Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen
Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

FAQ: Asylantrag

Wer ist asylberechtigt?

Sie sind zum Beispiel asylberechtigt, wenn Sie in Ihrem Heimatland durch den Staat verfolgt werden oder in diesem Krieg herrscht.

Wo kann ich den Asylantrag einreichen?

Wenn Sie Asyl beantragen wollen, müssen Sie sich persönlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Wie läuft die Anhörung im Asylverfahren ab?

Im Rahmen der Anhörung müssen Asylbewerber schildern, warum sie geflüchtet sind. Sie dürfen zu diesem Termin eine Vertrauensperson mitnehmen.

Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.
Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.

Migration ist kein Phänomen der Neuzeit: Kriege, Klimaveränderungen und Abenteuerlust trieben Menschen seit Beginn der Sesshaftigkeit zum Aufbruch zu unbekannten Ländern. Dafür nahmen sie Gefahren und eine ungewisse Zukunft in Kauf.

In unserer aktuellen, bürokratischen Welt ist der Übergang von einer Nation zur nächsten jedoch von mehr als nur natürlichen Hürden geprägt. In Deutschland muss sich ein Großteil der Neuankömmlinge durch einen regelrechten Papierdschungel kämpfen, um beispielsweise Asyl zu beantragen.

Welche Einreisebstimmungen gelten in Deutschland für Flüchtlinge? Wer kann in Deutschland Asyl beantragen und wer bekommt Asyl?

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einreise und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für Flüchtlinge.

Den Asylantrag stellen: Ist eine Asylberechtigung vorhanden?

Alle Medien berichten es: Vor der Einreise durchleben Flüchtlinge meist Schlimmes und sind sowohl physisch als auch psychisch von ihrer Flucht gezeichnet. Bevor sie sich aber sicher angekommen fühlen können, will ein bürokratischer Spießrutenlauf absolviert werden.

Da die Gesetzeslage in letzter Zeit des Öfteren angepasst wurde, wissen auch die Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtungen nicht immer genau, welche Regelungen aktuell gelten. Der erste Schritt für Flüchtlinge ist die Registrierung in einer Erstaufnahme-Einrichtung. Dort muss der Wunsch geäußert werden, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen.

Das Asylverfahren: Nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen, um Asyl zu bekommen

Mit der Eintragung in der Erstaufnahme-Einrichtung ist noch kein Asylantrag gestellt: Nun kommt der medial berühmte „Königsteiner Schlüssel“ zum Einsatz. Durch das sogenannte EASY-Verfahren („Erstverteilung von Asylbegehren“) bestimmt ein Computerprogramm des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in welchem Bundesland der Asylantrag bearbeitet wird.

Durch den Schlüssel soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der deutschen Bundesländer erfolgen. Das System steht jedoch von verschiedenen Seiten aus in der Kritik.

Die Prüfung von dem Asylantrag: Nicht jeder kann Asyl bekommen

Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.
Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.

Jeder Flüchtling bekommt im Regelfall ein Fahrticket zu dem ermittelten Bearbeitungsstandort sowie eine Erstverpflegung für die Reise – etwa ein Lunchpaket. Vor Ort angekommen kann der Asylantrag gestellt werden. Die richtige Behörde hierfür ist die örtliche Außenstelle des BAMF.

Dort findet die eigentliche Registrierung statt: Flüchtlinge müssen sich auf einen längeren Termin zu Asylbeantragung beim Bundesamt einrichten.

Sämtliche Personalien werden von dem Bundesamt aufgenommen, zudem werden Fingerabdrücke genommen und Passfotos erstellt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Antrag vom Flüchtling persönlich gestellt wird. Schriftliche Asylanträge sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemäß § 14 des Asylgesetzes (AsylG) betrifft dies folgende Fälle:

  1. einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
  2. sich in Haft oder sonstigem öffentlichem Gewahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung befindet, oder
  3. minderjährig ist und sein gesetzlicher Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Wie sieht der Asylantrag aus? Muster sind vorab einsehbar

Um den Prozess zu vereinfachen, können sich Flüchtlinge vorab mit den Angaben vertraut machen, welche für den Asylantrag erforderlich sind. Gegebenenfalls können sie wichtige Dokumente bereits kopieren.

Beim Antrag auf Asyl werden zunächst lediglich die Personendaten sowie eine kurze schriftliche Schilderung der Flucht und deren Gründe erforderlich. Angaben zu Fluchtroute, zu Fluchthelfern sowie zur konkreten Einreise in Deutschland können ebenfalls verlangt werden.

Das Formular für den schriftlichen Asylantrag kann im Internet eingesehen werden.

Asyl beantragen in Deutschland: Die Anhörung ist der nächste Schritt

Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.
Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.

Bevor geprüft wird, ob dem Asylantrag nachgegeben werden kann, speisen die Behörden die Fingerabdrücke und Lichtbilder zum Abgleich in ein europaweites Datensystem. Stellt sich heraus, dass ein Antragssteller bereits in einem anderen europäischen Land in einem Asylverfahren verwickelt ist, wird der Asylantrag wahrscheinlich abgelehnt.

Ist dies nicht der Fall, folgt in der Regel eine Anhörung. Diese ist für die Entscheidung maßgeblich: Die Behörde entscheidet aufgrund dessen, ob Asyl gewährt wird oder nicht.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Anhörung ist sinnvoll: Aufgrund der Überbelastung der Behörden sind nachträgliche Informationen in der Regel nicht zulässig und haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Während der Anhörung ist eine detaillierte Schilderung der Fluchtumstände gefragt. Sollten sprachliche Probleme auftreten, muss ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Der Asylbewerber ist berechtigt, eine Vertrauensperson zum Treffen mitzubringen.

Die wichtigsten Fragen rund um den Asylantrag in Deutschland

Kurz und knapp zusammengefasst: Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Asylverfahren für Flüchtlinge.

Wer darf Asyl in Deutschland beantragen?

Asylberechtigt ist in Deutschland jede Person, welche folgendes Schicksal aufweist:

  • Verfolgung im Heimatland durch den Staat
  • Darauf basierende Flucht nach Deutschland
  • Darauf basierende Asylbeantragung hierzulande
Zudem sind jene Menschen ausgeschlossen, welche aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommen oder durch einen „sicheren Drittstaat“ gekommen sind.

Es wird deutlich, dass nur wenige Asylsuchende diese Voraussetzungen genau erfüllen. Greift die Asylberechtigung nicht, kann jedoch der Flüchtlingsbegriff geltend gemacht werden. Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ist auch als anerkannter Flüchtling zu bekommen.

Dieser Status kann erteilt werden, wenn nicht alle drei obigen Punkte zutreffen – etwa bei einer Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen oder Gruppen.

Wo kann man Asyl beantragen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig. Nach der Einreise in Deutschland können sich Asylbewerber auch an die Polizei wenden, welche sie an die zuständigen Behörden verweist.

Nach der Ortsbestimmung mithilfe des Königsteiner Schlüssels ist die örtlich benannte Behörde für das Asylverfahren zuständig.

Wie beantragt man Asyl?

Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.
Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.

Eine persönliche Vorsprache sowohl in einer Erstaufnahme-Einrichtung als auch bei der zuständigen Außenstelle des BAMF ist in der Regel notwendig. Mindestens drei Termine sind herfür vonnöten.

Aufgrund der großen Anzahl an Flüchtlingen können jedoch auch mehr Vorsprechen notwendig sein, bis eine Entscheidung zum Asylantrag gefällt wird.

Welche Bestimmungen gelten, während der Asylantrag geprüft wird?

Während des laufenden Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese gilt allerdings nur für den Bezirk, in welchem der Asylantrag gestellt wurde. Diesbezügliche Bestimmungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Benachrichtigungen zum Verfahren versenden die Behörden auf dem Postweg. Allein deshalb ist also eine örtliche Bindung vonnöten.

Was passiert nach einer Ablehnung von dem Asylantrag?

Wurde der Antrag abgelehnt, kann eine Ausweisung verlangt werden. An dieser Stelle können Betroffene mithilfe eines Anwalts für Migrationsrecht Einspruch einlegen und beispielsweise einen Folgeantrag auf Asyl stellen.

Werden keine rechtzeitigen Schritte eingeleitet, droht eine Abschiebung.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

83 Gedanken zu „Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

  1. saci

    HALLO LEUTE
    ich bin seit 3 Jahren in deutschland und ich bin ausgeflogen gewalt von meine man mit meine 4 tochtern (5,12,12,15)jahre alt sind ,bis jetzt habe ich jedes mal 3 monate aufenteil bekommen,jetzt habe ich bis april duldung
    bekommen die wollen mich zuruck schicken,wo bei fur mich todesfall heisst,mein noch ihrmann würde kinder wecknehmen und mich tuten lassen .
    ich bitte um hilfe (raat)

  2. B Liane

    Ich kenne meinen Freund, Gambianischer Herkunft seit 2018. Er kam als flüchtling nach Italien. Dort war seine Zeit im camp abgelaufen und er kam zu mir nach Deutschland. Dann war er ein Tag hier und ist dann in ein camp gegangen.. Er hat Asyl beantragt aber bis heute noch keine Antwort. Er ist seit September da.. Was kann ich tun damit wir endlich zusammen leben können oder er endlich Informationen bekommt wie es weitergeht. Lieben Dank Liane

  3. Angelika

    Ich bin seit Jahren mit einem Türkisch Staatsbürger zusammen und ich habe die meiste Zeit in der Türkei verbracht jeden Urlaub und wenn ich mal frei hatte er hat ein Friseur Geschäft und war immer Selbständig aber seit der Korona Zeit ist da alles sehr schlimm und manchesmal wris er nicht mehr von was er leben soll jetzt werden wir ein Viisa in der Türkei beantragen und ich werde ihm dem Flug finanzieren er möchte aber nicht mehr in sein Land zurück und bei mir bleiben er ist mein Lebenspartner was könnten wir tuen das er nicht mehr zurück kehren muss und bei
    Mir bleiben könnte mir geht es gut und er könnte hier in Deutschland auch als Friseur arbeiten oder wir könnten ein Geschäft einen Friseur Salon eröffnen welche Möglichkeiten hätten wir das er nicht mehr zurück in die Türkei muss dir politische Lage ist da wo er wohnt zur Zeit sehr schlecht er wohnt in Gaziantep ziemlich an der Grenze nach Syrien
    Bitte geben sie mir mal eine Auskunft darüber was wir tuen können oder kann er auch Asyl bekommen in Deutschland
    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika

  4. Mina

    Hallo , mein name ist Mina , komme aus nord Irak.
    Ich habe 8 Jahre lang in Deutschland gelebt und mein Aufenthaltsstatus war Duldung. 2005 bin mit meinen Eltern freiwillig nach Iraq zurückgekehrt. Nun möchte ich wieder nach Deutschland . Sollte ich nochmal asyl Antrag stellen oder was könnte ich tun wenn ich wieder in Deutschland bin?!

    Mfg
    Mina

  5. Waddah S

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Name ist Waddah S aus Syrien und habe rechtswissen dort absolviert .
    Meine Muttersrache ist Arabisch und ich habe Deutschsprache B2 Niveu bestanden
    Ich wohne in Bayreuth ( Bayern )
    Es wäre sehr nett von Ihnen , wenn Sie mir hilfen könnten, damit ich eine Stelle finde
    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung

    Sie bleiben gesund und munter

    Mit freundlichen Grüßen
    Waddah S

  6. Aslan

    Ich bin in Haft seit 6 Jahren bin hier geboren und aufgewachsen hab ein türkischen Pass und die aisländerbehörde wollte mich abschieben hate vor dem Verwaltungsgericht geklagt und verloren 2 mal 5 Jahre einreise sperre .und 3 Monate später ist meine verlobte schwanger geworden in der Haft beim langzeitbesuch so jetzt Klage ich neu weil neue umstehnde vorliegen jetzt ist meine Tochter 1 jahr alt geworden ich habe das sorgerecht und meine verlobte plus die VaterschaftAnerkennung ich hab Regelmäßig Besuch vom Kind und verlobte und aus Ausführungen nach draußen zum Kind habe noch 9 Monate bis Entlassung und Klage neu jetzt das ich bei meiner Tochter bleibe sie hat die deutsche Staatangehörichkeit .kann ich aus der Haft heraus auch ein asyilantrag Dazu stellen wegen politisch verfolgt

  7. Driss M

    Hallo ,
    ich komme au einer politischen Region in dem Süden von Marokko Laayoune und möchte gern asyl beantragen ,allerdings befinde ich mich jetzt in der Hauptstadt Rabat wo mein Leben nicht sicher ist.
    Wie und wo kann ich Asyl beantragen ?

    Mit freundlichem Gruss

  8. Elbaroudi

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich interessiere mich für einen Asylbeantrag in Deutschland .Meine Persönliche Fragen sind welche papiere soll man zum Bundesamt für die Migranten und Flüchtlige mitbringen ??? Soll man auch seinen Pass vorliegen ? Vielen Dank im Voraus. ICH

  9. Hans-Jürgen

    Ein aus Sri Lanka stammender schwuler Einwohner, der in Niedersachsen mit einem Touristenvisum, welches am 25.7.19 abläuft , einen Sprachkursus B1 besucht, möchte nicht zurück in sein Heimatland, weil er sich dort als Homosexueller aufgrund der instabilen politischen Situation nicht mehr sicher fühlt und in Deutschland Asyl beantragen.
    Was ist zu tun?

  10. Lara.m

    Kann man beim Anwalt den asylantrag stellen? Soll der antragsteller in notunterkunft aufenthalt auch wenn.er hier familie hat .

    1. anwalt.org

      Hallo Lara.m,

      der Asylantrag ist beim zuständigen Amt zu stellen und nicht beim Anwalt. In der Regel muss ein Antragsteller eine gewissen Zeit in der Erstaufnahmestelle bleiben, bevor er umziehen kann. Informieren Sie sich am besten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. abdulhamit

      Hallo mein Herr, ich bin 20 Jahre alt und möchte in Deutschland Asyl beantragen. Ich lebe in der Türkei. Ich bin aus Syrien geflüchtet, weil in meinem Heimatland mein Leben in Gefahr ist. In der Türkei wird mir nicht geholfen. Meine Finanzielle Situation ist sehr schlecht und ich leide unter Verfolgung Ich lebe allein Nur meine Familie ist in Syrien und ich möchte studieren Ich arbeite, aber Mein Gehalt ist schlecht und ich bin schweren Mobbing ausgesetzt Ich bitte Sie um humanitäre Hilfe

  11. Manuela K.

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne zwei Nigerianischen Männern helfen hier nach Deutschland zu kommen. Sie haben beide eine Ausbildung und ich habe es schon prüfen lassen, beide Ausbildungen werden hier in Deutschland anerkannt.
    Ich möchte nicht das die beiden mit kleinem Jungen übers Mittelmeer schippern. Das ist zu Gefährlich.
    Ich habe mal eine Frage.
    Ich würde für alle drei den Flug bezahlen. Was für ein Visum müssten die drei haben das sie hier Asyl beantragen können. Es sind Christen die ja bekanntlich gefährlich leben in Nigeria. Der eine wurde vor zwei Wochen in seiner Wohnung überfallen und ausgeraubt worden. Die haben beide dort Arbeit es wird aber zu Gefährlich.
    Was für ein Visum brauchen die Drei ?
    Können die dann bei der Polizeistelle Asyl beantragen oder wo ?
    Ist das legal wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen und dann Asyl beantragen ?

    Kann mir jemand helfen ?

    Es ist wirklich sehr wichtig das ich Zielgenaue Auskünfte bekomme

    Vielen Dank !

    1. anwalt.org

      Hallo Manuela K.,

      ein Visum für die Einreise muss bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragt werden. je nachdem welchen Art des Aufenthalts gewählt wird, kann ein Touristenvisum ausreichen. Hier sollten Sie sich jedoch genau bei der Botschaft informieren.
      Reisen Sie per Flugzeug ein, gelten bestimmte Bestimmungen für das Asylverfahren. Diese können Sie in unserem Artikel unter
      https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/asylverfahren/#Sonderfaelle_Flughafenverfahren_und_Dublin-Verfahren nachlesen.

      Eine Beratung bei einer Flüchtlingshilfeorganisation bzw. bei einem Anwalt für Asylrecht wäre hier empfehlenswert. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Helen

    Sehr geehrter Anwalt.org

    Ich bin Aerztin von Beruf und bin vor einem Monat mit “Arbeitsplatzsuche Visum “ nach Deutschland eingereist und vorbereite mich schon auf die Approbation fuer Aerzte.
    Mein Ehemann wird auch ab Februar naechstes Jahr mit seinem Masterstudium in Deutschland anfangen, er hat auch schon fur das Visum beantragt (meine Tochter hat auch Familiennachzug zu meinem Mann beantragt, da sie nur 13 Monat alt ist). Aber sie haben mir mit ihren Besuchsvisa nach Deutschland begleitet. Meine Tochters Visum is gueltig bis 2022 und mein Manns bis 2019.
    Die plannen im Januar zurueck zu kehren um sein Studentenvisum und auch Familiennachzugsvisum meiner Tochter abzuholen.

    Aber das Problem jetzt ist, er wurde schon seit 4 Monaten von einigen unbekannten Menschen bedroht und verfolgt….diese Menschen meinen, er habe das Visumsantrag ihres Bruders abgelehnt und der sogenannten Bruder hat sich kurz danach umgebracht, weil er seit Jahren versuchte nach Europa zu reisen und so viel Geld ausgegeben hat. (Mein Mann hat bis August dieses Jahr 2018 bei dem Deutschen Konsulat in Nigeria gearbeitet, er war Visaschalterdienst und wegen seines Studiums ‚Master in Deutschland‘ selbst gekundigt).

    Er hat jetzt Angst im Jahr mit unserem Baby (13 Monate alt) nach Nigeria zu reisen um seinen Studiumsvisum und Familiennachzugsvisum unseres Babys abzuholen.

    Was ist die Moeglichkeit auf einen Asylantrag fuer ihn und unser Baby.

    Vielen Dank

  13. R.

    Hallo
    Habe bekannten hat einer im Internet kennengelernt(Deutscher) er hat sie eingeladen mit visum (6wochen , bis 30.08).
    Die haben sich verstanden und wollten heiraten.
    12.9 ist genehmigung erhalten für Eheschließung.
    Kann sie mit eine Asylantrag abgeben um legal zu sein und zu heiraten?
    Bitte um Hilfe

  14. JuliaH

    Hallo,

    mein Freund kommt aus Nicaragua. Aufgrund der schlimmen umstände die dort gerade sind ist er mit dem Touristenvisum nach Deutschland gekommen. Jetzt hat seine Mutter ihn angerufen und gesagt das er von der Polizei gesucht wird da er auch in den Protesten war. Seine Familie wurde mit Waffen bedroht da sie nicht sagen wollten wo er ist. Viele seiner Freunde wurden bereits gefoltert und erschossen. Er hat sehr große Angst wieder zurück zu müssen. Jetzt wollen wir einen Asylantrag stellen. Ist es jedoch möglich, dass er während des laufenden Asylantrags bei mir wohnt?

    1. anwalt.org

      Hallo JuliaH,

      in der Regel müssen Antragsteller zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung unterkommen, da für Sie eine Wohnsitzauflage gilt, sodass sie ihren Wohnsitz nicht selbst bestimmen können. Sie sollten dies direkt mit der zuständigen Behörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Meik

      Hallo JuliaH,

      Ich befinde mich gerade in der gleichen Situation wie dein Freund aus Nikaragua. Ich bin auch mit einen Touristenvisum eingereist und kann wegen der Situation nicht zurück. Hättest du weitere Infos für mich wie der Prozess des Asylantrags abläuft, dies wäre wirklich sehr hilfreich für mich, da ich hier niemanden kenne und bis jetzt keinen Erfolg hatte. Sehr vielen Dank im Voraus!

      1. Iri

        ALS Tip. Hamburg hat Städtpartnerschaft mit Leon und vielen verfolgten Nicaraguanern beim Asylverfahren geholfen . Wichtig ist, dass die Verfolgung nachgewiesen werden kann .

    3. ValP

      Hallo Julia,
      Mein Freund ist auch mit dem Touristenvisum aus Nicaragua nach Deutschland, und jetzt wird seine Familie bedroht, weil er auf den Protesten war. Er hat Videos und Bilder mit denen er beweisen kann, dass er auf den Protesten war und viele seiner Freunde erschossen wurden und jetzt die Polizei sein Haus beobachtet. Wie ging es mit deinem Freund weiter? Konnte er Asyl beantragen?
      Vielen Dank schonmal!

  15. Nicole H.

    Guten Tag,

    ich habe 2 Jahre mit Flüchtlingen gearbeitet. Ein paar von Ihnen sind mittlerweile meine Freunde geworden.

    Über sie habe ich einen Jungen Mann aus Jemen kennengelernt.Er hat in In einem anderen Land Asyl beantragt und der Antrag ist abgelehnt worden.

    Jetzt ist er hier in Deutschland. Meine Fragen 1. Kann er jetzt hier in Deutschland Asyl beantragen? 2. Kann er den Ort an dem er wohnen wird aussuchen ?

    Er hat die Möglichkeit bei einer deutschen Familie zu wohnen und braucht deswegen keine Stattliche Unterstützung.

    Nur für die Sprachkurse müsste bezahlt werden.

    Danke und freundliche Grüsse

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole H.,

      wurde im Schengenraum eine Asylantrag bereits abgelehnt, ein solcher im Schengenraum nicht erneut gestellt werden. In der Regel unterliegen Geflüchtete, deren Antrag noch nicht bearbeitet ist, einer Wonsitzauflage, können also nicht selbst bestimmen, wo sie wohnen möchten. Wenden Sie sich am besten an einen Flüchtlingshilfeverein, um weitere Optionen zu erfahren.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Bärbel

    Kann ein Mensch nicht-deutscher (im spezeillen Fall Westafrikaner) Herkunft Asyl beantragen, wenn er nicht einwilligungsfähig ist und, auf Grund einer vermutlichen psychiatrischen Erkrankung auch nicht in der Lage ist zu überreißen, was ein Asylantrag ist bzw was die Konsequezen sind? Wg interkultureller und sprachlicher Probleme sowie fehlender Fremdanamnese gibt es nur Verdachtsdiagnosen nach ICD10, Betreuung wurde durch Amtsgericht abgelehnt (wg fehlender ICD-10 Diagnose)

    1. anwalt.org

      Hallo Bärbel,

      dies können wir pauschal nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich in diesem Fall an Flüchtlingshilfeorganisationen, die bei der Antragstellung behilflich sein können und unter Umständen auch beurteilen können, ob ein solcher gestellt werden kann. Im Zweifel kann auch ein Anwalt für Asylrecht ein wichtiger Ansprechpartner sein. Darüber hinaus könne auch die Beratungsstellen der Ausländerbehörden wichtige Informationen mitteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Bärbel

        Leider kann keiner davon Auskunft erteilen. Flüchtlingsorganisationen sind noch nicht einmal in der Lage, die Einwilligungsfähigkeit zu entscheiden (bzw wissen nicht, was das ist). Es handelt sich um einen Menschen, der, wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hätte, garkeinen Antrag stellen könnte , weil er dafür schlicht und ergreifend zu krank ist. Für einen Menschen deutscher Staatsangehörigkeit würde allerding in diesem Falle ein Betreuer bestellt. Das geht hier nicht.

        Die Ausländerbehörde sagt, er müsse abgeschoben werden, da er keinen Asylantrag stellen kann. Ein Anwalt für Asylrecht muß bezahlt werden. Da er nicht in der Lage ist, zur den entsprechenden Stellen zu gehen, bekommt er kein Geld, somit gibt es auch keinen Anwalt.

        1. anwalt.org

          Hallo Bärbel.

          wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können daher die Sachlage leider auch nicht beurteilen bzw. einschätzen. Vielleicht kann eine karitative Einrichtungen oder Vereine wie die Lebenshilfe, ProAsyl usw. dennoch unterstützen. Erkrankte bzw. kranke Geflüchtete können unter Umstände eine rechtliche Betreuung erhalten. Ob dies in diesem Fall möglich wäre, können wir nicht einschätzen.

          Ihr Team von anwalt.org

  17. Mak

    Hallo,

    Kann ich noch mal um Asyl beantragen ?
    Ich habe sübsidarschutz seit 1.5 Jahre bekommen. Aber jetzt habe ich mehr Grunden um Flüchtlinge anerkannt zu werden. Ist das Möglich ? oder ist mein Fall für immer abgeschlossen ?
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Mak,

      in der Regel kann ein Asylantrag nur einmal gestellt werden. Weitere Anträge sind nicht zulässig. Wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde und lassen Sie sich dort beraten, welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Brice

    Hallo,
    Ici wollte eine Verpflichtungserklärung für eine Bekannte aus Kamerun machen. Die Person wollte nach seiner Einreise, einen Asylantrag stellen. Würde ich Probleme mit der Behörde haben falls die Person Asyl beantragt? Ist es überhaupt möglich für die Person nach seiner Einreise Asyl zu beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Brice,

      wir können nicht beurteilen, ob ein Asylantrag eine Verpflichtungserklärung beeinflusst. Informieren Sie sich hier am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde. Ein Asylantrag nach einer Einreise ist möglich, sofern die Voraussetzung für einen solchen Antrag vorliegen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. GÜRKAN

    Hallo
    İch lebe in der turkei.İch werde verfolgt weil ich gülen anhanger bin.Darf ich mit einer slovakischen schengen visum in deutschland ein asyl beantragen.

    1. anwalt.org

      Hallo GÜRKAN,

      wenn Sie bereits in der Slowakei ein Visum erhalten haben, dann müssen Sie in der Regel dort Asyl beantragen. Gemäß dem Dubliner Abkommen, muss ein Antrag in dem EU-Land gestellt werden, in dem der Flüchtling angekommen ist. Ob ein Antrag in Deutschland erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Klaus G.

    Hallo, ist China ein sicheres Herkunftsland bzw. besteht für eine Chinesin die Möglichkeit einen Asylantrag in Deutschland zu stellen?

    1. anwalt.org

      Hallo Klaus G.,

      derzeit führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) China nicht als sicheres Herkunftsland. Ob ein Asylantrag erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann ein solcher gestellt werden. Am besten wenden Sie sich an das BAMF und Ihre örtliche Ausländerbehörde, um die wichtigsten Schritte abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

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