchland can you Please Antwort my Danke marko u.

        1. anwalt.org

          Hello Marko,

          if you want to legally be able to work you need a permission from the „Ausländerbehörde“ as well as one from the local jobcenter. It lies within the right of the authority to deny that permission.

          Your Team of anwalt.org

  10. Julian

    Hallo
    Ausbildungsduldung gilt nur den der eine Ausbildung macht?was passiert mit Frauen und Kind?Die müssen abgeschoben werden oder bleiben hier.Ich bedanke mich im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Julian,

      in der Regel gilt die Duldung nr für die Ausbildung für die sie genehmigt wurde. Den Aufenthaltsstatus von Familienmitglieder müssen Sie mit der zuständigen Behörde abklären und erfragen, ob in diesem Fall ebenfalls eine Duldung möglich ist. Unterstützung können Sie bei eine Anwalt oder einer Flüchtlingshilfestelle finden.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Hofmann

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org,

    Mein Verlobter kommt aus Indien sein Asylantrag wurde abgelehnt .Er hatte nur eine Aufenthaltsgestattung die jetzt ungültig ist .
    Er hat eine Arbeitserlaubnis da er in einem Restaurant arbeitet als Küchenhilfe was können
    wir jetzt tun er ist seit gut 15 Monate in Deutschland .Seit Arbeitsvertrag läuft bis September 2017 !
    Er besitzt keinen Pass soll sich aber ende des Monats bei der Ausländerbehörde melden mit einem Passfoto wir fragen uns warum .

    Möchten gerne wissen was uns jetzt erwartet .
    Vielen Dank für die Rückmeldung

    1. anwalt.org

      Hallo Hofmann,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Renate

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org,

    darf ein Flüchtling eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation ausüben?

    Ist dies insbesondere auch bei einem Flüchtling ohne Arbeitserlaubnis möglich?

    Freundliche Grüße und besten Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Renate,

      in der Regel steht einer ehrenamtlichen Tätigkeit auch für Flüchtlinge nichts entgegen. Da ein Ehrenamt kein Beschäftigungsverhältnis begründet, ist eine Arbeitserlaubnis üblicherweise nicht nötig.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Marion B.

    Hallo,
    ich betreue einen jungen Mann aus Eritrea, der bereits seit mehr als 15 Monaten in Deutschland ist, dessen Asylverfahren aber immer noch nicht abgeschlossen ist (vermutlich ist irgendwo etwas verschleppt worden).
    Wir haben jetzt eine Arbeitsstelle als Küchenhilfe gefunden, der Vertrag wurde am Samstag, den 18.02., unterzeichnet und der Arbeitsbeginn auf den 20.02 gelegt. Den Antrag auf Arbeitserlaubnis haben wir bereits am 17.02. an die Ausländerbehörde geschickt, den Arbeitsvertrag gleich am 18.02..
    Jetzt haben wir eine E-Mail von der Ausländerbehörde bekommen, dass er – falls er die Arbeit ohne Genehmigung antritt – schwarzarbeiten würde. Wir hätten ohnehin aber gewartet, bis die Genehmigung vorliegt. In einem anderen Fall sind wir früher bereits ebenso verfahren, da gab es keine Probleme.
    Wie ist also die richtige Vorgehensweise?
    Mit freundlichen Grüßen

    Marion B.

    1. anwalt.org

      Hallo Marion,

      der Arbeitsantritt sollte in der Regel nicht erfolgen, wenn noch keine offizielle Arbeitsgenehmigung erteilt wurde. Sinnvoll ist es daher, den Arbeitgeber über etwaige genehmigungsbedingte Verzögerungen zu informieren und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. A. Schubert

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich begleite einen afghanischen Asylbewerber ehrenamtlich.
    DerAsylantrag wurde gestellt am 30.10.2015.
    Aktuell besitzt er eine Aufenthaltsgestattung bis zum 10.07. 2017.

    Im Winter hatte er ein sechswöchiges Praktikum in einer Autowerkstatt absolviert.
    In diesem Beruf kann er Qualifikationen aus seinem Heimatland vorweisen.

    Der Chef dieser Werkstatt würde ihm gerne einen Vollzeitjob anbieten, jedoch nur zu einem Stundenlohn von € 10,-
    Laut Aussage der Ausländerbehörde müsste der Arbeitgeber € 15,- bezahlen als eine Voraussetzung , dass der Asylbewerber diesen Job annehmen dürfe.
    Frage 1: ist dies zulässig?

    Frage 2: In Ihrem Ratgebertext lese ich, dass Menschen, die noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, was bei ihm der Fall ist, die Arbeitserlaubnis verwehrt würde. Gibt es da auch Ausnahmen?
    Wie kann das sein, wenn jemand Hochqualifiziertes aus Mangel an Folgeunterkünften sogar nach 16 Monaten noch in einer EA leben muss.

    Über Tipps für unser weiteres Vorgehen wäre ich Ihnen sehr dankbar?

    Freundliche Grüße!
    A. Schubert

    1. anwalt.org

      Hallo A. Schubert,

      üblicherweise gilt auf für Asylbewerber der Mindestlohn. Empfehlenswert ist es bei der von Ihnen geschilderten Situation jedoch, einen Anwalt hinzuzuziehen, der den Fall prüfen kann.

      Laut § 61 Asylgesetz (AsylG) gilt Folgendes:

      (1) Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben.
      (2) Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, abweichend von § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Ein geduldeter oder rechtmäßiger Voraufenthalt wird auf die Wartezeit nach Satz 1 angerechnet. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden.

      Das Arbeitsverbot gilt für drei Monate. In den folgenden zwölf Monaten ist eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Mehren

    Wie ist es wenn Ein Flüchtling mit Aufenthaltsgestattung eine Arbeit in einer anderen Stadt findet! Wie sollte man da vorgehen ? Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Mehren,

      liegt eine Wohnsitzauflage vor, kann eine entsprechende Änderung hierzu beantragt werden. Ob diesem Antrag stattgegeben wird, obliegt dem Ermessen der entscheidenden Behörde. Berücksichtigt werden insbesondere humanitäre oder familiäre Gründe.

      Suchen Sie eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf, um sich dahingehend beraten zu lassen. Je ausführlicher ein solcher Änderungsantrag formuliert ist, desto höher stehen die Chancen auf eine Bewilligung.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Karin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Freund ist seit 13 Jahren hier in Deutschland.
    Er kommt aus Pakistan und hat eine Duldung.
    Wir sind seit 10 Jahren ein Paar.

    Mehrmals haben wir versucht bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
    Er sollte die Firmen nachweisen, die ihn einstellen würden.
    Doch noch bevor wir eine Zusage vom Ausländeramt erhielten, war die Stelle bereits besetzt.

    Auch zum Heiraten wurden uns Steine in den Weg gelegt.
    Urkunden wurden einfach im Tresor „vergessen“, bzw nicht bearbeitet.
    Bereits 3mal versuchten wir zu heiraten und hatten alle dafür vorgesehenen,
    von Dolmetschern übersetzten und beglaubigten Urkunden im Original vorgelegt.

    Beim 2. Anlauf sprach unser damaliger Rechtsanwalt sogar persönlich beim Standesamt mit den Urkunden vor und gab diese eigenhändig dort ab.

    Der Reisepass meines Freundes wurde von der Ausländerbehörde vor 6 Jahren eingezogen, wo er jetzt immer noch liegt und somit abgelaufen ist.
    Zur Beantragung eines neuen Reisepasses benötigen wir diesen alten, den die Ausländerbehörde aber nicht rausgibt, nur als Kopie.
    Das genügt aber nicht.

    Mehrere Rechtsanwälte haben wir schon konsultiert.
    Auf deren Schreiben antwortete die Ausländerbehörde einfach nicht oder forderte irgendeine andere Schikane hinzu, die er benötigen würde.

    Unsere neue Anwältin gab uns bekannt, dass 2006 und 2009 Eingliederungsvereinbarungen liefen, in denen jeder Pakistaner eine Aufenthaltserlaubnis erhielt.
    Wir wurden hierüber auch nicht unterrichtet. Nun ist die Frist verstrichen!

    Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes erhält er seit über
    1 Jahr ebenfalls nicht, ohne Aufhebungsbescheid.

    Bei Vorsprache der zuständigen Sachbearbeiterin wurde uns dann erklärt, dass diese
    entweder in Urlaub sei oder
    sich nicht auskennt oder
    verweist uns an die Kreisverwaltung,
    die uns dann an die Ausländerbehörde verweist und die wiederum an die Sachbearbeiterin in unserem Wohnort.

    Nicht einmal ein Deutschkurs oder Integrationskurs wurde ihm gewährt.

    Momentan sind wir am Kämpfen einen pakistanischen Personalausweis zu erwerben um einen Reisepass zu erlangen um endlich heiraten zu können.
    Doch ich vermute, sobald er diesen hart erkämpften und teuren Reisepass in Händen hält wird er abgeschoben.

    Sobald wir diesen Reisepass beim Standesamt abgeben wird die Standesbeamtin, die auch seine Sachbearbeiterin ist ihn dem Ausländeramt vorlegen.

    Auch auf Schreiben unserer neuen Rechtsanwältin wird nicht von der Ausländerbehörde geantwortet.

    HÄTTEN SIE EINEN RAT???

    Wir wissen wirklich nicht mehr was wir tun sollen.

    Wir bedanken uns über eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karin

    1. anwalt.org

      Hallo Karin,

      wir können Sie nur an die bereits konsultierte Rechtsanwältin verweisen. Diese kennt sämtliche Umstände Ihres Falls und kann die Sachlage daher am besten beurteilen. Eventuell können Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Marina

    Hallo
    dürfen ukrainische Flüchtlinge arbeiten? Ich bin Krankenschwester. Gibt es ein neuer Regel, dass ich nicht arbeiten kann, weil ich aus der Ukraine gekommen ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Mariana,

      grundsätzlich dürfen anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen. Ob bei Ihnen individuell eine Ausnahme besteht, können Sie bei der Behörde oder beim Jobcenter erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Marina

        Vielen Dank für Ihre Antwort! Und noch unanerkannte Flüchtlinge dürfen arbeiten?

        1. anwalt.org

          Hallo Marina,

          in der Regel dürfen nur anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen.

          Wurde bei einem Asylbewerber lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt, muss die Ausländerbehörde separat darüber entscheiden, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird.

          Ihr Team von anwalt.org

  18. Tabi

    Hallo.
    ich bin zeit 4 Jahren in Deutschland hab letzten drei Jahren regelmäßig gearbeitet aber vor eine Woche ich erhalte Duldung und landersamt hat mein Arbeit Erlaubnis auch weg genommen konnen sie mir vilecht helfen wie ich wieder ein Arbeit Erlaubnis bekommen kann oder wie lange muss ich warten danch kriege ich wieder ein Arbeit Erlaubnis Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Tabi,

      konsultieren Sie einen Anwalt oder suchen Sie eine Beratungsstelle auf, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. gebre.g

    Guten Tag,

    Ich bin ein äthiopischer Asylbewerber hier in Deutschland seit 2013 mit Aufenthalsgestatungs. Ich nehme Berufsbildung und vorbereiter orientierung teil. Vor Gestern, unser Seminar leiter sagte uns „jeder Asylsuchende aus Äthiopien darf nicht arbeiten, Ausbildung oder Praktikum machen“. selbst wenn wir alle mit einer Anforderung von Ausländerbehörde arbeiten dürfen.
    Er empfahl uns, einen Ausbildungsvertrag machen und freiwillig nach Äthiopien zu fliegen, damit wir ein Visum bei der Botschaft Deutschlands mit dem Ausbildungsvertrag beantragen sollten. Sonst werden Sie alle auf die Angelegenheit von Monaten abgeschoben und bis dahin dürfen Sie nicht arbeiten. Obgleich einige von uns nicht das Interview bei BAMF machten.

    Meine frage ist, gibt es eine neue weisung des Bundesinnenministeriums auf sicheren ländern? Im Mittlefranken Ansbach?

    mit viele Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo gebre,

      erkundigen Sie sich am besten bei der örtlichen Ausländerbehörde, ob Sie tatsächlich derartig vorgehen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Eisa

    Hallo,
    Ich
    Ich habe am Dezemmber 2016
    Das abgelehnt Bescheid bekommen.
    Ich habe schon gegen diesem Bescheid geklagt.
    Habe ich seit 12 Tagen meine Unterlagen für Arbeitserlaubnisse geschikt.
    Der Genehmigung noch nicht gekommen hat.
    Meine Ausbildungsplätze ist besonder für Flüchtlinge.
    Die Betrieb braucht mich unbedingt in diese Ausbildungsplätze.
    Es gibt diese Möglichkeit,dass begine ich den Ausbildung kann?
    Ich werde Am erst EQvertag machen.
    Ich habe diese Woche bei Arbeitamt gesprochen. Sie wollen auch mir diese Chance geben.
    Meine Chef ist bereit, dass diese vertrag unterschreiben.
    Ich brauch noch nur diese Erlaubnisse.
    Mit alle diese Grund kann ich das beginen oder nicht?
    Ich Danke ihnen sehr.

    1. anwalt.org

      Hallo Eisa,

      wenn Sie bereits gegen den Ablehnungsbescheid gerichtlich vorgegangen sind, haben Sie sicherlich einen entsprechenden Anwalt dafür engagiert. Wenden Sie sich an diesen, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie nun haben.

      Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag kann einen Ablehnungsbescheid aber in der Regel nicht automatisch aufheben.

      Ihr Team von anwalt.org

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