Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

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Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

FAQ: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten?

Je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Flüchtlinge haben, gelten im Asylrecht verschiedene Regelungen. Während der ersten drei Monate oder wenn Personen aus sicheren Drittstaaten kommen, besteht ein Arbeitsverbot.

Wann kann eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Üblicherweise dürfen Asylbewerber, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen. Nach 15 Monaten ist üblicherweise eine volle Erlaubnis möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist bei einer Duldung zu beachten?

Besitzer Personen nur eine Aufenthaltsduldung, ist eine Arbeitserlaubnis unter Umständen nicht möglich. Allerdings kann eine Ausbildungs- oder eventuell auch eine Beschäftigungsduldung beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Arbeitserlaubnis: Was gilt für Asylbewerber?

Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Flucht vor Krieg, Hunger oder Verfolgung riskieren viele Menschen täglich ihr Leben. Die Fluchtrouten sind oft nicht weniger gefährlich, als die Situation im Heimatland. Doch die Aussicht auf Schutz und einem sicheren Weiterleben treibt die meisten Flüchtlinge an.

Im sicheren Deutschland angekommen folgt meist die Ernüchterung: Bevor Flüchtlinge arbeiten dürfen, müssen sie einen Asylantrag stellen und abwarten, welche Entscheidung die Behörden treffen. Auch Arbeitgeber sind oft unsicher, ab wann Flüchtlinge Arbeit aufnehmen dürfen und verweigern im Zweifel eine passende Stelle. Unter welchen Umständen bekommen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis? Welche Rechte und Pflichten müssen Asylbewerber hierzu erfüllen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber.

Grundsätzlich stehen Asylbewerbern mehr Möglichkeiten offen, als viele gemeinhin annehmen. Unkenntnis über die Rechte von Flüchtlingen erschwert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zusätzlich.

Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

Unter dem Begriff „Flüchtlinge“ fassen Medien und Politik viele verschiedene Status zusammen, welche im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Die Frage, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, hängt nämlich von der genauen Situation des Betroffenen ab.

Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge: Geduldet, Bewerber oder anerkannter Satus?

In Deutschland sind folgende Status für Asylsuchende denkbar:

  • Neu angekommene Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben
  • Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet wurde
  • Personen mit einem anerkannten Flüchtlings- oder Asylstatus oder unter subsidiären Schutz
  • Geduldete Ausländer

Je nachdem, in welcher Kategorie sich Flüchtlinge einreihen, gilt ein anderes Recht. Für Asylsuchende, bei welchen das Asylverfahren noch nicht in Gang gesetzt wurde, sollten dieselben Bedingungen gelten wie für Asylbewerber. Allerdings wird dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Rechte für Asylbewerber sind hingegen genauer ausformuliert: Drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde.

Während der Erstaufnahme und für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gibt es allerdings kein Arbeitsrecht. Für Asylbewerber, die ihren Antrag bereits abgegeben haben und nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommen, gilt die Drei-Monats-Regelung.

Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.
Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.

Während der ersten Monate gilt lediglich eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, nach 15 Monaten entfällt die Beschränkung jedoch in der Regel und die Rechte der Flüchtlinge werden ausgeweitet. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Flüchtlinge, welche das Asylverfahren abgeschlossen haben und unter subsidiärem Schutz stehen oder als asylberechtigt anerkannt sind, dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Viele Flüchtlinge und Arbeitgeber wissen es nicht: Eine Arbeitserlaubnis ist bei einer Duldung ebenfalls möglich. Hier sind die Bestimmungen jedoch deutlich differenzierter zu betrachten.

Duldung und Arbeitserlaubnis: Die Rechte der Flüchtlinge während der Duldung

Eine Duldung besteht dann, wenn ein Flüchtling einerseits keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dennoch aber nicht ausgewiesen werden kann. Im Rechtsjargon „Vorläufige Aussetzung der Abschiebung“ (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) genannt, ist die Duldung in Sachen Arbeitserlaubnis ein schwieriger Status.

Alle sechs Monate muss die Duldung erneut bestätigt und verlängert werden. Allein aus diesem Umstand ergibt sich eine massive Schwierigkeit für Flüchtlinge, eine Arbeit zu finden. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt, dass folgende Geduldete nicht in Deutschland arbeiten dürfen:

(6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn

  1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
  2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
  3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Treffen obige Punkte nicht zu, dürfen geduldete Personen nach drei Monaten Aufenthalt hierzulande arbeiten. Wie auch bei Asylbewerbern besteht für die ersten fünfzehn Monate ein stark beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Erst nach vier Jahren in Deutschland dürfen sich geduldete Menschen völlig frei auf dem Markt bewegen. Allerdings dürfen sie nur dann als Selbständige arbeiten, wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit den Paragraphen 60c und 60d AufenthG die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erlangen. Erstere gilt, wenn Geduldete ein qualifizierte Ausbildung in Deutschland absolviert und die Voraussetzungen aus § 60c AufenthG erfüllt sind. Die Beschäftigungsduldung können Personen beantragen, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind, seit 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten festangestellt sind. Sie wird üblicherweise für 30 Monate erteilt.

Arbeit für Ausländer: Beschränkter Zugang, Arbeitsverbot oder uneingeschränktes Recht?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht drei verschiedene Rechtszustände für Flüchtlinge vor:

  • Einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Eine beschränkte Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Ein Arbeitsverbot
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.

Die jeweilige Option wird in den Aufenthaltspapieren der Flüchtlinge eingetragen. Dürfen sie uneingeschränkt arbeiten, stehen ihnen sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch eine selbständige Tätigkeit offen. Meist geht dieser Rechtsstatus mit einem Anrecht auf Ausbildungsförderung/Bafög und einem Anspruch auf einen Integrationskurs einher.

Haben Asylbewerber ein beschränktes Arbeitsrecht, müssen sie eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde einholen. Diese Genehmigung kann frühestens drei Monate nach der Antragsstellung eingeholt werden. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit jedes potenzielle Arbeitsangebot. Erst, wenn die Agentur zustimmt, dürfen Flüchtlinge die Arbeit aufnehmen. Die Behörden entscheiden zudem im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Wurde ein Arbeitsverbot für einen Asylbewerber ausgesprochen, bleibt ihm der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen. Ein solches Verbot gilt beispielsweise stets für den Zeitraum der Erstaufnahme. Auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürfen in der Regel nicht arbeiten.

Praktika müssen nicht von der Agentur geprüft werden

Recht auf Arbeit? Die Suche ist in Deutschland für Flüchtlinge schwer

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt meist verschlossen. Aufgrund der vielfachen Gesetzesänderungen wissen sowohl Behördenmitarbeiter als auch Arbeitgeber oftmals nicht genau, welche Bestimmungen genau gelten.

Im Zweifel entscheiden sich viele dagegen, einem Asylbewerber Arbeit zu geben. Das deutsche Recht sieht folgende Regelungen vor:

  • Nach 15 Monaten dürfen Flüchtlinge grundsätzlich arbeiten – dann entfällt die Vorrangprüfung
  • Für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, welche in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, greift ein Arbeitsverbot

Schritt für Schritt: Der Weg zu einer Arbeit für Asylbewerber

Kommen wir zu dem konkreten Ablauf im Falle eines Asylbewerbers. Dieser besitzt noch keinen endgültigen Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Somit hat er auch noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern lediglich eine Aufenthaltsgestattung.

Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.
Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.

Der erste Schritt ist die Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer – diese ist bei der Ausländerbehörde einzuholen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird im Einzelfall geprüft. Eine Ablehnung erfolgt sicher, wenn der Betroffene in einer Erstaufnahme-Einrichtung wohnt, aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert. Erhalten Flüchtlinge die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, können sie sich nach einer geeigneten Stelle umsehen. An dieser Stelle ist die Sprachbarriere oft ein großes Hindernis, um Arbeit für Flüchtlinge zu finden.

Eine eventuelle Arbeitsstelle muss anschließend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese prüft die Unterlagen und erlaubt oder verweigert die Arbeitsaufnahme für das spezifische Angebot.

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, führen die bürokratischen Zwischenschritte oft dazu, dass sich potentielle Arbeitgeber nicht um Geflüchtete als Angestellte bemühen. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit jedoch. Der Prozess wird dadurch verkürzt und vereinfacht.

Erlangen Asylbewerber Rechte durch ihre berufliche Tätigkeit? Asylrechte in Deutschland

Gehen Flüchtlinge einer Tätigkeit nach, kann dies einen Einfluss auf das Bleiberecht in Deutschland ausüben. Dies gilt allerdings nur für ganz bestimmte Konstellationen. Für Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren im Gange ist, achten die Behörden nicht auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit – auch wenn diese als Integrationsleistung verstanden werden kann. Das Asylverfahren prüft lediglich, ob ein Anspruch auf asylrechtlichen Schutz besteht.

Anders liegt die Bewertung jedoch bei Personen, welche in Deutschland geduldet sind. Hier berücksichtigen die Behörden den Integrationswillen des Betroffenen – eine regelmäßige Arbeitsstelle kann hier ausschlaggebend sein. Dies betrifft sowohl die Verlängerung der Duldung um weitere sechs Monate als auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Fazit: Die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt

Es wird deutlich, dass deutsche Gesetze einen grundsätzlichen Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglichen. Allerdings greift dieses Recht erst drei Monate nach der Antragsstellung. In der ersten Zeit gelten für Flüchtlinge besondere Beschränkungen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde müssen zustimmen, bevor Asylbewerber arbeiten dürfen. Nach der Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen die Begrenzungen jedoch vollständig.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

166 Gedanken zu „Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

  1. Maria K.

    Hallo Team von anwalt.org,
    Ich benötige euren Rat in folgenden Fall, weil Ich kurz vom Verzweifeln bin mit der Bürokratie

    Staatsbürgerschaft : Georgisch (Drittstaat)
    Aufenthaltserlaubnis: Unbefristet In Griechenland ( „Epi makron diamenon“)
    Arbeitserlaubnis : Unbefristet In Griechenland ( „Epi makron diamenon“)

    Lebte und arbeitete Gesetzlich die letzten 21 Jahre in Griechenland . War auch Krankenverischert
    Seit dem 01.07.16 lebe Ich in BW und habe einen Arbeitsvertrag als Fachinformatikerin (Teilzeit20%),
    wodurch Ich Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr bekommen habe und Arbeitserlaubnis ABER Nur für diese eine Firma.

    Ich habe jetzt ein Angebot von einer anderen Firma Vollzeit zu arbeiten als Schneiderin (mein alter Beruf).Ich habe in 2 Wochen einen Termin zum Probearbeiten

    Frage 1 : Obwohl Ich in ein EU-Statt (Griechenland) Arbeitserlaubnis & Arbeitsgenehmigung habe, werde Ich hier wie ein Flüchtling behandelt bei der Arbeitserlaubnis .
    Wurde hier von den Ämtern etwas übersehen ? . Gibt es hier eine alternative ?

    Frage 2 : Was muss Ich bei der Probearbeit beim Neuen Arbeitgeber beachten wegen Arbeitserlaubnis.
    Brauche Ich hier nochmal die Zustimmung der Agentur für Arbeit über die Ausländerbehörde ( nochmal 50€)?

    Danke im Voraus
    Maria K.

    1. anwalt.org

      Hallo Maria K.,

      wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, obwohl Ihre Arbeitserlaubnis auf eine bestimmte Firma festgelegt ist, können Sie einen Antrag zur Änderung Ihrer Beschäftigungserlaubnis stellen.

      Allerdings muss Ihre Arbeitserlaubnis dann nicht abgeändert werden, wenn für die Art Ihrer Beschäftigung keine gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung existiert. Dies ist bei einer Anstellung als Schneiderin in der Regel der Fall.

      Informieren Sie sich also am besten beim zuständigen Arbeitsamt über die Notwendigkeit eines Änderungsantrages und darüber, wie Sie beim Probearbeiten verfahren müssen, bzw. zu welchen Mitteilungen Sie verpflichtet sind. Eine Änderung der Arbeitserlaubnis erfolgt im Übrigen üblicherweise gebührenfrei.

      Bei näheren Fragen können Sie eine Beratungsstelle aufsuchen oder einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. jimmy

    Ich bin jimmy . Ich lebe im deutschland von letzen 2 jahr. Hab ich 1 jahr regelmesig im eine restaurant gearbeitet. Aber jetzt mein azyl ist abgehlent. Und hab ich jetzt duldung bekommen. Aber die problem ist dass die ausländerbeörde hat meine arbeitlaubnis weg genommen.. das ist nur ist mist…. was soll ich jetzt machen. Ich möchte keine geld kriegen von stadt.. wie kann ich meine laubnis wieder haben.. hilf mir bitte

    1. anwalt.org

      Hallo jimmy,

      möglich ist es, sich erneut an die Ausländerbehörde sowie das Arbeitsamt zu wenden und einen Antrag zu stellen bzw. Widerspruch gegen die Entziehung der Arbeitserlaubnis einzulegen. Informieren Sie sich hierzu am besten im Vorhinein bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt, wie Sie vorgehen sollten.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Fadel

    Hallo,
    Lebe in Baden-Württemberg und bin seit 6 Jahre in Deutschland geduldet.
    Habe eine Arbeitserlaubnis bekommen.
    Meine Frage wäre wenn ich eine Arbeit finde und alles selbst finanziere darf ich dann in eine andere Stadt umziehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Fadel,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage zu stellen. Das heißt, Sie benötigen für einen Umzug eine behördliche Erlaubnis.

      Einem Umzug zum Zweck von Bildung oder Arbeit muss die Behörde allerdings nicht stattgeben.

      Wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt, um Ihre Chancen zu erhöhen, einen positiven Bescheid von der Behörde zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Bianca T.

    Liebes Team von anwalt.org,

    Ich habe zwei Fragen:
    1. Kann ein unbezahltes Vollzeitpraktikum in Deutschland eine Abschiebung in einen anderen, nach Dublin III zuständigen EU-Mitgliedsstaat, verhindern?

    2. Kann bei abgelehntem Asylgesuch (zwecks mangelnder deutscher Zuständigkeit nach Dublin III), eine Arbeit in einem anderen Bundesland (als dem momentan zuständigen) aufgenommen werden? Wäre dafür das BAMF oder die Ausländerbehörde zuständig?

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Bianca T.,

      nur anerkannte Asylbewerber, die im Besitz eines positiven Bescheides sind, dürfen uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen. Wurde offiziell ein Abschiebeverbot festgestellt, kann die Ausländerbehörde im Einzelfall eine Genehmigung zu einer Beschäftigung erteilen.

      Es ist also nicht davon auszugehen, dass die Aufnahme einer Arbeit bei einem abgelehnten Asylgesuch möglich ist. Es sei denn, es greifen besondere Ausnahmeregelungen.

      Zu spezielleren Fragen, beispielsweise hinsichtlich des Praktikums und der Abschiebung, sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Bejomina

    HI, please help me.I’m an albanian asylseekers. BundesaMt rejected my case and sent me a negative answer.now we have 17 months in Germany with aufenthaltgesstatung.I have found a job with a regular contrat but our ausweis finish for a month.my question is:are we going to receive a arbeiterlaubnis and stay here or ………please sent me an info.thank you.

    1. anwalt.org

      Hello Bejomina,

      if you want to work in germany while having a residence title for specific purposes (Aufenthaltsgestattung) you need a permission of your aliens department.

      Having a Aufenthaltsgestattung means that your case has not finally been decided. So you have to wait to find out if you are allowed to stay.

      Your anwalt.org team

  6. Goga

    Guten Tag,
    ich bin in Deutschland seit 20 Monaten und habe schon ein Zertifikat von deutscher Sprache für das Niveau B2+. Ich habe seit 6 Monaten bei einer Firma ein Praktikum als Telekommunikationstechniker gemacht und kann sofort arbeiten.
    Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen , dass mein Asylantrag abgelehnt ist. Obwohl der geklagt worden ist, kann ich nicht bis das Gericht hier bleiben. Mein Arbeitgeber will mir unbedingt haben, weil er lange Zeit mit Arbeitsamt gearbeitet hat und noch keine richtigen Personen für diese Stelle gefunden hat. Er versucht Wege zu finden, dass ich bei Ihm arbeite.
    Ich wollte fragen, ob es ein Gesetz gibt, das mir diese Chance gibt hier zu bleiben.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Goga,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich zur Beratung an einen Anwalt wenden, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben, einen erneuten Antrag zu stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. christa

    Hallo,
    darf ein Flüchtling ( 6 Monate hier, aber noch keine Anerkennung) bei einer Privatperson im Haushalt oder im Garten arbeiten? Kann man ihn bei der Minijobzentrale anmelden?

    1. anwalt.org

      Hallo christa,

      es ist lediglich anerkannten Asylbewerbern, die im Besitz eines positiven Bescheides sind, gestattet, am deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt, kann bei der entsprechenden Ausländerbehörde eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. vjosa b.

    haben ein Unbefrisstet Arbeisvertrag. Lg

  9. vjosa b.

    Guten Tag, es ist so ich und meine Familie leben seit 2 jahre in DE (Asylbewerber ,Kosovo), wir abreiten seit fast 14 Monate. Wir zahlen auch STEUER
    RENTEVESICHERUNG
    KRANKENVESICHERUNG usw.
    Bekommen auch Kindergeld.
    Aber wir haben immernoch Aufenthal gestattigung. Was können sie dazu sagen?

    1. anwalt.org

      Hallo vjosa,

      erkundigen Sie sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welche Anträge nötig sind, um Ihren Aufenthaltsstaus zu ändern. Sie können sich alternativ auch bei einer regionalen Beratungsstelle kundig machen oder im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. zimmermann

    Hallo mein Bekannter hat eine Aufenhaltsgestattung er ist seit 9 Monaten in Deutschland
    er hat einen Arbeitsvertrag von einem Arbeitergeber er wartet jetzt seit
    6 Wochen das er eine Arbeitserlaubnis bekommt .
    Arbeitgeber möchte nun wissen ob er seine Stelle antritt ja oder nein.
    Probearbeiten wurde erlaubt !

    Asylverfahren läuft aber noch keine Antwort erhalten . Was tun ? Er kommt aus Indien.

    1. anwalt.org

      Hallo zimmermann,

      am besten wendet er sich an die zuständige Behörde und macht auf die Dringlichkeit seines Falles aufmerksam. Im Ernstfall kann auch die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Ammar

    Hallo,

    Ich komme aus Jordanien und bin ende August 2009 nach Deutschland zum studieren eingereist.

    Nachdem ich im Saarland das Sprachkurs und die Studienkolleg absolviert habe, habe ich angefangen zu studieren. Aus finanzielle Grunde habe ich Anfang 2013 das Bundesland verlassen und nach Hessen umgezogen. Nun wurde meiner Bewerbung von der Hochschule abgelehnt und musste ich dann den Studiengang wechseln.da ich keine Verpflichtungserklärung vorlegen konnte, wurde die Aufenthaltsverlängerung und dabei die Arbeitserlaubnis in Darmstadt auch abgelehnt. Innerhalb die letzten 3 Jahren habe ich immer mal wieder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, aber Zwei Mal auch nicht.Dadurch haben sich höhe Beträge (ca.10 000€) von Schulden gesammelt.

    Nachdem ich alle meiner Schulden zurückgezahlt habe, will weiter studieren, nun wurde meine Antrag auf Verlängerung des Visums Zweck Studium abgelehnt und ich muss jetzt eine Klage durch einen Rechtsanwalt beim Gericht erhoben werden.

    was kann eigentlich auf mich jetzt zukommen? kann ich überhaupt weiter studieren? kann ich mein Nebenjob weiter üben ? wie lange kann der Rechtsanwalt die Abschiebung noch aufhalten?

    1. anwalt.org

      Hallo Ammar,

      eine derart spezielle Rechtsberatung kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Gashi

    Ich komme aus Kosovo ich bin erst in Februar 2015 in Deutschland gekommen und habe als Asyl gemeldet aber jetzt vor kurzem habe ein asylantrag geschtelt aber ich Arbeite seit 25-11-2015 und habe eine feste Job mit Unbefristet Arbeitsvertrag kann sein das nach dem Asylantrag die arbeitsgenehmigung mir nehmen habe ein Schanze Arbeiten immer noch? Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Gashi,

      Asylbewerbern, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten, ist es gestattet, uneingeschränkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachzugehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Krissi

    Ab wann darf ein geduldeter Marrokaner arbeiten? Wie verhält es sich bei evtl. Arbeit mit den Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz? Muss er der Stadt dann das Geld zurück zahlen und selbst für seine Wohnung aufkommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Krissi,

      um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten, benötigen Sie eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung von Ihrer Ausländerbehörde. Dort können Sie außerdem alle weiteren Fragen zu den Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Katrin

    Hallo,

    die Arbeitssituation für geflüchtete Menschen ist hier super erklärt. Gibt es diese Erklärung auch in anderen Sprachen, z.B. arabisch?

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin,

      für Informationen in anderen Sprachen, sollten Sie sich am besten bei den jeweiligen Landes-Behörden informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jan

    Entschuldingung, es ist nicht ganz klar zu mir: Personen die Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen, dürfen in Deutschland arbeiten. Aber, dürfen Personen die den Flüchtlingsschutz genießen, wie die in der Genfer Konvention postuliert, auch in Deutschland arbeiten?

    P.S.: Ich hoffe, Sie verstehen mich, Deutsch ist nicht meine Muttersprache , sondern eine erlernte Sprache!

    1. anwalt.org

      Hallo Jan,

      auch eine unter Flüchtlingsschutz stehende Person hat das Recht, in Deutschland zu arbeiten.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Jan

        Vielen dank!

  16. Gab

    Hallo!
    Darf ein Flüchtling der in Wiesbaden (Hessen)wohnt und arbeiten darf, auch eine Stelle im Mainz (Rheinland-Pfalz)annehmen?

    1. anwalt.org

      Hallo Gab,

      möglich ist, einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum vorübergehende Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsort gem. § 58 AsylVfG zu stellen. In diesem Fall beschränkt sich die Erlaubnis auf den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Gab

        danke!

  17. Singh

    Ich wohne Zeit 4 Jahre in Deutschland Ich bekomme immer noch kein Arbiet Genehmigung . Bitte könnte ihr mir weiter helfen
    Status (Duldung )

    1. anwalt.org

      Hallo Singh,

      üblicherweise ist ab dem 49ten Monat des Aufenthalts jede Beschäftigung auch ohne Genehmigung der Agentur für Arbeit möglich. Allerdings ist eine Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, ob und, wenn ja, warum Ihnen ein Arbeitsverbot erteilt wurde.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Mustafa

    Ich kome aus dem Sénégal, habe 2jahr gearbeitet ..
    Darf Ich noch mal ein erlaubnis fur ein unbefristet arbeitvetrag machen ?
    Vielen danke !!

    1. Mustafa

      Ich habe ein aufhenhalgestattung …

    2. anwalt.org

      Hallo Mustafa,

      die Arbeitsberechtigung ist in der Regel in der Aufenthaltserlaubnis festgehalten. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der zuständigen Behörde, die Ihnen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ismail

    Guten Tag,
    Ich besitze ein Restaurant und eine bekannte ist von mir hier nach Deutschland eingewandert, ich bin breit ihn eine Stelle zu geben.
    Eine antrag habe ich auch schon gestellt aber würde leider abgelehnt, die Bundesagentur für Arbeit meint es sind genugend deutsche die Arbeit suchen und ich sollte zuerst Sie voran lassen,
    Meine Frage?
    Welche Voraussetzungen muss er erbringen um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
    Ps.: er hat zu erst eine aufenhalt für Sechs Monaten gehabt und jetzt hat er für Drei Monate bekommen

    1. anwalt.org

      Hallo Ismail,

      zunächst muss eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Ausländerbehörde eingeholt werden. Zusätzlich ist die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Darum kümmert sich die Ausländerbehörde, sodass ihr bekannter diese Erlaubnis nicht selbst einholen muss.

      Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen.

      Hat ihr Bekannter die Aufenthaltsgestattung, ist er berechtigt, nach drei Monaten eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Gomell

    Verstehe ich nicht
    Geduldete wird Wohnung und Heizkosten bezahlt dürfen aber nicht arbeiten um Wohnung selber zu bezahlen

    1. anwalt.org

      Hallo Gomell,

      für Gedultete gilt ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Anschließend ist der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Dhiman

      Ich komme aus Indien. Habe einen festen Wohnsitz. Bewerbe mich seit Monaten auch bei Mitarbeitsfirmen. Zag hätte arbeit für mich aber die wollen eine arbeitserlaubnis.ausländerbehörde möchte aber erst ein Arbeitsvertrag.was können wir tun ich möchte so gern arbeiten? Wer kann helfen

      1. anwalt.org

        Hallo Dhiman,

        eventuell kann Ihnen der zukünftige Arbeitgeber eine Bestätigung über das Jobangebot ausstellen, die Sie bei der Behörde vorlegen können. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie entsprechend beraten kann.

        Ihr Team von anwalt.org

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