Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen
Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

FAQ: Asylantrag

Wer ist asylberechtigt?

Sie sind zum Beispiel asylberechtigt, wenn Sie in Ihrem Heimatland durch den Staat verfolgt werden oder in diesem Krieg herrscht.

Wo kann ich den Asylantrag einreichen?

Wenn Sie Asyl beantragen wollen, müssen Sie sich persönlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Wie läuft die Anhörung im Asylverfahren ab?

Im Rahmen der Anhörung müssen Asylbewerber schildern, warum sie geflüchtet sind. Sie dürfen zu diesem Termin eine Vertrauensperson mitnehmen.

Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.
Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.

Migration ist kein Phänomen der Neuzeit: Kriege, Klimaveränderungen und Abenteuerlust trieben Menschen seit Beginn der Sesshaftigkeit zum Aufbruch zu unbekannten Ländern. Dafür nahmen sie Gefahren und eine ungewisse Zukunft in Kauf.

In unserer aktuellen, bürokratischen Welt ist der Übergang von einer Nation zur nächsten jedoch von mehr als nur natürlichen Hürden geprägt. In Deutschland muss sich ein Großteil der Neuankömmlinge durch einen regelrechten Papierdschungel kämpfen, um beispielsweise Asyl zu beantragen.

Welche Einreisebstimmungen gelten in Deutschland für Flüchtlinge? Wer kann in Deutschland Asyl beantragen und wer bekommt Asyl?

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einreise und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für Flüchtlinge.

Den Asylantrag stellen: Ist eine Asylberechtigung vorhanden?

Alle Medien berichten es: Vor der Einreise durchleben Flüchtlinge meist Schlimmes und sind sowohl physisch als auch psychisch von ihrer Flucht gezeichnet. Bevor sie sich aber sicher angekommen fühlen können, will ein bürokratischer Spießrutenlauf absolviert werden.

Da die Gesetzeslage in letzter Zeit des Öfteren angepasst wurde, wissen auch die Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtungen nicht immer genau, welche Regelungen aktuell gelten. Der erste Schritt für Flüchtlinge ist die Registrierung in einer Erstaufnahme-Einrichtung. Dort muss der Wunsch geäußert werden, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen.

Das Asylverfahren: Nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen, um Asyl zu bekommen

Mit der Eintragung in der Erstaufnahme-Einrichtung ist noch kein Asylantrag gestellt: Nun kommt der medial berühmte „Königsteiner Schlüssel“ zum Einsatz. Durch das sogenannte EASY-Verfahren („Erstverteilung von Asylbegehren“) bestimmt ein Computerprogramm des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in welchem Bundesland der Asylantrag bearbeitet wird.

Durch den Schlüssel soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der deutschen Bundesländer erfolgen. Das System steht jedoch von verschiedenen Seiten aus in der Kritik.

Die Prüfung von dem Asylantrag: Nicht jeder kann Asyl bekommen

Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.
Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.

Jeder Flüchtling bekommt im Regelfall ein Fahrticket zu dem ermittelten Bearbeitungsstandort sowie eine Erstverpflegung für die Reise – etwa ein Lunchpaket. Vor Ort angekommen kann der Asylantrag gestellt werden. Die richtige Behörde hierfür ist die örtliche Außenstelle des BAMF.

Dort findet die eigentliche Registrierung statt: Flüchtlinge müssen sich auf einen längeren Termin zu Asylbeantragung beim Bundesamt einrichten.

Sämtliche Personalien werden von dem Bundesamt aufgenommen, zudem werden Fingerabdrücke genommen und Passfotos erstellt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Antrag vom Flüchtling persönlich gestellt wird. Schriftliche Asylanträge sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemäß § 14 des Asylgesetzes (AsylG) betrifft dies folgende Fälle:

  1. einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
  2. sich in Haft oder sonstigem öffentlichem Gewahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung befindet, oder
  3. minderjährig ist und sein gesetzlicher Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Wie sieht der Asylantrag aus? Muster sind vorab einsehbar

Um den Prozess zu vereinfachen, können sich Flüchtlinge vorab mit den Angaben vertraut machen, welche für den Asylantrag erforderlich sind. Gegebenenfalls können sie wichtige Dokumente bereits kopieren.

Beim Antrag auf Asyl werden zunächst lediglich die Personendaten sowie eine kurze schriftliche Schilderung der Flucht und deren Gründe erforderlich. Angaben zu Fluchtroute, zu Fluchthelfern sowie zur konkreten Einreise in Deutschland können ebenfalls verlangt werden.

Das Formular für den schriftlichen Asylantrag kann im Internet eingesehen werden.

Asyl beantragen in Deutschland: Die Anhörung ist der nächste Schritt

Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.
Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.

Bevor geprüft wird, ob dem Asylantrag nachgegeben werden kann, speisen die Behörden die Fingerabdrücke und Lichtbilder zum Abgleich in ein europaweites Datensystem. Stellt sich heraus, dass ein Antragssteller bereits in einem anderen europäischen Land in einem Asylverfahren verwickelt ist, wird der Asylantrag wahrscheinlich abgelehnt.

Ist dies nicht der Fall, folgt in der Regel eine Anhörung. Diese ist für die Entscheidung maßgeblich: Die Behörde entscheidet aufgrund dessen, ob Asyl gewährt wird oder nicht.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Anhörung ist sinnvoll: Aufgrund der Überbelastung der Behörden sind nachträgliche Informationen in der Regel nicht zulässig und haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Während der Anhörung ist eine detaillierte Schilderung der Fluchtumstände gefragt. Sollten sprachliche Probleme auftreten, muss ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Der Asylbewerber ist berechtigt, eine Vertrauensperson zum Treffen mitzubringen.

Die wichtigsten Fragen rund um den Asylantrag in Deutschland

Kurz und knapp zusammengefasst: Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Asylverfahren für Flüchtlinge.

Wer darf Asyl in Deutschland beantragen?

Asylberechtigt ist in Deutschland jede Person, welche folgendes Schicksal aufweist:

  • Verfolgung im Heimatland durch den Staat
  • Darauf basierende Flucht nach Deutschland
  • Darauf basierende Asylbeantragung hierzulande
Zudem sind jene Menschen ausgeschlossen, welche aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommen oder durch einen „sicheren Drittstaat“ gekommen sind.

Es wird deutlich, dass nur wenige Asylsuchende diese Voraussetzungen genau erfüllen. Greift die Asylberechtigung nicht, kann jedoch der Flüchtlingsbegriff geltend gemacht werden. Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ist auch als anerkannter Flüchtling zu bekommen.

Dieser Status kann erteilt werden, wenn nicht alle drei obigen Punkte zutreffen – etwa bei einer Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen oder Gruppen.

Wo kann man Asyl beantragen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig. Nach der Einreise in Deutschland können sich Asylbewerber auch an die Polizei wenden, welche sie an die zuständigen Behörden verweist.

Nach der Ortsbestimmung mithilfe des Königsteiner Schlüssels ist die örtlich benannte Behörde für das Asylverfahren zuständig.

Wie beantragt man Asyl?

Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.
Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.

Eine persönliche Vorsprache sowohl in einer Erstaufnahme-Einrichtung als auch bei der zuständigen Außenstelle des BAMF ist in der Regel notwendig. Mindestens drei Termine sind herfür vonnöten.

Aufgrund der großen Anzahl an Flüchtlingen können jedoch auch mehr Vorsprechen notwendig sein, bis eine Entscheidung zum Asylantrag gefällt wird.

Welche Bestimmungen gelten, während der Asylantrag geprüft wird?

Während des laufenden Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese gilt allerdings nur für den Bezirk, in welchem der Asylantrag gestellt wurde. Diesbezügliche Bestimmungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Benachrichtigungen zum Verfahren versenden die Behörden auf dem Postweg. Allein deshalb ist also eine örtliche Bindung vonnöten.

Was passiert nach einer Ablehnung von dem Asylantrag?

Wurde der Antrag abgelehnt, kann eine Ausweisung verlangt werden. An dieser Stelle können Betroffene mithilfe eines Anwalts für Migrationsrecht Einspruch einlegen und beispielsweise einen Folgeantrag auf Asyl stellen.

Werden keine rechtzeitigen Schritte eingeleitet, droht eine Abschiebung.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

83 Gedanken zu „Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

  1. bettina f.

    ich hab mal eine frage vielleicht könnt ihr mir helfen und zwar geht’s um meinen freund er kommt aus Nigeria und soll Deutschland verlassen er geht freiwillig wie ist das ab wann kann er ein 2 mal Asyl beantragen in Deutschland und geht das über Haupt

    1. anwalt.org

      Hallo bettina f..

      wurde der erste Asylantrag abgelehnt, ist ein weiterer in Deutschland oder der Europäischen Union nicht mehr möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Stefan M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit 3 1/2 Jahren betreue ich eine syrische Familie mit einer jetzt 6jährigen Tochter. Vorraussichtlich im Februar 2018 bekommen sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Vater arbeitet Vollzeit!
    Problem: Mutter hat aus erster Ehe (Ehemann verstorben) eine momentan 18jährige Tochter, die bei Oma und Opa in Syrien lebt. Beide sind jedoch schon über 80 Jahre alt.
    Mutter und ihr jetziger Ehemann hätten gerne die 18jährige Tochter ebenso bei sich in Deutschland, da Verwandtschaft ebenfalls in Europa leben.
    Gibt es eine Möglichkeit dafür?

    Herzlichen Dank für Ihre Mühen
    Stefan M.

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan M.,

      ein Familiennachzug für volljährige Kinder ist in der Regel nicht möglich. Das volljährige Kind kann unter Umständen einen eigenen Asylantrag stellen, wenn es nach Deutschland einreisen kann. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht. Dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. anonym

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    seit längerer Zeit gibt es Leute die in Rohingyan, Burma terrorisiert, vergewaltigt und gequält werden.
    Besteht eine möglichkeit ein Asylantrag für diese Menschen/bzw. mindestens ein Teil dieser Menschen stellen zu lassen?

    Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Zeit und Bemühungen.

    1. anwalt.org

      Hallo anonym,

      einen Asylantrag stellen kann jede Person, die keinen Schutz im Heimatland erfährt oder dort verfolgt wird. In der Regel geschieht dies aufgrund von Religion, Nationalität, „Rasse“, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung. Der Asylbewerber muss den Antrag persönlich stellen. Eine Antragsstellung durch andere ist nicht möglich. Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde für Informationen zu bestehenden Möglichkeiten.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. osman

    hallo,
    ich wurde in deutschland geboren und gelebt bis ich 6 jahre geworden bin ,jetzt lebe ich in tunesien alleine ,meine ganze fammilie lebt noch in deutschland und mein vater hat die deutsche staatsangehorigkeit.
    meine frage ist : kann ich auf diesem grund ein asyl antrag machen!!
    mfg
    kossontini

    1. anwalt.org

      Hallo osman,

      einen Asylantrag können Personen stellen, die aufgrund Ihrer Religion, Nationalität, „Rasse“, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung in ihrem Heimatland verfolgt werden und keinen Schutz finden. Treffen diese Gründe nicht zu, ist ein positiver Asylantrag in der Regel nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Luisa

    Hallo,
    ein bekannter von mir ist aus dem Irak nach Griechenland geflüchtet und wartet schon seit 2 Jahren auf eine Annahme. Er ist dort aber sehr unglücklich, weil er nicht arbeiten kann und auch von seiner Familie getrennt ist die nach wie vor im Irak festsitzt und würde gerne nach Deutschland oder in die Schweiz kommen und hier Asyl beantragen. Ist dies möglich, da er ja schon in einem Sicheren Land ist? oder würde er wieder zurück geschickt werden? oder gibt es weitere Möglichkeiten hier her zu kommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Luisa,

      hat Ihr Bekannter in Griechenland einen Asylantrag gestellt, muss er das Verfahren dort abwarten. Ein Antrag in Deutschland wird dann in der Regel abgelehnt. Zum Vorgehen der Schweiz können wir in diesem Zusammenhang keine Aussagen treffen. Wenden Sie sich am besten an eine Flüchtlingshilfestelle oder die Ausländerbehörde, um weitere Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. F. Akbal

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin von Herkunft marokkaner,ich wohne seit einepaar jahren in Deutschland und setze mein studium vor.Ausserdem habe ich ein frage ob ich als Asyl beantragen kann ider nicht?
    P.s ich verfüge momentan ein Aufenthaltsgenehmigung zum Studium Zweck.

    Mfg

    F. Akbal

    1. anwalt.org

      Hallo F. Akbal,

      asylberechtigt ist in Deutschland jede Person, welche im Heimatland eine Verfolgung durch den Staat zu befürchten haben. Ob Sie berechtigt sind, einen Antrag zu stellen und ob dieser erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten eine Flüchtlingshilfestelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Zulmira

    Hallo
    Wir sind eine Familie aus Russland, wollen in Deutschland Leben und arbeiten. Mein Mann ist HNO Arzt wir haben 2 Kinder ich arbeite nicht, ich weiß gut Deutsch B2. Und der Mann A1.da das Gehalt in Russland bei den ärzten ist sehr gering.
    Nicht leisten können Deutsch lernen. Leben in einer Mietwohnung. Wir könnten Leben wie Flüchtlinge? aber wie würde der Mann bis C1 entwöhnt, und fand Arbeit, die wir ablehnen würden von der Sozialhilfe?

    1. anwalt.org

      Hallo Zulmira,

      aktuell können russische Staatsangehörige nur dann Asyl in Deutschland beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie verfolgt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihr Mann ein Arbeitsvisum in Deutschland erhält.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Igor

    Serb geehrte Dammen und Herren,
    Ich bin gebührtiger Ukrainer und lebe zur Zeit in der Ukraine.Wurde seit vielen Jahren von nicht staatlichen Gruppen verfolgt, belästigt und bedroht.Die Frage ist, ob ich in Deutschland Asyl beantragen darf?Wenn ja,zu wem an der ersten Stelle soll ich mich wenden.

    1. anwalt.org

      Hallo Igor,

      Asyl beantragen kann jeder, der in seinem Heimatland verfolgt wird. Die richtige Anlaufstelle für einen Asylantrag ist die örtliche Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bei der Einreise nach Deutschland können sich Flüchtlinge auch an die Polizei wenden, die oftmals an die richtigen Stellen verweisen kann. Sie können sich auch an die deutsche Botschaft vor Ort wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Arbresha

    Hallo Team von Anwalt.org

    Ich bin Arbresha und komme aus Serbien.
    Ich habe eine kurze Frage:
    Ob ich Asylsuchende bin, kann ich in Deutschland studieren?

    1. anwalt.org

      Hallo Arbresha,

      als Asylbewerber dürfen Sie sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben und bei einer Aufnahme auch studieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet hierzu zahlreiche Informationen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. der.da

    Hallo Team von Anwalt.org

    Ich habe eine Bekannte/Freundin in Syrien. Da es ihr immer schlechter dort geht und sie mehrfach wegen physischen Gefahren umziehen/fliehen musste, bat sie mich nun um Hilfe von dort zu entkommen. Wie stelle/n ich/wir das am geschicktesten an?

    Ich denke derzeit an ein Visum für einen Besuch/Urlaub hier, um dann hier vor Ort einen Asylantrag/Antrag auf subsidiären Schutz zu stellen.

    Was würdet ihr raten?

    Grüße.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      leider können wir keine Beratung diesbezüglich erteilen und verweisen an einen Anwalt für Migrationsrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Rafael

    Hallo!!

    My name is Rafael.
    I’m from Gambia, my question is i have been living here in Germany almost 3 & half years. I did my last interview on 19.04.2016. So i was be waiting for the reply but ich bekomme Brief. Und then i was called by the Region Oberbayern and they ask me some questions about did i know why am here. I said no and then they told me my Asylum was not accepted and they said i didn’t make any apples i told them that i didn’t received any letter from Bundesamt. So they told me i will receive Duldung then they give that. And i was going to School up to A3 so they said i have to leave the country.. what can I do?

    Thanks

    1. anwalt.org

      Hello Rafael,

      if you got a „Duldung“, you don’t have to leave the country,

      The Team of anwalt.org

  12. Emilano

    Halo
    Ich komme aus Albanien und vor kurzem wurde ich abgeschoben jetzt wollte ich gern wissen ob ich wieder in deutschland ein Asylantrag stellen kann auch wen es ein mal abgeschoben wurde.Kann mir jemanden mit dem information bitte helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Emilano,

      in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts finden sich regelmäßig auch Informationen über Sperr- und Einreiseverbotsfristen. Ein Asylantrag kann gestellt werden, ob er jedoch Aussicht auf Erfolg hat, ist von den Asylgründen und dem Einzelfall abhängig.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Orhan

    Hallo
    Mein schwager ist aus der der Türkei bei mir in Deutschland und hat ein Tourist Visum er will nicht mehr zürück weil er Probleme mit der regime hat und will asyl beantragen was muss er machen ? er würde auch bei uns bleiben bis er das asyl bekommt geht das?
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Orhan,

      der Asylantrag muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Dazu muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Wir können keine Aussage darüber treffen, ob dieser Antrag positiv beschieden wird. Diese Entscheidung obliegt der Behörde und wird aufgrund der im Antrag mitgeteilten Informationen erstellt.
      Auch ob Ihr Schwager bei Ihnen wohnen darf, können wir nicht beantworten, das dies auch der zuständigen Behörde obliegt.
      Sie können sich an eine Flüchtlingshilfestelle wenden, um weitere Informationen über die Vorgehensweise zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Abdigani

    Meine Frage ist 4 Jahre in dochland keine Antwort kommen ich arbeiten im keine arbeitlaubis und hab ich ufanhaltrechtun

    1. anwalt.org

      Hallo Abdigani,

      in diesem Fall sollten Sie bei der zuständigen Behörde den Status Ihres Antrags erfragen und sich gegebenenfalls an eine Flüchtlingsberatungsstelle wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Badı

    Hallo mein Mann ist Lehrer und wurde suspendiert. Wir haben in der Türkei gelebt. Da wir durch die suspendierung keinen Lohn bekommen haben, mussten wir unsere Wohnung aufgeben. Wir waren nicht mehr sozial und krankenversichert. Ich und unsere Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Unsere Kinder und ich leben jetzt in Deutschland. Mein Mann hat die türkische Staatsbürgerschaft und konnte nicht mitkommen. Durch den Ausnahmezustand wurde sein Reisepass beschlagnahmt.
    Ich habe Angst um den Leben meines Mannes. Wie kann er nach Deutschland einreisen?
    ICH BITTE UM HILFE!!!

    1. anwalt.org

      Hallo Badı,

      es ist eventuell möglich, einen Asylantrag aufgrund einer politischen Verfolgung zu stellen, diesbezüglich sollten Sie sich informieren. In diesem speziellen Fall können Sie sich an eine Flüchtlingsbreatungsstellen, die Ausländerbehörde und auch an einen Anwalt für Asylrecht wenden. Diese Anlaufstellen sollten Ihnen bezüglich der weiteren Vorgehensweise Informationen geben und Sie unterstützen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Farsin

    Hallo ,
    wenn ich in der Türkei wohne , um in Deutschland zu leben , kann ich den Asylantrag zu stellen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Farsin,

      ein Asylantrag kann nur gestellt werden, wenn sich die betreffende Person in Deutschland befindet. Ein Asylantrag aus dem Ausland oder in einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen, ist nicht möglich.

      Grundsätzlich haben Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft unter den üblichen Voraussetzungen ein Recht auf Asyl in Deutschland.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Farsin

    Sehr geehrte Damen und Herren .

    Ich wohne gerade im Iran und bin als Autor und Künstler . Ich habe bis jetzt fünf Bücher geschrieben , die ich im Iran leider nicht veröffentlichen lassen kann , da es hier keine Pressefreiheit gibt . Ich bin angst , wenn ich hier wohne , weil meine Bücher ganz kompromisslos gegen diese Regierung geschrieben wurden .
    Leider kann ich nicht einfach aus dem Iran nach Deutschland fahren , um Asyl zu beantragen . Ob ich eine Frage stellen kann , dass ich auch online Asyl beantragen kann , wenn ich hier im Iran wohne ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Farsin

    1. anwalt.org

      Hallo Farsin,

      um in Deutschland zu leben, müssen Sie einen Asylantrag stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Farsin

        Danke für Ihre Nachrichten .
        Um Asylantrag zu stellen , ob es online auch möglich ist ?

        1. anwalt.org

          Hallo Farsin,

          ein Online-Antrag ist in der Regel nicht möglich.

          Ihr Team von anwalt.org

  18. kolibali

    Guten Tag,
    Ich wohne hier in Deutschland seit 2 Jahren . Ich bin hier angekommen, um ein Praktikum zu machen. ich bin Arzt von Beruf . Mein Proplem ist das ich wohne seit einem Jahr illegal . Ich wollte damals Asyl beantragen, aber ich fürchtete Abschiebung . Mein Frage jetzt ist , habe ich noch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen oder kann ich nicht ?
    Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo kolibali,

      suchen Sie am besten schnellstmöglich eine Flüchtlingsberatungsstelle auf. Dort erhalten Sie kostenlos Ratschläge zum weiteren Vorgehen.

      Auf der Homepage der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) finden Sie eine nach Bundesländern untergliederte Übersicht über derartige Anlaufstellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Yagmur

    Guten Tag,
    Ich habe mein Ehemann mit Heiratsvisa aus der Türkei nach Deutschland gebracht. Ich habe 2 Wochen später nach dem er hier war festgestellt dass er nur wegen Deutschland gekommen ist. Was er mir auch ins Gesicht gesagt hat und mir auch schriftlich mitgeteilt hat . Eines Tages als ich nach Hause kam habe ich gesehen dass er mein Ersparnissen alles mit genommen hat und abgehauen ist . Ich habe sofort Anzeige gemacht . Ich habe später mitbekommen dass er hier Asyl beantragt hat. Ich möchte definitiv nicht dass er hier bleibt. Ich habe schon die Scheidung eingereicht. Ende Dezember sind wir offiziell geschieden und ich möchte wissen wie ich jetzt vorgehen muss damit er abgeschoben wird und kein Asyl recht bekommt. Ich bitte Sie mir einen Weg zu zeigen. Dankeschön ??

    1. anwalt.org

      Hallo Yagmur,

      für eine derartige Rechtsberatung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Ute S.

    Wo finde ich einen Anwalt für Migrationsrecht und was kostet er. Und falls er was kostet, wie soll den ein Asylant bezahlen?
    Kann ein Asylant abgeschoben werden nach Italien, wenn er hier in Deutschland einen Ausbildungsplatz mit Vertrag hat?

    1. anwalt.org

      Hallo Ute,

      Hilfestellung für die Suche nach einem geeigneten Anwalt bietet entweder die regionale Anwaltskammer oder eine Flüchtlingsberatungsstelle.
      Die Kosten lassen sich vorab pauschal kaum beziffern. Sie können in einem Beratungsgespräch erfragt werden.

      Hinsichtlich der Begleichung der Kosten kommt eine Prozesskostenhilfe in Frage, die unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden kann.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Hussaini

        Ich bin seit 4 Jahren in Hannover geliebt.ich bin vereihate auch ich habe 2 Jahre Aufenthalt Ich möchte gerne vor meiner Mutter Einladung aber meiner Frage ist mein Mutter kannt zu immer beleiben in Deutschland. Wir haben sans?

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